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Sachgebiet: Prozessuales

15855 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 2677
ProzessualesProzessuales
Aussetzung des Verfahrens dient (auch) dem Interesse der Parteien!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.07.2022 - 4 EK 1/21

1. Erhebliche über die bloße Prozesswirtschaftlichkeit hinausreichende Wertungsgesichtspunkte können im Einzelfall in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO die Aussetzung eines beim Oberlandesgericht anhängigen erstinstanzlichen Entschädigungsverfahrens i.S.d. § 198 GVG rechtfertigen.*)

2. Eine im pflichtgemäßen Ermessen zu treffende Aussetzungsentscheidung kann geboten sein, wenn das Gericht andernfalls dazu angehalten wäre, "sehenden Auges" das Verfahren eines Klägers zu einem identischen Verfahrenskomplex mit identischen Rechtsfragen zeitlich vor einer erwartungsgemäß absehbaren höchstrichterlichen Klärung jener Rechtsfragen, die sich entscheidungserheblich gleichermaßen im auszusetzenden Verfahren wie auch in dem in Bezug genommenen Revisionsverfahren des identischen Klägers stellen, kurzsichtig in der Vorinstanz zu zementieren. Auf diese Weise beraubte sich das Gericht selbst der Möglichkeit - im redlichen Bemühen um die ihm anvertraute Herstellung des Rechtsfriedens und im Respekt vor einer höchstrichterlichen Klärung - die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten. Die Aussetzungsentscheidung dient deshalb auch aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes letztlich dem wohlverstandenen eigenen Interesse der Parteien.*)

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IBRRS 2022, 2685
ProzessualesProzessuales
Auf Widersprüche zwischen Gerichts- und Privatgutachten ist einzugehen!

OLG Dresden, Urteil vom 07.12.2021 - 4 U 561/21

Hat es das erstinstanzliche Gericht versäumt, in seinen Entscheidungsgründen auf die Widersprüche zwischen einem gerichtlichen Sachverständigengutachten und einem Privatgutachten einzugehen, kann diese Würdigung auf der Grundlage der Gerichtsakten durch das Berufungsgericht nachgeholt werden. Lassen sich hierdurch die Widersprüche ausräumen, bedarf es einer weiteren Beweiserhebung nicht.*)

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IBRRS 2022, 2662
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht muss prüfen, ob Berufungsbegründungsfrist gewahrt ist!

BGH, Beschluss vom 13.07.2022 - VII ZB 29/21

Das Berufungsgericht hat gem. § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen, ob die Frist zur Begründung der Berufung gewahrt worden ist. Erst nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten des Rechtsmittelführers (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.02.2017 - XI ZR 283/16, IBRRS 2017, 1375).*)

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IBRRS 2022, 2653
ProzessualesProzessuales
Rechtlich unvertretbarer Verweisungsbeschluss ist willkürlich!

KG, Beschluss vom 18.08.2022 - 2 AR 34/22

1. Sind die einem Verweisungsbeschluss zugrundeliegenden rechtlichen Annahmen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vertretbar, kann dies die Annahme objektiver Willkür rechtfertigen und die gesetzliche Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses (§ 281 Abs. 2 S. 4 ZPO) entfallen lassen.*)

2. Weist das Gericht eine anwaltlich nicht vertretene Partei unter evidenter Verkennung der Rechtslage auf seine angebliche Unzuständigkeit hin, so sind auch der daraufhin vom Kläger gestellte Verweisungsantrag und Einverständnis des Beklagten mit der Verweisung nicht geeignet, der rechtswidrigen Verweisung ihren Willkürcharakter zu nehmen.*)

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IBRRS 2022, 2631
ProzessualesProzessuales
Fehler bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplans ist unbeachtlich!

OLG Dresden, Beschluss vom 01.08.2022 - 4 U 2567/21

Dass ein anderer Spruchkörper innerhalb eines zuständigen Gerichts nach dessen Geschäftsverteilungsplan hätte entscheiden müssen, kann mit der Berufung grundsätzlich nicht mehr gerügt werden. Fehler bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplans greifen nur dann in das Prozessgrundrecht auf den gesetzlichen Richter ein, wenn sie auf Willkür beruhen, d. h. eine Zuständigkeitsentscheidung objektiv nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist. Ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ist hiernach nicht anzunehmen, wenn eine Entscheidung zur Zuständigkeit zumindest vertretbar erscheint oder dem betreffenden Gericht ein "schlichter Verfahrensirrtum" unterlaufen ist.*)

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IBRRS 2022, 2620
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch ein Vergleichswiderruf ist per beA einzureichen!

OLG Köln, Urteil vom 27.07.2022 - 16 U 117/20

1. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

2. Zu den durch einen Rechtsanwalt "schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen" gehört auch eine Vergleichswiderrufserklärung. Eine nicht als elektronisches Dokument abgegebene Widerrufserklärung ist nichtig.

3. Eine Übermittlung anwaltlicher Erklärungen nach den allgemeinen Vorschriften ist nur dann - ausnahmsweise - zulässig, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.




IBRRS 2022, 2610
ProzessualesProzessuales
Klage durch Prozessurteil abgewiesen: Rückverweisung möglich!

VGH Hessen, Beschluss vom 13.07.2022 - 4 B 1095/22

Hat die erste Instanz einen vorläufigen Rechtsschutzantrag zu Unrecht als unzulässig abgelehnt und damit eine materiell-rechtliche Prüfung unterlassen, so kann das Beschwerdegericht das Verfahren unter entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 VwGO - soweit die damit verbundene zeitliche Verzögerung dem nicht entgegensteht - die erstinstanzlichen Entscheidung aufheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverweisen.*)

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IBRRS 2022, 2600
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustellungsdatum nicht vermerkt: Wann ist das Schriftstück zugegangen?

BGH, Beschluss vom 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

Vermerkt der Zusteller entgegen § 3 Abs. 2 VwZG, § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht, gilt das Dokument gemäß § 8 VwZG erst in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist.*)

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IBRRS 2022, 2594
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Individualisierung im Mahnbescheid nachgeholt: Verjährung wird nicht rückwirkend gehemmt!

BGH, Urteil vom 14.07.2022 - VII ZR 255/21

1. Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt die Verjährung nur, wenn der Schuldner aufgrund der Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erkennen kann, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleitet.*)

2. Die im Mahnbescheid nicht hinreichende Individualisierung des Anspruchs kann nachgeholt werden. Die Nachholung der Individualisierung hemmt die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwar nicht rückwirkend, aber ab dem Zeitpunkt ihrer Vornahme.*)

3. Für die nachträgliche Individualisierung des Anspruchs im Mahnverfahren ist ebenso wie für die Individualisierung im Mahnbescheid ausschließlich auf den Erkenntnishorizont des Schuldners abzustellen. Dementsprechend ist es ohne Bedeutung, ob die Individualisierung des Anspruchs durch an das Gericht gerichteten Schriftsatz oder außerhalb des Gerichtsverfahrens erfolgt.*)

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IBRRS 2022, 2571
ProzessualesProzessuales
Auf zentralen Vortrag muss das Gericht eingehen!

BGH, Beschluss vom 21.06.2022 - VI ZR 1067/20

Zum Vorliegen einer Gehörsverletzung bei unterbliebener ausdrücklicher Auseinandersetzung mit zentralem Parteivortrag im Urteil.*)

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IBRRS 2022, 2582
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussersetzungsklage gegen die übrigen Eigentümer ist unzulässig!

BGH, Urteil vom 08.07.2022 - V ZR 202/21

1. Wird eine Beschlussersetzungsklage entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer erhoben, muss ein gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite vorgenommen werden; andernfalls ist die Klage als unzulässig abzuweisen.*)

2. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, führt der Ausschluss des oder der klagenden Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren von der nach § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG angeordneten Gesamtvertretung dazu, dass die Gemeinschaft in diesem Prozess durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten wird. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den Verband im Prozess allein. *)

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IBRRS 2022, 2480
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs?

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.08.2022 - 5 W 20/22

Für die Höhe des Streitwerts einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs ist die Höhe des Interesses des Klägers und nicht der Wert des Grundstücks entscheidend.

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IBRRS 2022, 2560
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Darlegung einer unverschuldeten Säumnis?

BGH, Beschluss vom 23.06.2022 - VII ZB 58/21

Zu den Anforderungen an den Parteivortrag nach § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO, dass ein Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen hat.*)

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IBRRS 2022, 2547
ProzessualesProzessuales
Kostenvorschussanforderung bleibt aus: Muss der Kläger nachfragen?

AG Wiesbaden, Urteil vom 02.10.2020 - 92 C 4393/19

1. Nach Einreichung der Anfechtungsklage darf der Anfechtungskläger zwar die Kostenvorschussanforderung abwarten, muss jedoch, wenn diese ausbleibt, spätestens nach 6 Wochen beim Gericht nachfragen. *)

2. Dieselbe prozessuale Obliegenheit trifft den Anfechtungskläger, in dessen Verfahren überhaupt nichts passiert, obwohl er den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat. Bleibt der Kläger in einem solchen Fall fast 6 Monate lang untätig, so hat er die Verzögerung zu vertreten und die Zustellung der Anfechtungsklage erfolgt nicht mehr demnächst i.S.d. § 167 ZPO, mit der Folge, dass die Anfechtungsfrist nicht gewahrt wird.*)

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IBRRS 2022, 2561
HandelsrechtHandelsrecht

BGH, Beschluss vom 26.07.2022 - II ZB 20/21

Eine gelöschte GmbH und ihre Liquidatoren sind grundsätzlich von Amts wegen einzutragen, wenn die Liquidatoren durch das Gericht ernannt worden sind, weil sich nach der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt. (Rn. 8 - 16)*)

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IBRRS 2022, 2549
ProzessualesProzessuales
Verfahren abgeschlossen: Befangenheit wegen „erweiterter dienstlicher Äußerung“!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.08.2022 - 23 W 18/21

Zur Besorgnis der Befangenheit bei einem Richter, der im Ablehnungsverfahren seine dienstliche Äußerung viele Monate später unaufgefordert mit einer Stellungnahme zu einem die Besorgnis seiner Befangenheit in einem Parallelverfahren mit einem gleichgelagerten Befangenheitsgesuch für begründet erklärenden Beschluss ergänzt, dabei eine als Grundlage für die Entscheidung ersichtlich nicht geeignete Tatsache mitteilt und sich zur Ordnungsgemäßheit der Prüfung des beschiedenen Befangenheitsgesuchs äußert.*)

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IBRRS 2022, 2532
ProzessualesProzessuales
Berufung hat sich auf alle relevanten Teile des Urteils zu erstrecken

BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

1. Eine Berufungsbegründung muss geeignet sein, die erstinstanzliche Entscheidung im Umfang der Anfechtung in Frage zu stellen. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat sie sich daher grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (im Anschluss an BGH, Urteile vom 23.06.2015 - II ZR 166/14, Rz. 11, IBRRS 2015, 3570 = NJW 2015, 3040; vom 14.03.2017 - VI ZR 605/15, Rz. 14, IBRRS 2017, 4329 = VersR 2017, 822; vom 07.01.2021 - III ZR 127/19, Rz. 12, IBRRS 2021, 0689 = BGHZ 228, 115; Beschlüsse vom 29.11.2017 - XII ZB 414/17, Rz. 9, IBRRS 2018, 0071 = NJW-RR 2018, 3869; vom 15.03.2022 - VIII ZB 43/21, Rz. 13, IBRRS 2022, 1267).*)

2. Hat ein Rechtsmittelführer einen - erstinstanzlich zu seinem Nachteil entschiedenen - Streitgegenstand mit seiner Berufungsbegründung nicht angegriffen und ist dieser damit nicht zur Überprüfung des Berufungsgerichts gestellt worden, kann das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) des Rechtsmittelgegners verletzt sein, wenn das Berufungsgericht, ohne hierauf hinzuweisen (§ 139 ZPO), dennoch in der Sache - zum Nachteil des Rechtsmittelgegners - über diesen Streitgegenstand entscheidet.*)

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IBRRS 2022, 2386
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verwaltervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren - Höchstsätze nach JVEG

AG Stuttgart, Beschluss vom 12.07.2022 - 64 C 757/21 WEG

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der ihr durch die Teilnahme des Verwalters an Gerichtsterminen entstandenen Kosten. Diese sind aber auf den Höchstsatz des § 22 Satz 1 JVEG (25 Euro pro Stunde) begrenzt, insoweit Abweichung von BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - V ZB 102/13, IMRRS 2014, 0979.

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IBRRS 2022, 2447
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Klage auf Herausgabe einer Bürgschaft?

KG, Beschluss vom 08.08.2022 - 21 W 11/22

1. Will der Hauptschuldner mit seiner Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde die Inanspruchnahme des Bürgen verhindern, ist der Streitwert mit dem Bürgschaftsbetrag anzusetzen.

2. Wird in einem Verfahren auf Herausgabe einer Bürgschaft widerklagend vom Bürgschaftsgläubiger die gesicherte Forderung geltend gemacht, erhöht sich wegen wirtschaftlicher Gleichwertigkeit gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG der Streitwert nicht.

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IBRRS 2022, 2384
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schlichtung als Voraussetzung der Geltendmachung von Nachbarrechten

LG Hanau, Urteil vom 25.05.2022 - 2 S 134/20

1. Vor der Geltendmachung nachbarrechtlicher Ansprüche ist nach § 15a EGZPO und § 1 HSchlG ein Schlichtungsverfahren erfolglos durchzuführen.

2. Dem ist Genüge getan, wenn das Schlichtungsverfahren vom Kläger des anschließenden Gerichtsverfahrens eingeleitet wird, auch wenn dieser seine Aktivlegitimation erst im Gerichtsverfahren durch Vorlage einer Abtretungserklärung offenlegt.

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IBRRS 2022, 2502
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorlagebeschluss an den EuGH ist nicht anfechtbar!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.08.2022 - 23 W 42/21

1. Ein Beschluss, mit dem ein Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt werden, ist nicht anfechtbar.*)

2. Ein Beschluss, mit dem ein Antrag auf Aufhebung einer solchen Aussetzung abgelehnt wird, ist jedenfalls dann ebenfalls nicht anfechtbar, wenn sich der Antrag gegen die grundsätzliche Entscheidung richtet, dem EuGH die gestellten Fragen im Wege der Vorabentscheidung vorzulegen, und nicht etwa z. B. die Fortsetzung des Verfahrens verlangt wird, weil das Vorabentscheidungsverfahren abgeschlossen sei oder um den Rechtsstreit durch Klagerücknahme, Anerkenntnis oder vereinbarten Vergleich zu erledigen.*)

3. Eine Anfechtbarkeit eines solchen Beschlusses besteht auch nicht dann, wenn ein Einzelrichter beim Landgericht ihn erlassen hat, ohne das Verfahren der Kammer zur Übernahme vorzulegen.*)

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IBRRS 2022, 2478
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren läuft: Hauptsache kann ausgesetzt werden!

OLG München, Beschluss vom 26.07.2022 - 9 W 810/22 Bau

1. Die Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens im Hinblick auf ein anderweitig anhängiges selbständiges Beweisverfahren ist grundsätzlich zulässig. Sie setzt eine fehlerfreie Ermessensausübung des Gerichts der Hauptsache voraus.

2. Das Gericht der Hauptsache muss neben dem Grundsatz der Prozessökonomie, nach dem mehrfache Beweiserhebungen wegen desselben Gegenstands mit möglicherweise unterschiedlichen Ergebnissen zu vermeiden sind, auch berücksichtigen, ob die gebotene Förderung und Beschleunigung des Prozesses auf andere Weise besser zu erreichen ist. Die Aussetzungsentscheidung kann nur auf Ermessensfehler überprüft werden.

3. Maßgeblich für den Streitwert der sofortigen Beschwerde gegen den Aussetzungsbeschluss ist das Interesse an der (Nicht-) Aussetzung, das mit einem Fünftel des Werts der Hauptsache bewertet wird.

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IBRRS 2022, 2312
ProzessualesProzessuales
Zustellung an Rechtsanwalt setzt Mitteilung an das Gericht voraus!

KG, Beschluss vom 06.08.2021 - 21 U 59/21

1. In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen.

2. Zwingende Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass dem Gericht Mitteilung von einem Vertretungsverhältnis gemacht wurde. Eine nur außergerichtliche Anzeige eines Vertretungsverhältnisses gegenüber dem Prozessgegner genügt nicht.

3. Der Kläger ist nicht verpflichtet, den Prozessbevollmächtigten des Beklagten im Passivrubrum der Klageschrift als Prozessbevollmächtigten aufzuführen.

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IBRRS 2022, 2311
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustellung an Rechtsanwalt setzt Mitteilung an das Gericht voraus!

KG, Beschluss vom 08.10.2021 - 21 U 59/21

1. In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen.

2. Zwingende Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass dem Gericht Mitteilung von einem Vertretungsverhältnis gemacht wurde. Eine nur außergerichtliche Anzeige eines Vertretungsverhältnisses gegenüber dem Prozessgegner genügt nicht.

3. Der Kläger ist nicht verpflichtet, den Prozessbevollmächtigten des Beklagten im Passivrubrum der Klageschrift als Prozessbevollmächtigten aufzuführen.

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IBRRS 2022, 2449
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Akteneinsicht: In Papierform geführte Akte muss nicht eingescannt werden!

OVG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2022 - 2 So 29/22

1. Eine Beschwerde ist gem. § 146 Abs. 2 VwGO unstatthaft, wenn sie sich gegen eine prozessleitende Verfügung des Kammervorsitzenden richtet. Um eine solche Verfügung handelt es sich, wenn diese lediglich die Form der Gewährung der Akteneinsicht nach § 100 VwGO betrifft.*)

2. Die Erteilung einer Abschrift der in Papierform geführten Akte gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 VwGO umfasst nicht die Herstellung einer elektronischen Akte und deren Übermittlung in das besondere Anwaltspostfach. Insoweit handelt es sich um einen Fall nach § 100 Abs. 3 Satz 2 VwGO.*)

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IBRRS 2022, 2444
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht weist auf Erfolglosigkeit hin: Abstandnahme vom Urkundsprozess zulässig?

BGH, Urteil vom 07.07.2022 - IX ZR 144/20

Ein Abstehen vom Urkundenprozess ist im Berufungsverfahren auch nach Erteilung eines gerichtlichen Hinweises auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschluss zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich hält.*)

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IBRRS 2022, 2439
ProzessualesProzessuales
Frist für die Abänderung des Streitwerts aufgrund einer Gegenvorstellung?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2022 - 6 U 332/21

1. Die Abänderung des Streitwerts aufgrund einer Gegenvorstellung kommt nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Erledigung des Verfahrens in Betracht.*)

2. Erledigt sich das Verfahren durch Prozessvergleich im schriftlichen Verfahren kommt der Vergleich bereits mit der letzten Annahmeerklärung der Parteien gegenüber dem Gericht zustande und nicht erst mit Bekanntgabe des gerichtlichen Beschlusses, mit dem das Zustandekommen des Vergleichs nur festgestellt wird.*)

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IBRRS 2022, 2382
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtmäßige Verweigerung der Durchführung der Zwangsvollstreckung

AG Wuppertal, Beschluss vom 11.07.2022 - 43 M 1395/22

1. Mit der Vollstreckbarkeitserklärung übernimmt die antragstellende Behörde die Verantwortung für das Bestehen und die Vollstreckbarkeit der Forderung.*)

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IBRRS 2022, 2424
ProzessualesProzessuales
Was sind „Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen“?

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2022 - 102 AR 56/22

Zur gesetzlichen Spezialzuständigkeit „Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen“ des § 119a Abs. 1 Nr. 4 GVG.*)

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IBRRS 2022, 2422
ProzessualesProzessuales
Nicht zur Entscheidung gestellten Anspruch aberkannt: Antragsgrundsatz verletzt!

BAG, Beschluss vom 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

1. Eine Verletzung des Antragsgrundsatzes nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO liegt nicht nur dann vor, wenn einer Partei ohne ihren Antrag etwas zugesprochen wird, sondern auch, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat.*)

2. Ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO stellt zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zum Nachteil der hiervon betroffenen Partei dar.*)

3. Eine Zurückverweisung gem. § 72a Abs 7 ArbGG kommt ausnahmsweise nicht in Betracht, wenn keine weitere Entscheidung in der Hauptsache mehr notwendig wird.*)

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IBRRS 2022, 2377
ProzessualesProzessuales
Aufklärungsrüge ersetzt unterlassene Beiträge zur Sachverhaltsaufklärung nicht!

OVG Saarland, Beschluss vom 17.01.2022 - 2 A 281/21

1. Bei der Abgrenzung der maßgeblichen näheren Umgebung eines Baugrundstücks in nicht beplanter Ortslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wie auch bei der Beurteilung des Gebietscharakters oder faktischer Baugebiete auf dieser Grundlage rechtfertigt der Umstand, dass die Abgrenzung wie auch die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart in aller Regel die Verschaffung eines eigenen Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).*)

2. Hat sich das Verwaltungsgericht einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können. Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. dazu etwa OVG Saarland, Beschlüsse vom 12.05.2021 - 2 A 107/20 -, IBRRS 2021, 1576; vom 18.09.2020 - 2 A 228/20 -, IBRRS 2020, 2966, oder vom 20.06.2012 - 2 A 411/11 -, BeckRS 2013, 47378).*)

3. ...

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IBRRS 2022, 2388
ProzessualesProzessuales
Keine Klage gegen alten Mietspiegel

VGH Bayern, Beschluss vom 03.02.2022 - 4 ZB 21.966

Einem Vermieter fehlt für eine Klage gegen einen Mietspiegel das Rechtsschutzbedürfnis, wenn dieser Mietspiegel wegen eines neu anerkannten Mietspiegels keine Rechtswirkungen mehr für seine Immobilie haben kann.

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IBRRS 2022, 2340
ProzessualesProzessuales
Einrede der fehlenden Prozesskostensicherheit auch im einstweiligen Verfügungsverfahren!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2022 - 20 U 51/22

Wird in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine mündliche Verhandlung anberaumt, kann der Antragsgegner die Einrede der fehlenden Prozesskostensicherheit erheben. Über diese Einrede ist im gewöhnlichen Verfahren zu entscheiden.*)

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IBRRS 2022, 2333
ProzessualesProzessuales
Auskunftsanspruch bei Share Deal und gemeindliches Vorkaufsrecht

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2021 - OVG 2 S 46/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 1084
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung hilft nur Wiedereinsetzung in vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 24.02.2022 - V ZB 59/21

1. Bei Vorliegen einer Streitigkeit i.S.v. § 43 Nr. 1 bis 4 und Nr. 6 WEG a.F. (vgl. jetzt § 43 Abs. 2 WEG) kann die Berufung fristwahrend grundsätzlich nur bei dem von der Regelung des § 72 Abs. 2 GVG a.F. (vgl. jetzt § 72 Abs. 2 GVG) vorgegebenen Berufungsgericht eingelegt werden. Eine beim falschen Berufungsgericht eingelegte Berufung, die nicht rechtzeitig in die Verfügungsgewalt des richtigen Berufungsgerichts gelangt, kann daher auch nicht in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO an dieses Gericht verwiesen werden. Vielmehr ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen.

2. Legt der Rechtsanwalt die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht beim zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht ein, unterliegt er in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum.

3. Dem unverschuldeten Rechtsirrtum wird dadurch Rechnung getragen, dass die Fristversäumnis durch erneute Berufungseinlegung beim zuständigen Gericht verbunden mit einem Antrag gem. § 233 ZPO auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand behoben werden kann.

4. Werden Schadensersatzansprüche einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den ehemaligen Verwalter geltend gemacht, handelt es sich um eine Streitigkeit nach § 43 Nr. 3 WEG a.F.

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IBRRS 2022, 2338
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit gegen mehrere Streitgenossen: BayObLG ändert seine Rechtsprechung!

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2022 - 101 AR 36/22

An der früheren Praxis des BayObLG, das sich bei Gelegenheit einer Entscheidung zur Bestimmung des für den Rechtsstreit gegen mehrere Streitgenossen gemeinsam (örtlich) zuständigen Gerichts auch mit der funktionellen Zuständigkeit befasst hat, wird angesichts der eindeutigen gesetzlichen Zuständigkeitsregelung in § 36 Abs. 1 ZPO nicht festgehalten.*)

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IBRRS 2022, 2339
ProzessualesProzessuales
Wie ist über die Kosten der Nebenintervention nach Vergleich zu entscheiden?

OLG Köln, Beschluss vom 29.04.2022 - 22 W 16/22

Ist nach einer vergleichsweisen Erledigung des Rechtsstreits über die Kosten der Nebenintervention zu entscheiden, betrifft dies nur die durch den in diesem Zeitpunkt wirksamen Beitritt verursachten Kosten. Hat der Nebenintervenient vorher seinen Beitritt zurückgenommen, sind ihm entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die durch diese Nebenintervention verursachten Kosten aufzuerlegen. Tritt der Nebenintervenient daher im weiteren Verlauf des Verfahrens der anderen Partei dem Rechtsstreit bei, ist eine Kostenentscheidung nach § 101 Abs. 1 ZPO nur hinsichtlich der durch den weiteren Beitritt verursachten Kosten veranlasst.*)

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IBRRS 2022, 2277
ProzessualesProzessuales
Beschwerde muss mit schlüssigen Gegenargumenten begründet werden!

OVG Saarland, Beschluss vom 18.07.2022 - 1 B 108/22

Eine den Anforderungen des § 146 Abs 4 Satz 3 VwGO genügende Auseinandersetzung liegt vor, wenn sich die Beschwerdebegründung mit den entscheidungstragenden Rechtssätzen und Annahmen des Verwaltungsgerichts im erstinstanzlichen Beschluss in sachlich substantiierter Weise auseinandersetzt und sie mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt.*)

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IBRRS 2022, 2276
ProzessualesProzessuales
Keine Abtrennung bei einheitlichem Streitgegenstand!

OVG Saarland, Beschluss vom 20.07.2022 - 2 E 129/22

Die zwingende Vorschrift des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, wonach das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten entscheidet, kann bei einheitlichem Streitgegenstand nicht durch eine Abtrennung bezüglich einer Anspruchsgrundlage und eine diesbezügliche Verweisung umgangen werden.*)

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IBRRS 2022, 2161
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gläubiger und Titelgläubiger identisch: Keine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich

LG Rottweil, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 T 10/21

Der Regelung des § 727 ZPO liegt die Überlegung zu Grunde, dass nach § 750 ZPO nur der aus dem Titel ersichtliche Gläubiger vollstrecken kann. Ist der Gläubiger mit dem Titelgläubiger identisch, ist eine Rechtsnachfolgeklausel nicht erforderlich.

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IBRRS 2022, 2313
ProzessualesProzessuales
Verspätete Einreichung von Ergänzungsfragen per beA ist unzulässig!

LG Berlin, Gerichtlicher Hinweis vom 14.04.2022 - 19 OH 14/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2310
ProzessualesProzessuales
Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren?

BGH, Beschluss vom 06.07.2022 - XII ZB 551/21

1. Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12.05.2021 - XII ZB 427/20, IBRRS 2021, 1977 = FamRZ 2021, 1312).*)

2. Bei der Frage, ob die gem. § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen und deren zwangsweise Vollziehung ausnahmsweise unverhältnismäßig sind, ist insbesondere die Bedeutung des Verfahrensgegenstands in den Blick zu nehmen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 03.11.2021 - XII ZB 215/21, IBRRS 2022, 0329 = FamRZ 2022, 379).*)

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IBRRS 2022, 2286
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ergänzungsfrage nicht fristgerecht per beA gestellt: Beweisverfahren beendet!

LG Berlin, Beschluss vom 21.06.2022 - 19 OH 14/18

Stellt keine der Parteien innerhalb einer durch das Gericht gesetzten bzw. verlängerten Nachfrist Ergänzungsfragen oder erhebt Einwendungen gegen ein gerichtlich eingeholtes Gutachten, so ist das Verfahren beendet. Ein nicht auf dem Weg nach § 130a ZPO eingereichter Schriftsatz gilt als nicht zugegangen und ist unbeachtlich.

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IBRRS 2022, 2188
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergleichstext muss Vollstreckungsinhalt enthalten

AG Bad Iburg, Beschluss vom 01.03.2022 - 3 M 58/22

Bei Prozessvergleichen müssen sich Inhalt, Art und Umfang der Vollstreckung grundsätzlich aus dem Vergleichstext selbst ergeben. Ein Rückgriff auf Umstände außerhalb des Titels ist grundsätzlich unzulässig. Sinn und Zweck dieser strengen Anforderungen ist es, im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit zu gewährleisten, dass ein Vollstreckungsorgan aus dem Titel selbst ersehen kann, was genau zu tun ist und nicht etwa auf die Interpretation zusätzlicher, ihr möglicherweise unzugänglicher, weiterer Informationen angewiesen ist.

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IBRRS 2022, 1835
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
"Übrige Eigentümer" ist nicht die Eigentümergemeinschaft!

LG Itzehoe, Urteil vom 04.03.2022 - 11 S 40/21

1. Für eine Auslegung der Parteibezeichnung im Sinne der Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft ist kein Raum, wenn keinerlei Anhaltspunkte für eine mehrdeutige oder falsche Bezeichnung vorliegen.

2. Richtet sich die Klage gegen "die übrigen Eigentümer ... gem. beigefügter Liste", so ist nach dieser Maßgabe nicht die Gemeinschaft als Verband beklagte Partei. Unter Beibehaltung der Parteiidentität ist eine vorgezogene Parteiberichtigung nicht möglich.

3. Da nach dem neuen Recht der Verwalter nur noch den Verband, nicht aber die Eigentümer vertritt und die fehlerhafte Zustellung einer Klage gegen die Eigentümer für ihn keinerlei Rechtspflichten auslöst, kommt eine Wahrung der Anfechtungsfrist im Sinne eines privilegierten Parteiwechsels nicht mehr in Betracht.

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IBRRS 2022, 2308
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweisbeschluss ist (grundsätzlich) nicht isoliert anfechtbar!

BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZB 46/21

1. Ein Beweisbeschluss ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar.*)

2. Ausnahmsweise ist eine sofortige Beschwerde statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss eine Verletzung von Grundrechten einer Partei zur Folge hätte, die sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (Fortführung von BGH, IBR 2009, 356).*)

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IBRRS 2022, 2293
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder?

LG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2022 - 11 T 42/22

Der Streitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder (§ 258 ZPO) richtet sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 9 ZPO, wenn der zu Grunde liegende Wirtschaftsplan (wie üblich) eine Fortgeltungsklausel enthält.*)

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IBRRS 2022, 2288
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ProzessualesProzessuales
Berufung muss alle tragenden Erwägungen angreifen!

BGH, Beschluss vom 21.06.2022 - VI ZB 87/21

Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen.*)

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IBRRS 2022, 2274
ProzessualesProzessuales
Außergerichtliche Kostenvereinbarung ist für Gericht verbindlich!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.06.2022 - 7 KS 2/22

Einigen sich die Beteiligten außergerichtlich auf eine Klagerücknahme und über die Kostentragung und teilen dem Gericht diese Einigung übereinstimmend mit, ist die Vereinbarung über die Kostentragung für die gerichtliche Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung des § 160 VwGO trotz der grundsätzlich zwingenden Kostenfolge des § 155 Abs. 2 VwGO verbindlich.*)

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IBRRS 2022, 2261
ProzessualesProzessuales
Zustellung der schriftlichen Entscheidung = Zeitpunkt der Kenntniserlangung

BGH, Beschluss vom 28.06.2022 - II ZR 50/20

1. Bei schriftlich begründeten Entscheidungen fällt der Zeitpunkt der Kenntniserlangung mit dem der Zustellung der Entscheidung zusammen.

2. Sollte ausnahmsweise von einer späteren Kenntniserlangung auszugehen sein, muss ein entsprechender Grund dargelegt werden.

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