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Sachgebiet: Prozessuales

15866 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3754
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vollstreckung: Verlust der Genossenschaftswohnung zumutbare Härte?

BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - VII ZB 41/08

Die Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens stellt nicht deshalb eine unzumutbare Härte im Sinne des § 765 a ZPO dar, weil sie mittelbar zum Verlust der genossenschaftlichen Wohnungsrechte des Schuldners geführt hat und die Möglichkeit besteht, dass er seine derzeitige Wohnung verliert.*)

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IBRRS 2009, 3751
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsrecht: Entfernung eines Garagengebäudes

LG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2008 - 318 T 24/08

1. Die Verpflichtung zur Entfernung des Garagengebäudes ist zwar an sich eine als vertretbare Handlung zu vollstreckende Maßnahme, denn sie kann grundsätzlich von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden. Hängt sie aber davon ab, dass ein Dritter sie duldet, ist sie als nicht vertretbare Handlung zu vollstrecken.

2. Im Vollstreckungsverfahren gelten alleine die Vorschriften der ZPO; Vorschriften des WEG oder FGG sind daneben auch nicht ergänzend heranzuziehen.

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IBRRS 2009, 3733
BauvertragBauvertrag
Löschung einer § 648-BGB-Vormerkung gegen Stellung einer Bürgschaft!

LG Wuppertal, Urteil vom 29.04.2008 - 1 O 61/08

1. Die Aufhebung einer Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten einstweiligen Verfügung kann gegen die Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verlangt werden.*)

2. Soweit in der Bürgschaftserklärung von Inanspruchnahme die Rede ist, ist damit erkennbar nicht die bloße Inanspruchnahme gemeint, sondern vielmehr die Erfüllung der Bürgschaftsschuld. Es wäre ein Widerspruch in sich selbst, wenn die Bürgschaftsverpflichtung in dem Moment erlöschen würde, wenn der sich aus der Bürgschaft ergebende Anspruch geltend gemacht wird.

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IBRRS 2009, 3718
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheit wegen beruflichen Werdegangs

OLG Jena, Beschluss vom 03.09.2009 - 4 W 373/09

1. Ein (gerichtlich bestellter) Sachverständiger kann aus den gleichen Gründen wie ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (§ 406 Abs. 1 ZPO). Für die Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die auch ein nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann. Ob der Sachverständige tatsächlich voreingenommen ist, ist unerheblich.*)

2. Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit kann auch eine besondere berufliche Nähe des Sachverständigen zu einer Partei sein, die - wie hier - ihren Ausdruck in dem beruflichen Werdegang des Sachverständigen in der Einrichtung der Beklagten gefunden hat. Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Sachverständige vor/bei seiner Beauftragung (auf Vorschlag der Beklagten) diese berufliche Nähe verschwiegen hatte.*)

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IBRRS 2009, 3708
ProzessualesProzessuales
Abänderndes Angebot bei Mehrkosten durch Zeitverschiebung

OLG Köln, Urteil vom 18.11.2008 - 15 U 45/08

1. Die Voraussetzung des § 150 Abs. 2 BGB ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall angenommen worden, in dem der Baubeginn auf ein bestimmtes Datum festgelegt worden ist, das bei der Annahme des Angebots längst überschritten war, und sich die Parteien über die Geltung einer neuen Bauzeit geeinigt haben.

2. Das Verständnis für ein abänderndes Angebot lässt sich allenfalls aus der allgemeinen Erwägung herleiten, dass ein Unternehmer nach Treu und Glauben nicht erwarten muss, dass der Besteller an dem alten Preis auch dann festhalten will, wenn dem Unternehmer durch die zeitliche Verschiebung Mehrkosten entstehen. Ein entsprechender allgemeiner Rechtssatz in diesem Sinne lässt sich aus § 242 BGB indes nicht herleiten; ein solches Verständnis für den Unternehmer kann sich nur auf der Grundlage der Einzelfallumstände ergeben und im Wege der Auslegung ermitteln lassen.

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IBRRS 2009, 3707
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beweisführung bei Ersatzvornahme

KG, Urteil vom 22.12.2008 - 26 U 123/05

1. Der Bauherr hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn der GU unter Verstoß gegen § 4 Nr. 3 VOB/B eine Sanierung von Echtem Hausschwamm unsorgfältig durchführt. An den Beweis des Erkennenmüssens sind hohe Anforderungen zu stellen. Es empfiehlt sich ein Selbstständiges Beweisverfahren.

2. Den sachverständig beratenen Bauherren trifft ein Mitverschulden, wenn er bei vermutetem Befall mit Echtem Hausschwamm einem Sachverständigen keinen umfassenden Gutachtenauftrag erteilt, um das Leistungssoll festzulegen.

3. Die bloße Umstellung auf eine höhere Geldforderung ist noch keine Klageänderung.

4. Wenn Sanierungsmaßnahmen in einzelnen Wohnungen vorgenommen werden, so dass der Sachverständige geleistete Arbeiten gar nicht mehr in Augenschein nehmen kann und auch Hausschwammbefall beseitigt ist, ist die Beweisaufnahme unergiebig. Insoweit muss sich die beweisbelastete Partei vorhalten lassen, dass sie es versäumt hat, bereits die ersten Hinweise auf angeblich übersehenen Hausschwammbefall zum Anlass zu nehmen, ein Gutachten im Rahmen eines besonderen Beweisverfahrens einholen zu lassen.

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IBRRS 2009, 3706
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungszurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO

KG, Beschluss vom 06.06.2008 - 21 U 6/06

Eine "offensichtliche" Unbegründetheit einer Berufung auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Bundesgerichtshof in der "Beurteilungssache", ob eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, eine andere Meinung vertreten könnte. Die Beurteilung von Tatfragen ist vielmehr alleinige Aufgabe der Tatsacheninstanz; die abweichende Bewertung von Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof kann nie vollständig ausgeschlossen werden.

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IBRRS 2009, 3705
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Erläuterung der Kündigung erst im Berufungsverfahren

LG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 333 S 31/08

Der Mieter kann erwarten, dass ihm die Notwendigkeit einer Räumung im Rahmen der Kündigungserklärung genau erläutert wird.

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IBRRS 2009, 3689
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - V ZB 76/09

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IBRRS 2009, 3688
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - V ZR 25/09

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IBRRS 2009, 3686
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überspannte Anforderungen an Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - VII ZB 43/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3684
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZB 73/09

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IBRRS 2009, 3682
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZB 108/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3681
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZR 140/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3680
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZB 109/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3679
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - V ZB 106/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3678
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZB 19/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3677
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZR 30/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3674
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 07.10.2009 - XII ZR 173/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3667
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckungsrecht - Reichweite der Zwangsverwaltungsbefugnis

BGH, Urteil vom 24.09.2009 - IX ZR 149/08

Die einem Zwangsverwalter im Beschluss über die Aufhebung der Zwangsverwaltung vorbehaltene Befugnis, rückständige Mieten einzuziehen, ermächtigt diesen nicht, einen Rechtsstreit gegen Dritte zu beginnen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben sollen.*)

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IBRRS 2009, 3666
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 10.09.2009 - VII ZR 153/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3659
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Insolvenz: Teilweise Aufnahme des Rechtsstreits

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.04.2008 - 2-27 O 183/04

Die lediglich teilweise Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter ist zulässig.

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IBRRS 2009, 3622
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vertrauen auf Leerungszeiten rechtmäßig!

BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - IV ZB 2/08

Der Absender eines fristgebundenen Schriftsatzes darf auf die angegebenen Leerungszeiten des von ihm benutzten Briefkastens vertrauen.*)

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IBRRS 2009, 3616
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdewert: Zusammenrechung von Klage und Hilfswiderklage

BGH, Beschluss vom 01.07.2009 - XII ZR 93/07

Ergeben die Klage und die Hilfswiderklage nur zusammengerechnet den Beschwerdewert nach § 26 Nr. 8 EGZPO, ist die Nichtzulassungsbeschwerde nur statthaft, wenn hinsichtlich beider Klagen Zulassungsgründe dargelegt sind. Die allein prozessuale Verknüpfung der Klagen reicht für eine Zusammenrechnung nicht aus (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 -FamRZ 2007, 117; BGH Urteile vom 8. März 2006 - IV ZR 263/04 - NJW-RR 2006, 877 und vom 21. Mai 1968 - VI ZR 27/68 - VersR 1968, 778).*)

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IBRRS 2009, 3613
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckbarkeit eines österreichischen Urteils

BGH, Beschluss vom 17.06.2009 - XII ZB 82/09

Zur Vollstreckbarkeit eines österreichischen Urteils auf Kindesunterhalt nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 22. Dezember 2000 (EuGVVO = Brüssel I-VO).*)

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IBRRS 2009, 3593
ProzessualesProzessuales
PKH auch im Vergabenachprüfungsverfahren möglich

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - Verg 53/08

Auch im Vergabenachprüfungsverfahren kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

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IBRRS 2009, 3588
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Parteibezeichnung ist der Auslegung zugänglich

LG Itzehoe, Beschluss vom 29.01.2009 - 11 T 2/09

1. Im Zivilprozess bestimmt allein die klagende Partei, ob und gegen wen sie Rechtsschutz begehrt. Ein in Anspruch genommener Beklagter wird unbeschadet der Frage, ob er in der Sache der "richtige" Beklagte ist, mit Klagzustellung Partei.

2. Ist diese Bestimmung undeutlich so ist die Parteibezeichnung als Teil einer Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich. Es ist derjenige als Partei anzusehen, der erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll.

3. In Wohnungseigentumsangelegenheiten können sowohl "die übrigen Wohnungseigentümer" als auch "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" Partei sein.

4. Ein Antrag darf in Fällen, in denen angesichts der gesamten Umstände, insbesondere des mit der Verfahrenseinleitung verfolgten Begehrens keine vernünftigen Zweifel am wirklich Gewollten besteht, nicht an der fehlerhaften Bezeichnung des in Wahrheit gemeinten Antragsgegners scheitern.

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IBRRS 2009, 3573
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZB 30/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3570
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Aussetzung der Räumungsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 13.08.2009 - I ZB 11/09

Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Schuldner wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte i.S. des § 765a ZPO darstellt, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken; in die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesundheitliche Risiken, die aus einem Wechsel der gewohnten Umgebung resultieren.*)

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IBRRS 2009, 3563
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses?

BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - V ZB 37/09

Ein rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss kann nicht nach § 765a ZPO aufgehoben werden.*)

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IBRRS 2009, 3556
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.09.2009 - II ZR 250/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3555
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.09.2009 - IX ZR 103/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3554
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.09.2009 - XI ZB 29/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3553
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.09.2009 - IX ZB 26/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3552
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 08.10.2009 - IX ZR 235/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3551
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.09.2009 - VI ZR 92/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3550
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.09.2009 - XI ZR 356/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3549
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.09.2009 - IV ZR 128/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3545
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 17.09.2009 - IX ZR 93/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3543
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 08.09.2009 - XI ZB 7/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3542
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.09.2009 - IX ZB 171/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3541
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 08.10.2009 - IX ZB 227/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3540
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.09.2009 - IX ZR 187/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 08.10.2009 - IX ZR 71/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3538
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.10.2009 - IV ZR 84/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3537
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 30.09.2009 - IV ZR 61/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3536
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - XI ZR 102/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3534
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sicherstellung der Klagezustellung bei Missverständnissen

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 74/08

Ist für den Prozessbevollmächtigten offenkundig, dass das Gericht die tatsächlich erfolgte Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses nicht beachtet und trotz unbedingt erhobener Klage von einem bloßen Prozesskostenhilfegesuch ausgeht, hat er dieses Missverständnis auszuräumen, um zwecks Einhaltung der Klagefrist die alsbaldige Zustellung der Klage sicherzustellen.*)

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IBRRS 2009, 3532
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.09.2009 - II ZR 22/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3531
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - XI ZR 204/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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