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Sachgebiet: Prozessuales

15895 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3134
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - III ZR 222/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3133
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - V ZR 143/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3132
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 03.09.2009 - III ZA 16/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3131
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.05.2009 - V ZR 170/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3130
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - V ZA 5/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3129
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - III ZR 243/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3128
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 09.10.2008 - V ZB 138/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3126
ProzessualesProzessuales
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZB 219/08

Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten gestellt worden ist. Eine Stundung der Verfahrenskosten für einen solchen Antrag scheidet aus.*)*)

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IBRRS 2009, 3125
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.05.2008 - VII ZR 159/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3124
ProzessualesProzessuales
Rechtswirkung einer Einbringung quoad sortem ggü. Dritten

BGH, Beschluss vom 15.06.2009 - II ZR 242/08

1. Die Einbringung einer Sache dem Werte nach (quoad sortem) begründet nur die schuldrechtliche Verpflichtung des Gesellschafters, die Sache der Gesellschaft so zur Verfügung zu stellen, als ob sie Gesellschaftsvermögen wäre. Sie lässt jedoch die dingliche Rechtsstellung des Gesellschafters und seine Verfügungsbefugnis im Außenverhältnis unberührt (vgl. Sen. Urt. v. 25. März 1965 - II ZR 203/62, WM 1965, 744, 745).*)

2. Die Einbringung einer Sache quoad sortem entfaltet keine Rechtswirkungen gegenüber einem Dritten, der nur das Eigentum des Gesellschafters an der Sache erworben hat, ohne zugleich dessen Gesellschafterstellung zu übernehmen.*)

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IBRRS 2009, 3123
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - V ZB 46/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3121
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - VIII ZB 76/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3120
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VIII ZB 3/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3119
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.11.2008 - V ZR 59/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3116
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - V ZR 288/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3114
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.04.2008 - V ZB 35/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3112
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - V ZR 69/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3111
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 03.07.2009 - V ZR 58/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3110
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung

BGH, Beschluss vom 04.06.2009 - V ZB 5/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3109
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 01.04.2009 - VIII ZR 234/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3108
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - KZR 83/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3107
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - V ZR 155/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3106
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - VII ZB 93/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3102
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3099
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.08.2009 - VIII ZR 153/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3098
ProzessualesProzessuales
Verbraucherrecht

BGH, Urteil vom 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

1. Für die Klage eines Verbraucherschutzvereins, mit der dieser von einem Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften begehrt, die Verwendung missbräuchlicher Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen, sind die deutschen Gerichte international zuständig.*)

2. Wird ein innergemeinschaftlicher Verstoß gegen Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen durch Verwendung missbräuchlicher Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen behauptet, ist das anwendbare Sachrecht nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-VO) zu bestimmen. Maßgeblich ist das Recht des Staats, in dem nach dem Klagevortrag die kollektiven Verbraucherinteressen durch Verwendung der Klausel beeinträchtigt worden sind oder wahrscheinlich beeinträchtigt werden. Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten einer gesonderten kollisionsrechtlichen Anknüpfung nach dem Vertragsstatut.*)

3. Nach § 4a UKlaG kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer in der Bundesrepublik Deutschland Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die gegen Gesetze eines anderen Mitgliedstaats zum Schutz der Verbraucher im Sinn von Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden verstoßen.*)

4. Bei Verträgen über die Luftbeförderung von Personen ist der Verbraucherschutz als solcher kein Umstand, der im Sinn des Art. 28 Abs. 5 EGBGB engere Verbindungen mit einem anderen Staat als demjenigen begründet, mit dem der Vertrag auf Grund der Vermutung nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB die engsten Verbindungen aufweist.*)

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IBRRS 2009, 3097
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - V ZA 10/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3094
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - XII ZA 8/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3093
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 10.08.2009 - IX ZA 26/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3087
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.08.2009 - VII ZA 5/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3082
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung gegen Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 06.07.2009 - II ZB 1/09

War ein (Berufungs-)Anwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Begründung einer Berufung gehindert, kann ihm ein Fehler im Verlängerungsantrag, der zu dessen Ablehnung führte, (hier: fehlende Einholung der Einwilligung zur zweiten Fristverlängerung) nicht angelastet werden. Es ist dann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren.*)

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IBRRS 2009, 3070
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abberufung des Verwalters: Streitwert

OLG München, Beschluss vom 25.08.2009 - 32 W 2033/09

Bei Streitigkeiten über die Beendigung eines Verwaltervertrages und Abberufung des Verwalters bemisst sich bei der Streitwertfestsetzung das Einzelinteresse eines Wohnungseigentümers in der Regel nach der Höhe seiner Miteigentumsquote gemessen am Gesamtinteresse aller Beteiligten. Das Gesamtinteresse entspricht der noch zu zahlenden Verwaltervergütung für die Restlaufzeit des Verwaltervertrages.*)

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IBRRS 2009, 3069
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgeld wegen Ausbleibens der Partei trotz Vertreters?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2009 - 10 W 34/09

1. Ein Prozessbevollmächtigter, der im Termin gleichzeitig als Vertreter gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO erscheint, muss zur Vermeidung eines Ordnungsgeldbeschlusses gegen seine ausgebliebene Partei umfassend zur Sachverhaltsaufklärung in der Lage und zu allen erforderlichen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt sein.

2. Die Partei trägt das Risiko für den Fall, dass sich der Vertreter, insbesondere der Prozessbevollmächtigte, als nicht genügend unterrichtet erweist und die Partei als unentschuldigt ausgeblieben gilt mit der Folge eines Ordnungsgeldes gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO.*)

3. Ein Ordnungsgeld kann auch dann verhängt werden, wenn Fragen im Protokoll zur mündlichen Verhandlung nicht festgehalten sind. Die Mitteilung erst in einer Nichtabhilfeentscheidung gemäß § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO, der zum Termin entsandte Vertreter gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO sei zur Sachverhaltsaufklärung teilweise oder vollständig nicht in der Lage gewesen oder von Fragen sei wegen Zwecklosigkeit von vorneherein Abstand genommen worden, führt nicht zur Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses.*)

4. Die Anforderungen an die Ermessensprüfung für die Erstgerichte bei verfahrensbegleitenden Beschlüssen wie einem Ordnungsgeldbeschluss sind im Hinblick auf eine funktionierende und der Verfahrensbeschleunigung verpflichteten Rechtspflege nicht zu überspannen.*)

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IBRRS 2009, 3045
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 05.08.2009 - VI ZR 344/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3043
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.08.2009 - IV ZA 9/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3040
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Vereinbarungen des Vermieters mit verbliebenen Mitmietern

OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2008 - 4 U 112/06

1. Unabhängig von der Frage, ob der Rechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen worden ist, ist ein unter Verstoß gegen § 240 ZPO erlassenes Urteil durch Rechtsmittel anfechtbar und nicht nichtig. Betrifft die Insolvenz bei einfacher Streitgenossenschaft nur einen Streitgenossen, tritt Unterbrechung des Verfahrens nur in Bezug auf diesen ein.

2. Nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt bei Auszug nur eines von mehreren Mitmietern aus dem gemeinsam gemieteten Objekt, dass der ausgezogene Mieter grundsätzlich auf in den Räumen verbleibende andere Mieter mit rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einwirken muss, damit der Rückgabeanspruch des Vermieters erfüllt wird, und sich nicht auf eine Unmöglichkeit der Rückgabe berufen kann.

3. Dies ist indes anders zu beurteilen, wenn der Vermieter seinerseits mit dem anderen im Objekt verbliebenen Mitmieter neue Vereinbarungen trifft, die diesen erst zum Verbleib im Mietobjekt bewegen. Denn unter dieser Voraussetzung unterbleibt die auch vom ausgezogenen Mieter geschuldete Rückgabe der Mietsache nicht aus in seine Sphäre fallenden Gründen, sondern sie hat ihre Ursache in den neu zwischen dem Vermieter und dem im Objekt verbliebenen Mieter getroffenen Abreden.

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IBRRS 2009, 3034
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnraummietrecht - Mieterhöhung basierend auf einem qualifizierten Mietspiegel

KG, Beschluss vom 16.03.2009 - 8 U 216/08

1. Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug, so hat er die Angaben des Mietspiegels zur Wohnung, auf die er sein Erhöhungsverlangen stützt, dem Mieter mitzuteilen. Der Mietspiegel selbst muss dem Erhöhungsverlangen nicht beigefügt werden, wenn er im Amtsblatt veröffentlicht worden und allgemein zugänglich ist.

2. Innerhalb der Mietspiegelspanne kann das Gericht anhand der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, die nicht zum qualifizierten Teil des Mietspiegels gehört, die konkrete übliche Vergleichsmiete durch Schätzung gemäß § 287 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2 ZPO ermitteln, wenn eine Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb der im Mietspiegel vorgegebenen Spanne durch Sachverständigengutachten mit Schwierigkeiten und einem Kostenaufwand verbunden wäre, der zu der Höhe der geltend gemachten Mieterhöhung unter Berücksichtigung der als Schätzgrundlage vorhandenen Orientierungshilfe außer Verhältnis steht.




IBRRS 2009, 3031
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Einsatz von Immobilien zur Bestreitung von Prozesskosten

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2009 - 10 Ta 35/09

Die Parteien sind gehalten, vermietete und nicht als Schonvermögen geschützte Immobilien zur Bestreitung der Prozesskosten einzusetzen, sofern keine Hinderungsgründe entgegenstehen.

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IBRRS 2009, 3030
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Abmahnung bei rügeloser Hinnahme von Mietrückständen?

OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2009 - 30 U 106/08

1. Ob die in einer Privaturkunde enthaltenen Angaben zutreffen, ob insbesondere ein in der Urkunde bestätigtes Rechtsgeschäft zu Stande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung. Das Berufungsgericht hat zu prüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt.

2. Eine Abmahnung ist insbesondere dann unentbehrlich, wenn der Vermieter den Rückstand über längere Zeit rügelos hingenommen hat.

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IBRRS 2009, 3020
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Auch im selbständigen Beweisverfahren gilt Ausforschungsverbot

AG Halle, Beschluss vom 20.07.2009 - 94 H 3/09

Zielt das selbständige Beweisverfahren allein darauf, durch Gutachten zu klären, ob - und wenn ja: warum - nicht näher konkretisierte Mängel vorhanden sind, fehlt es an hinreichendem Tatsachenvortrag mit der Folge der Unzulässigkeit des Verfahrens.

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IBRRS 2009, 3014
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Verjährung eines Schadensersatzanspruchs bzgl. Betriebskosten

LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.04.2009 - 1 S 145/08

Macht der Vermieter erhöhte Betriebskosten, die durch einen vom Mieter nicht angezeigten Mangel der Mietsache verursacht wurden (Wassermehrverbrauch aufgrund defekter Toilettenspülung), nur gegenüber diesem Mieter in der Betriebskostenabrechnung geltend, handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch gemäß §§ 536c Abs. 2, 536a Abs. 1 BGB, der der kurzen Verjährung nach § 548 BGB unterliegt.*)

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IBRRS 2009, 2990
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - 14 Jahre Verfahrensdauer ist zu lang!

BVerfG, Beschluss vom 02.09.2009 - 1 BvR 3171/08

14 Jahre Verfahrensdauer ist für Zivilprozess zu lang.

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IBRRS 2009, 2985
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Pfändung von Wohngeld

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 05.05.2009 - 5 T 77/09

1. Wohngeld ist gem. § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I grundsätzlich unpfändbar.

2. Vollstreckt der Gläubiger wegen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis, für das Wohngeld gezahlt wird, so ist der Wohngeldanspruch ausnahmsweise pfändbar.

3. Dies gilt auch dann, wenn der Vollstreckung des Gläubigers zwar nicht unmittelbar eine Mietzinsforderung zugrunde liegt, der Gläubiger aber zuvor einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Vermieter des Schuldners erwirkt hatte, mit welchem er die Mietzinsforderung gegen den Schuldner gepfändet und sich zur Einziehung hatte überweisen lassen.

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IBRRS 2009, 2982
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Bestimmung des Streitwertes einer Besitzstörungsklage

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2007 - 19 W 57/07

Bei der Bestimmung des Streitwertes einer Besitzstörungsklage eines Mieters gegen einen Mitmieter zur Abwehr von Lärm- und Geruchsimmissionen ist im Rahmen der Anwendung von § 3 ZPO der Rechtsgedanke des § 41 Abs. 5 GKG heranzuziehen.*)

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IBRRS 2009, 2973
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückforderung eines vollstreckungsrechtlichen Vorschusses

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2009 - 23 U 118/08

1. Die von der Rechtsprechung für die Rückforderung eines materiell-rechtlichen Vorschusses aus § 637 BGB entwickelten Grundsätze zu dem für dessen Verwendung angemessenen Zeitraum und dessen Abrechnungsreife sind auf die Rückforderung eines vollstreckungsrechtlichen Vorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO nicht ohne Weiteres anwendbar.*)

2. Eine abweichende Beurteilung der Abrechnungsreife kann sich auch aus dem Zeitraum zwischen der erstmaligen Mangelfeststellung bis zur Beitreibung des Vorschusses ergeben.*)

3. Der Zeitraum, der im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens dem privaten Bauherrn als Vollstreckungsgläubiger zur notwendigen Erforschung und Feststellung der Ursachen sowie zur Behebung von Abdichtungsmängeln des Kellers eines Wohnhauses mithilfe eines Vorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO zuzubilligen ist, geht über den Zeitraum hinaus, der einem Fachunternehmen zur vertraglichen Mängelbeseitigung gemäß § 633 ff. BGB zuzubilligen ist.*)

4. Der Vollstreckungsgläubiger ist nicht ohne Weiteres an die Art der Mängelbeseitigung gebunden, wenn diese im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 887 ZPO ausschließlich zur Schätzung der Höhe eines angemessenen Vorschusses und damit lediglich betragsmäßig zugrundegelegt worden ist.*)

5. Bei Abdichtungsmängeln eines Kellers kann bei der Feststellung der Abrechnungsreife eines Vorschusses gemäß § 887 ZPO ein angemessener Heiz- und Trocknungszeitraum sowie ein anschließender Prüfungs- und Beobachtungszeitraum zu berücksichtigen sein.*)

6. Eine tenorierte Verpflichtung zur Abdichtung von Kellerboden und -wänden eines Objekts kann sich auch auf Bauteile, die abdichtungstechnisch in einem hinreichend engen Zusammenhang mit Kellerwänden und Kellerboden stehen, sowie auf Maßnahmen zum Fernhalten von Wasser von Kellerboden und -wänden beziehen, wenn sich andernfalls nach den allgemeinen Regeln der Technik eine hinreichende Dichtungsfunktion von Kellerboden und -wänden nicht erreichen lässt.*)

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IBRRS 2009, 2946
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zahlung von Wohngeld: Prozessführungsbefugnis des Verwalters?

LG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2009 - 11 S 86/09

Die vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage auf Zahlung von Wohngelder ist unzulässig, weil es dem Verwalter nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes an der Prozessführungsbefugnis fehlt (a.A. OLG Hamm NZM 2009, 90; OLG München NZM 2008, 653).

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IBRRS 2009, 2943
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.07.2009 - IV ZB 17/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2939
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2936
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 02.07.2009 - IX ZB 183/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - IX ZB 86/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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