Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 1331BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - V ZB 153/08
Der Rechtsanwalt muss bei der Unterzeichnung einer Berufungsschrift auch dann überprüfen, ob sie an das zuständige Berufungsgericht gerichtet ist, wenn er diese Frage durch einen anwaltlichen Kollegen seiner Sozietät hat prüfen lassen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1329
BGH, Beschluss vom 16.04.2009 - VII ZB 62/08
Ein Schuldner, der sich in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat, kann sich im Klauselerinnerungsverfahren nicht darauf berufen, die Unterwerfungserklärung sei wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718 = Rpfleger 2005, 33; Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, Rpfleger 2005, 612; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, NJW-RR 2006, 567 = Rpfleger 2006, 27).*)
VolltextIBRRS 2009, 1315
LG München I, Beschluss vom 03.03.2009 - 13 T 22169/08
Haben mehrere Wohnungseigentümer wegen Mängeln am Sondereigentum ihrer Wohnungen gemeinschaftlich ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt und macht dann der jeweilige Wohnungseigentümer wegen der sein Sondereigentum betreffenden Mängel separate Hauptsacheverfahren anhängig, so sind die tatsächlichen im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Kosten einschließlich der Kosten für Ergänzungsgutachten zu errechnen. Sodann sind diese Kosten in dem Verhältnis der vom Gericht der Hauptsache und dem Gericht des selbstständigen Beweisverfahrens festgesetzten Streitwerte aufzuteilen.
VolltextIBRRS 2009, 1306
BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - V ZR 142/08
§ 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO erfordert eine eigenständige Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung. Eine Wiederholung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in der Anhörungsrüge erfüllt auch dann nicht die Voraussetzungen für die Darlegung einer Gehörsverletzung durch das Revisionsgericht, wenn das damit begründet wird, dass der angegriffene Beschluss über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde keine Begründung enthält.*)
VolltextIBRRS 2009, 1304
BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - IX ZB 112/06
Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.*)
VolltextIBRRS 2009, 1291
OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2009 - 6 W 45/09
Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss gemäß § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist neuer Tatsachenvortrag nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1290
OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2009 - 6 W 48/09
Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss gemäß § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist neuer Tatsachenvortrag nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1289
OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.10.2008 - 8 W 1997/08
Die Frage des Vorsitzenden Richters am Beginn der mündlichen Verhandlung an den Prozessbevollmächtigten einer Partei, der selbst pensionierter Richter ist, ob er keine Skrupel habe, vor ehemaligen Kollegen als Rechtsanwalt aufzutreten, verbunden mit der Anmerkung, er selbst halte dies für instinktlos, rechtfertigt aus der allein maßgeblichen Sicht der Partei bei verständiger Würdigung nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)
VolltextIBRRS 2009, 1287
BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - VIII ZB 56/08
Gegen die gerichtliche Anforderung eines Kostenvorschusses ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.*)
VolltextIBRRS 2009, 1286
BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08
Sofern das Gericht einen Sachverständigen mündlich anhört, ist ein selbständiges Beweisverfahren grundsätzlich nach dieser mündlichen Anhörung und Verlesen des Sitzungsprotokolls beendet.
VolltextIBRRS 2009, 1285
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 32/06
Auch für das Zwangsvollstreckungsverfahren wird nicht am Institut des Fortsetzungszusammenhangs festgehalten. Mehrere Einzelakte, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusammengefasst werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 1283
OLG Hamm, Urteil vom 08.12.2008 - 17 U 23/08
1. Bei einer Grundstücksvertiefung genügt ein Bauherr seinen Sorgfaltspflichten nicht, wenn er ein Wohnungsbauunternehmen, dessen Geschäftsführer Maurer- und Stahlbetonmeister ist, mit der Bauaufsicht beauftragt.
2. Selbst bei sorgfältiger Auswahl der Bauaufsicht muss der Bauherr eingreifen, wenn eine erhöhte Gefahrenlage vorliegt oder Zweifel an der Bauaufsicht entstehen.
3. Eine erhöhte Gefahr besteht, wenn sich der einzige Zugang zum Nachbargrundstück im direkten Einwirkungsbereich der Baugrube befindet.
4. Zweifel an der Bauaufsicht sind veranlasst, wenn diese trotz Kenntnis von einer Absackung nichts unternimmt.
5. Auch eine liquidierte und im Handelsregister gelöschte GmbH ist noch parteifähig, solange sie nicht vermögenslos ist.
6. Im Anwaltsprozess bleibt eine zunächst anwaltlich vertretene GmbH prozessfähig, auch wenn sie liquidiert und gelöscht wurde sowie ihr Prozessbevollmächtigter das Mandat niedergelegt hat.
7. Der Liquidator einer GmbH haftet persönlich, wenn er diese trotz streitiger Verbindlichkeiten liquidiert und im Handelsregister gelöscht hat, ohne den Gläubigern zuvor Sicherheit geleistet zu haben.
8. Die Fertigstellung des Bauvorhabens führt nicht zum Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer projektbezogenen Bauherren-GbR.
9. Eine GbR wird mit Zweckerreichung zur Liquidationsgesellschaft. Sie ist so lange nicht abgewickelt, als noch Verbindlichkeiten bestehen.
10. Zur Einleitung eines Beweisverfahrens gegen eine GbR ist es nicht erforderlich, die Gesellschafter zu nennen. Werden sie genannt, muss klargestellt werden, dass sich das Verfahren gegen die Gesellschaft richtet. Hierzu reicht der Zusatz, dass die Gesellschafter unter dem Namen der GbR handeln, aus.
IBRRS 2009, 1276
BGH, Beschluss vom 12.03.2009 - V ZB 71/08
Ein Rechtsmittel kann nicht telefonisch zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 1275
OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2008 - 3 W 36/08
Richtet sich das selbständige Beweisverfahren auf die Feststellung von Mängeln oder Schäden und die Kosten ihrer Beseitigung, sind regelmäßig auch die Beseitigungskosten, die der Sachverständige festgestellt hat, streitwertbestimmend. Enthalten sie allerdings Sowieso-Kosten, von denen der Antragsteller von Anfang an erkennen lässt, dass er diese im Hauptsacheverfahren nicht mitverfolgen will, sind diese bei der Streitwertbestimmung in Abzug zu bringen.
VolltextIBRRS 2009, 1274
OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2008 - 11 W 7/08
Soweit eine Verurteilung zur Zahlung von Werklohn in Höhe des dreifachen Beseitigungswerts Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung erfolgt, kann das Unterliegen des Auftragnehmers mit etwa dem Eineinhalbfachen der Mängelbeseitigungskosten angesetzt werden.
VolltextIBRRS 2009, 1273
OLG Köln, Beschluss vom 11.01.2008 - 4 WF 228/07
Eine Entscheidung des Gerichts, mit welchem die Anregung bzw. der "Antrag" einer Partei auf "Entpflichtung" eines Sachverständigen beschieden wird, kann nicht nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen mit der (sofortigen) Beschwerde angegriffen werden.
VolltextIBRRS 2009, 1256
OLG Bamberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 4 U 37/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1252
BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - IX ZB 89/06
Auf einstweilige Maßnahmen staatlicher Gerichte, die der Sicherung von materiell-rechtlichen Ansprüchen dienen, findet das EuGVÜ oder die EuGVVO Anwendung, auch wenn über den Bestand dieser Ansprüche in der Hauptsache in einem schiedsrichterlichen Verfahren zu entscheiden ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 1242
BGH, Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 36/08
Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (hier: Räumungsurteil/Feststellungsklage nach Kündigung wegen Zahlungsverzug infolge strittiger Mietminderung).
VolltextIBRRS 2009, 1236
LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.11.2008 - 5 T 239/08
1. Das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG an die Falschbezeichnung einer Wohngeldforderung im Vollstreckungsbescheid als Forderung aus Miete gebunden, ohne dass eine anderweitige Glaubhaftmachung gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 ZVG möglich wäre.*)
2. Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) umfasst als „Minus“ den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG).*)
VolltextIBRRS 2009, 1235
AG Kerpen, Urteil vom 14.07.2008 - 26 C 27/08
1. Es ist davon auszugehen, da der Gesetzgeber durch die Neuregelung der Rangfolge in § 10 Abs. 1 ZVG (vgl. dort die Nr. 2) die Gläubiger bezüglich fälliger Ansprüche auf Zahlung der Beiträge gemäß § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2 und 5 WEG hat privilegieren wollen.*)
2. Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist auch bei der Frage, ob ausnahmsweise ein Arrestgrund angenommen werden kann, zu repektieren. Dies ist erst Recht dann der Fall, wenn über das Vermögen des Schuldners (und Wohnungseigentümer) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Denn in diesen Fällen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen § 240 ZPO regelmäßig keinen Titel mehr gegen den Wohnungseigentümer erstreiten. Die Gemeinschaft ist regelmäßig auch nicht in der Lage, selbst ein Zwangsversteigerungsverfahren einzuleiten oder sich einem solchen anzuschließen.*)
VolltextIBRRS 2009, 4403
OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 W 18/09
1. Eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung scheidet von vorneherein aus, wenn das Gutachten nicht durch Vorlage in das Verfahren eingeführt, sondern lediglich sein Inhalt in den schriftsätzlichen Parteivortrag aufgenommen wurde.
2. Die Kosten eines Privatsachverständigen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme des Sachverständigen an einem Termin zur mündlichen Verhandlung über das gerichtlich beauftragte Gutachten entstanden sind, sind dann erstattungsfähig, wenn eine Partei auf andere Weise nicht in der Lage ist, die Auffassung des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu erschüttern.
VolltextIBRRS 2009, 1229
LG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2008 - 325 OH 2/07
Zur Vorschusspflicht im selbstständigen Beweisverfahren: Beantragt der Antragsgegner die Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen zu dessen Gutachten, hat unabhängig von der Beweislast und ungeachtet der Frage, ob es sich um eine selbstständige oder unselbstständige Ergänzungsfrage handelt, der Antragsgegner den Kostenvorschuss für die Tätigkeit des Sachverständigen zu tragen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1228
LG Itzehoe, Beschluss vom 20.01.2009 - 11 S 37/08
Dass die Kläger ersichtlich den Verband "Wohnungseigentümergemeinschaft" in Anspruch nehmen wollten, schließt eine Auslegung des Klageantrages dahingehend, dass tatsächlich die übrigen Wohnungseigentümer Partei sein sollten, aus. Alleine der Umstand, dass das materiell begehrte Ziel nur durch die Inanspruchnahme einer anderen als der im Antrag benannten Person möglich ist, kann ohne weitere Anhaltspunkte nicht eine Auslegung stützen, dass in Wahrheit eine andere als die ausdrücklich benannte Partei in Anspruch genommen werden sollte.*)
VolltextIBRRS 2009, 1224
OLG Schleswig, Beschluss vom 05.02.2009 - 14 W 11/09
1. Verletzt der Antragsteller im Prozesskostenhilfeverfahren seine Mitwirkungspflicht, so führt die Nachholung der ergänzenden Angaben im Beschwerdeverfahren nicht zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
2. Der Antragsteller ist vielmehr gehalten, einen neuen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen.
3. Beschlüsse, die Prozesskostenhilfe versagen, können zwar formell unanfechtbar, nicht aber materiell rechtskräftig werden.
VolltextIBRRS 2009, 1222
LG Kiel, Beschluss vom 30.01.2009 - 9 OH 49/07
Sachverständige sind nicht verpflichtet, auf Weisung des Gerichts Bauteilöffnungen vorzunehmen.
VolltextIBRRS 2009, 1219
BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - VII ZR 202/07
Eine in erster Instanz siegreiche Partei darf darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält.
VolltextIBRRS 2009, 1217
BGH, Beschluss vom 17.03.2009 - VI ZB 14/08
Lässt sich einem Mahnbescheid nicht entnehmen, aus welchen Einzelpositionen eine Forderung zusammengesetzt ist, können trotz uneingeschränkten Widerspruchs gegen den Mahnbescheid dem Kläger die Kosten auferlegt werden, wenn der Beklagte nach Zustellung der Klagebegründung die Forderung anerkennt.
VolltextIBRRS 2009, 1211
OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2009 - 16 W 27/09
1. Die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens erfolgt durch sachliche Erledigung, nicht durch Beschluss des Gerichts.*)
2. Es ist Sache des Beweisführers, nicht des Sachverständigen, die Voraussetzungen (Zustimmung) für eine etwa erforderliche Bauteilöffnung durch den Sachverständigen zu schaffen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1210
OLG Schleswig, Beschluss vom 10.02.2009 - 16 W 18/09
Gegen die Ablehnung einer neuen Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen gem. § 412 ZPO ist im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.*)
VolltextIBRRS 2009, 1201
BGH, Urteil vom 05.03.2009 - IX ZR 15/08
1. Das Versorgungsunternehmen, das für das verwaltete Grundstück Energie und Wasser liefert, kann "Beteiligter" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein.*)
2. Zu den vorweg zu berichtigenden Ausgaben der Verwaltung gehören Kosten für Energie und Wasser, die aufgrund der vom Verwalter abgeschlossenen oder fortgesetzten Lieferungsverträge entstehen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1196
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZR 172/08
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist von der Zahlung der Gerichtskosten nicht befreit. Die Kostenfreiheit des Bundes kommt ihr auch in den Rechtsstreitigkeiten nicht zugute, die sie als Partei in dessen Interesse führt.*)
VolltextIBRRS 2009, 1195
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 118/07
Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404a Abs. 4 ZPO sind als Bestandteil oder Ergänzung des Beweisbeschlusses (§§ 358, 358a ZPO) wie dieser nicht selbstständig mit Rechtsmitteln anfechtbar, es sei denn, die Zwischenentscheidung hat bereits für eine Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt.*)
VolltextIBRRS 2009, 1184
BGH, Beschluss vom 26.02.2009 - VII ZB 30/08
1. Ein Pflichtteilsanspruch kann vor vertraglicher Anerkennung oder Rechtshängigkeit als in seiner zwangsweisen Verwertbarkeit aufschiebend bedingter Anspruch gepfändet werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8.Juli 1993 - IX ZR 116/92, BGHZ 123, 183).*)
2. Der Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und dieser Beschluss müssen keine Angaben dazu enthalten, ob vertragliche Anerkennung oder Rechtshängigkeit vorliegen. Im Hinblick auf die missverständliche verständlicher Form einen Hinweis aufzunehmen, dass die Verwertung des Anspruchs erst erfolgen darf, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.*)
3. Der gepfändete Pflichtteilsanspruch darf dem Gläubiger erst zur Einziehung überwiesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO vorliegen. Der Gläubiger kann in entsprechender Anwendung von § 836 Abs. 3 ZPO insoweit Auskunft vom Schuldner verlangen.*)
4. Schuldner und Drittschuldner können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen, dass die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO für die Überweisung zur Einziehung nicht vorliegen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1183
BGH, Beschluss vom 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
Werden zwei einfache Streitgenossen (§§ 59, 60, 61 ZPO) verklagt, steht es grundsätzlich jedem von ihnen frei, sich von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen mit der Folge, dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind. Dies gilt auch für die Klage gegen frühere Mitmieter, die nicht mehr zusammenwohnen und vom Vermieter aus dem beendeten Mietvertrag in Anspruch genommen werden. Sie können sie an ihrem jeweiligen neuen Wohnort einen Rechtsanwalt beauftragen.
VolltextIBRRS 2009, 1172
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2009 - 10 W 14/09
1. Die behauptete Uneinbringlichkeit der Mietzinsrückstände und etwa bis zum Abschluss eines Hauptverfahrens weiter auflaufende Mietzinsforderungen rechtfertigen nicht den Erlass einer Sicherungs-Räumungsverfügung.*)
2. Verbotene Eigenmacht (§§ 858, 861 BGB) kann nicht gegen den Vermieter als nur mittelbaren Besitzer verübt werden.*)
3. Eine auf Räumung gerichtete Regelungsverfügung kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn der Untermieter sich nach beendetem Hauptmietverhältnis weigert, das Mietobjekt an den Hauptvermieter herauszugeben und es ohne Zahlung eines Nutzungsentgelts an diesen weiter benutzt.*)
4. Zur Frage, ob eine Regelungsverfügung auf Räumung zulässig ist, wenn der Vermieter infolge einer besonderen (wirtschaftlichen!) Notlage auf die sofortige Herausgabe der Räume angewiesen ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 1161
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2009 - 10 W 132/08
Bei der Streitwertbemessung für das selbständige Beweisverfahren hat das Gericht nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert festzustellen. Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest, ist der Wert nicht mit dem Mindeststreitwert, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1155
OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2008 - 15 Wx 62/08
1. Die Bestimmung einer Teilungserklärung "Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwaltung von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist" schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nicht aus, wenn es dem Wohnungseigentümer gelingt glaubhaft zu machen, dass er die Einladung zu der Eigentümerversammlung nicht erhalten hat.*)
2. Der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den eine bauliche Veränderung genehmigt wird, können die übrigen Wohnungseigentümer nicht erfolgreich mit dem Einwand entgegentreten, ihnen stehe aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu der baulichen Veränderung zu.*)
IBRRS 2009, 1150
BGH, Urteil vom 11.03.2009 - VIII ZR 184/08
Den Zwangsverwalter einer Mietwohnung trifft auch die Pflicht des Vermieters zur Anlage einer vom Mieter als Sicherheit geleisteten Geldsumme bei einem Kreditinstitut; dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die Kaution nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 330/03, NZM 2005, 596).*)
VolltextIBRRS 2009, 1148
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZB 54/08
Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind den Beteiligten zuzustellen; die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt mit der Zustellung.*)
VolltextIBRRS 2009, 1147
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZB 188/08
1. Mit der Vollstreckungsabwehrklage wird nicht das Verfahren fortgesetzt, das zu dem Erlass des Vollstreckungstitels geführt hat, sondern ein eigenständiger neuer Rechtsstreit eingeleitet.*)
2. Die Zuständigkeitsregelung in § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG gilt auch für die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil, mit dem über die gegen die Vollstreckung aus einem in einer Wohnungseigentumssache erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss gerichtete Vollstreckungsabwehrklage entschieden wurde.*)
VolltextIBRRS 2009, 1144
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 5 U 121/07
1. Leistender und damit Bereicherungsgläubiger ist, wer nach der Zweckbestimmung der Beteiligten, hilfsweise dem Empfängerhorizont, sei es unmittelbar, sei es mittelbar über einen Dritten mit seinen Mitteln auf seine Rechnung etwas zuwendet. Erfolgt die Zuwendung mittelbar, so muss sie dem Leistenden zuzurechnen sein und aus der Sicht des Empfängers als dessen Leistung erscheinen.*)
2. Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist dann zulässig, wenn der Prozessführende vom Rechtsinhaber zu dieser Art der Prozessführung ermächtigt worden ist und er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an ihr hat.*)
3. Ein schutzwürdiges Interesse des Prozessführungsbefugten ist gegeben, wenn die Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage des Prozessführungsbefugten hat; unter Umständen kann auch ein wirtschaftliches Interesse genügen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1142
OLG Dresden, Beschluss vom 16.07.2008 - 11 SchH 3/08
Bei unwirksamer Schiedsvereinbarung ist die Ersatzbenennung eines Schiedsrichters durch das staatliche Gericht unzulässig.
VolltextIBRRS 2009, 1132
BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - VII ZB 76/07
1. Ein als besondere Ausgestaltung des gerichtlichen Güteverfahrens durchgeführtes Mediationsverfahren hemmt nicht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist.*)
2. Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch den Mediationsrichter ist unwirksam, wenn sie nach Ablauf der Begründungsfrist erfolgt ist und bis dahin kein Verlängerungsantrag gestellt worden war.*)
3. Der in einem gerichtlichen Informationsblatt zur Mediation erteilte Hinweis: "Während des Mediationsverfahrens soll die Berufung nicht begründet werden. Die Frist zur Begründung der Berufung wird auf Antrag entsprechend verlängert." erzeugt kein Vertrauen darauf, dass die Berufungsfrist während des Mediationsverfahrens nicht läuft.*)
VolltextIBRRS 2009, 1131
BGH, Urteil vom 11.02.2009 - XII ZR 114/06
1. Die Verjährung von Ansprüchen auf Mietzins (§ 535 Abs. 2 BGB) und Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB (hier im Fall der Untermiete) wird durch eine - zulässige - Streitverkündung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB auch dann gehemmt, wenn sie sich auf ein zu besorgendes Gewährleistungsrecht des Streitverkündungsempfängers bezieht (§ 72 Abs. 1 2. Alt. ZPO).*)
2. Eine Streitverkündung ist zulässig, wenn der Streitverkünder zu der Annahme berechtigt ist, dass durch die im Vorprozess zu treffenden Feststellungen ein Folgeprozess ganz oder teilweise entbehrlich werden könnte.*)
VolltextIBRRS 2009, 1123
KG, Beschluss vom 21.10.2008 - 1 W 247/08
1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt dieser negativen Bedingung in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)
2. Eine notariell beurkundete Erklärung des Angebotsempfängers, ihm sei ein Widerruf des Vertragsangebots nicht zugegangen, genügt den Anforderungen des § 29 GBO nicht, weil sich die Beweiskraft der notariellen Beurkundung lediglich darauf beschränkt, dass eine derartige Erklärung abgegeben wurde, nicht aber auch deren Richtigkeit umfasst (§§ 418, 415 ZPO).*)
VolltextIBRRS 2009, 1122
KG, Beschluss vom 21.10.2008 - 1 W 246/08
1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt dieser negativen Bedingung in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)
2. Eine notariell beurkundete Erklärung des Angebotsempfängers, ihm sei ein Widerruf des Vertragsangebots nicht zugegangen, genügt den Anforderungen des § 29 GBO nicht, weil sich die Beweiskraft der notariellen Beurkundung lediglich darauf beschränkt, dass eine derartige Erklärung abgegeben wurde, nicht aber auch deren Richtigkeit umfasst (§§ 418, 415 ZPO).*)
VolltextIBRRS 2009, 1119
LG Köln, Beschluss vom 16.10.2008 - 4 T 437/08
Bei laufendenden Hausgeldern handelt es sich um Ausgaben i.S.d. § 155 Abs. 1 ZVG, so dass gemäß § 161 Abs. 3 ZVG der beitreibende Gläubiger insoweit auch vorschusspflichtig ist.
VolltextIBRRS 2009, 1117
BGH, Urteil vom 10.03.2009 - VII ZB 87/08
Wird die Frist zur Begründung der Berufung um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 1. Juni 1956 - V ZB 8/56, BGHZ 21, 43, 44; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04, NJW 2006, 700, 701; BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76, 77).*)
VolltextIBRRS 2009, 1116
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.03.2008 - 11 W 61/06
Ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO liegt auch dann vor, wenn eine Geldschuld vom Anerkennenden nicht zeitnah erfüllt wird.
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