Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1467BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - VI ZB 58/08
Setzt das Gericht die Verhandlung eines Zivilrechtsstreits gemäß § 149 Abs. 1 ZPO bis zur Erledigung eines Strafverfahrens aus, so muss für das (Rechts-) Beschwerdegericht aufgrund der Begründung des Aussetzungsbeschlusses nachprüfbar sein, dass das Gericht den Vorteil einer gründlicheren Klärung im Strafprozess aufgrund der konkreten Umstände des Falls gegen den Nachteil der Verzögerung einer Entscheidung im Zivilprozess abgewogen hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 1466
BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - III ZR 326/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1462
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
Das Patentgericht hat in einem erstinstanzlichen Einspruchsverfahren auf Antrag eines Beteiligten eine öffentliche mündliche Anhörung oder eine mündliche Verhandlung auch dann durchzuführen, wenn das Verfahren bereits vor dem 1. Juli 2006 bei ihm anhängig geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 1461
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 41/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1460
BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - X ZR 11/06
Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 1457
KG, Beschluss vom 26.02.2010 - 7 U 100/09
Die Kostentragungspflicht richtet sich für den Fall, dass die Anschlussberufung ihre Wirkung verliert, weil die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird, nach den allgemeinen Regelungen des Kostenrechts.*)
VolltextIBRRS 2010, 1453
BGH, Urteil vom 01.02.2010 - II ZR 209/08
1. Eine Zurückverweisung an das Erstgericht gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt nur dann in Betracht, wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem so wesentlichen Mangel leidet, dass es keine Grundlage für eine die Instanz beendende Entscheidung sein kann. Ob ein wesentlicher Verfahrensfehler vorliegt, ist allein aufgrund des materiellrechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen, auch wenn das Berufungsgericht ihn für verfehlt erachtet.*)
2. Verweist das Berufungsgericht den Rechtsstreit wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers zurück, müssen seine Ausführungen erkennen lassen, dass es das ihm in § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eingeräumte Ermessen, eine eigene Sachentscheidung zu treffen oder ausnahmsweise den Rechtsstreit an das Erstgericht zurück zu verweisen, pflichtgemäß ausgeübt hat. Dass nach Auffassung des Berufungsgerichts ein Sachverständigengutachten einzuholen ist, dessen Einfluss auf den Prozessverlauf nicht abzuschätzen ist, rechtfertigt für sich genommen die Zurückverweisung nicht.*)
3. Mitglieder einer in Insolvenz geratenen Genossenschaft sind vom Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung nicht ausgenommen, wenn ein Anspruch gegen die insolvente Genossenschaft betroffen ist, der seine Grundlage nicht in dem genossenschaftsrechtlichen Mitgliedschaftsrecht hat, sondern auf einer Vereinbarung beruht, die das Mitglied wie ein außen stehender Dritter mit der Genossenschaft geschlossen hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 1451
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - XI ZR 93/09
1. Deutsche Gerichte sind international zuständig für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten.*)
2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2010, 1449
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 105/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1446
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - I ZB 116/08
1. Die Justizbeitreibungsordnung steht der Vollstreckung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO im Ausland nicht entgegen.*)
2. Die Vollstreckung eines in einem Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 ZPO ergangenen Beschlusses stellt eine Zivil- und Handelssache i.S. des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 EuVTVO dar.*)
3. Der Antrag auf Bestätigung eines in einem Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 ZPO ergangenen Beschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel kann auch vom Gläubiger gestellt werden, der den Beschluss erwirkt hat.*)
4. Das für die Heilung von Belehrungsmängeln gemäß Art. 16 und 17 EuVTVO nach Art. 18 Abs. 1 lit. b EuVTVO bestehende Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung gilt auch für in Beschlussform ergangene Entscheidungen.*)
5. Die Möglichkeiten einer Heilung der Nichteinhaltung der in den Art. 13 bis 17 EuVTVO festgelegten verfahrensrechtlichen Erfordernisse sind in Art. 18 EuVTVO abschließend geregelt.*)
VolltextIBRRS 2010, 1443
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - AnwZ (B) 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1442
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZR 40/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1441
BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - VI ZB 46/09
Ein Prozessbevollmächtigter darf mit der Bewilligung einer erstmals beantragten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist rechnen, wenn er zur Begründung des Verlängerungsantrags darauf verweist, eine ausreichende Rücksprache mit dem Mandanten und die notwendige Beschaffung von Unterlagen hätten innerhalb der Berufungsbegründungsfrist nicht erfolgen können. In der Regel reicht die pauschale Berufung auf einen dieser Gründe in der Antragsschrift aus; eine weitere Substantiierung oder Glaubhaftmachung ist nicht erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2010, 1436
BGH, Beschluss vom 05.03.2010 - AnwZ (B) 41/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1431
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZB 43/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1430
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1429
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 28/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1428
BGH, Urteil vom 04.03.2010 - XI ZR 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1427
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 52/09
Eine im Risikobereich des Unterlassungsschuldners liegende Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse durch ein Instanzgericht in einem Parallelverfahren berechtigt grundsätzlich nicht zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages.*)
VolltextIBRRS 2010, 1426
BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 349/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1424
BGH, Beschluss vom 10.03.2010 - IV ZR 78/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1423
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - AnwZ (B) 114/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1422
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - V ZA 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1421
BGH, Beschluss vom 08.04.2010 - VII ZR 149/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1420
BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - XI ZR 175/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1419
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - I ZB 66/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1417
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZR 20/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1416
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZR 28/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1415
BGH, Beschluss vom 06.04.2010 - VII ZR 166/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1414
BGH, Beschluss vom 08.04.2010 - VII ZR 61/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1411
BGH, Urteil vom 01.03.2010 - II ZR 213/08
1. Bei einem sog. Protokollurteil müssen alle mitwirkenden Richter entweder das Protokoll, das dann neben den Angaben gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die Urteilsbestandteile des § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO enthalten muss, oder ein die Bestandteile des § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO enthaltendes Urteil unterschreiben, das als Anlage mit dem Protokoll verbunden wird.*)
2. Die falsche Darstellung der Entwicklung eines Vorgängerfonds kann zur Prospekthaftung führen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1408
BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 350/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1407
BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - IX ZA 7/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1406
BGH, Beschluss vom 05.03.2010 - AnwZ (B) 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1405
BGH, Beschluss vom 10.03.2010 - IV ZR 255/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1404
BGH, Beschluss vom 09.12.2009 - XII ZB 154/09
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass seine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete schriftliche Einzelanweisung befolgt. Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern. Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei kommt es in solchen Fällen nicht mehr an.*)
VolltextIBRRS 2010, 1399
BGH, Urteil vom 01.12.2009 - VI ZR 319/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1367
OLG München, Beschluss vom 19.02.2010 - 32 W 827/10
Bewilligt das Gericht der ersten Instanz durch Beschluss eine Räumungsfrist, obwohl diese Bewilligung im Urteil erfolgen hätte müssen, so ist auf die sofortige Beschwerde dieser Beschluss ohne Sachprüfung aufzuheben.*)
VolltextIBRRS 2010, 1344
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 102/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1343
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 94/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1342
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1341
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - IX ZR 104/09
Zum Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272).*)
VolltextIBRRS 2010, 1340
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZR 32/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1339
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 301/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1338
BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 62/09
1. Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.*)
2. Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).*)
VolltextIBRRS 2010, 1337
BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - XII ZB 168/08
Vor Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - NJW-RR 2007, 1718; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 -FamRZ 2007, 1725).*)
VolltextIBRRS 2010, 1335
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 192/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1333
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 111/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1330
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 92/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1329
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 61/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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