Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1629BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 18/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1623
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - Xa ZB 39/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1621
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZB 124/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1611
BGH, Beschluss vom 26.03.2010 - IX ZB 272/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1607
BGH, Beschluss vom 18.06.2003 - IV ZR 323/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1601
BGH, Beschluss vom 06.04.2010 - II ZR 130/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1600
BGH, Beschluss vom 23.03.2010 - X ZR 115/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1592
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 81/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1589
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - V ZR 165/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1588
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - BLw 8/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1587
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 1/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1581
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
Die erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 1580
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - BLw 11/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1577
BGH, Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09
1. Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97 - NJW 2000, 3073).*)
2. Wendet sich eine Partei mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung, den Zutritt zu einem im gemeinsamen Eigentum stehenden Grundstück zu gewähren, bemisst sich ihre Berufungsbeschwer nicht nach dem Interesse der Gegenseite an der Vornahme der zu duldenden Handlung, sondern nach ihrem Interesse daran, die Handlung nicht dulden zu müssen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647 und vom 30. Oktober 1991 - XII ZB 127/91 - NJW-RR 1992, 188).*)
VolltextIBRRS 2010, 1576
BGH, Urteil vom 18.03.2010 - IX ZR 57/09
1. InsO § 134 Abs. 1*)
2. Die nachträgliche Bestellung einer Sicherung durch den Schuldner für eine Verbindlichkeit aus einer von ihm begangenen unerlaubten Handlung stellt eine entgeltliche Leistung dar; gleiches gilt für die Verstärkung des Anspruchs durch Schuldanerkenntnis.*)
3. InsO § 133 Abs. 1; ZPO § 286 F*)
4. Das Beweisanzeichen der Inkongruenz ist gegeben, wenn der Schuldner nach Vornahme einer unerlaubten Handlung dem Gläubiger für die dadurch begründete Schadensersatzforderung eine Sicherung gewährt. Es bedarf der tatrichterlichen Gesamtwürdigung, ob das Beweisanzeichen der Inkongruenz im konkreten Fall geeignet ist, den Nachweis eines Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners und seiner Kenntnis bei dem Anfechtungsgegner zu erbringen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1575
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 193/07
1. Der Schuldner kann sich im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen nicht darauf berufen, dass ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück nicht zugestellt worden ist, wenn ihm im Ursprungsland noch ein Rechtsbehelf zur Verfügung steht, mit dem er dies geltend machen kann.*)
2. Erfolgt die Zustellung der für vollstreckbar zu erklärenden Entscheidung erst mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung, hat das Beschwerdegericht erforderlichenfalls das Verfahren auszusetzen und eine Frist zu bestimmen, in der der Schuldner den Rechtsbehelf bei dem ausländischen Gericht einzulegen hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 1574
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - V ZB 159/09
Ebenso wenig wie bei der Darlegung von Zulassungsgründen (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) genügt es dem Darlegungserfordernis nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, wenn die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 ZPO durch eingestreute Klammerzusätze wie etwa "(Art. 3 Abs. 1 GG)" oder durch schlagwortartige Formulierungen geltend gemacht werden; der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulässigkeitsvoraussetzung nicht nur benennen, sondern auch zu den jeweiligen Voraussetzungen substantiiert vortragen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1573
OLG Bremen, Beschluss vom 10.02.2010 - 2 W 3/10
1. Ein Gutachter, der von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen nach § 407 II S. 2 ZPO hinzugezogen wird, ohne selbst vom Gericht beauftragt worden zu sein, kann nicht wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 406 ZPO abgelehnt werden.*)
2. Er hat keinen unmittelbaren Anspruch auf Entschädigung gegen die Staatskasse nach dem JVRG, so dass jede gerichtliche Entscheidung zu der Frage, ob der als Gehilfe hinzugezogene Gutachter einen solchen Entschädigungsanspruch verdient oder "verloren" habe, ins Leere geht.*)
VolltextIBRRS 2010, 1571
KG, Urteil vom 01.03.2010 - 12 U 126/09
1. Beantragt die Partei in einem nachgelassenen Schriftsatz die Ladung des Sachverständigen zum Zwecke der Beantwortung ergänzender Fragen, so hat das Gericht den Sachverständigen auch dann antragsgemäß zu laden, wenn es selbst meint, die angekündigten Fragen seien nicht geeignet, das Ergebnis des Gutachtens in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2009 - VIII ZR 295/08).*)
2. Das Eigenlenkverhalten eines Neufahrzeuges (Pkw) mit einem Versatz von ca. einem Meter pro 100 m Fahrstrecke, das nur während der Beschleunigungsphase ab einer Geschwindigkeit von über 80 km/h auftritt, ist kein Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2010, 1568
OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2010 - 1 W 85/09
Die Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen kann sich daraus ergeben, dass der Sachverständige auf gegen sein Gutachten gerichtete Einwendungen und Vorhaltungen der anwaltlich vertretenen Partei mit abwertenden Äußerungen über die Prozessbevollmächtigten reagiert.*)
VolltextIBRRS 2010, 1564
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2009 - 10 W 39/09
1. Vor Zustellung der Klage kann eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO nicht eintreten. Dies gilt sowohl für einen Aktiv- als auch für einen Passivprozess des Insolvenzschuldners.*)
2. Eine Insolvenzeröffnung und die hierdurch begründete Verhinderung der Insolvenzschuldnerin an der eigenen Rechtsverfolgung beruht nicht auf höherer Gewalt im Sinn des § 206 BGB.*)
3. Die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags kann jedenfalls bei drohender Verjährung des einzuklagenden Anspruchs eine unaufschiebbare Maßnahme sein, die einer Zustimmungspflicht der Gläubigerversammlung nach § 160 InsO nicht unterliegt.*)
4. Die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags ist keine Maßnahme mit erheblichem Gewicht im Sinn des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO, wenn es dem Insolvenzverwalter möglich ist, den Antrag ohne (weitere) anwaltliche Hilfe einzureichen. Ansonsten ist das wirtschaftliche Gewicht der durch Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags anfallenden anwaltlichen Verfahrensgebühr ggf. unter Berücksichtigung der Anrechnung auf eine entstandene oder noch entstehende Verfahrensgebühr für das Klageverfahren in das Verhältnis zu setzen zum Vorteil des Prozesskostenhilfeantrags und zum Umfang der Masse.*)
VolltextIBRRS 2010, 1559
OLG Jena, Beschluss vom 29.03.2010 - 4 W 126/10
Die Versagung einer Terminverlegung ist grundsätzlich nicht beschwerdefähig; eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Termin über Gebühr langfristig verlegt wird, wenn dem der Gegner des Antragstellers (auf Terminverlegung) nicht zustimmt.*)
VolltextIBRRS 2010, 1544
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24.02.2010 - 14 T 251/10 WEG
1. Streitwert im Beschlussanfechtungsverfahren gem. § 46 WEG:
- Wiederwahl des Verwalters: Das Gesamtinteresse bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den der Verwalter weiterbestellt werden sollte.
- Kündigung des Hausmeistervertrages: Das Gesamtinteresse bemisst sich nach der Höhe der Hausmeistervergütung für den Zeitraum, über den der Hausmeister ohne die vorliegend abgelehnte Kündigung weiter für die WEG tätig wird.
- Das Individualinteresse des Klägers ist mit 10% der Verwalter- und Hausmeistervergütung zu bewerten, wenn es ihm um die Person des Verwalters und Hausmeisters und nicht grundsätzlich um die Notwendigkeit der Bestellung eines Verwalters und Hausmeisters geht.*)
2. Die in der Vergangenheit für Regieleistungen des Verwalters und Hausmeisters zusätzlich angefallenen Beträge bleiben bei der Bemessung dieses Interesses, das sich auf die Zukunft bezieht, außer Betracht.*)
3. Ab dem Zeitpunkt der Erledigungserklärung des Klägers beläuft sich das Interesse der Parteien nur noch auf das Kosteninteresse der bislang entstandenen Kosten des Rechtsstreits.*)
VolltextIBRRS 2010, 1539
OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2009 - 18 U 40/09
1. Mit der Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme erlischt die Prozessführungsbefugnis des klagenden Zwangsverwalters für die Fortsetzung eines anhängigen Prozesses nicht, wenn der Zwangsverwalter die Hauptsache für erledigt erklärt, um eine für die Zwangsverwaltung günstige Kostenentscheidung zu erreichen.*)
2. Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil geleistete Sicherheit dient dem Gläubiger nicht als Sicherheit für einen bereits vor dem Vollstreckungsaufschub entstandenen Nutzungsausfallschaden.*)
3. Geht als Sicherheit hinterlegtes Geld in das Eigentum des Fiskus über, erwirbt der sicherungsberechtigte Gläubiger an dem Rückerstattungsanspruch des Schuldners ein Pfandrecht, das (nur) die vom Sicherungszweck umfassten Forderungen des Gläubigers absichert.*)
VolltextIBRRS 2010, 1533
KG, Beschluss vom 26.01.2010 - 27 W 8/10
Über die sofortige Beschwerde gegen einen Einzelrichterbeschluss entscheidet das Beschwerdegericht als Kollegialorgan, wenn der Nichtabhilfebeschluss von der Kammer gefasst ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 1510
AG Wedding, Beschluss vom 08.04.2010 - 9 C 477/09
1. Der Streitwert einer Klage auf Beseitigung einer Parabolantenne bemisst sich nach dem Wert des Wertverlustes infolge der Beeinträchtigung durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses.
2. Ohne Substanzbeeinträchtigung richtet sich der Streitwert allein nach der optischen Beeinträchtigung, die regelmäßig nicht mit mehr als dem Mindeststreitwert von 300 Euro zu bemessen ist.
VolltextIBRRS 2010, 1503
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 U 816/09
1. Bei der Frage, ob ein deutsches Unternehmen oder die französische Tochtergesellschaft (S.A.R.L.) Vertragspartner geworden und die internationale und örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründet ist, handelt es sich um eine sog. doppelrelevante Tatsache, die sowohl für die Zuständigkeit als auch für die Begründetheit der Klage von Bedeutung ist. Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit unterliegt nur einer begrenzten Schlüssigkeitsprüfung dahingehend, ob bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens der Rechtsweg zulässig ist.*)
2. Zu der Problematik einer Annahme eines Vertragsangebots bei unwesentlichen Änderungen hinsichtlich technischer Vorgaben einer Asphaltmaschine.*)
VolltextIBRRS 2010, 1500
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - V ZA 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1497
BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - VIII ZB 53/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1496
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZB 175/08
Bleibt der Insolvenzverwalter einem vom Insolvenzgericht angeordneten Termin zu seiner Anhörung unentschuldigt fern, kann gegen ihn nur Zwangsgeld festgesetzt werden. Eine Inhaftnahme ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2010, 1494
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZB 2/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1493
BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - VI ZR 315/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1491
BGH, Beschluss vom 11.11.2009 - VI ZR 239/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1490
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZB 179/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1489
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 142/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1488
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZB 14/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1487
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - VI ZR 116/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1486
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 46/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1483
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - V ZR 111/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1482
BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - XI ZB 25/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1480
BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1477
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 89/09
Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe neue Forderungen gegen ihn begründet worden sind (Fortführung von BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, z.V. in BGHZ bestimmt).*)
VolltextIBRRS 2010, 1476
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 103/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1475
BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - VIII ZB 44/09
1. Die Beschwerdebefugnis der Staatskasse ist bei bewilligenden Prozesskostenhilfeentscheidungen auf die in § 127 Abs. 3 Satz 1 ZPO ausdrücklich genannten Fälle einer Zahlungsanordnung beschränkt. Sie kann nur solche Beschwerdeanträge stellen, die darauf gerichtet sind, dem Antragsteller die Leistung von Zahlungen auf die Kosten der Prozessführung aufzuerlegen. Dagegen ist eine von der Staatskasse mit dem Ziel eingelegte Beschwerde, die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zu erreichen, unstatthaft.*)
2. Ist die Anfechtbarkeit einer Entscheidung gesetzlich ausgeschlossen oder begrenzt, kann auch eine positive Zulassungsentscheidung den Rechtsmittelzug nicht eröffnen, weil eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht mit Hilfe einer Zulassung der Anfechtung unterworfen werden kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210).*)
VolltextIBRRS 2010, 1473
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - I ZB 36/09
1. Der Schuldner kann seinen Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO auch darauf stützen, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für ihn eine sittenwidrige Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO bedeute.*)
2. Der Umstand, dass dem Schuldner im Falle der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO der Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft droht, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2010, 1472
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 20/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1471
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09
Zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im berufsrechtlichen Verfahren der Steuerberater.*)
VolltextIBRRS 2010, 1470
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 229/08
1. Eine Unternehmensfortführung i.S. von § 25 Abs. 1 HGB liegt auch dann vor, wenn nur ein Teilbereich des Unternehmens fortgeführt wird, sofern es sich aus der Sicht des maßgeblichen Rechtsverkehrs um den - den Schwerpunkt des Unternehmens bildenden - wesentlichen Kernbereich handelt.*)
2. Für die Frage, ob der wesentliche Kernbereich eines Unternehmens fortgeführt wurde, kommt dem Wert der Unternehmensteile maßgebliche Bedeutung zu.*)
VolltextIBRRS 2010, 1469
BGH, Beschluss vom 22.12.2009 - EnVR 64/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1468
BGH, Beschluss vom 21.12.2009 - X ZR 61/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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