Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 0890BGH, Urteil vom 21.01.2009 - XII ZR 21/07
Über die Klage eines Mieters auf Feststellung, dass sein Mietverhältnis durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet worden ist, kann nicht durch Teilurteil entschieden werden, wenn der Vermieter widerklagend Mietzins für die Zeit vor oder nach dem angeblichen Beendigungstermin begehrt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0883
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 162/07
1. Nach § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Parteien noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung sind. Die Partei trifft in diesem Zusammenhang jedoch eine Informationspflicht, wenn es um Tatsachen geht, von denen die Partei keine Kenntnis hat, sich diese aber mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann. Sie ist verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen oder Geschäftsbereich und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind.
2. Werden in einem Bauprozess nach erfolgter Abnahme Mängel gerügt, besteht für den Unternehmer im Rahmen seiner Prüfungspflicht, ob der gerügte Mangel besteht und in den Rahmen seines Verantwortungsbereiches fällt, zugleich eine Erkundigungspflicht über den Zustand des von ihm selbst hergestellten Werkes, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, so dass im Streitfall der Unternehmer sich nicht damit begnügen kann, die von dem Besteller gerügten Mängel mit Nichtwissen zu bestreiten, sondern es ihm im Rahmen seiner Erkundigungspflicht obliegt, sich über das Vorhandensein der gerügten Mängel aus eigener Wahrnehmung zu überzeugen, selbst wenn er nach seiner Auffassung für das Auftreten der Mängel nicht verantwortlich ist.
VolltextIBRRS 2009, 0882
OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008 - 22 W 66/08
Nach den §§ 379, 402 ZPO kann ein Kostenvorschuss vom Beweisführer erhoben werden. Stammt ein Beweisantritt vom Streithelfer einer Partei, so ist die von dem Streithelfer unterstützte Partei Beweisführerin in diesem Sinne. Der Kostenvorschuss ist demnach von der unterstützten Partei zu leisten.
VolltextIBRRS 2009, 0877
BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08
Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO darf sich der Tatrichter in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) orientieren.*)
VolltextIBRRS 2009, 0874
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009 - 22 W 1/09
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise die Kosten von privat prozessbegleitend eingeholten Sachverständigengutachten erstattungsfähig sein können.*)
VolltextIBRRS 2009, 0855
VerfGH Berlin, Beschluss vom 01.04.2008 - VerfGH 203/06
Wenn zu einer Frage (hier: ob der Vermieter den verspäteten oder nicht erfolgten Zugang einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung i.S. von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu vertreten hat) im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung verschiedene veröffentlichte Entscheidungen vorlagen, in denen sich dieselbe Rechtsfrage stellte und anders als vom Amtsgericht beantwortet wurde, dann ist eine Divergenzlage eindeutig gegeben. Eine Zulassung der Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist dann nicht nur objektiv angezeigt, sondern offenkundig geboten. Besonders dann, wenn eine der abweichenden Entscheidungen in einem Standardkommentar (hier: Palandt) veröffentlicht ist, muss sich die Divergenzvorlage zwingend aufdrängen.
VolltextIBRRS 2009, 0853
LG Dortmund, Urteil vom 30.01.2009 - 5 O 297/08
Klagt ein Insolvenzverwalter streitige Vergütungsansprüche eines Bauunternehmers ein, muss er dem Gegner die Prozesskosten nicht erstatten, wenn er nach Beweisaufnahme den Prozess verliert.
VolltextIBRRS 2009, 0839
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2008 - 10 W 142/08
1. Die Festsetzung einer über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Vergütung setzt auch im Falle der Zustimmungsersetzung voraus, dass ein ausreichender Betrag für die gesamte Vergütung an die Staatskasse gezahlt ist.*)
2. Der Anspruchsberechtigte kann nicht darauf vertrauen, ihm werde die Vergütung, mit der sich eine Partei einverstanden erklärt hat und der das Gericht zugestimmt hat, auch dann gewährt werden, wenn ein ausreichender Betrag an die Staatskasse nicht geleistet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 0838
KG, Beschluss vom 30.04.2008 - 12 U 25/08
1. Droht die Zwangsvollstreckung aus einem ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbaren, mit der Berufung angegriffenen Räumungsurteil vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, kann bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung die Erfolgsaussicht der Berufung nicht entscheidend berücksichtigt werden, wenn noch keine abschließende Berufungsbegründung vorliegt.*)
2. Bei der Beurteilung der Fähigkeit einer OHG als Beklagter, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden zu können, kommt es nur auf die Vermögenslage der Gesellschaft an, nicht aber auf die der Gesellschafter.*)
3. Zum nicht zu ersetzenden Nachteil i.S. des § 707 ZPO wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz im Falle der Räumung des Geschäftslokals (Hotel) als einziger Einnahmequelle der Beklagten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0837
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2008 - 20 W 368/08
Eine unselbständige Kostenentscheidung ist auch in Wohnungseigentumsverfahren nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar. Wer die Hauptsacheentscheidung (hier mangels Beschwer) nicht anfechten kann, kann auch die damit verbundene, ihn belastende Kostenentscheidung nicht anfechten, es sei denn, sie ist gesetzlich unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2009, 0833
BGH, Urteil vom 15.01.2009 - IX ZR 166/07
1. Die Pflicht eines Rechtsanwalts, seinen Mandanten über den Inhalt eines möglichen Vergleichs aufzuklären, dient auch dem Schutz der ohne den Vergleich bestehenden Rechtsposition des Mandanten.*)
2. Schließt der Mandant einen Vergleich, weil ihn sein Rechtsanwalt über dessen Inhalt unzureichend aufgeklärt hat, so kann sein Anspruch auf Schadensersatz nicht unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der verletzten Pflicht auf die Differenz zu der Vermögenslage beschränkt werden, die er - nicht aber die Gegenpartei - als Inhalt des Vergleichs akzeptiert hätte.*)
VolltextIBRRS 2009, 0832
OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2009 - 2 W 32/09
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören bei gleichem Streitgegenstand grundsätzlich auch dann zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens, wenn der Beklagte und Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens nur von einem der mehreren Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens verklagt wird.*)
VolltextIBRRS 2009, 0830
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2008 - 2 U 250/08
Eine vertraglich übernommene Betriebspflicht kann auch durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung erzwungen werden. Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO scheidet nicht von vorn herein aus.*)
VolltextIBRRS 2009, 0829
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2008 - 20 W 398/05
Ein im WEG-Verfahren alten Rechts geschlossener Prozessvergleich ist außer Prozesshandlung unabhängig von der Vollstreckbarkeit auch materiell-rechtliche Vereinbarung, die als solche nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung abgeändert werden kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 0820
BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 235/08
Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung. Maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung. Wenn diese als nur zu gering anzusehen sind, kann ein Abschlag von 75 Prozent des Nennwerts der Forderung angemessen sein.*)
VolltextIBRRS 2009, 0819
BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZB 42/06
Ein vollstreckbares gerichtliches Urteil eines schweizerischen Gerichts oder ein gesetzliches Surrogat eines solchen Urteils stellt eine vollstreckbare Entscheidung im Sinne des Art. 31 Abs. 1 Luganer Übereinkommen dar, ohne dass in der Schweiz der Betreibungsweg beschritten und das Verfahren der definitiven Rechtsöffnung durchgeführt werden muss.*)
VolltextIBRRS 2009, 0814
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Wird die beantragte Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will. Danach beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels. Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271).*)
VolltextIBRRS 2009, 0813
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - VII ZB 79/08
1. § 576 Abs. 2 ZPO schließt eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens aus. Dies gilt auch, wenn in Frage steht, ob sich die örtliche Zuständigkeit aus einer Gerichtsstandsvereinbarung (hier § 18 Nr. 1 VOB/B) ergibt.*)
2. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur örtlichen Zuständigkeit kann die gesetzlich festgelegte Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erweitern.*)
3. § 18 Nr. 1 VOB/B ist nach seiner Entstehungsgeschichte und nach seinem Sinn und Zweck auf private Auftraggeber nicht anwendbar.
VolltextIBRRS 2009, 0811
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2009 - 15 U 115/08
Eine in der Berufungsinstanz erhobene Zwischenfeststellungsklage ist unzulässig, wenn im Urteil erste Instanz lediglich über einen Teil der Schadenspositionen aus zwei Mängelkomplexen entschieden wurde und das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil aufhebt sowie die Sache zurückverweist, weil die tatsächlichen Feststellungen verfahrensfehlerhaft zu Stande gekommen sind.
VolltextIBRRS 2009, 0809
OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2008 - 21 U 117/08
1. Die Hemmung der Verjährung von Mängelansprüchen kann auch bei Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden.
2. Wird ein selbständiges Beweisverfahren zu einem bestimmten Mängelpunkt oder Mängelkomplex - etwa durch ergänzende Fragen - fortgesetzt, führt es nicht zu einer Hemmung auch hinsichtlich anderer, davon nicht mehr betroffener Mängel, auch wenn diese insgesamt Gegenstand des Verfahrens sind bzw. waren.
VolltextIBRRS 2009, 0805
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2008 - 8 W 49/08
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2009, 0798
BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 107/08
Die Beschwer des zu einer Unterlassung verurteilten Beklagten richtet sich nach den Nachteilen, die aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen, nicht nach dem im Falle einer Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeld.*)
VolltextIBRRS 2009, 0795
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
1. Gegen die Gewährung der Wiedereinsetzung steht der Gegenpartei die Gehörsrüge zu.*)
2. Bei der Vorlage der Handakten zur Einlegung der Berufung muss der Prozessbevollmächtigte die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist kontrollieren.*)
VolltextIBRRS 2009, 0782
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2008 - 2 Wx 114/07
1. Die Einsichtgewährung in das Grundbuch bzw. die Erteilung eines Grundbuchauszuges ohne vorherige Anhörung der Grundstückseigentümer verletzt nicht das Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG.
2. Gemäß § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
3. Die Offenlegung des Grundbuchs für diesen Personenkreis dient, ebenso wie die Möglichkeit zur Einsicht in sonstige Verzeichnisse (z.B. Handelsregister) einem überwiegenden Allgemeininteresse und ist deshalb vom Eigentümer hinzunehmen.
4. Ein berechtigtes Interesse kann im Zuge der Restfertigstellung einer steckengebliebenen Wohnungseigentumsanlage bestehen.
VolltextIBRRS 2009, 0781
BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008 - 1 BvR 69/08
Übersieht ein Gericht eine offensichtlich einschlägige, streitentscheidende Gesetzesvorschrift, kann darin ein Verstoß gegen das objektive Willkürverbot des Art. 3 GG liegen (hier: verbraucherrechtliche Bestimmungen über den Widerruf von Fernabsatzverträgen, §§ 355, 312b, 312d BGB). Das gilt auch bei anwaltlicher Vertretung der Parteien.
VolltextIBRRS 2009, 0771
OLG Schleswig, Urteil vom 15.06.2007 - 1 U 164/06
1. Aus einem gerichtlichen Vergleich, der zur Bezeichnung von Mängeln auf ein Sachverständigengutachten Bezug nimmt, kann die Zwangsvollstreckung nur durchgeführt werden, wenn das Gutachten im Vergleichsprotokoll als Anlage bezeichnet und diesem beigefügt ist.
2. Kommt wegen formeller Mängel ein Prozessvergleich nicht zu Stande, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob der Verfahrensmangel auch zur Nichtigkeit der materiell-rechtlichen Abrede führt.
VolltextIBRRS 2009, 0760
LG Koblenz, Urteil vom 16.01.2008 - 4 O 220/06
1. Für den Abschluss eines Architektenvertrags ist der einen Vergütungsanspruch behauptende Architekt darlegungs- und beweispflichtig.
2. Rechnet der Architekt trotz Pauschalvereinbarung nach Mindestsätzen ab, muss er die behauptete Mindestsatzunterschreitung substanziiert darlegen.
3. Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, dem Kläger zu erläutern, welcher Vortrag zur Schlüssigkeit der Klage noch darzulegen ist.
4. Erhält eine Partei Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme und bezieht sich diese nur auf ihre bisherigen Ausführungen, ist weiterer Vortrag in der Berufungsinstanz unzulässig.
VolltextIBRRS 2009, 0757
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2008 - 5 U 55/08
1. Ist der ausländische Wohnsitz einer Partei im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens nicht in Streit gewesen, ist dieser bei der Prüfung der instanziellen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zu Grunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Berufungsgericht entzogen.*)
2. Die vom Kläger im Urkundsverfahren vorzulegenden Urkunden müssen den Beweis für die anspruchsbegründenden Tatsachen, hinsichtlich derer der Kläger die Beweislast trägt, erbringen können und tatsächlich erbringen; es genügt hierbei, dass die Urkunden nach den Grundsätzen allgemeiner Auslegung und freier Beweiswürdigung mittelbar die zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen beweisen.*)
3. Im Urkundenprozess ist die Aufrechnung des Beklagten gegen eine urkundlich bewiesene Forderung des Klägers eine Einwendung im Sinne von § 598 ZPO, die, wenn sie nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Mitteln von dem Beklagten nachgewiesen wird, als unstatthaft zurückzuweisen ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 0751
OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2008 - 10 U 125/08
1. Für den Abschluss eines Architektenvertrags ist der einen Vergütungsanspruch behauptende Architekt darlegungs- und beweispflichtig.
2. Rechnet der Architekt trotz Pauschalvereinbarung nach Mindestsätzen ab, muss er die behauptete Mindestsatzunterschreitung substanziiert darlegen.
3. Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, dem Kläger zu erläutern, welcher Vortrag zur Schlüssigkeit der Klage noch darzulegen ist.
4. Erhält eine Partei Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme und bezieht sich diese nur auf ihre bisherigen Ausführungen, ist weiterer Vortrag in der Berufungsinstanz unzulässig.
IBRRS 2009, 0743
OLG München, Urteil vom 29.01.2008 - 13 U 4811/07
1. Wenn der Auftragnehmer zusichert, einen Mangel zu beseitigen, und damit den Mängelbeseitigungsanspruch anerkennt sowie auch anschließend seine Mängelbeseitigungspflicht nicht mehr in Abrede stellt, erklärt er durch die Mitteilung der Termine der Mängelbeseitigungsarbeiten und mit deren Durchführung keine weiteren Anerkenntnisse.
2. Verkündet der Bauherr im Mängelprozess gegen den Generalunternehmer dem Architekten den Streit und tritt dieser in der mündlichen Verhandlung über die Berufung des Bauherrn dem Generalunternehmer bei, nachdem das OLG zu erkennen gegeben hat, dass die Berufung wegen Verjährung der Mängelansprüche unbegründet ist, so ist der Beitritt nicht rechtsmissbräuchlich.
IBRRS 2009, 0720
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - XI ZR 576/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0719
BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - IV ZB 45/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0715
BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - IV ZB 46/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0713
BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - IV ZB 41/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0709
OLG Bamberg, Beschluss vom 18.09.2008 - 8 W 60/08
Die Erheblichkeit eines Mangels i.S.d. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist in der Regel zu bejahen, wenn die Kosten der Beseitigung mindestens 10 % der vereinbarten Gegenleistung ausmachen.
VolltextIBRRS 2009, 0706
BGH, Urteil vom 14.03.2006 - X ZR 46/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0701
BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - X ZR 93/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0698
BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - X ZB 5/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0694
BGH, Beschluss vom 24.04.2007 - X ZR 113/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0693
BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - X ZR 127/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0691
BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - X ZR 184/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0685
BGH, Beschluss vom 06.03.2007 - X ZR 58/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0664
BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - X ZR 81/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0661
BGH, Beschluss vom 10.07.2007 - X ZB 4/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0659
BGH, Beschluss vom 24.10.2006 - X ZB 11/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0658
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZR 59/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0657
BGH, Beschluss vom 26.10.2007 - V ZR 42/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0654
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZB 56/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0653
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - V ZA 5/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0647
BGH, Urteil vom 06.07.2007 - V ZR 128/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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