Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 3959BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 383/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3957
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - VI ZB 70/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3950
BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - I ZR 144/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3947
BGH, Beschluss vom 31.01.2008 - III ZR 103/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3940
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - XI ZA 18/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3933
BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - IX ZR 125/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3932
BGH, Beschluss vom 11.10.2006 - IV ZR 147/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3931
BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - IX ZR 68/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3925
BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - IV ZB 25/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3920
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - IV ZR 82/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3919
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - IV ZR 184/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3918
BGH, Beschluss vom 28.05.2008 - XII ZB 120/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3917
BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - IX ZA 20/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3912
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - XI ZR 420/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3909
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2008 - 21 W 32/08
Auch dann, wenn der Antragsteller einseitig das selbständige Beweisverfahren für erledigt erklärt, weil der Antragsgegner nach Beweisbeschluss und vor Beauftragung eines Sachverständigen gerügte Baumängel beseitigt und deshalb das Interesse an der Beweiserhebung entfällt, kann im Beweisverfahren eine Kostengrundsatzentscheidung nicht getroffen werden.
VolltextIBRRS 2008, 3903
BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - VIII ZR 85/08
Die Zustellung einer bloßen Mitteilung der Geschäftsstelle über die vom Vorsitzenden der Berufungskammer gesetzte Frist zur Berufungserwiderung löst nicht die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die Einlegung der Anschlussberufung aus; es bedarf auch insoweit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der richterlichen Verfügung gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO (Fortführung von BGHZ 76, 236 ff.).*)
VolltextIBRRS 2008, 3899
BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - V ZB 89/08
1. Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen.*)
2. Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigten.*)
VolltextIBRRS 2008, 3890
BGH, Beschluss vom 19.11.2008 - XII ZB 195/07
Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels sind Rückstände aus der Zeit nach dessen Erlass dem Streitwert nicht hinzuzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3889
OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2008 - 29 U 64/08
1. Eine Schiedsvereinbarung, die einen Schiedsgutachter zur Entscheidung „unter Ausschluss des Rechtsweges" bestellt, ist eine Schiedsgerichtsklausel im Sinne von §§ 1029 ff ZPO auch dann, wenn der Schiedsgutachter „in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff BGB" entscheiden soll.
2. Bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung handelt eine Partei wider Treu und Glauben, wenn sie sich auf die Vereinbarung beruft, ihr Handeln aber der anderen Partei Grund zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung gibt; dann kann die andere Partei unmittelbar vor einem ordentlichen Gericht Klage erheben.
IBRRS 2008, 3744
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 30.09.2008 - 14 T 8340/08
Wird in einer Klage im Rubrum der Verband als Beklagter genannt, ist in der Klagebegründung jedoch von "den Beklagten" die Rede, so kann eine solche Klage auch gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sein, wenn allein eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer materiell-rechtlich zielführend wäre.
VolltextIBRRS 2008, 3642
BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 14/08
1. Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG muss (durch Vorlage des Einheitswertbescheids) in der Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden.
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in der Rangklasse 5 (ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 5) angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.
VolltextIBRRS 2008, 3583
BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZR 136/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3582
BGH, Beschluss vom 16.06.2008 - VIII ZB 87/06
1. Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich im Fall der Einlegung der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, sowie nach einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten, nicht aber nach dem Wert des Auskunftsanspruchs.
2. Dis gilt nicht nur im Fall der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft, sondern auch in dem hier gegebenen Fall der Verurteilung zur Erteilung von Wärmeabrechnungen, die die Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllen.
3. Bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes sind nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen.
VolltextIBRRS 2008, 3481
OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2008 - Verg W 12/08
Wird der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde zurückgewiesen, ist weder ein Rechtsmittel gegeben noch ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung statthaft.*)
VolltextIBRRS 2008, 3476
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 8/07
Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist nach § 128 Abs. 2 GWB eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung. Dem Vergabesenat ist insoweit jedoch eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessenfehlern ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 3475
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2008 - 11 Verg 7/08
Keine selbstständige Anfechtung der Kostenentscheidung in einer Vergabesache, wenn nicht die Hauptsache selbstständig anfechtbar ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 3474
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2008 - 19 W 60/08
Gegen ein erstinstanzliches Sachurteil, das entgegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG ohne Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ergeht, ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft; in einem solchen Fall findet der Meistbegünstigungsgrundsatz keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2008, 3473
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2008 - 9 U 3/08
1. Bezeichnet der Kläger irrtümlich einen falschen - aber tatsächlich existierenden - Beklagten, hat das Gericht den wirklichen Willen des Klägers auf der Grundlage des gesamten Inhalts der Klage(begründungs)schrift sowie etwa beigefügter Anlagen auszulegen. Für die Verweigerung einer Berichtigung des Passivrubrums ist in solchen Fällen kein Raum. Der falsche Beklagte wird durch die Zustellung der Klageschrift nicht Partei, sondern bleibt Scheinbeklagter.*)
2. Hat das erstinstanzliche Gericht die Klage gegen den Scheinbeklagten abgewiesen, stellt dies regelmäßig ein unzulässiges Teilurteil dar, das die Aufhebung und Zurückweisung nach § 538 II 1 Nr. 7 ZPO erforderlich macht.*)
VolltextIBRRS 2008, 3470
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.09.2008 - 17 W 21/08
1. Schwierige Rechtsfragen zur Risikoaufklärungspflicht einer Finanzierungsbank (hier: in so genannten Schrottimmobilien-Fällen), die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können, dürfen im Prozesskostenhilfeverfahren nicht unter Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend entschieden werden.*)
2. Die Angabe des Vermittlers im so genannten Besuchsbericht betreffend die "Vorauszahlung auf die Mietpoolausschüttung von z. Zt." ist aus der maßgeblichen Sicht der Anleger dahin auszulegen, dass ihnen eine entsprechende Nettozahlung aus dem Mietpool versprochen wird, die sie auf der Einnahmenseite der Renditerechnung ungekürzt einstellen dürfen.*)
3. Auf der Grundlage des vom Bundesgerichtshof bei kreditfinanzierten Anlagenmodellen entwickelten und in ständiger Rechtsprechung vertretenen Haftungskonzepts nach Pflichtenkreisen (Trennungstheorie), das nur ganz ausnahmsweise eine Pflicht der finanzierenden Bank zur Risikoaufklärung anerkennt, liegen die subjektiven Verjährungsvoraussetzungen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei einer in Rede stehenden Aufklärungshaftung des Finanzierungsinstituts aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung erst vor, wenn die geschädigten Anleger seinerzeit nicht nur die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben, aus denen sich ergab, dass sie im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft arglistig getäuscht worden waren, sondern auch zusätzlich noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der in Anspruch genommenen Bausparkasse zuließen.*)
4. Die für den Lauf der Verjährungsfrist maßgebliche Kenntnis der Anleger kann daher grundsätzlich nicht vor Ende des Jahres 2004 angesetzt werden, als sie von den maßgebenden Umständen (Wissensvorsprung der Kreditgeberin) im Zusammenhang mit dem von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Auftrag gegebene Gutachten vom 27.11.2001 (BAFin-Bericht) erfahren haben. Die Anleger mussten zuvor nicht in Erwägung ziehen, ein maßgeblicher Organvertreter einer Bausparkasse könnte von planmäßig überhöhten Mietpoolausschüttungen im Zeitpunkt des Abschlusses der Finanzierungsverträge Kenntnis gehabt oder an einem betrügerischen Mietpoolkonzept mitgewirkt haben.*)
VolltextIBRRS 2008, 3468
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08
Unabhängig von den gestellten Anträgen des Streithelfers bemisst sich der Streitwert insoweit nach dem gemäß § 3 ZPO maßgeblichen Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei.*)
VolltextIBRRS 2008, 3466
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2008 - 2 U 1582/07
Zur Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Anwaltswechsel.*)
VolltextIBRRS 2008, 3458
BGH, Beschluss vom 13.11.2008 - IX ZB 231/07
1. Ist gegen die Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts, durch die eine Besetzungsrüge zurückgewiesen wird, eine sofortige Beschwerde unstatthaft, so kann gegen eine inhaltsgleiche Erstentscheidung des Berufungsgerichts trotz Zulassung keine Rechtsbeschwerde eingelegt werden.*)
2. Ein Besetzungsmangel kann nicht mit Hilfe eines Ablehnungsgesuchs gerügt werden.*)
3. Die ordnungsgemäße Besetzung des Berufungsgerichts ist nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, der für die den Rechtsmittelführer beschwerende Sachentscheidung maßgeblich ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 3456
BGH, Urteil vom 11.11.2008 - XI ZR 468/07
1. Ein Treugeber, der nicht selbst Gesellschafter einer Personengesellschaft wird, sondern für den ein Gesellschafter den Geschäftsanteil treuhänderisch hält, haftet für Gesellschaftsschulden nicht analog §§ 128, 130 HGB persönlich.*)
2. Zur Auslegung der in einem formularmäßigen Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht.*)
3. § 97 Abs. 2 ZPO findet bei Erfolg einer im zweiten Rechtszug erhobenen sachdienlichen Widerklage, die keine Auswirkung auf den Ausgang des Klageverfahrens hat und die auf dieselben Gesichtspunkte gestützt wird, die zur Abweisung der Klage geführt haben, keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2008, 3447
BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - V ZB 48/08
Das Versteigerungsverfahren ist nach § 75 ZVG, in der Fassung durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I 3416), auch dann von Amts wegen einzustellen, wenn ein Dritter, der berechtigt ist, den Gläubiger zu befriedigen, den Nachweis über die Zahlung des zur Befriedigung und zur Deckung der Kosten erforderlichen Betrages an die Gerichtskasse im Versteigerungstermin vorlegt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3297
KG, Beschluss vom 06.03.2008 - 2 AR 12/08
1. Maßgeblich für die Beurteilung der Zuständigkeit ist insoweit stets der Sachvortrag des Klägers, da nur er den Streitgegenstand bestimmt.
2. Beruft sich der auf Räumung und Zahlung einer Nutzungsentschädigung klagende Eigentümer nicht mehr auf einen mündlich geschlossenen Mietvertrag, so richtet sich die sachliche Zuständigkeit nach § 23 Nr. 1 GVG und nicht nach § 23 Nr. 2 a GVG.
VolltextIBRRS 2008, 3292
OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2008 - 12 W 57/08
Weist ein Gericht den Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes eines Urteiles ohne Begründung zurück, kann dieser Beschluss trotz § 320 Abs. 4 Satz 2 ZPO – Ausschluss der Anfechtung – mittels sofortiger Beschwerde angegriffen werden.
VolltextIBRRS 2008, 3278
OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2008 - 5 U 869/07
1. Der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist ein Vertrag auch dann, wenn er mit dem letztlich beabsichtigten Rechtsgeschäft beruflichen oder gewerblichen Inhalts derart verknüpft ist, dass beide als untrennbar aufeinander bezogene Einheit erscheinen (hier: Maklervertrag und vermitteltes Rechtsgeschäft)
2. Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO ist nicht anwendbar, wenn die auf den Mitgliedsstaat ausgerichtete Tätigkeit für den konkreten Vertragsschluss nicht ursächlich war.
VolltextIBRRS 2008, 3268
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2007 - 14 W 46/07
1. In der mündlichen Verhandlung erfolgte Äußerungen des Richters zur Erfolgsaussicht der Klage rechtfertigen grundsätzlich nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)
2. Die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften erfolgte Setzung einer zu kurz bemessenen Frist zur Stellungnahme auf die Klageerwiderung rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit dann nicht, wenn der Verfahrensfehler auf einem Versehen des Richters beruht.*)
3. In der durch den abgelehnten Richter unter Verstoß gegen die Wartepflicht erfolgten Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung liegt dann keine die erneute Ablehnung rechtfertigende Prognose über den Ausgang des Ablehnungsverfahrens, wenn der Termin bei erfolgreicher Ablehnung des Richters von seinem Vertreter durchgeführt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 3249
BGH, Beschluss vom 22.09.2008 - II ZR 257/07
1. Die Feststellung allein, dass ein Verbraucher eine Vertragserklärung in seiner Privatwohnung abgegeben hat, rechtfertigt noch nicht die Annahme, er habe sich in einer für die Bejahung einer Haustürsituation erforderlichen typischen Überrumpelungssituation befunden und sei deshalb zum Widerruf der Erklärung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWiG (jetzt: § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) berechtigt.*)
2. Bei der Erstellung der von der Gesellschaft bei Ausscheiden eines Gesellschafters geschuldeten Auseinandersetzungsbilanz handelt es sich um eine vertretbare Handlung nach § 887 ZPO mit der Folge, dass gemäß § 128 HGB neben der Gesellschaft auch die Gesellschafter, insbesondere der geschäftsführende Gesellschafter, auf Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz in Anspruch genommen und verklagt werden können.*)
3. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO ist entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungsanspruch (hier: dem Anspruch auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz) stattgibt. Eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das erstinstanzliche Gericht hinsichtlich der nicht beschiedenen Anträge der Stufenklage kommt daher nur in Betracht, wenn eine Partei einen entsprechenden Antrag stellt (Anschluss an BGH, Urt. v. 3. Mai 2006 VIII ZR 168/05, NJW 2006, 2626 f. Tz. 14 f.).*)
VolltextIBRRS 2008, 3247
BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - X ZB 29/07
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt den Parteien kein Recht darauf, vor der gerichtlichen Entscheidung zu erfahren, wie das Gericht den die Grundlage seiner Entscheidung bildenden Sachverhalt (voraussichtlich) würdigen wird. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nicht schon dann verletzt, wenn das Patentgericht nicht darauf hinweist, welchen Offenbarungsgehalt es einer in der mündlichen Verhandlung erörterten Veröffentlichung entnimmt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3246
BGH, Beschluss vom 20.10.2008 - II ZR 207/07
1. Eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts liegt nur vor, wenn zwischen den Beteiligten ein Gesellschaftsvertrag geschlossen worden ist, der jedenfalls die Einigkeit darüber enthält, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und diesen durch vermögenswerte Leistungen zu fördern (Bestätigung Sen.Urt. v. 12. November 2007 II ZR 183/06, ZIP 2008, 24 ff.).*)
2. Wird die Klage auf die Rückzahlung eines Darlehens gestützt und bestreitet der Beklagte nicht nur den Abschluss eines solchen Vertrages, sondern jeglichen persönlichen Kontakt zu der Klägerin, verletzt die Annahme einer Innengesellschaft sowohl den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs als auch den Beibringungsgrundsatz.*)
VolltextIBRRS 2008, 3243
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - VI ZB 16/08
Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtensauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können.*)
VolltextIBRRS 2008, 3242
BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - V ZB 41/08
1. Von einem Einzelausgebot kann nur abgesehen werden, wenn die in § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG genannten Beteiligten hierauf verzichten; das gilt auch im Falle des § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG.*)
2. Der Verzicht auf eine Einzelausbietung setzt nach § 63 Abs. 4 Satz 2 ZVG ein positives Tun mit eindeutigem Erklärungsgehalt voraus; der Verzicht ist stets zu protokollieren (§§ 78, 80 ZVG).*)
VolltextIBRRS 2008, 3241
BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - X ZB 28/07
Die inhaltliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung kann mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht zur Überprüfung gestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 3233
BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - IX ZB 77/08
Im eröffneten Insolvenzverfahren kann dem Schuldner, der eine natürliche Person ist, bei Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters nach § 148 Abs. 2 InsO auf Antrag Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden, jedenfalls soweit dies zur Erhaltung von Leben und Gesundheit des Schuldners erforderlich ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 3232
BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - VII ZB 92/07
1. a) Die einem Landwirt nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 zugewiesenen Zahlungsansprüche sind als sonstige Vermögensrechte nach § 857 ZPO grundsätzlich pfändbar.*)
b) Die einem Landwirt aus der nationalen Reserve nach Art. 42 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 zugewiesenen Zahlungsansprüche sind innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab ihrer Zuweisung nach § 857 Abs. 1 ZPO i.V. mit § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar.*)
c) § 851 a ZPO ist auf die Pfändung von derartigen Zahlungsansprüchen nicht anwendbar.*)
2. a) Die Verwertung eines gepfändeten Zahlungsanspruchs kann dadurch erfolgen, dass das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach § 857 Abs. 5 ZPO die Veräußerung anordnet.*)
b) Die Überweisung eines gepfändeten Zahlungsanspruchs zur Einziehung setzt entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 voraus, dass der Gläubiger den Zahlungsanspruch selbst aktivieren kann, er also selbst Betriebsinhaber im Sinne der Verordnung ist und eine landwirtschaftliche Fläche in der selben Region bewirtschaftet, für die der Zahlungsanspruch zugewiesen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 3221
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes bei einem Recht auf wiederkehrende Leistungen (hier: Verpflichtung zum Winterdienst)
VolltextIBRRS 2008, 3220
BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - V ZB 22/08
1. Eine drohende Selbsttötung des Schuldners kann zur einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens führen.
2. Die Zuschlagsbeschwerde kann nur mit der auf den Zuschlagsbeschluss selbst zurückzuführenden Suizidgefahr begründet werden.
VolltextIBRRS 2008, 3219
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZB 63/08
Zur Problematik der einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Räumungsurteils durch das Rechtsbeschwerdegericht.
VolltextIBRRS 2008, 3200
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.08.2008 - 5 W 151/08
Eine ein Ablehnungsgesuch rechtfertigende Äußerung des Richters liegt nicht vor, wenn dieser sich in einem Hinweisbeschluss für mehrere und zum Teil in Fettdruck hervorgehobene Anregungen der Parteien zu weiterem prozessualen Vorgehen "bedankt".*)
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