Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 0575BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - II ZR 212/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0574
BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZA 6/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0573
BGH, Beschluss vom 19.02.2008 - XI ZR 153/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0566
BGH, Urteil vom 16.01.2008 - XII ZR 216/05
1. Die Rechtskraft einer in einem Vorprozess der Parteien ergangenen Entscheidung ist nicht nur bei Identität der Streitgegenstände in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten, sondern auch dann, wenn eine für den nachfolgenden Rechtsstreit (hier: Leistungsklage) entscheidungserhebliche Vorfrage im Vorprozess (dort: Feststellungsklage) rechtskräftig entschieden wurde.*)
2. Auch ein klagabweisendes Urteil, das die Zulässigkeit der Klage verfahrensfehlerhaft dahinstehen lässt, ist der uneingeschränkten materiellen Rechtskraft fähig, wenn aus dessen Tenor und Entscheidungsgründen ersichtlich ist, dass das Gericht ungeachtet seiner Zweifel an der Zulässigkeit der Klage kein Prozessurteil erlassen, sondern eine Sachentscheidung getroffen hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 0559
BGH, Beschluss vom 15.01.2008 - XI ZB 11/07
Die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist beträgt nicht zwei Wochen, sondern nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO einen Monat. Das Motiv des Gesetzgebers, der vermögenslosen Partei nach Gewährung von Prozesskostenhilfe ausreichend Zeit zur Begründung des Rechtsmittels einzuräumen, rechtfertigt es nicht, abweichend vom Wortlaut § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf andere Fälle einer Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels nicht anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2008, 0558
LG Frankenthal, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 OH 1/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0557
LG Frankenthal, Beschluss vom 10.12.2007 - 3 OH 1/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0556
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.05.2006 - 26 Sch 18/05
Es entspricht allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen, dass es für eine Vollstreckung kein Bedürfnis mehr gibt, wenn der zu vollstreckende Anspruch erfüllt ist. Deshalb ist auch der Erfüllungseinwand im Rahmen des Verfahrens nach §§ 887 ff ZPO zu berücksichtigen. Diese Grundsätze müssen auch im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach § 1060 ZPO beachtet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, im Vollstreckbarerklärungsverfahren alle materiell-rechtlichen Einwände (insbesondere den Erfüllungseinwand) zuzulassen, deren tatsächliche Grundlage nicht mehr im Schiedsverfahren vorgebracht werden konnte.*)
VolltextIBRRS 2008, 0550
AG Wangen, Beschluss vom 30.01.2008 - 4 C 36/08
1. Ruft eine Person, ohne ordnngsgemäß zum Verwalter bestellt zu sein (faktischer Verwalter), eine Wohnungseigentümerversammlung ein, kann ihr durch einstweilige Verfügung verboten werden, generell Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen oder konkret eine bereits durch diese Person einberufene Versammlung abzuhalten.
2. Sind die Wohnungseigentümer einig, eine professionelle Verwaltung zu bestellen, kann das Gericht keinen Notverwalter durch einstweilige Verfügung bestellen; dem steht entgegen, dass jeder Wohnungseigentümer durch das Gericht ermächtigt werden kann, eine Versammlung einzuberufen und durchzuführen.
VolltextIBRRS 2008, 0537
BGH, Beschluss vom 07.01.2008 - II ZR 204/06
Gehen beide Parteien eines Rechtsstreits ausdrücklich von der Anwendbarkeit eines fremden Rechts aus, beruht die Ansicht des Berufungsgerichts, die Streitsache sei nach deutschem Recht zu entscheiden, weil die Parteien sich zumindest stillschweigend hierauf geeinigt hätten und in ihren Berufungsbegründungen der Anwendung deutschen Rechts durch das Landgericht nicht entgegengetreten seien, auf einer nicht nachvollziehbaren mangelnden Kenntnisnahme von erheblichem Parteivorbringen.
VolltextIBRRS 2008, 0535
BGH, Urteil vom 15.01.2008 - VI ZR 53/07
Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage besteht auch dann, wenn die Schädigung eines Rohrleitungssystems abgeschlossen ist und nur noch nicht geklärt werden kann, auf welche Weise und mit welchen Kosten sie behoben werden kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 0529
BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - VII ZR 43/07
Ein Teilbetrag aus einem Schlussrechnungssaldo kann mit einer Teilklage auch dann ohne weitere Individualisierung in zulässiger Weise geltend gemacht werden, wenn in die Schlussrechnung auch Ansprüche aus Änderungsanordnungen oder zusätzlichen Leistungen eingestellt sind.*)
IBRRS 2008, 0502
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2007 - 9 W 27/07
Beantragt der Antragsgegner in einem selbstständigen Beweisverfahren die Erweiterung der Beweisaufnahme, kann hierfür unabhängig von der Beweislast oder Parteistellung ein Auslagenvorschuss von ihm verlangt werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 0498
BGH, Urteil vom 16.01.2008 - VIII ZR 254/06
Eine Bank, die eine zu Wohnzwecken vermietete Immobilie in der Zwangsversteigerung erworben hat, hat ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine Rechtsposition durch ein von ihr wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbares Rechtsgeschäft erlangt hat, bei Fortsetzung des Mietverhältnisses eine Verwertung des Grundstücks zu zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich ist und die Bank dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.*)
VolltextIBRRS 2008, 0495
OLG München, Beschluss vom 29.01.2008 - 34 Wx 89/07
Tritt nach Wirksamwerden der unanfechtbaren Rechtsbeschwerdeentscheidung während des Verfahrens der Anhörungsrüge Erledigung der Hauptsache ein, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn die Rüge erfolgreich ist und das Verfahren fortgesetzt wird.*)
VolltextIBRRS 2008, 0494
OLG München, Beschluss vom 12.02.2008 - 34 SchH 6/07
Hauptvertrag und Schiedsvereinbarung sind voneinander unabhängig. Nur in Ausnahmefällen schlägt ein Mangel des Hauptvertrags auf die Schiedsvereinbarung durch.*)
VolltextIBRRS 2008, 0490
OLG Celle, Urteil vom 06.02.2008 - 14 U 133/07
Ein Gericht muss die Parteien auf fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen.
VolltextIBRRS 2008, 0489
OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2008 - 14 U 12/08
Legt eine Partei in Verkennung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht beim Oberlandes-, sondern beim Landgericht ein, ist ihr Wiedereinsetzung gegen den Ablauf der Berufungsfrist nicht zu gewähren.
VolltextIBRRS 2008, 0484
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2007 - 20 W 395/07
Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des Verwalters zur Zustimmung zur Veräußerung des Wohn- bzw. Teileigentums beträgt 10-20 % des Verkaufspreises.*)
VolltextIBRRS 2008, 0483
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2007 - 20 W 173/07
Die Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren richtet sich allein nach den Vorschriften der ZPO. Für Verfahren, Rechtsmittel und Kostenentscheidung gelten die ZPO-Vorschriften. Eine Rechtsbeschwerde ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts in einem Verfahren nach § 887 ZPO nur bei Zulassung in dem angefochtenen Beschluss statthaft. Dies gilt auch, wenn das Verfahren die Vorbereitung eines Antrags auf Vorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO betrifft.*)
VolltextIBRRS 2008, 0482
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 W 8/08
Nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens, Antragstellung durch den Antragsgegner gemäß § 494a ZPO und Klageerhebung durch den Antragsteller innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist ist kein Raum für eine Zurückweisung des Antrags und eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Antragsverfahren nach § 494a ZPO.
VolltextIBRRS 2008, 0480
BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - V ZB 99/07
Einem Schuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Wohngeld nicht bezahlt.*)
VolltextIBRRS 2008, 0472
LG Konstanz, Beschluss vom 29.01.2008 - 62 T 13/08
1. Über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Wohnungseigentumsverfahren hat der Einzelrichter und nicht die Kammer zu entscheiden.
2. Ist der Verwalter nach dem Verwaltervertrag gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt, nach dem RVG abzurechnen, können diese Kosten nicht als außergerichtliche Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.
VolltextIBRRS 2008, 0449
LG Heidelberg, Beschluss vom 07.01.2008 - 7 OH 13/06
1. In einem selbständigen Beweisverfahren ist der Vorschuss für Ergänzungsfragen an den Sachverständigen von der Partei zu entrichten, die die Ergänzungsfragen stellt.
2. Stellt eine Streithelferin Ergänzungsfragen, ist der Vorschuss von der Partei zu tragen, auf deren Seite die Streithelferin dem Verfahren beigetreten ist.
VolltextIBRRS 2008, 0448
BGH, Beschluss vom 19.09.2006 - II ZR 313/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0445
BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - IV AR (VZ) 3/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0444
BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 85/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0443
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - KVZ 22/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0438
BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 298/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0437
BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - VI ZR 92/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0436
BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZR 60/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0435
BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZR 319/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0425
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - VI ZR 127/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0420
BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - IX ZR 101/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0419
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZR 200/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0416
BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZA 16/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0402
BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - III ZR 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0401
BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - IX ZB 244/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0400
BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - XI ZR 55/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0399
BGH, Beschluss vom 11.07.2007 - IV ZR 254/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0398
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 243/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0395
BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - IX ZR 191/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0394
BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - IX ZB 170/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0393
OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2007 - 5 U 39/06
Auch wenn durch eine Streitwertänderung die Kostenentscheidung sachlich unrichtig wird, kommt eine Berichtigung der Kostenentscheidung nicht, allenfalls in engen Ausnahmefällen in Betracht.
VolltextIBRRS 2008, 0391
BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZB 44/07
Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0385
LG München I, Beschluss vom 23.10.2007 - 8 OH 10262/07
Schließen die Parteien eines Bauvertrags nachträglich eine Schiedsgutachtervereinbarung ab und holen sie anschließend einvernehmlich ein Schiedsgutachten ein, so ist der Antrag des Bauherrn auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Schiedsgutachterabrede sowie die festgestellten Tatsachen unstreitig sind und das Beweisverfahren nur zur Hemmung der Verjährung dienen soll.
VolltextIBRRS 2008, 0380
BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 76/06
1. Zur Wirksamkeit eines Vergleichs betreffend HAT-Fonds 48.*)
2. Zur Heilung eines in einem Vergleich enthaltenen formnichtigen Kreditvertrages nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG durch Inanspruchnahme des Kredits seitens des Erwerbers eines Fondsanteils, wenn die an den Fonds geflossene Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß dem Fonds belassen worden ist.*)
3. Ob eine Haustürsituation i.S. von § 1 Abs. 1 HWiG für den späteren Vertragsschluss mitursächlich war, ist eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalles, die jeweils dem Tatrichter obliegt. Dabei ist zu beachten, dass es keinen Rechtssatz gibt, nach dem mit Ablauf einer bestimmten Frist die Kausalität ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls entfällt.*)
VolltextIBRRS 2008, 0373
BGH, Beschluss vom 17.01.2008 - IX ZB 41/07
1. Wird der Gerichtsvollzieher im Eröffnungsverfahren durch richterlichen Beschluss angewiesen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach verfahrensrelevanten Unterlagen zu durchsuchen, haben Mitbewohner des Schuldners die Durchsuchung zu dulden.*)
2. Legt der Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Rechtsmittel ein, kann förmlich hinzugezogenen weiteren Beteiligten Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn sie in dem Verfahren eigene Rechte verfolgen können.*)
VolltextIBRRS 2008, 0370
OLG München, Beschluss vom 25.01.2008 - 9 W 2847/07
Schließen die Parteien eines Bauvertrags nachträglich eine Schiedsgutachtervereinbarung ab und holen sie anschließend einvernehmlich ein Schiedsgutachten ein, so ist der Antrag des Bauherrn auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Schiedsgutachterabrede sowie die festgestellten Tatsachen unstreitig sind und das Beweisverfahren nur zur Hemmung der Verjährung dienen soll.
VolltextIBRRS 2008, 0368
BGH, Urteil vom 07.12.2007 - V ZR 210/06
Die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung. Sie ist daher auch dann zu beachten, wenn der Berufungsbeklagte mit der Anschlussberufung eine zu Unrecht zu seinen Gunsten ergangene erstinstanzliche Entscheidung aufrechterhalten wissen will, indem er die Klage nach einem nach Fristablauf erteilten Hinweis des Berufungsgerichts auf einen anderen Klagegrund stützt.*)
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