Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 3254BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 250/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3253
BGH, Beschluss vom 20.07.2010 - XI ZB 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3252
BGH, Beschluss vom 07.07.2010 - XII ZB 150/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3251
BGH, Beschluss vom 28.07.2010 - XII ZR 140/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3250
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - I ZR 61/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3249
BGH, Beschluss vom 27.07.2010 - XI ZR 290/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3248
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZR 225/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3246
BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - XII ZR 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3244
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZB 222/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3242
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - I ZA 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3234
LG Berlin, Beschluss vom 26.03.2010 - 82 T 236/10
1. Kosten aus einem gerichtlichen Wohngeldverfahren sind - ohne eine titulierte Hausgeldforderung (Wohngeldforderung) im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG - keine nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG privilegierte Forderung.
2. Bei der Bemessung, ob der Verzugsbetrag drei vom Hundert des Einheitswertes gemäß §§ 10 Abs. 3 ZVG, 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG übersteigt, bleiben sie als Nebenforderung unberücksichtigt.
VolltextIBRRS 2010, 3233
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2010 - 14 W 37/09
1. Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne die andere benachrichtigt und ihr Gelegenheit zur Teilnahme gegeben zu haben, so rechtfertigt dies die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit. Dabei ist es unerheblich, ob die fehlende Unterrichtung der abwesenden Partei über den Ortstermin auf einem Versehen beruhte und ob es zu einer Einflussnahme durch die anwesende Partei gekommen ist.*)
2. Die Möglichkeit, die anlässlich eines Ortstermins getroffenen Feststellungen zu wiederholen, vermag das durch die unterbliebene Unterrichtung vom Termin bei der benachteiligten Partei begründete Misstrauen nicht auszuräumen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3232
OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2010 - 3 U 33/09
1. Der Rechtsanwalt kann den Beweis der Unrichtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis (hier: Datum der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils) durch den Nachweis führen, dass es nach seiner Büroorganisation ausgeschlossen ist, dass das auf dem Empfangsbekenntnis befindliche Datum das Datum der tatsächlichen Zustellung ist.*)
2. Betreibt eine Prozesspartei die Zwangsvollstreckung aus einer wegen Verstoßes gegen § 101 ZPO evident unrichtigen Kostenentscheidung, steht der Gegenpartei ein Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 826 BGB zu.*)
3. Die Gehörsrüge nach § 321a ZPO ist auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt. § 321a ZPO eröffnet keine Möglichkeit der Selbstkorrektur bei anderen Verfahrensverstößen (hier: Kostenentscheidung unter Verstoß gegen § 101 Abs. 1 ZPO). Deswegen stellt es keine nachlässige Prozessführung dar, die einem Anspruch nach § 826 BGB entgegen steht, wenn die Gehörsrüge in einem solchen Fall nicht vorab erhoben worden ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3231
OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2010 - 2 W 147/10
Die 0,5-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3500 VV RVG, die dem beauftragten Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen zusteht, gehört zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits.*)
VolltextIBRRS 2010, 3219
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - VII ZR 195/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3218
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - VII ZR 62/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3216
LG Köln, Beschluss vom 03.08.2010 - 5 OH 1/10
1. Das rechtliche Interesse an einem Beitritt umfasst jegliches Interesse, das für die Rechtsbeziehung des Nebenintervenienten zur Gegenpartei von Belang ist - sei es ihr günstig oder ungünstig.
2. Die Frage nach der Verantwortlichkeit eines Schadens indiziert das Bedürfnis für die Streitverkündete abweichend vom Sachvortrag der Streitverkünderin vorzutragen und im Widerspruch zu ihr stehende Eigenanträge zu formulieren.
VolltextIBRRS 2010, 3213
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - V ZR 134/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3212
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 322/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3209
BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - IX ZR 37/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3208
BGH, Beschluss vom 29.07.2010 - Xa ZR 22/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3207
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 90/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3206
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 338/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3205
BGH, Beschluss vom 07.07.2010 - XII ZB 79/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3204
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 250/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3203
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 258/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3202
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZR 197/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3201
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 323/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3200
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 118/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3198
BGH, Beschluss vom 20.07.2010 - IX ZB 11/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3195
BGH, Beschluss vom 05.07.2010 - IX ZA 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3193
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 30/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3190
BGH, Beschluss vom 29.07.2010 - Xa ARZ 220/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3189
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZR 216/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3188
BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - XI ZR 465/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3187
BGH, Beschluss vom 10.05.2010 - II ZB 14/09
1. Die Anfechtungsklagen verschiedener Kläger gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss sind bis zu ihrer Verbindung gemäß § 246 Abs. 3 Satz 6 AktG selbständige gebührenrechtliche Angelegenheiten im Sinne von § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 RVG.*)
2. Sind Gebührentatbestände (hier: die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG) jeweils sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden, steht dem Rechtsanwalt ein Wahlrecht zu, ob er die gemäß § 15 Abs. 4 RVG unentziehbar entstandenen Gebühren aus den Einzelwerten der verschiedenen Verfahren oder die Gebühr aus dem Gesamtwert nach der Verbindung verlangt.*)
3. Die beklagte Aktiengesellschaft, die in Erwartung von Anfechtungsklagen einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt und dadurch vor der Verbindung in jedem Klageverfahren eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG auslöst, handelt nicht rechtsmissbräuchlich.*)
VolltextIBRRS 2010, 3185
BGH, Urteil vom 20.07.2010 - XI ZR 465/07
Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft sind auch im Fall der nichtigen Übertragung von Geschäftsanteilen einer Fonds-GbR anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2010, 3183
BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - VI ZB 31/08
Ein Versicherungsnehmer, der sich im Verkehrsunfallprozess gegen den von seinem mitverklagten Haftpflichtversicherer gegen ihn erhobenen Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs verteidigen will, handelt nicht mutwillig im Sinne von § 144 Satz 1 ZPO, wenn er Prozesskostenhilfe für die Vertretung durch einen eigenen Anwalt begehrt, obwohl ihm der Haftpflichtversicherer als Streithelfer beigetreten ist und dessen Prozessbevollmächtigter auf diesem Wege auch für ihn Klageabweisung beantragt hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 3177
BGH, Urteil vom 11.02.2010 - I ZR 85/08
Das anwendbare materielle Wettbewerbsrecht ist grundsätzlich auch dann nach dem Marktortprinzip zu bestimmen, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielt oder sich gezielt gegen einen inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb behindert wird (Aufgabe von BGHZ 40, 391, 397 ff. - Stahlexport).*)
VolltextIBRRS 2010, 3168
AG Krefeld, Beschluss vom 30.06.2009 - 2 C 29/08
Bei speziellen Fragen des Architektenrechts und des Gesellschaftsrechts handelt es sich um nicht alltägliche Rechtsgebiete. Die Teilnahme eines mit den erforderlichen Rechtskenntnissen vertrauten Anwalts an dem Gerichtstermin ist notwendig i. S. des § 91 ZPO und die dadurch entstandenen Kosten deshalb erstattungsfähig.*)
VolltextIBRRS 2010, 3167
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.08.2009 - 4 W 36/09
1. Die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Wege der Einstweiligen Verfügung setzt voraus, dass auch die Höhe des Werklohns glaubhaft gemacht wird.*)
2. Sind Preise und Mengen der Leistungen des Unternehmers streitig, so kann unter Umständen zur Glaubhaftmachung der Rechnungshöhe ein Prüfvermerk ausreichen, den der Architekt des Bestellers auf der Rechnung angebracht hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 3163
BGH, Beschluss vom 10.09.2009 - VII ZB 21/08
Die Berufungsbegründung muss erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen der Berufungkläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält.
VolltextIBRRS 2010, 3156
BGH, Urteil vom 29.06.2010 - KZR 46/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3154
BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - V ZB 1/10
Erachtet das Vormundschaftsgericht Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für geboten, solange die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird, so setzt die Fortsetzung der Vollstreckung gegen den suizidgefährdeten Schuldner voraus, dass das Vollstreckungsgericht flankierende Maßnahmen ergreift, die ein rechtzeitiges Tätigwerden des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der Suizidgefahr ermöglichen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3145
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 28/09
1. Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)
2. Besteht die unerlaubte Handlung in der Vermittlung von Optionsgeschäften, die für den Anleger aufgrund überhöhter Gebühren des Vermittlers chancenlos sind, handelt der Broker, der dem Vermittler den Zugang zur Börse eröffnet, mit Gehilfenvorsatz, wenn er die vom Vermittler erhobenen Gebühren kennt oder wenn er aufgrund der Kenntnis früherer Missbrauchsfälle weiß, dass für den Vermittler ein großer Anreiz besteht, seine geschäftliche Überlegenheit zum Schaden des Anlegers auszunutzen, und dessen Geschäftsmodell gleichwohl keiner Überprüfung unterzieht.*)
VolltextIBRRS 2010, 3144
BGH, Beschluss vom 31.05.2010 - II ZR 29/09
1. Die Teilung der Sachwerte und die rechtlich nicht begrenzte, gleichberechtigte Möglichkeit, um die bisherigen Mandanten der Gesellschaft zu werben, ist auch dann die sachlich nahe liegende und angemessene Art der Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät, wenn eine solche Gesellschaft nach ihrer Auflösung auseinandergesetzt wird.*)
2. Gehen die Gesellschafter in dieser Weise vor, kann eine zusätzliche Abfindung für den Geschäftswert grundsätzlich nicht beansprucht werden, sondern bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn ein Wettbewerb um die bisher von den anderen Gesellschaftern betreuten Mandanten/Patienten wegen ihrer starken Bindung an die Person des jeweiligen Beraters/Arztes nicht Erfolg versprechend erscheint.*)
VolltextIBRRS 2010, 3141
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 269/07
1. Die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds anwendbar, wenn der Zweck des Beitritts nicht vorrangig darin besteht, Mitglied dieser Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer OHG bzw. KG errichtet ist (acte claire).*)
2. Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft, die entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sichern soll, ist mit der Richtlinie 85/577/EWG vereinbar und bleibt anwendbar. Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie schließt damit auch nicht aus, den widerrufenden Verbraucher auf seine Haftsumme nach § 171 Abs. 1 HGB in Anspruch zu nehmen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3139
BGH, Urteil vom 20.07.2010 - XI ZR 236/07
1. Eine Zahlung, die mittels des im November 2009 neu eingeführten SEPALastschriftverfahrens bewirkt wird, ist insolvenzfest. Der Anspruch des Zahlers, gemäß § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB i.V.m. Abschn. C. Nr. 2.5 Abs. 1 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren binnen acht Wochen ab Belastungsbuchung von seinem Kreditinstitut Erstattung des Zahlbetrages verlangen zu können, fällt in entsprechender Anwendung des § 377 Abs. 1 BGB nicht in die Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO).*)
2. Das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann von der Kreditwirtschaft seit Inkrafttreten des neuen Zahlungsdiensterechts rechtswirksam in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nachgebildet werden (§ 675j Abs. 1, § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB). Bei einer solchen rechtlichen Ausgestaltung der Einzugsermächtigungslastschrift sind auch die auf diesem Wege bewirkten Zahlungen von Anfang an insolvenzfest.*)
3. Nach derzeitiger Ausgestaltung des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens hängt die Wirksamkeit der Kontobelastung davon ab, dass der Lastschriftschuldner diese gegenüber seinem Kreditinstitut genehmigt (§ 684 Satz 2 BGB). Dabei schließt die Genehmigungsfiktion in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute eine vorherige Genehmigung durch schlüssiges Verhalten nicht aus. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, wie etwa aus Dauerschuldverhältnissen, ständigen Geschäftsbeziehungen oder zur Steuervorauszahlung, kann nach den vom Tatgericht festzustellenden Umständen des Einzelfalls - jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr - eine konkludente Genehmigung vorliegen, wenn der Lastschriftschuldner in Kenntnis der Belastung dem Einzug nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nicht widerspricht und er einen früheren Einzug zuvor bereits genehmigt hatte.*)
VolltextIBRRS 2010, 3138
BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 198/09
Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klageauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfalls dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfasst.*)
VolltextIBRRS 2010, 3137
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 57/08
Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)
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