Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 2840BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - IX ZR 172/07
Wird ein in den Tatsacheninstanzen auf Insolvenzanfechtung gestützter Zahlungsanspruch im Revisionsrechtszug ausschließlich aus der wirksamen Leistungsannahme durch einen Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 2 BGB) hergeleitet, liegt, wenn die Leistungsannahme erst im Revisionsrechtszug genehmigt wird, eine Klageänderung vor, deren Verfolgung mangels einer Beschwer nicht alleiniges Ziel der Revision sein kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 2839
BGH, Beschluss vom 06.08.2008 - XII ZB 25/07
Die Entscheidung eines Oberlandesgerichts zum Versorgungsausgleich wird, auch wenn sie die Rechtsbeschwerde nicht zulässt, erst dann rechtskräftig, wenn die Rechtsbeschwerdefrist abgelaufen und binnen dieser Frist kein Rechtsmittel eingegangen ist (Festhaltung am Senatsurteil vom 15. November 1989 IVb ZR 3/89 FamRZ 1990, 283, 286 f.).*)
VolltextIBRRS 2008, 2835
BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - IX ZR 182/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2817
LG München I, Beschluss vom 08.08.2008 - 1 T 13169/08
Im eV-Verfahren ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wonach auch rechtswidrige bzw. angefochtene Eigentümerbeschlüsse, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wurden, gültig und daher zu vollziehen sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 2816
LG München I, Urteil vom 17.07.2008 - 36 S 9508/08
Im eV-Verfahren ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wonach auch rechtswidrige bzw. angefochtene Eigentümerbeschlüsse, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wurden, gültig und daher zu vollziehen sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 2812
LG München I, Urteil vom 10.03.2008 - 15 O 13748/07
Ein nachbarrechtlicher Anspruch aus § 1004 BGB unterliegt nur dann einem Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO i.V.m. Art. 1 Nr. 2 BaySchlG, wenn dieser Anspruch als Äquivalent zu den Vorschriften der §§ 910, 911, 923 oder 906 BGB geltend gemacht wird.
VolltextIBRRS 2008, 2801
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2008 - 21 W 9/08
1. Der Besteller gibt keinen Anlass zur Klageerhebung, wenn er das Nachbesserungsangebot des Werkunternehmers mit dem Hinweis darauf zurückweist, dass dieser nicht nur die Neulieferung, sondern auch die Montage schulde.
2. Erkennt der beklagte Besteller nach Anzeige der Verteidigungsbereitschaft innerhalb der Klageerwiderungsfrist an, zur Zahlung nur Zug-um-Zug gegen Übersendung und Montage des Gewerks verpflichtet zu sein, liegt hierin ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO, selbst wenn ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wurde.
VolltextIBRRS 2008, 2800
LG Duisburg, Urteil vom 07.12.2007 - 10 O 297/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2792
BVerfG, Beschluss vom 18.06.2008 - 1 BvR 1336/08
Es verstößt nicht gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, dass auf § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gestützte Beschlüsse über die Zurückweisung einer Berufung gemäß § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbar sind, während Urteile mit entsprechendem Inhalt entweder mit der Revision angefochten oder - unter Berücksichtigung der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO - mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden können.
VolltextIBRRS 2008, 2771
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2008 - 4 Sch 4/08
Der Schiedsrichter kommt seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, wenn das Schiedsverfahren durch sein Abwarten derart verzögert wird, dass den Parteien Nachteile entstehen, die bei der Verhandlung vor den staatlichen Gerichten fehlen würden. Dabei stehen nur offensichtlicher Missbrauch und Ausreißer einer Zumutbarkeit weiteren Abwartens entgegen.
VolltextIBRRS 2008, 2770
OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2008 - 2 W 199/08
Die Partei eines Mietvorvertrags kann nicht durch einstweilige Verfügung ihren künftigen Besitzüberlassungsanspruch aus dem (Haupt-)Mietvertrag sichern.*)
VolltextIBRRS 2008, 2763
OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2007 - 15 W 249/07
1. Die sofortige Beschwerde gegen eine Versorgungssperre für säumige Wohnungseigentümer ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung.
2. Eine unselbständige, d. h. nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegte Anschlussbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdegegner wirksam gegen dieselbe Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt hat.
VolltextIBRRS 2008, 2754
BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - VII ZR 127/06
Zur Frage des ausreichenden Beweisantritts für den Umfang der Bauleistung.
VolltextIBRRS 2008, 2751
BGH, Beschluss vom 07.07.2008 - IX ZB 104/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2749
BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - IX ZR 37/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2748
BGH, Beschluss vom 01.07.2008 - IX ZB 219/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2747
BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - IX ZB 19/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2740
BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - V ZB 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2735
BGH, Beschluss vom 04.08.2008 - EnZR 15/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2728
BGH, vom 27.05.2008 - V ZB 52/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2722
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2008 - 11 W 24/08
1. Die Verwertung von Fotos einer Partei im Sachverständigengutachten begründet keine Befangenheit, wenn die Aufnahmen lediglich zu Illustrationszwecken eingefügt worden sind.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Sachverständige die Fotos ohne Beteiligung der anderen Partei eigenmächtig erfordert hat.
3. Der Streitwert für das Ablehnungsverfahren ist gemäß § 3 ZPO auf 1/3 des erstinstanzlichen Hauptsachestreitwerts festzusetzen.
VolltextIBRRS 2008, 2715
OLG Celle, Beschluss vom 19.09.2008 - 2 W 186/08
Geht ein Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren durch einen eigenen Antrag zum Angriff über und wird damit selbst zum Antragsteller, haftet er als Veranlassungsschuldner der Staatskasse gegenüber für die durch seinen Antrag veranlassten Kosten des Verfahrens.
VolltextIBRRS 2008, 2708
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2008 - 14 Wx 47/08
Versagt das Landgericht in einem wohnungseigentumsrechtlichen Beschwerdeverfahren, auf das noch die alten Verfahrensvorschriften der §§ 43 ff. WEG anzuwenden sind, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, ist dagegen kein Rechtsmittel statthaft, es sei denn, das Landgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen.
VolltextIBRRS 2008, 2702
BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - I ZB 14/07
Bei einer Prozessbürgschaft ist der Nachweis der Sicherheitsleistung gegenüber dem Schuldner erbracht, wenn der Gerichtsvollzieher ihm die Bürgschaftsurkunde zugestellt hat; ein Nachweis der Bürgschaftsbestellung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten des Schuldners ist nicht erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2008, 2701
BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - I ZB 98/07
Die in § 83 Abs. 3 MarkenG aufgeführten Verfahrensmängel, die die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde begründen, sind abschließend. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht die Verletzung des aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz oder ein Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2670
LG Leipzig, Urteil vom 15.07.2008 - 1 HK O 259/07
1. Das Gericht ist im Nachverfahren zwingend an das Vorbehaltsurteil gebunden.
2. Die Feststellungen des Vorbehaltsurteils stehen nicht zur Parteidisposition.
3. Die Parteien können die Bindungswirkung nicht durch einen Prozessvertrag abbedingen.
VolltextIBRRS 2008, 2668
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.09.2004 - 3-5 O 91/04
Eine Feststellungsklage darüber, dass eine - bestimmte - Vergütung nicht vereinbart worden ist und - deshalb - die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen ist, ist nicht zulässig!
VolltextIBRRS 2008, 2663
BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - V ZB 1/08
Das Gebot eines Beauftragten des Gläubigers, das ausschließlich darauf gerichtet ist, zu Gunsten des Gläubigers und zu Lasten des Schuldners die Rechtsfolgen von § 85a Abs. 1 und Abs. 2 ZVG herbeizuführen, ist unwirksam. Ob der Bieter zur Vertretung des Gläubigers berechtigt ist, ist insoweit ohne Bedeutung (Fortführung von Senat, BGHZ 172, 218 ff.).*)
VolltextIBRRS 2008, 2661
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - VII ZB 3/08
Auch das Verfahren über eine Vollstreckungsabwehrklage wird nach § 240 ZPO unterbrochen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2644
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2008 - 12 W 9/08
1. Das Ablehnungsgesuch eines Streithelfers ist unzulässig, wenn es dem Willen der Hauptpartei widerspricht.
2. Eine Besorgnis der Befangenheit ergibt sich nicht allein aus der kurzfristigen Anberaumung eines Ortstermins.
3. Außergerichtliche Gebühren werden bei einem Ablehnungsverfahren gegen einen Sachverständigen nicht erstattet.
4. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren in Bezug auf eine Sachverständigenablehnung bemisst sich auf einen Bruchteil von 1/10 des Werts des Hauptsacheverfahrens.
VolltextIBRRS 2008, 2630
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2008 - 20 W 98/08
Zum Anfall der Terminsgebühr nach Ziffer 3104 RVG-VV im Wohnungseigentumsverfahren nach mündlicher Verhandlung.*)
VolltextIBRRS 2008, 2616
BGH, Beschluss vom 24.07.2008 - VII ZB 34/08
Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer können bei Ermittlung der pfändbaren Einkünfte eines selbständigen Architekten in der Höhe abzugsfähig sein, in der für einen Arbeitnehmer, bezogen auf ein entsprechendes Einkommen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen wären.*)
VolltextIBRRS 2008, 2610
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2008 - 20 W 13/07
1. Zur Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Bestellung eines Verwalters. Eigentümerbeschlüsse, die Dauerregelungen enthalten, sind in der Regel anhand des Beschlusswortlauts unter Berücksichtigung des sonstigen Protokollinhalts auszulegen. Maßgeblich ist der objektive Erklärungswert; auf die subjektiven Vorstellungen der Abstimmenden, die voneinander abweichen können, kommt es nicht an.*)
2. Zur Frage der Zulässigkeit von Feststellungsanträgen und zum Rechtsschutzinteresse eines gerichtlichen Antrags auf Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung.*)
VolltextIBRRS 2008, 2609
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2008 - 24 U 256/07
1. Verhandelt der Prozessbevollmächtigte einer Partei im Termin nicht, obwohl Einlassungs- und Ladungsfrist gewahrt sind, hat das Gericht die Verhandlung nicht zu vertagen, sondern antragsgemäß Versäumnisurteil zu erlassen, wenn dafür die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.*)
2. Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit hindert den Erlass eines Versäumnisurteils nicht, wenn das zuvor abschlägig beschiedene Befangenheitsgesuch auch in der Beschwerdeinstanz erfolglos bleibt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2608
OLG Celle, Beschluss vom 02.06.2008 - 9 W 55/08
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene Partei, die einen bevollmächtigten Terminsvertreter entsandt hat, erfordert eine in tatsächlicher Hinsicht überprüfbare, konkrete Begründung, inwieweit der Vertreter zur Aufklärung des Tatbestandes nicht in der Lage gewesen sei.*)
VolltextIBRRS 2008, 2602
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2008 - 20 W 218/05
1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann die Würdigung eines Sachverständigengutachtens lediglich darauf geprüft werden, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens kritiklos hingenommen und unter Nachvollziehung der Argumentation des Sachverständigen dessen Feststellungen und Schlussfolgerungen selbstständig auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat. Ob das Gutachten im Ergebnis zutrifft oder nicht, ist grundsätzlich Sache der freien richterlichen Beweiswürdigung und der Nachprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde entzogen, weil diesem eine eigene Beweiswürdigung verwehrt ist und der vom Tatgericht gezogene Schluss nur rechtlich möglich, nicht aber zwingend sein muss.*)
2. Die für das diesbezügliche Verfahren für das Gericht maßgeblichen Normen der §§ 43 Abs. 1 WEG a. F., 15 Abs. 1 FGG erklären die Vorschriften der ZPO über den Beweis für Sachverständige für entsprechend anwendbar. Nach § 411 Abs. 3 ZPO kann das Gericht das Erscheinen des Sachverständigen anordnen, um sein schriftliches Gutachten zu erläutern. Die beantragte Ladung eines Sachverständigen ist grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn das Gericht selbst das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Es ist auch nicht notwendig, dass ein solcher von einer Partei nachvollziehbar dargetan worden ist. Die Partei hat zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 2592
BGH, Beschluss vom 30.07.2008 - II ZB 40/07
Die Kostengrundentscheidung kann nach Eintritt der Rechtskraft nicht in entsprechender Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO geändert werden, wenn der Streitwert des Verfahrens nach § 63 Abs. 3 GKG abgeändert wird und dies zu einer (rechnerischen) Unrichtigkeit der Kostenquoten führt. Eine planwidrige Regelungslücke, die eine analoge Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO auf diesen Fall rechtfertigen könnte, liegt nicht vor.*)
VolltextIBRRS 2008, 2590
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2008 - 24 U 136/07
Die Mietzinsklage ist im Urkundenprozess unstatthaft, wenn die Mietsache unstreitig mit einem anfänglichen Mangel behaftet war und der Vermieter die vom Mieter bestrittene Beseitigung des Mangels nicht urkundlich zu beweisen vermag.*)
VolltextIBRRS 2008, 2570
BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - VIII ZB 37/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2566
BGH, Urteil vom 22.07.2008 - XI ZR 389/07
Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren.*)
VolltextIBRRS 2008, 2528
BGH, Beschluss vom 21.07.2008 - II ZR 183/07
Der Gläubiger eines Gesellschafters einer GbR, der dessen Anspruch aus § 717 Satz 2 BGB auf dasjenige, was dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zukommt, gepfändet und sich hat überweisen lassen, ist berechtigt, den Auseinandersetzungsanspruch gegen die anderen Gesellschafter wie der Pfändungsschuldner selbst im Klagewege durchzusetzen; für den Fall, dass das Gesellschaftsvermögen versilbert ist, kann er deshalb auf der Grundlage einer von ihm zu erstellenden Auseinandersetzungsrechnung das ihm zustehende Auseinandersetzungsguthaben einfordern.*)
VolltextIBRRS 2008, 2523
BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - VII ZB 25/08
Die Inanspruchnahme eines leistungsfähigen Unterhaltsverpflichteten auf Prozesskostenvorschuss geht der Prozesskostenhilfe jedenfalls dann vor, wenn der Vorschuss alsbald realisierbar ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2522
BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - I ZB 80/07
1. Wird der Auftrag zur Pfändung zusammen mit einem Antrag zur Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für den Fall gestellt, dass die Pfändung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt, ist der Zeitpunkt des Pfändungsversuchs für die Bestimmung der Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 899 Abs. 1 ZPO maßgeblich.*)
2. Zur Begründung eines Aufenthaltsorts i.S. des § 899 Abs. 1 ZPO reicht eine kurzfristige Anwesenheit des Schuldners aus.*)
3. Eine Ausdehnung des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf weitere titulierte Forderungen ist nach dem Offenbarungstermin nicht mehr zulässig.*)
VolltextIBRRS 2008, 2520
BGH, Urteil vom 23.07.2008 - XII ZR 158/06
Einer auf eigenes Recht gestützten Klage steht die Rechtskraft eines Urteils zwischen denselben Parteien nicht entgegen, in dem die allein auf abgetretenes Recht gestützte Klage abgewiesen worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 VIII ZR 93/04 NJW 2005, 2004 ff.).*)
VolltextIBRRS 2008, 2519
BGH, Urteil vom 14.07.2008 - II ZR 132/07
1. Eine Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels analog § 371 BGB ist jedenfalls dann zulässig, wenn über eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO rechtskräftig zugunsten des Klägers entschieden worden ist.*)
2. Tritt die Rechtskraft des Urteils über die Klage nach § 767 ZPO erst in der Revisionsinstanz ein und wird daraufhin der Titel herausgegeben, sind diese Umstände, wenn sie unstreitig sind, auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen und führen auf Antrag des Klägers zur Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits, wenn die Klage analog § 371 BGB im Zeitpunkt der Titelherausgabe wegen Erlöschens der titulierten Forderung begründet war und der Herausgabeschuldner der Erledigung widerspricht.*)
3. Anders als bei § 368 BGB kann im Rahmen des § 371 Satz 2 BGB auch durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2505
BGH, Urteil vom 08.07.2008 - VI ZR 221/07
Das Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW beschränkt die örtliche Zuständigkeit der anerkannten "weiteren Gütestellen" nicht auf den Landgerichtsbezirk, in dem die Parteien wohnen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2502
BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - V ZB 151/07
Der für eine wirksame Berufungseinlegung notwendige Wille, das erstinstanzliche Urteil einer Nachprüfung durch das höhere Gericht zu unterstellen, kommt auch dann zweifelsfrei zum Ausdruck, wenn die beschwerte Partei, statt unmittelbar Berufung einzulegen, versehentlich deren Zulassung beantragt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2472
BGH, Beschluss vom 08.07.2008 - VII ZB 39/07
Erfolgt die Vollstreckung aus einem Titel, der verschiedene Forderungen zum Gegenstand hat, die jeweils Zug um Zug gegen Herausgabe unterschiedlicher Gegenstände zu erfüllen sind, lediglich wegen eines Teilbetrages, muss der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erkennen lassen, wegen welcher dieser Forderungen vollstreckt werden soll. Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der diesen Anforderungen nicht genügt, ist zurückzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2464
BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - V ZB 130/07
Nimmt der Gläubiger den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung während des Verfahrens uneingeschränkt zurück, endet die Beschlagnahme des Grundstücks und der von ihr umfassten Gegenstände nicht schon mit dem Eingang der Rücknahmeerklärung bei dem Vollstreckungsgericht, sondern erst mit dem Aufhebungsbeschluss.*)
VolltextIBRRS 2008, 2463
BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - V ZR 149/07
Der Anwendungsbereich des § 321a ZPO ist auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt.*)
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