Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 1112OLG München, Beschluss vom 04.06.2008 - 31 AR 92/08
Bei Streitigkeiten von Wohnungseigentümern mit dem Verwalter wegen unwahrer oder ehrverletzender Äußerungen handelt es sich um eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 3 WEG - zumindest dann, wenn der Gegenstand des Unterlassungsbegehrens sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit bezieht.
VolltextIBRRS 2009, 1111
BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/06
Wird das Urteil durch die Kammer erlassen, in der mündlichen Verhandlung war jedoch nur ein Richter zugegen, so ist das Urteil aufzuheben.
VolltextIBRRS 2009, 1110
BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - V ZB 130/08
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist keine dritte Instanz eröffnet.
VolltextIBRRS 2009, 1103
OLG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2008 - 16 W 90/08
Von der Verhängung eines Ordnungsgeldes ist abzusehen, wenn trotz nicht genügend entschuldigter Abwesenheit der Partei ein Vergleich zu Stande kommt.
VolltextIBRRS 2009, 1092
OLG Bremen, Urteil vom 26.01.2009 - 3 U 32/08
1. Die Verjährung einer auf eine nicht prüfbare Honorarschlussrechnung eines Architekten gestützte Forderung beginnt spätestens, wenn die Frist von zwei Monaten abgelaufen ist, ohne dass der Auftraggeber substantiiert Einwendungen gegen die Prüfbarkeit vorgebracht hat.*)
2. Die Bindungswirkung des Berufungsgerichts entfällt, wenn das Berufungsgericht nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die 1. Instanz erneut mit der Sache befasst ist und wegen zwischenzeitlicher Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung seine der Aufhebung und Zurückverweisung zu Grunde liegende Rechtsauffassung ausdrücklich aufgibt.*)
3. Eine solche Änderung der Rechtsprechung wirkt grundsätzlich auf den zu beurteilenden Sachverhalt zurück. Eine Einschränkung der Rückwirkung kommt nur dann in Betracht, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen der daraus erwachsenden Folgen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners für die von der Rückwirkung betroffene Partei eine unzumutbare Härte bedeuten würde.*)
VolltextIBRRS 2009, 1073
BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 36/08
1. "Begleitschäden", die darauf beruhen, dass die Zwangsvollstreckung nicht in der gehörigen Weise durchgeführt worden ist, werden vom Schutzzweck der Haftungsnorm für die Vollstreckung bloß vorläufig vollstreckbarer, später aufgehobener oder geänderter Titel nicht erfasst.*)
2. Bei pflichtwidrigem Handeln des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan tritt die Amtshaftung ein. Daneben ist kein Raum für eine Haftung des Gerichtsvollziehers als Verrichtungsgehilfe des Gläubigers.*)
VolltextIBRRS 2009, 1071
BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - IX ZB 215/07
Das kostenbefreite Land wird durch eine auf Kostenaufhebung lautende Kostenentscheidung jedenfalls dann beschwert, wenn in dem Verfahren gerichtliche Auslagen entstanden sind, für die gebührenrechtlich allein der Gegner haftet.*)
VolltextIBRRS 2009, 1065
BGH, Beschluss vom 18.02.2009 - IV ZR 193/07
Eine Partei, die in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt, muss noch vor der Abreise Kontakt mit ihrem Prozessbevollmächtigten aufnehmen, ihn jedenfalls über die bevorstehende Abwesenheit unterrichten und sicherstellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zumindest telefonisch eine Entscheidung über die - gegebenenfalls vorsorgliche - Einlegung des Rechtsmittels getroffen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 1060
BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - Xa ZB 24/07
1. Die Regelung des § 25 Abs. 4 PatG erfasst nur solche Fälle, in denen den (auswärtigen) Patentinhaber nach § 25 Abs. 1 PatG die Obliegenheit trifft, einen Inlandsvertreter zu bestellen.*)
2. Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Patentamts setzt in Nebenverfahren (hier: Antrag auf Löschung eines Vertreters im Patentregister) nicht voraus, dass der Beschwerdeführer Verfahrensbeteiligter im Hauptverfahren ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 1051
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2009 - 23 W 99/08
Untätigkeitbeschwerde nach §§ 567 ff ZPO gegenüber dem Gericht ist nicht nur dann zulässig und begründet, wenn die Untätigkeit des Gerichts auf dessen Willkür beruht, sondern auch bei vollständiger Untätigkeit ohne fehlenden sachlichen Grund.
VolltextIBRRS 2009, 1050
LG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2009 - 1 S 91/07
Das Ruhen des Verfahrens durch das Gericht ist ein dem Kläger zurechenbarer Stillstand des Verfahrens und führt zur Beendigung der Verjährungshemmung.
VolltextIBRRS 2009, 1046
LG Konstanz, Beschluss vom 01.02.2007 - 62 T 139/05
1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.
2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.
3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.
4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.
5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.
6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.
VolltextIBRRS 2009, 1042
KG, Urteil vom 21.11.2008 - 7 U 16/08
1. Voraussetzung für die Hemmung der Verjährung ist, dass die Streitverkündung vom Berechtigten ausgeht.
2. Die Verjährung beginnt gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Gläubiger Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne große Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Es reicht aus, dass die Erhebung einer Klage, und sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist.
VolltextIBRRS 2009, 1036
BGH, Beschluss vom 26.02.2009 - VII ZR 191/06
1. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, entscheidungserhebliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Das muss angenommen werden, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechendem Parteivortrag in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt.
2. Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Zahlung eines Dritten an den Gläubiger die Forderung gegenüber dem Schuldner erfüllen soll, hängt die Erfüllungswirkung nicht davon ab, dass der Gläubiger die eingegangene Zahlung formell auf die Forderung verbucht. Die Forderung erlischt mit Zahlung oder - wenn die Forderung erst später entsteht (Fall der Vorauszahlung) - mit ihrer Entstehung.
IBRRS 2009, 1035
BGH, Urteil vom 09.02.2009 - II ZR 77/08
Lässt die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zu, dass die Entscheidung des Gerichts auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht, liegt darin ein Verstoß des Gerichts gegen den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs.*)
VolltextIBRRS 2009, 1032
OLG Celle, Beschluss vom 16.03.2009 - 14 U 150/08
1. Auch bei einer isolierten Auskunftsklage bestimmt sich die Beschwer des zur Auskunft Verurteilten danach, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert.
2. Das Interesse der beklagten Partei, die vom Kläger letztlich erstrebte Leistung nicht erbringen zu müssen, muss bei der Bewertung außer Betracht bleiben; denn dieses Interesse wird durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung, die für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft, nicht berührt.
VolltextIBRRS 2009, 1031
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2009 - 14 Wx 17/07
1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.
2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.
3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.
4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.
5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.
6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.
VolltextIBRRS 2009, 1028
KG, Beschluss vom 04.07.2008 - 11 W 9/08
1. Für die Frage, ob eine Räumungsfrist zu verlängern ist, kommt es im Wesentlichen darauf an, ob der Räumungsschuldner sich nach der erstmaligen Bewilligung dieser Frist hinreichend um eine Ersatzwohnung bemüht hat.
2. Der Zurückweisung eines Antrags auf Verlägerung der Räumungsfrist steht nicht entgegen, dass das Räumungsurteil wegen Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 544 Abs. 5 S. 1 ZPO noch nicht rechtskräftig ist.
VolltextIBRRS 2009, 1027
OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.11.2008 - 4 W 1874/08
1. Das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 ZPO ist weit zu fassen - eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung ist dem Gericht verwehrt.
2. Das selbständige Beweisverfahren dient nicht dazu, erst die Voraussetzungen für eine Klage zu schaffen und die Beantwortung von Rechtsfragen in das selbständige Beweisverfahren zu verlagern.
3. Die Erholung eines Sachverständigengutachtens ist nur gerechtfertigt, wenn konkrete Anknüpfungstatsachen zur Abgrenzung einer bloßen Ausforschung des Sachverhalts vorgetragen sind.
4. Zur Bejahung der Voraussetzungen von § 485 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist die plausible Behauptung einer Verantwortlichkeit für eine Ursache des Schadens erforderlich.
VolltextIBRRS 2009, 1021
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZB 118/08
1. Eine Verletzung der Soll-Vorschrift des § 30b Abs. 4 ZVG begründet nur dann einen Zuschlagsversagungsgrund, wenn schutzwürdige Belange des Schuldners beeinträchtigt worden sind.*)
2. Die unterbliebene Belehrung über das Recht, einen Einstellungsantrag nach § 30a ZVG zu stellen, steht der Erteilung des Zuschlags grundsätzlich nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1014
BGH, Beschluss vom 27.01.2009 - XI ZR 519/07
Ergeht ein Urteil auf eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Prozesspartei durchgeführte Verhandlung hin, so ist es im Rechtsmittelverfahren aufzuheben, da diese Partei nicht mehr ordnungsgemäß vertreten war, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Gericht bei Erlass des Urteils die Insolvenzeröffnung bekannt war.*)
VolltextIBRRS 2009, 1013
BGH, Urteil vom 05.02.2009 - III ZR 164/08
Wird nach Erhebung des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid die Sache nicht alsbald an das zur Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht abgegeben (ZPO § 696 Abs. 3), so tritt die Rechtshängigkeit mit Eingang der Akten beim Prozessgericht ein.
VolltextIBRRS 2009, 1008
KG, Urteil vom 02.09.2008 - 27 U 153/07
Eine Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges ist auch nachträglich möglich, wenn hierdurch die Vollstreckung eines bereits titulierten Leistungsanspruchs gemäß §§ 756, 765 ZPO erleichtert wird. Insoweit besteht auch ein Rechtsschutzinteresse an einer isolierten Feststellungsklage.*)
VolltextIBRRS 2009, 1007
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2008 - 4 W 18/08
Die Untereigentümergemeinschaft ist keine rechtsfähige juristische Person. Sie ist nicht parteifähig.
VolltextIBRRS 2009, 0993
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.01.2009 - 19 W 66/08
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist begründet, wenn dieser es unterlässt, die Prozessbevollmächtigten der Parteien von einem beabsichtigten Ortstermin zu benachrichtigen, gleichwohl aber einer Partei die Teilnahme am Ortstermin gestattet.*)
VolltextIBRRS 2009, 0992
OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2009 - 7 W 2/09
Liegt gegen den Schuldner ein rechtskräftiger Titel ohne die konkrete Feststellung (Attribut) vor, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt, und meldet der Gläubiger die Forderung zur Tabelle mit diesem Attribut an, kann einer negativen Feststellungsklage des Schuldners gemäß § 184 Abs. 2 InsO ein Rechtsschutzbedürfnis und damit die Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 0989
AG Syke, Urteil vom 21.05.2008 - 10 C 1335/07
Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.
VolltextIBRRS 2009, 0988
LG Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2009 - 5 S 40/08
Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.
VolltextIBRRS 2009, 0982
BGH, Beschluss vom 10.12.2008 - KVR 54/07
Anstalten des öffentlichen Rechts, deren sich die Bundesländer zur Durchführung von Lotterien bedienen, sind nur dann von der Zahlung von Gerichtskosten befreit, wenn ihre sämtlichen Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltsplan des Landes aufgenommen sind (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 16.1.1997 - IX ZR 40/96, MDR 1997, 503 = DGVZ 1997, 87).*)
VolltextIBRRS 2009, 0981
BGH, Urteil vom 28.01.2009 - XII ZR 119/07
1. Schuldet der Unterhaltspflichtige neben dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten auch nachehelich geborenen Kindern oder einem neuen Ehegatten Unterhalt, sind die neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten regelmäßig auch bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB) der geschiedenen Ehe zu berücksichtigen. Soweit ein nachehelicher Karrieresprung lediglich einen neu hinzugetretenen Unterhaltsbedarf auffängt, ist das daraus resultierende Einkommen in die Unterhaltsbemessung einzubeziehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - XII ZR 9/07 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
2. In Fällen einer Verurteilung zu künftig fällig werdenden Leistungen ist die Anschließung an eine gegnerische Berufung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Dies setzt nach § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht voraus, dass die zur Begründung vorgetragenen Umstände erst nach der letzten mündlichen Verhandlung in erster Instanz entstanden sind.*)
VolltextIBRRS 2009, 0979
BGH, Urteil vom 22.01.2009 - III ZR 172/08
Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Vollstreckungsgläubiger. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfasst den Verlust, der dadurch eintritt, dass der Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird und in einem nachfolgenden Versteigerungstermin ein geringerer Erlös erzielt wird (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 13. September 2001 - III ZR 228/00 - NJW-RR 2002, 307).*)
VolltextIBRRS 2009, 0977
BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZA 46/08
Trifft der Rechtspfleger über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss ohne Vorlage an das Landgericht selbst die Beschwerdeentscheidung, so ist diese unwirksam. In diesem Fall ist Gegenstand der ursprünglichen Beschwerde auch die über eine Abhilfeentscheidung hinausgehende vermeintliche Endentscheidung des Rechtspflegers.*)
VolltextIBRRS 2009, 0975
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - KVR 18/08
Eine das Verfahren betreffende Zwischenentscheidung (hier: die Ablehnung einer Anordnung nach § 72 Abs. 2 Satz 4 GWB) ist grundsätzlich nicht selbständig mit der nach § 74 Abs. 1 GWB gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Kartellverwaltungssachen eröffneten Rechtsbeschwerde anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2009, 0971
OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2009 - 16 W 19/09
Das selbständige Beweisverfahren ist nach Ablauf einer gemäß § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme zu dem übersandten Gutachten des Sachverständigen nur dann mit Präklusionswirkung beendet, wenn die richterliche Fristsetzung ordnungsgemäß zugestellt worden ist und die Partei auch auf die Folgen einer Nichtbeachtung der Frist ordnungsgemäß hingewiesen worden ist (BGH NJW-RR 2006, 119).*)
VolltextIBRRS 2009, 0967
LG Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2008 - 5 S 40/08
Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.
VolltextIBRRS 2009, 0957
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 146/08
Hängt die Entscheidung über eine Räumungs- und Zahlungsklage und eine Hilfswiderklage auf Rückzahlung der wegen vorhandener Mängel zuviel gezahlten Miete von der Vorfrage ab, ob die Minderung bzw. die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) durch eine formularvertragliche Aufrechnungs- Minderungs- und Zurückbehaltungsrechtausschlussklausel ausgeschlossen sind bzw. ob es der Vermieterin gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich dem Mieter gegenüber hierauf zu berufen, besteht i.S. des § 301 ZPO die Gefahr widersprechender Entscheidungen, wenn das Erstgericht über die Räumungs- und Zahlungsklage durch Teilurteil entscheidet und zur Widerklage wegen der behaupteten Mängel Beweis erhebt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0953
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.01.2009 - 8 W 19/09
1. Richter- und Sachverständigenablehnungsverfahren verlieren in der Beschwerdeinstanz nicht ihren Charakter als Nebenverfahren.*)
2. Bei einem erfolglosen Rechtsmittel ergeht eine Kostengrundentscheidung durch das Beschwerdegericht gem. § 97 Abs. 1 ZPO zu Lasten des Rechtsmittelführers.*)
3. Bei einer erfolgreichen Beschwerde sind die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens und werden von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst.*)
VolltextIBRRS 2009, 0952
EuGH, Urteil vom 16.12.2008 - Rs. C-210/06
1. Ein Gericht wie das vorlegende, bei dem eine Berufung gegen die Entscheidung eines mit der Führung des Handelsregisters betrauten Gerichts anhängig ist, das einen Antrag auf Änderung einer Angabe in diesem Register abgelehnt hat, ist als Gericht anzusehen, das nach Art. 234 EG zur Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens befugt ist, obwohl weder die Entscheidung des Handelsregistergerichts in einem streitigen Verfahren ergeht noch die Prüfung der Berufung durch das vorlegende Gericht in einem solchen erfolgt.*)
2. Ein Gericht wie das vorlegende, dessen in einem Rechtsstreit wie dem des Ausgangsverfahrens ergangene Entscheidungen Gegenstand einer Revision sein können, kann nicht als Gericht im Sinne von Art. 234 Abs. 3 EG angesehen werden, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können.*)
3. Art. 234 Abs. 2 EG ist bei nationalen Rechtsvorschriften über das Recht, gegen eine Entscheidung, mit der ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt wird, Rechtsmittel einzulegen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass das Ausgangsverfahren insgesamt beim vorlegenden Gericht anhängig bleibt und nur die Vorlageentscheidung Gegenstand eines beschränkten Rechtsmittels ist, dahin auszulegen, dass die mit dieser Vertragsbestimmung den nationalen Gerichten eingeräumte Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs nicht durch die Anwendung dieser Rechtsvorschriften in Frage gestellt werden darf, nach denen das Rechtsmittelgericht die Entscheidung, mit der die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof beschlossen wird, abändern, außer Kraft setzen und dem Gericht, das diese Entscheidung erlassen hat, aufgeben kann, das nationale Verfahren, das ausgesetzt worden war, fortzusetzen.*)
4. Die Art. 43 EG und 48 EG sind beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, die es einer nach dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Eigenschaft als Gesellschaft des nationalen Rechts des Mitgliedstaats, nach dessen Recht sie gegründet wurde, zu behalten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0945
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - VII ZR 200/06
Haben die Parteien zuvor jahrelang über andere Punkte gestritten und haben zuvor erstattete Gutachten einen unmittelbar vor der letzten mündlichen Verhandlung neu eingeführten Streitpunkt nicht problematisiert, kann das Gericht von den Parteien eine umfassende sofortige Äußerung auf diesen veränderten Gesichtspunkt nicht erwarten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0932
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.01.2009 - 15 W 102/08
Die Kosten für die Beschaffung einer Sicherheit, mit deren Einsatz eine Partei die teilweise Vorwegnahme der Rechtskraft einer Entscheidung abwehrt, sind im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens erstattungsfähig.
VolltextIBRRS 2009, 0931
OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2008 - 19 U 64/08
1. Eine Schiedsvereinbarung, die einen Schiedsgutachter zur Entscheidung „unter Ausschluss des Rechtsweges" bestellt, ist eine Schiedsgerichtsklausel im Sinne von §§ 1029 ff ZPO auch dann, wenn der Schiedsgutachter „in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff BGB" entscheiden soll.
2. Bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung handelt eine Partei wider Treu und Glauben, wenn sie sich auf die Vereinbarung beruft, ihr Handeln aber der anderen Partei Grund zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung gibt; dann kann die andere Partei unmittelbar vor einem ordentlichen Gericht Klage erheben.
IBRRS 2009, 0921
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - III ZR 115/08
Die Bestimmung des § 815 Abs. 3 ZPO ist auf freiwillige Zahlungen des Schuldners an den Gerichtsvollzieher entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2009, 0918
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - III ZB 61/08
1. Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung maßgeblich (Anschluss anSenatsbeschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07 - NJW-RR 2008, 1162).*)
2. Hat in einem Berufungsverfahren, in dem mehrere Berufungskläger von verschiedenen Rechtsanwälten vertreten werden, nur einer von ihnen für die von ihm vertretenen Berufungskläger Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist gestellt, wird durch die antragsgemäß ergehende Verfügung nur die für diese Berufungskläger laufende Frist verlängert, auch wenn im abgekürzten Rubrum der Mitteilung der Name eines nicht antragstellenden Berufungsklägers mit dem Zusatz u.a. angegeben wird.*)
3. Wird diese Mitteilung dem Prozessbevollmächtigten des nicht antragstellenden Berufungsklägers abschriftlich zur Kenntnis übermittelt, kommt eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht, wenn dieser Bevollmächtigte irrtümlich annimmt, die Verlängerung beziehe sich auch auf seinen Mandanten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0917
BGH, Urteil vom 18.12.2008 - I ZR 63/06
1. Hat eine Partei, die sowohl Revision als auch vorsorglich Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, mit der Rechtsmittelschrift und weiteren Anträgen nur um Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgesucht, so kann die Auslegung der Anträge auf Fristverlängerung anhand der Umstände des Einzelfalls ergeben, dass damit schlüssig auch um Verlängerung der Frist zur Begründung der Revision nachgesucht worden ist.*)
2. Ein Unternehmer, der im Inland Waren mit der Marke des Markeninhabers in dessen Auftrag versieht, ist nach Eintragung der Marke ohne besonderen Anlass nicht zu fortlaufenden Markenrecherchen über mögliche Löschungsverfahren verpflichtet.*)
3. Wird neben einer GmbH auch deren Geschäftsführer wegen Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung auf Herausgabe in Anspruch genommen, muss der Kläger im Prozess darlegen und gegebenenfalls beweisen, was der Geschäftsführer in seiner Person i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2 BGB erlangt hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 0916
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - VIII ZB 47/08
Die öffentliche Zustellung einer Klage an einen ausländischen Beklagten, dessen ladungsfähige Anschrift bekannt ist, kann nur dann bewilligt werden, wenn die Zustellung im Wege der Rechtshilfe einen derart langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde, dass ein Zuwarten der betreibenden Partei billigerweise nicht zugemutet werden kann. Dies ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil die Dauer der Zustellung im Wege der Rechtshilfe möglicherweise einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten überschreiten wird.*)
VolltextIBRRS 2009, 0915
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - VII ZR 187/08
Ergibt die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung eines von der Partei nicht begründeten Prozesskostenhilfeantrags für eine Nichtzulassungsbeschwerde, dass der Antragsteller eine gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO zulässige Beschwerde erheben könnte, diese jedoch nur mit einem Wert unterhalb des Beschwerdewerts des § 26 Nr. 8 EGZPO Aussichten auf Erfolg hat, darf Prozesskostenhilfe nicht mit der Erwägung versagt werden, die dann durchgeführte Nichtzulassungsbeschwerde sei unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2009, 0912
BGH, Beschluss vom 14.01.2009 - XII ZB 146/08
Zur Beschwer eines zur Auskunft über sein Endvermögen verurteilten Ehegatten, der u.a. Angaben über Firmenbeteiligungen zu machen hat, die sich auf einen zwischen zwei Bilanzstichtagen liegenden Zeitpunkt beziehen.*)
VolltextIBRRS 2009, 0909
LG München I, Urteil vom 16.02.2009 - 1 S 20283/08
1. Eine Anfechtungsklage, die gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft S. (Wohnungseigentümer siehe anliegende Liste)" gerichtet ist, ist auslegungsfähig. Bei der Auslegung ist auch zu berücksichtigen, dass die Anfechtungsklage - anders als etwa eine Klage auf Schadensersatz - gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG nur gegen die übrigen Eigentümer gerichtet werden kann.*)
2. Für die Beurteilung der Beeinträchtigung eines Gartenhauses im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens gegen den Genehmigungsbeschluss kommt es nicht darauf an, ob das Gartenhaus für den Kläger sichtbar ist, geschweige denn, von welchem Standort innerhalb seines Sondereigentums aus das Gartenhaus noch zu sehen ist. Entscheidend ist der Blickwinkel von allen Gemeinschafts- und Sondereigentumsflächen aus.*)
VolltextIBRRS 2009, 0907
BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - IX ZB 136/06
1. Bei einer dem Wortlaut nach unrichtigen Parteibezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärungen als Partei gemeint ist. Dabei können als Auslegungsmittel auch spätere Prozessvorgänge herangezogen werden
2. Ein im EU-Ausland ergangenes Urteil darf vom deutschen Gericht im Verfahren auf Erklärung der Vollstreckbarkeit inhaltlich nicht überprüft werden.
VolltextIBRRS 2009, 0897
OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 281/08
1. Die Kosten der im Parteibetrieb erfolgten Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die auf die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gerichtet ist, gehören zu den Vollstreckungskosten gem. § 788 Abs. 1 Satz 2 ZPO und können daher nur durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt werden.*)
2. Die Kosten für die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i. S. von § 91 ZPO und können nicht durch das Prozessgericht festgesetzt werden.*)
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