Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 2345BGH, Beschluss vom 01.07.2009 - IX ZB 138/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2340
BGH, Beschluss vom 17.06.2009 - XII ZB 75/07
1. Tritt der potenzielle biologische Vater der beklagten Partei eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens mit dem Ziel bei, eine spätere Feststellung der eigenen Vaterschaft zu verhindern, hat er lediglich die Stellung eines unselbstständigen Nebenintervenienten gemäß § 66 ZPO inne, nicht aber die Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse BGHZ 173, 90, 92 und vom 4. Juli 2007 - XII ZB 68/04 -FamRZ 2007, 1731).*)
2. Wurde erstinstanzlich der Anspruch des unselbstständigen Nebenintervenienten auf rechtliches Gehör verletzt, ist § 67 ZPO verfassungskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass der Streithelfer die Gehörsrüge gemäß § 321 a ZPO wirksam einlegen kann, auch wenn dies in Widerspruch zu Erklärungen oder Handlungen der Hauptpartei steht. Die ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen den Willen der unterstützten Hauptpartei einzulegenden Berufung kommt demgegenüber nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2009, 2339
BGH, Beschluss vom 30.06.2009 - VI ZR 340/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2332
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZR 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2330
BGH, Beschluss vom 13.05.2009 - IV ZR 278/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2327
BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 37/06
1. Die vollstreckungsrechtliche Vorschrift über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Ansprüchen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ist bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages im Rahmen der Abtretung derartiger Forderungen entsprechend anzuwenden.*)
2. Ob die Parteien der Abtretungsvereinbarung die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Ansprüchen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewollt haben, ob diese der Billigkeit entspricht und ob ein Unterhaltsberechtigter, der selbst über eigene Einkünfte verfügt, bei der Bestimmung des pfändbaren Einkommens im Rahmen einer Abtretung zu berücksichtigen ist, hat das Prozessgericht zu prüfen.*)
3. Anfechtungsrechtlich gilt die Abtretung von laufenden Rentenbezügen durch einen Rentenberechtigten, der das Rentenalter bereits erreicht hat, mit dem Wirksamwerden der Abtretung als vorgenommen, auf die späteren einzelnen Bezugszeitpunkte kommt es für die Anfechtbarkeit nicht mehr an.*)
VolltextIBRRS 2009, 2316
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.05.2008 - 19 U 190/07
1. Gehen die Parteien eines Ingenieurvertrags davon aus, dass die übernommenen Leistungen den Einsatz des Auftragnehmers an fünf Tagen je Woche (montags bis freitags) ohne Einschränkungen erforderlich macht, können die Leistungen aber tatsächlich in drei Tagen erbracht werden, steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zu.
2. Der Schaden des Auftraggebers entspricht der Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und dem Betrag, der bei Kenntnis des wahren Aufwands vereinbart worden wäre.
3. Der Übergang von der Geltendmachung einer Abschlagszahlung zur Geltendmachung einer Schlusszahlung ist nicht als Änderung der Klage anzusehen (ZPO § 264).
4. Die Richtigstellung eines in der Rechnung ausgewiesenen Abrechnungszeitraums ist keine Änderung des Klagegrundes und stellt damit keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO dar, solange die Unrichtigkeit der Angabe für den Gegner offensichtlich war. Andernfalls, das heißt bei mangelnder Erkennbarkeit der Fehlerhaftigkeit, liegt eine Klageänderung vor.
5. Vereinbaren die Parteien eines Ingenieurvertrags unter Bezugnahme auf § 6 HOAI, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die übernommenen Leistungen von Montag bis Freitag zur Verfügung steht, so kann in dieser Vereinbarung eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs im Sinne von § 6 Abs. 1 HOAI liegen.
6. Bei einer solchen Vereinbarung muss der Auftragnehmer seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen, was eine Tätigkeit für andere Auftraggeber ausschließt.
IBRRS 2009, 2310
LG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2009 - 307 T 13/09
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei Versäumung der Klagefrist im Mieterhöhungsverfahren ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2009, 2293
OLG Bremen, Urteil vom 09.02.2009 - 3 U 24/08
Eine unzulässige Überbeschleunigung, die vom Gesetzgeber mit der Einführung der Verspätungsvorschriften nicht bezweckt war, liegt vor, wenn die Klageerwiderung am Tage nach Fristablauf um 00.03 Uhr eingeht, ein Beweisbeschluss aber auch bei fristgemäßem Eingang der Klageerwiderung frühestens an diesem Tag zu Beginn der üblichen Arbeitszeit hätte ergehen können.*)
VolltextIBRRS 2009, 2287
BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZB132/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2282
BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - IX ZB 206/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2280
BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - IX ZB 196/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2268
BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - IX ZR 164/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2266
BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - IX ZB 28/09
VolltextIBRRS 2009, 2264
BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - IX ZB 135/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2262
BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - IX ZB 58/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2261
BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - EnVR 81/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2260
BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - IX ZA 9/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2259
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 222/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2257
BGH, Beschluss vom 09.06.2009 - VI ZR 261/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2256
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZB 233/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2255
BGH, Beschluss vom 13.05.2009 - IV ZR 247/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2254
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZA 13/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2253
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZR 61/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2250
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZR 5/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2249
BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZB 271/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2244
BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - KVZ 65/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2242
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZA 16/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2240
BGH, Beschluss vom 19.05.2009 - VI ZB 2/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2235
BGH, Beschluss vom 09.06.2009 - VI ZR 179/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2229
BGH, Beschluss vom 02.07.2009 - IX ZR 229/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2228
BGH, Beschluss vom 13.05.2009 - IV ZR 217/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2224
BGH, Beschluss vom 23.06.2009 - XI ZR 309/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2223
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 175/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2222
BGH, Beschluss vom 02.07.2009 - IX ZB 76/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2221
BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZR 85/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2202
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2008 - 22 U 86/08
Ein Urkundsprozess ist auch bei Werklohnklage mit Pauschalpreisabrede nicht statthaft, wenn im Abnahmeprotokoll Mängel vorbehalten sind.
IBRRS 2009, 4363
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.2009 - 5 W 103/09
Einem auf Nachbesserung gerichteten Vergleich fehlt es mangels Bestimmtheit an der Vollstreckungsfähigkeit, wenn eine Konkretisierung der Nachbesserungsverpflichtung weder in Bezug auf den zu beseitigenden Mangel, noch in Bezug auf den zu erzielenden Erfolg oder auf die Art, wie dieser herbeizuführen ist, erfolgt ist. Dass für den zu vollstreckenden Anspruch die Vorgaben eines Sachverständigen maßgeblich sind, die in Zukunft erst eingeholt werden sollen, wird den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Titels nicht gerecht.*)
VolltextIBRRS 2009, 2190
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.05.2009 - 2-25 OH 6/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2188
BGH, Urteil vom 04.06.2009 - V ZB 2/09
Bei der Zwangsverwaltung von vermieteten Grundstücken steht dem Zwangsverwalter für denselben Abrechnungszeitraum entweder die Regelvergütung nach § 18 ZwVwV oder die Zeitaufwandvergütung nach § 19 ZwVwV zu; die Festsetzung sowohl der einen als auch der anderen Vergütung ist ausgeschlossen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2187
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2009 - 17 W 40/09
Bis zur endgültigen Beendigung des Beweisverfahrens besteht für alle Beteiligten das Recht, Streitverkündungen auszusprechen und zustellen zu lassen.
VolltextIBRRS 2009, 5010
BVerfG, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 BvR 229/09
In Ausnahmefällen kann auch eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans verfassungsrechtlich zulässig sein, die ausschließlich bereits anhängige Verfahren betrifft, wenn nur so dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot insbesondere in Haftsachen angemessen Rechnung getragen werden kann. Allerdings bedarf es in solchen Fällen – mit Rücksicht auf die Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG – einer umfassenden Dokumentation und Darlegung der Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern und rechtfertigen, um den Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung auszuschließen.
VolltextIBRRS 2009, 2186
OLG München, Beschluss vom 18.06.2009 - 34 SchH 3/09
Wenn sich die beiden von den Parteien bestellten Schiedsrichter nicht binnen eines Monats nach ihrer Bestellung über den dritten Schiedsrichter einigen, ist nach Ablauf der Monatsfrist, jedenfalls aber bei gerichtlicher Antragstellung nach Fristablauf, ausschließlich das staatliche Gericht zur Bestellung des dritten Schiedsrichters berufen. Die beiden bestellten Schiedsrichter können nicht "von sich aus", ohne entsprechende Parteivereinbarungen, die verbindliche Bestellung des dritten Schiedsrichters einem Dritten übertragen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2185
OLG München, Beschluss vom 22.06.2009 - 34 Sch 26/08
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines spanischen Schiedsspruchs.*)
2. Der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs steht nicht in jedem Fall entgegen, dass dieser nur von der Mehrheit der Mitglieder des Schiedsgerichts unterzeichnet ist und der Grund für die fehlende Unterschrift nicht angegeben ist.*)
3. Zu den Auswirkungen der verwendeten Verfahrenssprache auf die Anerkennungsfähigkeit des Schiedsspruchs.*)
4. Es bildet regelmäßig keinen die Anerkennung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs hindernden Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, wenn die zuvor im Verfahren angehörte Partei in der abschließenden Verhandlung vor dem Schiedsgericht neben ihrem Verfahrensbevollmächtigten keine Gelegenheit mehr erhält, persönlich das Wort zu ergreifen und vorzutragen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2183
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.04.2009 - 4 U 181/06
1. Erst nach Ablauf einer richterlichen Frist vorgebrachte Einwendungen im Hauptsacheprozess sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Partei ausdrücklich auf die Folgen einer Nichtbeachtung der Frist hingewiesen wurde.
2. Zu der Fage, wann eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung vorliegt.
VolltextIBRRS 2009, 2146
BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - VII ZB 85/08
Eine unvollständige Berufungsschrift, der die letzte Seite und die Unterschrift fehlen, genügt den Formerfordernissen jedenfalls dann, wenn die nach § 519 ZPO erforderlichen Angaben vorhanden sind und sich aus einer gleichzeitig eingereichten, unterschriebenen beglaubigten Abschrift ergibt, dass an der Absicht des Prozessbevollmächtigten, die Berufung in der erklärten Form einlegen zu wollen, keine Zweifel bestehen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2140
BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - IX ZB 154/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2139
BGH, Beschluss vom 18.05.2009 - XI ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2138
BGH, Beschluss vom 23.04.2009 - IX ZR 214/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2134
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - IX ZR 171/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext