Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2008, 3199OLG Oldenburg, Urteil vom 21.02.2008 - 8 U 186/07
1. In der Anordnung des Ruhens des Verfahrens für die Dauer eines Mediationsverfahrens liegt die konklundente Verlängerung eines mit der Zustimmung zur Durchführung des Mediationsverfahrens gestellten Antrages auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung.*)
2. Nach der Anordnung des Ruhens des Verfahrens für die Dauer eines Mediationsverfahrens endet die Unterbrechung des Verfahrens nicht automatisch mit dem Scheitern des Mediationsverfahrens. Es ist in diesem Fall vielmehr grundsätzlich eine förmliche Wiederaufnahme des Verfahrens notwendig.*)
VolltextIBRRS 2008, 3192
OLG München, Beschluss vom 12.09.2008 - 31 Wx 20/08
Ist der auf Notaranderkonto hinterlegte Kaufpreis gepfändet und behauptet ein Dritter, durch schon zuvor erfolgte Abtretung Inhaber der gepfändeten Kaufpreisforderung geworden zu sein, so stehen im Streit um die Auskehrung des Verkaufserlöses die Rechtsbehelfe der Notarbeschwerde und der Drittwiderspruchsklage selbständig nebeneinander; das eine Rechtsmittel schließt das andere nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2008, 3191
OLG München, Beschluss vom 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
Ist der auf Notaranderkonto hinterlegte Kaufpreis gepfändet und behauptet ein Dritter, durch schon zuvor erfolgte Abtretung Inhaber der gepfändeten Kaufpreisforderung geworden zu sein, so stehen im Streit um die Auskehrung des Verkaufserlöses die Rechtsbehelfe der Notarbeschwerde und der Drittwiderspruchsklage selbständig nebeneinander; das eine Rechtsmittel schließt das andere nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2008, 3188
OLG München, Beschluss vom 10.06.2008 - 34 Wx 40/08
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und Einzelrichterzuständigkeit schließen sich gegenseitig aus; misst der Einzelrichter der Sache grundsätzliche Bedeutung zu, hat er das Verfahren zwingend der Beschwerdekammer zu übertragen (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.8.2007, 20 W 289/07 = JurBüro 2007, 659).*)
VolltextIBRRS 2008, 3185
BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - III ZB 17/08
1. Auch nach Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224), mit dem der inländische ordre public in § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO neu geregelt wurde, setzt die Aufhebung eines Schiedsspruchs voraus, dass die Entscheidung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechtes offensichtlich unvereinbar ist, das heißt wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder wenn er zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht; der Schiedsspruch muss mithin die elementaren Grundlagen der Rechtsordnung verletzen.*)
2. Danach stellt nicht jeder Widerspruch der Entscheidung des Schiedsgerichts zu zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts einen Verstoß gegen den ordre public dar. Vielmehr muss es sich um eine nicht abdingbare Norm handeln, die Ausdruck einer für die Rechtsordnung grundlegenden Wertentscheidung des Gesetzgebers ist.*)
3. § 41 der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel steht mit derartigen Bestimmungen nicht in Widerspruch.*)
VolltextIBRRS 2008, 3181
BGH, Beschluss vom 28.10.2008 - V ZB 109/08
Die entsprechend § 321 ZPO erfolgte Ergänzung einer Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO ist wie die Ausgangsentscheidung selbst nicht anfechtbar. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Berufungsgericht ändert daran nichts.*)
VolltextIBRRS 2008, 3172
BGH, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 244/07
1. Zur Zulässigkeit der Klage eines Theaterverlags auf Feststellung, dass der Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung eines Theaterstücks Persönlichkeitsrechte nicht entgegenstehen.*)
2. Zur Frage der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts bei kunstspezifischer Betrachtung eines Theaterstücks mit Wirklichkeitsbezug unter Vermengung tatsächlicher und fiktiver Schilderungen ("Ehrensache").*)
VolltextIBRRS 2008, 3170
BGH, Urteil vom 16.10.2008 - III ZR 253/07
Eine Wider-Widerklage kann in einem Rechtsstreit, in dem über eine Widerklage bereits rechtskräftig entschieden worden ist, nicht mehr erhoben werden. Auch zum Zwecke der Korrektur eines Verfahrensfehlers kann durch eine Verfahrensweise nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO eine Verfahrenssituation, die bestanden hat, solange über die Widerklage noch nicht rechtskräftig entschieden worden war, nicht wiederhergestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 3165
LG Passau, Urteil vom 25.09.2008 - 1 S 74/08
Werden ein schlichtungsbedürftiger Antrag und ein nicht schlichtungsbedürftiger Antrag im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht, so ist die „Zulässigkeitsvoraussetzung Schlichtungsverfahren“ für jeden Antrag isoliert zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3148
BGH, Urteil vom 23.10.2008 - VII ZR 64/07
1. Der Auftragnehmer trägt vor Abnahme seiner Werkleistung die Beweislast für deren Mangelfreiheit. Die Beweislast kehrt sich nicht allein deshalb um, weil der Auftraggeber die Mängel der Werkleistung im Wege der Ersatzvornahme hat beseitigen lassen.*)
2. In einer fehlenden oder unzureichenden Dokumentation der durch Ersatzvornahme beseitigten angeblichen Mängel kann eine Beweisvereitelung liegen, wenn das Vorliegen von Mängeln erst im Laufe der Mängelbeseitigungsarbeiten überprüft werden kann und der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine dahingehenden Feststellungen ermöglicht. Beruht die Beweisvereitelung auf einer Verletzung der Kooperationspflicht des Auftraggebers, kann hieraus eine Umkehr der Beweislast für das Vorliegen der Mängel zu seinen Lasten folgen.*)
IBRRS 2008, 3138
BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZB 205/06
Der Einwand des Schuldners, aus einem gegen ihn ergangenen Urteil könne wegen Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr vollstreckt werden, kann nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verfolgt werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 3135
BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 36/08
1. Macht ein Unternehmen nach einem Verkehrsunfall keinen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz übergegangenen Anspruch seines verletzten Fahrers auf Ersatz von dessen Verdienstausfallschaden geltend, sondern einen eigenen Schadensersatzanspruch wegen der ihm für den Einsatz eines Ersatzfahrers entstandenen Kosten, scheidet eine eigene Rechtsgutverletzung, die Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs im Sinne des § 823 BGB sein könnte, grundsätzlich aus. Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kommt wegen Fehlens eines betriebsbezogenen Eingriffs insoweit regelmäßig nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - VersR 2003, 466).*)
2. Eine unrichtige Rechtsansicht des Erstrichters (hier: über die Schlüssigkeit der Klage) lässt sich nicht auf dem Umweg über eine angebliche Hinweispflicht gegenüber den Parteien im Sinne des § 139 ZPO in einen Verfahrensmangel umdeuten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 173/89 - NJW 1991, 704).*)
VolltextIBRRS 2008, 3129
BGH, Beschluss vom 11.09.2008 - I ZB 36/07
Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts über den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers ist nicht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, sondern allein die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 1.10.2002 IX ZB 271/02, NJW 2003, 70).*)
VolltextIBRRS 2008, 3127
BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - III ZR 71/08
Zum Begriff des Ausrichtens der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit im Sinne des Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO.*)
VolltextIBRRS 2008, 3124
BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - IX ZR 46/08
1. Wird die Zulassung einer Sprungrevision beantragt, sind die Zulassungsgründe in gleicher Weise wie im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde darzulegen.*)
2. Das Recht eines Grundpfandgläubigers auf abgesonderte Befriedigung umfasst auch die nach Insolvenzeröffnung entstandenen Kosten.*)
VolltextIBRRS 2008, 3120
BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZB 17/08
1. In Ausnahmefällen (hier: sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren) kann sich die übereinstimmende Erledigungserklärung beider Parteien allein auf das gesamte Rechtsmittelverfahren beziehen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 11. Januar 2001 - V ZB 40/99 - NJW-RR 2001, 1007 und Urteil vom 15. Mai 1998 - XI ZR 219/97 - NJW 1998, 2453)*)
2. Die Entstehung der Einigungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1003, 1000 hat nicht zur Voraussetzung, dass durch die Einigung der Parteien eine konkrete Entlastung des Gerichts eintritt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3113
BGH, Beschluss vom 21.08.2008 - X ARZ 105/08
Sollen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen verklagt werden, ohne dass für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand begründet ist, ist für die Gerichtsstandsbestimmung grundsätzlich das als erstes angerufene Oberlandesgericht zuständig, auch wenn in seinem Bezirk keiner der Streitgenossen seinen allgemeinen Wohnsitz hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 3112
BGH, Beschluss vom 09.10.2008 - VII ZB 43/08
Eine Verfahrensgebühr gemäß RVG VV Nr. 3101 Ziffer 2 sowie eine Terminsgebühr gemäß RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 3 i.V.m. Nr. 3104 können im Verfahren nach §§ 103 f. ZPO nur festgesetzt werden, wenn der betreffende Gegenstand rechtshängig war.*)
VolltextIBRRS 2008, 3111
BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - V ZB 66/08
Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien das vereinbart haben.*)
VolltextIBRRS 2008, 3109
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - I ZB 10/07
Wird beim Amtsgericht nach § 208 Abs. 8 AO die Anordnung der Haft zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt, hat der Richter sämtliche Voraussetzungen für die Anordnung der Erzwingungshaft und damit auch das Bestehen der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und das Vorliegen eines Haftgrunds zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3107
BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - VII ZB 16/08
Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über das gegen den Beschluss eingelegte Rechtsmittel.*)
VolltextIBRRS 2008, 3104
BGH, Urteil vom 13.10.2008 - II ZR 112/07
Ist in einem Verfahren die Klage eines Gesellschafters mit der allgemeinen Feststellungsklage eines Dritten auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses verbunden, ist ein Teilurteil über die Feststellungsklage des Dritten unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2008, 3102
BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - V ZB 18/08
Bei der zeitgleichen Versteigerung mehrerer Grundstücke verlängert sich die Bietzeit in dem Verfahren, in welchem Gebote abgegeben werden, nicht, wenn in demselben Zeitraum in den anderen Verfahren nichts passiert. Die Verlängerung kommt jedoch in Betracht, wenn der geordnete Ablauf der Versteigerung gestört ist, wie z.B. bei der gleichzeitigen Abgabe von Geboten in verschiedenen Verfahren.*)
VolltextIBRRS 2008, 3100
BGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07
1. Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02, WM 2005, 394 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, 414 Tz. 22).*)
2. Der Gläubiger einer verjährten Bürgschaftsforderung kann grundsätzlich nicht mehr die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde beanspruchen, wenn sich der Bürge auf die Verjährung berufen hat. Eine auf Herausgabe der wertlosen Bürgschaftsurkunde gerichtete Klage ist mangels schutzwürdigen Eigeninteresses des Gläubigers rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).*)
VolltextIBRRS 2008, 3094
BGH, Beschluss vom 09.10.2008 - V ZB 21/08
Ein Gebot, das objektiv nicht geeignet ist, den von § 85a ZVG intendierten Schuldnerschutz zu verkürzen, wird nicht dadurch rechtsmissbräuchlich, dass auf der Grundlage rechtsirriger Vorstellungen der Gläubigerin von einer Verkürzung des Schuldnerschutzes auszugehen wäre.*)
VolltextIBRRS 2008, 3076
OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2008 - 2 W 239/08
Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Räumungsklage ist die Miete einschließlich der Mehrwertsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3070
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.10.2008 - 5 AR 41/08
Das nach § 72 Abs. 2 GVG bestimmte Landgericht ist auch für Zwangsvollstreckungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig.*)
VolltextIBRRS 2008, 3069
OLG Koblenz, Urteil vom 25.04.2008 - 10 U 1330/07
Zum Begehren von Schadensersatz für Feuchtigkeitsschäden an einem gekauften Haus kann der Kläger sich zu bezifferten Mangelbeseitigungskosten auf eingeholte Angebote von Fachfirmen beziehen und hierzu Sachverstsändigenbeweis für deren Richtigkeit antreten. Hält das Gericht eine weitere Konkretisierung für erforderlich, muss es darauf hinweisen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3059
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.10.2008 - 5 W 48/08
Ist streitig, wann ein unstreitig wirksam gekündigter Mietvertrag endet, ist für den Streitwert des Räumungsprozesses die Miete des umstrittenen Zeitraums - ohne Nebenkosten, aber mit Umsatzsteuer - anzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter den von ihm vertretenen Zeitpunkt für die Räumung einhält.*)
VolltextIBRRS 2008, 3057
OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2008 - 3 W 28/08
Entscheidet das Gericht in einem selbständigen Beweisverfahren, kein neues Gutachten einzuholen, so ist gegen diese Entscheidung keine Beschwerde möglich.
VolltextIBRRS 2008, 3056
OLG München, Beschluss vom 08.01.2008 - 32 Wx 192/07
1. Wird einem Berechtigten eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingeräumt, die ihn berechtigt, auf fremden Dachflächen eine Photovoltaikanlage zu betreiben, ist der Geschäftwert für die Eintragung der Dienstbarkeit nicht an Hand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung, sondern an Hand des hierfür üblichen, mindestens jedoch des vereinbarten Pachtzinses nach § 24 KostO zu bemessen. Auch wenn ein mit der Dienstbarkeit abgeschlossener Pachtvertrag eine längere Laufzeit hat, darf der Multiplikator für die Jahrespacht bei einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit die in § 24 Abs. 2 KostO genannten Beträge nicht übersteigen.*)
2. Wird zugunsten eines Dritten (hier der finanzierenden Bank) eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruches, einen neuen Begünstigten zu benennen und diesen als Inhaber einer zu Nr. 1 inhaltsgleichen Dienstbarkeit eintragen zu lassen, eingetragen, ist es nicht zu beanstanden, den Geschäftswert hierfür nur in Höhe des hälftigen Wertes der möglichen neuen Dienstbarkeit festzusetzen. Wird jedoch keine zeitliche Beschränkung aufgenommen, ist zunächst nach § 24 Abs. 1 Buchst b 1. Alternative KostO vom 25-fachen Jahreswert auszugehen und diesen zu halbieren.*)
VolltextIBRRS 2008, 3054
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2008 - 2 Sch 2/08
Ist bereits ein Hauptsachverfahren vor einem staatlichen Gericht anhängig und ist in diesem Verfahren auch über die Reichweite und Auslegung der Schiedsvereinbarung zu entscheiden, so fehlt für einen Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsgerichtsverfahrens das Rechtsschutzbedürfnis.
VolltextIBRRS 2008, 3051
OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.10.2008 - 8 W 455/08
Gegen die Anordnung einer Vorschusspflicht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ist ebenso wie im Hauptprozess weder eine Beschwerde nach § 67 Abs. 1 GKG noch nach § 567 Abs. 1 ZPO statthaft.*)
VolltextIBRRS 2008, 3044
LG Konstanz, Beschluss vom 17.07.2008 - 6 OH 6/08
1. Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt es an einem rechtlichen Interesse im Sinne von § 485 ZPO, wenn die Vorfrage, ob ein Bauvorhaben formell oder materiell baurechtswidrig ist, nicht geklärt ist. Die Klärung dieser Vorfrage obliegt nicht dem Sachverständigen.
2. Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrages als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch endet, dass es nicht weiter betrieben wird.
3. Ist die Kostenentscheidung versehentlich unterblieben, kann sie noch in der Abhilfeentscheidung nachgeholt werden.
VolltextIBRRS 2008, 3043
LG Konstanz, Beschluss vom 27.06.2008 - 6 OH 6/08
1. Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt es an einem rechtlichen Interesse im Sinne von § 485 ZPO, wenn die Vorfrage, ob ein Bauvorhaben formell oder materiell baurechtswidrig ist, nicht geklärt ist. Die Klärung dieser Vorfrage obliegt nicht dem Sachverständigen.
2. Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrages als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch endet, dass es nicht weiter betrieben wird.
3. Ist die Kostenentscheidung versehentlich unterblieben, kann sie noch in der Abhilfeentscheidung nachgeholt werden.
VolltextIBRRS 2008, 3042
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.2008 - 9 W 60/08
1. Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt es an einem rechtlichen Interesse im Sinne von § 485 ZPO, wenn die Vorfrage, ob ein Bauvorhaben formell oder materiell baurechtswidrig ist, nicht geklärt ist. Die Klärung dieser Vorfrage obliegt nicht dem Sachverständigen.
2. Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrages als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch endet, dass es nicht weiter betrieben wird.
3. Ist die Kostenentscheidung versehentlich unterblieben, kann sie noch in der Abhilfeentscheidung nachgeholt werden.
VolltextIBRRS 2008, 3038
BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - IX ZR 28/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3036
BGH, Beschluss vom 01.07.2008 - VI ZR 25/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3035
BGH, Beschluss vom 30.07.2008 - II ZR 184/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3031
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.07.2008 - 1 W 50/08
Der Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens hat auch dann dem Streithelfer des Antragsgegners dessen Kosten des Beweisverfahrens zu erstatten, wenn er der Anordnung zur Erhebung der Hauptsacheklage aus wirtschaftlichen Gründen - Insolvenz des Antragsgegners - nicht nachkommt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3030
BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - IV ZR 255/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3029
BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - IX ZR 245/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3028
BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - IV ZR 291/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3024
BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - V ZB 94/08
1. Das Bekanntmachungsblatt und das elektronische Bekanntmachungssystem können durch allgemeine Verwaltungsverfügung im Sinne von § 39 Abs. 1 ZVG bestimmt werden, es sei denn, der Landesgesetzgeber behält sich diese Festlegung vor. In Nordrhein-Westfalen besteht ein solcher Vorbehalt nicht.*)
2. Eine Bekanntmachung ist bei einem verlinkten Portal wie dem Portal www.justiz.de elektronisch bekannt gemacht, wenn die Bekanntmachungsdaten auf dem Server des Portals abgelegt und zum Abruf bereitgestellt sind, mit dem das Bekanntmachungsportal für den Abruf der Daten verlinkt ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 3019
BGH, Beschluss vom 09.10.2008 - IX ZB 129/07
Macht der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit glaubhaft, dass eine danach entstandene, als Neumasseverbindlichkeit einzustufende Kostenerstattungsforderung aus der Masse nicht befriedigt werden kann, darf gegen ihn ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht ergehen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3015
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008 - 20 W 152/07
Zur Frage der internationalen Zuständigkeit für selbständige Beweisverfahren in ausländischen Schiedsverfahren.
VolltextIBRRS 2008, 3013
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2008 - 8 U 2/08
1. Die Frage, ob eine Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben worden ist und deshalb zulässig ist, darf vom Berufungsgericht nicht nachgeprüft werden, und zwar unabhängig davon, wie es selbst die Zuständigkeit beurteilt. Dies gilt auch bei Verstößen gegen eine ausschließliche Zuständigkeit.*)
2. Wurde durch Zwischenurteil über die Zulässigkeit entschieden, ist dieses Urteil mit der Berufung nicht anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2008, 3008
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.08.2008 - 4 W 467/08
1. § 406 Abs. 1 ZPO findet auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung. Ob und inwieweit etwas anderes gilt, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich zur Verfahrensverzögerung und darüber letztlich zur Beweisvereitelung eingesetzt wird, bleibt offen.*)
2. Werden mehrere Befangenheitsgründe geltend gemacht sind diese grundsätzlich einzeln und in einer Gesamtschau zu prüfen.*)
3. Bezeichnet ein Sachverständiger den Antragsgegner in einem selbständigen Beweisverfahren in dem die Verursachung eines Schadens durch den Antragsgegner geklärt werden soll als "Verursacher", den Bewollmächtigten als "PV Gegenseite" und führt aus, dass nach dem "vehementen Bestreiten" der Verursachung "leider" weitere Maßnahmen erforderlich, sind, ist die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit begründet.*)
VolltextIBRRS 2008, 3005
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2008 - 19 U 34/08
1. Für den Provisionsanspruch des Maklers genügt grundsätzlich der Abschluss des schuldrechtlichen Hauptvertrages.*)
2. Anderes gilt, wenn der Maklervertrag einer Auslegung dahin zugänglich ist, dass der Provisionsanspruch entfällt, wenn der wirtschaftliche Zweck des Hauptvertrages wegfällt.*)
3. Der Erwerb eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung begründet keine Provisionspflicht für das vom Makler benannte Grundstück, es sei denn, der Erwerb in der Zwangsversteigerung wird durch Individualvereinbarung dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gleich gestellt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3003
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 - 24 U 151/07
1. Zur Verrechnung von verspäteten, aber vom Pächter bestimmten Zahlungen auf rückständige Pachten.*)
2. Der Verpächter kann rückständige Pachten, die er auf andere Monate als der Pächter bezieht, durch Hilfsanträge geltend machen, und zwar auch noch im Berufungsrechtszug.*)
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