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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 2570
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - VIII ZB 37/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 2566
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Zurückgewährung von vollstreckbarem Schuldversprechen

BGH, Urteil vom 22.07.2008 - XI ZR 389/07

Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren.*)

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IBRRS 2008, 2528
ProzessualesProzessuales
Pfändung des GbR-Auseinandersetzungsanspruchs

BGH, Beschluss vom 21.07.2008 - II ZR 183/07

Der Gläubiger eines Gesellschafters einer GbR, der dessen Anspruch aus § 717 Satz 2 BGB auf dasjenige, was dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zukommt, gepfändet und sich hat überweisen lassen, ist berechtigt, den Auseinandersetzungsanspruch gegen die anderen Gesellschafter wie der Pfändungsschuldner selbst im Klagewege durchzusetzen; für den Fall, dass das Gesellschaftsvermögen versilbert ist, kann er deshalb auf der Grundlage einer von ihm zu erstellenden Auseinandersetzungsrechnung das ihm zustehende Auseinandersetzungsguthaben einfordern.*)

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IBRRS 2008, 2523
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Inanspruchnahme von Unterhaltsverpflichteten vor PKH

BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - VII ZB 25/08

Die Inanspruchnahme eines leistungsfähigen Unterhaltsverpflichteten auf Prozesskostenvorschuss geht der Prozesskostenhilfe jedenfalls dann vor, wenn der Vorschuss alsbald realisierbar ist.*)

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IBRRS 2008, 2522
ProzessualesProzessuales
Was ist nötig zur Begründung eines Aufenthaltsorts?

BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - I ZB 80/07

1. Wird der Auftrag zur Pfändung zusammen mit einem Antrag zur Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für den Fall gestellt, dass die Pfändung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt, ist der Zeitpunkt des Pfändungsversuchs für die Bestimmung der Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 899 Abs. 1 ZPO maßgeblich.*)

2. Zur Begründung eines Aufenthaltsorts i.S. des § 899 Abs. 1 ZPO reicht eine kurzfristige Anwesenheit des Schuldners aus.*)

3. Eine Ausdehnung des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf weitere titulierte Forderungen ist nach dem Offenbarungstermin nicht mehr zulässig.*)

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IBRRS 2008, 2520
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Abweisung der Klage aus abgetretenem Recht: Rechtskraft?

BGH, Urteil vom 23.07.2008 - XII ZR 158/06

Einer auf eigenes Recht gestützten Klage steht die Rechtskraft eines Urteils zwischen denselben Parteien nicht entgegen, in dem die allein auf abgetretenes Recht gestützte Klage abgewiesen worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 VIII ZR 93/04 NJW 2005, 2004 ff.).*)

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IBRRS 2008, 2519
ProzessualesProzessuales
Klage auf Herausgabe einer vollstreckbaren Ausfertigung?

BGH, Urteil vom 14.07.2008 - II ZR 132/07

1. Eine Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels analog § 371 BGB ist jedenfalls dann zulässig, wenn über eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO rechtskräftig zugunsten des Klägers entschieden worden ist.*)

2. Tritt die Rechtskraft des Urteils über die Klage nach § 767 ZPO erst in der Revisionsinstanz ein und wird daraufhin der Titel herausgegeben, sind diese Umstände, wenn sie unstreitig sind, auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen und führen auf Antrag des Klägers zur Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits, wenn die Klage analog § 371 BGB im Zeitpunkt der Titelherausgabe wegen Erlöschens der titulierten Forderung begründet war und der Herausgabeschuldner der Erledigung widerspricht.*)

3. Anders als bei § 368 BGB kann im Rahmen des § 371 Satz 2 BGB auch durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden.*)

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IBRRS 2008, 2505
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit bei Gütestellen

BGH, Urteil vom 08.07.2008 - VI ZR 221/07

Das Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW beschränkt die örtliche Zuständigkeit der anerkannten "weiteren Gütestellen" nicht auf den Landgerichtsbezirk, in dem die Parteien wohnen.*)

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IBRRS 2008, 2502
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungseinlegung durch Berufungszulassungsantrag?

BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - V ZB 151/07

Der für eine wirksame Berufungseinlegung notwendige Wille, das erstinstanzliche Urteil einer Nachprüfung durch das höhere Gericht zu unterstellen, kommt auch dann zweifelsfrei zum Ausdruck, wenn die beschwerte Partei, statt unmittelbar Berufung einzulegen, versehentlich deren Zulassung beantragt.*)

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IBRRS 2008, 2472
ProzessualesProzessuales
Bestimmtheit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

BGH, Beschluss vom 08.07.2008 - VII ZB 39/07

Erfolgt die Vollstreckung aus einem Titel, der verschiedene Forderungen zum Gegenstand hat, die jeweils Zug um Zug gegen Herausgabe unterschiedlicher Gegenstände zu erfüllen sind, lediglich wegen eines Teilbetrages, muss der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erkennen lassen, wegen welcher dieser Forderungen vollstreckt werden soll. Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der diesen Anforderungen nicht genügt, ist zurückzuweisen.*)

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IBRRS 2008, 2464
ProzessualesProzessuales
Wann endet Zwangsverwaltung des Grundstücks?

BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - V ZB 130/07

Nimmt der Gläubiger den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung während des Verfahrens uneingeschränkt zurück, endet die Beschlagnahme des Grundstücks und der von ihr umfassten Gegenstände nicht schon mit dem Eingang der Rücknahmeerklärung bei dem Vollstreckungsgericht, sondern erst mit dem Aufhebungsbeschluss.*)

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IBRRS 2008, 2463
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Was umfasst der Anwendungsbereich des § 321a ZPO?

BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - V ZR 149/07

Der Anwendungsbereich des § 321a ZPO ist auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt.*)

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IBRRS 2008, 2462
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abgrenzung Dienstleistung - Verkauf von Sachen: Zuständigkeit?

BGH, Beschluss vom 09.07.2008 - VIII ZR 184/07

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 68, 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)

a) Ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Ware trotz bestimmter Vorgaben des Auftraggebers zu Beschaffung, Verarbeitung und Lieferung der herzustellenden Gegenstände einschließlich einer Sicherung der Herstellungsqualität, der Lieferzuverlässigkeit und der reibungslosen administrativen Auftragsabwicklung als Verkauf beweglicher Sachen (erster Spiegelstrich) und nicht als Erbringung von Dienstleistungen (zweiter Spiegelstrich) zu qualifizieren sind? Welche Kriterien sind für die Abgrenzung maßgeblich?*)

b) Wenn ein Verkauf beweglicher Sachen anzunehmen ist: Bestimmt sich der Ort, an dem die verkauften Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen, bei Versendungskäufen nach dem Ort der körperlichen Übergabe an den Käufer oder nach dem Ort, an dem die Sachen dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Käufer übergeben werden?*)

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IBRRS 2008, 2461
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand d. Widerklage gilt nicht für bisher Unbeteiligte

BGH, Beschluss vom 24.06.2008 - X ARZ 69/08

1. Der Gerichtsstand der Widerklage (§ 33 ZPO) gilt nicht für die Widerklage gegen den bisher am Verfahren nicht beteiligten Widerbeklagten.*)

2. Die Bestimmung des Gerichts der Klage als gemeinsam zuständiges Gericht für Klage und Widerklage ist nicht nur dann zulässig, wenn zumindest einer der Widerbeklagten dort seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.*)

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IBRRS 2008, 2458
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ausschließlicher Gerichtsstand des Art. 22 EuGVVO?

BGH, Urteil vom 18.07.2008 - V ZR 11/08

Für Beseitigungs- und Schadensersatzklagen, die auf eine Eigentumsverletzung gestützt werden, ist nicht der ausschließliche Gerichtsstand des Art. 22 Nr. 1 Satz 1 EuGVVO gegeben.*)

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IBRRS 2008, 2457
ProzessualesProzessuales
Klage auf Wertersatz wahrt Anfechtungsrechte

BGH, Urteil vom 17.07.2008 - IX ZR 245/06

Die klageweise Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz wahrt auch die Rechte für den nach Ablauf der Anfechtungsfrist im Berufungsrechtszug verfolgten Primäranspruch.*)

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IBRRS 2008, 2455
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsschutzbedürfnis zur Abwehr unberechtigter Forderungen

BGH, Urteil vom 17.07.2008 - IX ZR 126/07

Dem Begehren des Insolvenzverwalters, die Feststellung einer für unberechtigt gehaltenen Forderung zur Tabelle abzuwehren, kann das Rechtsschutzbedürfnis selbst dann nicht abgesprochen werden, wenn die voraussichtliche Quote Null beträgt.*)

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IBRRS 2008, 2452
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Streitwert bei Mangelbeseitigungsmaßnahmen?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2008 - 10 W 43/08

Die vom Sachverständigen angegebenen Kosten der von ihm vorgeschlagenen Mangelbeseitigungsmaßnahme sind auch dann der Festsetzung des Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens zu Grunde zu legen, wenn der Antragsteller eine andere, teurere Mangelbeseitigungsmaßnahme und deren vermutliche Kosten in der Begründung seiner Anträge genannt hat, ohne sich in seinen Anträgen oder dessen Begründung ausdrücklich auf diese eine Mangelbeseitigungsmaßnahme festzulegen.*)

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IBRRS 2008, 2449
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert einer Feststellungsklage

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.05.2008 - 4 W 71/08

Zum Streitwert einer Feststellungsklage.*)

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IBRRS 2008, 2444
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kann das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2008 - 21 W 19/08

1. Die Vorschrift des § 251 ZPO findet auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung, weil sie mit dessen Sinn und Zweck grundsätzlich vereinbar ist. Allerdings ist die Anordnung des Ruhens nur dann zweckmäßig, wenn das Verfahren – jedenfalls im derzeitigen Stadium – nicht eilbedürftig ist.*)

2. Das Ruhen des Verfahrens kann auch im selbständigen Beweisverfahren angeordnet werden. § 251 ZPO findet im selbständigen Beweisverfahren Anwendung.

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IBRRS 2008, 2425
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarkeit d. Anspruchs auf Nennung d. Kindsvaters?

BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - I ZB 87/06

Der titulierte Anspruch auf Nennung des Vaters des nichtehelichen Kindes ist in der Regel auch vollstreckbar, weil durch die Vollstreckung der Eingriff in die Grundrechte der auskunftspflichtigen Kindesmutter nicht über das Maß hinaus vertieft wird, in dem ihre grundrechtlich geschützten Interessen bereits durch die (rechtskräftige) Verurteilung berührt sind.*)

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IBRRS 2008, 2418
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unterbrechung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - IX ZR 150/05

Zur Unterbrechung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil, mit dem ein Urteil eines ausländischen Gerichts für vollstreckbar erklärt worden ist, das zur Zahlung aus einem Nachlass verurteilt hat, über den im Inland das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet worden ist.*)

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IBRRS 2008, 2414
ProzessualesProzessuales
Verlust der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters

BGH, Urteil vom 07.07.2008 - II ZR 26/07

Der Insolvenzverwalter, der infolge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Bestätigung eines Insolvenzplans seine gesetzliche Prozessführungsbefugnis verliert, muss es in den Tatsacheninstanzen offen legen, wenn er den Prozess in gewillkürter Prozessstandschaft fortführt.*)

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IBRRS 2008, 2413
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Geschäftsraumeigenschaft im Sinne der Zustellungsvorschriften

BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - IV ZB 5/08

Zur Geschäftsraumeigenschaft im Sinne der Zustellungsvorschriften der §§ 178 Abs. 1 Nr. 2, 180 ZPO nach Inhaftierung des Geschäftsführers einer GmbH.*)

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IBRRS 2008, 2411
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nach Beweisaufnahme Schadensursache unklar: Hinweispflicht!

BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - VII ZR 210/07

Ergibt sich bei der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen, dass statt eines Mangels, auf den die Klägerin ihre Schadensersatzforderung gestützt hat, eine andere Pflichtwidrigkeit der Beklagten schadensursächlich sein kann, muss das Gericht die betroffene Partei darauf hinweisen, dass die Klage aus diesem Grund Erfolg haben kann, und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen.

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IBRRS 2008, 2403
ImmobilienImmobilien
Klage auf Bewilligung der Löschung von Reallast: Streitwert?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2008 - 1 W 35/08

1. Der Streitwert für eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Reallast (Rentenrecht) bestimmt sich nach § 3 ZPO, wenn die zu sichernde Forderung nicht mehr besteht.*)

2. Der Streitwert ist für den Regelfall mit 20 % des Werts der ursprünglich gesicherten Forderung anzusetzen.*)

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IBRRS 2008, 2401
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Verfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.03.2008 - 19 W 10/08

Ein im schriftlichen Verfahren innerhalb der Klageerwiderungsfrist abgegebenes Anerkenntnis ist nicht "sofort" im Sinne von § 93 ZPO erklärt worden, wenn zuvor ein Klageabweisungsantrag angekündigt worden ist, ohne deutlich zu machen, dass der Klageanspruch noch nicht abschließend geprüft worden ist.*)

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IBRRS 2008, 2397
ProzessualesProzessuales
Wie weit geht Antragsbefugnis des Streithelfers?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.07.2008 - 7 W 31/08

Die Antragsbefugnis einer Streithelferin im selbstständigen Beweisverfahren geht nicht weiter als die der von ihr unterstützten Hauptpartei, so dass sie keine Gegenanträge stellen kann, die nur für ihr Verhältnis zu einem weiteren Streithelfer bedeutsam sind.*)

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IBRRS 2008, 2395
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Festsetzung von Zwangsmaßnahmen im WEG-Verfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.09.2007 - 14 Wx 39/07

1. Im WEG-Verfahren alten Rechts sind für die Festsetzung von Zwangsmaßnahmen wegen Mißachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten vor Gericht nicht die Vorschriften der ZPO, sondern die des FGG maßgeblich.*)

2. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - und damit auch im WEG-Verfahren alten Rechts - ist gegen die Verhängung von Zwangsmaßnahmen wegen Nichtbefolgens verfahrensleitender Anordnungen die von einem Beschwerdewert unabhängige einfache nicht fristgebundene Beschwerde gegeben.*)

3. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtbefolgung der gerichtlichen Anordnung zum persönlichen Erscheinen eines Beteiligten vor Gericht ist unzulässig, wenn das Gericht das Verfahren für entscheidungsreif hält.*)

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IBRRS 2008, 2392
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in zweiter Instanz

BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - V ZR 225/07

Beurteilt das Berufungsgericht die Rechtslage abweichend von der Vorinstanz und ist neuer Vortrag oder ein Beweisantritt erforderlich, um auf der Grundlage dieser Beurteilung zu obsiegen, ist dieses neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in zweiter Instanz zuzulassen.

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IBRRS 2008, 2390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 64/08

1. Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess.*)

2. Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abnahme von Bauleistungen.*)

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IBRRS 2008, 2381
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens

OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2008 - 2 W 148/08

Kosten eines Privatgutachtens gehören dann zu den gemäß § 91 ZPO zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Im Kostenfestsetzungsverfahren bedarf es daher einer substantiierten Darlegung, dass die in Ansatz gebrachten Kosten tatsächlich entstanden sind und dass diese Kosten notwendig waren. Hierzu ist die Einreichung einer aufgegliederten Rechnung des Sachverständigen und eine detaillierte Darlegung seiner konkreten Tätigkeit erforderlich.*)

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IBRRS 2008, 2380
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sind Übersetzungskosten erstattungsfähig?

OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2008 - 2 W 160/08

Übersetzungskosten gehören grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten eines Rechtsstreits, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendig waren. Insoweit bedarf es der Prüfung, ob die Bedeutung der einzelnen Schriftstücke eine wörtliche Übersetzung rechtfertigt. Die Höhe der erstattungsfähigen Übersetzungskosten ist in entsprechender Anwendung des § 11 JVEG auf die dort genannten Beträge begrenzt.*)

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IBRRS 2008, 2370
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung nach Versagung von PKH?

BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 184/05

Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 XII ZB 116/05 FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 XII ZA 11/03 FamRZ 2004, 1548).*)

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IBRRS 2008, 2368
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Darlegung d. tatsächlichen Abläufe bei Wiedereinsetzungsantrag

BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - IX ZB 169/07

Die Partei muss im Rahmen ihres Antrages auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist die tatsächlichen Abläufe verständlich und geschlossen schildern, aus denen sich ergibt, auf welchen Umständen die Fristversäumnis beruht. Kann eine Partei einen derartigen Sachverhalt nicht darlegen, geht dies auch dann zur ihren Lasten, wenn ihr Unvermögen durch Zeitablauf mitbedingt ist.*)

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IBRRS 2008, 2365
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers und Ausschlussfrist

BGH, Beschluss vom 28.05.2008 - XII ZB 53/08

1. Sind die Voraussetzungen für eine Vorlage zum Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nur hinsichtlich eines Teils des Verfahrensgegenstandes gegeben und ist das vorlegende Oberlandesgericht befugt, hinsichtlich des übrigen Teils eine dem Urteil des § 301 ZPO entsprechende Teilentscheidung zu erlassen, so hat es die Vorlage entsprechend zu beschränken.*)

2. Die Ausschlussfrist des § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB i.V.m. § 2 VBVG beginnt für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers (vgl. § 5 VBVG) frühestens mit dem Ablauf des einzelnen Betreuungsmonats.*)

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IBRRS 2008, 2357
ProzessualesProzessuales
Nichteinhaltung der Begründungsfrist für Anfechtungsklage

LG Hamburg, Urteil vom 12.03.2008 - 318 S 65/07

1. Wenn der Kläger nur den Antrag formuliert und einige Anlagen einreicht, dann darin nicht die Begründung einer Anfechtungsklage zu sehen.

2. Die Formulierung des § 46 Abs. 1 WEG gibt für sich keinen Spielraum für die Annahme, dass die Begründungsfrist auch verlängerbar sein könnte.

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IBRRS 2008, 2352
ProzessualesProzessuales
Kosten für innerprozessuales Privatgutachten erstattungsfähig?

OLG Bamberg, Beschluss vom 24.06.2008 - 4 W 74/08

1. Grundsätzlich findet die Beweisaufnahme nur im Rahmen gerichtlicher Beweisanordnungen statt.

2. Kosten privater Überprüfungsgutachten während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Ausführungen des Privatsachverständigen den Verlauf des Rechtstreits zu Gunsten der das Privatgutachten vorlegenden Partei beeinflusst haben.

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IBRRS 2008, 2350
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsaufhebung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - V ZR 194/07

Berücksichtigt das Berufungsgericht einen erheblichen Parteivortrag in zweiter Instanz nicht, zu dem diese Partei wegen obsiegender Entscheidung in erster Instanz keinen Anlass hatte, darf der Vortrag nicht als verspätet behandelt werden. In einem solchen Fall liegt die Voraussetzung des § 544 Abs. 7 ZPO mit der Konsequenz der Aufhebung der Entscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor.

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IBRRS 2008, 2346
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Prüfbarkeit d. Schlussrechnung von Amts wegen zu beachten?

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.05.2008 - 12 U 179/07

Wenn der Auftraggeber die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht beanstandet, kann das Gericht die Rechnung nicht mangels Prüfbarkeit zurückweisen. Das Gericht kann seine Informations- und Kontrollinteressen nicht ohne Weiteres über diejenigen des Auftraggebers stellen.

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IBRRS 2008, 2338
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung per E-Mail

BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08

Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Datei) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO genügt.*)

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IBRRS 2008, 2302
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfegesuch im Rechtsmittelverfahren

BGH, Beschluss vom 26.05.2008 - II ZB 19/07

1. Eine mittellose Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch mit der ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht und die erforderlichen Belege beigefügt hat, ist grundsätzlich bis zur Entscheidung über ihr Gesuch wegen Mittellosigkeit als unverschuldet gehindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie nach den gegebenen Umständen nicht damit rechnen muss, dass ihr Prozesskostenhilfeantrag aus wirtschaftlichen Gründen wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird.*)

2. Setzt das Gericht der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei eine Frist zur Vervollständigung ihrer Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und erfüllt die Partei die gerichtlichen Auflagen innerhalb dieser Frist, endet ihr schutzwürdiges Vertrauen auf Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe erst mit der Bekanntgabe des ihr Prozesskostenhilfegesuch ablehnenden Beschlusses mit der Folge, dass erst zu diesem Zeitpunkt die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu laufen beginnt.*)

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IBRRS 2008, 2291
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bindungswirkung eines Feststellungsurteils

BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 135/05

Die Reichweite der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Nur wenn die Urteilsformel allein nicht ausreicht, die Reichweite der Bindungswirkung zu erfassen, sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, ergänzend heranzuziehen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 15.6.1982 VI ZR 179/80, NJW 1982, 2257 f.; Urt. v. 17.2.1983 III ZR 184/81, NJW 1983, 2032; Urt. v. 1.7.1986 VI ZR 120/85, NJW 1987, 371; Urt. v. 2.12.1993 IX ZR 11/92, NJW RR 1994, 409; Urt. v. 16.4.2002 KZR 5/01, GRUR 2002, 915, 916 = WRP 2002, 1082 Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag).*)

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IBRRS 2008, 2288
ProzessualesProzessuales
Änderung des mitgeteilten Verkehrswertes: Bekanntmachung?

BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - V ZB 129/07

Ändert das Vollstreckungsgericht den mitgeteilten Verkehrswert, so muss der geänderte Wert rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht werden (§ 43 ZVG); davon darf lediglich abgesehen werden, wenn der neue Wert nur unwesentlich von dem bekannt gemachten abweicht.*)

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IBRRS 2008, 2287
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung

BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07

1. Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind.*)

2. Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.*)




IBRRS 2008, 2284
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Willkürliche Verweisung?

BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - X ARZ 45/08

Eine nur mit § 38 Abs. 1 ZPO begründete Verweisung ist nicht willkürlich, wenn beide Parteien diese unter Bezugnahme auf eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung begehrt haben.*)

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IBRRS 2008, 2275
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Klageänderung: Darlehensforderung statt Wohnraummiete

OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 W 108/08

Wechselt der Kläger im Wege der Klageänderung den Klaggrund für einen Zahlungsanspruch aus, sind die Werte des ursprünglichen und des wirtschaftlich nicht identischen neuen Streitgegenstandes (Darlehensforderung statt Wohnraummiete) bei der Wertfestsetzung für das gerichtliche Verfahren zu addieren.*)

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IBRRS 2008, 2274
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage gegen Streitgenossen: Zuständiges Gericht?

OLG München, Beschluss vom 20.02.2008 - 31 AR 18/08

Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts, wenn die gegen mehrere Streitgenossen gerichtete Klage für einen Teil der Streitgenossen eine zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehörende Wohnungseigentumssache ist, während für andere Streitgenossen die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet ist.*)

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IBRRS 2008, 2273
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bestimmung der Sollbeschaffenheit eines Bauwerks

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.12.2006 - 8 U 182/06

1. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Oberlandesgericht als Berufungsgericht seiner Entscheidung die vom Landgericht auf der Grundlage der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine neue Feststellung gebieten. Dies gilt grundsätzlich auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind. Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens können sich dabei aus dem Gutachten selbst oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage. Dass solche Zweifel gegeben sind, hat der Berufungsführer im Einzelnen darzulegen.*)

2. Die Sollbeschaffenheit eines Bauwerkes wird nicht nur allein durch die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung, sondern - wenn eine solche wie z.B. im zu entscheidenden Fall bezüglich des luftdichten Verschließens der Fugen von Dämmplatten fehlt - auch durch die Verwendungseignung, d.h. durch die Funktionstauglichkeit des Bauwerkes für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch bestimmt. Fehlt diese, liegt selbst bei Einhalten der anerkannten Regeln der Technik ein Mangel vor.*)

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IBRRS 2008, 2272
ImmobilienImmobilien
Weidegerechtigkeit

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 15/08

1. Die auf Herausgabe von Teilflächen eines Grundstücks gerichtete Klage ist wegen fehlender Bestimmtheit des Klageantrages unzulässig, wenn die Teilflächen nicht katasteramtlich vermessen sind und sich ihre genaue Lage und Größe auch nicht anderweitig exakt bestimmen lassen.*)

2. Bei den auf Grund eines Rezesses aus dem 19. Jahrhundert im Bereich der Stadt Lingen eingeräumten Weidegerechtigkeiten handelt es sich nicht um Reallasten i.S. von § 2 Abs. 1 des Nieders. Reallastengesetzes vom 17.05.1967.*)

3. Bezüglich solcher Weidegerechtigkeiten steht dem Grundstückseigentümer - hier der Stadt Lingen - kein Kündigungsrecht entsprechend § 37 Abs. 2 des Nieders. Realverbandsgesetzes vom 04.11.1969 zu, wenn er mit den früheren Inhabern der Weidegerechtigkeiten vereinbart hatte, dass die inzwischen wegen einer Nutzungsänderung nicht mehr ausgeübten Weidegerechtigkeiten nach der Kündigung wieder aufleben sollten, und die Ausübung der Weidegerechtigkeiten durch die nunmehr Nutzungsberechtigten wirtschaftlich sinnvoll erscheint.*)

4. In diesem Fall kommt auch ein Erlöschen der altrechtlichen Weidegerechtigkeiten nach Art. 184 S. 2 EGBGB i.V mit § 1020 S. 1 BGB analog nicht in Betracht.*)

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