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Sachgebiet: Prozessuales

15866 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 0180
BauvertragBauvertrag
Aussage: "Kein Bauvertrag zu Stande gekommen" = Kündigung?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2009 - 10 W 37/09

1. Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt nicht zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren unabhängig davon, ob den Prozesskostenhilfeantrag der Insolvenzschuldner oder die Gegenpartei gestellt hat.*)

2. Wenn zum Zeitpunkt der Erhebung einer Widerklage der Widerkläger Kenntnis vom Insolvenzantrag des Prozessgegners hat, ist diese Widerklage grundsätzlich mutwillig im Sinn des § 114 Satz 1 ZPO.*)

3. Vertritt eine Partei gegenüber dem Vertragspartner die Rechtsauffassung, ein Bauvertrag sei nicht zu Stande gekommen, ist darin weder eine Kündigung gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 Satz 1 BGB zu erkennen noch kann eine solche Äußerung in eine Kündigung umgedeutet werden.*)

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IBRRS 2010, 0178
ProzessualesProzessuales
Verspäteter Antrag auf Vergütung und Wiedereinsetzung

OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.2009 - 34 U 152/05

1. Der Sachverständige hat seinen Vergütungsanspruch gem. § 2 Abs. 1 JVEG binnen drei Monaten nach Vorlage des schriftlichen Gutachtens bei Gericht geltend zu machen.

2. Die Frist beginnt mit der Vorlage des Gutachtens unabhängig davon, ob der Sachverständige später noch einmal zu einer Erläuterung herangezogen wird.

3. Wiedereinsetzung bei unverschuldetem Irrtum über die Frist.

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IBRRS 2010, 0177
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spontanbruch bei Einscheibensicherheitsglas: Mangel?

OLG Dresden, Urteil vom 15.12.2009 - 14 U 912/08

1. Ist die Heißlagerung der ESG-Scheiben vereinbart, so führt allein das Fehlen des Heißlagerungstests zur Mangelhaftigkeit der Scheiben.

2. Die Beweislast für die Durchführung des Heißlagerungstests trägt der Auftragnehmer.

3. Die fehlende Kennzeichnung als ESG-Glas führt nicht zu einem Mangel der Scheiben, sofern sie wie geschuldet funktionstauglich sind.

4. Ein Feststellungsantrag, mit dem eine Gewährleistungspflicht festgestellt werden soll, hat die Mängel im Einzelnen so genau zu bezeichnen, dass kein Zweifel darüber entstehen kann, für welche Mängel die Gewährleistungspflicht besteht. Ein Feststellungsantrag ist unzulässig, wenn nicht erkennbar ist, welche Mängel er zum Gegenstand hat. Er genügt dann nicht den Anforderungen, die an, einen bestimmten Antrag zu stellen sind.

5. Es besteht für eine Feststellungsklage im Bauprozess in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis, weil entscheidende Fragen nicht geklärt werden und deshalb nicht zu erwarten ist, dass der Streit zur Höhe ohne einen weiteren Prozess beendet wird.




IBRRS 2010, 0169
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übersetzungskosten: Keine Festsetzung ohne Auftrag der Partei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2009 - 10 W 123/09

1. Nicht jede unrichtige Sachbehandlung löst die Anwendung des § 21 GKG aus. Vielmehr muss ein offensichtlicher und schwerer Fehler in der gerichtlichen Sachbearbeitung vorliegen, mithin ein Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen, der offen zu Tage tritt.

2. Im Rahmen einer Zustellung im EU-Ausland angefallene Übersetzerkosten sind nach § 21 GKG niederzuschlagen, wenn es an einem dahin auszulegenden Auftrag der zustellenden Partei fehlt.

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IBRRS 2010, 0168
ProzessualesProzessuales
Aufklärungspflicht bei Nichtvortragen von Einwendungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2009 - 24 U 204/08

1. Wird ein aus mehreren selbständigen Ansprüchen resultierender Teilanspruch geltend gemacht, muss angegeben werden, mit welchem Anteil die einzelnen Ansprüche geprüft werden sollen. Andernfalls kann der Umfang der Rechtskraft des Urteils nicht festgestellt werden.

2. Die genaue Angabe ist nur dann nicht erforderlich, wenn sich die Gesamtforderung aus mehreren Einzelpositionen zusammen setzt, die unselbständige Rechnungsposten darstellen.

3. Ein Rechtsanwalt ist gehalten, für seinen Mandanten günstigen Sachvortrag schriftsätzlich vorzutragen. Er muss auch ein gerichtliches Gutachten durch Vorlage eines bereits vorliegenden Privatgutachtens angreifen, welches zu für seine Partei günstigeren Ergebnissen kommt.

4. Wenn ein Rechtsanwalt eine für seinen Auftraggeber vorteilhafte Einwendung nicht schriftsätzlich vorträgt, weil er meint, dieser Vortrag sei für seinen Mandanten unehrenhaft, so handelt er pflichtwidrig, wenn er den Auftraggeber nicht über die Vor- und Nachteile dieses Vorgehens aufgeklärt und dessen Zustimmung eingeholt hat.

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IBRRS 2010, 0160
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Übergang Vorschussanspruch - Erstattungsanspruch = Klageänderung?

BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - VII ZR 133/08

1. Der Übergang vom Vorschussanspruch auf den Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Kosten ist keine Klageänderung, sondern eine Anpassung der Klage an die geänderten Abrechnungsverhältnisse, die gemäß § 264 Nr. 3 ZPO zu beurteilen ist.

2. Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat.




IBRRS 2010, 0156
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mahnverfahren begründet keine Rechtshängigkeit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2009 - 24 U 163/08

Vor Abgabe der Mahnsache (nach Widerspruch) an das Prozessgericht und Eingang der Verfahrensakten wird eine anderweitige Rechtshängigkeit nicht begründet.*)

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IBRRS 2010, 0143
BauvertragBauvertrag
Gesamtschuldnerhaftung bei einheitlicher Sanierungsmöglichkeit

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2008 - 15 O 508/04

1. § 28 Abs. 1 Satz 1 HGB setzt nach seinem Wortlaut voraus, dass jemand in das Geschäft eines Einzelkaufmanns eintritt. Es genügt jedoch, wenn durch den Eintritt in das Geschäft des bisherigen Einzelunternehmers eine das Unternehmen tragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht. Dies folgt daraus, dass es sich bei § 28 Abs. 1 HGB nicht um eine besondere kaufmännische Regelung handelt, sondern um einen Ausdruck des Gedankens der Unternehmensbeständigkeit.

2. Der Auftraggeber kann mit hinreichend genauer Beschreibung von zutage getretenen Erscheinungen den Fehler, der der Werkleistung insgesamt anhaftet und der die aufgetretenen Mangelerscheinungen verursacht hat, zum Gegenstand des betreffenden prozessualen Verfahrens machen.

3. Das maßgebliche Kriterium für die Haftung als Gesamtschuldner liegt in der gleichstufigen Verbundenheit der Unternehmer im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht, gemeinsam und in vollem Umfang für die von ihnen mitverursachten Mängel einstehen zu müssen, sofern nur eine Sanierungsmöglichkeit in Betracht kommt.

4. In diesem Fall ist ein einheitlicher Erfolg geschuldet. Es wäre zudem nicht nachvollziehbar, wenn bei einer inhaltlich sich überlagernden Gewährleistungspflicht der zunächst in Anspruch genommene Unternehmer die Kosten der Sanierung zu tragen hätte.

5. Solange der Geschädigte seinen Schaden noch nicht vollständig, sondern nur teilweise beziffern kann, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten.

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IBRRS 2010, 0131
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wo muss Berufung eingelegt werden?

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 67/09

Liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 und Nr. 6 WEG vor, kann Berufung fristwahrend nur bei dem Gericht des § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG eingelegt werden; eine Verweisung in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO scheidet aus. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Frage, ob eine solche Streitigkeit vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann.*)

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IBRRS 2010, 0120
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Hinweispflicht bei Ergänzung des Tatsachenvortrags

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.07.2009 - 13 U 120/07

1. Die Pflicht zum Hinweis auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte erstreckt sich auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte und greift jedenfalls dann ein, wenn es widersprüchlichen oder mehrdeutigen Sachvortrag aufzuklären gibt.

2. Genau so ist darauf hinzuwirken, dass ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, alle zur Feststellung des vorgetragenen Sachverhalts erforderlichen Erklärungen abgegeben und unter Beweis gestellt werden. Auf fehlende Schlüssigkeit oder unzureichende Substantiierung ist hinzuweisen.

3. Unerlässlich sind die Erörterung und auch die Hinweispflicht insbesondere dann, wenn der Tatsachenvortrag, Beweisangebote oder Anträge unvollständig, unklar oder neben der Sache liegen. Dass schon der Prozessgegner auf Mängel des Vortrages hingewiesen hat, enthebt das Gericht nicht der Erörterungspflicht.

4. § 264 Nr. 1 ZPO legt lediglich fest, dass in der Ergänzung tatsächlicher oder rechtlicher Ausführungen keine Klageänderung zu sehen ist, aber er schreibt nicht die uneingeschränkte Zulassung vor. Denn selbst bei der Klageänderung, die nicht unter § 264 ZPO fällt, trotz Einwilligung des Gegners kann die Zulassung daran scheitern , dass die der geänderten Klage zugrunde gelegten Tatsachen nach § 529 ZPO nicht mehr eingeführt werden können.

5. Eine einfache Fahrlässigkeit, neuen Vortrag nicht bereits in erster Instanz geleistet zu haben, ist stets dann anzunehmen, wenn schon nach altem Recht mit dem unterbliebenen Vorbringen entgegen einer Fristsetzung in erster Instanz oder unter Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht gehandelt wurde.

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IBRRS 2010, 0114
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anschlussbeschwerde auch im Beschlussanfechtungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 151/09

Die Anschlussbeschwerde findet auch im Beschlussanfechtungsverfahren statt.*)

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IBRRS 2010, 0112
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beteiligungsfähigkeit im Normenkontrollverfahren

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2009 - 10 A 6.07

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einem Normenkontrollverfahren gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig.




IBRRS 2010, 0110
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
GKG bei Staffelmiete richtet sich nach dem höchsten Entgelt

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2009 - 10 W 102/09

Wird wegen Beendigung eines Mietverhältnisses die Räumung eines Grundstücks verlangt, so ist das gemäß § 41 Abs. 2 GKG für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend. Der maßgebliche Jahresbetrag ist aus dem höchsten Entgelt zu errechnen, wenn das Entgelt aufgrund einer Staffelmiete in verschiedenen Zeiträumen verschieden hoch ist.

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IBRRS 2010, 0103
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Abweichende Schadensberechnung in der Berufungsinstanz

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2009 - 8 U 133/09

Der Anspruchsteller ist zu einer veränderten Berechnung seiner Schadenspositionen grundsätzlich berechtigt. Denn innerhalb der gleichen Schadensart stellen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen lediglich unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadens und Ersatzanspruchs dar, die im Rahmen des Gesamtbetrags austauschbar sind

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IBRRS 2010, 0095
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Streitwerterhöhende Hilfsaufrechnung für jede Instanz?

KG, Beschluss vom 23.11.2009 - 8 U 49/09

1. Ob eine den Gebührenstreitwert erhöhende Hilfsaufrechnung vorliegt, ist für jede Instanz gesondert zu prüfen.*)

2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren erhöht sich nicht, wenn der Beklagte und Berufungskläger im Berufungsverfahren erklärt, an der in erster Instanz erfolglos geltend gemachten Hilfsaufrechnung nicht festzuhalten.*)

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IBRRS 2010, 0088
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einwendungen gegen Kostenansatz für verauslagte Gerichtskosten

OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2010 - 2 W 2/10

Im Kostenfestsetzungsverfahren ist der Antragsgegner befugt, der beantragten Festsetzung verauslagter Gerichtskosten entgegenzuhalten, der Kostenansatz sei zu Unrecht erfolgt; er ist´nicht auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz zu verweisen.*)

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IBRRS 2010, 0076
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert bei Hilfsaufrechnung/mehrere Gegenforderungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2009 - 5 W 58/08

1. Macht der Beklagte hilfsweise die Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegen-forderung geltend, handelt es sich um eine Hilfs- oder Eventualaufrechnung, und erhöht sich damit in Anwendung des § 45 Abs.3 GKG der (im übrigen durch die Klageforderung bestimmte) Streitwert des Verfahrens um den Wert der Gegenforderung, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht. Hält der Beklagte der nicht bestrittenen Klageforderung mehrere (recht-lich selbständige) Gegenforderungen mit der Aufrechnung entgegen, handelt es sich nur bei der ersten um eine Hauptaufrechnung.

2. Eine Streitwerterhöhung durch (Hilfs-) Aufrechnung mit mehreren Gegenforde-rungen in einer insgesamt die Klageforderungen übersteigenden Höhe nach § 45 Abs. 3 GKG setzt voraus, dass es sich bei dem Verteidigungsmittel des Beklagten um mehrere rechtlich selbständige Gegenforderungen handelt. Meh-rere nicht verselbständigte Teilbeträge derselben Forderung können nicht in einem Eventualverhältnis zueinander zum Gegenstand von Hilfsaufrechnungen gemacht werden.

3. Der Streitwerterhöhung aufgrund der hilfsweisen Aufrechnung mit Gegenan-sprüchen gemäß § 45 Abs. 3 GKG steht nicht grundsätzlich entgegen, dass es sich bei den Gegenansprüchen um mängelbedingte Zahlungsansprüche han-delt, die ihren Ursprung in demselben Vertragsverhältnis haben, das die Grundlage für den die Klageforderung darstellenden Vergütungsanspruch ist. Bei einer Hilfsaufrechung mit einem Mängelanspruch gegen den eingeklagten Vergütungsanspruch des Auftragnehmers findet eine Streitwerterhöhung nach § 45 Abs. 3 GKG unter besonderer Berücksichtigung der im Gebührenstreit-wertrecht angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise in den Fällen nicht statt, in denen sich der Auftraggeber in erster Linie mit der fehlenden Fälligkeit verteidigt (Anschluss an BGH Beschluss vom 06.10.2004, IV ZR 287/02, NJW-RR 2005, 506). Dies gilt nicht, wenn das primäre Verteidigungsvorbringen des beklagten Bestellers keine Beziehung zu den Mängeln hat, die die Grundlage für die zur Aufrechnung gestellten monetären Mängelansprüche darstellen.

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IBRRS 2010, 0075
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Allein fehlende Transparenz kann Ablehnungsgrund sein!

LG Stuttgart, Beschluss vom 22.12.2009 - 22 O 11/09

Eine Tatsache, die für sich genommen, die Besorgnis der Befangenheit nicht begründet (hier: Tätigkeit bei einer Partei vor über 40 Jahren) wird dann zu einem Ablehnungsgrund, wenn der Sachverständige auf diese Tatsache nicht oder nicht rechtzeitig hinweist.

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IBRRS 2010, 0074
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Erfolgsaussichten irrelevant

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.12.2009 - 12 W 59/09

1. Wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beantragt, sind nicht die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage, sondern die des Beweisverfahrens ausschlaggebend. Daher kann Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage nur verneint werden, wenn ein Anspruch offensichtlich nicht besteht. *)

2. Auch bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Mutwilligkeit kann grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptprozesses abgestellt werden. *)

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IBRRS 2010, 0059
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Für Verjährungshemmung Zustellung erforderlich?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.11.2009 - 3 U 45/08

1. Voraussetzungen der Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens.*)

2. Zum Schadensersatz aufgrund unterlassener Imprägnierung von Holz wegen fehlerhafter Bezeichnung der Holzlieferung




IBRRS 2010, 0054
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.09.2009 - 9 W 285/09

Der Einwand, der Kostenerstattungsanspruch sei durch Aufrechnung erloschen, kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden, wenn über den Bestand und die Höhe der Gegenforderung sowie über die Aufrechnungslage zwischen den Parteien Streit besteht.*)

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IBRRS 2010, 0022
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten nach Erledigungserklärung wg. Vergleichs

OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010 - 4 W 3/10

Schließt der Antragsteller eines selbständigen

Beweisverfahrens mit einem von mehreren Antragsgegnern einen Vergleich in einem gesonderten zivilrechtlichen Verfahren, von dem auch die Ansprüche gegen die Antragsgegner voll erfasst sind und erklärt er daraufhin das selbständige Beweisverfahren für erledigt, hat er die Kosten der anderen Antragsgegner gem. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO analog zu tragen.*)

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IBRRS 2010, 0021
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Antrag auf Abberufung des Verwalters

OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010 - 4 W 208/09

Der Streitwert für einen Antrag auf Abberufung des Verwalters nach § 49a GKG liegt im Regelfall bei 50 % des Honorars des Verwalters für die Restlaufzeit des Verwaltervertrags. Das (fünffache) Interesse des Klägers gemäß § 49 a Abs. 1 S. 2 GKG bemisst sich nicht (nur) nach seinem Anteil am Verwalterhonorar, sondern geht darüber hinaus.*)

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IBRRS 2010, 0010
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZR 78/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0005
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsantwort

BGH, Beschluss vom 12.11.2009 - V ZR 76/09

Der Berufungskläger hat den Rechts- oder Verfahrensfehler des erstinstanzlichen Urteils in der Berufungsbegründung aufzuzeigen; ein globaler Hinweis auf erstinstanzliches Vorbringen und Beweisantritte genügt nicht den in § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO bestimmten Anforderungen an eine Berufungsbegründung.

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IBRRS 2010, 0001
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwertbemessung: Einbau einer Satelliten-Empfangsanlage

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2009 - 5 W 288/09

1. Soll der Wohnungseigentümergemeinschaft ein beziffert feststehender Betrag belastet werden, während einer der Eigentümer mit der Klage die alleinige Haftung des Verwalters durchsetzen will, bestimmt nicht der Miteigentumsanteil des Klägers sondern § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG den Streitwert.

2. Zum Streitwert eines Antrags, durch den der Einbau einer Empfangsanlage für Satelittenfernsehen verhindert werden soll.

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Online seit 2009

IBRRS 2009, 4126
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erledigungserklärung keine Antragsrücknahme!

OLG Schleswig, Beschluss vom 23.03.2009 - 16 W 20/09

Eine einseitige Erledigungserklärung in einem selbständigen Beweisverfahren ist nicht als Antragsrücknahme zu werten, wenn sie jedenfalls teilweise aufgrund sachlicher Zwänge (hier Baufortschritt und Renovierungszwang) und nicht ausschließlich aus freien Stücken erfolgt ist (Abgrenzung zu BGH BauR 2005,133; vgl. OLG Oldenburg MDR 1998,242).*)

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IBRRS 2009, 4116
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergütungsanspruch nach Ablehnung wegen Befangenheit?

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2009 - 14 W 769/09

1. Führt ein Sachverständiger eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer Partei durch, ohne die andere davon zu benachrichtigen oder ihr Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies als befangen erscheinen.

2. Die Beurteilung der Frage, ob mögliche im Ortstermin zu ermittelnde Tatsachen geheimhaltungsbedürftig sind, steht allein dem Gericht zu und lässt die Besorgnis des Sachverständigen nicht entfallen.

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IBRRS 2009, 4110
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie oft im Jahr muss ein Richter eine Prozessakte bearbeiten?

OLG Dresden, Beschluss vom 24.06.2009 - 6 U 24/09

Verfahrensakten, die nicht an einem Umlauf zwischen Geschäftsstelle und Richter teilnehmen, sondern im Dienstzimmer des Richters nach dessen Willen liegen bleiben, sind von ihm selbst im Rahmen seiner Prozessleitungspflicht während der Dauer von sechs Monaten jedenfalls einmal zu sichten.

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IBRRS 2009, 4099
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Unwirksamkeit einer AGB-Unterwerfungserklärung

OLG Schleswig, Urteil vom 26.02.2009 - 5 U 71/08

Keine Unwirksamkeit einer AGB-Unterwerfungserklärung des Schuldners (gegen Schimansky WM 2008, 1049 ff.).*)

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IBRRS 2009, 4091
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Selbständiges Beweisverfahren wegen Mietmängeln: Streitwert?

OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2009 - 4 W 12/09

Der Wert eines selbstständigen Beweisverfahrens, das auf die Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung gerichtet ist, ist nach dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung zu bestimmen, ohne dass vom Mieter geltend gemachte Minderungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte oder aus diesem Grunde aufgelaufene Mietrückstände werterhöhend zu berücksichtigen wären.*)

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IBRRS 2009, 4090
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Berechnung des Mehrwerts eines Räumungsvergleichs

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2009 - 24 W 16/09

1. Ist neben der Räumung einer Wohnung auch die Rückgabe eines unentgeltlich überlassenen Grundstücks (Teil eines Gartens) Streitgegenstand, so ist jene mit Hilfe einer Schätzung gesondert zu bewerten.*)

2. Werden in einem "Mehrvergleich" Streitgegenstände miterledigt, die im Rechtsstreit nicht anhängig gewesen sind, sind diese nach allgemeinen Grundsätzen einzeln zu bewerten und erhöhen den Gegenstandswert des Vergleichs.*)

3. Vereinbaren die Parteien in dem "Räumungsvergleich" für den Mieter eine "Umzugskostenbeihilfe", so wirkt diese sich nicht werterhöhend aus, wenn die Parteien darüber nicht gestritten haben.*)

4. Zur Bewertung einer Vergleichsabrede, in der der Wohnungsmieter auf Räumungsschutz verzichtet.*)

5. Bei Streitigkeiten der Mietvertragsparteien über eine mangelbedingte Mietminderung ist nicht der Mangelbeseitigungsaufwand, sondern die auf ein Jahr begrenzte, den Mängeln entsprechende Mietminderung zum Bewertungsmaßstab zu nehmen.*)

6. Da der Anspruch auf Rückbau der Mietsache nicht von dem Räumungsanspruch umfasst ist, ist er auch gesondert zu bewerten.*)

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IBRRS 2009, 4088
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeit bei Schiedsgutachterabrede

OLG Bremen, Beschluss vom 30.03.2009 - 1 W 10/09

Haben die Parteien eine Schiedsgutachterabrede getroffen, ist der Antrag einer Partei auf Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens (§ 485 ZPO) mit dem Ziel der Begutachtung der der Schiedsgutachterabrede unterliegenden Fragestellung mangels Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Partei im Wege des selbständigen Beweisverfahrens die offenbare Unrichtigkeit des Schiedsgutachtens festgestellt wissen möchte.*)

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IBRRS 2009, 4082
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verweigerte Beweisaufnahme kann Grundrechtsverletzung sein!

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - VII ZR 237/08

Wenn ein Gericht, statt eine gebotene Beweisaufnahme durchzuführen, den Beweisantritt der beweisbelasteten Partei mit ganz kurzer Argumentation abtut, die zeigt, dass es den entscheidungserheblichen Gehalt dieses Verteidigungsmittels nicht wirklich zur Kenntnis genommen hat, stellt dies nicht nur einen Verfahrensfehler dar, sondern verletzt die Partei zugleich in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör.

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IBRRS 2009, 4080
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2008 - 5 W 46/08

1. Die sogenannte Untätigkeitsbeschwerde findet als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 567 ff. ZPO statt, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt.*)

2. Die durch § 216 Abs. 1 ZPO in das Ermessen des Vorsitzenden des jeweiligen Spruchkörpers gestellte Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung ist grundsätzlich unanfechtbar. In Anlehnung an die für die Untätigkeitsbeschwerde geltenden Grundsätze ist eine außerordentliche Beschwerde entsprechend § 252 ZPO oder unmittelbar aus § 567 ZPO in den Fällen zulässig, in denen durch eine unangemessen weit hinausgeschobenen Terminierung faktisch ein Verfahrensstillstand herbeigeführt wird, der einer Rechtsschutzverweigerung gleichkommt.*)

3. Erst wenn die Terminierungspraxis eines Spruchkörpers dazu führt, dass der Rechtsschutz durch Zeitablauf in einer Weise verkürzt wird, für deren Rechtfertigung jede vernünftige Grundlage fehlt, ist der Justizgewährungsanspruch in einer Weise tangiert, die nicht mehr hingenommen werden kann und deshalb der Anfechtung durch die betroffene Partei zugänglich sein muss.*)

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IBRRS 2009, 4058
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2009 - 3 AR 46/09

Einer Verweisung durch das mit der Werklohnklage angerufene Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des verklagten Auftraggebers ist die Bindungswirkung nicht deshalb abzusprechen, weil der Gerichtsstand des Erfüllungsortes unzutreffend verneint wird (Anschluss an BGH NJW-RR 2002, 1498).*)

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IBRRS 2009, 4054
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Frühzeitiger Hinweis und ausreichend Zeit zur Reaktion hierauf

BGH, Urteil vom 15.10.2009 - VII ZR 2/09

1. Das Gericht muss - in Erfüllung seiner prozessualen Fürsorgepflicht - gemäß § 139 Abs. 4 ZPO Hinweise auf seiner Ansicht nach entscheidungserhebliche Umstände, die die betroffene Partei erkennbar für unerheblich gehalten hat, grundsätzlich so frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung erteilen, dass die Partei die Gelegenheit hat, ihre Prozessführung darauf einzurichten und schon für die anstehende mündliche Verhandlung ihren Vortrag zu ergänzen und die danach erforderlichen Beweise anzutreten.

2. Erteilt es den Hinweis entgegen § 139 Abs. 4 ZPO erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei genügend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.

3. Kann eine sofortige Äußerung nach den konkreten Umständen und den Anforderungen des § 282 Abs. 1 ZPO nicht erwartet werden, darf die mündliche Verhandlung nicht ohne Weiteres geschlossen werden. Vielmehr muss das Gericht die mündliche Verhandlung dann vertagen, ins schriftliche Verfahren übergehen, soweit dies im Einzelfall sachgerecht erscheint, oder - auf Antrag der betreffenden Partei - gemäß § 139 Abs. 5 i.V.m. § 296a ZPO eine Frist bestimmen, innerhalb derer die Partei die Stellungnahme in einem Schriftsatz nachbringen kann.

4. Unterlässt das Gericht die derart gebotenen prozessualen Reaktionen und verkennt es dabei, dass die Partei sich offensichtlich in der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend hat erklären können, so verletzt es deren Anspruch aus Art. 103 Abs. 1 GG.

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IBRRS 2009, 4051
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Prozessstandschaft eines Insolvenzverwalters

OLG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2009 - 6 U 2259/08

Die Klage eines Insolvenzverwalters, der mit Ermächtigung einer Bank und in Prozessstandschaft die ihr vom Schuldner abgetrenen Forderungen trotz Masseunzulänglichkeit geltend macht, ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich der Kläger bzw. Insolvenzverwalter gegenüber dem Beklagten "für einen etwaigen Kostenerstattungsanspruch persönlich stark macht".

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IBRRS 2009, 4049
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft

BGH, Beschluss vom 12.11.2009 - VII ZR 65/09

Zur Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzverwalters, der in gewillkürter Prozessstandschaft die im Rahmen einer Globalabtretung an eine Bank abgetretenen Forderungen des Schuldners geltend macht.

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IBRRS 2009, 4039
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ProzessualesProzessuales
Umdeutung eines Antrags auf Duldung in Antrag auf Vornahme?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2009 - 3 Wx 128/09

1. Wird ein Antragsgegner auf Vornahme, ein anderer auf Duldung der Maßnahme (hier: Rückbau einer Balkonanlage) in Anspruch genommen und wird innerhalb des Verfahrens rechtskräftig festgestellt, dass eine Vornahmepflicht nicht besteht, so kommt auch eine Inanspruchnahme auf Duldung nicht mehr in Betracht.*)

2. Der auf Duldung (des Rückbaus) gerichtete Antrag kann grundsätzlich nicht in einen solchen auf eine entsprechende Verpflichtung zur Vornahme umgedeutet werden.*)

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IBRRS 2009, 4037
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Klage aus § 767 Abs. 1 ZPO analog

OLG Celle, Urteil vom 09.12.2009 - 4 U 144/09

Eine Klage aus § 767 Abs. 1 ZPO analog bleibt selbst dann zulässig, wenn der Schuldner zuvor mit denselben Einwendungen im Klauselerteilungsverfahren nach § 732 ZPO vorgegangen ist.*)

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IBRRS 2009, 4034
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestreiten für das Berufungsverfahren vorbehalten?

BGH, Beschluss vom 24.11.2009 - VII ZR 31/09

Eine Partei kann sich ein Bestreiten nicht dadurch für das Berufungsverfahren vorbehalten, dass sie einen Sachverhalt lediglich "für die erste Instanz" unstreitig stellt.*)

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IBRRS 2009, 4022
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ProzessualesProzessuales
Einholung eines zweiten Ergänzungsgutachtens

OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2009 - 19 W 31/09

Im selbständigen Beweisverfahren ist der Antrag auf Einholung eines zweiten Ergänzungsgutachtens, der auf eine dem Hauptsacheverfahren vorbehaltene richterliche Beweiswürdigung zielt, unbegründet.*)

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IBRRS 2009, 4014
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beitritt auf Seiten des Streitverkündungsempfängers unzulässig

LG München I, Urteil vom 31.07.2009 - 18 O 19342/08

1. Der Streithelfer kann statt auf Seiten des Streitverkündenden dessen Gegner beitreten. Widerspricht der Streitverkündende, muss der Streithelfer ein rechtliches Interesse am Beitritt auf der Gegenseite, also am Obsiegen der Partei, welcher er beitritt, dartun.

2. Ein solches rechtliches Interesse besteht nicht, wenn der Nebenintervenient aus rein wirtschaftlichen Interessen (Kostentitel gegenüber dem Streitverkündenden) beitritt.

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IBRRS 2009, 3986
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ProzessualesProzessuales
Wahrung der Klagefrist trotz Bezeichnung des falschen Gegners

BGH, Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 73/09

1. Die Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt werden, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird.*)

2. § 22 Abs. 1 WEG ist auf eine Zustimmung zur Unterschreitung des öffentlichrechtlichen Bauwichs durch einen Nachbarn der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend anwendbar.*)




IBRRS 2009, 3984
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachverständiger eines anderen Verfahrens: Streitverkündung?

LG Dresden, Beschluss vom 20.11.2009 - 10 O 444/09

Die Streitverkündung gegenüber dem Sachverständigen eines anderen Verfahrens ist statthaft.

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IBRRS 2009, 3977
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Klageänderung/Bundesweites Stadionverbot

BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08

1. Hat der Kläger die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Klägers zu beeinträchtigen.*)

2. Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.*)

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IBRRS 2009, 3974
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsrecht - Vollstreckungserinnerung/Pfändbares Arbeitseinkommen

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - VII ZB 1/09

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung fehlt regelmäßig, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, MDR 2005, 648).*)

2. Zur Frage, ob Arbeitnehmerbeiträge zur Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zum pfändbaren Arbeitseinkommen zu rechnen sind.*)

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IBRRS 2009, 3971
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ersatzzustellung auch in sog. Sammelbriefkasten möglich?

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2009 - 6 K 9096/05

1. Mit der Einlegung in den Briefkasten gilt das Schriftstück als zugestellt (§ 180 Satz 2 ZPO). Dies hat zur Folge, dass es auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Adressaten nicht mehr ankommt.

2. Wird ein Briefkasten von mehreren Personen, die in derselben Wohnung wohnen, genutzt, kommt es für den Bekanntgabezeitpunkt nicht darauf an, wie die Briefkastenleerung erfolgt und wie und wann die Post unter den Mitgliedern der Wohnung verteilt wird. Selbst ein sog. Sammelbriefkasten, der für mehrere Wohnungen oder Geschäftsräume eingerichtet ist, ist für eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO geeignet.

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IBRRS 2009, 3964
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Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer
Verfahrensrecht - Keine Kostenerstattung für Streithelfer bei Vergleich

LG Berlin, Urteil vom 07.09.2009 - 6 O 231/07

1. Nimmt der Kläger die Klage gegen einen von mehreren Beklagten nach einem außergerichtlichen Vergleich zurück, gehen Kostenanträge der Streithelfer des ausgeschiedenen Beklagten in’s Leere.

2. Die Mängelrüge des Projektsteuerers des Bauherrn kann unwirksam sein, wenn sie nicht vom Geschäftsführer unterschrieben ist, sondern von einem Mitarbeiter mit dem Zusatz "i.A.".

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