Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1920OLG Jena, Beschluss vom 18.02.2010 - 5 W 341/09
Eine Zusammenrechnung der Werte für den Zahlungsantrag und den Antrag auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 5 ZPO hat zumindest in den Fällen, in denen Auftraggeber und Grundstückseigentümer identisch sind, zu unterbleiben.*)
VolltextIBRRS 2010, 1914
KG, Beschluss vom 11.03.2010 - 12 U 115/09
1. Weder die Notwendigkeit des Ansetzens eines Verkündungstermins noch des Gewährens einer Schriftsatzfrist ist eine durch verspätetes Vorbringen verursachte Verzögerung des Rechtsstreits im Sinne des § 296 ZPO.*)
2. Bei unstreitigen Vorschäden im Anstoßbereich und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss; anderenfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe grundsätzlich nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 1902
BGH, Beschluss vom 24.03.2010 - XII ZB 193/07
Hat das in der Bundesrepublik Deutschland zu vollstreckende (hier: türkische) Urteil nur den Trennungsunterhalt geregelt, ist im Vollstreckbarerklärungsverfahren die Rechtskraft der Ehescheidung als Einwendung im Sinne von § 767 ZPO zu berücksichtigen und die Vollstreckbarkeit auf die Zeit bis zur deren Eintritt zu beschränken (im Anschluss an BGHZ 180, 88).*)
VolltextIBRRS 2010, 1900
BGH, Urteil vom 18.03.2010 - Xa ZR 54/06
Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) und knappen Anspruchsfassung nicht genügen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1894
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZR 17/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1893
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - V ZB 122/09
Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Bevollmächtigten sind bis zu dessen Zurückweisung durch das Gericht wirksam (vgl. nunmehr auch § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO); ein den Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließender Beschluss wirkt konstitutiv und entfaltet keine Rückwirkung.*)
VolltextIBRRS 2010, 1892
BGH, Urteil vom 15.03.2010 - II ZR 27/09
Die Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG a.F. ist nicht anwendbar, wenn ein in der Schweiz eingetragener Verein einen allgemeinen Gerichtsstand auch im Inland hat (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 10. März 2009 - VIII ZB 105/07, NJW 2009, 1610).*)
VolltextIBRRS 2010, 1890
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 124/09
1. Die Ausfertigung des Vollstreckungstitels muss bei der Versteigerung und bei der Erteilung des Zuschlags vorliegen. Ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgebot kann auch noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde geheilt werden.*)
2. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht mehr heilbar ist dagegen ein Mangel des Titels (hier: fehlende Erteilung und Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel). Dieser kann nur bis zur Erteilung des Zuschlags geheilt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 1889
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 183/07
1. Für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann Werktitelschutz i.S. von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG bestehen.*)
2. Die rechtsverletzende Benutzung eines Werktitels erfordert eine titelmäßige Verwendung, wenn sich der Klagetitel nicht auch zu einem Hinweis auf die Herkunft des gekennzeichneten Produkts aus einem Unternehmen entwickelt hat.*)
3. Eine ausländische juristische Person kann sich trotz der Bestimmung des Art. 19 Abs. 3 GG nach den Grundsätzen der Inländerbehandlung gemäß Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 PVÜ auf eine verfassungskonforme Auslegung des § 3 UWG berufen.*)
4. Das durch die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht einer natürlichen oder juristischen Person zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen begründet keinen Schutz jeder wirtschaftlichen Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nimmt.*)
VolltextIBRRS 2010, 1886
BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - XII ZB 128/09
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer über 600 EUR ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218 und Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07 - WuM 2008, 614), kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2010, 1878
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 W 3/10
Die Zuständigkeit des Prozessgerichts – Rechtspflegers -, die Kosten der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung (Vorbereitungskosten), die zu den Zwangsvollstreckungskosten gehören, festzusetzen, besteht stets, wenn es nicht zur Zwangsvollstreckung aus dem Titel kommt.*)
VolltextIBRRS 2010, 1877
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2009 - 24 W 61/09
1. Werden Rechtsanwälte als einfache Streitgenossen verklagt und steht fest, dass ein eigener Prozessbevollmächtigter für jeden Streitgenossen bei interessengerechter Prozessführung nicht erforderlich sein wird, ist es rechtsmissbräuchlich, jeweils einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die doppelt geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind.*)
2. Bei der Berechnung der fiktiven Gebühren für die Tätigkeit eines gemeinsam beauftragten Prozessbevollmächtigten in derselben Angelegenheit der Mehrvertretungszuschlag zu berücksichtigen.*)
3. Ein Streitgenosse kann gegen den ihm unterlegenen Prozessgegner grundsätzlich nur den seinem Anteil am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1876
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2009 - 24 W 44/09
1. Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung zu einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss dürfen nicht durch einen Vermerk und schlichte Verfügung, sondern müssen durch Beschluss ergehen, der den Parteien formlos mitzuteilen ist.*)
2. Ausnahmsweise müssen Umsatzsteuerbeträge bei der Kostenfestsetzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Richtigkeit der Erklärung des Antragstellers zu fehlendem Vorsteuerabzug durch entsprechenden, vom Gegner zu erbringenden Beweis entkräftet wird, oder sich deren offensichtliche Unrichtigkeit aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, etwa dem Akteninhalt, ergibt.*)
VolltextIBRRS 2010, 1875
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2009 - 24 W 53/09
1. Das Oberlandesgericht hat, wenn es als das Gericht der weiteren Beschwerde angerufen wird, stets in seiner vollen Besetzung zu entscheiden.*)
2. In Streitwertsachen endet der Rechtsweg beim (Erst-)Beschwerdegericht, es sei denn, es lässt die weitere Beschwerde zu.*)
3. Das Rechtsmittelgericht ist auf der Grundlage einer Gegenvorstellung dann nicht mehr zur Streitwertänderung befugt, wenn es diesen im Instanzenzug aufgrund einer Streitwertbeschwerde festgesetzt hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 1870
OLG Bamberg, Beschluss vom 03.05.2010 - 1 AR 5/10
Ist ein Handelsrichter (ehrenamtlicher Richter) gesetzlich ausgeschlossen, weil er Geschäftsführer einer der Streitparteien ist, kann gegenüber allen übrigen Mitgliedern der Kammer für Handelssachen die Besorgnis der Befangenheit begründet sein (hier bejaht).
VolltextIBRRS 2010, 1862
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2009 - 24 W 32/09
1. Wenn die Parteien in einem Prozessvergleich zugleich Regelungen über die zur Hilfsaufrechnung gestellten Forderungen getroffen haben, führt dies zu einer Erhöhung des Streitwerts nicht nur für den Vergleich, sondern auch für den Rechtsstreit.*)
2. Ebenso sind die Streitwerte von Klage und Hilfswiderklage nicht nur dann zu addieren, wenn eine gerichtliche Entscheidung über die Hilfswiderklage ergeht, sondern auch dann, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich über die Klageforderung und die Hilfswiderklage endet; dabei betrifft die Streitwerterhöhung auch in diesem Fall nicht nur den Vergleich, sondern auch den Rechtsstreit.*)
VolltextIBRRS 2010, 1861
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2009 - 24 W 35/09
1. Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens sind im Rahmen des Kostenausgleichs des Hauptprozesses festsetzbar, wenn zwischen den jeweiligen Parteien und Streitgegenständen im selbstständigen Beweisverfahren und Hauptverfahren Identität besteht, ohne dass es auf die Verwertung des Beweisergebnisses ankäme.*)
2. Für eine Kostenentscheidung ist im selbstständigen Beweisverfahren kein Raum, wenn der Antragsteller Klage erhoben hat, das Prozessgericht aus Rechtsgründen aber das im selbstständigen Beweisverfahren eingeholte Gutachten nicht verwertet.*)
VolltextIBRRS 2010, 1860
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2010 - 24 W 68/09
1. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens, wenn die Hauptsacheklage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens zurückbleibt.*)
2. Ist der Auftrag für das selbstständige Beweisverfahren unter Geltung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung erteilt worden, der Auftrag für das Hauptsacheverfahren unter Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, ist die Prozessgebühr aus dem selbstständigen Beweisverfahren auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1852
LG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2009 - 5 S 16/09
1. Das zwischenzeitliche Ausscheiden als Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Übergabe der diese Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Unterlagen an die neue Verwalterin ändern nichts daran, dass die Zwangsvollstreckung nach wie vor gemäß § 888 ZPO zu erfolgen hat.
2. Diese Umstände führen auch nicht zur Unmöglichkeit und damit nicht zum Erlöschen (vgl. § 275 ZPO) des Auskunftsanspruchs über Wohngeldschulden.
VolltextIBRRS 2010, 1851
OLG Hamm, Urteil vom 07.01.2010 - 18 U 60/09
Für die Dauer einer gem. § 94 ZVG angeordneten Sicherungsverwaltung sichert die durch die Kündigung eines Sicherungsverwalters ausgelöste Räumungspflicht eines Mieters keine Interessen des Erstehers, die über die Nutzung hinausgehen, für deren Bestand die Sicherungsverwaltung angeordnet wurde. Damit liegt ein Schaden, den ein Ersteher mit einer entgangenen Nutzungsmöglichkeit begründet, die er erst nach der Bezahlung des Versteigerungserlöses und der Aufhebung der Sicherungsverwaltung hätte verfolgen können, außerhalb des Schutzbereichs der durch die Sicherungsverwaltung beschränkten mietvertraglichen Räumungspflicht.
VolltextIBRRS 2010, 1850
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2010 - 3 Wx 244/09
Die Eintragung "Befristete beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wärmeerzeugungsanlagerecht verbunden mit einer Betretungsbefugnis) für die ..." schöpft den Antrag, gerichtet auf Eintragung (auch) eines in der Bewilligung enthaltenen Wärmebezugsverbots von Dritten, nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2010, 1849
BVerfG, Beschluss vom 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
Keine Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtschutz bei Zurückweisung des Feststellunganstrags eines Zwangsverwalters, der die abstrakter Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Bestellung begehrt; effektiver Rechtschutz entsteht vielmehr durch Rüge einer konkreten Entscheidung der Verwalterbestellung.
VolltextIBRRS 2010, 1847
OLG München, Beschluss vom 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss des OLG München, 13. Mai 2009, 34 Wx 026/09, FG Prax 2009, 155).
VolltextIBRRS 2010, 1844
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.05.2009 - 10 W 23/09
Im selbständigen Beweisverfahren wird der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine angemessene Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Gerichtsgutachten abgelehnt und das selbständige Beweisverfahren für beendet erklärt wird, obwohl die Partei sich zum gerichtlichen Sachverständigengutachten mangels eigener Sachkenntnis nicht äußern kann, sondern sich die erforderliche Sachkenntnis zur Fragestellung und zum Vorbringen von Einwendungen gegen das gerichtliche Gutachten zeitnah durch ein Privatgutachten verschaffen möchte.
VolltextIBRRS 2010, 1843
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VI ZR 256/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1842
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - III ZR 127/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1841
BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - IX ZB 49/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1840
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1839
BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - IV ZR 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1838
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 58/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1836
BGH, Urteil vom 09.02.2010 - X ZR 55/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1835
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZR 16/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1834
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - III ZR 240/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1833
BGH, Urteil vom 14.04.2010 - IV ZR 135/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1832
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZB 35/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1831
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 44/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1827
OLG Bamberg, Urteil vom 18.03.2010 - 1 U 142/09
1. Verweist das Zivilgericht den Rechtsstreit an das Landwirtschaftsgericht mit der Begründung, es handele sich um eine Streitigkeit nach § 1 Nr. 1a LwVG, so ist das Landwirtschaftsgericht hieran gebunden, auch wenn sich die Einordnung der Zivilkammer zwar als fehlerhaft, jedoch nicht als willkürlich erweist.*)
2. In diesem Fall kann auch die Berufung nicht darauf gestützt werden, dass das Landwirtschaftsgericht, weil es fehlerhaft von einer Bindungswirkung i. S. d. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO ausgegangen sei, seine Zuständigkeit zu Unrecht bejaht habe.*)
3. Bepflanzt ein Pächter das von ihm auf 30 Jahre gepachtete landwirtschaftliche Grundstück mit Rosenstöcken, um die Blütenblätter dieser als dauerhafte Einnahmequelle bewirtschafteten Rosenkultur zu ernten und zu vermarkten, so erfolgt die Verbindung der Rosenstöcke mit dem Grund und Boden nicht nur "zu einem vorübergehenden Zweck" im Sinn des § 95 Abs.1 S.1 BGB.*)
4. Nach dem Ablauf der Pachtzeit ist der Pächter eines solchen landwirtschaftlichen Grundstücks ohnehin nach § 596 Abs. 1 BGB verpflichtet, das Grundstück mitsamt den Rosenstöcken zurückzugeben.*)
VolltextIBRRS 2010, 1826
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 65/09
1. Bei einer Verurteilung zur Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ist der Rechtsmittelkläger in Höhe der auszuweisenden Umsatzsteuer beschwert (Abgrenzung zu BGHZ 128, 85 ff.).*)
2. Zur Frage der Verpflichtung zur Erteilung von Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis bei Strohmanngeschäften.*)
VolltextIBRRS 2010, 1825
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZB 245/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1824
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZR 283/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1823
BGH, Beschluss vom 14.04.2010 - IV ZB 6/09
1. Wird in einem Verfahren mündlich verhandelt und dieses sodann mit einem anderen Verfahren verbunden, in dem bisher noch nicht mündlich verhandelt wurde, so ist die bereits entstandene Terminsgebühr auf die nach Verbindung aus dem Gesamtstreitwert zu ermittelnde Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) anzurechnen.*)
2. Sind Gebührentatbestände - hier die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG - jeweils sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden, so steht dem Rechtsanwalt ein Wahlrecht zu, ob er die Gebühren aus den Einzelwerten oder aus dem Gesamtwert nach Verbindung verlangt. Wird die Klage erst nach Verbindung erhöht, so kann die Erhöhung nur nach dem Gesamtstreitwert des verbundenen Verfahrens berechnet werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 1821
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 100/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1819
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZB 11/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1818
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
1. Die deutschen Gerichte haben Entscheidungen, die durch die Instanzen des Europäischen Patentamts oder durch Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens ergangen sind und eine im Wesentlichen gleiche Fragestellung betreffen, zu beachten und sich gegebenenfalls mit den Gründen auseinanderzusetzen, die bei der vorangegangenen Entscheidung zu einem abweichenden Ergebnis geführt haben. Dies gilt auch, soweit es um Rechtsfragen geht, beispielsweise um die Frage, ob der Stand der Technik den Gegenstand eines Schutzrechts nahegelegt hat.*)
2. Nicht jede Verletzung dieser Pflicht verletzt den Anspruch der betroffenen Partei auf rechtliches Gehör.*)
VolltextIBRRS 2010, 1817
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZB 175/09
1. Der Schuldner hat den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH und die Übernahme des Geschäftsführeramts unverzüglich anzuzeigen. Für die Annahme eines Verstoßes gegen seine Auskunftspflicht ist es ohne Bedeutung, wenn der Schuldner aus seiner Tätigkeit im Ergebnis keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielt hat.*)
2. ZPO § 320*)
3. Mit der Gehörsrüge kann die Bindungswirkung des Tatbestands auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht ausgeräumt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 1815
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 140/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1813
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 122/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1812
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 271/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1809
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - III ZR 134/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1808
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - V ZR 215/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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