Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 1993BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - V ZB 96/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1991
BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - V ZB 61/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1990
BGH, Beschluss vom 19.05.2009 - IX ZR 38/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1989
BGH, Beschluss vom 19.05.2009 - LwZR 3/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1988
BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZR 90/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1987
BGH, Beschluss vom 16.06.2008 - V ZB 142/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1985
BGH, Urteil vom 06.02.2009 - V ZR 26/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1983
BGH, Beschluss vom 18.05.2009 - IX ZA 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1982
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - V ZR 77/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1981
BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - Xa ZR 162/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1980
BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - V ZB 117/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1979
BGH, Beschluss vom 14.02.2008 - V ZB 140/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1978
BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZR 114/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1975
BGH, Beschluss vom 11.02.2008 - X ZA 2/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1973
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - V ZR 109/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1972
BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - V ZR 163/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1971
BGH, Beschluss vom 18.05.2009 - II ZR 102/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1970
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - V ZR 64/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1967
BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - III ZR 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1965
BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZR165/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1961
OLG Celle, Beschluss vom 15.06.2009 - 14 U 60/09
1. Voraussetzung für den Erfolg einer Klage ist, dass der Klageanspruch schlüssig dargelegt wird. Bedarf es dazu einer an den vertraglichen Voraussetzungen orientierten Abrechnung, ist diese vorzulegen.
2. Ist eine Architektenhonorarklage mangels einer nachvollziehbaren Abrechnung unschlüssig, ist das über die Frage der Prüfbarkeit hinaus ein eigenständiger Gesichtspunkt, der die Abweisung einer Klage auch rechtfertigen kann, wenn die Frage der Prüfbarkeit nicht mehr zu erörtern ist.
VolltextIBRRS 2009, 1960
BGH, Beschluss vom 16.04.2009 - VII ZB 67/08
1. Hat eine Partei die Berufungsbegründungsfrist versäumt, weil ihr rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag ohne ihr Verschulden dem Gericht nicht zur Kenntnis gelangt ist, und hat das Gericht auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Begründungsfrist hingewiesen, bevor die in dem Verlängerungsantrag genannte Frist abgelaufen war, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mit der Begründung versagt werden, die Partei habe die von ihr selbst gesetzte Frist nicht eingehalten.*)
2. In diesem Fall steht ihr dann für die Begründung der Berufung die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Verfügung. (Im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - VII ZB 17/95, NJW 1996, 1350).*)
VolltextIBRRS 2009, 1919
OLG München, Beschluss vom 31.03.2009 - 31 AR 090/09
Erhebt der Schuldner einer abgetretenen Forderung auf negative Feststellung gerichtete Drittwiderklage gegen den Zedenten, für den kein Gerichtsstand am Ort der Klage begründet ist, so kann das übergeordnete Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO den Gerichtsstand bestimmen. Aus prozessökonomischen Gründen ist das Gericht zu bestimmen, bei dem die Klage anhängig ist.
VolltextIBRRS 2009, 1917
LG Tübingen, Urteil vom 21.04.2009 - 2 O 221/07
In einem Bürgschaftsprozess muss der beklagte Bürge gegebenenfalls darlegen und beweisen, dass die zu Grunde liegende Sicherungsvereinbarung unwirksam ist. Das gilt auch, wenn nicht mehr geklärt werden kann, auf welche Fassung eines Bürgschaftsmusters (hier: KEFB-Sich 1 eines kommunalen Vergabehandbuches) die Sicherungsvereinbarung verweist.
VolltextIBRRS 2009, 1875
BGH, Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 66/07
1. Zur Person des Bereicherungsschuldners, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswertes gelangt.*)
2. Bei einem Vermieterwechsel im Wege der Zwangsversteigerung ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der Ersteigerer, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält (Fortführung von Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02 - NJW-RR 2006, 294).*)
VolltextIBRRS 2009, 1870
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2008 - 5 U 9/08
1. Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Nacherfüllung ist trotz des ausdrücklichen Vorbehalts von Wandlung und Minderung (nach altem Schuldrecht) unwirksam, wenn an letztere unangemessen scharfe Voraussetzungen geknüpft werden, wie eine einvernehmliche Fristsetzung, das fehlende Betreiben der Nachbesserung - unabhängig von deren Erfolg - oder eine bestimmte Intensität der Mängel. Eine gleichzeitig vereinbarte Verlängerung der Sachmängelhaftung bleibt jedoch wirksam.
2. Die Dauer der Verjährungshemmung durch ein selbständiges Beweisverfahren ist beendet, wenn das schriftliche Gutachten des Sachverständigen zugestellt wurde und in absehbarer Zeit keine Ergänzungen oder Einwendungen erhoben worden sind, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Partei weitere Anträge ankündigt.
IBRRS 2009, 1812
BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - V ZB 142/08
1. Über einen Beitritt einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG darf erst entschieden werden, wenn entweder der Einheitswertsbescheid nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG erfolgreich angefordert oder der Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG festgesetzt ist.*)
2. Der nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG mitgeteilte Einheitswert ist für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung oder einen Beitritt in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verwertbar.*)
VolltextIBRRS 2009, 1811
OLG Celle, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 268/08
Kommt es im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstücks zum Doppelausgebot, sind die nach den gesetzlichen und den abweichenden Bedingungen abgegebenen Gebote in ihrem wirtschaftlichen Wert zu vergleichen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1810
OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 292/08
1. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).*)
2. Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.*)
VolltextIBRRS 2009, 1809
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2009 - 5 U 63/08
1. Ergibt die Auslegung der Parteibezeichnung in der Klageschrift, dass die Klage gegen die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergesellschaft und nicht gegen die Gemeinschaft als solche gerichtet war und auch so beabsichtigt war, kommt eine Rubrumsberichtigung nach § 319 ZPO nicht in Betracht. Will der Kläger später im laufenden Prozess die Klage nur noch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet wissen, ist dies nur im Wege der subjektiven Klagerücknahme möglich.*)
2. Verlangt der Werkunternehmer eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen und bestreitet der Beklagte eine werkvertragliche Bindung, kommt ein Vergütungsanspruch nach §§ 631, 649, 242 BGB in Betracht.*)
3. Der Umfang der Leistungsbeauftragung ist auf der Grundlage der vertragsbegründenden Willenserklärungen nach den allgemeinen Auslegungskriterien zu ermitteln.*)
VolltextIBRRS 2009, 1808
OLG Jena, Urteil vom 15.04.2009 - 4 U 974/07
1. Ein – isoliertes – Teil-Grundurteil (nur) über den Leistungsantrag ist dann unzulässig, wenn gleichzeitig mit dem Leistungsantrag ein Feststellungsantrag verbunden war, der auf den gleichen einheitlichen Klagegrund gestützt wird, wenn also die parallel gestellten Ansprüche auf Leistung und Feststellung aus dem gleichen tatsächlichen Vorgang abgeleitet werden (§ 301 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Denn in diesem Fall besteht die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen bezüglich beider Anträge.*)
2. Durfte ein – isoliertes – Teil-Grundurteil (nur) über den Leistungsantrag nicht ohne gleichzeitige Entscheidung über den Feststellungsantrag ergehen, liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor, der das Berufungsgericht berechtigt, unter Aufhebung des angefochtenen (unzulässigen Teil)Urteils den Rechtsstreit an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen, ohne dass es hierfür eines Antrags bedarf (§ 538 Abs. 2 Satz 2 ZPO).*)
VolltextIBRRS 2009, 1807
OLG Jena, Beschluss vom 20.04.2009 - 4 U 1018/08
1. Eine Partei hat – anders als bei einem Versehen des (zulässigerweise) mit der Fristenberechnung und –eintragung betrauten Büropersonals (ihres Prozessbevollmächtigten) – für eine von ihrem Anwalt selbst verschuldete Fristversäumung jedenfalls dann einzustehen, wenn ein Ursachenzusammenhang zwischen der Fristversäumung und dem Fehlverhalten ihres Anwalts nicht ausgeschlossen werden kann (§ 85 Abs. 2 ZPO).*)
2. Ein Rechtsanwalt muss im Rahmen der ihm obliegenden Büroorganisation sicherstellen, dass für Rechtsmittelfristen (d.h. auch hinsichtlich der Rechtsmittelbegründung) nicht nur eine Ablauf-, sondern auch eine Vorfrist notiert wird, für die ein zeitlicher Rahmen – je nach Einzelfall – von 4 bis 7 Tagen angemessen erscheint.*)
VolltextIBRRS 2009, 1789
BGH, Beschluss vom 23.04.2009 - IX ZR 95/06
Unterlässt das Berufungsgericht, auf die Konkretisierung eines unbestimmten Feststellungsantrags hinzuwirken, nach welchem das Eingangsgericht erkannt hat, verkürzt es das rechtliche Gehör des Berufungsbeklagten, wenn es nunmehr die Feststellungsklage als unzulässig abweist.*)
VolltextIBRRS 2009, 1722
BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZB 22/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1713
BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - IV ZB 26/08
Greift ein Rechtsanwalt im Einzelfall selbst in das System der Ausgangskontrolle ein, muss er sich auch selbst von der ordnungsgemäßen Absendung des fristgebundenen Schriftsatzes überzeugen.
VolltextIBRRS 2009, 1687
BGH, Beschluss vom 30.04.2009 - III ZB 5/09
Weist das Oberlandesgericht den Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters (hier: nach § 1062 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1035 Abs. 4 ZPO) zurück, so ist gegen diese Entscheidung die Rechtsbeschwerde gemäß § 1065 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch dann unstatthaft, wenn das Oberlandesgericht den Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, die dem Antrag zugrunde liegende Schiedsvereinbarung sei offensichtlich unwirksam; § 1062 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1065 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wonach gegen die Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens die Rechtsbeschwerde gegeben ist, ist in einem solchen Falle nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2009, 1685
BGH, Beschluss vom 26.03.2009 - V ZB 174/08
1. Für die gemäß §§ 869, 793 ZPO befristeten Rechtsmittel in Zwangsversteigerungsverfahren ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung.*)
2. Unterbleibt die Rechtsmittelbelehrung, steht dies weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegen.*)
3. Ist der Belehrungsmangel für die Versäumung der Rechtsmittelfrist ursächlich, ist bei der Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fehlendes Verschulden des Rechtsmittelführers unwiderleglich zu vermuten.*)
VolltextIBRRS 2009, 1683
BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VI ZB 89/08
Zur Auslegung eines mit "Berufung und Prozesskostenhilfeantrag" überschriebenen Schriftsatzes.*)
VolltextIBRRS 2009, 1679
BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
1. Dem Unterschriftserfordernis der § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO ist genügt, wenn zwar der Berufungsbegründungsschriftsatz nicht unterschrieben ist, dieser aber einem - von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten - Schriftsatz beigefügt ist, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Berufungsbegründung mit beiliegendem Schriftsatz gesendet werde, und beide Schriftsätze zusammen dem Gericht mit einem einheitlichen Telefax übermittelt werden.*)
2. Der Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist unter Darlegung eines der Gründe des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO einen ersten Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Wochen stellt, kann regelmäßig darauf vertrauen, dass die beantragte Fristverlängerung erfolgt, auch wenn er innerhalb dieser Zeitspanne noch keine Nachricht darüber erhalten hat, ob seinem Verlängerungsantrag stattgegeben wurde. Reicht er die Berufungsbegründung vor dem Zeitpunkt ein, bis zu dem er Fristverlängerung beantragt hat, kann ihm auf seinen Antrag - aus prozessökonomischen Gründen ohne vorherige Entscheidung über den Verlängerungsantrag - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 1678
BGH, Beschluss vom 12.03.2009 - IX ZB 193/08
Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht bindend, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung irrtümlich davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei schon nach dem Gesetz statthaft.*)
VolltextIBRRS 2009, 1677
BGH, Beschluss vom 07.04.2009 - VIII ZB 94/08
Die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessende Beschwer für ein Rechtsmittel des Klägers gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung ist durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Bestätigung Senatsurteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048).*)
VolltextIBRRS 2009, 1676
BGH, Beschluss vom 01.04.2009 - XII ZB 46/08
Der Zulässigkeit eines Rechtsmittels (hier: Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich) steht nicht entgegen, dass der Rechtsmittelführer seine Anschrift bewusst geheim hält, wenn dadurch weder der geordnete Ablauf des Rechtsmittelverfahrens noch mögliche Kostenerstattungsansprüche des Rechtsmittelgegners gefährdet werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 1610
BGH, Beschluss vom 17.02.2009 - IX ZB 28/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1609
BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 198/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1565
AG Mannheim, Urteil vom 05.12.2008 - 4 C 1102/08
1. Die Treuepflicht verpflichtet den säumigen Wohnungseigentümer nicht, das Finanzamt von der Wahrung eines Steuergeheimnisses hinsichtlich des Einheitswertbescheides seiner Eigentumswohnung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft zu befreien. Wie jeder Schuldner muss er nicht an der Verbesserung der Vollstreckungsaussichten des Gläubigers mitwirken.*)
2. Bei der Abwägung der konkurrierenden Grundrechte von vollstreckendem Gläubiger und dessen Schuldner ist die Wahrung des Steuergeheimnisses zumindest gleichwertig mit dem Schutz der GLäubigerforderung.*)
3. Die vollstreckende Wohnungseigentümergemeinschaft kann sich auf zumutbare Weise Kenntnis vom Einheitswert des säumigen Wohnungseigentümers verschaffen, weshalb es dessen Mitwirkung nicht bedarf.*)
VolltextIBRRS 2009, 1563
BGH, Beschluss vom 20.03.2009 - V ZR 208/07
Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB setzt voraus, dass sich die Aufrechnung gegen eine Forderung richtet, die Gegenstand des Rechtsstreits ist. Daran fehlt es hinsichtlich des die Hauptforderung übersteigenden Teils der Gegenforderung.*)
VolltextIBRRS 2009, 1562
OLG Köln, Urteil vom 09.05.2008 - 22 U 87/07
1. Nach § 252 Satz 2 BGB gilt derjenige Gewinn als entgangen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Streitfalls mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.
2. Kommt es zu einem Produktionsausfall, so kann dies unter Heranziehung der Betriebsergebnisse aus den Vorjahren dargelegt werden.
3. Vorzutragen sind Anknüpfungstatsachen, bei deren Vorliegen die in § 252 Satz 2 BGB enthaltene Vermutung eingreift.
4. Dies kann geschehen, indem dargelegt wird, bis zum Schadenstag und danach habe die Klägerin an Waren nicht mehr produziert und produzieren können, als sie am Markt habe absetzen können.
5. Ebenso kann dargelegt werden, welche Kunden konkret wegen Produktionsausfall nicht beliefert werden konnten und welche Gewinne deshalb ausgeblieben sind.
6. Ein Sachverständiger kann im Einverständnis mit den Parteien und dem Gericht eigene Ermittlungen anstellen, um den Sachverhalt zu klären, den er letztlich zu begutachten hat. Dazu darf er auch Personen befragen.
7. Die Übernahme der von einer Partei genannten Einheitspreise ist dem Sachverständigen jedoch nur dann gestattet, wenn die Gegenpartei nicht widerspricht.
8. Ansonsten muss eine Überprüfung von Einheitspreisen bzw. Reparaturkosten anhand von Originalunterlagen durch den Sachverständigen erfolgen.
IBRRS 2009, 1559
OLG Köln, Beschluss vom 18.02.2009 - 15 W 1/09
Der Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren ist für seine Ergänzungsfragen vorschusspflichtig.
VolltextIBRRS 2009, 1550
OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
1. Eine ausnahmsweise Zurückverweisung an das Amtsgericht ist nur zulässig, wenn das Verfahren des Gerichts erster Instanz an schwerwiegenden Verfahrensmängeln leidet, nicht aber bei möglichen Fehlern des Amtsgerichtes allein in der Anwendung materiellen Rechts.
2. Eine Beschlussfassung beruht nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre.
3. Wiederholen die Wohnungseigentümer die Beschlussfassung, bleibt die mangelhafte Beschlussfassung des früheren Beschlusses ohne Folgen.
VolltextIBRRS 2009, 1544
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2009 - 14 U 1058/08
Die Darlehensforderung besteht fort, wenn ein zur Darlehenstilgung verwendeter Betrag zurückerstattet werden muss. Ein Hindernis für die Vollstreckung aus der zur Sicherung der Darlehensforderung bestellten Grundschuld ergibt sich daraus nicht.*)
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