Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 4225BGH, Beschluss vom 22.10.2008 - XII ZB 110/06
Haben die Parteien den Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen, so hindert § 53 d FGG das Familiengericht nicht, durch eine feststellende Entscheidung auszusprechen, dass eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Diese Feststellung ist, weil auf einer - die Wirksamkeit der Vereinbarung umfassenden - Rechtsprüfung beruhend, mit der befristeten Beschwerde anfechtbar; sie erwächst ggf. in Rechtskraft (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 20. Februar 1991 - XII ZB 125/88 - FamRZ 1991, 679, 680 und vom 6. März 1991 - XII ZB 88/90 - FamRZ 1991, 681 f.).*)
VolltextIBRRS 2008, 4221
BGH, Urteil vom 16.10.2008 - IX ZR 183/06
Zu den Voraussetzungen der Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Spruchkörper durch Präsidiumsbeschluss.*)
VolltextIBRRS 2008, 4219
BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - VI ZB 24/08
Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtensauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 16/08).*)
VolltextIBRRS 2008, 4217
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 130/07
Verfügt der Schuldner nach Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung über das gepfändete Konto, werden die Insolvenzgläubiger dadurch benachteiligt.*)
VolltextIBRRS 2008, 4210
OLG München, Beschluss vom 08.12.2008 - 32 Wx 156/08
Entscheidet das Amtsgericht in einem Verfahren, das vor dem 02.07.2007 anhängig geworden ist einheitlich auch über einen Erweiterungsantrag, der nach dem 01.07.2007 eingegangen ist, nach den Vorschriften des FGG, so bestimmt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG. § 72 Abs. 2 GVG n.F. ist in solchen Fällen nicht anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2008, 4200
BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - I ZA 5/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 4198
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - I ZB 87/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 4197
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - I ZR 17/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 4196
BGH, Beschluss vom 24.04.2008 - I ZR 36/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 4193
BGH, Beschluss vom 03.04.2008 - I ZR 94/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 4163
BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 5/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 4158
BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - I ZR 24/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 4116
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2008 - 10 W 53/08
1. Für die Mitwirkung des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers bei Abschluss eines Vergleichs der Hauptparteien fällt eine Einigungsgebühr nach RVG VV-Nr. 1000 an, wenn der Vergleich auch eine Regelung hinsichtlich eines Rechtsverhältnisses des Streithelfers im Verhältnis zu einer der beiden Prozessparteien enthält; dies ist zu bejahen, wenn der Vergleich eine Regelung betreffend die Kosten der Nebenintervention enthält.*)
2. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs vom 03.07.2006, II ZB 31/05 fällt die Terminsgebühr auch dann an, wenn in einem Verfahren, für das die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, auf Vorschlag des Gerichts ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Dieser Rechtssprechung schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner Rechtsauffassung im Beschluss vom 21.07.2005, II-10 WF 11/05 an.*)
3. Wird in dem Vergleich in Bezug auf den Streithelfer ausschließlich eine Kostenregelung getroffen, so bemessen sich etwaige anfallende Termins- und Einigungsgebühren nach dem Wert aller dem Streithelfer bis zum Vergleich entstandenen Kosten und nicht nach dem Wert der Hauptsache.*)
VolltextIBRRS 2008, 4095
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.07.2008 - 4 W 63/08
Die Kosten eines im Rechtstreit von einer Partei hinzugezogenen Privatgutachters sind nicht erstattungsfähig, wenn dazu kein Anlass bestand.*)
VolltextIBRRS 2008, 3994
OLG Naumburg, Urteil vom 23.09.2008 - 9 U 41/08
Erweist sich eine erlassene einstweilige Verfügung als teils gerechtfertigt, aber auch teils unbegründet, so kann der Schuldner nur Ersatz der Nachteile verlangen, die ihm erwachsen sind, weil er die einstweilige Verfügung - auch - in ihrem rechtswidrigen Teil befolgt hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 3985
BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - III ZA 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3982
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - VI ZR 214/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3981
BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - I ZR 198/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3980
BGH, Beschluss vom 11.01.2007 - IX ZB 199/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3978
BGH, Beschluss vom 31.01.2008 - III ZR 119/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3976
BGH, Urteil vom 29.10.2008 - XII ZR 165/06
1. Eine weit gefasste Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie auch für den Streit über die Wirksamkeit des Vertrages gelten soll (vgl. für die Schiedsgerichtsklausel BGHZ 69, 260, 263 f.; 53, 315, 318 f.).*)
2. Zur Bestimmtheit einer Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag.*)
IBRRS 2008, 3972
BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - IV ZR 234/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3968
BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - VI ZR 114/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3963
BGH, Beschluss vom 21.07.2008 - II ZA 4/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3961
BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - IX ZR 125/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3959
BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 383/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3957
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - VI ZB 70/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3950
BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - I ZR 144/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3947
BGH, Beschluss vom 31.01.2008 - III ZR 103/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3940
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - XI ZA 18/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3933
BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - IX ZR 125/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3932
BGH, Beschluss vom 11.10.2006 - IV ZR 147/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3931
BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - IX ZR 68/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3925
BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - IV ZB 25/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3920
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - IV ZR 82/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3919
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - IV ZR 184/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3918
BGH, Beschluss vom 28.05.2008 - XII ZB 120/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3917
BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - IX ZA 20/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3912
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - XI ZR 420/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3909
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2008 - 21 W 32/08
Auch dann, wenn der Antragsteller einseitig das selbständige Beweisverfahren für erledigt erklärt, weil der Antragsgegner nach Beweisbeschluss und vor Beauftragung eines Sachverständigen gerügte Baumängel beseitigt und deshalb das Interesse an der Beweiserhebung entfällt, kann im Beweisverfahren eine Kostengrundsatzentscheidung nicht getroffen werden.
VolltextIBRRS 2008, 3903
BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - VIII ZR 85/08
Die Zustellung einer bloßen Mitteilung der Geschäftsstelle über die vom Vorsitzenden der Berufungskammer gesetzte Frist zur Berufungserwiderung löst nicht die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die Einlegung der Anschlussberufung aus; es bedarf auch insoweit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der richterlichen Verfügung gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO (Fortführung von BGHZ 76, 236 ff.).*)
VolltextIBRRS 2008, 3899
BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - V ZB 89/08
1. Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen.*)
2. Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigten.*)
VolltextIBRRS 2008, 3890
BGH, Beschluss vom 19.11.2008 - XII ZB 195/07
Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels sind Rückstände aus der Zeit nach dessen Erlass dem Streitwert nicht hinzuzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3889
OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2008 - 29 U 64/08
1. Eine Schiedsvereinbarung, die einen Schiedsgutachter zur Entscheidung „unter Ausschluss des Rechtsweges" bestellt, ist eine Schiedsgerichtsklausel im Sinne von §§ 1029 ff ZPO auch dann, wenn der Schiedsgutachter „in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff BGB" entscheiden soll.
2. Bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung handelt eine Partei wider Treu und Glauben, wenn sie sich auf die Vereinbarung beruft, ihr Handeln aber der anderen Partei Grund zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung gibt; dann kann die andere Partei unmittelbar vor einem ordentlichen Gericht Klage erheben.
IBRRS 2008, 3744
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 30.09.2008 - 14 T 8340/08
Wird in einer Klage im Rubrum der Verband als Beklagter genannt, ist in der Klagebegründung jedoch von "den Beklagten" die Rede, so kann eine solche Klage auch gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sein, wenn allein eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer materiell-rechtlich zielführend wäre.
VolltextIBRRS 2008, 3642
BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 14/08
1. Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG muss (durch Vorlage des Einheitswertbescheids) in der Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden.
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in der Rangklasse 5 (ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 5) angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.
VolltextIBRRS 2008, 3583
BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZR 136/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3582
BGH, Beschluss vom 16.06.2008 - VIII ZB 87/06
1. Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich im Fall der Einlegung der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, sowie nach einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten, nicht aber nach dem Wert des Auskunftsanspruchs.
2. Dis gilt nicht nur im Fall der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft, sondern auch in dem hier gegebenen Fall der Verurteilung zur Erteilung von Wärmeabrechnungen, die die Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllen.
3. Bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes sind nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen.
VolltextIBRRS 2008, 3481
OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2008 - Verg W 12/08
Wird der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde zurückgewiesen, ist weder ein Rechtsmittel gegeben noch ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung statthaft.*)
VolltextIBRRS 2008, 3476
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 8/07
Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist nach § 128 Abs. 2 GWB eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung. Dem Vergabesenat ist insoweit jedoch eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessenfehlern ist.*)
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