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Sachgebiet: Prozessuales

15895 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 1714
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - IV ZB 32/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1712
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision bei fehlender Erfolgsaussicht

BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - IV ZR 170/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1710
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - I ZB 37/09

Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sache aber begründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen.*)

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IBRRS 2010, 1707
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlende Divergenz; Hoferbfolge und Nießbrauchsvermächtnis

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - BLw 13/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1706
ProzessualesProzessuales
Hilfsweise gestellter eigener Insolvenzantrag unzulässig

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 110/09

Einem Schuldner ist es verwehrt, sich gegen den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hauptsächlich mit dem Einwand zu verteidigen, der Antrag sei unzulässig oder unbegründet, und nur hilfsweise für den Fall, dass das Insolvenzgericht den Antrag des Gläubigers für zulässig und begründet hält, einen eigenen Insolvenzantrag verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.*)

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IBRRS 2010, 1705
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZR 134/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1704
ProzessualesProzessuales
Kapitalanlage - Aktienrechtliche Beschlussanfechtung

BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/09

1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)

2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)

3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)

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IBRRS 2010, 1703
ProzessualesProzessuales
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen

BGH, Beschluss vom 24.03.2010 - XII ZB 227/09

§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.

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IBRRS 2010, 1702
ProzessualesProzessuales
Kapitalanlage - Aktienrechtliche Beschlussanfechtung

BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/08

1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)

2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)

3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)

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IBRRS 2010, 1700
ProzessualesProzessuales
Vertrag zwischen Medienunternehmen und Kabelnetzbetreiber

BGH, Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 160/07

1. Sendender i.S. von § 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, § 20 UrhG ist im Falle einer Kabelweitersendung allein derjenige, der darüber entscheidet, welche Funksendungen in das Kabel eingespeist und an eine Öffentlichkeit weitergeleitet werden, nicht dagegen derjenige, der lediglich die hierfür erforderlichen technischen Vorrichtungen bereitstellt und betreibt. Überträgt der Betreiber eines Kabelnetzes Funksendungen durch Einspeisung in eine Kabelanlage aufgrund einer eigenen Entscheidung - und nicht lediglich als Dienstleister beim Signaltransport - weiter, sendet er selbst und ist dafür selbst urheberrechtlich verantwortlich.*)

2. Der zwischen der Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH (VG Media) und Kabelnetzbetreibern im Jahr 2003 geschlossene "Vertrag über die Vergütung der Nutzung der terrestrisch und satellitär herangeführten Programme der Hörfunk- und Fernsehunternehmen in den Breitbandkabeln der Kabelnetzbetreiber" (Regio-Vertrag) regelt auch das Recht, Sendesignale über Verteileranlagen in Gästezimmer von Beherbergungsbetrieben weiterzuleiten.*)

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IBRRS 2010, 1695
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwer eines Rechtsmittels gegen Verurteilung zur Auskunft

BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - II ZR 75/09

1. Für die Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, sowie auf etwaige Geheimhaltungsinteressen des Verurteilten, nicht aber auf den Wert des Auskunftsanspruchs.*)

2. Als Stundensatz für den eigenen Zeitaufwand kann der Verurteilte nur den eigenen Aufwand und daher nicht den Stundensatz geltend machen, den er Dritten für seine berufliche Tätigkeit in Rechnung stellt.*)

3. Ein zu berücksichtigendes Geheimhaltungsinteresse scheidet aus, wenn der Verurteilte Auskünfte der Art, zu deren Erteilung er verurteilt ist, zu Werbezwecken in seinem Internetauftritt nutzt.*)

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IBRRS 2010, 1694
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erneute Anhörung des Sachverständigen in der Berufung

BGH, Beschluss vom 24.03.2010 - VIII ZR 270/09

Eine erneute Anhörung des Sachverständigen ist nötig, wenn das Berufungsgericht dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zu Grunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter.

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IBRRS 2010, 1686
ProzessualesProzessuales
Wirksame Schiedsabrede erfordert formale Kongruenz

OLG München, Beschluss vom 23.11.2009 - 34 Sch 13/09

Eine wirksame Schiedsabrede nach Art. II UN-Ü erfordert in der gewechselten Korrespondenz eine zumindest formale Kongruenz des beiderseitigen Parteiwillens. Notfalls im Wege der Auslegung muss dem Verhalten des Vertragspartners entnommen werden können, dass dieser die auf den Abschluss der Schiedsvereinbarung gerichtete Klausel auch tatsächlich in seinen rechtsgeschäftlichen Willensprozess aufgenommen hat.*)

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IBRRS 2010, 1685
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufungseinlegung

BGH, Beschluss vom 12.04.2010 - V ZB 224/09

1. Die Berufung in einer Wohnungseigentumssache kann auch dann nur bei dem sachlich zuständigen Landgericht fristwahrend eingelegt werden, wenn in dem betreffenden Oberlandesgerichtsbezirk auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 72 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GVG nicht das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht, sondern ein anderes Landgericht für diese Berufungen zuständig ist.*)

2. Die Versäumung der Berufungsfrist ist nicht unverschuldet, wenn sie darauf beruht, dass das Vorhandensein einer abweichenden Zuständigkeitsregelung und ihr Inhalt nicht geprüft wurden.*)

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IBRRS 2010, 1678
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren

OLG Bamberg, Beschluss vom 31.03.2010 - 1 W 11/10

1. Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Beitrittserklärung zum Zwecke der Nebenintervention nur bis zur Beendigung des Verfahrens durch sachliche Erledigung möglich (Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2001, 675).*)

2. Die Vertretungsanzeige der anwaltlichen Bevollmächtigten des Streitverkündungsempfängers stellt auch in Verbindung mit einem Gesuch um Akteneinsicht für sich genommen noch keine (schlüssige) Beitrittserklärung im Sinn des § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ZPO dar. Sie soll vielmehr nur der Vorbereitung der noch ausstehenden Entscheidung über den Beitritt dienen.*)

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IBRRS 2010, 1668
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erhöhte Gutachterkosten nur mit ausdrücklicher Zustimmung!

BVerfG, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 BvR 1607/09

Durch die Auferlegung von Gutachterkosten, die den gesetzlichen Höchstsatz ohne Zustimmung der betroffenen Verfahrensbeteiligten überschreiten, wird der allgemeine Gleichheitssatz in seiner Bedeutung als Willkürverbot verletzt.

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IBRRS 2010, 1667
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erhöhte Gutachterkosten nur mit ausdrücklicher Zustimmung!

BVerfG, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09

Durch die Auferlegung von Gutachterkosten, die den gesetzlichen Höchstsatz ohne Zustimmung der betroffenen Verfahrensbeteiligten überschreiten, wird der allgemeine Gleichheitssatz in seiner Bedeutung als Willkürverbot verletzt.

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IBRRS 2010, 1646
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vergleichsempfehlung

BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZR 175/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1645
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigung; Bezeichnung als "Bundesdruckerei" irreführend

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - I ZR 154/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1641
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigung; Kostenauferlegung an unterlegene Partei

BGH, Beschluss vom 12.01.2010 - VI ZR 262/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1640
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Geschützte embryonale Stammzellen? Vorabklärung durch EuGH

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - Xa ZR 58/07

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Rechtsfragen vorgelegt:

1. Was ist unter dem Begriff "menschliche Embryonen" in Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44/EG zu verstehen?

a) Sind alle Entwicklungsstadien menschlichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle an umfasst oder müssen zusätzliche Voraussetzungen wie zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums erfüllt sein?

b) Sind auch folgende Organismen umfasst:

(1) unbefruchtete menschliche Eizellen, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist;

(2) unbefruchtete menschliche Eizellen, die im Wege der Parthenogenese zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden sind?

c) Sind auch Stammzellen umfasst, die aus menschlichen Embryonen im Blastozystenstadium gewonnen worden sind?

2. Was ist unter dem Begriff "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" zu verstehen? Fällt hierunter jede gewerbliche Verwertung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie, insbesondere auch eine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung?

3. Ist eine technische Lehre auch dann gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie von der Patentierung ausgeschlossen, wenn die Verwendung menschlicher Embryonen nicht zu der mit dem Patent beanspruchten technischen Lehre gehört, aber notwendige Voraussetzung für die Anwendung dieser Lehre ist,

a) weil das Patent ein Erzeugnis betrifft, dessen Herstellung die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen erfordert,

b) oder weil das Patent ein Verfahren betrifft, für das als Ausgangsmaterial ein solches Erzeugnis benötigt wird?

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IBRRS 2010, 1635
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Bürgschaftswiderruf im Gesellschaftsrecht

BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - XI ZR 141/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1632
ProzessualesProzessuales
Notarrecht - Amtsenthebung; Ergänzung einer Entscheidung

BGH, Beschluss vom 14.12.2009 - NotZ 14/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1631
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 181/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1629
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 18/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1623
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Patent-Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - Xa ZB 39/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1621
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidung; Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZB 124/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1611
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorlegung erforderlicher Erklärungen für Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 26.03.2010 - IX ZB 272/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1607
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 18.06.2003 - IV ZR 323/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1601
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Höchstgrenze bei Streitwert 30 Millionen Euro

BGH, Beschluss vom 06.04.2010 - II ZR 130/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1600
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 23.03.2010 - X ZR 115/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1592
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 81/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1589
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Rückkaufsverpflichtung beim Wohnungskauf

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - V ZR 165/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1588
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde; Hoferben und Pächter

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - BLw 8/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1587
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Gegenstandswert

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 1/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1581
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung auch vor Rechtshängigkeit ist erledigendes Ereignis

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

Die erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist.*)

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IBRRS 2010, 1580
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Rechtsbeschwerde; Hoferbeneigenschaft

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - BLw 11/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1577
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittelinteresse bei Zutritt zum eigenen Grundstück

BGH, Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09

1. Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97 - NJW 2000, 3073).*)

2. Wendet sich eine Partei mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung, den Zutritt zu einem im gemeinsamen Eigentum stehenden Grundstück zu gewähren, bemisst sich ihre Berufungsbeschwer nicht nach dem Interesse der Gegenseite an der Vornahme der zu duldenden Handlung, sondern nach ihrem Interesse daran, die Handlung nicht dulden zu müssen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647 und vom 30. Oktober 1991 - XII ZB 127/91 - NJW-RR 1992, 188).*)

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IBRRS 2010, 1576
ProzessualesProzessuales
Sicherung für deliktischen Anspruch, Beweis durch Inkongruenz

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - IX ZR 57/09

1. InsO § 134 Abs. 1*)

2. Die nachträgliche Bestellung einer Sicherung durch den Schuldner für eine Verbindlichkeit aus einer von ihm begangenen unerlaubten Handlung stellt eine entgeltliche Leistung dar; gleiches gilt für die Verstärkung des Anspruchs durch Schuldanerkenntnis.*)

3. InsO § 133 Abs. 1; ZPO § 286 F*)

4. Das Beweisanzeichen der Inkongruenz ist gegeben, wenn der Schuldner nach Vornahme einer unerlaubten Handlung dem Gläubiger für die dadurch begründete Schadensersatzforderung eine Sicherung gewährt. Es bedarf der tatrichterlichen Gesamtwürdigung, ob das Beweisanzeichen der Inkongruenz im konkreten Fall geeignet ist, den Nachweis eines Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners und seiner Kenntnis bei dem Anfechtungsgegner zu erbringen.*)

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IBRRS 2010, 1575
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 193/07

1. Der Schuldner kann sich im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen nicht darauf berufen, dass ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück nicht zugestellt worden ist, wenn ihm im Ursprungsland noch ein Rechtsbehelf zur Verfügung steht, mit dem er dies geltend machen kann.*)

2. Erfolgt die Zustellung der für vollstreckbar zu erklärenden Entscheidung erst mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung, hat das Beschwerdegericht erforderlichenfalls das Verfahren auszusetzen und eine Frist zu bestimmen, in der der Schuldner den Rechtsbehelf bei dem ausländischen Gericht einzulegen hat.*)

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IBRRS 2010, 1574
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an substantiierten Vortrag des Zulassungsgrundes

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - V ZB 159/09

Ebenso wenig wie bei der Darlegung von Zulassungsgründen (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) genügt es dem Darlegungserfordernis nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, wenn die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 ZPO durch eingestreute Klammerzusätze wie etwa "(Art. 3 Abs. 1 GG)" oder durch schlagwortartige Formulierungen geltend gemacht werden; der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulässigkeitsvoraussetzung nicht nur benennen, sondern auch zu den jeweiligen Voraussetzungen substantiiert vortragen.*)

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IBRRS 2010, 1573
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung von Hilfspersonen nicht zulässig!

OLG Bremen, Beschluss vom 10.02.2010 - 2 W 3/10

1. Ein Gutachter, der von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen nach § 407 II S. 2 ZPO hinzugezogen wird, ohne selbst vom Gericht beauftragt worden zu sein, kann nicht wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 406 ZPO abgelehnt werden.*)

2. Er hat keinen unmittelbaren Anspruch auf Entschädigung gegen die Staatskasse nach dem JVRG, so dass jede gerichtliche Entscheidung zu der Frage, ob der als Gehilfe hinzugezogene Gutachter einen solchen Entschädigungsanspruch verdient oder "verloren" habe, ins Leere geht.*)

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IBRRS 2010, 1571
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht muss Antrag auf Anhörung des SV entsprechen!

KG, Urteil vom 01.03.2010 - 12 U 126/09

1. Beantragt die Partei in einem nachgelassenen Schriftsatz die Ladung des Sachverständigen zum Zwecke der Beantwortung ergänzender Fragen, so hat das Gericht den Sachverständigen auch dann antragsgemäß zu laden, wenn es selbst meint, die angekündigten Fragen seien nicht geeignet, das Ergebnis des Gutachtens in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2009 - VIII ZR 295/08).*)

2. Das Eigenlenkverhalten eines Neufahrzeuges (Pkw) mit einem Versatz von ca. einem Meter pro 100 m Fahrstrecke, das nur während der Beschleunigungsphase ab einer Geschwindigkeit von über 80 km/h auftritt, ist kein Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2010, 1568
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abwertende Äußerungen des Sachverständigen = Befangen!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2010 - 1 W 85/09

Die Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen kann sich daraus ergeben, dass der Sachverständige auf gegen sein Gutachten gerichtete Einwendungen und Vorhaltungen der anwaltlich vertretenen Partei mit abwertenden Äußerungen über die Prozessbevollmächtigten reagiert.*)

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IBRRS 2010, 1564
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Unterbrechung vor Klagezustellung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2009 - 10 W 39/09

1. Vor Zustellung der Klage kann eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO nicht eintreten. Dies gilt sowohl für einen Aktiv- als auch für einen Passivprozess des Insolvenzschuldners.*)

2. Eine Insolvenzeröffnung und die hierdurch begründete Verhinderung der Insolvenzschuldnerin an der eigenen Rechtsverfolgung beruht nicht auf höherer Gewalt im Sinn des § 206 BGB.*)

3. Die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags kann jedenfalls bei drohender Verjährung des einzuklagenden Anspruchs eine unaufschiebbare Maßnahme sein, die einer Zustimmungspflicht der Gläubigerversammlung nach § 160 InsO nicht unterliegt.*)

4. Die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags ist keine Maßnahme mit erheblichem Gewicht im Sinn des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO, wenn es dem Insolvenzverwalter möglich ist, den Antrag ohne (weitere) anwaltliche Hilfe einzureichen. Ansonsten ist das wirtschaftliche Gewicht der durch Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags anfallenden anwaltlichen Verfahrensgebühr ggf. unter Berücksichtigung der Anrechnung auf eine entstandene oder noch entstehende Verfahrensgebühr für das Klageverfahren in das Verhältnis zu setzen zum Vorteil des Prozesskostenhilfeantrags und zum Umfang der Masse.*)

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IBRRS 2010, 1559
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung von Terminverlegungsanträgen

OLG Jena, Beschluss vom 29.03.2010 - 4 W 126/10

Die Versagung einer Terminverlegung ist grundsätzlich nicht beschwerdefähig; eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Termin über Gebühr langfristig verlegt wird, wenn dem der Gegner des Antragstellers (auf Terminverlegung) nicht zustimmt.*)

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IBRRS 2010, 1544
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert im Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 46 WEG

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24.02.2010 - 14 T 251/10 WEG

1. Streitwert im Beschlussanfechtungsverfahren gem. § 46 WEG:

- Wiederwahl des Verwalters: Das Gesamtinteresse bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den der Verwalter weiterbestellt werden sollte.

- Kündigung des Hausmeistervertrages: Das Gesamtinteresse bemisst sich nach der Höhe der Hausmeistervergütung für den Zeitraum, über den der Hausmeister ohne die vorliegend abgelehnte Kündigung weiter für die WEG tätig wird.

- Das Individualinteresse des Klägers ist mit 10% der Verwalter- und Hausmeistervergütung zu bewerten, wenn es ihm um die Person des Verwalters und Hausmeisters und nicht grundsätzlich um die Notwendigkeit der Bestellung eines Verwalters und Hausmeisters geht.*)

2. Die in der Vergangenheit für Regieleistungen des Verwalters und Hausmeisters zusätzlich angefallenen Beträge bleiben bei der Bemessung dieses Interesses, das sich auf die Zukunft bezieht, außer Betracht.*)

3. Ab dem Zeitpunkt der Erledigungserklärung des Klägers beläuft sich das Interesse der Parteien nur noch auf das Kosteninteresse der bislang entstandenen Kosten des Rechtsstreits.*)

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IBRRS 2010, 1539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters

OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2009 - 18 U 40/09

1. Mit der Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme erlischt die Prozessführungsbefugnis des klagenden Zwangsverwalters für die Fortsetzung eines anhängigen Prozesses nicht, wenn der Zwangsverwalter die Hauptsache für erledigt erklärt, um eine für die Zwangsverwaltung günstige Kostenentscheidung zu erreichen.*)

2. Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil geleistete Sicherheit dient dem Gläubiger nicht als Sicherheit für einen bereits vor dem Vollstreckungsaufschub entstandenen Nutzungsausfallschaden.*)

3. Geht als Sicherheit hinterlegtes Geld in das Eigentum des Fiskus über, erwirbt der sicherungsberechtigte Gläubiger an dem Rückerstattungsanspruch des Schuldners ein Pfandrecht, das (nur) die vom Sicherungszweck umfassten Forderungen des Gläubigers absichert.*)

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IBRRS 2010, 1533
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde gegen Einzelrichterbeschluss

KG, Beschluss vom 26.01.2010 - 27 W 8/10

Über die sofortige Beschwerde gegen einen Einzelrichterbeschluss entscheidet das Beschwerdegericht als Kollegialorgan, wenn der Nichtabhilfebeschluss von der Kammer gefasst ist.*)

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IBRRS 2010, 1510
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Beseitigung einer Parabolantenne: Streitwert

AG Wedding, Beschluss vom 08.04.2010 - 9 C 477/09

1. Der Streitwert einer Klage auf Beseitigung einer Parabolantenne bemisst sich nach dem Wert des Wertverlustes infolge der Beeinträchtigung durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses.

2. Ohne Substanzbeeinträchtigung richtet sich der Streitwert allein nach der optischen Beeinträchtigung, die regelmäßig nicht mit mehr als dem Mindeststreitwert von 300 Euro zu bemessen ist.

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