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Sachgebiet: Prozessuales

15855 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 0681
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzungsbeschluss

AG Karlsruhe-Durlach, Beschluss vom 07.02.2022 - 1 M 288/21

1. Der Gläubiger muss die Zwangsvollstreckung, auch die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO, dem Schuldner nicht ankündigen. Der Schuldner ist durch die zweiwöchige Wartefrist des § 750 Abs. 3 ZPO ausreichend geschützt. Damit, dass der Gläubiger sofort nach Ablauf der Wartefrist Vollstreckungsmaßnahmen unternimmt, muss der Schuldner rechnen. Kosten für solche Vollstreckungsmaßnahmen muss der Schuldner tragen (§ 788 ZPO).

2. Schon vor Ablauf der Wartefrist des § 750 Abs. 3 ZPO darf der Gläubiger Vorpfändungen (§ 845 ZPO) vornehmen, weil für sie die Wartefrist nicht gilt. Auch die Kosten von Vorpfändungen muss der Schuldner tragen, wenn die Sorge des Gläubigers, ohne Vorpfändungen könne der Schuldner Vermögen beiseiteschaffen, nachvollziehbar ist (§ 788 ZPO). Nachvollziehbar ist diese Sorge schon dann, wenn die zu vollstreckende Forderung sehr hoch ist (hier: über EUR 2 Mio.).

3. Droht die Monatsfrist des § 845 Abs. 2 ZPO aus Gründen, die nicht der Gläubiger zu vertreten hat, abzulaufen, kann die Vorpfändung beliebig oft wiederholt werden; auch die Kosten der zweiten und dritten Vorpfändung hat dann der Schuldner zu tragen (§ 788 ZPO). Die Gründe für den Ablauf der Monatsfrist hat der Gläubiger nicht zu vertreten, wenn er die vollstreckbare Ausfertigung bei einem anderen Vollstreckungsorgan (hier: dem Grundbuchamt) vorlegen musste und eine zweite vollstreckbare Ausfertigung (§ 733 ZPO) nicht beantragen möchte, weil der Schuldner durch ihre Erteilung gewarnt würde und dann Vermögen beiseiteschaffen könnte.

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IBRRS 2022, 0789
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.03.2022 - 2-09 S 45/21

Auch nach der WEG-Reform 2020 berechnet sich der Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung nach dem Gesamtbetrag der abgerechneten Kosten.

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IBRRS 2022, 0780
ProzessualesProzessuales
Ohne Fristverlängerungsantrag keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 09.02.2022 - XII ZB 474/21

Dem Beschwerdeführer ist keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde zu gewähren, wenn er vor Fristablauf keinen ordnungsgemäßen Antrag auf Fristverlängerung - etwa unter Hinweis auf eine nicht gewährte Akteneinsicht - gestellt hat, mit dem diese ohne Einwilligung des Gegners gem. § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG i.V.m. § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO hätte erfolgen können (im Anschluss an BGHZ 217, 199 = NJW 2018, 952 = IBR 2018, 239).*)

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IBRRS 2022, 0747
ProzessualesProzessuales
Nach Hinweis fristgerecht vorgebrachter Wiedereinsetzungsgrund ist nicht nachgeschoben!

BGH, Beschluss vom 16.12.2021 - V ZB 34/21

Weist das Berufungsgericht die Partei darauf hin, dass zwar nicht der in dem Wiedereinsetzungsantrag innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO geltend gemachte Wiedereinsetzungsgrund vorliegt, sich aus dem Antrag aber ein anderer Wiedereinsetzungsgrund ergibt, und stützt die Partei sich nach Ablauf der Antragsfrist, jedoch innerhalb der gewährten Stellungnahmefrist auf diesen anderen Wiedereinsetzungsgrund, kann die Wiedereinsetzung nicht mit der Begründung versagt werden, es handle sich um ein unzulässiges Nachschieben eines neuen Wiedereinsetzungsgrunds.*)

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IBRRS 2022, 0748
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auf das Ergebnis einer Internetrecherche muss hingewiesen werden!

BGH, Beschluss vom 27.01.2022 - III ZR 195/20

Möchte ein Gericht von ihm dem Internet entnommene Tatsachen als offenkundig i.S.d. § 291 ZPO seinem Urteil zu Grunde legen, muss es den Parteien durch einen Hinweis die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Ein Hinweis kann nur dann unterbleiben, wenn es sich um Umstände handelt, die den Parteien ohne Weiteres gegenwärtig sind und von deren Entscheidungserheblichkeit sie wissen (Fortführung von BGH, Urteil vom 08.10.1959 - VII ZR 87/58, BGHZ 31, 43, 45, und vom 06.05.1993 - I ZR 84/91, IBRRS 1993, 0522 = NJW-RR 1993, 1122, 1123; Beschluss vom 07.05.2020 - IX ZB 84/19, Rz. 15, IBRRS 2020, 1521 = NJW-RR 2020, 868).*)

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IBRRS 2022, 0735
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung: Einzelrichter ist nicht zuständig!

BGH, Beschluss vom 28.01.2022 - VI ZB 13/20

Bejaht das Beschwerdegericht mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die - im Sinne aller in § 574 Abs. 2 ZPO genannten Zulassungsgründe zu verstehende (BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZB 81/11, Rz. 9, IBRRS 2011, 5230 = IMRRS 2011, 3823 = NJW-RR 2012, 125, m.w.N.) - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet es aber zugleich in der Sache durch den Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18.12.2018 - VI ZB 2/18, Rz. 6, IBRRS 2019, 0473 = NJW-RR 2019, 381; vom 18.09.2018 - VI ZB 34/17, Rz. 5, IBRRS 2018, 3621 = IMRRS 2018, 1313 = NJW-RR 2018, 1460; vom 29.11.2019 - IX ZB 56/19, Rz. 12, IBRRS 2019, 4074 = ZInsO 2020, 85; vom 22.11.2011 - VIII ZB 81/11, Rz. 12, IBRRS 2011, 5230 = IMRRS 2011, 3823 = NJW-RR 2012, 125; teilweise m.w.N).*)

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IBRRS 2022, 0154
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsschutzbedürfnis (mehr) nach bestandskräftigem Folgebeschluss

LG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2020 - 11 S 56/18

Beschließt die Eigentümergemeinschaft in einem laufenden Beschlussanfechtungsverfahren auf einer Folgeversammlung einen weiteren (bestandskräftigen) Beschluss zur selben Sanierungsmaßnahme, so entfällt nachträglich das Rechtsschutzinteresse des Anfechtungsklägers.

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IBRRS 2022, 0716
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstücksverkauf via öffentlicher Ausschreibung: Zivilgerichte zuständig!

VGH Bayern, Beschluss vom 01.02.2022 - 22 C 21.2470

1. Wählt eine Gemeinde für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet.

2. Das vorvertragliche Rechtsverhältnis dient der Anbahnung eines möglichen Kaufvertragsabschlusses, der sich nach Privatrecht richtet. Das vorvertragliche Rechtsverhältnis ist daher ebenso wie etwaige daraus abzuleitende Pflichten und Rechte grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen.

3. Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen dann in Betracht, wenn dem "Vergabeverfahren" trotz der per se privatrechtlichen Abwicklung eine nach öffentlichem Recht zu beurteilende Entscheidungsstufe vorgeschaltet ist oder das Rechtsverhältnis aus anderen Gründen öffentlich-rechtlich überlagert wird.

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IBRRS 2022, 0685
ProzessualesProzessuales
Angabe einer c/o-Adresse ist keine ladungsfähige Anschrift!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2021 - 4 U 13/21

1. Für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung bedarf es keines Antrags (mehr), wenn die Zustellung von Amts wegen zu erfolgen hat, wie dies bei einem Versäumnisurteil der Fall ist.

2. Eine öffentliche Zustellung kann erst erfolgen, wenn sich eine Zustellung an eine im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift als nicht möglich erweist.

3. Auch in dem Fall, in dem eine öffentliche Zustellung unwirksam ist, kann es dem dadurch Begünstigten verwehrt sein, die Unwirksamkeit der Zustellung im Prozess geltend zu machen. Als rechtsmissbräuchlich ist das Berufen auf eine unwirksame öffentliche Zustellung anzusehen, wenn der Zustellungsempfänger zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen musste, zu verhindern.

4. Die Angabe einer c/o-Adresse ist keine ladungsfähige Anschrift.

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IBRRS 2022, 0674
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung lässt Raum für Durchsetzung materiell-rechtlicher Kostenerstattungsansprüche!

BGH, Beschluss vom 11.01.2022 - VIII ZB 44/21

1. Die Vorschrift des § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 Alt. 2 ZPO lässt die Berücksichtigung materiell-rechtlicher Kostenerstattungsansprüche - soweit diese nicht auf einer Einigung zwischen den Parteien über die Tragung der prozessualen Kostenlast (Vergleich oder Kostenverzicht) beruhen - nicht zu (Bestätigung von Senatsurteil vom 16.02.2011 - VIII ZR 80/10, NJW 2011, 2368 Rn. 12 = IBR 2011, 1475 - nur online; BGH, Beschlüsse vom 06.07.2005 - IV ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1662 unter II 2 b; vom 14.06.2010 - II ZB 15/09, NJW-RR 2010, 1476 Rn. 10; jeweils mwN).*)

2. Ein weiter reichendes Verständnis dieser Vorschrift ist auch unter Beachtung der gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehenden Schranken für die nachfolgende Geltendmachung eines - der zuvor ergangenen prozessualen Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO entgegengerichteten - materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs des (ehemaligen) Klägers gegen den (ehemaligen) Beklagten nicht geboten. Denn eine prozessuale Kostenentscheidung lässt grundsätzlich noch Raum für die Durchsetzung materiell-rechtlicher Ansprüche auf Kostenerstattung etwa aus Vertrag, wegen Verzugs oder aus unerlaubter Handlung (Bestätigung von Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - VIII ZR 80/10, aaO Rn. 10 mwN).*)

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IBRRS 2022, 0665
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zugang durch Einwurf-Einschreiben mit Ein- und Auslieferungsbeleg bewiesen?

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2022 - 1 Sa 159/21

Wird ein Kündigungseinschreiben per Einwurf-Einschreiben übersendet und legt der Absender den Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger (wie BGH, Urteil vom 27.09.2016 - II ZR 299/15, IBRRS 2016, 3005; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.03.2019 - 2 Sa 139/18, BeckRS 2019, 18247; LAG Baden-Württemberg, IBR 2021, 605; gegen: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.09.2019 - 5 Sa 18/13, BeckRS 2014, 65241; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2019 - 14 Ca 465/19, BeckRS 2019, 17926).*)

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IBRRS 2022, 0647
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erfolglose Erinnerung hinsichtlich einer Ausfallentschädigung

AG Ludwigsburg, Beschluss vom 16.11.2021 - 1 M 3387/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0627
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwertberechnung muss Nutzungsherausgaben berücksichtigen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2021 - 16 W 104/21

1. In „5a VVG-Fällen“ ist ein in diesem Rahmen geltend gemachter Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen bei der Streitwertberechnung – auch für den Gebührenstreitwert – zu berücksichtigen.*)

2. Bei der Bemessung des Wertes der Nutzungen haben offensichtlich übertriebene Einschätzungen – namentlich eine unrichtige Berechnung nach Maßgabe der Eigenkapitalrendite des Versicherers – außer Betracht zu bleiben.*)

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IBRRS 2022, 0626
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privatgutachter soll Mängel ermitteln: Kosten sind nicht erstattungsfähig!

OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2022 - 25 W 214/21

1. Soll das vom Bauherrn besorgte Privatgutachten klären, ob wegen vermeintlicher Mängel der Werkleistung Ansprüche möglich sind, fehlt die für die prozessuale Erstattungsfähigkeit der so aufgewendeten Kosten erforderliche Prozessbezogenheit.

2. Prozessbezogenheit ist ferner nicht gegeben, wenn die Bauvertragsparteien nachfolgend einen Ortstermin mit dem Privatgutachter durchführen, in dem die Einigung über die Verantwortlichkeit für aufgetretene Mängel scheitert.

3. Für spätere binnenprozessuale Betätigung des Privatgutachters angefallene Kosten sind prozessual nur ausgleichsfähig, wenn der dieses Privatgutachten beauftragenden Partei ohne diese gutachterliche Unterstützung substanziierter Vortrag unmöglich gewesen ist.

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IBRRS 2022, 0629
ProzessualesProzessuales
Fristverlängerungsantrag ist dringlichkeitsschädlich: Hinweis macht Richter nicht befangen!

OLG Köln, Beschluss vom 17.02.2022 - 15 U 244/21

1. Das das Gericht muss - insbesondere gegenüber einem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren "bewanderten" Rechtsanwalt - keinen Hinweis erteilen, dass ein Fristverlängerungsantrag dringlichkeitsschädlich ist.

2. Das bedeutet aber noch nicht, dass ein dennoch etwa aus Gründen des fairen Verfahrens erteilter richterlicher Hinweis damit sogleich grob verfahrensfehlerhaft wäre bzw. sogar (mehr oder weniger automatisch) die Besorgnis einer Befangenheit begründet.

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IBRRS 2022, 0605
ProzessualesProzessuales
Isolierte Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.02.2022 - 10 S 2199/21

Eine Anhörungsrüge gem. § 152a VwGO hinsichtlich einer Entscheidung über die Kosten ist nicht deswegen unzulässig, weil nicht auch gegen die Entscheidung in der Hauptsache eine Anhörungsrüge erhoben worden ist (entgegen OVG Sachsen, Beschluss vom 07.05.2020 - 3 B 119/20).*)

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IBRRS 2022, 0608
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwaltsprozess in eigener Sache: Erkrankter Anwalt muss sich vertreten lassen!

BGH, Urteil vom 02.12.2021 - IX ZR 53/21

Ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt und wegen einer länger andauernden Erkrankung an einem Termin nicht teilnehmen kann, muss sich vertreten lassen, es sei denn, er legt gewichtige Gründe dar, welche seine Anwesenheit erfordern.*)

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IBRRS 2022, 0603
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein negatives Feststellungsinteresse bei vorbehaltenen oder auf die Aufrechnung beschränkten Ansprüchen

LG Lüneburg, Urteil vom 09.02.2022 - 6 S 27/21

1. Ein negatives Feststellungsinteresse liegt nicht vor, wenn der Vermieter über die Kaution hinausgehende Ansprüche beziffert und sich die Geltendmachung der über die Kaution hinausgehenden Ansprüche vorbehält, da dies für ein Berühmen eines Anspruchs nicht ausreicht.

2. Ein negatives Feststellungsinteresse liegt nicht vor, wenn der Beklagte zum Ausdruck bringt, dass Schadensersatzforderungen ausschließlich im Rahmen der Aufrechnung geltend gemacht werden.

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IBRRS 2022, 0519
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Auflassungsklage im Bauträgergeschäft?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2022 - 8 W 38/21

Maßgeblich für den Streitwert einer Klage des Erwerbers einer Eigentumswohnung gerichtet auf Auflassung des Eigentums zu seinen Gunsten ist nicht der Wert der Wohnung bzw. der Kaufpreis der Wohnung. Entscheidend ist vielmehr die Höhe bzw. der Wert der restlichen Kaufpreisforderung, die der Bauträger vom Erwerber noch verlangt.

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IBRRS 2022, 0560
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hinweis zu spät erteilt: Vertagung auch ohne Antrag auf Schriftsatznachlass!

BGH, Beschluss vom 12.01.2022 - XII ZR 26/21

1. Eine in erster Instanz siegreiche Partei darf darauf vertrauen, vom Berufungsgericht einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält.

2. Der Hinweis muss grundsätzlich so rechtzeitig erteilt werden, dass der Berufungsbeklagte noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung reagieren kann. Erteilt das Berufungsgericht den Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei genügend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.

3. Ist offensichtlich, dass sich die Partei in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann, muss das Gericht, wenn es nicht ins schriftliche Verfahren übergeht, die mündliche Verhandlung auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.




IBRRS 2022, 0595
ProzessualesProzessuales
Berichtigungbeschluss

BGH, Beschluss vom 02.02.2022 - XII ZR 8/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0583
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Was gehört in den Wiedereinsetzungsantrag?

BGH, Beschluss vom 26.01.2022 - XII ZB 227/21

Zur im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13.01.2021 - XII ZB 329/20, IBR 2021, 220 = FamRZ 2021, 619, und vom 18.12.2019 - XII ZB 379/19, IBRRS 2020, 0308 = FamRZ 2020, 618).*)

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IBRRS 2022, 0564
ProzessualesProzessuales
Trotz Problemen beim Kopieren: Als PDF eingereichter Antrag ist zulässig!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2022 - 3 W 149/22

1. Ein bei Gericht eingereichter Antrag kann nicht deshalb mangels Einhaltung der Vorgaben des § 130a Abs. 2 ZPO - wonach ein elektronisches Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein muss - zurückgewiesen werden, weil trotz Verwendung eines zulässigen Formats (PDF) beim Kopieren von Textteilen in ein anderes elektronisches Dokument durch das Gericht eine unleserliche und sinnentstellte Buchstabenreihung entsteht.*)

2. Bei der Frage, ob die Sache bei einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung eines selbstständigen Beweissicherungsverfahrens und auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das Ausgangsgericht zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird, spricht im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensentscheidung für eine Zurückverweisung, dass das Landgericht noch keine Sachentscheidung getroffen hat, sich der zulässig gestellte Antrag nicht ohne Weiteres als unbegründet darstellt und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur prozessualen Waffengleichheit eine Einbindung des Antragsgegners in das Verfügungsverfahren angezeigt ist.*)

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IBRRS 2022, 0556
ProzessualesProzessuales
Aussetzung wegen "fremder" EuGH-Vorlage ist mit Beschwerde anfechtbar!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.02.2022 - 4 W 16/21

1. Wird ein Rechtsstreit gem. § 148 ZPO in entsprechender Anwendung ausgesetzt, um das Ergebnis einer in einem fremden Verfahren eingeleiteten EuGH-Vorlage abzuwarten, so ist diese Aussetzungsentscheidung gemäß § 252 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

2. In einem solchen Falle ist der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts ob der originären Sachentscheidungskompetenz des Instanzgerichts beschränkt. Er erstreckt sich grundsätzlich lediglich auf die formelle Entscheidungserheblichkeit des fremden Vorlageverfahrens für das ausgesetzte Verfahren sowie die Prüfung von Ermessensfehlern.*)

3. Die Prüfung einer materiellen Entscheidungserheblichkeit der in dem fremden Vorlageverfahren gestellten Auslegungsfragen für den ausgesetzten Rechtsstreit ist dem Beschwerdegericht grundsätzlich verwehrt. So erscheint die Annahme, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 09.09.2021 - Rs. C-33/20 u.a. - Fragen der Vereinbarkeit des Verwirkungseinwandes mit der Verbraucherkreditrichtlinie noch nicht abschließend beantwortet habe, zwar eher fernliegend. Es ist dem Beschwerdegericht jedoch verwehrt, seine eigene rechtliche Würdigung an die Stelle derjenigen des Instanzgerichts zu setzen.*)

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IBRRS 2022, 0528
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag muss sofort begründet werden!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2021 - 1 W 33/20

1. Der Ablehnende muss konkrete Tatsachen substantiiert bezeichnen, aus denen sich nach seiner Meinung die Befangenheit des Richters ergeben soll. Ein bloßer Befangenheitsantrag, dessen Begründung lediglich in Aussicht gestellt wird, genügt diesen Anforderungen nicht.

2. Die Begründung muss im Interesse des Verfahrensfortganges zumindest im Kern sofort gegeben werden. Sie kann nicht nachgereicht, sondern allenfalls ergänzt werden.

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IBRRS 2022, 0525
ProzessualesProzessuales
Erst Verwaltungsakt beantragen, dann Verpflichtungsklage erheben!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.01.2022 - 2 L 10/21

1. Die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage hängt grundsätzlich von einem vorher im Verwaltungsverfahren erfolglos gestellten Antrag auf Vornahme des eingeklagten Verwaltungsakts ab.*)

2. Eine Ausnahme von der Verweisung auf die Durchführung eines (erneuten) Antragsverfahrens kommt in Betracht, wenn das Beharren auf einer Vorbefassung der Verwaltung als bloße Förmelei erscheinen würde, insbesondere wenn die Behörde vorprozessual bereits klar und eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie einen solchen Antrag definitiv ablehnen wird. Voraussetzung für die Entbehrlichkeit einer vorherigen Antragstellung ist jedenfalls, dass die Behörde mit dem Sachverhalt bereits befasst war und allenfalls unwesentliche Änderungen in den Streitstoff eingeführt werden.*)

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IBRRS 2022, 0514
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann besteht das für eine Nebenintervention notwendige rechtliche Interesse?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2022 - 15 W 17/21

1. Das für eine Nebenintervention notwendige rechtliche Interesse setzt voraus, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt.

2. Das rechtliche Interesse ist weit auszulegen und zu bejahen, wenn die im Prozess unterlegene Partei den Nebenintervenienten in Haftungsregress nehmen könnte, etwa wenn sich der wegen Sach- oder Rechtsmangels einstandspflichtige Verkäufer an seinen Lieferanten wendet.

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IBRRS 2021, 2886
ProzessualesProzessuales
Wert eines Feststellungsbegehrens?

AG Siegburg, Urteil vom 20.05.2021 - 152 C 1/21

Der Wert des Feststellungsbegehrens ist von der wirtschaftlichen Interessenlage her identisch mit dem Wert einer Beschlussanfechtungsklage gegen einen positiv gefassten Beschluss.

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IBRRS 2022, 0476
ProzessualesProzessuales
Erbengemeinschaft kann am Ort des veräußerten Grundbesitzes verklagt werden!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.12.2021 - 5 Sa 3/21

Beabsichtigt der Grundstückserwerber, mehrere in unterschiedlichen Gerichtsbezirken ansässige Veräußerer als Streitgenossen auf Auskehr von Mietkautionen sowie Herausgabe der Objekt- und Vertragsunterlagen in Anspruch zu nehmen, so kann auch in Ansehung dieser vertraglichen Nebenpflichten ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand am Orte der Belegenheit des Grundstücks eröffnet sein.*)

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IBRRS 2022, 0473
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann beginnt eine im Urteil bestimmte Frist zu laufen?

BGH, Urteil vom 12.11.2021 - V ZR 271/20

Eine im Urteil nach § 255 Abs. 1 ZPO durch das Gericht bestimmte Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Zu der Festlegung eines früheren Fristbeginns ist das Gericht nicht befugt.*)

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IBRRS 2022, 0460
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zum Hinweisbeschluss nicht Stellung genommen: Gehörsverstoß kann nicht mehr gerügt werden!

BGH, Beschluss vom 12.01.2022 - VII ZB 37/21

1. Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine solche zu verhindern.

2. Der Subsidiaritätsgrundsatz ist nicht auf das Verhältnis zwischen Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit beschränkt, sondern gilt auch im Nichtzulassungsbeschwerde- und Revisionsverfahren.

3. Die Möglichkeit, auf einen Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts Stellung zu nehmen, dient dem Zweck, dem Berufungsführer das rechtliche Gehör zu gewähren. Hat es der Kläger versäumt, im Rahmen der ihm eingeräumten Stellungnahmefrist zum Hinweisbeschluss die mit der Rechtsbeschwerde geltend gemachten Grundrechtsverletzungen zu rügen, ist das Rechtsbeschwerdeverfahren unzulässig.

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IBRRS 2022, 0464
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss Rechtsmittelsystem kennen!

BGH, Beschluss vom 11.01.2022 - VIII ZB 37/21

1. Wird die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels deshalb versäumt, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei zuvor einen unstatthaften Rechtsbehelf - hier Anhörungsrüge - eingelegt hat, liegt hierin regelmäßig ein der Partei zuzurechnendes (§ 85 Abs. 2 ZPO), einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehendes, Verschulden da von einem Rechtsanwalt erwartet wird, dass er das Rechtsmittelsystem der jeweiligen Verfahrensart kennt (im Anschluss an Senatsurteil vom 24.06.1992 - VIII ZR 203/91, unter I 2 c, IBRRS 1992, 0443 = NJW 1992, 2413, insoweit in BGHZ 119, 35 nicht abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 10.05.2016 - VIII ZR 19/16, Rz. 5 f., IBRRS 2016, 1477 = IMRRS 2016, 0921 = NZM 2016, 767; vom 12.10.2016 - V ZB 178/15, Rz. 12, IBRRS 2017, 0045 = IMRRS 2017, 1665 = NJW 2017, 1112).*)

2. Das Gericht, bei dem der unstatthafte Rechtsbehelf eingeht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Partei einen Hinweis so rechtzeitig zu erteilen, dass diese in die Lage versetzt wird, das eigentlich statthafte Rechtsmittel noch fristgerecht einzulegen (im Anschluss an BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschlüsse vom 15.06.2004 - VI ZB 9/04, unter II 2 a, IBRRS 2004, 4534 = NJW-RR 2004, 1364; vom 06.05.2009 - KZR 7/08, IBRRS 2011, 0345 = IMRRS 2011, 0259; vom 01.03.2016 - VIII ZB 57/15, Rz. 31, IBR 2016, 318 = IMRRS 2016, 0549 = NJW 2016, 2042).*)

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IBRRS 2022, 0459
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ProzessualesProzessuales
Versicherungsnehmer widerspricht Rechtsmittel: Berufung der Versicherung unzulässig!

BGH, Beschluss vom 18.01.2022 - VI ZB 36/21

1. Beteiligt sich ein Privathaftpflichtversicherer als Streithelfer an dem gegen seinen Versicherungsnehmer geführten Haftpflichtprozess, ist es ihm als einfachem Nebenintervenienten verwehrt, gegen den Widerspruch der von ihm unterstützten Hauptpartei ein Rechtsmittel zu führen.*)

2. Dem Privathaftpflichtversicherer bleibt es trotz des haftpflichtversicherungsrechtlichen Trennungsprinzips und der dieses ergänzenden Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsrechtsstreit unbenommen, im Deckungsprozess den Einwand des arglistigen Zusammenwirkens von Versicherungsnehmer und (vermeintlich) Geschädigtem zu erheben.*)

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IBRRS 2022, 0457
ProzessualesProzessuales
Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 21.12.2021 - VI ZB 18/20

Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung.*)

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IBRRS 2022, 0451
ProzessualesProzessuales
Rechtslage, wenn ein Zeuge sich nachträglich entschuldigen will?

KG, Beschluss vom 01.02.2022 - 22 W 4/22

1. Legt ein Zeuge gegen einen Ordnungsmittel- und Kostenbeschluss nach § 380 Abs. 1 ZPO sofortige Beschwerde ein, um sein Ausbleiben im Termin nachträglich zu entschuldigen, ist diese sachgerecht als Aufhebungsantrag nach § 381 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 ZPO auszulegen.*)

2. Gegen den einen Aufhebungsantrag zurückweisenden Beschluss ist gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde vorgesehen.*)

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IBRRS 2022, 0445
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unzulässigkeit der isolierten Drittwiderklage

OLG frankfurt, Urteil vom 17.01.2022 - 29 U 222/19

Allein der Umstand, dass in einem Feststellungsantrag eine Freistellung auch zu Gunsten eines Dritten begehrt wird, macht diesen nicht zur Partei des Rechtsstreits und führt dazu, dass eine Drittwiderklage gegen das genannte Unternehmen als isolierte Drittwiderklage anzusehen ist, die nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig ist.

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IBRRS 2021, 3656
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bauherren-Ehepaar trennt sich: Wie muss der Klageantrag lauten?

LG Lübeck, Urteil vom 24.09.2021 - 6 O 243/20

Schließt ein Ehepaar mit einem Bauunternehmer einen Bauvertrag ab, kann jeder der beiden Bauherren allein klagen, muss jedoch grundsätzlich Leistung an alle Gläubiger fordern, da es sich um eine unteilbare Leistung gem. § 432 BGB handelt.

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IBRRS 2022, 0418
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erwerb eines neu bebauten Grundstücks ist keine Bausache!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2021 - 1 AR 44/21

1. Der Begriff der Bausache ist weit auszulegen und erfasst alle Verträge, durch die sich eine Partei des Vertrags zur Planung, Durchführung oder Überwachung von Bauarbeiten verpflichtet und mindestens ein Vertragspartner als Bauunternehmer, Architekt oder sonst berufsmäßig mit der Planung oder Ausführung von Bauarbeiten befasste Person in dieser Eigenschaft auftritt.

2. Ein Vertrag über den Erwerb eines bebauten Grundstücks ist keine Bausache. Das gilt auch dann, wenn die Fertigstellung des Gebäudes erst kürzlich erfolgt ist und sich die Gewährleistung für Mängel am Bauwerk nach den gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts richtet.

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IBRRS 2022, 0411
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung wird bestimmt

AG Kiel, Beschluss vom 17.04.2021 - 113 C 118/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0409
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nicht sämtliche Einwendungen erledigt: Keine Entscheidung über Aufrechnung!

BGH, Beschluss vom 13.01.2022 - V ZR 100/21

1. Wegen der Rechtskraftwirkung gem. § 322 Abs. 2 ZPO darf über die Aufrechnung nicht entschieden werden, ehe nicht sämtliche sonstigen Einwendungen des Beklagten gegen den Bestand der Klageforderung erledigt worden sind.

2. Ein Gericht darf deshalb nicht offenlassen, ob und in welcher Höhe die Klageforderung besteht, und die Klage jedenfalls im Hinblick auf eine Aufrechnung mit einer bestehenden Gegenforderung abweisen.




IBRRS 2022, 0396
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Anwendung von § 411a ZPO?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2021 - 19 W 30/21

Ein schriftliches gerichtliches Gutachten kann für ein nachfolgendes selbständiges Beweisverfahren per Verwertungsbeschluss gem. § 411a ZPO so "geborgt" werden, dass eine eigenständige Begutachtung nicht anzuordnen ist.

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IBRRS 2022, 0404
ProzessualesProzessuales
Nichtzulassungsbeschwerde laut BGH-Anwalt erfolglos: Keine Beiordnung eines Notanwalts!

BGH, Beschluss vom 07.12.2021 - VI ZR 101/21

Die Beiordnung eines Notanwalts kann mit dem Ziel, einen vom bisherigen Rechtsanwalt als unbegründet angesehenen Rechtsbehelf nach den Vorstellungen der Partei zu begründen, nicht verlangt werden.

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IBRRS 2022, 0399
ProzessualesProzessuales
Wirksame, fristlose Kündigung trotz Mietrückstand

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.06.2021 - 2-15 T 31/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3657
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag ist unverzüglich zu stellen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2021 - 6 U 170/09

Der Antrag einer Partei gegen einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit muss gem. § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO unverzüglich gestellt werden, andernfalls ist das Ablehnungsgesuch unzulässig.

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IBRRS 2022, 0205
ProzessualesProzessuales
Wonach richtet sich der Berufungsstreitwert?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 07.01.2022 - 4 U 602/21

1. Für die Bestimmung des Streitwerts des Berufungsverfahrens sind die Anträge des Rechtsmittelführers dann nicht unbesehen zugrunde zu legen, wenn die angekündigten Rechtsmittelanträge erkennbar und auf der Hand liegend keinen Sinn ergeben. In einem solchen Fall richtet sich der Streitwert des Berufungsverfahrens, soweit es um den Rechtsmittelführer geht, nach dessen Beschwer durch die angefochtene Entscheidung.*)

2. Die Wirkung des § 45 Abs. 4 GKG erstreckt sich auf die Wertfestsetzung für das gesamte Berufungsverfahren und beschränkt sich nicht auf einen Mehrwert nur des Vergleichs.*)

3. Der im Wege der Hilfsaufrechnung geltend gemachte und von einem Prozessvergleich erfasste Anspruch des Darlehensgebers auf Wertersatz wegen der Rückabwicklung eines zur Finanzierung der Anschaffung eines Kraftahrzeuges geschlossenen Darlehensvertrages führt zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwerts. Einer Wertaddition mit den von dem Kläger geltend gemachten Ansprüchen aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrages nach dessen Widerruf steht die Regelung des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht entgegen.*)

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IBRRS 2022, 0196
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge

OLG München, Beschluss vom 11.03.2021 - 23 U 1410/20

1. Wurden die "ex works"-Incoterm-Klauseln vereinbart, ist damit keine Reglung zum Erfüllungsort der Zahlungspflicht bzw. zum Gerichtsstand verbunden. Die Klausel trifft keine Regelung dazu, an welchem Ort der Zahlungsschuldner seine Leistungshandlung vornehmen muss.

2. Bei einem Vertrag zwischen einer US-Firma und einer deutschen Firma besteht keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung i.S.d. Art. 25 EuGVVO wirksam vereinbart wurde; Art. 7 EuGVVO findet keine Anwendung.

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IBRRS 2022, 0195
ProzessualesProzessuales
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge

OLG München, Beschluss vom 15.01.2021 - 23 U 1410/20

1. Wurden die "ex works"-Incoterm-Klauseln vereinbart, ist damit keine Reglung zum Erfüllungsort der Zahlungspflicht bzw. zum Gerichtsstand verbunden. Die Klausel trifft keine Regelung dazu, an welchem Ort der Zahlungsschuldner seine Leistungshandlung vornehmen muss.

2. Bei einem Vertrag zwischen einer US-Firma und einer deutschen Firma besteht keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung i.S.d. Art. 25 EuGVVO wirksam vereinbart wurde; Art. 7 EuGVVO findet keine Anwendung.

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IBRRS 2022, 0190
ProzessualesProzessuales
Versicherung vorprozessual zur Zahlung aufgefordert? Wer trägt die Beweislast?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2021 - 9 W 35/21

1. Ein Haftpflichtversicherer gibt bei Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall Veranlassung zur Klage, wenn er auf mehrere vorprozessuale Zahlungsaufforderungen des Geschädigten nicht reagiert. Auf die Frage einer angemessenen Prüfungsfrist für den Versicherer kommt es bei einer fehlenden Reaktion nicht an (vgl. Senat, VersR 2020, 377).*)

2. Besteht Streit, ob der Versicherer vorprozessual zur Zahlung aufgefordert wurde, trägt er im Rahmen von § 93 ZPO die Beweislast dafür, dass er keine Zahlungsaufforderung erhalten hat.*)

3. Dem Kläger obliegt in einem solchen Fall eine sekundäre Darlegungslast, dass die vorprozessualen Zahlungsaufforderungen abgeschickt wurden und seinen Bereich verlassen haben. Der Umfang der erforderlichen Darlegungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.*)

4. Behauptet der Kläger, sein Anwalt habe den Versicherer zweimal erfolglos mit spezifizierten Anspruchsschreiben per Email zur Zahlung aufgefordert, hat er die in einem Anwaltsbüro übliche Dokumentation der abgesandten Emails vorzulegen. Dazu gehören Ausdrucke der abgespeicherten Emails, aus denen sich die Email-Adressen von Absender und Empfänger sowie Datum und Uhrzeit der Absendung ergeben. Kann der Kläger eine solche Dokumentation nicht vorlegen, weil sein Rechtsanwalt die abgesandten Emails gelöscht habe, ist wegen der sekundären Darlegungslast des Klägers davon auszugehen, dass der Versicherer vorprozessual nicht zur Zahlung aufgefordert wurde.*)

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IBRRS 2022, 0177
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz per Fax ist nicht mehr fristwahrend!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.01.2022 - 2-13 O 60/21

Ein bei Gericht nach dem 01.01.2022 nicht in der Form des § 130d ZPO als elektronisches Dokument eingereichter Schriftsatz ist formunwirksam und damit unbeachtlich. Eine per Fax eingereichte Verteidigungsanzeige kann daher ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren nicht verhindern.*)




IBRRS 2022, 0163
ProzessualesProzessuales
Von Dritten beigezogene Akten sind nicht Teil der Prozessakte!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.12.2021 - 4 W 890/21

1. Wird durch das erstinstanzliche Gericht die Akteneinsicht durch Versendung an den Prozessbevollmächtigten einer Partei abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde eröffnet.*)

2. Von Dritten beigezogene Akten sind nicht Teil der Prozessakte; der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es jedoch, der Partei Kopien einer elektronisch geführten Datei zu überlassen. Die kostenpflichtige Übersendung von Originalakten kommt nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorsitzenden in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist.*)

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