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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 0883
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.01.2008 - X ZR 99/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0882
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - IX ZA 18/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0880
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 29.01.2008 - X ZR 136/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0878
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - II ZB 34/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0876
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.02.2008 - IV ZR 217/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0874
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - III ZA 2/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0873
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - V ZR 33/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0872
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.02.2008 - IX ZR 234/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0870
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsgutachter kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden!

OLG München, Urteil vom 09.01.2008 - 20 U 3478/07

1. Ein Recht einer Partei, einen befangenen Schiedsgutachter abzulehnen, besteht nicht.

2. Ein Schiedsgutachter muss den Parteien kein rechtliches Gehör gewähren.

3. Ein Schiedsgutachter muss wissen, dass er für beide Parteien tätig wird, weil er sonst nicht "Dritter" ist. Andernfalls handelt es sich nur um ein Parteigutachten. Unerheblich für ein Schiedsgutachten ist es, wenn der Schiedsgutachter eine Partei als "Auftraggeber" bezeichnet.

4. Ein Schiedsgutachten ist "offenbar unrichtig", wenn sich dieses einem sachverständigen Beobachter und nicht schon dem Richter sofort aufdrängt.

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IBRRS 2008, 0848
ProzessualesProzessuales
Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

LG Konstanz, Beschluss vom 23.02.2007 - 62 T 16/07

Der Antrag/die Klage bei einem Beschlussanfechtungsverfahren ist gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Ist der Antrag/die Klage gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben, ist der Antrag/die Klage aufgrund fehlender Passivlegitimitation zurückzuweisen. Eine Rubrumsberichtigung kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2008, 0843
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.01.2008 - II ZB 18/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0842
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.01.2008 - II ZB 10/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0841
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZR 53/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0840
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZA 19/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0837
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.01.2008 - II ZA 5/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0835
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.01.2008 - II ZR 209/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0832
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV AR(VZ) 3/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0829
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.01.2008 - IV ZB 8/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0827
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 32/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0824
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.12.2006 - I ZR 53/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0822
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.12.2007 - IV ZR 255/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0819
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 09.01.2008 - XII ZB 106/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0817
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.03.2007 - VI ZR 273/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0814
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZR 119/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0813
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - IX ZB 313/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0811
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - IX ZR 286/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0809
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.12.2006 - VI ZR 74/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0799
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Höhe der Beschwer nach Verurteilung zur Auskunftserteilung

BGH, Beschluss vom 11.02.2008 - II ZR 314/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0798
ProzessualesProzessuales
Streit über Sonderzahlungen eines Apothekers: Zuständigkeit?

BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - I ZB 8/07

Ein Streit über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Sonderzahlungen eines Apothekers an privat und gesetzlich Krankenversicherte bei Einlösung von Rezepten (hier: Bonus in Höhe der Hälfte der gesetzlichen Zuzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten bzw. 3 ¤ bei privat Krankenversicherten) betrifft keine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung i.S. von § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 SGG, sondern eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den Zivilgerichten nach § 13 GVG eröffnet ist.*)

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IBRRS 2008, 0792
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann muss Ablehnungsgesuch gestellt werden?

BGH, Beschluss vom 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

Tritt der Ablehnungsgrund, auf den sich die Partei beruft, in der mündlichen Verhandlung zutage, so muss das Ablehnungsgesuch spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden.*)

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IBRRS 2008, 0781
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde gegen Vergütung

BGH, Beschluss vom 14.02.2008 - IX ZB 181/04

Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters.*)

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IBRRS 2008, 0763
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten nach Antragsrücknahme

LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2007 - 23 OH 35/02

Die in einem Beschwerdeverfahren unterliegende Partei kann die Kosten dieses Verfahrens auch dann nicht erstattet bekommen, wenn der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückgenommen wird.

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IBRRS 2008, 0762
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 06.11.2007 - VI ZR 118/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0761
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - VI ZB 46/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0760
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - III ZR 205/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0758
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 06.06.2007 - III ZB 16/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0755
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - VI ZR 140/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0754
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.10.2006 - II ZR 299/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0753
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 32/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0752
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - IX ZR 38/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0751
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - IV ZR 186/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0748
ProzessualesProzessuales
Abtretung von Masseforderung an Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 07.01.2008 - II ZR 283/06

1. Ein Insolvenzverwalter kann eine gemäß dem Insolvenzplan treuhänderisch an ihn abgetretene Masseforderung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr als Partei kraft Amtes, sondern nur aus eigenem Recht als Zessionar weiterverfolgen (im Anschluss an Sen.Urt. v. 15. Juni 1992 - II ZR 88/91, ZIP 1992, 1152 f.).*)

2. Eine Bankbestätigung i.S. von § 37 Abs. 1 Satz 3 AktG muss zu dem - der Bank bekannten - Zweck der Vorlage zum Handelsregister bestimmt sein und grundsätzlich erkennen lassen, dass die (eingeforderten) Bareinlagen eines oder mehrerer bestimmter Inferenten zu endgültig freier Verfügung des Vorstandes der Aktiengesellschaft auf das Bankkonto einbezahlt (worden) sind. Auf die Gegenwarts- oder Vergangenheitsform der Bestätigung kommt es nicht an.*)

3. Eine den vorgenannten Erfordernissen entsprechende Bankbestätigung ist gemäß § 37 Abs. 1 Satz 4 AktG haftungsbegründend unrichtig, wenn bzw. soweit der bestätigte Einlagebetrag nach den der Bank bekannten Umständen nicht oder nicht wirksam zu endgültig freier Verfügung des Vorstandes geleistet worden und die Einlageschuld des oder der betreffenden Inferenten daher nicht erfüllt ist. Das Gleiche gilt, wenn die Bank \"Geldeingänge\" aus nicht genannten Quellen als zu freier Verfügung des Vorstandes stehend in dem Bewusstsein bestätigt, dass damit dem Registergericht der Nachweis einer ordnungsgemäßen Kapitalaufbringung vorgespiegelt werden soll.*)

4. Auf ein Bankkonto der Gesellschaft geleistete Zahlungen sind nicht schon dann der freien Verfügung des Vorstandes entzogen, wenn nicht er allein für das Konto zeichnungsberechtigt ist.*)

5. Ein erstinstanzlicher Beweisantritt der in erster Instanz obsiegenden Partei ist von dem Berufungsgericht auch ohne Wiederholung des Beweisangebots zu beachten.*)

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IBRRS 2008, 0744
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nutzung eines privaten Kurierdienstes

BGH, Beschluss vom 23.01.2008 - XII ZB 155/07

Eine Prozesspartei darf auch bei Nutzung eines privaten Kurierdienstes (hier: Kölner Anwaltverein-Kurierdienst GmbH) darauf vertrauen, dass werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im regionalen Auslieferungsgebiet ausgeliefert werden. Anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217).*)

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IBRRS 2008, 0743
ProzessualesProzessuales
Ablehnung der Pfändung einer angeblichen Forderung?

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 38/07

Die Pfändung einer angeblichen Forderung darf wegen fehlender Passivlegitimation des Drittschuldners nur dann abgelehnt werden, wenn sie dem Schuldner gegenüber diesem Drittschuldner nach keiner vertretbaren Rechtsansicht zustehen kann.*)

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IBRRS 2008, 0742
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - PKH-Antrag: Wiedereinsetzung?

BGH, Beschluss vom 13.02.2008 - XII ZB 151/07

1. Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen musste. Das ist der Fall, wenn dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Anlagen beigefügt war (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).*)

2. Enthalten die Angaben in dem Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einzelne Lücken, kann die Partei unter Umständen gleichwohl darauf vertrauen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genügend dargetan zu haben. Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können oder wenn sich aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass Einnahmen oder Vermögenswerte nicht vorhanden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 und BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062).*)

3. Hatte der Antragsteller seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nebst ausgefüllter Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Anlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereicht und hat das Gericht ihm zur Vervollständigung der Angaben eine Frist gesetzt, darf er jedenfalls bis zum Fristablauf weiterhin auf Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe vertrauen.*)

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IBRRS 2008, 0735
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - I ZB 14/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0733
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - IX ZR 229/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0732
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 07.02.2008 - IX ZR 69/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0730
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 22.11.2007 - V ZB 64/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0728
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 06.12.2007 - V ZB 91/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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