Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 3136BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - II ZB 18/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3135
BGH, Beschluss vom 07.07.2010 - XII ZB 59/10
1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben.*)
2. Bei der Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen. Die Ausgangskontrolle soll nicht nur Fehler bei der Übermittlung ausschließen, sondern auch die Feststellung ermöglichen, ob der Schriftsatz auch wirklich übermittelt worden ist.*)
3. Eine konkrete Einzelanweisung des Rechtsanwalts an seine Büroangestellten, einen Frist wahrenden Schriftsatz per Telefax zu übersenden, macht die Ausgangskontrolle nicht entbehrlich.*)
VolltextIBRRS 2010, 3134
BGH, Beschluss vom 15.03.2010 - II ZR 4/09
1. Die Gesellschafter einer GmbH können im Wege einer schuldrechtlichen Nebenabrede im Interesse der Gesellschaft abweichend von einer Satzungsbestimmung eine geringere Abfindungshöhe für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbaren.*)
2. In diesem Fall kann die Gesellschaft diese Abrede gemäß § 328 BGB einem Gesellschafter entgegenhalten, der trotz seiner schuldrechtlichen Bindung aus der von ihm mit getroffenen Nebenabrede auf die in der Satzung festgelegte höhere Abfindung klagt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3132
BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09
1. Gibt der zur Auskunftserteilung verurteilte Beklagte noch vor Abschluss der Tatsacheninstanzen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Auskunft, ist sein diesbezüglicher Aufwand bei der Berechnung des Wertes der mit seiner Revision geltend zu machenden Beschwer zu berücksichtigen.*)
2. Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts auch dann zuzulassen, wenn dieser Zulassungsgrund bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorlag und danach in anderer Sache eine entsprechende Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes ergangen ist (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 06.05.2004 - I ZR 197/03, GRUR 2004, 712; Beschl. v. 08.09.2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154).*)
VolltextIBRRS 2010, 3128
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2009 - 4 U 146/08
1. Durch einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung wird die Rangstelle im Grundbuch für die spätere Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB gesichert.
2. Der Unternehmer kann die Voraussetzungen seines Sicherungsverlangens im Wege eidesstattlicher Versicherungen glaubhaft machen; diese kann auch sein Geschäftsführer abgeben.
3. Zur Widerlegung dieser glaubhaft gemachten Behauptungen durch den Auftraggeber genügt das gleiche Beweismaß wie für den Unternehmer.
4. Für die Glaubhaftmachung gilt das Gleiche wie für die Beweislast: Der Unternehmer hat vor Abnahme die Mangelfreiheit seines Werks aufzuzeigen. Nach Abnahme ist es Sache des Auftraggebers, die Mangelhaftigkeit darzutun.
5. Eine sich aufgrund widersprechender Glaubhaftmachungen ergebende Unklarheit geht zu Lasten der darlegungsbelasteten Partei.
VolltextIBRRS 2010, 3120
BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - VI ZA 3/09
Bei Übermittlung eines Prozesskostenhilfeantrags durch Telefax muss ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Originalschriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen übermittelt wurden.*)
VolltextIBRRS 2010, 3117
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.2010 - 10 U 26/10
1. Durch die Verbindung eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage mit einem Teil-Endurteil über das Feststellungsbegehren hinsichtlich der weiteren Schäden wird die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch im Instanzenzug ausgeschlossen und dadurch die Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils geschaffen. Der Umfang der Rechtskraft des Feststellungstitels bestimmt sich in negativer Abgrenzung zum Streitgegenstand der Leistungsklage auf Schadensersatz.*)
2. Für das für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse genügt es, wenn ein Mangel vorliegt und weitere Schadensfolgen zumindest entfernt möglich sind.*)
3. Wirkt sich ein Mangel am Gemeinschaftseigentum nicht auf die Nutzung des Gemeinschaftseigentums und nicht auf die Nutzung des Sondereigentums des Anspruchstellers, sondern nur auf das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer aus, kann der Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. zum neuen Recht § 281 Abs. 1 S. 3 BGB). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der große Schadensersatzanspruch entstanden und der Erfüllungsanspruch untergegangen ist (vgl. § 634 Abs. 1 BGB a.F. und § 281 Abs. 4 BGB n.F.).*)
4. Nach einer rechtsgeschäftlichen Übertragung der Gewährleistungsrechte des Ersterwerbers einer Eigentumswohnung an den Zweiterwerber errechnet sich der Umfang des großen Schadensersatzanspruchs jedenfalls dann nach den Vermögensverhältnissen des Zessionars, wenn die Abtretung im Hinblick auf den den Schadensersatzanspruch auslösenden Mangel gutgläubig erfolgt ist und der Schadensersatzanspruch erst nach Abtretung entstanden ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3116
OLG Bremen, Beschluss vom 09.08.2010 - 3 AR 8/10
Eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für eine beabsichtigte Parteierweiterung scheidet jedenfalls dann aus, wenn das landgerichtliche Verfahren schon über eine längere Zeit andauert (hier: mehr als 4 ½ Jahre) und bereits mit der Beweisaufnahme begonnen wurde.*)
VolltextIBRRS 2010, 3100
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZA 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3099
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 1/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3098
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 200/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3097
BGH, Beschluss vom 21.07.2010 - VI ZR 54/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3094
BGH, Urteil vom 21.01.2010 - I ZR 206/07
1. Die Übertragung der ausländischen Schutzanteile von IR-Marken richtet sich nach dem jeweiligen Auslandsrecht.*)
2. Der Schutz der Marke des Geschäftsherrn nach § 11 MarkenG erstreckt sich auch auf i.S. des § 9 MarkenG ähnliche Agentenmarken.*)
3. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen der ausländischen Marke des Geschäftsherrn und der Agentenmarke ist eine hypothetische Kollisionsprüfung maßgeblich, bei der die Marke des Geschäftsherrn wie eine im Inland eingetragene Marke der Agentenmarke gegenüberzustellen ist.*)
4. Bei der hypothetischen Kollisionsprüfung ist allein auf das Verkehrsverständnis im Inland abzustellen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3093
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - V ZR 238/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3091
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 172/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3089
BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - AnwZ (B) 68/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3088
BGH, Urteil vom 29.06.2010 - VI ZR 90/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3074
OLG Bamberg, Beschluss vom 12.04.2010 - 4 W 90/09
1. Auch die tatsächlich gemachten Aufwendungen für ein von einem Sachverständigen erstelltes Privatgutachten können erstattungsfähig sein, wenn das Gutachten zur sachgerechten Wahrnehmung des Interesses der Partei am Obsiegen im Prozess erforderlich gewesen ist, die gemachten Aufwendungen zur Erlangung dieses Gutachtens auch tatsächlich notwendig waren.
2. Die Kosten eines im Verfahren erholten und verwendeten Privatgutachtens sind nur ausnahmsweise als notwendige Kosten anzusehen.
3. Kosten von Privatgutachten vor dem Prozess sind als Vorbereitungskosten dem Grunde nach zu erstatten, wenn die entsprechenden Aufwendungen mit einem konkreten bevorstehenden Rechtsstreit in unmittelbarer Beziehung stehen und seiner Vorbereitung dienen. Hierzu ist erforderlich, dass das Gutachten im Hinblick auf einen konkreten - erwarteten oder schon anhängigen - Rechtsstreit eingeholt worden ist und dazu bestimmt ist, die zu stellenden Anträge vorzubereiten oder der Darlegungs- oder Beweislast im Verfahren zu genügen.
VolltextIBRRS 2010, 3067
BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - II ZR 159/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3065
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 72/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3063
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 40/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3061
BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - VI ZR 252/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3059
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - Xa ZB 10/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3057
BGH, Beschluss vom 30.06.2010 - I ZR 189/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3056
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 10/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3055
BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - VIII ZR 180/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3054
BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - AnwZ (B) 59/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3053
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 158/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3049
BGH, Beschluss vom 01.06.2010 - II ZR 249/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3047
BGH, Beschluss vom 25.06.2010 - AnwSt (B) 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3046
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 110/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3044
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 111/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3043
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3042
BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - XI ZR 421/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3041
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - IX ZA 29/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3039
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 165/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3038
BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - IV ZR 347/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3035
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - AnwZ (B) 69/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3034
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 129/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3033
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 208/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3031
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 176/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3030
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 117/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3028
BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - VI ZR 201/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3024
BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - VI ZR 57/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3023
BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - VI ZR 333/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3022
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 96/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3015
OLG Naumburg, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 W 21/10
Der Umfang der Darlegungslast bemisst sich auch an der Genauigkeit der Einlassung der Gegenseite. Hat diese ein Parteigutachten zum Gegenstand ihres Vortrages gemacht, so erhöht dies den Umfang der Darlegungslast.*)
VolltextIBRRS 2010, 3007
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 W 430/10
1. Die Kosten eines Rechtsanwalts, dessen Kanzlei weder am Wohnort der Partei noch im Bezirk des zuständigen Gerichts liegt, sind in der Regel nicht erstattungsfähig.
2. Fiktive Parteireisekosten zur Unterrichtung eines Rechtsanwalts mit Kanzleisitz beim Prozessgericht sind unerheblich, wenn der Prozessbevollmächtigte am dritten Ort ausschließlich schriftlich informiert wurde.
VolltextIBRRS 2010, 3006
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 W 420/10
Der Erstattungsanspruch von Streitgenossen mit erkennbar gleichgerichtetem Interesse und Prozesskonzept kann auf die Kosten beschränkt sein, die bei Vertretung durch einen gemeinsamen Anwalt entstanden wären.
VolltextIBRRS 2010, 2985
LG München I, Beschluss vom 02.04.2008 - 1 T 703/08
Keine Festsetzung des Sonderhonorars eines Verwalters im Kostenfestsetzungsverfahren bei streitiger außergerichtlicher Vereinbarung.
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