Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 0992OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2009 - 7 W 2/09
Liegt gegen den Schuldner ein rechtskräftiger Titel ohne die konkrete Feststellung (Attribut) vor, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt, und meldet der Gläubiger die Forderung zur Tabelle mit diesem Attribut an, kann einer negativen Feststellungsklage des Schuldners gemäß § 184 Abs. 2 InsO ein Rechtsschutzbedürfnis und damit die Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 0989
AG Syke, Urteil vom 21.05.2008 - 10 C 1335/07
Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.
VolltextIBRRS 2009, 0988
LG Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2009 - 5 S 40/08
Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.
VolltextIBRRS 2009, 0982
BGH, Beschluss vom 10.12.2008 - KVR 54/07
Anstalten des öffentlichen Rechts, deren sich die Bundesländer zur Durchführung von Lotterien bedienen, sind nur dann von der Zahlung von Gerichtskosten befreit, wenn ihre sämtlichen Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltsplan des Landes aufgenommen sind (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 16.1.1997 - IX ZR 40/96, MDR 1997, 503 = DGVZ 1997, 87).*)
VolltextIBRRS 2009, 0981
BGH, Urteil vom 28.01.2009 - XII ZR 119/07
1. Schuldet der Unterhaltspflichtige neben dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten auch nachehelich geborenen Kindern oder einem neuen Ehegatten Unterhalt, sind die neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten regelmäßig auch bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB) der geschiedenen Ehe zu berücksichtigen. Soweit ein nachehelicher Karrieresprung lediglich einen neu hinzugetretenen Unterhaltsbedarf auffängt, ist das daraus resultierende Einkommen in die Unterhaltsbemessung einzubeziehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - XII ZR 9/07 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
2. In Fällen einer Verurteilung zu künftig fällig werdenden Leistungen ist die Anschließung an eine gegnerische Berufung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Dies setzt nach § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht voraus, dass die zur Begründung vorgetragenen Umstände erst nach der letzten mündlichen Verhandlung in erster Instanz entstanden sind.*)
VolltextIBRRS 2009, 0979
BGH, Urteil vom 22.01.2009 - III ZR 172/08
Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Vollstreckungsgläubiger. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfasst den Verlust, der dadurch eintritt, dass der Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird und in einem nachfolgenden Versteigerungstermin ein geringerer Erlös erzielt wird (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 13. September 2001 - III ZR 228/00 - NJW-RR 2002, 307).*)
VolltextIBRRS 2009, 0977
BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZA 46/08
Trifft der Rechtspfleger über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss ohne Vorlage an das Landgericht selbst die Beschwerdeentscheidung, so ist diese unwirksam. In diesem Fall ist Gegenstand der ursprünglichen Beschwerde auch die über eine Abhilfeentscheidung hinausgehende vermeintliche Endentscheidung des Rechtspflegers.*)
VolltextIBRRS 2009, 0975
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - KVR 18/08
Eine das Verfahren betreffende Zwischenentscheidung (hier: die Ablehnung einer Anordnung nach § 72 Abs. 2 Satz 4 GWB) ist grundsätzlich nicht selbständig mit der nach § 74 Abs. 1 GWB gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Kartellverwaltungssachen eröffneten Rechtsbeschwerde anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2009, 0971
OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2009 - 16 W 19/09
Das selbständige Beweisverfahren ist nach Ablauf einer gemäß § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme zu dem übersandten Gutachten des Sachverständigen nur dann mit Präklusionswirkung beendet, wenn die richterliche Fristsetzung ordnungsgemäß zugestellt worden ist und die Partei auch auf die Folgen einer Nichtbeachtung der Frist ordnungsgemäß hingewiesen worden ist (BGH NJW-RR 2006, 119).*)
VolltextIBRRS 2009, 0967
LG Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2008 - 5 S 40/08
Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.
VolltextIBRRS 2009, 0957
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 146/08
Hängt die Entscheidung über eine Räumungs- und Zahlungsklage und eine Hilfswiderklage auf Rückzahlung der wegen vorhandener Mängel zuviel gezahlten Miete von der Vorfrage ab, ob die Minderung bzw. die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) durch eine formularvertragliche Aufrechnungs- Minderungs- und Zurückbehaltungsrechtausschlussklausel ausgeschlossen sind bzw. ob es der Vermieterin gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich dem Mieter gegenüber hierauf zu berufen, besteht i.S. des § 301 ZPO die Gefahr widersprechender Entscheidungen, wenn das Erstgericht über die Räumungs- und Zahlungsklage durch Teilurteil entscheidet und zur Widerklage wegen der behaupteten Mängel Beweis erhebt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0953
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.01.2009 - 8 W 19/09
1. Richter- und Sachverständigenablehnungsverfahren verlieren in der Beschwerdeinstanz nicht ihren Charakter als Nebenverfahren.*)
2. Bei einem erfolglosen Rechtsmittel ergeht eine Kostengrundentscheidung durch das Beschwerdegericht gem. § 97 Abs. 1 ZPO zu Lasten des Rechtsmittelführers.*)
3. Bei einer erfolgreichen Beschwerde sind die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens und werden von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst.*)
VolltextIBRRS 2009, 0952
EuGH, Urteil vom 16.12.2008 - Rs. C-210/06
1. Ein Gericht wie das vorlegende, bei dem eine Berufung gegen die Entscheidung eines mit der Führung des Handelsregisters betrauten Gerichts anhängig ist, das einen Antrag auf Änderung einer Angabe in diesem Register abgelehnt hat, ist als Gericht anzusehen, das nach Art. 234 EG zur Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens befugt ist, obwohl weder die Entscheidung des Handelsregistergerichts in einem streitigen Verfahren ergeht noch die Prüfung der Berufung durch das vorlegende Gericht in einem solchen erfolgt.*)
2. Ein Gericht wie das vorlegende, dessen in einem Rechtsstreit wie dem des Ausgangsverfahrens ergangene Entscheidungen Gegenstand einer Revision sein können, kann nicht als Gericht im Sinne von Art. 234 Abs. 3 EG angesehen werden, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können.*)
3. Art. 234 Abs. 2 EG ist bei nationalen Rechtsvorschriften über das Recht, gegen eine Entscheidung, mit der ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt wird, Rechtsmittel einzulegen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass das Ausgangsverfahren insgesamt beim vorlegenden Gericht anhängig bleibt und nur die Vorlageentscheidung Gegenstand eines beschränkten Rechtsmittels ist, dahin auszulegen, dass die mit dieser Vertragsbestimmung den nationalen Gerichten eingeräumte Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs nicht durch die Anwendung dieser Rechtsvorschriften in Frage gestellt werden darf, nach denen das Rechtsmittelgericht die Entscheidung, mit der die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof beschlossen wird, abändern, außer Kraft setzen und dem Gericht, das diese Entscheidung erlassen hat, aufgeben kann, das nationale Verfahren, das ausgesetzt worden war, fortzusetzen.*)
4. Die Art. 43 EG und 48 EG sind beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, die es einer nach dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Eigenschaft als Gesellschaft des nationalen Rechts des Mitgliedstaats, nach dessen Recht sie gegründet wurde, zu behalten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0945
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - VII ZR 200/06
Haben die Parteien zuvor jahrelang über andere Punkte gestritten und haben zuvor erstattete Gutachten einen unmittelbar vor der letzten mündlichen Verhandlung neu eingeführten Streitpunkt nicht problematisiert, kann das Gericht von den Parteien eine umfassende sofortige Äußerung auf diesen veränderten Gesichtspunkt nicht erwarten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0932
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.01.2009 - 15 W 102/08
Die Kosten für die Beschaffung einer Sicherheit, mit deren Einsatz eine Partei die teilweise Vorwegnahme der Rechtskraft einer Entscheidung abwehrt, sind im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens erstattungsfähig.
VolltextIBRRS 2009, 0931
OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2008 - 19 U 64/08
1. Eine Schiedsvereinbarung, die einen Schiedsgutachter zur Entscheidung „unter Ausschluss des Rechtsweges" bestellt, ist eine Schiedsgerichtsklausel im Sinne von §§ 1029 ff ZPO auch dann, wenn der Schiedsgutachter „in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff BGB" entscheiden soll.
2. Bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung handelt eine Partei wider Treu und Glauben, wenn sie sich auf die Vereinbarung beruft, ihr Handeln aber der anderen Partei Grund zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung gibt; dann kann die andere Partei unmittelbar vor einem ordentlichen Gericht Klage erheben.
IBRRS 2009, 0921
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - III ZR 115/08
Die Bestimmung des § 815 Abs. 3 ZPO ist auf freiwillige Zahlungen des Schuldners an den Gerichtsvollzieher entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2009, 0918
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - III ZB 61/08
1. Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung maßgeblich (Anschluss anSenatsbeschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07 - NJW-RR 2008, 1162).*)
2. Hat in einem Berufungsverfahren, in dem mehrere Berufungskläger von verschiedenen Rechtsanwälten vertreten werden, nur einer von ihnen für die von ihm vertretenen Berufungskläger Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist gestellt, wird durch die antragsgemäß ergehende Verfügung nur die für diese Berufungskläger laufende Frist verlängert, auch wenn im abgekürzten Rubrum der Mitteilung der Name eines nicht antragstellenden Berufungsklägers mit dem Zusatz u.a. angegeben wird.*)
3. Wird diese Mitteilung dem Prozessbevollmächtigten des nicht antragstellenden Berufungsklägers abschriftlich zur Kenntnis übermittelt, kommt eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht, wenn dieser Bevollmächtigte irrtümlich annimmt, die Verlängerung beziehe sich auch auf seinen Mandanten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0917
BGH, Urteil vom 18.12.2008 - I ZR 63/06
1. Hat eine Partei, die sowohl Revision als auch vorsorglich Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, mit der Rechtsmittelschrift und weiteren Anträgen nur um Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgesucht, so kann die Auslegung der Anträge auf Fristverlängerung anhand der Umstände des Einzelfalls ergeben, dass damit schlüssig auch um Verlängerung der Frist zur Begründung der Revision nachgesucht worden ist.*)
2. Ein Unternehmer, der im Inland Waren mit der Marke des Markeninhabers in dessen Auftrag versieht, ist nach Eintragung der Marke ohne besonderen Anlass nicht zu fortlaufenden Markenrecherchen über mögliche Löschungsverfahren verpflichtet.*)
3. Wird neben einer GmbH auch deren Geschäftsführer wegen Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung auf Herausgabe in Anspruch genommen, muss der Kläger im Prozess darlegen und gegebenenfalls beweisen, was der Geschäftsführer in seiner Person i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2 BGB erlangt hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 0916
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - VIII ZB 47/08
Die öffentliche Zustellung einer Klage an einen ausländischen Beklagten, dessen ladungsfähige Anschrift bekannt ist, kann nur dann bewilligt werden, wenn die Zustellung im Wege der Rechtshilfe einen derart langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde, dass ein Zuwarten der betreibenden Partei billigerweise nicht zugemutet werden kann. Dies ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil die Dauer der Zustellung im Wege der Rechtshilfe möglicherweise einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten überschreiten wird.*)
VolltextIBRRS 2009, 0915
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - VII ZR 187/08
Ergibt die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung eines von der Partei nicht begründeten Prozesskostenhilfeantrags für eine Nichtzulassungsbeschwerde, dass der Antragsteller eine gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO zulässige Beschwerde erheben könnte, diese jedoch nur mit einem Wert unterhalb des Beschwerdewerts des § 26 Nr. 8 EGZPO Aussichten auf Erfolg hat, darf Prozesskostenhilfe nicht mit der Erwägung versagt werden, die dann durchgeführte Nichtzulassungsbeschwerde sei unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2009, 0912
BGH, Beschluss vom 14.01.2009 - XII ZB 146/08
Zur Beschwer eines zur Auskunft über sein Endvermögen verurteilten Ehegatten, der u.a. Angaben über Firmenbeteiligungen zu machen hat, die sich auf einen zwischen zwei Bilanzstichtagen liegenden Zeitpunkt beziehen.*)
VolltextIBRRS 2009, 0909
LG München I, Urteil vom 16.02.2009 - 1 S 20283/08
1. Eine Anfechtungsklage, die gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft S. (Wohnungseigentümer siehe anliegende Liste)" gerichtet ist, ist auslegungsfähig. Bei der Auslegung ist auch zu berücksichtigen, dass die Anfechtungsklage - anders als etwa eine Klage auf Schadensersatz - gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG nur gegen die übrigen Eigentümer gerichtet werden kann.*)
2. Für die Beurteilung der Beeinträchtigung eines Gartenhauses im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens gegen den Genehmigungsbeschluss kommt es nicht darauf an, ob das Gartenhaus für den Kläger sichtbar ist, geschweige denn, von welchem Standort innerhalb seines Sondereigentums aus das Gartenhaus noch zu sehen ist. Entscheidend ist der Blickwinkel von allen Gemeinschafts- und Sondereigentumsflächen aus.*)
VolltextIBRRS 2009, 0907
BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - IX ZB 136/06
1. Bei einer dem Wortlaut nach unrichtigen Parteibezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärungen als Partei gemeint ist. Dabei können als Auslegungsmittel auch spätere Prozessvorgänge herangezogen werden
2. Ein im EU-Ausland ergangenes Urteil darf vom deutschen Gericht im Verfahren auf Erklärung der Vollstreckbarkeit inhaltlich nicht überprüft werden.
VolltextIBRRS 2009, 0897
OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 281/08
1. Die Kosten der im Parteibetrieb erfolgten Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die auf die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gerichtet ist, gehören zu den Vollstreckungskosten gem. § 788 Abs. 1 Satz 2 ZPO und können daher nur durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt werden.*)
2. Die Kosten für die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i. S. von § 91 ZPO und können nicht durch das Prozessgericht festgesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 0890
BGH, Urteil vom 21.01.2009 - XII ZR 21/07
Über die Klage eines Mieters auf Feststellung, dass sein Mietverhältnis durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet worden ist, kann nicht durch Teilurteil entschieden werden, wenn der Vermieter widerklagend Mietzins für die Zeit vor oder nach dem angeblichen Beendigungstermin begehrt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0883
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 162/07
1. Nach § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Parteien noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung sind. Die Partei trifft in diesem Zusammenhang jedoch eine Informationspflicht, wenn es um Tatsachen geht, von denen die Partei keine Kenntnis hat, sich diese aber mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann. Sie ist verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen oder Geschäftsbereich und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind.
2. Werden in einem Bauprozess nach erfolgter Abnahme Mängel gerügt, besteht für den Unternehmer im Rahmen seiner Prüfungspflicht, ob der gerügte Mangel besteht und in den Rahmen seines Verantwortungsbereiches fällt, zugleich eine Erkundigungspflicht über den Zustand des von ihm selbst hergestellten Werkes, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, so dass im Streitfall der Unternehmer sich nicht damit begnügen kann, die von dem Besteller gerügten Mängel mit Nichtwissen zu bestreiten, sondern es ihm im Rahmen seiner Erkundigungspflicht obliegt, sich über das Vorhandensein der gerügten Mängel aus eigener Wahrnehmung zu überzeugen, selbst wenn er nach seiner Auffassung für das Auftreten der Mängel nicht verantwortlich ist.
VolltextIBRRS 2009, 0882
OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008 - 22 W 66/08
Nach den §§ 379, 402 ZPO kann ein Kostenvorschuss vom Beweisführer erhoben werden. Stammt ein Beweisantritt vom Streithelfer einer Partei, so ist die von dem Streithelfer unterstützte Partei Beweisführerin in diesem Sinne. Der Kostenvorschuss ist demnach von der unterstützten Partei zu leisten.
VolltextIBRRS 2009, 0877
BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08
Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO darf sich der Tatrichter in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) orientieren.*)
VolltextIBRRS 2009, 0874
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009 - 22 W 1/09
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise die Kosten von privat prozessbegleitend eingeholten Sachverständigengutachten erstattungsfähig sein können.*)
VolltextIBRRS 2009, 0855
VerfGH Berlin, Beschluss vom 01.04.2008 - VerfGH 203/06
Wenn zu einer Frage (hier: ob der Vermieter den verspäteten oder nicht erfolgten Zugang einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung i.S. von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu vertreten hat) im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung verschiedene veröffentlichte Entscheidungen vorlagen, in denen sich dieselbe Rechtsfrage stellte und anders als vom Amtsgericht beantwortet wurde, dann ist eine Divergenzlage eindeutig gegeben. Eine Zulassung der Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist dann nicht nur objektiv angezeigt, sondern offenkundig geboten. Besonders dann, wenn eine der abweichenden Entscheidungen in einem Standardkommentar (hier: Palandt) veröffentlicht ist, muss sich die Divergenzvorlage zwingend aufdrängen.
VolltextIBRRS 2009, 0853
LG Dortmund, Urteil vom 30.01.2009 - 5 O 297/08
Klagt ein Insolvenzverwalter streitige Vergütungsansprüche eines Bauunternehmers ein, muss er dem Gegner die Prozesskosten nicht erstatten, wenn er nach Beweisaufnahme den Prozess verliert.
VolltextIBRRS 2009, 0839
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2008 - 10 W 142/08
1. Die Festsetzung einer über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Vergütung setzt auch im Falle der Zustimmungsersetzung voraus, dass ein ausreichender Betrag für die gesamte Vergütung an die Staatskasse gezahlt ist.*)
2. Der Anspruchsberechtigte kann nicht darauf vertrauen, ihm werde die Vergütung, mit der sich eine Partei einverstanden erklärt hat und der das Gericht zugestimmt hat, auch dann gewährt werden, wenn ein ausreichender Betrag an die Staatskasse nicht geleistet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 0838
KG, Beschluss vom 30.04.2008 - 12 U 25/08
1. Droht die Zwangsvollstreckung aus einem ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbaren, mit der Berufung angegriffenen Räumungsurteil vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, kann bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung die Erfolgsaussicht der Berufung nicht entscheidend berücksichtigt werden, wenn noch keine abschließende Berufungsbegründung vorliegt.*)
2. Bei der Beurteilung der Fähigkeit einer OHG als Beklagter, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden zu können, kommt es nur auf die Vermögenslage der Gesellschaft an, nicht aber auf die der Gesellschafter.*)
3. Zum nicht zu ersetzenden Nachteil i.S. des § 707 ZPO wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz im Falle der Räumung des Geschäftslokals (Hotel) als einziger Einnahmequelle der Beklagten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0837
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2008 - 20 W 368/08
Eine unselbständige Kostenentscheidung ist auch in Wohnungseigentumsverfahren nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar. Wer die Hauptsacheentscheidung (hier mangels Beschwer) nicht anfechten kann, kann auch die damit verbundene, ihn belastende Kostenentscheidung nicht anfechten, es sei denn, sie ist gesetzlich unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2009, 0833
BGH, Urteil vom 15.01.2009 - IX ZR 166/07
1. Die Pflicht eines Rechtsanwalts, seinen Mandanten über den Inhalt eines möglichen Vergleichs aufzuklären, dient auch dem Schutz der ohne den Vergleich bestehenden Rechtsposition des Mandanten.*)
2. Schließt der Mandant einen Vergleich, weil ihn sein Rechtsanwalt über dessen Inhalt unzureichend aufgeklärt hat, so kann sein Anspruch auf Schadensersatz nicht unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der verletzten Pflicht auf die Differenz zu der Vermögenslage beschränkt werden, die er - nicht aber die Gegenpartei - als Inhalt des Vergleichs akzeptiert hätte.*)
VolltextIBRRS 2009, 0832
OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2009 - 2 W 32/09
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören bei gleichem Streitgegenstand grundsätzlich auch dann zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens, wenn der Beklagte und Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens nur von einem der mehreren Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens verklagt wird.*)
VolltextIBRRS 2009, 0830
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2008 - 2 U 250/08
Eine vertraglich übernommene Betriebspflicht kann auch durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung erzwungen werden. Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO scheidet nicht von vorn herein aus.*)
VolltextIBRRS 2009, 0829
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2008 - 20 W 398/05
Ein im WEG-Verfahren alten Rechts geschlossener Prozessvergleich ist außer Prozesshandlung unabhängig von der Vollstreckbarkeit auch materiell-rechtliche Vereinbarung, die als solche nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung abgeändert werden kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 0820
BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 235/08
Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung. Maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung. Wenn diese als nur zu gering anzusehen sind, kann ein Abschlag von 75 Prozent des Nennwerts der Forderung angemessen sein.*)
VolltextIBRRS 2009, 0819
BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZB 42/06
Ein vollstreckbares gerichtliches Urteil eines schweizerischen Gerichts oder ein gesetzliches Surrogat eines solchen Urteils stellt eine vollstreckbare Entscheidung im Sinne des Art. 31 Abs. 1 Luganer Übereinkommen dar, ohne dass in der Schweiz der Betreibungsweg beschritten und das Verfahren der definitiven Rechtsöffnung durchgeführt werden muss.*)
VolltextIBRRS 2009, 0814
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Wird die beantragte Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will. Danach beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels. Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271).*)
VolltextIBRRS 2009, 0813
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - VII ZB 79/08
1. § 576 Abs. 2 ZPO schließt eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens aus. Dies gilt auch, wenn in Frage steht, ob sich die örtliche Zuständigkeit aus einer Gerichtsstandsvereinbarung (hier § 18 Nr. 1 VOB/B) ergibt.*)
2. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur örtlichen Zuständigkeit kann die gesetzlich festgelegte Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erweitern.*)
3. § 18 Nr. 1 VOB/B ist nach seiner Entstehungsgeschichte und nach seinem Sinn und Zweck auf private Auftraggeber nicht anwendbar.
VolltextIBRRS 2009, 0811
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2009 - 15 U 115/08
Eine in der Berufungsinstanz erhobene Zwischenfeststellungsklage ist unzulässig, wenn im Urteil erste Instanz lediglich über einen Teil der Schadenspositionen aus zwei Mängelkomplexen entschieden wurde und das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil aufhebt sowie die Sache zurückverweist, weil die tatsächlichen Feststellungen verfahrensfehlerhaft zu Stande gekommen sind.
VolltextIBRRS 2009, 0809
OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2008 - 21 U 117/08
1. Die Hemmung der Verjährung von Mängelansprüchen kann auch bei Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden.
2. Wird ein selbständiges Beweisverfahren zu einem bestimmten Mängelpunkt oder Mängelkomplex - etwa durch ergänzende Fragen - fortgesetzt, führt es nicht zu einer Hemmung auch hinsichtlich anderer, davon nicht mehr betroffener Mängel, auch wenn diese insgesamt Gegenstand des Verfahrens sind bzw. waren.
VolltextIBRRS 2009, 0805
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2008 - 8 W 49/08
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2009, 0798
BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 107/08
Die Beschwer des zu einer Unterlassung verurteilten Beklagten richtet sich nach den Nachteilen, die aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen, nicht nach dem im Falle einer Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeld.*)
VolltextIBRRS 2009, 0795
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
1. Gegen die Gewährung der Wiedereinsetzung steht der Gegenpartei die Gehörsrüge zu.*)
2. Bei der Vorlage der Handakten zur Einlegung der Berufung muss der Prozessbevollmächtigte die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist kontrollieren.*)
VolltextIBRRS 2009, 0782
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2008 - 2 Wx 114/07
1. Die Einsichtgewährung in das Grundbuch bzw. die Erteilung eines Grundbuchauszuges ohne vorherige Anhörung der Grundstückseigentümer verletzt nicht das Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG.
2. Gemäß § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
3. Die Offenlegung des Grundbuchs für diesen Personenkreis dient, ebenso wie die Möglichkeit zur Einsicht in sonstige Verzeichnisse (z.B. Handelsregister) einem überwiegenden Allgemeininteresse und ist deshalb vom Eigentümer hinzunehmen.
4. Ein berechtigtes Interesse kann im Zuge der Restfertigstellung einer steckengebliebenen Wohnungseigentumsanlage bestehen.
VolltextIBRRS 2009, 0781
BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008 - 1 BvR 69/08
Übersieht ein Gericht eine offensichtlich einschlägige, streitentscheidende Gesetzesvorschrift, kann darin ein Verstoß gegen das objektive Willkürverbot des Art. 3 GG liegen (hier: verbraucherrechtliche Bestimmungen über den Widerruf von Fernabsatzverträgen, §§ 355, 312b, 312d BGB). Das gilt auch bei anwaltlicher Vertretung der Parteien.
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