Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 3076OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2008 - 2 W 239/08
Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Räumungsklage ist die Miete einschließlich der Mehrwertsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3070
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.10.2008 - 5 AR 41/08
Das nach § 72 Abs. 2 GVG bestimmte Landgericht ist auch für Zwangsvollstreckungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig.*)
VolltextIBRRS 2008, 3069
OLG Koblenz, Urteil vom 25.04.2008 - 10 U 1330/07
Zum Begehren von Schadensersatz für Feuchtigkeitsschäden an einem gekauften Haus kann der Kläger sich zu bezifferten Mangelbeseitigungskosten auf eingeholte Angebote von Fachfirmen beziehen und hierzu Sachverstsändigenbeweis für deren Richtigkeit antreten. Hält das Gericht eine weitere Konkretisierung für erforderlich, muss es darauf hinweisen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3059
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.10.2008 - 5 W 48/08
Ist streitig, wann ein unstreitig wirksam gekündigter Mietvertrag endet, ist für den Streitwert des Räumungsprozesses die Miete des umstrittenen Zeitraums - ohne Nebenkosten, aber mit Umsatzsteuer - anzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter den von ihm vertretenen Zeitpunkt für die Räumung einhält.*)
VolltextIBRRS 2008, 3057
OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2008 - 3 W 28/08
Entscheidet das Gericht in einem selbständigen Beweisverfahren, kein neues Gutachten einzuholen, so ist gegen diese Entscheidung keine Beschwerde möglich.
VolltextIBRRS 2008, 3056
OLG München, Beschluss vom 08.01.2008 - 32 Wx 192/07
1. Wird einem Berechtigten eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingeräumt, die ihn berechtigt, auf fremden Dachflächen eine Photovoltaikanlage zu betreiben, ist der Geschäftwert für die Eintragung der Dienstbarkeit nicht an Hand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung, sondern an Hand des hierfür üblichen, mindestens jedoch des vereinbarten Pachtzinses nach § 24 KostO zu bemessen. Auch wenn ein mit der Dienstbarkeit abgeschlossener Pachtvertrag eine längere Laufzeit hat, darf der Multiplikator für die Jahrespacht bei einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit die in § 24 Abs. 2 KostO genannten Beträge nicht übersteigen.*)
2. Wird zugunsten eines Dritten (hier der finanzierenden Bank) eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruches, einen neuen Begünstigten zu benennen und diesen als Inhaber einer zu Nr. 1 inhaltsgleichen Dienstbarkeit eintragen zu lassen, eingetragen, ist es nicht zu beanstanden, den Geschäftswert hierfür nur in Höhe des hälftigen Wertes der möglichen neuen Dienstbarkeit festzusetzen. Wird jedoch keine zeitliche Beschränkung aufgenommen, ist zunächst nach § 24 Abs. 1 Buchst b 1. Alternative KostO vom 25-fachen Jahreswert auszugehen und diesen zu halbieren.*)
VolltextIBRRS 2008, 3054
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2008 - 2 Sch 2/08
Ist bereits ein Hauptsachverfahren vor einem staatlichen Gericht anhängig und ist in diesem Verfahren auch über die Reichweite und Auslegung der Schiedsvereinbarung zu entscheiden, so fehlt für einen Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsgerichtsverfahrens das Rechtsschutzbedürfnis.
VolltextIBRRS 2008, 3051
OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.10.2008 - 8 W 455/08
Gegen die Anordnung einer Vorschusspflicht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ist ebenso wie im Hauptprozess weder eine Beschwerde nach § 67 Abs. 1 GKG noch nach § 567 Abs. 1 ZPO statthaft.*)
VolltextIBRRS 2008, 3044
LG Konstanz, Beschluss vom 17.07.2008 - 6 OH 6/08
1. Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt es an einem rechtlichen Interesse im Sinne von § 485 ZPO, wenn die Vorfrage, ob ein Bauvorhaben formell oder materiell baurechtswidrig ist, nicht geklärt ist. Die Klärung dieser Vorfrage obliegt nicht dem Sachverständigen.
2. Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrages als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch endet, dass es nicht weiter betrieben wird.
3. Ist die Kostenentscheidung versehentlich unterblieben, kann sie noch in der Abhilfeentscheidung nachgeholt werden.
VolltextIBRRS 2008, 3043
LG Konstanz, Beschluss vom 27.06.2008 - 6 OH 6/08
1. Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt es an einem rechtlichen Interesse im Sinne von § 485 ZPO, wenn die Vorfrage, ob ein Bauvorhaben formell oder materiell baurechtswidrig ist, nicht geklärt ist. Die Klärung dieser Vorfrage obliegt nicht dem Sachverständigen.
2. Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrages als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch endet, dass es nicht weiter betrieben wird.
3. Ist die Kostenentscheidung versehentlich unterblieben, kann sie noch in der Abhilfeentscheidung nachgeholt werden.
VolltextIBRRS 2008, 3042
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.2008 - 9 W 60/08
1. Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt es an einem rechtlichen Interesse im Sinne von § 485 ZPO, wenn die Vorfrage, ob ein Bauvorhaben formell oder materiell baurechtswidrig ist, nicht geklärt ist. Die Klärung dieser Vorfrage obliegt nicht dem Sachverständigen.
2. Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrages als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch endet, dass es nicht weiter betrieben wird.
3. Ist die Kostenentscheidung versehentlich unterblieben, kann sie noch in der Abhilfeentscheidung nachgeholt werden.
VolltextIBRRS 2008, 3038
BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - IX ZR 28/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3036
BGH, Beschluss vom 01.07.2008 - VI ZR 25/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3035
BGH, Beschluss vom 30.07.2008 - II ZR 184/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3031
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.07.2008 - 1 W 50/08
Der Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens hat auch dann dem Streithelfer des Antragsgegners dessen Kosten des Beweisverfahrens zu erstatten, wenn er der Anordnung zur Erhebung der Hauptsacheklage aus wirtschaftlichen Gründen - Insolvenz des Antragsgegners - nicht nachkommt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3030
BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - IV ZR 255/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3029
BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - IX ZR 245/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3028
BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - IV ZR 291/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3024
BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - V ZB 94/08
1. Das Bekanntmachungsblatt und das elektronische Bekanntmachungssystem können durch allgemeine Verwaltungsverfügung im Sinne von § 39 Abs. 1 ZVG bestimmt werden, es sei denn, der Landesgesetzgeber behält sich diese Festlegung vor. In Nordrhein-Westfalen besteht ein solcher Vorbehalt nicht.*)
2. Eine Bekanntmachung ist bei einem verlinkten Portal wie dem Portal www.justiz.de elektronisch bekannt gemacht, wenn die Bekanntmachungsdaten auf dem Server des Portals abgelegt und zum Abruf bereitgestellt sind, mit dem das Bekanntmachungsportal für den Abruf der Daten verlinkt ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 3019
BGH, Beschluss vom 09.10.2008 - IX ZB 129/07
Macht der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit glaubhaft, dass eine danach entstandene, als Neumasseverbindlichkeit einzustufende Kostenerstattungsforderung aus der Masse nicht befriedigt werden kann, darf gegen ihn ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht ergehen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3015
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008 - 20 W 152/07
Zur Frage der internationalen Zuständigkeit für selbständige Beweisverfahren in ausländischen Schiedsverfahren.
VolltextIBRRS 2008, 3013
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2008 - 8 U 2/08
1. Die Frage, ob eine Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben worden ist und deshalb zulässig ist, darf vom Berufungsgericht nicht nachgeprüft werden, und zwar unabhängig davon, wie es selbst die Zuständigkeit beurteilt. Dies gilt auch bei Verstößen gegen eine ausschließliche Zuständigkeit.*)
2. Wurde durch Zwischenurteil über die Zulässigkeit entschieden, ist dieses Urteil mit der Berufung nicht anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2008, 3008
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.08.2008 - 4 W 467/08
1. § 406 Abs. 1 ZPO findet auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung. Ob und inwieweit etwas anderes gilt, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich zur Verfahrensverzögerung und darüber letztlich zur Beweisvereitelung eingesetzt wird, bleibt offen.*)
2. Werden mehrere Befangenheitsgründe geltend gemacht sind diese grundsätzlich einzeln und in einer Gesamtschau zu prüfen.*)
3. Bezeichnet ein Sachverständiger den Antragsgegner in einem selbständigen Beweisverfahren in dem die Verursachung eines Schadens durch den Antragsgegner geklärt werden soll als "Verursacher", den Bewollmächtigten als "PV Gegenseite" und führt aus, dass nach dem "vehementen Bestreiten" der Verursachung "leider" weitere Maßnahmen erforderlich, sind, ist die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit begründet.*)
VolltextIBRRS 2008, 3005
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2008 - 19 U 34/08
1. Für den Provisionsanspruch des Maklers genügt grundsätzlich der Abschluss des schuldrechtlichen Hauptvertrages.*)
2. Anderes gilt, wenn der Maklervertrag einer Auslegung dahin zugänglich ist, dass der Provisionsanspruch entfällt, wenn der wirtschaftliche Zweck des Hauptvertrages wegfällt.*)
3. Der Erwerb eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung begründet keine Provisionspflicht für das vom Makler benannte Grundstück, es sei denn, der Erwerb in der Zwangsversteigerung wird durch Individualvereinbarung dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gleich gestellt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3003
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 - 24 U 151/07
1. Zur Verrechnung von verspäteten, aber vom Pächter bestimmten Zahlungen auf rückständige Pachten.*)
2. Der Verpächter kann rückständige Pachten, die er auf andere Monate als der Pächter bezieht, durch Hilfsanträge geltend machen, und zwar auch noch im Berufungsrechtszug.*)
VolltextIBRRS 2008, 2998
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2008 - 10 W 6/08
Zum Streitwert einer Räumungsklage.
VolltextIBRRS 2008, 2995
OLG Celle, Urteil vom 29.10.2008 - 14 U 72/08
1. Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel i. S. d. § 539 ZPO dar, der nicht rückwirkend allein dadurch beseitigt wird, dass das Rechtsmittelgericht die Entscheidung materiell-rechtlich für richtig hält.*)
2. Die Unzulässigkeit eines Teilurteils wird nicht nachträglich durch eine nach Urteilserlass vorgenommene Abtrennung des verbliebenen Rechtsstreits geheilt.*)
3. Die Rechtsprechung des BGH, nach der die Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht berührt und in diesem Fall ein Abschluss durch Teilurteil zulässig sein kann, ist auf Fälle des Todes einer Partei entsprechend anwendbar, wenn die Aussetzung des Verfahrens angeordnet und der Zeitpunkt einer etwaigen Aufnahme des Verfahrens auch durch die unbekannten Erben der verstorbenen Partei ungewiss war (Anschluss an BGH, Urt. v. 7. November 2006 - X ZR 149/04).*)
VolltextIBRRS 2008, 2981
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2007 - 22 W 41/07
Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters kann auch darin gesehen werden, dass er den Prozessbeteiligten Vorgaben zur Länge von Schriftsätzen macht.*)
VolltextIBRRS 2008, 2972
OLG München, Beschluss vom 02.05.2008 - 9 W 1268/08
Eine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO ist auch dann unzulässig, wenn nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens der Antragsgegner den Antragsteller verklagt.
VolltextIBRRS 2008, 2958
OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2008 - 15 W 15/08
1. Nur wenn eine Schiedsgutachtenabrede in einem notarielen Bauträgervertrag als solche bezeichnet wird und ihre Folgen genau abgegrenzt sind, ist diese wirksam vereinbart worden.
2. Bei Häusern ist die Feststellung oder Nichtfeststellung von Mängeln mit so erheblichen Risiken verbunden, dass Schiedsgutachtenklauseln unwirksam sind, da diese den Rückgriff auf den staatlichen Rechtsschutz weitgehend ausschließen.
3. Eine Schiedsgutachterklausel, die wirksam zustande gekommen ist, nimmt einem Vertragspartner nicht das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens
VolltextIBRRS 2008, 2956
OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2007 - 16 W 34/07
Das selbständige Beweisverfahren ist auch nach einer erfolgten Anhörung des Sachverständigen noch nicht beendet, soweit sich Nachfragen ergeben und diese innerhalb angemessener Frist gestellt werden.
VolltextIBRRS 2008, 2938
BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - V ZB 40/08
Das Rechtsmittelgericht ist nach § 17a Abs. 5 GVG auch dann an die durch die Entscheidung in der Hauptsache in dem angefochtenen Urteil stillschweigend bejahte Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gebunden, wenn das erstinstanzliche Gericht mangels Rüge einer Partei von einer Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs durch Beschluss nach § 17a Abs. 3 GVG absehen durfte.*)
VolltextIBRRS 2008, 2937
BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZB 131/07
Erklärt der Antragsteller seinen Eröffnungsantrag einseitig für erledigt, findet gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, welche die Erledigung des Antrags feststellt und dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens auferlegt, die sofortige Beschwerde nach §§ 6, 34 Abs. 2 InsO statt; § 91a ZPO ist nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2008, 2928
BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZA 23/08
Das Insolvenzgericht ist nicht zuständig für Entscheidungen darüber, ob der Treuhänder Lastschriften widerrufen darf.*)
VolltextIBRRS 2008, 2926
BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08
Die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 2924
LG München I, Urteil vom 17.06.2008 - 23 O 3978/08
Zur Problematik der Duldungspflicht Dritter zur Beweisaufnahme.
VolltextIBRRS 2008, 2916
OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
1. Ein Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an einer Fristversäumnis ist nicht gegeben, wenn er ein Schreiben an seinen Mandanten verschickt, er werde ohne ausdrückliche Weisung kein Rechtsmittel einlegen, dieses Schreiben vom ihm unterschrieben wurde, aber er nicht den Nachweis führen kann, dass dieses von seinem Schreibtisch zur Postversandstelle gelangt und tatsächlich versandt wurde.
2. Der Verfahrensbevollmächtigte ist zur Vermeidung eines Sorgfaltsverstoßes nicht gehalten, seinem Mandanten einen Gerichtsbeschluss sicherheitshalber durch Einschreiben zu übermitteln oder sich durch Rückfrage zu vergewissern, ob er ihn auch tatsächlich erhalten hat.
VolltextIBRRS 2008, 2915
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.08.2008 - 10 W 38/08
Gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen Gutachtens nach § 412 ZPO ist im selbstständigen Beweisverfahren der Beschwerdeweg eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2008, 2914
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2008 - 17 U 79/07
1. Der Streitgegenstand wird nicht dadurch begrenzt, dass der Kläger den von ihm vorgetragenen Lebenssachverhalt nur unter einem bestimmten rechtlichen Gesichtspunkt zur Überprüfung stellt.*)
2. Eine Schiedsklausel ist erst dann verbraucht, wenn das Schiedsgericht den Umfang der Schiedsvereinbarung voll ausgeschöpft hat. Nur wenn ein endgültiger Schiedsspruch vorliegt, tritt an die Stelle der Schiedseinrede der Einwand der Rechtskraft.*)
VolltextIBRRS 2008, 2913
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2008 - 1 Sch 2/08
1. Der Rechtsgedanke des § 93 ZPO ist bei der Kostenentscheidung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von inländischen Schiedssprüchen unabhängig davon anwendbar, ob ein "Anerkenntnisbeschluss" in entsprechender Anwendung des § 307 ZPO ergehen kann.*)
2. Besteht die Verpflichtung aus dem Schiedsspruch in der Unterlassung bestimmter Handlungen, so ist in der Regel ein berechtigtes Interesse des Gläubigers an der Vollstreckbarerklärung gegeben, ohne dass es einer besonderen Veranlassung durch den Schuldner bedarf. In diesem Fall ist für die Anwendung des § 93 ZPO regelmäßig kein Raum.*)
VolltextIBRRS 2008, 2908
OLG München, Beschluss vom 28.12.2007 - 11 W 2936/07
Zwischen Streitgenossen, die gemeinsam auf der Antragsteller- oder Antragsgegnerseite stehen, kommt es zu keiner internen Kostenerstattung.
VolltextIBRRS 2008, 2899
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 204/07
Ein Urteil, mit dem dem Auftraggeber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zugesprochen wird, enthält regelmäßig die Feststellung, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die gesamten Mängelbeseitigungskosten zu tragen, gegebenenfalls auch die den gezahlten Vorschuss übersteigenden Selbstvornahmekosten (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345 = ZfBR 1986, 210).*)
VolltextIBRRS 2008, 2898
OLG München, Beschluss vom 17.10.2008 - 34 SchH 11/08
1. Fehlt eine Bezeichnung des Oberlandesgerichts in der Schiedsvereinbarung, ist die Ortsangabe im Schiedsspruch regelmäßig auch für die Bestimmung der Zuständigkeit des staatlichen Gerichts maßgeblich.*)
2. Findet in Verfahren mit fakultativer mündlicher Verhandlung eine solche nicht statt, kann eine gerichtliche Zuständigkeit über § 39 ZPO nicht begründet werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2894
KG, Beschluss vom 01.10.2008 - 1 W 455/08
Klagt ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft gegen ein anderes Mitglied der Gemeinschaft auf Auflassung des der Gemeinschaft gehörenden Grundstücks an sich, so richtet sich der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem Anteil des beklagten Miteigentümers. Grundstücksbelastungen sind nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2893
KG, Beschluss vom 07.08.2008 - 2 AR 40/08
1. Ein Anspruch, der im Zusammenhang mit einem gemischttypischen Vertrag, welcher auch mietvertragliche Elemente enthält, entsteht, ist nur dann als Anspruch "aus einem Mietverhältnis gemäß § 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG anzusehen, wenn der Anspruch dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen ist.*)
2. Macht der Kläger Bereicherungsansprüche, hilfsweise Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die durch größere Baumaßnahmen an dem ihm im Wege eines Mietkaufvertrages überlassenen Wohngrundstück entstanden sind, geltend, ist die Klageforderung nicht dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet - wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - jedenfalls dann keine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wenn das verweisende Gericht nach längerer Verfahrensdauer erstmals in der mündlichen Verhandlung auf die - aus seiner Sicht bestehende - Unzuständigkeit hinweist, der Beklagte sich hierauf nicht abschließend erklärt und um Erklärungsfrist bittet, die Zuständigkeitsfrage nicht einfach gelagert und in Rechtsprechung und Literatur nicht ausdiskutiert ist, keine Eile geboten ist und das Gericht ohne Einräumung einer Erklärungsfrist am Schluss der Sitzung den Verweisungsbeschluss erlässt.*)
IBRRS 2008, 2891
BGH, Urteil vom 18.09.2008 - IX ZR 174/07
Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung geeignet ist. Ausführungen zur Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können auch die Erledigung des anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens fördern.*)
VolltextIBRRS 2008, 2889
BGH, Beschluss vom 09.09.2008 - VI ZB 53/07
Zur Auslegung der Berufungsschrift, wenn nur zwei der erstinstanzlich verklagten drei Beklagten in der Rechtsmittelschrift als Berufungsbeklagte aufgeführt sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 2886
BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - III ZB 19/08
Für eine Klage, die auf die Erklärung des Beklagten gestützt wird, die Haftung für den Rückforderungsanspruch einer öffentlich-rechtlichen Investitionsbank gegen den Empfänger einer Zuwendung mit zu übernehmen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten jedenfalls dann eröffnet, wenn die Haftungserklärung möglicherweise als Bürgschaft auszulegen ist oder ihre Umdeutung in eine Bürgschaft in Betracht kommt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2884
BGH, Urteil vom 29.05.2008 - I ZR 189/05
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 2869
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2008 - 2 Wx 160/06
1. Es kann ermessensfehlerhaft sein, von einer Kostenerstattung im zweiten Rechtszug abzusehen, wenn das Rechtsmittel des Rechtsmittelführers bei eindeutiger Rechtslage erfolglos bleibt.
2. Es existiert kein Rechtsgrundsatz dahingehend, dass der Beschwerdeführer die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens immer dann zu tragen hat, wenn die Rechtslage bereits von der ersten Instanz in gleicher Weise beantwortet worden ist wie durch das Beschwerdegericht.
3. Einen Fortsetzungsfeststellungsantrag sieht das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vor.
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