Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15944 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 0286BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 0285
BGH, Beschluss vom 19.11.2008 - IX ZB 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0284
BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 255/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0283
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZR 223/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0282
BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 72/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0273
BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 47/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0266
BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 275/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0265
BGH, Beschluss vom 02.12.2008 - IX ZB 251/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0264
BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 175/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0262
BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 243/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0261
BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 111/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0259
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 200/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0257
BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZR 134/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0253
BGH, Urteil vom 25.11.2008 - VI ZR 317/07
Ein Prozessbevollmächtigter, der infolge Erkrankung an der Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung gehindert ist, hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um das Gericht rechtzeitig von seiner Verhinderung zu unterrichten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0250
BGH, Beschluss vom 29.12.2008 - VI ZB 82/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0249
BGH, Beschluss vom 13.01.2009 - VI ZR 43/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0195
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05
1. Eine Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG liegt nicht vor, wenn die Gefahrenlage nicht so dringlich ist, dass ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zuvor den vorhandenen Verwalter bzw. wenn der Umfang der Maßnahme dessen Befugnisse überschreitet, die übrigen Wohnungseigentümer einschalten könnte.*)
2. Einem Wohnungseigentümer, der entgegen dem eindeutigen, erkennbaren Willen der Eigentümergemeinschaft ein Beweissicherungsverfahren beantragt, steht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu.*)
3. Ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch nach § 14 Nr. 4 Hs. 2 WEG ist nicht gegeben, wenn der Schaden des Wohnungseigentümers keine Folge von Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist, sondern Folge einer Verzögerung oder Unterlassung der Mangelbeseitigung durch die Gemeinschaft. Letzteres führt nur bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch.*)
VolltextIBRRS 2009, 0190
LG Bonn, Beschluss vom 18.02.2008 - 6 T 396/07
Betreibt der Mieter gegen den Vermieter ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Vorschuss für/oder Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme mit der Behauptung, es sei der Austausch/die Erneuerung aller Fenster wegen Undichtigkeit erforderlich, weil diese nicht mehr reparaturfähig seien, und ergibt das eingeholte Gutachten, dass die Undichtigkeit mit geringfügigen Einstellungsmaßnahmen an den Fenstern beseitigt werden kann, bemisst sich der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach den Kosten, die entstanden wären, wären alle Fenster zu erneuern gewesen. Es sind weder die Kosten der Einstellungsmaßnahmen noch der Jahresbetrag einer angemessenen Minderung (§ 41 Abs. 5 GKG) maßgebend, letzteres auch dann nicht, wenn der Mieter zusätzlich eine Minderung auf den behaupteten Mangel aller Fenster stützt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0187
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2008 - 5 W 45/08
1. Ordnet das Gericht im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens die mündliche Anhörung des Sachverständigen zu den von den Parteien gegen das schriftlich gefertigte Gutachten erhobenen Einwänden an, ist eine Beschwerde gegen diese Entscheidung mit Begründung, das Gericht habe fehlerhaft den Antrag auf Einholung eines Obergutachtens übergangen, jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die Anhörung des Sachverständigen auch der Vorbereitung der Entscheidung über die Einholung eines Obergutachtens dient.*)
2. Ob die ablehnende Entscheidung über die beantragte Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens überhaupt beschwerdefähig ist (so die herrschende Meinung), kann offenbleiben.*)
VolltextIBRRS 2009, 0186
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2008 - 5 W 48/08
Bei gleichzeitiger klageweiser Geltendmachung des Werklohnanspruchs und des Anspruchs auf Zustimmung zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek in Höhe dieser behaupteten Werklohnforderung durch den Auftragnehmer liegen zwei unterschiedliche Streitgegenstände vor, so dass für die Bemessung des Streitwerts der Klage eine Zusammenrechnung der Werte der eigenständigen Streitgegenstände zu erfolgen hat (Bestätigung der Senatsrechtsprechung aus dem Beschluss vom 24.08.2005 – I- 5 U 170/04 – NZBau 2005, 697).*)
VolltextIBRRS 2009, 0180
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007 - 8 U 175/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0173
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2008 - 17 U 201/08
Das Vorbringen zu Schadensersatzansprüchen ist zu unsubstantiiert, wenn beispielsweise die Mietpoolabrechnungen für mehrere Jahre nicht vorgelegt, zum Zustand des Objekts im Erwerbsjahr und zur wirtschaftlichen Ertragskraft des Mietpools nicht hinreichend vorgetragen und konkrete, dem Beweis zugängliche Angaben zu den wertbildenden Faktoren für die Frage der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises nicht gemacht werden.
VolltextIBRRS 2009, 0171
OLG Nürnberg, Urteil vom 21.02.2007 - 4 U 2071/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 0163
KG, Urteil vom 04.03.2008 - 27 U 129/07
Ein Teilurteil gegen den gesamtschuldnerisch mit dem bauausführenden Unternehmer verklagten bauüberwachenden Planer ist unzulässig, auch wenn das Gericht den Anspruch gegen den Planer für verjährt hält, sofern eine den Anspruch gegen beide Gesamtschuldner betreffende Beweiserhebung noch aussteht.
VolltextIBRRS 2009, 0160
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2008 - 21 W 11/08
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten vorprozessual eingeholter Sachverständigengutachten.
VolltextIBRRS 2009, 0158
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2008 - 15 U 37/05
Auch Auslassungen und Unvollständigkeiten bei der Kostenentscheidung können nach § 319 ZPO korrigiert werden, wenn sie versehentlich erfolgt sind und sich dies aus dem Gesamtzusammenhang zwischen Tenor und Entscheidungsgründen ersehen lässt.
VolltextIBRRS 2009, 0157
LG Mosbach, Beschluss vom 11.08.2008 - 1 O 49/94
Zu der Frage, ob die Kosten des Beklagten zur Sicherheitsleistung zur Abwehr der Zwangsvollstreckung auch dann festsetzbar sind, wenn die Sicherheitsleistung freiwillig zur Vermeidung einer Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO geleistet wurden, nicht jedoch aufgrund von § 712 ZPO.
VolltextIBRRS 2009, 0153
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08
1. Eine Zwischenentscheidung eines Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Beschwerde in einem Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist ein "in der Hauptsache" erlassener Beschluss, gegen den gemäß § 86 Abs. 1 EnWG die Rechtsbeschwerde stattfindet.*)
2. Beschwerdebefugt i.S. des § 75 Abs. 2 EnWG kann auch derjenige sein, der einen Beiladungsantrag nicht stellen konnte, weil die Behörde den Bescheid erlassen hat, ohne dass das Verfahren in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 0150
BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08
Wird nach Einreichung der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung an den Beklagten das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet, findet eine Unterbrechung des Rechtsstreits nicht statt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0149
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - I ZB 120/05
Muss der Schuldner aufgrund eines Titels ein grundbuchmäßig hinreichend bestimmtes Grundstück herausgeben, erfolgt die Zwangsvollstreckung in der Weise, dass der Gerichtsvollzieher das Grundstück auf Antrag des Gläubigers räumt und den Gläubiger an Ort und Stelle in den Besitz einweist. Stellt der Gerichtsvollzieher - wenn es sich etwa um eine brachliegende Fläche handelt - fest, dass eine Räumung nicht erforderlich ist, kann er den Gläubiger durch Protokollerklärung in den Besitz einweisen, auch wenn er in Ermangelung von Grenzsteinen u.Ä. die genauen Grenzen des Grundstücks an Ort und Stelle nicht bestimmen kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 0141
OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2008 - 2 W 261/08
Die Terminsgebühren gem. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Teil VV-RVG, die dadurch entstehen, dass die Parteien im Rahmen einer Güteverhandlung Einigungsgespräche vor einem Richtermediator durchführen, zählen jedenfalls dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Richtermediator aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses gem. § 278 Abs. 5 ZPO zum ersuchten Richter für die Güteverhandlung bestimmt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 0139
OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008 - 14 U 45/08
1. Gegen ein unzulässiges Teilurteil ist die Berufung gegenüber einem nicht verurteilten Gesamtschuldner nicht zulässig, um dadurch die faktisch getrennten Verfahren wieder zusammenzuführen. Hierfür ist der prozessuale Weg des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO eröffnet.*)
2. Auch nach der ZPO-Novelle ist das Berufungsgericht berechtigt, nach Erlass eines unzulässigen Teilurteils den im ersten Rechtszug anhängigen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden.*)
3. Zur Erstattungsfähigkeit fiktiver Gutachterkosten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0136
OLG Schleswig, Urteil vom 13.11.2008 - 16 U 14/08
Wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt, liegt darin kein Verstoß gegen den Verhandlungs(Beibringungs-)grundsatz (Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).*)
VolltextIBRRS 2009, 0135
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2008 - 4 U 186/08
Ein Berufungskläger kann nicht darauf vertrauen, dass sein vier Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim unzuständigen Landgericht eingereichter Berufungsschriftsatz noch rechtzeitig an das zuständige Oberlandesgericht weiter geleitet wird, wenn in dem Zeitraum von vier Tagen ein Wochenende enthalten ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 0134
OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.10.2008 - 4 U 41/08
Ein Mahnbescheid und ein ihm nachfolgender Vollstreckungsbescheid sind unwirksam, wenn bei einer Forderungsmehrheit nicht erkennbar ist, aus welchen Einzelforderungen sich die gelten gemachte Gesamtforderung zusammensetzt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0133
OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2008 - 19 W 28/08
Im selbständigen Beweisverfahren sind Gegenanträge, die nur dazu dienen sollen, die Verantwortlichkeit des Antragsgegners im Verhältnis zu einem Dritten abzuklären, der in keiner unmittelbaren Beziehung zum Antragsteller steht, nicht zulässig.*)
VolltextIBRRS 2009, 0125
OLG München, Beschluss vom 07.01.2009 - 34 SchH 14/08
Auslegungsfähigkeit einer Schiedsklausel, die den Sitz des schiedsrichterlichen Verfahrens festlegt und bestimmt, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Vertrag durch ein Schiedsgericht „nach der Schiedsordnung der Industrie- und Handelskammer“ entschieden werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 0122
BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - V ZB 81/08
1. Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung findet auch auf Zwangsverwaltungsverfahren, die am 30. Juni 2007 anhängig waren, weiterhin in seiner an diesem Tage geltenden Fassung Anwendung.*)
2. Dass mehrere Zwangsverwaltungsverfahren, die dieselbe Eigentumswohnungsanlage betreffen, gemeinsam betrieben werden, führt nicht dazu, dass der Erlös aus der Verwaltung einzelner Einheiten von dem Zwangsverwalter dazu verwendet werden könnte, das auf andere Einheiten entfallende Hausgeld zu bezahlen.*)
VolltextIBRRS 2009, 0120
BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZB 53/08
1. Bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses ist der Wert des Beschwerdegegenstandes regelmäßig in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO nach dem auf einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren entfallenden Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zu bemessen.*)
2. Zu diesem Entgelt gehören bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise neben dem eigentlichen Pachtzins auch Gegenleistungen anderer Art, wie die Übernahme der öffentlichrechtlichen Lasten im Sinne von § 5 Abs. 5 BKleingG.*)
VolltextIBRRS 2009, 0117
BGH, Urteil vom 11.12.2008 - IX ZR 194/07
1. Zieht der Verwalter eine vom Schuldner sicherungshalber abgetretene Forderung ein, ohne dass der Schuldner für die gesicherte Verbindlichkeit persönlich haftet, ist der Gläubiger aus dem eingezogenen Betrag nur dann unverzüglich zu befriedigen, wenn die Sicherheit auch ohne die Insolvenz verwertungsreif gewesen wäre. Steht dieser Umstand noch nicht fest, so ist der möglicherweise dem Gläubiger verbleibende Betrag bei der Verteilung zurückzubehalten.*)
2. Hat der Schuldner an einem von ihm erworbenen Grundstück einem Gläubiger eine dem vorgemerkten Rückübertragungsanspruch des Grundstücksverkäufers nachrangige Grundschuld bewilligt und dem Gläubiger auch den Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung abgetreten, so beurteilt sich die Anfechtbarkeit dieser Rechtshandlungen nach dem Zeitpunkt der Sicherheitenbestellung, nicht nach dem des Rücktritts vom Kaufvertrag.*)
3. Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils, die im Tatbestand des Berufungsurteils und dem Protokoll der Berufungsverhandlung nicht wiederholt und auch nicht in Bezug genommen werden, weil das Berufungsgericht sie für unerheblich erachtet hat, können weder Grundlage der Nachprüfung noch einer bestätigenden Neuentscheidung des Revisionsgerichts sein. In diesem Fall ist dem betroffenen Revisionsbeklagten nach Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung Gelegenheit zu geben, auf seinen erstinstanzlichen Vortrag zurückzukommen.*)
VolltextIBRRS 2009, 0115
BGH, Urteil vom 02.12.2008 - XI ZR 525/07
Für die Frage, ob ein Prozesskostenhilfeantrag "erstmalig" gestellt worden ist, ist nur der Zeitraum ab dem 1. Januar 2002 maßgeblich; ein früher gestellter Antrag ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2009, 0114
BGH, Beschluss vom 02.12.2008 - X ZR 80/07
Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung auf der Verletzung einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0111
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 139/07
Zu den Wirkungen der Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2009, 0097
OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2008 - 16 U 22/08
1. Zur Gefahrerhöhung in der Rohbaufeuerversicherung.*)
2. Zur Prozessführungsbefugnis in der Gebäudeversicherung bei Beschlagnahme des Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren.*)
IBRRS 2009, 0094
OLG Dresden, Beschluss vom 27.11.2008 - 9 U 1128/08
Das selbständige Beweisverfahren zu mehreren Mängeln hemmt die Verjährung des einzelnen Mangels nur solange, als dessen Untersuchung betrieben wird. Auf die Gesamtdauer (Abschluss) des Verfahrens kommt es verjährungsrechtlich nicht an.
VolltextIBRRS 2009, 0093
OLG Dresden, Beschluss vom 28.10.2008 - 9 U 1128/08
Das selbständige Beweisverfahren zu mehreren Mängeln hemmt die Verjährung des einzelnen Mangels nur solange, als dessen Untersuchung betrieben wird. Auf die Gesamtdauer (Abschluss) des Verfahrens kommt es verjährungsrechtlich nicht an.
VolltextIBRRS 2009, 0091
BVerfG, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06
Eine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfragen ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2009, 0083
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 180/07
Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche, die der Mieter in seine Wohnung einbringt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0068
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 41/08
Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform.*)
VolltextIBRRS 2009, 0067
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Dem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die von seinem Prozessbevollmächtigten nicht unterzeichnete Berufungsschrift zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist und das Gericht den Prozessbevollmächtigten nicht rechtzeitig auf das Fehlen der Unterschrift hingewiesen hat.*)
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