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Sachgebiet: Prozessuales

15864 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 3046
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 110/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3044
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 111/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3043
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 71/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3042
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Erinnerung gegen Kostenansatz

BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - XI ZR 421/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3041
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - IX ZA 29/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3039
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 165/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3038
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - IV ZR 347/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3035
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - AnwZ (B) 69/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3034
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 129/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3033
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 208/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3031
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 176/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3030
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 117/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3028
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - VI ZR 201/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3024
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - VI ZR 57/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3023
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - VI ZR 333/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3022
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 96/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3015
ImmobilienImmobilien
Darlegungslast bei Bestimmung des Grundstücksverkehrswertes

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 W 21/10

Der Umfang der Darlegungslast bemisst sich auch an der Genauigkeit der Einlassung der Gegenseite. Hat diese ein Parteigutachten zum Gegenstand ihres Vortrages gemacht, so erhöht dies den Umfang der Darlegungslast.*)

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IBRRS 2010, 3007
ProzessualesProzessuales
Fahrtkosten des Prozessbevollmächtigten am dritten Ort

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 W 430/10

1. Die Kosten eines Rechtsanwalts, dessen Kanzlei weder am Wohnort der Partei noch im Bezirk des zuständigen Gerichts liegt, sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

2. Fiktive Parteireisekosten zur Unterrichtung eines Rechtsanwalts mit Kanzleisitz beim Prozessgericht sind unerheblich, wenn der Prozessbevollmächtigte am dritten Ort ausschließlich schriftlich informiert wurde.

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IBRRS 2010, 3006
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenerstattungsanspruch für BGB– Gesellschafter

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 W 420/10

Der Erstattungsanspruch von Streitgenossen mit erkennbar gleichgerichtetem Interesse und Prozesskonzept kann auf die Kosten beschränkt sein, die bei Vertretung durch einen gemeinsamen Anwalt entstanden wären.

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IBRRS 2010, 2985
ProzessualesProzessuales

LG München I, Beschluss vom 02.04.2008 - 1 T 703/08

Keine Festsetzung des Sonderhonorars eines Verwalters im Kostenfestsetzungsverfahren bei streitiger außergerichtlicher Vereinbarung.

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IBRRS 2010, 2984
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzung auch für Sondervergütung des Verwalters?

LG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2008 - 2 T 184/08

Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine vertraglich geschuldete Zusatzvergütung für den WEG-Verwalter im WEG-Verfahren nicht als notwendige Kosten geltend gemacht werden.

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IBRRS 2010, 2971
ProzessualesProzessuales
Gerichtskostenvorschussrechnung: Anfechtungsfrist versäumt!

AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 16164/09

1. Eine Klage ist nicht "demnächst" zugestellt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einerbloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehe.

2. Soweit die Erweiterung des Zeitraumes auf einen Monat für die Rechtzeitigkeit der Zustellung für gerechtfertigt gehalten wird, ist dies auf Mahnverfahren beschränkt.

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IBRRS 2010, 2964
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Symptomtheorie auch bei Auslegung eines Abgeltungsvergleiches?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.07.2010 - 8 U 82/09

Bei der Auslegung eines Abgeltungsvergleichs zwischen Bauherrn und Architekten kann in Bezug auf den erfassten Streitgegenstand nicht geltend gemacht werden, die Symptomtheorie des BGH werde unzulässig in ihr Gegenteil verkehrt.

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IBRRS 2010, 2961
ProzessualesProzessuales
Verfahrenshilfe - Kostenhilfe vor Beschluss über Zurückweisung möglich?

BGH, Beschluss vom 30.06.2010 - XII ZB 80/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2958
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch Ablehnung eines weiteren Gutachtens

BGH, Beschluss vom 07.07.2010 - IV ZR 63/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2956
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 73/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2955
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz, Aussonderung

BGH, vom 07.07.2010 - XII ZR 158/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2954
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZR 153/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2953
ProzessualesProzessuales
Unzulässiger Antrag auf Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZA 20/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2952
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - MIssverhältnis zwischen Verkehrswert und Meistgebot?

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZA 6/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2951
ProzessualesProzessuales
Aktienrecht - Fälligkeit des jährlichen Ausgleichs in Gewinnabführungsvertrag

BGH, Beschluss vom 31.05.2010 - II ZR 6/09

Die Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann nicht darauf gestützt werden, dass im Vertrag die Fälligkeit des festen Ausgleichs falsch angegeben sei.*)

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IBRRS 2010, 2949
ProzessualesProzessuales
Werbung ohne Verbrauchs- und CO2-Werte als Ausnahme

BGH, Urteil vom 04.02.2010 - I ZR 66/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2948
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - WEG-Streitigkeit über Sondernutzungsrecht, unzul. Beschwerde

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 220/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2947
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - VII ZR 261/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2944
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch Missachtung des Parteivortrags

BGH, Beschluss vom 14.06.2010 - II ZR 143/09

Verschließt sich das Berufungsgericht mit einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn erfassenden Wahrnehmung dem wesentlichen Kern des Parteivortrags, verletzt es die betroffene Partei in ihrem durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.*)

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IBRRS 2010, 2942
ProzessualesProzessuales
Tabellenfeststellungsklage nötig bei bestrittener Forderung

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - IX ZB 65/10

1. Der Insolvenzplan kann vorsehen, dass die Gläubiger wirksam bestrittener Forderungen binnen einer bestimmten Ausschlussfrist Tabellenfeststellungsklage erheben müssen, andernfalls die Forderung bei der Verteilung nicht berücksichtigt wird. Die Klagefrist beginnt jedoch erst mit Rechtskraft des Beschlusses zu laufen, der den Insolvenzplan bestätigt.*)

2. Für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers, mit der geltend gemacht wird, dass dem Insolvenzplan gemäß § 250 InsO von Amts wegen die Bestätigung hätte versagt werden müssen, genügt, dass der Gläubiger geltend macht, durch den Insolvenzplan in seinen Rechten beeinträchtigt zu werden. Eine Beschwer in Form einer Schlechterstellung durch den Plan gegenüber einem durchgeführten (Regel-)Insolvenzverfahren ist nicht erforderlich.*)

3. Zur Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den Insolvenzplan gemäß § 251 InsO.*)

4. Eine Gläubigerversammlung ist so durchzuführen, dass eine geordnete Willensbildung und Abstimmung möglich ist.*)

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IBRRS 2010, 2941
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufklärung bei ärztlicher Behandlung und Sachverständige

BGH, Urteil vom 06.07.2010 - VI ZR 198/09

1. Der Umstand, dass bei der konkreten Behandlung (hier: PRT) über eine Querschnittlähmung noch nicht berichtet worden ist, reicht nicht aus, dieses Risiko als lediglich theoretisches Risiko einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen.*)

2. Liegen der Beurteilung des gerichtlichen Sachverständigen medizinische Fragen zugrunde, muss der Richter mangels eigener Fachkenntnisse Unklarheiten und Zweifel bei den Bekundungen des Sachverständigen durch eine gezielte Befragung klären.*)

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IBRRS 2010, 2939
ProzessualesProzessuales
Berechnung der Geschäftsgebühr für Abschlussschreiben

BGH, Urteil vom 04.02.2010 - I ZR 30/08

Die für ein Abschlussschreiben (Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung) entstehende Geschäftsgebühr ist im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 RVG VV zu berechnen.*)

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IBRRS 2010, 2938
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Rechtsbehelfsbelehrung nach FamFG

BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 82/10

1. Auch die Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesachen kann nach § 114 Abs. 2 FamFG wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.*)

2. Eine Rechtsbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG muss neben der Bezeichnung des statthaften Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift sowie die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist angeben. Dazu gehört auch die Information über einen bestehenden Anwaltszwang. Sie muss mit diesem zwingenden Inhalt aus sich heraus verständlich sein.*)

3. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender oder unzureichender Rechtsbehelfsbelehrung nach § 17 Abs. 2 FamFG setzt eine Kausalität zwischen dem Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumung voraus. Sie kann entfallen, wenn der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel, etwa bei anwaltlicher Vertretung, keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.*)

4. Auch wenn die Fristversäumung auf einem Rechtsirrtum beruht, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bewilligt werden, wenn der Irrtum unverschuldet ist.*)

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IBRRS 2010, 2936
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Mietkündigung bei gemeinschaftlichem Grundstück

BGH, Beschluss vom 26.04.2010 - II ZR 159/09

1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann.*)

2. Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 745 Abs. 1 BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht zuverlässig einzuschätzen war.*)

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IBRRS 2010, 2934
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bemessung der Berufungsbeschwer bei Zug-um-Zug-Verurteilung

BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - XI ZB 40/09

1. Die nach dem Interesse des Klägers zu bemessende Berufungsbeschwer bei der Beseitigung bzw. Abänderung einer Zug-um-Zug-Verurteilung richtet sich in der Regel nach dem Zeit- und Kostenaufwand, der ihm bei der Erfüllung des Gegenanspruchs entsteht.*)

2. Bei der Beurteilung der Berufungsbeschwer kommt dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs neben dem Antrag auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung nicht zu.*)

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IBRRS 2010, 2933
ProzessualesProzessuales
Rückgewähranspruch, Ausschüttungen aus Schneeballsystem

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 225/09

Der aus der Anfechtung von Ausschüttungen im Rahmen eines Schneeballsystems resultierende Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters erstreckt sich mangels Unentgeltlichkeit nicht auf Auszahlungen, mit denen - etwa nach einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Anlegergemeinschaft - vom Anleger erbrachte Einlagen zurückgewährt worden sind (Fortführung von BGHZ 179, 137).*)

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IBRRS 2010, 2927
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspätungsvorschriften bei Patentgerichtsverfahren

BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - I ZB 18/08

1. Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht sind - soweit der Beibringungsgrundsatz gilt - die Verspätungsvorschriften der Zivilprozessordnung für das Verfahren erster Instanz einschlägig.*)

2. Eine Anwendung des § 282 Abs. 2 ZPO im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht kommt nur in Betracht, wenn den Parteien durch richterliche Anordnung aufgegeben worden ist, die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze oder durch zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugebende Erklärungen nach § 129 Abs. 2 ZPO vorzubereiten.*)

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IBRRS 2010, 2919
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anordnung nach § 494a ZPO: Kein Rechtsmittel!

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - VII ZB 36/08

Die Anordnung des Gerichts, dass ein Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, ist unanfechtbar. Ergeht die Anordnung durch das Beschwerdegericht, ist hiergegen auch bei Zulassung durch das Beschwerdegericht keine Rechtsbeschwerde statthaft.*)

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IBRRS 2010, 2909
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Erstattung von Gutachterkosten für bauerfahrene Kläger?

LG Berlin, Beschluss vom 01.07.2010 - 14 O 103/06

Auch Baufachleute haben Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Parteigutachterkosten, wenn sie die konkreten gutachterlichen Untersuchungen nicht selbst vornehmen konnten.

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IBRRS 2010, 2905
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Akten einer Partei beschlagnahmt: Aussetzung Zivilprozess

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 12 W 62/09

Sind die Unterlagen einer Partei beschlagnahmt und beantragt diese Partei, ein Zivilverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens auszusetzen, ist die derzeitige Unzugänglichkeit ihrer Unterlagen bei der Ermessensentscheidung des Gerichts nicht zu berücksichtigen, weil die Aussetzung nach § 149 ZPO nicht dazu dient, fehlende Erkenntnismöglichkeiten einer Partei auszugleichen.

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IBRRS 2010, 2894
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gegenantrag im selbständigen Beweisverfahren: Kosten?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.03.2010 - 6 W 344/10

1. Der Antragsteller im selbstständigen Beweisverfahren wird durch einen Gegenantrag zugleich zum "Gegner" im Sinne des § 494 a Abs. 2 S. 1 ZPO.*)

2. Zu den in einem solchen Fall dem jeweiligen Antragsteller aufzuerlegenden Kosten des "Gegners" gehören nur dessen in seiner Eigenschaft als "Gegner" entstandenen (ggf. anteiligen) Kosten, also weder dessen auf die eigene Antragstellung entfallenden Anwaltskosten noch die Gerichtskosten.*)

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IBRRS 2010, 2848
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufnahme des Rechtsstreits durch Klageänderung

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2010 - 12 U 198/09

1. In Fällen, in denen die Streitgegenstände nicht identisch sind, aber durch eine Klageänderung eine Identität hergestellt werden kann, kann der anhängige Rechtsstreit gemäß § 180 Abs. 2 InsO aufgenommen werden.*)

2. § 180 Abs. 2 InsO ist dahingehend auszulegen, dass in Fällen eines nicht identischen Streitgegenstandes zwischen anhängiger Klage und Feststellungsklage eine Aufnahme des anhängigen Rechtsstreits jedenfalls grundsätzlich möglich ist. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den Kosten- und Zeitaufwand eines selbständigen Feststellungsprozesses zu vermeiden und die bisherigen Prozessergebnisse zu erhalten, wodurch unnötiger Zeit- und Kostenaufwand vermieden werden soll. Ist ein Rechtsstreit rechtshängig, dessen Ergebnisse im Rahmen des Feststellungsprozesses verwertet werden können, so dass eine Klageänderung hin zu einem Antrag auf Zahlung der bestrittenen Forderung sachdienlich wäre, dient es der Prozessökonomie, wenn der alte Rechtsstreit aufgenommen wird.*)

3. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Sechs-Monats-Frist gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB ist nicht der Zugang des Tabellenauszugs mit dem Bestreiten des Insolvenzverwalters. Unter dem "eingeleiteten Verfahren" im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 1 BGB ist nicht das Ende des "Forderungsanmeldungsverfahrens" durch Bekanntgabe des endgültigen Bestreitens einer Forderung, sondern das Ende des Insolvenzverfahrens zu verstehen.*)

4. Sachurteilsvoraussetzung einer jeden Klage, die sich auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle richtet, ist es, dass der Insolvenzgläubiger die Forderung zunächst zur Insolvenztabelle angemeldet und der Insolvenzverwalter sie bestritten hat.

5. Gemäß § 182 InsO bestimmt sich der Streitwert einer Klage auf Feststellung einer bestrittenen Forderung zur Insolvenztabelle nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für diese Forderung zu erwarten ist.

6. Leistet ein Auftraggeber (AG) innerhalb einer vom Auftragnehmer (AN) gesetzten und angemessenen Frist keine Sicherheit gemäß § 648a BGB, ist der AN dazu berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, und zwar auch im Stadium nach Kündigung/Abnahme. Ein Anspruch des AG auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten ist ausgeschlossen.

7. Die für die Fälligkeit einer Werklohnforderung nach Kündigung notwendige Abnahme kann darin liegen, dass die Bauvertragsparteien eine Bautenstandsfeststellung durchführen, wenn dieser ein Abnahmeverlangen des AN mit Terminvorschlägen vorausgegangen ist.




IBRRS 2010, 2845
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - PKH: Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts

BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09

1. Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, ist dem Beteiligten im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich ist. Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.*)

2. Die gebotene einzelfallbezogene Prüfung lässt eine Herausbildung von Regeln, nach denen der mittellosen Partei für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, regelmäßig nicht zu. Ein Regel-Ausnahme-Verhältnis ist nach der gebotenen individuellen Bemessung deswegen nicht mit dem Gesetz vereinbar.*)

3. Das Verfahren kann sich für einen Beteiligten auch allein wegen einer schwierigen Sachlage oder allein wegen einer schwierigen Rechtslage so kompliziert darstellen, dass auch ein bemittelter Beteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde. Jeder der genannten Umstände kann also die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich machen.*)

4. Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts beurteilt sich auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten.*)

5. Auch wenn der Grundsatz der Waffengleichheit kein allein entscheidender Gesichtspunkt für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe mehr ist, kann der Umstand der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein.*)

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IBRRS 2010, 2844
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der NZB trotz zulassungsrelevanten Rechtsfehlers

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - Xa ZR 110/09

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, wenn der Beschwerdeführer zwar einen zulassungsrelevanten Rechtsfehler aufzeigt, die rechtliche Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde aber ergibt, dass das Berufungsurteil im Ergebnis aus Gründen richtig ist, die ihrerseits die Zulassung der Revision nicht erfordern (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205 ff. und BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZR 97/02, MDR 2005, 1241).*)

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