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Sachgebiet: Prozessuales

15866 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3272
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 17.09.2009 - IX ZR 164/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3270
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 16.09.2009 - IX ZB 63/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3251
ProzessualesProzessuales
Versagung der Zustimmung zur Veräußerung durch den Verwalter

LG Köln, Beschluss vom 22.12.2008 - 29 S 34/08

1. Dem Kläger fehlt das für die Anfechtung des Beschlusses erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn der Negativbeschluss keine Rechte des Klägers beeinträchtigt, namentlich keine Sperrwirkung für eine erneute Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über denselben Gegenstand entfaltet.

2. Wenn der Verwalter, die Zustimmung der Veräußerung auf Weisung der Wohnungseigentümer versagt, kann der veräußerungswillige Wohnungseigentümer in einem gegen den Zustimmungsberechtigten gerichteten Verfahren über einen Antrag auf Abgabe der Zustimmungserklärung eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

3. Für die gerichtliche Entscheidung kommt es dann auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, so dass ein bestandskräftiger, die Zustimmung ablehnender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der gerichtlichen Entscheidung nicht entgegen steht.

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IBRRS 2009, 3250
ProzessualesProzessuales
Schutzwürdige Belange bei Rückwirkung der Zustellung

LG Hamburg, Urteil vom 07.01.2009 - 318 S 78/08

1. Eine Klage ist "demnächst" zugestellt, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben. Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen.

2. Es stehen auch schutzwürdige Belange der übrigen Wohnungseigentümer der Rückwirkung der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage bei einer vorwerfbaren Verzögerung von mehr als 14 Tagen entgegen. Die schutzwürdigen Belange der übrigen Eigentümer bestehen nicht nur darin, Gewissheit darüber zu erlangen, ob Beschlüsse einer Eigentümerversammlung angefochten wurden oder nicht. Vielmehr sind auch schutzwürdige Belange darin zu erkennen, dass die Bestandskraft von Beschlüssen nicht dadurch ausgehöhlt wird, dass die Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen des § 167 ZPO aus Billigkeitserwägungen zeitlich stets weiter hinausgeschoben wird.

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IBRRS 2009, 3243
ProzessualesProzessuales
Rücknahme sofortige Beschwerde: Kostenerstattungsanspruch?

LG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2009 - 318 T 99/08

1. Im Fall der Rücknahme einer sofortigen Beschwerde durch den Rechtsmittelführer ist zu berücksichtigen, dass das WEG für den Fall der Rücknahme - anders als etwa das FGG - keine gesonderte Regelung für den Kostenersattungsanspruch der übrigen Beteiligten vorsieht, so dass auch in diesem Fall ausgehend von § 47 Satz 2 WEG a.F. nur ausnahmsweise eine Kostenerstattung auszusprechen ist.

2. Danach kommt es darauf an, ob es nach den Umständen des Einzelfalles billigem Ermessen entspricht, die Kostenerstattung anzuordnen. Nur, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels offensichtlich war, also von vornherein klar auf der Hand lag und deshalb von vornherein bekannt gewesen sein musste, entspricht es billigem Ermessen, die Regel des § 47 Satz 2 WEG auf die Beschwerderücknahme nicht anzuwenden.

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IBRRS 2009, 3235
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2007 - 8 U 155/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3232
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfristung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

KG, Beschluss vom 25.05.2009 - 8 U 76/09

1. Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb der Rechtsmittelfrist sind neben der ordnungsgemäß ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch die insoweit notwendigen Belege beizufügen.

2. Etwaige Lücken bei der Ausfüllung können dann geschlossen werden, wenn sich geradezu aufdrängt, dass der Antragssteller über keine Einnahmen verfügt; er (der Antragssteller) darf andernfalls jedoch nicht darauf vertrauen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

3. Es kommt bei der Entstehung von Verpflichtungen aus einem Dauerschuldverhältnis nicht darauf an, ob der Verlauf des Dauerschuldverhältnisses in der Zukunft gewiss oder ungewiss war. Folglich haftet ein inzwischen ausgeschiedener Gesellschafter, § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB.

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IBRRS 2009, 3228
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Kein Grundurteil ohne Entscheidungsreife des Anspruchsgrunds

OLG Hamm, Urteil vom 02.12.2008 - 24 U 133/07

1. Stütz der Kläger Anspruchsgründe auf selbständige Tatsachenkomplexe, so darf ein einheitliches Grundurteil nur dann ergehen, wenn feststeht, dass jeder (Teil-)Anspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

2. Grundsätzlich muss die Entscheidung über den Anspruchsgrund sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen erledigen und kann nur ausnahmsweise dann unterbleiben, wenn der festgestellte Klagegrund für die Höhe des gesamten Klagebegehrens ausreicht. Begehrt der Kläger auch Ansprüche von geringerer Reichweite, so ist über diese gesondert zu entscheiden.

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IBRRS 2009, 3208
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten der isolierten Drittwiderklage

OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2009 - 11 W 40/09

Im Fall einer isolierten Drittwiderklage gegen den

Zedenten der Klagforderung hat der Zedent auch dann die Kosten der Drittwiderklage zu tragen, wenn er den Anspruch sofort anerkennt. Einer vorherigen Abmahnung des Zedenten bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2009, 5007
ProzessualesProzessuales
Kann Zweitschuldner wegen Gerichtskosten in Anspruch genommen werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2009 - 10 W 23/09

1. Ist einem von zwei gesamtschuldnerisch haftenden Erstschuldnern Prozesskostenhilfe gewährt worden, stehen einer Inanspruchnahme des weiteren Erstschuldners wegen der gesamten Gerichtskosten § 31 Absätze 2 und 3 GKG nicht entgegen.*)

2. Anstelle des weiteren Erstschuldners kann unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 GKG auch ein Zweitschuldner wegen der gesamten Gerichtskosten in Anspruch genommen werden; § 31 Abs. 3 Satz 1 GKG hindert dies nicht.*)

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IBRRS 2009, 3189
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Außergerichtliche Streitschlichtung

BGH, Urteil vom 10.07.2009 - V ZR 69/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3181
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Grenzen der Sachkunde des Gerichts

BVerwG, Beschluss vom 29.05.2009 - 2 B 3.09

Das Gericht darf einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer beweiserheblichen Tatsachenfrage nur dann mit der Begründung ablehnen, es verfüge aufgrund eines nicht von ihm eingeholten Gutachtens über die erforderliche Sachkunde, wenn es dieses Gutachten nach den Regeln des Sachverständigenbeweises zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat.*)

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IBRRS 2009, 3172
ProzessualesProzessuales
Gesellschaftsrecht

BGH, Beschluss vom 25.05.2009 - II ZR 60/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3170
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 10.08.2009 - IX ZB 166/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3164
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.09.2009 - IV ZR 32/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3160
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.08.2009 - VI ZR 163/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3147
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Ablehnung wegen Gutachten in anderem Rechtsstreit!

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.04.2009 - 16 W 40/09

1. Es rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen, wenn er bereits ein für die Partei negatives Gutachten in einem anderen Rechtsstreit erstattet hat.

2. Es rechtfertigt ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen, wenn er innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme zu dem übersandten Befangenheitsantrag abgibt.

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IBRRS 2009, 3142
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - V ZB 190/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3141
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.02.2009 - V ZR 132/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3139
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 01.07.2009 - XII ZR 9/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3137
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3136
ProzessualesProzessuales
Frsit für Anfechtungsklagen

BGH, Beschluss vom 13.07.2009 - II ZR 272/08

Bei Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH ist - sofern die Satzung keine abweichende Regelung enthält - grundsätzlich die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG einzuhalten.*)

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IBRRS 2009, 3134
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - III ZR 222/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3133
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - V ZR 143/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3132
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 03.09.2009 - III ZA 16/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3131
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.05.2009 - V ZR 170/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3130
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - V ZA 5/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3129
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - III ZR 243/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3128
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 09.10.2008 - V ZB 138/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3126
ProzessualesProzessuales
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZB 219/08

Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten gestellt worden ist. Eine Stundung der Verfahrenskosten für einen solchen Antrag scheidet aus.*)*)

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IBRRS 2009, 3125
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.05.2008 - VII ZR 159/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3124
ProzessualesProzessuales
Rechtswirkung einer Einbringung quoad sortem ggü. Dritten

BGH, Beschluss vom 15.06.2009 - II ZR 242/08

1. Die Einbringung einer Sache dem Werte nach (quoad sortem) begründet nur die schuldrechtliche Verpflichtung des Gesellschafters, die Sache der Gesellschaft so zur Verfügung zu stellen, als ob sie Gesellschaftsvermögen wäre. Sie lässt jedoch die dingliche Rechtsstellung des Gesellschafters und seine Verfügungsbefugnis im Außenverhältnis unberührt (vgl. Sen. Urt. v. 25. März 1965 - II ZR 203/62, WM 1965, 744, 745).*)

2. Die Einbringung einer Sache quoad sortem entfaltet keine Rechtswirkungen gegenüber einem Dritten, der nur das Eigentum des Gesellschafters an der Sache erworben hat, ohne zugleich dessen Gesellschafterstellung zu übernehmen.*)

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IBRRS 2009, 3123
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - V ZB 46/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3121
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - VIII ZB 76/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3120
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VIII ZB 3/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3119
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.11.2008 - V ZR 59/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3116
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - V ZR 288/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3114
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.04.2008 - V ZB 35/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3112
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - V ZR 69/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3111
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 03.07.2009 - V ZR 58/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3110
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung

BGH, Beschluss vom 04.06.2009 - V ZB 5/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3109
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 01.04.2009 - VIII ZR 234/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3108
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - KZR 83/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3107
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - V ZR 155/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3106
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - VII ZB 93/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3102
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3099
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.08.2009 - VIII ZR 153/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3098
ProzessualesProzessuales
Verbraucherrecht

BGH, Urteil vom 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

1. Für die Klage eines Verbraucherschutzvereins, mit der dieser von einem Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften begehrt, die Verwendung missbräuchlicher Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen, sind die deutschen Gerichte international zuständig.*)

2. Wird ein innergemeinschaftlicher Verstoß gegen Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen durch Verwendung missbräuchlicher Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen behauptet, ist das anwendbare Sachrecht nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-VO) zu bestimmen. Maßgeblich ist das Recht des Staats, in dem nach dem Klagevortrag die kollektiven Verbraucherinteressen durch Verwendung der Klausel beeinträchtigt worden sind oder wahrscheinlich beeinträchtigt werden. Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten einer gesonderten kollisionsrechtlichen Anknüpfung nach dem Vertragsstatut.*)

3. Nach § 4a UKlaG kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer in der Bundesrepublik Deutschland Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die gegen Gesetze eines anderen Mitgliedstaats zum Schutz der Verbraucher im Sinn von Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden verstoßen.*)

4. Bei Verträgen über die Luftbeförderung von Personen ist der Verbraucherschutz als solcher kein Umstand, der im Sinn des Art. 28 Abs. 5 EGBGB engere Verbindungen mit einem anderen Staat als demjenigen begründet, mit dem der Vertrag auf Grund der Vermutung nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB die engsten Verbindungen aufweist.*)

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IBRRS 2009, 3097
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - V ZA 10/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3094
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - XII ZA 8/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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