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Sachgebiet: Prozessuales

15895 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3835
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.07.2009 - Xa ZR 146/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3834
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - IX ZR 232/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3830
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.09.2009 - IX ZR 239/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3829
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZR 237/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3827
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.10.2009 - KVZ 41/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3825
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 12.10.2009 - VI ZB 57/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3824
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.10.2009 - II ZR 241/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3818
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zulassung von Ergänzungsfragen

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2009 - 16 W 120/09

1. Es entspricht dem Zweck des selbständigen Beweisverfahrens, Ergänzungsfragen im Zuge des Beweisverfahrens zu behandeln, auch wenn zwischenzeitlich in der Hauptsache Klage erhoben wurde.

2. Einem im Zuge eines selbständigen Beweisverfahrens rechtzeitig gestellten Antrag auf Ergänzung des Gutachtens muss in den Grenzen des Rechtsmissbrauches grundsätzlich stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält.




IBRRS 2009, 3816
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung bei uneingeschränkter Streitverkündung

OLG München, Beschluss vom 09.10.2009 - 9 W 2334/09

1. Das Interesse des Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren, in dem keine Sachanträge gestellt werden, ist anders zu beurteilen als das Interesse des Streithelfers, dem uneingschränkt der Streit verkündet worden ist.

2. Im ersteren Fall ist deshalb der Streitwert bei der Beurteilung des Interesses des Streithelfers am Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens irrelevant.

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IBRRS 2009, 3815
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässigkeit der Revision nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

BFH, Beschluss vom 23.04.2009 - IX B 8/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3811
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - unbegründet

BFH, Beschluss vom 24.06.2009 - IX B 35/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3805
BauträgerBauträger
Ersatzvornahmekosten der WEG wegen Mängelbeseitigung

OLG München, Urteil vom 09.12.2008 - 9 U 1885/08

Die Geltendmachung von Kosten der Ersatzvornahme sind nur ausgeschlossen, wenn diese Arbeiten durch den Ersatzunternehmer bereits vor Fristablauf ausgeführt werden und dadurch der Bauträgerin ihr noch bestehendes Nachbesserungsrecht genommen wird.

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IBRRS 2009, 3796
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - VII ZB 61/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3795
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Falschbezeichnung des Berufungsklägers in Berufungsschrift

BGH, Beschluss vom 22.09.2009 - VI ZB 76/08

Zur Auslegung der Berufungsschrift bei einer Falschbezeichnung des Berufungsklägers.*)

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IBRRS 2009, 3792
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 08.10.2009 - IX ZR 169/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3791
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 30.09.2009 - IV ZR 1/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3787
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Urkundenprozess: Keine Geltendmachung eines Abrechnungsfehlbetrags

LG Bonn, Urteil vom 08.10.2009 - 6 S 107/09

Eine Nachforderung des Vermieters aus einer Nebenkostenabrechnung kann nicht im Urkundenprozess geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2009, 3784
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 22.09.2009 - Xa ZR 77/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3783
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.11.2009 - IV ZR 25/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3782
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - III ZR 16/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3781
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - VIII ZB 16/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3780
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.06.2009 - V ZB 4/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3776
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 06.10.2009 - VI ZB 19/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3775
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZR 60/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3774
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - I ZR 19/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3773
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - IX ZB 284/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3765
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines Obergutachtens: Rechtsmittel?

OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2009 - 19 W 26/09

Die sofortige Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Einholung eines Obergutachtens ist im selbständigen Beweisverfahren unzulässig.*)

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IBRRS 2009, 3761
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einfluss der Gesetzesänderung auf die Zwangsverwaltung?

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZB 43/09

Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 hat nicht zur Folge, dass die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf das laufende Hausgeld von dem Zwangsverwalter nicht mehr als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen wären.*)

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IBRRS 2009, 3754
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vollstreckung: Verlust der Genossenschaftswohnung zumutbare Härte?

BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - VII ZB 41/08

Die Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens stellt nicht deshalb eine unzumutbare Härte im Sinne des § 765 a ZPO dar, weil sie mittelbar zum Verlust der genossenschaftlichen Wohnungsrechte des Schuldners geführt hat und die Möglichkeit besteht, dass er seine derzeitige Wohnung verliert.*)

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IBRRS 2009, 3751
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsrecht: Entfernung eines Garagengebäudes

LG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2008 - 318 T 24/08

1. Die Verpflichtung zur Entfernung des Garagengebäudes ist zwar an sich eine als vertretbare Handlung zu vollstreckende Maßnahme, denn sie kann grundsätzlich von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden. Hängt sie aber davon ab, dass ein Dritter sie duldet, ist sie als nicht vertretbare Handlung zu vollstrecken.

2. Im Vollstreckungsverfahren gelten alleine die Vorschriften der ZPO; Vorschriften des WEG oder FGG sind daneben auch nicht ergänzend heranzuziehen.

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IBRRS 2009, 3733
BauvertragBauvertrag
Löschung einer § 648-BGB-Vormerkung gegen Stellung einer Bürgschaft!

LG Wuppertal, Urteil vom 29.04.2008 - 1 O 61/08

1. Die Aufhebung einer Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten einstweiligen Verfügung kann gegen die Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verlangt werden.*)

2. Soweit in der Bürgschaftserklärung von Inanspruchnahme die Rede ist, ist damit erkennbar nicht die bloße Inanspruchnahme gemeint, sondern vielmehr die Erfüllung der Bürgschaftsschuld. Es wäre ein Widerspruch in sich selbst, wenn die Bürgschaftsverpflichtung in dem Moment erlöschen würde, wenn der sich aus der Bürgschaft ergebende Anspruch geltend gemacht wird.

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IBRRS 2009, 3718
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheit wegen beruflichen Werdegangs

OLG Jena, Beschluss vom 03.09.2009 - 4 W 373/09

1. Ein (gerichtlich bestellter) Sachverständiger kann aus den gleichen Gründen wie ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (§ 406 Abs. 1 ZPO). Für die Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die auch ein nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann. Ob der Sachverständige tatsächlich voreingenommen ist, ist unerheblich.*)

2. Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit kann auch eine besondere berufliche Nähe des Sachverständigen zu einer Partei sein, die - wie hier - ihren Ausdruck in dem beruflichen Werdegang des Sachverständigen in der Einrichtung der Beklagten gefunden hat. Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Sachverständige vor/bei seiner Beauftragung (auf Vorschlag der Beklagten) diese berufliche Nähe verschwiegen hatte.*)

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IBRRS 2009, 3708
ProzessualesProzessuales
Abänderndes Angebot bei Mehrkosten durch Zeitverschiebung

OLG Köln, Urteil vom 18.11.2008 - 15 U 45/08

1. Die Voraussetzung des § 150 Abs. 2 BGB ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall angenommen worden, in dem der Baubeginn auf ein bestimmtes Datum festgelegt worden ist, das bei der Annahme des Angebots längst überschritten war, und sich die Parteien über die Geltung einer neuen Bauzeit geeinigt haben.

2. Das Verständnis für ein abänderndes Angebot lässt sich allenfalls aus der allgemeinen Erwägung herleiten, dass ein Unternehmer nach Treu und Glauben nicht erwarten muss, dass der Besteller an dem alten Preis auch dann festhalten will, wenn dem Unternehmer durch die zeitliche Verschiebung Mehrkosten entstehen. Ein entsprechender allgemeiner Rechtssatz in diesem Sinne lässt sich aus § 242 BGB indes nicht herleiten; ein solches Verständnis für den Unternehmer kann sich nur auf der Grundlage der Einzelfallumstände ergeben und im Wege der Auslegung ermitteln lassen.

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IBRRS 2009, 3707
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beweisführung bei Ersatzvornahme

KG, Urteil vom 22.12.2008 - 26 U 123/05

1. Der Bauherr hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn der GU unter Verstoß gegen § 4 Nr. 3 VOB/B eine Sanierung von Echtem Hausschwamm unsorgfältig durchführt. An den Beweis des Erkennenmüssens sind hohe Anforderungen zu stellen. Es empfiehlt sich ein Selbstständiges Beweisverfahren.

2. Den sachverständig beratenen Bauherren trifft ein Mitverschulden, wenn er bei vermutetem Befall mit Echtem Hausschwamm einem Sachverständigen keinen umfassenden Gutachtenauftrag erteilt, um das Leistungssoll festzulegen.

3. Die bloße Umstellung auf eine höhere Geldforderung ist noch keine Klageänderung.

4. Wenn Sanierungsmaßnahmen in einzelnen Wohnungen vorgenommen werden, so dass der Sachverständige geleistete Arbeiten gar nicht mehr in Augenschein nehmen kann und auch Hausschwammbefall beseitigt ist, ist die Beweisaufnahme unergiebig. Insoweit muss sich die beweisbelastete Partei vorhalten lassen, dass sie es versäumt hat, bereits die ersten Hinweise auf angeblich übersehenen Hausschwammbefall zum Anlass zu nehmen, ein Gutachten im Rahmen eines besonderen Beweisverfahrens einholen zu lassen.

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IBRRS 2009, 3706
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungszurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO

KG, Beschluss vom 06.06.2008 - 21 U 6/06

Eine "offensichtliche" Unbegründetheit einer Berufung auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Bundesgerichtshof in der "Beurteilungssache", ob eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, eine andere Meinung vertreten könnte. Die Beurteilung von Tatfragen ist vielmehr alleinige Aufgabe der Tatsacheninstanz; die abweichende Bewertung von Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof kann nie vollständig ausgeschlossen werden.

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IBRRS 2009, 3705
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Erläuterung der Kündigung erst im Berufungsverfahren

LG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 333 S 31/08

Der Mieter kann erwarten, dass ihm die Notwendigkeit einer Räumung im Rahmen der Kündigungserklärung genau erläutert wird.

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IBRRS 2009, 3689
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - V ZB 76/09

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IBRRS 2009, 3688
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - V ZR 25/09

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IBRRS 2009, 3686
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überspannte Anforderungen an Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - VII ZB 43/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3684
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZB 73/09

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IBRRS 2009, 3682
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZB 108/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3681
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZR 140/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3680
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZB 109/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3679
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZB 106/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3678
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZB 19/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3677
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZR 30/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3674
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 07.10.2009 - XII ZR 173/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3667
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckungsrecht - Reichweite der Zwangsverwaltungsbefugnis

BGH, Urteil vom 24.09.2009 - IX ZR 149/08

Die einem Zwangsverwalter im Beschluss über die Aufhebung der Zwangsverwaltung vorbehaltene Befugnis, rückständige Mieten einzuziehen, ermächtigt diesen nicht, einen Rechtsstreit gegen Dritte zu beginnen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben sollen.*)

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IBRRS 2009, 3666
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 10.09.2009 - VII ZR 153/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3659
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Insolvenz: Teilweise Aufnahme des Rechtsstreits

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.04.2008 - 2-27 O 183/04

Die lediglich teilweise Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter ist zulässig.

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