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Sachgebiet: Prozessuales

15864 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 2702
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung versagt wegen Organisationsverschulden

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZB 63/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2701
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - IX ZR 135/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2700
ProzessualesProzessuales
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen

BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 58/10

§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.

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IBRRS 2010, 2699
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei Kaufvertrag; Gehörsverletzung

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2698
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf Beschluss-Ergänzung abgelehnt

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - IX ZB 268/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2678
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hausmeister/Reinigungskraft in WEG, Haushaltsscheckverfahren

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2010 - L 2 KN 106/08

Die Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren setzt gemäß § 8 a SGB IV eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt voraus. Die Arbeit als Hausmeister oder Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird nicht von dieser Regelung erfasst.

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IBRRS 2010, 2677
ProzessualesProzessuales
Abberufung des Verwalters mangels Rechtsstreit-Informationen

AG Bonn, Urteil vom 03.11.2009 - 27 C 44/09

1. Unterrichtet der Verwalter die Wohnungseigentümer nicht gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG unverzüglich darüber, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist, kann darin eine gröbliche Verletzung der Verwalterpflichten liegen, die einen wichtigen Grund zur Abberufung darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vorschrift des § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG nicht nur zu Informationszwecken dient, sondern den Wohnungseigentümern ermöglichen soll, sich frühzeitig an Rechtsstreitigkeiten zu beteiligen.

2. Die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist auf die Kündigung des Verwaltervertrages nicht anwendbar. Zu prüfen ist allein, ob die Abberufung zeitnah im Sinne des § 314 Abs. 3 BGB betrieben worden ist.

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IBRRS 2010, 2676
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abänderungsverfahren nach § 45 Abs. 4 a.F. WEG

AG Mannheim, Beschluss vom 08.02.2010 - 4 UR II 11/05

1. Das Abänderungsverfahren gemäß § 45 Abs. 4 WEG a.F. ist nach altem Recht fortzuführen, wenn die abzuändernde Entscheidung oder abzuändernder Vergleich unter dem Regime des alten Rechts im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit erging bzw. abgeschlossen wurde.*)

2. Das gilt auch dann, wenn der das Verfahren einleitende Änderungsantrag nach dem 1.7.2007 bei Gericht einkommt. § 62 WEG steht dem nicht entgegen, weil Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Dauerwirkung "latent" anhängig bleiben und die Anwendung des neuen Rechts entgegen der Absicht des Gesetzgebers die flexible Änderungsmöglichkeit preisgibt und nachhaltig erschwert.*)

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IBRRS 2010, 2674
ProzessualesProzessuales
Beschluss unter einer Bedingung

AG Tostedt, Urteil vom 26.08.2009 - 5 C 204/08

Ein die Jahresabrechnung und Entlastung unter einer Bedingung genehmigender Beschluss ist grundsätzlich zulässig und wirksam. Die Bedingung muss hinreichend klar definiert sein, so dass ihr Eintritt oder Nichteintritt zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig kontrolliert werden kann. Wird dem Verwalter unter der Bedingung Entlastung erteilt, dass die Entnahmen für den Tischler "kurzfristig .. geprüft" und gegebenenfalls durch "die betreffenden Eigentümer" erstattet werden, ist dieser Beschluss weder in zeitlicher, noch in sachlicher Hinsicht hinreichend klar.

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IBRRS 2010, 2673
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Begrenzung des Rederechts in der WEG-Versammlung

AG Koblenz, Urteil vom 18.05.2010 - 133 C 3201/09

Redezeitbegrenzungen in einer Wohnungseigentümerversammlung werden prinzipiell für zulässig erachtet. Voraussetzung einer solchen Entscheidung ist, dass die Begrenzung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung geschieht. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sie dazu dient, dass die zur Verfügung stehende Zeit möglichst gerecht und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verteilt und nicht durch Beiträge und Auskunftsersuchen einzelner Wohnungseigentümer verbraucht wird, die ersichtlich nicht auf Erkenntnisgewinn in Bezug auf einen zur Entscheidung anstehenden Tagesordnungspunkt gerichtet sind.

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IBRRS 2010, 2672
ProzessualesProzessuales
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels – Beschlusskompetenz

AG Dortmund, Urteil vom 16.02.2010 - 512 C 57/09

1. Den Wohnungseigentümern steht nach § 16 Abs. 3WEG ein Ermessensspielraum zu, ob eine Änderung des Abrechnungsschlüssels beschlossen werden soll oder nicht. Dabei sind die Grenzen des Ermessens anhand aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.

2. Sowohl für die Entscheidung des "ob" einer Änderung der Kostenverteilung, als auch für die des "wie" muss es - wie bei der Anwendung einer Öffnungsklausel - einen sachlichen Grund geben. Die Wohnungseigentümer dürfen nicht willkürlich entscheiden. Eine höhere Kostengerechtigkeit allein ist regelmäßig für einen Änderungsbeschluss nicht ausreichend.

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IBRRS 2010, 2671
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - WEG-Verwalter: Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.04.2010 - 14 T 614/10

Eine im Verwaltervertrag vereinbarte Sondervergütung für die gerichtliche Vertretung im Anfechtungsverfahren kann im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden.

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IBRRS 2010, 2670
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Beschlusses

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.03.2010 - 2-13 S 32/09

1. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter regelmäßig gehalten, auch angefochtene Beschlüsse zu vollziehen. Das Gesetz misst dem Vollziehungsinteresse der Gemeinschaft grundsätzlich ein größeres Gewicht bei als dem Aussetzungsinteresse der Miteigentümer, die den Beschluss anfechten.

2. Die Vollziehung eines Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, etwa weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.

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IBRRS 2010, 2669
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Dinglicher Charakter von Wohngeldansprüchen

LG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010 - 10 S 51/09

Die Frage nach einem dinglichen Charakter von Wohngeldansprüchen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist nicht im Verfahren gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden.

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IBRRS 2010, 2668
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtschutzinteresse für Streitwertbeschwerde, Negativbeschluß

OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2010 - 16 W 15/10

1. Das Rechtschutzinteresse für eine Streitwertbeschwerde zwecks Heraufsetzung des Streitwertes fehlt, wenn sich hierdurch die Anwaltsgebühren der Partei erhöhen. Dies gilt auch dann, wenn die Partei im Rechtsstreit obsiegt hat und der Gegner ihre Gebühren zu erstatten hat.

2. Die isolierte Ungültigerklärung der Ablehnung eines Beschlussantrages (Negativbeschluss) gebietet einen deutlichen Abschlag gegenüber dem Streitwert einer Klage auf Anordnung der Maßnahme. Der Senat hält für die isolierte Anfechtung eines Negativbeschlusses im Regelfall einen Abschlag von 50% für angemessen.

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IBRRS 2010, 2667
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers

OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2010 - 16 W 6/10

1. Über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streitverkündeten ist im anschließenden Hauptsacheverfahren zu entscheiden.

2. Die Entscheidung über die Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers hängt nicht davon ab, dass dieser auch im Hauptsacheverfahren beitritt.

3. Die Zulässigkeit des Beitritts kann im Rahmen der Kostenentscheidung nicht mehr gerügt werden, sondern ist bereits im selbstständigen Beweisverfahren zu rügen.

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IBRRS 2010, 2663
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Wiedereinsetzung wegen ungenügender Kostenhilfe-Belege

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - IX ZB 37/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2661
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - IX ZR 59/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2660
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Rechtsbeschwerde bezüglich Vergütung bei Kostenhilfe

BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 75/10

In Festsetzungssachen über die Vergütung, die einem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlen ist, findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statt.*)

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IBRRS 2010, 2659
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - IX ZR 187/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2657
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters ausnahmsweise anzunehmen

OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 3 W 526/09

Eine Befangenheit des abgelehnten Richters kann ausnahmsweise zu besorgen sein, wenn er den fortgeschrittenen Bauprozess ohne erkennbaren Grund über lange Zeit hinweg nicht weiter fördert und auf wiederholte Erinnerungen und Anträge des Klägers, der beträchtlichen Werklohn fordert, schlicht nicht mehr reagiert.*)

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IBRRS 2010, 2656
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenverteilung: bei Öffnungsklausel sachlicher Grund nötig

LG Köln, Urteil vom 15.10.2009 - 29 S 102/09

Auch von einer Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Zustand nicht benachteiligt werden (Festhalten an der Rechtsprechung von BGHZ 95, 137). Nur über das Kriterium des sachlichen Grundes kann ein vernünftiger Interessenausgleich herbeigeführt und ein Minderheitenschutz gewährleistet werden.

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IBRRS 2010, 2655
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 87/09

Ein beendetes selbstständiges Beweisverfahren wird nicht dadurch erneut in Gang gesetzt, dass das schriftliche Sachverständigengutachten an eine Partei erneut zur Stellungnahme zugestellt wird.*)

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IBRRS 2010, 2652
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Zur Streitwertfestsetzung bei Gewährleistung für Reihenhäuser

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10

1. Geht es um eine tatsächliche Klärung möglicher Schadensersatzansprüche bei Baumängeln richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach den Kosten der Mangelbeseitigung. Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich.

2. Soll mit dem Beweissicherungsverfahren die Frage von Gewährleistungsansprüchen für mehrere Reihenhäuser in tatsächlicher Hinsicht geklärt werden, kommt es nicht darauf an, für welche Reihenhäuser der Sachverständige in seinem Gutachten tatsächlich Mängel festgestellt hat.

3. Eine anerkannte Regel der Technik, dass eine Baumaßnahme nur dann zulässig wäre, wenn für die angewendeten Verfahren DIN-Normen existieren, gibt es nicht. Eine bestimmte technische Lösung zur Mangelbeseitigung kann auch dann ordnungsgemäß sein, wenn eine entsprechende DIN-Norm nicht existiert und eine behördliche Zustimmung im Einzelfall beantragt werden muss.

4. Mögliche direkte oder indirekte Auswirkungen des Verfahrens auf andere Personen, die am Verfahren nicht beteiligt sind, spielen für den Streitgegenstand keine Rolle und haben daher auch keine Auswirkungen auf den Streitwert des Verfahrens.

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IBRRS 2010, 2649
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Außergerichtlicher Vergleich im Beweisverfahren ist Rücknahme

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.04.2010 - 10 W 47/09

Schließt die Antragstellerin mit einer Antragsgegnerin in einem laufenden selbstständigen Beweisverfahren einen außergerichtlichen Vergleich hinsichtlich der bis dahin vom Sachverständigen festgestellten Mängel ohne Berücksichtigung der übrigen Antragsgegnerinnen und teilt sie daraufhin dem Gericht mit, das Verfahren sei damit beendet, ist dies als Antragsrücknahme auszulegen mit der Folge, dass ihr entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten der übrigen Antragsgegnerinnen aufzuerlegen sind.*)

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IBRRS 2010, 2648
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ende des selbständigen Beweisverfahrens bei Vergleich

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.04.2010 - 10 W 45/09

1. Schließt die Antragstellerin mit einer Antragsgegnerin in einem laufenden selbstständigen Beweisverfahren einen außergerichtlichen Vergleich hinsichtlich der bis dahin vom Sachverständigen festgestellten Mängel ohne Berücksichtigung einer zweiten Antragsgegnerin und teilt sie daraufhin dem Gericht mit, das Verfahren sei nach Auffassung der am Vergleich beteiligten Parteien damit beendet, wobei sie ausdrücklich erklärt, dass damit keine Erledigungserklärung oder Antragsrücknahme verbunden sei, wird das Beweisverfahren erst beendet, wenn die nicht im Vergleich berücksichtigte zweite Antragsgegnerin zu erkennen gibt, dass auch sie an einer Fortsetzung des selbstständigen Beweisverfahrens nicht mehr interessiert ist. Dies kann der Fall sein, wenn sie die Auferlegung ihre Kosten gegenüber der Antragstellerin beantragt.*)

2. Die zweite Antragsgegnerin kann dann nach § 494a ZPO vorgehen. Der Sinn und Zweck des § 494a ZPO steht nicht entgegen, weil die zweite Antragsgegnerin nicht am Vergleichsschluss und auch nicht an der Beseitigung der Mängel beteiligt ist. Abgrenzung zu OLG Stuttgart 10 W 47/09*)

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IBRRS 2010, 2644
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Niedriger Gegenstandswert verwehrt Entscheidung in der Sache

BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VI ZB 10/10

Übersteigt der Wert des Gegenstands einer Beschwerde gegen die Entscheidung über die Kosten 200 Euro nicht, ist dem Rechtsbeschwerdegericht trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde eine Entscheidung in der Sache im Hinblick auf den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verwehrt.*)

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IBRRS 2010, 2642
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 14.06.2010 - IX ZB 100/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2641
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 58/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2640
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

BGH, Urteil vom 10.06.2010 - I ZR 183/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2636
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Insolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - IX ZB 250/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2635
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Kostenhilfeantrag, Erklärungspflicht

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - IX ZA 17/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2634
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Wiedereinsetzung wegen Adressat OLG anstatt BGH

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZB 201/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2631
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beitritt eines Streithelfers zu aktienrechtlichen Verfahren

BGH, Beschluss vom 10.05.2010 - II ZB 3/09

Erklärt ein Streithelfer seinen Beitritt zu mehreren aktienrechtlichen Anfechtungsverfahren, die denselben Hauptversammlungsbeschluss betreffen, und wird diesen Klagen, ohne die Verfahren zuvor zu verbinden, stattgegeben, kann der Streithelfer grundsätzlich in jedem der Verfahren seine jeweiligen Prozesskosten ersetzt verlangen.*)

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IBRRS 2010, 2629
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.06.2010 - II ZR 133/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2627
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für inländische juristische Person

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 48/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2626
ProzessualesProzessuales
Zahlung der Arbeitnehmeranteile kann angefochten werden

BGH, Urteil vom 17.06.2010 - IX ZR 134/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2622
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluss

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 145/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2621
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Ablehnung der Bestellung zum Notar

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - NotZ 20/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2620
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 30.06.2010 - IV ZR 101/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2618
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch bis Bescheidung einer Rüge nicht erledigt

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZB 33/09

Ein Ablehnungsgesuch ist nicht erledigt, solange eine zulässige Anhörungsrüge gegen seine Zurückweisung nicht beschieden ist.*)

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IBRRS 2010, 2617
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Ablehnung der Bestellung zum Notar

BGH, Beschluss vom 14.06.2010 - NotZ 10/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2615
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt

BGH, Urteil vom 26.05.2010 - XII ZR 143/08

1. Für die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Unterhaltsbefristung kommt es vorrangig darauf an, inwiefern der Vergleich im Hinblick auf die spätere Befristung eine bindende Regelung enthält. Mangels einer entgegenstehenden ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen Regelung ist jedenfalls bei der erstmaligen Festsetzung des nachehelichen Unterhalts im Zweifel davon auszugehen, dass die Parteien die spätere Befristung des Unterhalts offenhalten wollen. Eine Abänderung des Vergleichs ist insoweit auch ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und ohne Bindung an den Vergleich möglich.*)

2. § 36 EGZPO regelt lediglich die Abänderung solcher Unterhaltstitel und -vereinbarungen, deren Grundlagen sich durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 21. Dezember 2007 geändert haben. Bei der Abänderung einer vor dem 1. Januar 2008 geschlossenen Vereinbarung zum Aufstockungsunterhalt ist das nicht der Fall (im Anschluss an Senatsurteil vom 18. November 2009 - XII ZR 65/09 - FamRZ 2010, 111).*)

3. Zur Befristung des Aufstockungsunterhalts nach § 1573 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2010, 2589
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gerichtsgutachter haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit

OLG München, Urteil vom 21.05.2010 - 1 U 3611/09

1. Eine grobe Fahrlässigkeit nach § 839a BGB setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus.

2. Ein solches Verschulden ist nicht gegeben, wenn es für einen technischen Sachverhalt keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt und der Sachverständige insoweit auf seinen eigenen Erfahrungshorizont zurückgreifen muss und dabei eine vorhandene DIN-Norm überinterpretiert.

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IBRRS 2010, 2583
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Stundensatz für Prüfung der Qualität verlegter Treppenstufen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2010 - 12 W 14/10

Der Sachverständige, der nach dem Beweisbeschluss die Qualität verlegter Treppenstufen aus chinesischem Granit zu beurteilen hat, ist im Falle einer fehlenden Zustimmung der Parteien zu einem erhöhten Stundensatz nach § 13 JVEG nach der Honorargruppe 5 des § 9 Abs. 1 S. 1 JVEG zu einem Stundensatz von 70,00 € zu entschädigen.*)

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IBRRS 2010, 2582
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nachweis der Prozessvollmacht durch ausländische Partei

OLG Koblenz, Urteil vom 12.11.2009 - 5 U 599/09

1. Die ausländische Prozesspartei muss den Nachweis der Prozessvollmacht ihres anwaltlichen Vertreters lückenlos durch deutschsprachige Urkunden führen.

2. Hat die erste Instanz ein die Klage abweisendes Versäumnisurteil erlassen, dieses auf den Einspruch des Klägers bestätigt und außerdem einen nach dem Einspruch erweiterten Teil der Klage mangels Nachweis der Prozessvollmacht als unzulässig abgewiesen, ist die insoweit gebotene Aufhebung und Zurückverweisung auch auf das Versäumnisurteil zu erstrecken, weil ansonsten zum selben Klagegrund einander widersprechende Sachentscheidungen denkbar sind.

3. Ist die sachliche Zuständigkeit des deutschen Gerichts nach Art. 24 EuGVVO begründet worden, ist die später auf Art. 23 EuGVVO gestützte Rüge, ein italienisches Gericht sei zuständig, unbeachtlich. Das gilt bei identischem Klagegrund auch für eine Klageerweiterung, die erst nach der ursprünglichen Sachverhandlung vorgenommen wird.

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IBRRS 2010, 2580
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Notwendige Reisekosten eines Prozessvertreters?

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.05.2010 - 14 W 208/10

Ohne Kostennachteile kann ein auswärtiger Prozessvertreter beauftragt werden; entstehen jedoch Reisekosten, die vernünftigerweise über das notwendige Maß hinausgehen, darf dies der Gegenseite nicht zum Nachteil gereichen.

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IBRRS 2010, 2578
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Tendenziöser Einschlag bei Ermittlungen eines Sachverständigen

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2010 - 10 W 13/10

Eine "eigene" Ermittlungstätigkeit eines Sachverständigen begründet aus der maßgeblichen Warte einer besonnen und vernünftig denkenden Partei noch nicht die Besorgnis der Befangenheit - dies gilt jedenfalls dann, wenn der Sachverständige in seinem Gutachten alle herangezogenen Quellen und die dabei gewonnenen Informationen offenlegt.

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IBRRS 2010, 2570
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Vortrag zu geschätzten Mängelbeseitigungskosten reicht

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - V ZR 201/09

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Bauherr nicht verpflichtet ist, Mängelbeseitigungskosten vorprozessual durch ein Privatgutachten zu ermitteln. Es genügt, wenn er die Kosten schätzt und für den Fall, dass der Schuldner die Kosten bestreitet, ein Sachverständigengutachten als Beweismittel anbietet. Ins Einzelne gehende Sanierungspläne oder Kostenvoranschläge können von ihm nicht verlangt werden. Dies gilt auch für einen Mängelbeseitigungsanspruch des Käufers eines bebauten Grundstücks.

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IBRRS 2010, 2565
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VI ZR 340/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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