Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 2462BGH, Beschluss vom 09.07.2008 - VIII ZR 184/07
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 68, 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
a) Ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Ware trotz bestimmter Vorgaben des Auftraggebers zu Beschaffung, Verarbeitung und Lieferung der herzustellenden Gegenstände einschließlich einer Sicherung der Herstellungsqualität, der Lieferzuverlässigkeit und der reibungslosen administrativen Auftragsabwicklung als Verkauf beweglicher Sachen (erster Spiegelstrich) und nicht als Erbringung von Dienstleistungen (zweiter Spiegelstrich) zu qualifizieren sind? Welche Kriterien sind für die Abgrenzung maßgeblich?*)
b) Wenn ein Verkauf beweglicher Sachen anzunehmen ist: Bestimmt sich der Ort, an dem die verkauften Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen, bei Versendungskäufen nach dem Ort der körperlichen Übergabe an den Käufer oder nach dem Ort, an dem die Sachen dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Käufer übergeben werden?*)
VolltextIBRRS 2008, 2461
BGH, Beschluss vom 24.06.2008 - X ARZ 69/08
1. Der Gerichtsstand der Widerklage (§ 33 ZPO) gilt nicht für die Widerklage gegen den bisher am Verfahren nicht beteiligten Widerbeklagten.*)
2. Die Bestimmung des Gerichts der Klage als gemeinsam zuständiges Gericht für Klage und Widerklage ist nicht nur dann zulässig, wenn zumindest einer der Widerbeklagten dort seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 2458
BGH, Urteil vom 18.07.2008 - V ZR 11/08
Für Beseitigungs- und Schadensersatzklagen, die auf eine Eigentumsverletzung gestützt werden, ist nicht der ausschließliche Gerichtsstand des Art. 22 Nr. 1 Satz 1 EuGVVO gegeben.*)
VolltextIBRRS 2008, 2457
BGH, Urteil vom 17.07.2008 - IX ZR 245/06
Die klageweise Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz wahrt auch die Rechte für den nach Ablauf der Anfechtungsfrist im Berufungsrechtszug verfolgten Primäranspruch.*)
VolltextIBRRS 2008, 2455
BGH, Urteil vom 17.07.2008 - IX ZR 126/07
Dem Begehren des Insolvenzverwalters, die Feststellung einer für unberechtigt gehaltenen Forderung zur Tabelle abzuwehren, kann das Rechtsschutzbedürfnis selbst dann nicht abgesprochen werden, wenn die voraussichtliche Quote Null beträgt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2452
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2008 - 10 W 43/08
Die vom Sachverständigen angegebenen Kosten der von ihm vorgeschlagenen Mangelbeseitigungsmaßnahme sind auch dann der Festsetzung des Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens zu Grunde zu legen, wenn der Antragsteller eine andere, teurere Mangelbeseitigungsmaßnahme und deren vermutliche Kosten in der Begründung seiner Anträge genannt hat, ohne sich in seinen Anträgen oder dessen Begründung ausdrücklich auf diese eine Mangelbeseitigungsmaßnahme festzulegen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2449
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.05.2008 - 4 W 71/08
Zum Streitwert einer Feststellungsklage.*)
VolltextIBRRS 2008, 2444
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2008 - 21 W 19/08
1. Die Vorschrift des § 251 ZPO findet auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung, weil sie mit dessen Sinn und Zweck grundsätzlich vereinbar ist. Allerdings ist die Anordnung des Ruhens nur dann zweckmäßig, wenn das Verfahren – jedenfalls im derzeitigen Stadium – nicht eilbedürftig ist.*)
2. Das Ruhen des Verfahrens kann auch im selbständigen Beweisverfahren angeordnet werden. § 251 ZPO findet im selbständigen Beweisverfahren Anwendung.
VolltextIBRRS 2008, 2425
BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - I ZB 87/06
Der titulierte Anspruch auf Nennung des Vaters des nichtehelichen Kindes ist in der Regel auch vollstreckbar, weil durch die Vollstreckung der Eingriff in die Grundrechte der auskunftspflichtigen Kindesmutter nicht über das Maß hinaus vertieft wird, in dem ihre grundrechtlich geschützten Interessen bereits durch die (rechtskräftige) Verurteilung berührt sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 2418
BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - IX ZR 150/05
Zur Unterbrechung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil, mit dem ein Urteil eines ausländischen Gerichts für vollstreckbar erklärt worden ist, das zur Zahlung aus einem Nachlass verurteilt hat, über den im Inland das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2414
BGH, Urteil vom 07.07.2008 - II ZR 26/07
Der Insolvenzverwalter, der infolge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Bestätigung eines Insolvenzplans seine gesetzliche Prozessführungsbefugnis verliert, muss es in den Tatsacheninstanzen offen legen, wenn er den Prozess in gewillkürter Prozessstandschaft fortführt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2413
BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - IV ZB 5/08
Zur Geschäftsraumeigenschaft im Sinne der Zustellungsvorschriften der §§ 178 Abs. 1 Nr. 2, 180 ZPO nach Inhaftierung des Geschäftsführers einer GmbH.*)
VolltextIBRRS 2008, 2411
BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - VII ZR 210/07
Ergibt sich bei der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen, dass statt eines Mangels, auf den die Klägerin ihre Schadensersatzforderung gestützt hat, eine andere Pflichtwidrigkeit der Beklagten schadensursächlich sein kann, muss das Gericht die betroffene Partei darauf hinweisen, dass die Klage aus diesem Grund Erfolg haben kann, und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen.
VolltextIBRRS 2008, 2403
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2008 - 1 W 35/08
1. Der Streitwert für eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Reallast (Rentenrecht) bestimmt sich nach § 3 ZPO, wenn die zu sichernde Forderung nicht mehr besteht.*)
2. Der Streitwert ist für den Regelfall mit 20 % des Werts der ursprünglich gesicherten Forderung anzusetzen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2401
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.03.2008 - 19 W 10/08
Ein im schriftlichen Verfahren innerhalb der Klageerwiderungsfrist abgegebenes Anerkenntnis ist nicht "sofort" im Sinne von § 93 ZPO erklärt worden, wenn zuvor ein Klageabweisungsantrag angekündigt worden ist, ohne deutlich zu machen, dass der Klageanspruch noch nicht abschließend geprüft worden ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2397
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.07.2008 - 7 W 31/08
Die Antragsbefugnis einer Streithelferin im selbstständigen Beweisverfahren geht nicht weiter als die der von ihr unterstützten Hauptpartei, so dass sie keine Gegenanträge stellen kann, die nur für ihr Verhältnis zu einem weiteren Streithelfer bedeutsam sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 2395
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.09.2007 - 14 Wx 39/07
1. Im WEG-Verfahren alten Rechts sind für die Festsetzung von Zwangsmaßnahmen wegen Mißachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten vor Gericht nicht die Vorschriften der ZPO, sondern die des FGG maßgeblich.*)
2. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - und damit auch im WEG-Verfahren alten Rechts - ist gegen die Verhängung von Zwangsmaßnahmen wegen Nichtbefolgens verfahrensleitender Anordnungen die von einem Beschwerdewert unabhängige einfache nicht fristgebundene Beschwerde gegeben.*)
3. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtbefolgung der gerichtlichen Anordnung zum persönlichen Erscheinen eines Beteiligten vor Gericht ist unzulässig, wenn das Gericht das Verfahren für entscheidungsreif hält.*)
VolltextIBRRS 2008, 2392
BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - V ZR 225/07
Beurteilt das Berufungsgericht die Rechtslage abweichend von der Vorinstanz und ist neuer Vortrag oder ein Beweisantritt erforderlich, um auf der Grundlage dieser Beurteilung zu obsiegen, ist dieses neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in zweiter Instanz zuzulassen.
VolltextIBRRS 2008, 2390
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 64/08
1. Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess.*)
2. Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abnahme von Bauleistungen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2381
OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2008 - 2 W 148/08
Kosten eines Privatgutachtens gehören dann zu den gemäß § 91 ZPO zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Im Kostenfestsetzungsverfahren bedarf es daher einer substantiierten Darlegung, dass die in Ansatz gebrachten Kosten tatsächlich entstanden sind und dass diese Kosten notwendig waren. Hierzu ist die Einreichung einer aufgegliederten Rechnung des Sachverständigen und eine detaillierte Darlegung seiner konkreten Tätigkeit erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2008, 2380
OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2008 - 2 W 160/08
Übersetzungskosten gehören grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten eines Rechtsstreits, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendig waren. Insoweit bedarf es der Prüfung, ob die Bedeutung der einzelnen Schriftstücke eine wörtliche Übersetzung rechtfertigt. Die Höhe der erstattungsfähigen Übersetzungskosten ist in entsprechender Anwendung des § 11 JVEG auf die dort genannten Beträge begrenzt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2370
BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 184/05
Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 XII ZB 116/05 FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 XII ZA 11/03 FamRZ 2004, 1548).*)
VolltextIBRRS 2008, 2368
BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - IX ZB 169/07
Die Partei muss im Rahmen ihres Antrages auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist die tatsächlichen Abläufe verständlich und geschlossen schildern, aus denen sich ergibt, auf welchen Umständen die Fristversäumnis beruht. Kann eine Partei einen derartigen Sachverhalt nicht darlegen, geht dies auch dann zur ihren Lasten, wenn ihr Unvermögen durch Zeitablauf mitbedingt ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2365
BGH, Beschluss vom 28.05.2008 - XII ZB 53/08
1. Sind die Voraussetzungen für eine Vorlage zum Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nur hinsichtlich eines Teils des Verfahrensgegenstandes gegeben und ist das vorlegende Oberlandesgericht befugt, hinsichtlich des übrigen Teils eine dem Urteil des § 301 ZPO entsprechende Teilentscheidung zu erlassen, so hat es die Vorlage entsprechend zu beschränken.*)
2. Die Ausschlussfrist des § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB i.V.m. § 2 VBVG beginnt für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers (vgl. § 5 VBVG) frühestens mit dem Ablauf des einzelnen Betreuungsmonats.*)
VolltextIBRRS 2008, 2357
LG Hamburg, Urteil vom 12.03.2008 - 318 S 65/07
1. Wenn der Kläger nur den Antrag formuliert und einige Anlagen einreicht, dann darin nicht die Begründung einer Anfechtungsklage zu sehen.
2. Die Formulierung des § 46 Abs. 1 WEG gibt für sich keinen Spielraum für die Annahme, dass die Begründungsfrist auch verlängerbar sein könnte.
VolltextIBRRS 2008, 2352
OLG Bamberg, Beschluss vom 24.06.2008 - 4 W 74/08
1. Grundsätzlich findet die Beweisaufnahme nur im Rahmen gerichtlicher Beweisanordnungen statt.
2. Kosten privater Überprüfungsgutachten während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Ausführungen des Privatsachverständigen den Verlauf des Rechtstreits zu Gunsten der das Privatgutachten vorlegenden Partei beeinflusst haben.
VolltextIBRRS 2008, 2350
BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - V ZR 194/07
Berücksichtigt das Berufungsgericht einen erheblichen Parteivortrag in zweiter Instanz nicht, zu dem diese Partei wegen obsiegender Entscheidung in erster Instanz keinen Anlass hatte, darf der Vortrag nicht als verspätet behandelt werden. In einem solchen Fall liegt die Voraussetzung des § 544 Abs. 7 ZPO mit der Konsequenz der Aufhebung der Entscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor.
VolltextIBRRS 2008, 2346
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.05.2008 - 12 U 179/07
Wenn der Auftraggeber die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht beanstandet, kann das Gericht die Rechnung nicht mangels Prüfbarkeit zurückweisen. Das Gericht kann seine Informations- und Kontrollinteressen nicht ohne Weiteres über diejenigen des Auftraggebers stellen.
VolltextIBRRS 2008, 2338
BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08
Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Datei) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO genügt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2302
BGH, Beschluss vom 26.05.2008 - II ZB 19/07
1. Eine mittellose Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch mit der ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht und die erforderlichen Belege beigefügt hat, ist grundsätzlich bis zur Entscheidung über ihr Gesuch wegen Mittellosigkeit als unverschuldet gehindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie nach den gegebenen Umständen nicht damit rechnen muss, dass ihr Prozesskostenhilfeantrag aus wirtschaftlichen Gründen wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird.*)
2. Setzt das Gericht der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei eine Frist zur Vervollständigung ihrer Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und erfüllt die Partei die gerichtlichen Auflagen innerhalb dieser Frist, endet ihr schutzwürdiges Vertrauen auf Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe erst mit der Bekanntgabe des ihr Prozesskostenhilfegesuch ablehnenden Beschlusses mit der Folge, dass erst zu diesem Zeitpunkt die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu laufen beginnt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2291
BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 135/05
Die Reichweite der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Nur wenn die Urteilsformel allein nicht ausreicht, die Reichweite der Bindungswirkung zu erfassen, sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, ergänzend heranzuziehen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 15.6.1982 VI ZR 179/80, NJW 1982, 2257 f.; Urt. v. 17.2.1983 III ZR 184/81, NJW 1983, 2032; Urt. v. 1.7.1986 VI ZR 120/85, NJW 1987, 371; Urt. v. 2.12.1993 IX ZR 11/92, NJW RR 1994, 409; Urt. v. 16.4.2002 KZR 5/01, GRUR 2002, 915, 916 = WRP 2002, 1082 Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag).*)
VolltextIBRRS 2008, 2288
BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - V ZB 129/07
Ändert das Vollstreckungsgericht den mitgeteilten Verkehrswert, so muss der geänderte Wert rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht werden (§ 43 ZVG); davon darf lediglich abgesehen werden, wenn der neue Wert nur unwesentlich von dem bekannt gemachten abweicht.*)
VolltextIBRRS 2008, 2287
BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07
1. Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind.*)
2. Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.*)
IBRRS 2008, 2284
BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - X ARZ 45/08
Eine nur mit § 38 Abs. 1 ZPO begründete Verweisung ist nicht willkürlich, wenn beide Parteien diese unter Bezugnahme auf eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung begehrt haben.*)
VolltextIBRRS 2008, 2275
OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 W 108/08
Wechselt der Kläger im Wege der Klageänderung den Klaggrund für einen Zahlungsanspruch aus, sind die Werte des ursprünglichen und des wirtschaftlich nicht identischen neuen Streitgegenstandes (Darlehensforderung statt Wohnraummiete) bei der Wertfestsetzung für das gerichtliche Verfahren zu addieren.*)
VolltextIBRRS 2008, 2274
OLG München, Beschluss vom 20.02.2008 - 31 AR 18/08
Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts, wenn die gegen mehrere Streitgenossen gerichtete Klage für einen Teil der Streitgenossen eine zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehörende Wohnungseigentumssache ist, während für andere Streitgenossen die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2273
OLG Oldenburg, Urteil vom 07.12.2006 - 8 U 182/06
1. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Oberlandesgericht als Berufungsgericht seiner Entscheidung die vom Landgericht auf der Grundlage der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine neue Feststellung gebieten. Dies gilt grundsätzlich auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind. Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens können sich dabei aus dem Gutachten selbst oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage. Dass solche Zweifel gegeben sind, hat der Berufungsführer im Einzelnen darzulegen.*)
2. Die Sollbeschaffenheit eines Bauwerkes wird nicht nur allein durch die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung, sondern - wenn eine solche wie z.B. im zu entscheidenden Fall bezüglich des luftdichten Verschließens der Fugen von Dämmplatten fehlt - auch durch die Verwendungseignung, d.h. durch die Funktionstauglichkeit des Bauwerkes für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch bestimmt. Fehlt diese, liegt selbst bei Einhalten der anerkannten Regeln der Technik ein Mangel vor.*)
VolltextIBRRS 2008, 2272
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 15/08
1. Die auf Herausgabe von Teilflächen eines Grundstücks gerichtete Klage ist wegen fehlender Bestimmtheit des Klageantrages unzulässig, wenn die Teilflächen nicht katasteramtlich vermessen sind und sich ihre genaue Lage und Größe auch nicht anderweitig exakt bestimmen lassen.*)
2. Bei den auf Grund eines Rezesses aus dem 19. Jahrhundert im Bereich der Stadt Lingen eingeräumten Weidegerechtigkeiten handelt es sich nicht um Reallasten i.S. von § 2 Abs. 1 des Nieders. Reallastengesetzes vom 17.05.1967.*)
3. Bezüglich solcher Weidegerechtigkeiten steht dem Grundstückseigentümer - hier der Stadt Lingen - kein Kündigungsrecht entsprechend § 37 Abs. 2 des Nieders. Realverbandsgesetzes vom 04.11.1969 zu, wenn er mit den früheren Inhabern der Weidegerechtigkeiten vereinbart hatte, dass die inzwischen wegen einer Nutzungsänderung nicht mehr ausgeübten Weidegerechtigkeiten nach der Kündigung wieder aufleben sollten, und die Ausübung der Weidegerechtigkeiten durch die nunmehr Nutzungsberechtigten wirtschaftlich sinnvoll erscheint.*)
4. In diesem Fall kommt auch ein Erlöschen der altrechtlichen Weidegerechtigkeiten nach Art. 184 S. 2 EGBGB i.V mit § 1020 S. 1 BGB analog nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2008, 2269
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.07.2008 - 8 W 287/08
1. Ist dem Hauptsacheverfahren ein selbstständiges Beweisverfahren und diesem eine außergerichtliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten bei Identität der Personen und des Gegenstands in allen drei Angelegenheiten vorgeschaltet, so hat zunächst gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 5 RVG-VV die Anrechnung der im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) des Hauptsacheverfahrens zu erfolgen, wodurch die zuvor entstandene Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens Bestand hat, während die des Hauptsacheverfahrens durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
2. Erst auf die danach allein verbleibende Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 RVG-VV) gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV anteilig in Anrechnung zu bringen, wodurch die Verfahrensgebühr im Umfang der Anrechnung entfällt und die Geschäftsgebühr unvermindert bestehen bleibt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2268
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2008 - 8 W 264/08
Die gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG gebotene Anrechnung der Verfahrensgebühr hat dergestalt zu erfolgen, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren Bestand hat und die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2267
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2008 - 8 W 265/08
Die gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG gebotene Anrechnung der Verfahrensgebühr hat dergestalt zu erfolgen, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren Bestand hat und die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2264
BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 223/07
Im Zivilprozess ist die Angabe von Einzelheiten zum Zeitpunkt und Ablauf bestimmter Ereignisse nicht erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen ohne Bedeutung sind. Eine Partei ist auch nicht deshalb gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben, weil der Gegner ihn bestreitet.
VolltextIBRRS 2008, 2262
BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - V ZR 190/07
Im Regelfall kann daraus, dass die Partei in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen hat, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht, keine Verpflichtung der Partei abgeleitet werden, Ermittlungen zur Feststellung ihr nicht bekannter tatsächlicher Umstände anzustellen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2259
OLG Oldenburg, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 25/08
1. Wird eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Widerspruch hin durch Urteil bestätigt, so beginnt ein neue Vollziehungsfrist, wenn in der Widerspruchsentscheidung erstmals eine Sicherheitsleistung angeordnet wird.*)
2. Innerhalb der neuen Vollziehungsfrist ist sowohl ein Eintragungsantrag an das Grundbuchamt zu stellen als auch die Sicherheit zu leisten.*)
3. Die Versäumung der erneuten Vollziehung der einstweiligen Verfügung hat zur Folge, dass die einstweilige Verfügung gegenstandslos ist und gemäß §§ 936, 927 Abs. 1 ZPO der Aufhebung unterliegt. Der Gläubiger kann in diesem Fall im Berufungsverfahren keinen Antrag auf Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung stellen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2258
OLG München, Beschluss vom 24.06.2008 - 31 AR 74/08
1. Bestimmung eines sachlich gemeinsam zuständigen Gerichts für Klage gegen Wohnungseigentümer und dessen Mieter.*)
2. Die "Abteilung für Wohnungseigentumssachen" beim Amtsgericht ist kein gesetzlich bestimmter besonderer Spruchkörper. Eine Bestimmung durch das übergeordnete Gericht, dass für eine Klage innerhalb des Amtsgerichts die Abteilung für Wohnungseigentumssachen zuständig ist, findet deshalb nicht statt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2247
KG, Urteil vom 05.02.2008 - 7 U 83/07
1. Erbringt ein Rechtsanwalt Vorleistungen, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant mehr als 30 Tage später vergütet, handelt es sich nicht mehr um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft.*)
2. Die Übersendung des Originals neben dem Fax ist für eine wirksame Klageeinreichung nicht erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2008, 2240
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2008 - 20 W 26/08
Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann nicht gegeben, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil es fälschlich von einer unselbstständigen Kostenentscheidung des Amtsgerichts ausgegangen ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2233
BGH, Beschluss vom 26.05.2008 - II ZB 23/07
1. Im Falle der aktienrechtlichen Anfechtungsklage kann auch nach Inkrafttreten des UMAG v. 22. September 2005 der auf Klägerseite beitretende Aktionär sein nach § 66 ZPO erforderliches Interventionsinteresse am Obsiegen der unterstützten Partei schon allein damit begründen, dass ein stattgebendes Anfechtungsurteil gemäß § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG ihm gegenüber Rechtskraft- und Gestaltungswirkung entfaltet.*)
2. Auch nach Inkrafttreten des UMAG unterliegt ein auf Seiten des Anfechtungsklägers beitretender Nebenintervenient wie bisher keiner besonderen aktienrechtlichen Beschränkung i. S. einer der Klagebefugnis gemäß § 245 Nr. 1 AktG entsprechenden "Nebeninterventionsbefugnis" (i. Anschl. an Senatsbeschluss v. 23. April 2007 II ZB 29/05, ZIP 2007, 1528 - z.V.b. in BGHZ 172, 136).*)
VolltextIBRRS 2008, 2226
BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - VIII ZB 104/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2225
BGH, Beschluss vom 09.07.2008 - XII ZR 202/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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