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Sachgebiet: Prozessuales

15864 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 2841
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Missachtung von Parteivortrags

BGH, Beschluss vom 14.06.2010 - II ZR 142/09

Geht das Berufungsgericht in der Begründung seiner Entscheidung auf einen Vortrag einer Partei nicht ein, der für die Beurteilung einer nach seiner eigenen Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Frage von zentraler Bedeutung ist, rechtfertigt dies den Schluss, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat.*)

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IBRRS 2010, 2840
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fachgerechte Abnahme bei Tiefbauarbeiten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.02.2010 - 12 A 2794/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2832
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts für Drittwiderklage

OLG München, Beschluss vom 01.06.2010 - 34 AR 064/10

Bei einer isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung begehrt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, kommt die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Betracht (siehe OLG München - 31. Zivilsenat - vom 31.3.2009, 31 AR 90/09 = NJW 2009, 2609; Vorlage an den BGH wegen Abweichung von BGH vom 19.11.1991 - X ARZ 26/91 = NJW 1992, 982 u.a.).*)

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IBRRS 2010, 2822
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 277/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2821
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Ablösung nur des ranghöchsten Rechts in Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 192/09

Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.*)

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IBRRS 2010, 2820
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an Angaben und Begründung in Beschlüssen

BGH, Beschluss vom 14.06.2010 - II ZB 20/09

1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen (st. Rspr., vgl. BGH, Sen.Beschl. v. 28. April 2008 - II ZB 27/07, NJW-RR 2008, 1455 Tz. 4 m.w.Nachw.).*)

2. Dies gilt auch für einen Beschluss, durch den die Berufung verworfen wird, weil die Berufungssumme (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) nicht erreicht wird.*)

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IBRRS 2010, 2818
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckbarerklärung, Verstoß gegen ordre public

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 121/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2816
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - VI ZR 163/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2814
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigungserklärung nach Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZR 183/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2812
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - IX ZR 209/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2810
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Rechtsbeschwerde; Milchpreise im Einzelhandel

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - KVZ 46/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2809
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch Zugrundelegen von "Normalfall"

BGH, Beschluss vom 14.06.2010 - II ZR 135/09

Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wird in entscheidungserheblicher Weise verletzt, wenn das Gericht seiner Entscheidung den "Normalfall" einer vergleichbaren Fallkonstellation (hier: Ausscheiden aus einer Freiberuflerpraxis) zugrunde legt, statt den vorgetragenen Inhalt des Gesellschaftsvertrages der Parteien zur Kenntnis zu nehmen, der - im Wege der gebotenen Auslegung zu berücksichtigende - Anhaltspunkte dafür bietet, dass die Parteien eine abweichende Form der Auseinandersetzung (hier: Zulässigkeit einer geringfügigen Patientenmitnahme bei Einhaltung eines Wettbewerbsverbots unter betragsmäßiger Begrenzung des Auseinandersetzungsguthabens) vereinbart haben.*)

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IBRRS 2010, 2808
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Terminsverlegung nach Verzögerung und Säumnis

BGH, Beschluss vom 07.06.2010 - II ZR 233/09

Für in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmte Termine besteht kein Anspruch auf Terminsverlegung, wenn das Verfahren besonderer Beschleunigung bedarf, nachdem seine Erledigung durch unabweisbare Terminsänderung verzögert und obendrein durch Flucht in die Säumnis verschleppt worden ist.*)

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IBRRS 2010, 2807
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Antrags auf Notanwalt

BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - IX ZA 26/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2805
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZA 3/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2800
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde gegen Anordnung von Abschiebehaft

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 205/09

Das Beschwerdegericht muss unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs des Abschiebeverfahrens prüfen, ob § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG einer Aufrechterhaltung der Haft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung entgegensteht.*)

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IBRRS 2010, 2798
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Rechtsbeschwerde, Restschuldbefreiung, Insolvenz

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - IX ZB 283/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2796
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Patentauslegung und Revisionszulassung

BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 193/03

1. Die Patentauslegung besteht in der Bestimmung, wie der Patentanspruch nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist. Durch Bewertung seines Wortlauts aus der Sicht des Fachmanns ist zu bestimmen, was sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als Lehre zum technischen Handeln ergibt.*)

2. Die bloße Darlegung, die vom Oberlandesgericht im Patentverletzungsprozess vorgenommene Auslegung des Patents sei rechtsfehlerhaft, füllt einen Revisionszulassungsgrund nicht aus.*)

3. Ein Revisionszulassungsgrund ist jedoch gegeben, sobald der Bundesgerichtshof seiner Entscheidung im Nichtigkeitsberufungsverfahren eine Auslegung des Patents zugrunde gelegt hat, die in einem für den Patentverletzungsprozess entscheidungserheblichen Punkt von derjenigen abweicht, die das Oberlandesgericht seinem mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtenen Urteil zugrunde gelegt hatte.*)

4. Ergibt sich dieser Zulassungsgrund erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde, muss er mittels eines Gesuchs auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2010, 2795
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit der Berufung einer nicht existenten Prozesspartei

BGH, Beschluss vom 31.05.2010 - II ZB 9/09

Die Berufung einer nicht existenten oder aus anderen Gründen parteiunfähigen Prozesspartei gegen ein in erster Instanz ergangenes Sachurteil ist nicht nur zulässig, wenn die Partei mit der Berufung das Fehlen der Parteifähigkeit geltend macht, sondern auch dann, wenn sie das Rechtsmittel mit dem Ziel eingelegt hat, ein anderes, ihrem Begehren entsprechendes Sachurteil zu erreichen.*)

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IBRRS 2010, 2794
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein neuer Schlichtungsversuch auch bei Parteiwechsel nötig

BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 9/10

Ist ein nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 NRWGüSchlG vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren durchgeführt worden, macht ein im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens vorgenommener Parteiwechsel auf Klägerseite keinen neuen Schlichtungsversuch erforderlich.*)

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IBRRS 2010, 2791
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung der Revision

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - IX ZR 155/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2790
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozesskostenhilfe für WEG gewährt

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 26/10

Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.*)

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IBRRS 2010, 2789
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZA 15/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2787
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit in WEG-Sache

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 170/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2786
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Teilurteils bei Stufenwiderklage

BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils über die ersten Stufen einer Stufenwiderklage, wenn der mit der Klage geltend gemachte Anspruch und die mit der Stufenwiderklage verfolgten Ansprüche auf dasselbe Rechtsverhältnis gestützt sind und zum Teil von denselben Vorfragen abhängen.*)

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IBRRS 2010, 2785
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - IV ZA 15/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2784
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Weiterer Nichtigkeitsgrund in der Berufung ist Klageänderung

BGH, Urteil vom 11.05.2010 - X ZR 51/06

1. Die Einbeziehung eines weiteren Nichtigkeitsgrundes (hier: unzureichende Offenbarung) in der Berufungsinstanz, nachdem die Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht nur auf einen oder mehrere andere der in Art. 138 Abs. 1 EPÜ, Art. II § 6 Abs. 1 IntPatÜbkG aufgeführten Nichtigkeitsgründe gestützt war, stellt eine Klageänderung (objektive Klagehäufung) im Sinne der Vorschrift des § 533 Nr. 1 ZPO dar, welche nach § 99 Abs. 1 PatG auch im Patentnichtigkeitsverfahren anwendbar ist.*)

2. Der Nichtigkeitskläger trägt die Beweislast dafür, dass es dem Fachmann auch nach Kenntnisnahme der Angaben in der Beschreibung und der Zeichnungen der Patentschrift nicht möglich ist, die beanspruchte Lehre unter Einsatz seines Fachwissens ohne unzumutbare Schwierigkeiten auszuführen.*)

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IBRRS 2010, 2783
ProzessualesProzessuales
Aufrechnung in Insolvenz einer Personal-Service-Agentur

BGH, Urteil vom 24.06.2010 - IX ZR 125/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2782
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision abgelehnt, Orientierung zu Prospektverantwortlichkeit

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 245/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2781
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prüfung internationaler Zuständigkeit, deliktische Ansprüche

BGH, Urteil vom 29.06.2010 - VI ZR 122/09

1. Im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit entsprechend § 32 ZPO genügt es, dass der Kläger die nach dem insoweit maßgeblichen deutschen Recht deliktischen Ansprüche schlüssig behauptet. Ihr tatsächliches Vorliegen wird erst im Zusammenhang mit der Begründetheit der klägerischen Ansprüche geprüft.*)

2. Zur Anwendbarkeit des Auslandinvestmentgesetzes auf den Erwerb von Aktien einer nicht börsennotierten Gesellschaft türkischen Rechts.*)

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IBRRS 2010, 2779
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Sittenwidrigkeit bei Grundstückskauf (Kaufpreis 100 % überhöht)

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZR 225/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2778
ProzessualesProzessuales
Schadensrecht - Zur Abrechnung üblicher Stundensätze markengebundener Werkstatt

BGH, Urteil vom 22.06.2010 - VI ZR 337/09

1. Der Geschädigte leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.*)

2. Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden.*)

3. Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten insbesondere dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die marktüblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen.*)

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IBRRS 2010, 2777
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - XI ZR 293/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2775
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Leistungen nach SGB II sind Einkommen i.S.d. § 115 ZPO

BGH, Beschluss vom 05.05.2010 - XII ZB 65/10

1. Leistungen, die nach dem SGB II gewährt werden, stellen Einkommen i.S. des § 115 ZPO dar; das gilt auch für solche, die dem Hilfebedürftigen als Alleinerziehendem für einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II pauschal gewährt werden.*)

2. Ein pauschaler Abzug dieses Mehrbedarfs im Rahmen des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2010, 2774
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegenüber mittelloser Partei

BGH, Beschluss vom 17.05.2010 - II ZB 12/09

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei erst mit der Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist beginnt (BGHZ 173, 14 Tz. 9; 13; Sen.Beschl. v. 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Tz. 16), stellt eine Ausnahme von den getroffenen gesetzlichen Regeln dar, weil sie allein auf der Besonderheit beruht, dass eine verfassungsrechtlich problematische Benachteiligung der mittellosen Partei bei der Bestimmung der im Wiedereinsetzungsrecht geltenden Rechtsmittelbegründungsfristen zu vermeiden ist; eine Übertragung dieser Rechtsprechung auf Anträge über die Wiedereinsetzung einer nicht mittellosen Partei kommt danach nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2010, 2773
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilweise Zulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - VII ZR 201/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2753
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Die Hemmungswirkung des selbständigen Beweisverfahrens

OLG München, Urteil vom 20.10.2009 - 9 U 3804/08

1. Das selbstständige Beweisverfahren zu einer Vielzahl von Mängeln hemmt die Verjährung nicht nur für den einzelnen Mangel, sondern auch für das gesamte Werk.*)

2. Der zeitweise Nichtbetrieb des Beweisverfahrens kann die Hemmung enden und die Verjährung weiterlaufen lassen.*)

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IBRRS 2010, 2740
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Künftiger Räumungantrag als "Weniger" im sofortigen Räumungsantrag

LG Köln, Beschluss vom 19.05.2010 - 10 S 264/09

In einem Klageantrag auf sofortige Räumung kann auch ein Antrag auf künftige Räumung als "weniger" enthalten sein.

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IBRRS 2010, 2732
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Maßgeblicher Streitwert bei Klage und Widerklage?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.02.2009 - 5 W 37/09

1. Wenn Klage und Widerklage denselben Gegenstand betreffen ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend.Dabei kommt es nicht auf den zivilprozessualen Streitgegenstandsbegriff an. Der kostenrechtliche Gegenstandsbegriff der Vorschrift erfordert vielmehr eine wirtschaftliche Betrachtung. Eine Zusammenrechnung hat grundsätzlich nur dort zu erfolgen, wo durch das Nebeneinander von Klage und Widerklage eine "wirtschaftliche Werthäufung" entsteht.

2. Eine wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage, die eine Zusammenrechnung ausschließt, liegt nach der "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zieht.

3. Dieses Kriterium genügt jedoch alleine nicht, um eine Zusammenrechnung auszuschließen. Voraussetzung für die Annahme desselben Gegenstandes ist, dass Klage und Widerklage dasselbe wirtschaftliche Interesse betreffen.

4. Die "Identitätsformel" passt vor allem nicht, wenn mit Klage und Widerklage Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis geltend gemacht werden.

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IBRRS 2010, 2723
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wonach bemisst sich der Streitwert des Nebenintervenienten?

OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2009 - 4 W 40/09

1. Schließt sich der Nebenintervenient dem Antrag der unterstützenden Partei an, ist jedoch sein eigenes wirtschaftliches Interesse geringer zu bewerten, so bestimmt sich der Streitwert an seinem Beitritt.

2. Der Wert der Nebenintervention ist dabei durch den Wert der Hauptsache begrenzt, da nur über die mit der Hauptsache geltend gemachten Ansprüche entschieden wird.

3. Fehlt es jedoch an einer Bemessensgrundlage gemäß §§ 70 Abs. 1 Nr. 2, 72 ZPO, deren Richtigkeit der Streitverkündete gegebenenfalls zu beweisen haben wird, dürfte regelmäßig der Schluss zulässig sein, das Interesse des Beitretenden entspreche dem Wert Hauptsache.

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IBRRS 2010, 2721
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - AN leitet selbständiges Beweisverfahren ein: Streitwert?

OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2010 - 6 W 50/10

Ist der Werkunternehmer Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens, richtet der Streitwert sich nach dem noch offenen Werklohn bis zur Höhe dessen angemessenen Teils, den der Besteller wegen Mängel des Wertes nach § 641 Abs. 3 BGB zurückhalten kann, und nicht nach der Höhe der Mängelbeseitigungskosten, weil der Werkunternehmer kein unmittelbares Interesse an der Mängelbeseitigung hat, sondern nur wissen will, welche Maßnahmen er ergreifen muss, um zu seinem restlichen Werklohn zu kommen.*)

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IBRRS 2010, 2718
ProzessualesProzessuales
Evtl. Schlichtungverpflichtung greift Bestellungsverfahren vor

OLG München, Beschluss vom 15.07.2010 - 34 SchH 14/09

Die den Gegenstand einer negativen Feststellungsklage bildende Frage, ob eine Partei gegenüber der anderen verpflichtet ist, sich auf ein Schlichtungsverfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln einzulassen, ist für das Bestellungsverfahren gemäß § 36a Abs. 3 UrhG vorgreiflich, so dass eine Aussetzung dieses Verfahrens nach § 148 ZPO in Frage kommt.*)

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IBRRS 2010, 2714
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründetes Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit

BGH, Beschluss vom 02.06.2010 - VI ZR 54/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2713
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung Prozesskostenhilfe wegen vorauss. Erfolglosigkeit

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZA 15/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2712
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung Prozesskostenhilfe wegen vorauss. Erfolglosigkeit

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZA 27/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2710
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - IX ZB 186/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2708
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 07.06.2010 - VI ZR 125/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2707
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung nach Verlängerungsantrag für Berufungsfrist

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 42/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2704
ProzessualesProzessuales
Wiederholte Unterlassungsklagen und Rechtschutzbedürfnis

BGH, Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 177/07

Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unterschiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt worden sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht für eine auf die Untersagung eines zweiten Schreibens gerichtete weitere Unterlassungsklage, die sich auf kerngleiche Äußerungen bezieht, kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn zwar mit dieser Klage neben den als kerngleich bereits verbotenen Äußerungen weitere dort enthaltene Äußerungen beanstandet werden, die isolierte Untersagung dieser Äußerungen aber nicht begehrt wird.*)

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IBRRS 2010, 2703
ProzessualesProzessuales
Erbrecht - Erfolgreiche Gehörsrüge; Testierunfähigkeit und Testamentsnichtigkeit

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - IV ZR 21/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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