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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 0727
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - IX ZB 201/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0726
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 06.12.2007 - IX ZR 17/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0724
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 05.12.2007 - V ZB 70/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0723
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - III ZR 275/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0718
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann sind Verfahren in Zwangsversteigerungssachen anhängig?

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - V ZB 123/07

Verfahren in Zwangsversteigerungssachen sind i.S. von § 62 Abs. 1 WEG ab dem Erlass des Anordnungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 ZVG) bei Gericht anhängig.*)

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IBRRS 2008, 0711
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Überprüfbarkeit von Schiedsgerichtsentscheidungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2007 - 26 Sch 10/07

Steht in Frage, ob das Schiedsgericht das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör verletzt hat, verbleibt es bei der autonomen Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts darüber, ob eine Tatsache überhaupt entscheidungsrelevant ist. Nur diese Entscheidung unterliegt der freien Beurteilung des staatlichen Gerichts auf ihre Unvereinbarkeit mit dem ordre public.*)

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IBRRS 2008, 0706
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann endet es?

OLG Celle, Beschluss vom 29.01.2008 - 14 W 43/07

1. Die Unterzeichnung eines Beglaubigungsvermerks kann die fehlende Unterschrift unter einem Schriftsatz ersetzen, selbst wenn die Abschrift des Schriftsatzes nicht in der Gerichtsakte verbleibt. Entscheidend ist, ob sich aus anderen Anhaltspunkten als der Unterschrift eine hinreichende Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, ergibt. Ist das der Fall, kann auch das vollständige Fehlen einer Unterschrift unbeachtlich sein.*)

2. Auch wenn das Gericht keine Frist im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzt hat, endet das Beweisverfahren mit seiner sachlichen Erledigung durch Übersendung des Gutachtens an die Parteien, wenn die Parteien nicht gegenüber dem Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraums Einwendungen vorbringen oder Anträge bzw. Ergänzungsfragen formulieren. Hierfür wird ein Zeitraum von ein bis zwei Monaten in der Regel noch angemessen sein, mehr als drei Monate genügen aber ohne besondere Umstände nicht.*)

3. Das selbständigen Beweisverfahrens dient nicht dazu, die Grundlage für eine weitere Beweisaufnahme oder für eine Klage nach Maßgabe der im Beweisverfahren erhaltenen Kenntnisse zu schaffen. Es soll stattdessen eine Beweisaufnahme außerhalb eines Hauptsacheverfahrens durchgeführt werden, um im Interesse einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien einen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden.*)

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IBRRS 2008, 0704
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwertbemessung

OLG Celle, Beschluss vom 05.03.2008 - 14 W 6/08

1. Bei der Streitwertbemessung für das selbständige Beweisverfahren ist der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung gemäß § 61 GKG geschätzte Wert nicht bindend. Vielmehr hat das Gericht nach Einholung des Gutachtens den „richtigen“ Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen.*)

2. Ergibt sich im Laufe des Verfahrens aus dem vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten, dass der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert nicht zutrifft, sind die Feststellungen des Sachverständigen für die Wertfestsetzung maßgebend.*)

3. Wenn im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt werden, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären.*)

4. Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest und bestimmt er deshalb keine Beseitigungskosten, ist der Wert nicht mit „Null“ anzusetzen, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen.*)

5. Ergeben sich im selbständigen Beweisverfahren keine neuen Erkenntnisse zu den Mangelbeseitigungskosten, bleibt es bei der Einschätzung des Wertes nach den - nachvollziehbaren - Angaben des Antragstellers; eine Gutachtenergänzung bzw. die Einholung eines Ergänzungsgutachtens zur Bestimmung des Streitwerts ist nicht angebracht.*)

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IBRRS 2008, 0696
ProzessualesProzessuales
Ersatz von Aufwendungen wegen Nichtinformation über Vergaberüge

OLG Dresden, Urteil vom 22.01.2008 - 20 U 821/07

1. Hat bei einer nach Anspruchsgrundlagen (hier: werkvertragliche Ansprüche auf Architektenhonorar und Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Unterrichtung über eine vergaberechtliche Rüge) gespaltenten örtlichen Zuständigkeit das zunächst angerufene Gericht über einen Anspruch durch Teilurteil entschieden und den anderen verwiesen, so kann dies mit der Berufung jedenfalls dann nicht mehr als verfahrensfehlerhaft angegriffen werden, wenn das Teilurteil in Rechtskraft erwachsen und das zweite Gericht über den verwiesenen Anspruch verhandelt hat, ohne dass die Verweisung beanstandet worden wär. Die Rechtskraft des Teilurteils beschränkt sich auf die Anspruchsgrundlage, für die das erste Gericht seine Zuständigkeit angenommen hat.*)

2. Ein Bieter, der im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung über eine von einem Mitbewerber erhobene Vergaberüge hätte unterrichtet werden müssen, kann bei unterbliebener Information Ersatz seiner bei rechtzeitiger Unterrichtung nicht entstandenen Aufwendungen verlangen. Nicht entstanden wären die Aufwendungen regelmäßig, wenn anzunehmen ist, dass der Verzicht auf sie bei erfolgter Auskunft die einzig rationale und sinnvolle Reaktion des Bieters gewesen wäre.*)

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IBRRS 2008, 0695
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - IX ZB 249/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0694
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - IX ZB 282/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0693
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - III ZR 85/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0688
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 9/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0686
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 09.07.2007 - XI ZR 64/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0683
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.06.2007 - II ZA 7/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0682
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - IX ZR 137/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0679
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZR 54/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0677
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZR 190/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0676
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - IX ZB 13/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0675
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 149/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0674
ProzessualesProzessuales
Beiordnung eines Anwalts im Insolvenzverfahren?

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZB 135/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0673
ProzessualesProzessuales
Notarrecht - Übereinstimmende Erledigungserklärung nach Bestellung zum Notar

BGH, Beschluss vom 26.11.2007 - NotZ 33/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0671
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.05.2007 - II ZR 165/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0670
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 27.02.2007 - XI ZR 172/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0669
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - VI ZR 103/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0666
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 04.04.2006 - VI ZB 45/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0664
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung durch falschen Senat des OLG Hamm?

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 341/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0663
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 31.01.2008 - III ZR 87/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0661
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.10.2007 - IV ZR 136/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0660
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - VI ZR 88/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0659
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2006 - II ZR 305/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0656
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung aus verschiedenen Leistungsphasen

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 46/07

Die Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen Nichtausführung einer Ausführungsplanung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen Fehlern des Architekten bei der gesondert zu beurteilenden Entwurfsplanung, Bauüberwachung und der Abnahme des Bauwerks dann nicht entgegen, wenn aus dem Vortrag im ersten Prozess eindeutig hervorgeht, dass ausschließlich die fehlende Ausführungsplanung Gegenstand des Rechtsstreits war.*)

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IBRRS 2008, 0654
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZB 56/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0652
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 396/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0651
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 07.12.2007 - V ZR 270/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0650
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 162/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0648
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 51/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0646
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZB 60/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0644
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2007 - 9 Sch 2/07

1. Wurden Aufhebungsgründe, die in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsland hätten geltend gemacht werden können, dort nicht fristgerecht geltend gemacht, so sind diese Gründe in einem Verfahren der Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs präkludiert.

2. Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Präklusion plausibel begründet worden und seitens des Antragsgegners unwidersprochen geblieben ist.

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IBRRS 2008, 0623
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - XI ZR 310/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0622
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.03.2007 - VI ZR 42/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0621
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - IV ZR 147/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0620
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - IX ZR 226/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0616
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZR 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0615
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.12.2007 - VI ZA 24/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0614
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 242/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0613
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.08.2006 - VI ZR 180/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0608
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.03.2006 - VI ZB 25/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0606
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - IV ZR 175/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0605
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - IV ZB 41/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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