Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0636OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2008 - 33 W 18/07
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung in Fällen, in denen die Dauer der zukünftigen Nutzung nicht bekannt ist, ist nach § 9 ZPO zu bestimmen. Der Streitwert ist auf den 3,5-fachen Jahreswert festzusetzen (entgegen KG, Beschluss vom 20.12.2006 - 12 W 66/06, ibr-online).
VolltextIBRRS 2010, 0633
OLG Jena, Beschluss vom 30.11.2009 - 4 W 528/09
Nach § 355 Abs. 2 ZPO findet grundsätzlich die Anfechtung einer Beweisanordnung nicht statt. Dies gilt selbst dann, wenn eine Beweisbedürftigkeit der unter Beweis gestellten Behauptungen nicht ersichtlich oder zumindest fraglich ist. In diesen Fällen kann eine - fehlerhafte - Beweiserhebung nur mit der Endentscheidung angefochten werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 0628
OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2010 - 13 W 17/10
Der Streitwert für die Klage eines Versorgers auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Stromzählers bemisst sich regelmäßig nach dem Sechsfachen der monatlichen Abschlagszahlungen.
VolltextIBRRS 2010, 0618
OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2008 - 5 W 58/08
Eine Partei kann einen Sachverständigen - ebenso wie einen Richter - wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat (hier: Äußerung "... so kann ich dies nur als frech bezeichnen" in Bezug auf das Klagevorbringen während einer Anhörung).
VolltextIBRRS 2010, 0615
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 151/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0612
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZR 160/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0611
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 47/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0607
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 12/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0606
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 30/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0605
BGH, Beschluss vom 10.02.2010 - IX ZB 177/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0604
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 177/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0603
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 57/09
1. Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels kommt eine Erledigung der Hauptsache allenfalls in Betracht, wenn sich das erledigende Ereignis erst im Beschwerderechtszug verwirklicht.*)
2. Eine Vollstreckbarerklärung auf der Grundlage der EuGVVO scheidet aus, wenn eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2010, 0602
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZB 64/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0599
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZA 42/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0598
BGH, vom 08.12.2009 - VI ZR 284/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0595
BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - II ZR 201/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0590
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZR 159/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0589
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 119/08
Ein Vertrag über eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wenn er neben einem Ferienwohnrecht über ein bestimmtes Appartement weitere Rechte und Pflichten umfasst, die über die Übertragung des Nutzungsrechts hinausgehen und den Vertrag auch wirtschaftlich entscheidend prägen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0584
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 320/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0580
BGH, Beschluss vom 01.02.2010 - VI ZR 158/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0579
BGH, Beschluss vom 10.02.2010 - IX ZB 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0547
BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
Zur Frage des Feststellungsinteresses des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit einer im Mietvertrag enthaltenen Formularklausel über die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0540
OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.05.2009 - 4 U 603/07
Die Rechtsgrundsätze über die Aufschlüsselung einer Teilklage finden keine Anwendung, wenn der Kläger den Ausgleich einer Vergleichsforderung erstrebt, mit deren Zahlung ein komplexes, mehrere selbständige prozessuale Ansprüche umfassendes Schadensereignis abgefunden werden soll.*)
VolltextIBRRS 2010, 0504
BGH, Beschluss vom 26.01.2010 - XI ZR 306/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0502
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - V ZB 14/10
In entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG kann das Rechtsbeschwerdegericht wie das Beschwerdegericht vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere anordnen, dass die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses auszusetzen ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0499
BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - XII ZR 110/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0489
BGH, Beschluss vom 26.01.2010 - XI ZR 325/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0484
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZA 17/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0483
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06
Erhält ein Verfahrensbeteiligter ein durch Aufgabe zur Post zugestelltes gerichtliches Schriftstück nicht, so ist die Wiedereinsetzung in eine durch die Zustellung in Lauf gesetzte Notfrist nicht geboten, wenn ein lizenziertes Postunternehmen eine Ersatzzustellung an der angegebenen Geschäftsanschrift, ohne dass dies von der Zustellungsempfängerin mitgeteilt worden wäre, nicht durch Einlegen in einen Briefkasten vornehmen kann und mangels Angabe des Zustellungsempfängers auch von einem nicht bei ihm unterhaltenen Postfach keine Kenntnis haben muss.*)
VolltextIBRRS 2010, 0481
BGH, Beschluss vom 25.01.2010 - XI ZR 338/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0479
BGH, Beschluss vom 22.01.2010 - I ZR 150/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0476
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZR 91/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0473
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 317/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0471
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZR 13/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0462
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0455
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - VI ZR 162/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0453
BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09
1. Der für die Anwendbarkeit des Art. 6 Nr. 1 LugÜ erforderliche Zusammenhang der Klagen gegen den in Deutschland wohnhaften Täter einer Untreue und dessen in der Schweiz ansässigen Gehilfen ist erfüllt, wenn sie auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen und die Beklagten sowohl aus Deliktsrecht als auch aus vertraglicher Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden.*)
2. Der Annahme des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft i.S. des Art. 6 Nr. 1 LugÜ steht nicht entgegen, dass sich die Klage zunächst gegen den Täter richtet und der Gehilfe erst im Wege der Klageerweiterung verklagt wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 0445
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 112/08
§ 130 a Abs. 1 Satz 2 ZPO enthält für bestimmende Schriftsätze nicht nur eine Ordnungsvorschrift; diese müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.*)
VolltextIBRRS 2010, 0430
VerfG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2009 - VfGBbg 30/09
1. Eine Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer des fachgerichtlichen Verfahrens erledigt sich nicht in jedem Fall durch die instanzabschließende Entscheidung des Fachgerichts.*)
2. Das Recht des Rechtsschutzsuchenden auf ein zügiges Gerichtsverfahren nach Art. 52 Abs. 4 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg kann verletzt sein, wenn Richterstellen zu einer Zeit abgebaut werden, zu der noch zahlreiche Altverfahren anhängig sind, oder wenn das Präsidium des angerufenen Gerichts keine effektiven Maßnahmen zum Abbau der Altverfahren trifft.*)
VolltextIBRRS 2010, 0429
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09
1. Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrags der gerichtlichen Anfechtung (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 152, 46, 51 und 156, 19, 22).*)
2. Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG.*)
3. Für die Entscheidung über das Verlangen eines Wohnungseigentümers nach einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung oder der Anpassung einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG) fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz; die auf Zustimmung zu der Änderung gerichtete Leistungsklage ist deshalb ohne vorherige Befassung der Wohnungseigentümerversammlung zulässig.*)
4. Die Regelung in § 16 Abs. 4 WEG zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall schließt nicht die Geltendmachung des auch denselben Einzelfall betreffenden Anspruchs auf Zustimmung zur generellen Änderung der Kostenverteilung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.*)
5. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers, nach § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG im Einzelfall eine abweichende Kostenverteilung durchzusetzen, besteht nicht schon dann, wenn sie dem in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab Rechnung trägt; die in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG genannten Voraussetzungen für die generelle Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels müssen ebenfalls vorliegen.*)
IBRRS 2010, 0416
LG Augsburg, Beschluss vom 20.01.2010 - 8 O 2608/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0398
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 56/07
1. Ein Antragsgegner, der nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antragstellers verjährt ist, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es für ihn keine triftigen Gründe gab, den Antrag nicht früher zu stellen.*)
2. Es kommt hierfür nicht darauf an, ob eine Klage zu dem Zeitpunkt, in dem der Antragsgegner redlicherweise spätestens den Antrag auf Fristsetzung hätte stellen müssen, Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.*)
VolltextIBRRS 2010, 0396
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
1. Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.*)
2. Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.*)
IBRRS 2010, 0380
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.12.2009 - 2 U 847/09
1. Wird ein Drittwiderbeklagter als Partei, nicht aber als Zeuge bei Vorliegen einer einfachen Streitgenossenschaft vernommen, kann ein etwaiger Verfahrensfehler im Berufungsverfahren von der anderen Streitgenossin (Klägerin) nicht erhoben werden, wenn sie rügelos in erster Instanz verhandelt hat.
2. Der Berufungskläger hat auch die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen. Eine Quotelung kommt nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 947/08 und vom 10.02.2009 - 2 U 428/09 - VersR 2009, 1486; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XI ZB 9/05).
VolltextIBRRS 2010, 0378
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2010 - 2 U 847/09
1. Wird ein Drittwiderbeklagter als Partei, nicht aber als Zeuge bei Vorliegen einer einfachen Streitgenossenschaft vernommen, kann ein etwaiger Verfahrensfehler im Berufungsverfahren von der anderen Streitgenossin (Klägerin) nicht erhoben werden, wenn sie rügelos in erster Instanz verhandelt hat.*)
2. Der Berufungskläger hat auch die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen. Eine Quotelung kommt nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 947/08 und vom 10.02.2009 - 2 U 428/09 - VersR 2009, 1486; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XI ZB 9/05).*)
VolltextIBRRS 2010, 0365
BGH, Beschluss vom 09.12.2009 - XII ZB 79/06
Bei einer Kostenquotelung kommt die Anrechnung eines unstreitig geleisteten Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren nur in Betracht, wenn der Vorschuss den Kostenerstattungsanspruch des Empfängers übersteigt. In diesem Fall kann eine Anrechnung erfolgen, wenn und soweit der Vorschuss und ein bestehender Kostenerstattungsanspruch zusammen über die dem Vorschussempfänger entstandenen Kosten hinausgehen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0364
BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IV ZR 111/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0360
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IX ZR 237/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0352
BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - IV ZR 155/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0348
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 281/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext