Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 3835BGH, Beschluss vom 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3834
BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - IX ZR 232/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3830
BGH, Beschluss vom 21.09.2009 - IX ZR 239/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3829
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZR 237/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3827
BGH, Beschluss vom 13.10.2009 - KVZ 41/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3825
BGH, Beschluss vom 12.10.2009 - VI ZB 57/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3824
BGH, Beschluss vom 19.10.2009 - II ZR 241/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3818
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2009 - 16 W 120/09
1. Es entspricht dem Zweck des selbständigen Beweisverfahrens, Ergänzungsfragen im Zuge des Beweisverfahrens zu behandeln, auch wenn zwischenzeitlich in der Hauptsache Klage erhoben wurde.
2. Einem im Zuge eines selbständigen Beweisverfahrens rechtzeitig gestellten Antrag auf Ergänzung des Gutachtens muss in den Grenzen des Rechtsmissbrauches grundsätzlich stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält.
IBRRS 2009, 3816
OLG München, Beschluss vom 09.10.2009 - 9 W 2334/09
1. Das Interesse des Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren, in dem keine Sachanträge gestellt werden, ist anders zu beurteilen als das Interesse des Streithelfers, dem uneingschränkt der Streit verkündet worden ist.
2. Im ersteren Fall ist deshalb der Streitwert bei der Beurteilung des Interesses des Streithelfers am Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens irrelevant.
VolltextIBRRS 2009, 3815
BFH, Beschluss vom 23.04.2009 - IX B 8/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3811
BFH, Beschluss vom 24.06.2009 - IX B 35/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3805
OLG München, Urteil vom 09.12.2008 - 9 U 1885/08
Die Geltendmachung von Kosten der Ersatzvornahme sind nur ausgeschlossen, wenn diese Arbeiten durch den Ersatzunternehmer bereits vor Fristablauf ausgeführt werden und dadurch der Bauträgerin ihr noch bestehendes Nachbesserungsrecht genommen wird.
VolltextIBRRS 2009, 3796
BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - VII ZB 61/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3795
BGH, Beschluss vom 22.09.2009 - VI ZB 76/08
Zur Auslegung der Berufungsschrift bei einer Falschbezeichnung des Berufungsklägers.*)
VolltextIBRRS 2009, 3792
BGH, Beschluss vom 08.10.2009 - IX ZR 169/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3791
BGH, Beschluss vom 30.09.2009 - IV ZR 1/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3787
LG Bonn, Urteil vom 08.10.2009 - 6 S 107/09
Eine Nachforderung des Vermieters aus einer Nebenkostenabrechnung kann nicht im Urkundenprozess geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 3784
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - Xa ZR 77/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3783
BGH, Beschluss vom 04.11.2009 - IV ZR 25/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3782
BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - III ZR 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3781
BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - VIII ZB 16/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3780
BGH, Beschluss vom 04.06.2009 - V ZB 4/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3776
BGH, Beschluss vom 06.10.2009 - VI ZB 19/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3775
BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZR 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3774
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - I ZR 19/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3773
BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - IX ZB 284/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3765
OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2009 - 19 W 26/09
Die sofortige Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Einholung eines Obergutachtens ist im selbständigen Beweisverfahren unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2009, 3761
BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZB 43/09
Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 hat nicht zur Folge, dass die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf das laufende Hausgeld von dem Zwangsverwalter nicht mehr als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen wären.*)
VolltextIBRRS 2009, 3754
BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - VII ZB 41/08
Die Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens stellt nicht deshalb eine unzumutbare Härte im Sinne des § 765 a ZPO dar, weil sie mittelbar zum Verlust der genossenschaftlichen Wohnungsrechte des Schuldners geführt hat und die Möglichkeit besteht, dass er seine derzeitige Wohnung verliert.*)
VolltextIBRRS 2009, 3751
LG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2008 - 318 T 24/08
1. Die Verpflichtung zur Entfernung des Garagengebäudes ist zwar an sich eine als vertretbare Handlung zu vollstreckende Maßnahme, denn sie kann grundsätzlich von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden. Hängt sie aber davon ab, dass ein Dritter sie duldet, ist sie als nicht vertretbare Handlung zu vollstrecken.
2. Im Vollstreckungsverfahren gelten alleine die Vorschriften der ZPO; Vorschriften des WEG oder FGG sind daneben auch nicht ergänzend heranzuziehen.
VolltextIBRRS 2009, 3733
LG Wuppertal, Urteil vom 29.04.2008 - 1 O 61/08
1. Die Aufhebung einer Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten einstweiligen Verfügung kann gegen die Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verlangt werden.*)
2. Soweit in der Bürgschaftserklärung von Inanspruchnahme die Rede ist, ist damit erkennbar nicht die bloße Inanspruchnahme gemeint, sondern vielmehr die Erfüllung der Bürgschaftsschuld. Es wäre ein Widerspruch in sich selbst, wenn die Bürgschaftsverpflichtung in dem Moment erlöschen würde, wenn der sich aus der Bürgschaft ergebende Anspruch geltend gemacht wird.
VolltextIBRRS 2009, 3718
OLG Jena, Beschluss vom 03.09.2009 - 4 W 373/09
1. Ein (gerichtlich bestellter) Sachverständiger kann aus den gleichen Gründen wie ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (§ 406 Abs. 1 ZPO). Für die Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die auch ein nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann. Ob der Sachverständige tatsächlich voreingenommen ist, ist unerheblich.*)
2. Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit kann auch eine besondere berufliche Nähe des Sachverständigen zu einer Partei sein, die - wie hier - ihren Ausdruck in dem beruflichen Werdegang des Sachverständigen in der Einrichtung der Beklagten gefunden hat. Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Sachverständige vor/bei seiner Beauftragung (auf Vorschlag der Beklagten) diese berufliche Nähe verschwiegen hatte.*)
VolltextIBRRS 2009, 3708
OLG Köln, Urteil vom 18.11.2008 - 15 U 45/08
1. Die Voraussetzung des § 150 Abs. 2 BGB ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall angenommen worden, in dem der Baubeginn auf ein bestimmtes Datum festgelegt worden ist, das bei der Annahme des Angebots längst überschritten war, und sich die Parteien über die Geltung einer neuen Bauzeit geeinigt haben.
2. Das Verständnis für ein abänderndes Angebot lässt sich allenfalls aus der allgemeinen Erwägung herleiten, dass ein Unternehmer nach Treu und Glauben nicht erwarten muss, dass der Besteller an dem alten Preis auch dann festhalten will, wenn dem Unternehmer durch die zeitliche Verschiebung Mehrkosten entstehen. Ein entsprechender allgemeiner Rechtssatz in diesem Sinne lässt sich aus § 242 BGB indes nicht herleiten; ein solches Verständnis für den Unternehmer kann sich nur auf der Grundlage der Einzelfallumstände ergeben und im Wege der Auslegung ermitteln lassen.
VolltextIBRRS 2009, 3707
KG, Urteil vom 22.12.2008 - 26 U 123/05
1. Der Bauherr hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn der GU unter Verstoß gegen § 4 Nr. 3 VOB/B eine Sanierung von Echtem Hausschwamm unsorgfältig durchführt. An den Beweis des Erkennenmüssens sind hohe Anforderungen zu stellen. Es empfiehlt sich ein Selbstständiges Beweisverfahren.
2. Den sachverständig beratenen Bauherren trifft ein Mitverschulden, wenn er bei vermutetem Befall mit Echtem Hausschwamm einem Sachverständigen keinen umfassenden Gutachtenauftrag erteilt, um das Leistungssoll festzulegen.
3. Die bloße Umstellung auf eine höhere Geldforderung ist noch keine Klageänderung.
4. Wenn Sanierungsmaßnahmen in einzelnen Wohnungen vorgenommen werden, so dass der Sachverständige geleistete Arbeiten gar nicht mehr in Augenschein nehmen kann und auch Hausschwammbefall beseitigt ist, ist die Beweisaufnahme unergiebig. Insoweit muss sich die beweisbelastete Partei vorhalten lassen, dass sie es versäumt hat, bereits die ersten Hinweise auf angeblich übersehenen Hausschwammbefall zum Anlass zu nehmen, ein Gutachten im Rahmen eines besonderen Beweisverfahrens einholen zu lassen.
VolltextIBRRS 2009, 3706
KG, Beschluss vom 06.06.2008 - 21 U 6/06
Eine "offensichtliche" Unbegründetheit einer Berufung auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Bundesgerichtshof in der "Beurteilungssache", ob eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, eine andere Meinung vertreten könnte. Die Beurteilung von Tatfragen ist vielmehr alleinige Aufgabe der Tatsacheninstanz; die abweichende Bewertung von Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof kann nie vollständig ausgeschlossen werden.
VolltextIBRRS 2009, 3705
LG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 333 S 31/08
Der Mieter kann erwarten, dass ihm die Notwendigkeit einer Räumung im Rahmen der Kündigungserklärung genau erläutert wird.
VolltextIBRRS 2009, 3689
BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - V ZB 76/09
VolltextIBRRS 2009, 3688
BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - V ZR 25/09
VolltextIBRRS 2009, 3686
BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - VII ZB 43/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3684
BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZB 73/09
VolltextIBRRS 2009, 3682
BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZB 108/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3681
BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZR 140/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3680
BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZB 109/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3679
BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZB 106/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3678
BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZB 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3677
BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZR 30/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3674
BGH, Beschluss vom 07.10.2009 - XII ZR 173/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3667
BGH, Urteil vom 24.09.2009 - IX ZR 149/08
Die einem Zwangsverwalter im Beschluss über die Aufhebung der Zwangsverwaltung vorbehaltene Befugnis, rückständige Mieten einzuziehen, ermächtigt diesen nicht, einen Rechtsstreit gegen Dritte zu beginnen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben sollen.*)
VolltextIBRRS 2009, 3666
BGH, Beschluss vom 10.09.2009 - VII ZR 153/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 3659
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.04.2008 - 2-27 O 183/04
Die lediglich teilweise Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter ist zulässig.
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