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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 1773
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Außerordentliche Kündigung eines Verwalters

OLG Köln, Beschluss vom 18.02.2008 - 16 Wx 219/07

1. An dem Verfahren über die Anfechtung eines Beschlusses über die Abwahl des Verwalters ist auch der neue Verwalter zwingend zu beteiligen.

2. Einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung kann die von dem Verwalter an sich selbst gezahlte Vergütung sein, wenn die Zahlung für eine Tätigkeit erfolgte, die tatsächlich nicht stattgefunden hat.

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IBRRS 2008, 1772
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Öffentliche Zustellung

OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2008 - 16 Wx 305/07

1. Eine öffentliche Zustellung ist zulässig, wenn die Zustellung in einen Staat erforderlich wäre, mit dem kein Rechtshilfeverkehr besteht oder die Durchführung der Zustellung unangemessen lange Zeit in Anspruch. Eine Zustellungsdauer von bis zu einem Jahr ist dem Kläger/Antragsteller zumutbar.

2. Das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet es bei einer zulässigen öffentlichen Zustellung bei Kenntnis der Anschrift des Beklagten/Antragsgegners im Ausland, ihn per Brief, Fax oder E-Mail zu informieren.

3. Die unzulässig bewilligte öffentliche Zustellung der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes setzt keine Rechtsmittelfristen in Gang.

4. Wird der Wirtschaftsplan bzw. die Jahresabrechnung einem im Ausland wohnenden Wohnungseigentümer nicht zugeleitet, so kann die Nichtzahlung von Wohngeldern unverschuldet sein.

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IBRRS 2008, 1767
ProzessualesProzessuales
Erhöhungsgebühr in Übergangszeit erstattungsfähig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2008 - 8 W 239/08

Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952: Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957: Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.*)

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IBRRS 2008, 1750
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann besteht Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei?

OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2008 - 2 W 126/08

Ein Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei gegen den Prozessgegner besteht neben dem Beitreibungsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts auch dann, wenn der Partei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen bewilligt worden ist.*)

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IBRRS 2008, 1747
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bürgschaft - Verjährung der Bürgschaft nach MaBV

OLG Koblenz, Urteil vom 26.10.2007 - 10 U 1704/06

1. Verjährung der Bürgschaft nach MaBV vor Verjährung des Hauptanspruchs; selbständige Anknüpfung der Verjährung des Bürgschaftsanspruchs.*)

2. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde durch den Sicherungsnehmer bedeutet nicht ohne weiteres zugleich die Rückabtretung zur Sicherheit abgetretener Forderungen.*)

3. Eine anderweitige Rechtshängigkeit entfällt auch dann nicht durch einseitige Erledigungserklärung im anderen Prozess, wenn der Kläger erklärt, er werde die Erledigungserklärung nicht widerrufen.*)

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IBRRS 2008, 1741
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Tegeler Floristik

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - I ZB 25/08

Gegen einen Beschluss, mit dem das Bundespatentgericht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ablehnt, ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft.*)

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IBRRS 2008, 1739
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung wegen Nichterreichens der Beschwer

BGH, Beschluss vom 28.04.2008 - II ZB 27/07

Der Beschluss des Berufungsgerichts, in dem die Berufung wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer verworfen wird, muss den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen (Anschluss an Sen.Beschl. v. 12. Juli 2004 II ZB 3/03, NJW-RR 2005, 78).*)

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IBRRS 2008, 1733
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Protokollurteil

BGH, Urteil vom 08.04.2008 - XI ZR 377/06

Die fehlende Verbindung eines sog. Protokollurteils, das lediglich die nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthält, mit dem Verhandlungsprotokoll, das die Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO umfasst, kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils abgelaufen ist.*)

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IBRRS 2008, 1716
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fremdsprachige Beweisunterlagen

EuGH, Urteil vom 08.05.2008 - Rs. C-14/07

1. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ist dahin auszulegen, dass der Empfänger eines zuzustellenden verfahrenseinleitenden Schriftstücks nicht berechtigt ist, dessen Annahme zu verweigern, sofern es diesen Empfänger in die Lage versetzt, im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens im Übermittlungsmitgliedstaat seine Rechte geltend zu machen, wenn diesem Schriftstück Anlagen beigefügt sind, die aus Beweisunterlagen bestehen, die nicht in der Sprache des Empfangsmitgliedstaats oder einer Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats, die der Empfänger versteht, abgefasst sind, aber lediglich Beweisfunktion haben und für das Verständnis von Gegenstand und Grund des Antrags nicht unerlässlich sind.

Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob der Inhalt des verfahrenseinleitenden Schriftstücks ausreicht, es dem Beklagten zu ermöglichen, seine Rechte geltend zu machen, oder ob es dem Absender obliegt, dem Fehlen einer Übersetzung einer unerlässlichen Anlage abzuhelfen.*)

2. Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1348/2000 ist dahin auszulegen, dass der Umstand, dass der Empfänger eines zugestellten Schriftstücks in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit in einem Vertrag mit dem Antragsteller vereinbart hat, dass der Schriftverkehr in der Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats geführt wird, keine Vermutung für Sprachkenntnisse begründet, sondern ein Anhaltspunkt ist, den das Gericht berücksichtigen kann, wenn es prüft, ob der Empfänger die Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats versteht.*)

3. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1348/2000 ist dahin auszulegen, dass sich der Empfänger eines zugestellten Schriftstücks jedenfalls nicht auf diese Vorschrift berufen kann, um die Annahme von Anlagen eines Schriftstücks zu verweigern, die nicht in der Sprache des Empfangsmitgliedstaats oder einer Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats abgefasst sind, die der Empfänger versteht, wenn er in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit einen Vertrag geschlossen und darin vereinbart hat, dass der Schriftverkehr in der Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats geführt wird, und die Anlagen sowohl diesen Schriftverkehr betreffen als auch in der vereinbarten Sprache abgefasst sind.*)

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IBRRS 2008, 1711
ProzessualesProzessuales
Kosten des Beweisverfahrens

AG Cham, Beschluss vom 23.04.2007 - 9 H 6/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1710
ProzessualesProzessuales
Kosten des Beweisverfahrens

AG Cham, Beschluss vom 09.07.2007 - 9 H 6/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1707
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.04.2008 - II ZA 11/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1699
ProzessualesProzessuales
Markenrecht - Was muss Unterlassungsantrag umfassen?

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - I ZR 184/05

Stützt sich das mit einer Klage verfolgte Unterlassungsbegehren darauf, dass die beanstandeten Äußerungen des Beklagten vom Verkehr in einer bestimmten Weise verstanden werden, braucht der Unterlassungsantrag nur die zu untersagende Äußerung zu umfassen. Aus dem Antrag muss sich nicht ergeben, dass das Verbot unter der Voraussetzung eines bestimmten Verkehrsverständnisses ausgesprochen werden soll.*)

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IBRRS 2008, 1696
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine zu hohen Anforderungen für Wiedereinsetzung

BGH, Beschluss vom 03.04.2008 - I ZB 73/07

Die Anforderungen daran, was eine Partei veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, dürfen nicht überspannt werden, um den Zugang zu Gericht nicht unnötig zu erschweren. Eine Partei ist deshalb auf ersichtlich unvollständige Angaben hinzuweisen. Die Verletzung dieser Hinweispflicht kann einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs begründen.*)

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IBRRS 2008, 1692
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

BGH, Beschluss vom 20.05.2008 - X ARZ 98/08

1. Für eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO genügt es, dass ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand der Streitgenossen nicht zuverlässig feststellbar ist.*)

2. Ist für die Ansprüche gegen einen Streitgenossen ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet, so kann das für diesen zuständige Gericht auch dann zu dem für den Rechtsstreit gegen sämtliche Streitgenossen zuständigen Gericht bestimmt werden, wenn in seinem Bezirk keiner der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtstand hat.*)

3. Der ausschließliche Gerichtsstand nach § 13 Abs. 2 VerkProspG ist mit Wirkung zum 1. November 2005 entfallen.*)

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IBRRS 2008, 1685
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Zulassung des Rechtsmittel

BGH, Beschluss vom 14.05.2008 - XII ZB 78/07

Auch wenn der Tenor der angefochtenen Entscheidung keine Einschränkung der Zulassung des Rechtsmittels zum Bundesgerichtshof enthält, kann sich eine wirksame Beschränkung der Zulassung aus den Gründen der Entscheidung ergeben (im Anschluss an Senatsurteile BGHZ 153, 358, 360 f. = FamRZ 2003, 590 f. und vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01 - FamRZ 2004, 612; BGH Urteile vom 12. November 2004 - V ZR 42/04 - NJW 2005, 894, 895, vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/04 - NJW 2004, 3264, 3265 und vom 9. März 2000 - III ZR 356/98 - NJW 2000, 1794, 1796).*)

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IBRRS 2008, 1683
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten-Kosten

OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2008 - 4 W 148/07

Die Kosten privater Überprüfungsgutachten sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Ausführungen des Sachverständigen den Verlauf des Rechtstreits zu Gunsten der Kostenerstattung beanspruchenden Prozesspartei beeinflusst haben.

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IBRRS 2008, 1682
ProzessualesProzessuales
Arzthaftungsprozess: Einschaltung von Sachverständigen nötig!

BGH, Beschluss vom 06.05.2008 - VI ZR 250/07

Im Arzthaftungsprozess hat das Gericht zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts in der Regel einen Sachverständigen einzuschalten. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten muss der Tatrichter jedenfalls dann einholen, wenn ein im Wege des Urkundsbeweises verwertetes Gutachten (hier: aus einem vorangegangenen Verfahren einer ärztlichen Schlichtungsstelle) nicht alle Fragen beantwortet.*)

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IBRRS 2008, 1676
ProzessualesProzessuales
Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Revisionsgericht

BGH, Beschluss vom 04.06.2008 - XII ZR 55/08

1. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZR 173/02 - FamRZ 2003, 598).*)

2. Weil der Vollstreckungsschutz durch das Revisionsgericht nach § 719 ZPO grundsätzlich einen Schutzantrag nach § 712 ZPO im Berufungsverfahren voraussetzt, darf das Berufungsgericht den Schutzantrag nicht mit der pauschalen Begründung zurückweisen, die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung nach den §§ 707, 719 ZPO verdränge regelmäßig den Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO (Abgrenzung zu OLG Stuttgart MDR 1998, 858).*)

3. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 208/05 - WuM 2005, 735, 736 und vom 11. April 2002 - V ZR 308/01 - FamRZ 2003, 372, 373).*)

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IBRRS 2008, 1673
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Räumungsschutz bei Herzinfarktrisiko statt Suizidgefahr

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - I ZB 59/07

1. Ist mit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so kann dies die Untersagung oder einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung rechtfertigen. Dabei ist aber stets eine Abwägung der - in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen - Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers vorzunehmen.

2. Der Schuldner darf zunächst einen Grund - hier: Suizidgefahr - nenen, der eine solche Aussetzung rechtfertigen könnte, und darf diesen Grund später gegen einen anderen - hier: Herz-/Kreislauferkrankung - austauschen.

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IBRRS 2008, 1671
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiederaufnahme des Verfahrens bei falscher Zeugenaussage

OLG Naumburg, Urteil vom 15.03.2006 - 12 U 128/05

1. Die Restitutionsgründe des § 580 ZPO führen nur dann zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn zwischen ihnen und dem Erlass des angegriffenen Urteils ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

2. Bei einer falschen Zeugenaussage kommt es daher darauf an, ob sie für sich allein oder im Zusammenhang mit dem Ergebnis einer weiteren Beweiserhebung oder dem sonstigen Inhalt der Verhandlung die Entscheidung trägt.

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IBRRS 2008, 1656
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige weitere Beschwerde gegen Kostenentscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 29.05.2007 - 16 Wx 83/07

Ist dem Antrag in der Hauptsache, soweit er auf die Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtet war, voll entsprochen worden, und beschränkt sich die begehrte Abänderung auf die Kostenentscheidung, so ist das Rechtsmittel unzulässig.

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IBRRS 2008, 1655
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Abweisung einer Räumungsklage: Was umfasst die Rechtskraft?

KG, Beschluss vom 20.08.2007 - 12 U 127/06

Die Rechtskraft und Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung erstreckt sich grundsätzlich nicht auf präjudizielle Rechtsverhältnisse als Vorfragen einer Leistungsklage. Durch Abweisung der Räumungsklage wird rechtskräftig nur festgestellt, dass ein Räumungsanspruch gegen den Beklagten aus dem vorgetragenen Sachverhalt nicht herzuleiten ist.*)

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IBRRS 2008, 1654
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Streitwert bei einer Herausgabeklage

KG, Beschluss vom 07.01.2008 - 12 U 127/06

Eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das OLG ist gem. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht statthaft. Verlangt der Kläger vom Beklagten die Herausgabe von Räumen und wendet der Beklagte ein, es bestehe ein Miet- oder Pachtverhältnis oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis, so richtet sich die Festsetzung des Gebührenstreitwerts nach § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG.*)

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IBRRS 2008, 1653
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sofortiges Anerkenntnis bei Mietausfallschaden

KG, Beschluss vom 12.12.2007 - 12 W 87/07

1. Grundsätzlich besteht kein Anlass zur Klage im Sinne des § 93 ZPO, wenn der Beklagte weder im Verzug war noch den Anspruch bestritten oder die Leistung verweigert hat. Abgestellt wird auf den Zeitpunkt der Klageerhebung.

2. Wenn dem Mieter eine Zahlungsfrist gesetzt wird, der Vermieter aber schon am letzten Tag der Frist Zahlungsklage erhebt, dann hat der Mieter keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben.

3. Mahnt der Gläubiger einen so nicht geschuldeten überhöhten Betrag an, ist Voraussetzung für den Eintritt des Verzuges, dass der Schuldner selbst den rechtlich geschuldeten Betrag zuverlässig ermitteln kann.

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IBRRS 2008, 1652
ProzessualesProzessuales
Wert einer Vollstreckungsabwehrklage

BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - IX ZB 310/04

Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren (Haupt-)Anspruchs, sofern sich nicht aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teilbetrags für unzulässig erklärt werden soll.*)

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IBRRS 2008, 1651
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wert einer Vollstreckungsabwehrklage

BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - VIII ZB 60/07

1. Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert des zu vollstreckenden Anspruchs.

2. Bei der Abwehr eines mietvertraglich begründeten Anspruchs auf Einräumung des Mitbesitzes an einem Trockenboden ist der Wert des Beschwerdegegenstandes nach § 8 ZPO zu bemessen.

3. Lässt sich die streitige Zeit im Sinne von § 8 ZPO nicht ermitteln, ist § 9 ZPO für die Berechnung der Beschwer entsprechend anwendbar.

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IBRRS 2008, 1635
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung bei versäumter Kostengrundentscheidung

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.04.2008 - 2 U 135/07

Versäumt es das Gericht, die Kostengrundentscheidung zu Gunsten des Nebenintervenienten auszusprechen, kann der Beschluss gemäß § 319 ZPO berichtigt werden, wenn aus dem Rubrum der Entscheidung, der Kennzeichnung und dem Inhalt folgt, dass über die Kosten der Berufung umfassend und hinsichtlich aller Beteiligten entschieden werden sollte.

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IBRRS 2008, 1630
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich?

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - VII ZR 219/06

Ohne Darlegung eigener ausreichender Sachkunde darf das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den technischen Grundlagen einer Vertragsauslegung (hier: anerkannte Regel der Baukunst) nicht ablehnen.

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IBRRS 2008, 1629
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hinweispflicht und rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - VII ZR 204/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1626
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeit der Kammer bei grundsätzlicher Bedeutung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.08.2007 - 20 W 289/07

Bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache muss der Einzelrichter sie nach § 14 Abs. 7 Satz 2 KostO zur Entscheidung auf die Kammer übertragen. Entscheidet er selbst und lässt die weitere Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zu, ist die Zulassung für das Rechtsbeschwerdegericht bindend. Auf die entsprechend eingelegte weitere Beschwerde ist die Entscheidung des Einzelrichters wegen Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG aufzuheben.*)

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IBRRS 2008, 1621
ProzessualesProzessuales
Sicherheitsleistung durch Schecks

BGH, Beschluss vom 15.05.2008 - V ZB 122/07

Der Bieter kann mittels eines Schecks mehrfach Sicherheit leisten, wenn im Versteigerungstermin ohne weiteres festgestellt werden kann, dass der Scheck den gesetzlichen Anforderungen entspricht und einen unverbrauchten Wert in ausreichender Höhe verkörpert.*)

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IBRRS 2008, 1617
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung des Einzelrichters in Betreuungssachen?

BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - XII ZB 37/08

Die von § 30 Abs. 1 Satz 3 FGG eröffnete Möglichkeit des Beschwerdegerichts, Rechtssachen nach Maßgabe des § 526 ZPO dem Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen, besteht auch in Betreuungs- und Unterbringungssachen. Aus § 69 g Abs. 5 Satz 2, § 70 m Abs. 3 FGG ergibt sich nichts Gegenteiliges.*)

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IBRRS 2008, 1612
ProzessualesProzessuales
Unterwerfungserklärung: Vollmacht notariell beurkundet?

BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 146/07

Die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung setzt nicht voraus, dass die Vollmacht notariell beurkundet ist. Die Klausel für eine Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung darf aber nur erteilt werden, wenn die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen wird.*)

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IBRRS 2008, 1600
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Kosten?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.2007 - 20 W 487/06

Die Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO setzt nur voraus, dass der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird, auf die Vollzugsreife kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2008, 1569
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten

BGH, Beschluss vom 05.05.2008 - X ZB 36/07

Die Anordnung, einen im Inland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, darf nur bei Zustellungen getroffen werden, die gemäß § 183 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 ZPO auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts im Ausland erfolgen. Für Zustellungen im Inland - gleich in welcher Form - ist eine derartige Möglichkeit nicht eröffnet.*)

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IBRRS 2008, 1567
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen: Kosten?

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - I ZB 53/06

Bei den Kosten, die nach Ablauf der zweimonatigen Aufbewahrungsfrist des § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO für die weitere Einlagerung der dem Vollstreckungsschuldner gehörenden aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen entstehen, handelt es sich nicht um notwendige Zwangsvollstreckungskosten, für die der Vollstreckungsgläubiger nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 GVKostG als Kostenschuldner einzustehen hat.*)

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IBRRS 2008, 1562
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Was muss mit der Anhörungsrüge geltend gemacht werden?

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - I ZR 47/06

1. Mit einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO muss eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht werden. § 321a ZPO eröffnet keine Möglichkeit der Selbstkorrektur bei anderen Verfahrensverstößen.*)

2. Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof richtet, sondern sich darauf beschränkt, bereits in der Berufungsinstanz erfolgte Gehörsverletzungen geltend zu machen. Die Anhörungsrüge kann nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass dem Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Überprüfung des in der Vorinstanz erfolgten Gehörsverstoßes ein Rechtsfehler unterlaufen sei.*)

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IBRRS 2008, 1559
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Berufung, wenn Berufungskläger unklar?

BGH, Beschluss vom 09.04.2008 - VIII ZB 58/06

Zur Zulässigkeit der Berufung einer Partei, wenn zwar nicht aus der Berufungsschrift dieser Partei, wohl aber aus der beim Berufungsgericht bereits vorliegenden Berufung der Gegenseite und der deren Berufungsschrift beigefügten Abschrift des angefochtenen Urteils innerhalb der Berufungsfrist erkennbar ist, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter ist.*)

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IBRRS 2008, 1554
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kann Streitverkündeter eigenes Beweisverfahren einleiten?

LG Chemnitz, Urteil vom 22.02.2008 - 5 OH 59/07

1. Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO fehlt, wenn der Antragsteller in einem vorangegangenen selbständigen Beweisverfahren als Streitverkündeter über Monate Zeit hatte, auf dieses Einfluss zu nehmen.

2. Festgestellte Tatsachen in einem vorangegangenen Verfahren binden auch den nicht beigetretenen Streitverkündeten.

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IBRRS 2008, 1550
ProzessualesProzessuales
Gesellschaftsvertragliche Schiedsvereinbarung

OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2008 - 6 U 610/07

1. Bestimmt eine gesellschaftsvertragliche Schiedsvereinbarung die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts für "alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern, soweit sie das Gesellschaftsverhältnis berühren", so geht im Zweifel der Wille der vertragsschließenden Gesellschafter dahin, auch Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und ausgeschiedenen Gesellschaftern der Schiedsklausel zu unterwerfen.*)

2. Der Anwendbarkeit einer Schiedsklausel steht nicht entgegen, dass sie vorsieht, Zusammensetzung und Befugnisse des Schiedsgerichts in einem gesonderten Schiedsvertrag niederzulegen, ein solcher Schiedsvertrag aber in der Folge nicht abgeschlossen wurde.*)

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IBRRS 2008, 1539
ImmobilienImmobilien
Grundstücksräumung "unter Entfernung aller Aufbauten": Streitwert?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2007 - 24 W 82/07

Begehrt der Kläger die Räumung eines Grundstücks "unter Entfernung aller Aufbauten", so erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die zu schätzenden Abbruchkosten.*)

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IBRRS 2008, 1518
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter?

BGH, Beschluss vom 17.03.2008 - II ZR 313/06

1. Eine Partei wird nicht in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt, wenn das Berufungsgericht in Anwendung des § 538 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO eine eigene Sachentscheidung trifft, ohne darüber zu befinden, ob das Landgericht einen Ablehnungsantrag - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - zu Recht als unzulässig verworfen hat; vielmehr ist im Zivilprozess in dieser Lage das Berufungsgericht "der gesetzliche Richter".*)

2. Eine Rechtsmittelrichterin ist nicht deshalb entsprechend § 41 Nr. 6 ZPO von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, weil ihr Ehegatte an der angefochtenen Entscheidung des 1. Rechtszugs mitgewirkt hat. Ebenso wenig ist dieser Umstand allein geeignet, die Ablehnung der Richterin gemäß § 42 Abs. 2 ZPO zu rechtfertigen (vgl. Sen.Beschl. v. 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f.).*)

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IBRRS 2008, 1509
ProzessualesProzessuales
Pfändung eines Auszahlungsanspruch aus Girokontovertrag

BGH, Beschluss vom 27.03.2008 - VII ZB 32/07

Pfändet der Gläubiger den einer Mitschuldnerin und Ehefrau zustehenden Auszahlungsanspruch aus Girokontovertrag gegen einen Drittschuldner, können die Schuldner und Eheleute zwar nicht nach § 850 k ZPO, jedoch unter den Voraussetzungen des § 765 a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen, soweit das Guthaben auf dem Girokonto aus der Überweisung von unpfändbarem Arbeitseinkommen des Ehemannes herrührt.*)

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IBRRS 2008, 1499
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist

BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 131/06

Wenn innerhalb der Berufungsfrist kein Rechtsmittel und auch kein vollständiger Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901), kommt gleichwohl eine Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist in Betracht, falls der verspätete Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht auf einem dem Rechtsmittelführer zurechenbaren Verschulden beruht.*)

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IBRRS 2008, 1497
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zeugnisverweigerungsrecht in zweiter Instanz

BGH, Beschluss vom 08.04.2008 - VIII ZB 20/06

Der Zeuge, der in zweiter Instanz erneut vernommen wird, nachdem er bereits in erster Instanz zur Sache ausgesagt hat, darf das Zeugnis verweigern über Fragen, deren Beantwortung ihn der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 153 StGB wegen seiner erstinstanzlichen Aussage aussetzen würde.*)

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IBRRS 2008, 1481
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Eindeutiger Hinweis auf einschlägige BGH-Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - XII ZB 192/06

Hat ein Gericht die Partei eindeutig und unmissverständlich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage hingewiesen, muss es den Hinweis nicht wiederholen, wenn die Partei ihren Sachvortrag nicht auf den rechtlichen Hinweis eingerichtet hat (Abgrenzung zu BGH Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 269/97 - NJW 1999, 1264 und vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - NJW 2002, 3317).*)

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IBRRS 2008, 1459
ProzessualesProzessuales
Familienrecht

BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 134/06

1. Die Rechtsbeschwerde ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 621e Abs. 2 ZPO (hier: Regelung des Umgangs) nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne von § 621e Abs. 1 ZPO statthaft (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - XII ZB 165/03 - FamRZ 2005, 1240; vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 19/02 - FamRZ 2003, 232).*)

2. Die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengerichts -, ein ausländisches Gericht nach Art. 15 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-VO) um die Erklärung seiner Zuständigkeit zu ersuchen, ist lediglich eine Zwischenentscheidung. Eine auf die Erstbeschwerde hiergegen ergangene Entscheidung kann daher nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 28 IntFamRVG.*)

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IBRRS 2008, 1448
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung an prozessunfähige Partei

BGH, Urteil vom 19.03.2008 - VIII ZR 68/07

Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine - aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar - prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGHZ 104, 109).*)

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IBRRS 2008, 1439
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 85/07

1. Maßgeblich für den Umfang der gerichtlichen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 1999 - V ZB 31/98 - NJW 1999, 1036).*)

2. Mit einer "antragsgemäßen" Verlängerung macht das Berufungsgericht den Fristverlängerungsantrag zum Inhalt der Fristverlängerung selbst, auch wenn die Frist im Antrag fehlerhaft berechnet ist. Dabei ist es unerheblich, ob die erforderliche Einwilligung des Gegners nach § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO für eine Fristverlängerung in der beantragten Weise vorgelegen hat, denn auch ohne sie ist eine bewilligte Fristverlängerung wirksam (Anschluss an BGHZ 161, 86, 89).*)

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