Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1065BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09
1. Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann.*)
2. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.*)
VolltextIBRRS 2010, 1064
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZB 3/09
Die einer Kanzleiangestellten erteilte konkrete Weisung, die in der Berufungsschrift angegebene Faxnummer des Berufungsgerichts noch einmal zu überprüfen, reicht in Verbindung mit der in der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden allgemeinen Weisung, zur Ermittlung der Telefaxnummer des zuständigen Gerichts das Ortsverzeichnis "Gerichte und Finanzbehörden" zu verwenden, aus, um Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufzudecken. Es ist dann ausnahmsweise nicht erforderlich, die Faxnummer nach dem Absenden des Schriftsatzes nochmals anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1063
BGH, Beschluss vom 22.02.2010 - II ZB 8/09
Wegen des eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlauts des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO und des darin zum Ausdruck kommenden Willens des Gesetzgebers, aus Gründen der Rechtssicherheit Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts auch dann als wirksam zu behandeln, wenn der Rechtsanwalt damit einem ihm gegenüber verhängten Berufsverbot zuwider handelt, muss - ungeachtet der damit verbundenen, den Rechtsanwalt unbillig begünstigenden Rechtsfolgen - auch die fristgerechte Einlegung der Berufung durch einen sich selbst vertretenden Rechtsanwalt, der in Kenntnis des gegen ihn verhängten Berufsverbots und unter Verstoß gegen § 155 Abs. 2 i.V.m. § 155 Abs. 4 letzter Halbsatz BRAO handelt, als fristwahrende, wirksame Berufung behandelt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 1062
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - IX ZR 104/08
1. Hat ein Rechtsanwalt in einem Scheidungsverbundverfahren bezifferte Ansprüche seines Mandanten auf Hausratsteilung geltend gemacht, kann er sich in einem später gegen ihn geführten Regressprozess nicht darauf beschränken, den Wert der Gegenstände unsubstantiiert zu bestreiten.*)
2. Hat ein Rechtsanwalt dem Mandanten pflichtwidrig zum Abschluss eines Vergleichs geraten, der zu einem Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen geführt hat, kann der Mandant lediglich die Feststellung begehren, vom Zeitpunkt der Rentenberechtigung an so gestellt zu werden, als sei dieser Betrag auf sein Versicherungskonto eingezahlt worden, wenn eine die Rente erhöhende Zahlung an den Rentenversicherungsträger nach dem Sozialversicherungsrecht nicht zulässig ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 1060
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2010 - 16 W 6/10
Die Entscheidung des Gerichts, die Akten eines noch nicht beendeten selbständigen Beweisverfahrens zur Hauptsache zu ziehen und die Beweisaufnahme dort fortzuführen, ist nicht durch Beschwerde anfechtbar.
VolltextIBRRS 2010, 1057
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - XII ZB 108/09
Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste. Mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe ist bereits dann zu rechnen, wenn das Rechtsmittelgericht auf Zweifel hinsichtlich der Bedürftigkeit der Prozesspartei hingewiesen hat und diese vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass sie die Zweifel nicht ausräumen kann.*)
VolltextIBRRS 2010, 1056
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2010 - 4 W 29/10
Zum Zeitpunkt der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens bei umfangreichen Gutachten, wenn zur Stellungnahme hierzu keine Frist gesetzt wurde.*)
VolltextIBRRS 2010, 1054
OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2010 - 4 W 10/10
Wird ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (sog. Negativbeschluss) angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt, so handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der eine Zusammenrechnung der Streitwerte für die Anträge nicht rechtfertigt.
VolltextIBRRS 2010, 1044
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2008 - 15 U 122/08
Da der Bürgschaftsanspruch zwar in seinem Bestand von dem der Hauptforderung abhängig ist, im Übrigen aber als selbstständiger Anspruch besteht und einer anderen Verjährung unterliegt als die Hauptforderung, hat die Klage gegen den Bürgen keinen Einfluss auf die Verjährung des gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner. Der Bürge kann daher, selbst wenn ihm die Einrede der Vorausklage nicht zusteht, die Verjährung der Hauptforderung auch dann noch einwenden, wenn er selbst in nicht rechtsverjährter Zeit aus der Bürgschaft im Wege der Klage in Anspruch genommen wurde und die Hauptforderung erst im Verlaufe des gegen ihn geführten Rechtsstreits eintritt.*)
VolltextIBRRS 2010, 1033
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZR 2/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1026
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - III ZB 88/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1025
BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - VI ZB 56/07
Im Prozesskostenhilfeverfahren werden die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht erstattet.*)
VolltextIBRRS 2010, 1021
BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
1. Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.*)
2. Zur Frage der Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen über den Inhalt eines Telefonats, das er ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 und BGHZ 162, 1).*)
VolltextIBRRS 2010, 1018
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 142/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1016
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 256/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1013
BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - III ZB 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1012
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZR 4/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1011
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZB 32/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1009
BGH, Beschluss vom 13.10.2009 - VIII ZR 312/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1007
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 272/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1004
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZR 68/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0992
LG Berlin, Urteil vom 09.03.2010 - 49 S 139/09
Bei einem Werklohnstreit aus der Reparatur einer Klimaanlage ist der Gerichtsstand des § 29 ZPO am Ort der zu reparierenden Anlage gegeben.
VolltextIBRRS 2010, 0991
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.11.2009 - 13 C 325/09
Für einen Werklohnstreit aus einem Reparaturvertrag läßt sich ein Gerichtsstand am Ort der zu reparierenden Anlage nicht aus § 29 ZPO herleiten.
VolltextIBRRS 2010, 0989
OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2009 - 4 W 41/09
Begrenzung des Gebührenstreitwertes in Wohnungseigentumssachen gemäß § 49 a GKG.*)
VolltextIBRRS 2010, 0981
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.02.2010 - 2 AR 30/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden vom Gerichtsstand des § 29a ZPO Ansprüche des Vermieters aufgrund eines selbständigen Gewähr-, Garantie- oder Bürgschaftsvertrages gegen einen Dritten, der nicht Partei eines Miet- oder Pachtvertrages über Räume, dessen Anbahnung oder Abwicklung ist, nicht erfasst.
VolltextIBRRS 2010, 0971
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.11.2009 - 2 W 164/09
Bei Bauwerkverträgen ist gemeinsamer Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen regelmäßig der Ort des Bauwerks. Das gilt auch für Reparaturarbeiten, da der Schwerpunkt des Vertrags durch die besondere Ortsbezogenheit der vertragstypischen Werkleistung bestimmt wird.
VolltextIBRRS 2010, 0963
VerfGH Sachsen, Beschluss vom 29.01.2010 - Vf. 113-IV-09
1. Das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf normierte Recht auf ein zügiges Verfahren konkretisiert den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Ab wann ein Verfahren diesen Anforderungen nicht mehr entspricht, lässt sich nicht generell festlegen; insbesondere die Angabe einer festen Zeitgrenze ist angesichts der Unterschiedlichkeit der Verfahren nicht möglich. Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen.
2. Das Recht auf ein zügiges Verfahren verpflichtet das Gericht, sich mit zunehmender Dauer des Verfahrens insgesamt oder in der jeweiligen Instanz nachhaltig um die Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen.
VolltextIBRRS 2010, 0962
VerfGH Sachsen, Beschluss vom 25.09.2009 - Vf.44-IV-09
1. Das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf normierte Recht auf ein zügiges Verfahren konkretisiert den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Ab wann ein Verfahren diesen Anforderungen nicht mehr entspricht, lässt sich nicht generell festlegen; insbesondere die Angabe einer festen Zeitgrenze ist angesichts der Unterschiedlichkeit der Verfahren nicht möglich. Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen.
2. Das Recht auf ein zügiges Verfahren verpflichtet das Gericht, sich mit zunehmender Dauer des Verfahrens insgesamt oder in der jeweiligen Instanz nachhaltig um die Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen.
3. Da das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zunächst dazu bestimmt ist, die vorgetragene Beschwer zu prüfen und ihr gegebenenfalls abzuhelfen, muss das Rechtsschutzinteresse noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein.
VolltextIBRRS 2010, 0961
VerfGH Sachsen, Beschluss vom 05.11.2009 - Vf.64-IV-09
1. Das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf normierte Recht auf ein zügiges Verfahren konkretisiert den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Ab wann ein Verfahren diesen Anforderungen nicht mehr entspricht, lässt sich nicht generell festlegen; insbesondere die Angabe einer festen Zeitgrenze ist angesichts der Unterschiedlichkeit der Verfahren nicht möglich. Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen.
2. Das Recht auf ein zügiges Verfahren verpflichtet das Gericht, sich mit zunehmender Dauer des Verfahrens insgesamt oder in der jeweiligen Instanz nachhaltig um die Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen.
VolltextIBRRS 2010, 0960
VerfGH Sachsen, Beschluss vom 05.11.2009 - Vf.79-IV-09
1. Das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf normierte Recht auf ein zügiges Verfahren konkretisiert den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Ab wann ein Verfahren diesen Anforderungen nicht mehr entspricht, lässt sich nicht generell festlegen; insbesondere die Angabe einer festen Zeitgrenze ist angesichts der Unterschiedlichkeit der Verfahren nicht möglich. Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen.
2. Das Recht auf ein zügiges Verfahren verpflichtet das Gericht, sich mit zunehmender Dauer des Verfahrens insgesamt oder in der jeweiligen Instanz nachhaltig um die Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen.
VolltextIBRRS 2010, 0952
OLG München, Beschluss vom 29.01.2010 - 11 W 728/10
1. Die Entstehung auch der reduzierten Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz nach den Nrn. 3200, 3201 W-RVG setzt voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags im Rechtsmittelverfahren in irgendeiner Weise tätig geworden ist (Fortführung von Senat JurBüro 1994, 93).*)
2. Allein aus der Entgegennahme der Berufungsschrift durch den Prozessbevollmächtigten (der ersten Instanz) des Rechtsmittelgegners kann ohne einen dahin gehenden - erforderlichenfalls glaubhaft gemachten - Sachvortrag nicht der Schluss gezogen werden, dass dieser geprüft hat, ob etwas für seinen Mandanten zu veranlassen ist (entgegen Kammergericht Beschluss vom 21.01.2009 - 2 W 57/08 - MDR 2009, 469 = JurBüro 2009, 261).*)
VolltextIBRRS 2010, 0949
OLG München, Beschluss vom 15.07.2009 - 20 W 1804/09
Sofern ein Schuldner gegen die Anordnung einer Zwangsverwaltung Beschwerde einlegt, so bestimmt sich der Streitwert im Beschwerdeverfahren nach dem Jahresbetrag der durch die Zwangsverwaltung entzogenen Mieteinnahmen.
VolltextIBRRS 2010, 0937
BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - VIII ZB 36/08
Wird neben einer unzulässigen Berufung die Anschließung an die Berufung der Gegenseite erklärt, handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel.
VolltextIBRRS 2010, 0933
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2010 - 15 W 97/09
1. Die einer Partei für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten entstandenen Kosten sind nur ausnahmsweise im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit setzt dabei voraus, dass die Kosten prozessbezogen entstanden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sind.
2. Prozessbezogen ist ein Privatgutachten dann, wenn es sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt wurde.
3. Die Einholung des Privatgutachtens ist notwendig, wenn die Ergebnisse des gerichtlichen Sachverständigengutachtens nur mit besonderer Sachkunde zu widerlegen sind.
VolltextIBRRS 2010, 0930
BGH, Urteil vom 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10
1. Auch im selbständigen Beweisverfahren wird die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts durch eine nachträgliche anderweitige Gerichtsstandsvereinbarung nicht berührt.*)
2. Die Verweisung des selbständigen Beweisverfahrens ist für das Gericht, an das die Sache verwiesen wird, bindend.*)
IBRRS 2010, 0927
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27.08.2009 - 13 O 155/03
Der Gläubiger kann gemäß § 180 Abs. 2 InsO den Prozess aufnehmen und den Klageantrag gemäß §§ 263, 264 ZPO ändern.
VolltextIBRRS 2010, 0922
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2010 - 5 W 7/10
1. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Einholung eines neuen Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren besteht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde.
2. Vor Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens ist aus Gründen der Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zunächst die mündliche Erläuterung des bisherigen Sachverständigen abzuwarten.
IBRRS 2010, 0915
BGH, Beschluss vom 16.02.2010 - VIII ZB 76/09
1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei fehlender Ursächlichkeit eines möglichen Organisationsverschuldens des Prozessbevollmächtigten.*)
2. Zu den Anforderungen an die anwaltliche Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Postausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0914
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZR 162/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0908
BGH, Beschluss vom 03.03.2010 - IX ZB 236/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0900
BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - XII ZB 147/05
1. Ist ein Versäumnisurteil, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch einen Prozessvergleich ersetzt worden, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte (im Anschluss an BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503).*)
2. Werden in dem Vergleich weitere nicht streitgegenständliche Ansprüche geregelt, setzt die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung allerdings voraus, dass sich feststellen lässt, in welchem Umfang das Versäumnisurteil in der Sache Bestand hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 0897
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - VII ZB 3/09
1. § 15 Nr. 3 EGZPO gilt auch für die Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Titeln.*)
2. Eine Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 69 Abs. 1 ThürKO, mit der die Zwangsvollstreckung gegen eine Gemeinde aus einem arbeitsgerichtlichen Titel zugelassen wird, ist nicht vollziehbar, wenn das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wiederhergestellt hat.*)
3. Ist vor der Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bereits ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen, so hat das Vollstreckungsgericht in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen des Schuldners und des Gläubigers zu prüfen, ob diese Maßnahme aufzuheben ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0895
BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - VII ZR 166/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0892
BGH, Urteil vom 02.02.2010 - XI ZB 24/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0890
BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 222/09
1. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe richtet sich nicht nach § 70 FamFG, sondern nach § 574 ZPO und setzt auch in Freiheitsentziehungssachen die Zulassung durch das Beschwerdegericht voraus.*)
2. Die Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung beginnt gemäß § 18 Abs. 1 FamFG mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Sie beträgt in verfassungskonformer Anwendung von § 18 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 FamFG einen Monat (§ 71 Abs. 2 Satz 1 FamFG).*)
3. § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG gilt auch für die persönliche Anhörung des Betroffenen.*)
4. Der Sicherungshaftantrag der beteiligten Behörde muss dem Betroffenen vor der persönlichen Anhörung nach § 420 FamFG zugeleitet werden. Die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung genügt (nur), wenn der Sachverhalt einfach gelagert und der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist.*)
5. Nur unter diesen Voraussetzungen kann bei der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen auch von einer schriftlichen Übersetzung des Haftantrags abgesehen und für die mündliche Eröffnung ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.*)
6. Bei Betroffenen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist regelmäßig nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG anzuordnen, dass von der Erhebung von Dolmetscherkosten abzusehen ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0884
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZR 108/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0881
BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VI ZB 59/09
Gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.*)
VolltextIBRRS 2010, 0879
BGH, Urteil vom 25.02.2010 - VII ZR 187/08
Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Mängeln einer Werkleistung.*)
VolltextIBRRS 2010, 0877
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.03.2010 - 14 W 138/10
1. Will ein Auftraggeber der Restwerklohnklage des Unternehmers Baumängel entgegenhalten, ist es in der Regel ausreichend, deren Symptome selbst zu beschreiben und die weitere Sachaufklärung dem Gericht zu überlassen. Ausnahmsweise können die Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens erstattungsfähig sein, wenn das konkrete Erscheinungsbild der Mängel von einem bautechnischen Laien nicht sachgemäß erfasst und dargestellt werden kann.
2. Die Erstattungsfähigkeit ist in einem derartigen Fall nicht dadurch in Frage gestellt, dass es im Rechtsstreit primär um die Frage ging, ob die Werklohnforderung verjährt ist. Wegen der umfassenden Prozessförderungspflicht ist der Bauherr in einem derartigen Fall gehalten, zu den lediglich hilfsweise geltend gemachten Baumängeln sofort ein Privatgutachten einzuholen.
VolltextIBRRS 2010, 0862
BFH, Beschluss vom 19.10.2009 - VIII B 190/08
1. Zur Klagebefugnis eines Miterben gegen die gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften.
2. Zur Klagebefugnis einer als Vermieterin auftretenden Bruchteilsgemeinschaft.
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