Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 0361OLG München, Beschluss vom 13.12.2006 - 11 W 2936/06
Es besteht kein Kostenerstattungsanspruch für innerprozessual entstandene Kosten für ein Privatgutachten, wenn mit diesen Kosten im Prozess hilfsweise die Aufrechnung erklärt wurde und die Parteien einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel schließen.
VolltextIBRRS 2008, 0359
BVerfG, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 BvR 650/03
1. § 7b Abs. 1 Satz 1 NRG-BW, welcher regelt, dass übergreifende untergeordnete Bauteile zu dulden sind, ist verfassungsgemäß.
2. Die Nichtzulassung der Revision, obwohl objektiv eine klärungsbedürftige revisible Rechtsfrage vorliegt, kann eine Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes darstellen (hier bejaht).
VolltextIBRRS 2008, 0354
BVerfG, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 BvR 55/07
1. Ein Gericht darf die vom Sachverständigen angegebene Stundenzahl nicht aufgrund einer Schätzung kürzen.
2. Um die Erforderlichkeit der Stundezahl festzustellen, muss sich das Gericht vielmehr im Einzelnen mit dem geltend gemachten Arbeitsaufwand auseinandersetzen; Maßstab hierfür ist derjenige Zeitaufwand, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachterliche Stellungnahme zu den ihm gestellten Fragen schriftlich niederzulegen.
VolltextIBRRS 2008, 0348
BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - VII ZR 64/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0345
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2008 - 3 Wx 119/07
Liegt zwischen der Einreichung des Beschlussanfechtungsantrages bei Gericht und dessen Zustellung ein längerer Zeitraum (hier: mehr als 2 Jahre) und hat der Verfahrenbevollmächtigte des Antragstellers nicht nur nicht auf eine Beschleunigung des Verfahrens hingewirkt, sondern das Verfahren verzögert (fristwahrende Anfechtung; Antragsbegründung erst am Tage der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht), so durfte der Antragsteller mit Blick hierauf und das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Treueverhältnis nicht über einen derart langen Zeitpunkt untätig bleiben, sondern hätte zur Wahrung der Anfechtungsfrist bei Gericht nachfragen und so auf eine Beschleunigung der Zustellung hinwirken müssen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0344
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2008 - 3 Wx 260/07
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, die ein Wohnungseigentumsverfahren wegen "Vorgreiflichkeit" aussetzt, unterliegt nur der Anfechtung, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 0341
BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - VII ZR 13/07
1. Eine pauschale, globale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen ist in der Berufungsinstanz ausnahmsweise hinsichtlich solchen Vorbringens zulässig, das in erster Instanz aus Rechtsgründen nicht behandelt wurde, als rechtlich unerheblich oder unsubstantiiert behandelt oder gänzlich übergangen wurde.
2. Den Parteien steht auch noch im Hauptsacheprozess das Recht auf mündliche Erläuterung des Gutachtens aus dem selbständigen Beweisverfahren durch den Sachverständigen zu. Ein entscheidungserheblicher Verstoß hiergegen führt im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zur Aufhebung des Urteils.
VolltextIBRRS 2008, 0334
BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 144/06
Dem Großen Senat für Zivilsachen wird folgende Frage vorgelegt: Ist die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind?
VolltextIBRRS 2008, 0332
BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 269/06
Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils im Falle einer Klage des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete und auf Räumung des Mietobjekts.*)
VolltextIBRRS 2008, 0330
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.01.2008 - 1 W 61/07
Ein Gerichtssachverständiger hat auch außerhalb seiner gerichtlichen Tätigkeit die besondere Pflicht, neutral und unabhängig tätig zu sein. Er muss äußerste Zurückhaltung üben und jeden Anschein einer allgemeinen Voreingenommenheit oder Festlegung vermeiden.
VolltextIBRRS 2008, 0327
OLG München, Beschluss vom 28.01.2008 - 34 Wx 77/07
1. Parteiwechsel in der Beschwerdeinstanz im Rahmen der Geltendmachung von Wohngeldansprüchen.*)
2. In vor dem 1.7.2007 anhängigen Entziehungsverfahren können die Wohnungseigentümer insgesamt den geltend gemachten Anspruch weiterverfolgen. Einer Verfahrensführung durch die Eigentümergemeinschaft bedarf es insoweit nicht.*)
VolltextIBRRS 2008, 0326
BGH, Urteil vom 09.01.2008 - VIII ZR 12/07
1. Das Gericht ist verpflichtet, den Parteien Gelegenheit zur Behebung von Verfahrensmängeln zu geben. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel darauf beruht, dass die beklagte Partei prozessunfähig ist und deshalb der gesetzlichen Vertretung bedarf.
2. Der Verfahrensmangel einer fehlenden Klagezustellung wird durch rügelose Einlassung gemäß § 295 ZPO geheilt.
VolltextIBRRS 2008, 0323
BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - VII ZR 79/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2008, 0321
BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - VII ZB 59/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0320
BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - VI ZB 73/06
Die geltend gemachten vorprozessualen Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, soweit der geltend gemachte Hauptanspruch übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 0319
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZB 87/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0315
BGH, Urteil vom 06.11.2007 - VI ZR 34/07
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988 (Lugano-Übereinkommen) Art. 5 Nr. 3*)
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über eine Klage auf Schadensersatz wegen Betrugs zum Nachteil eines Geschädigten mit Wohnsitz in Deutschland durch einen in der Schweiz ansässigen Verwaltungsrat einer Gesellschaft nach dem Recht der Schweiz.*)
VolltextIBRRS 2008, 0312
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - XII ZB 69/07
Von einem Anwalt kann nicht verlangt werden, den Fristablauf oder die Erledigung von Fristnotierungen stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm eine Sache ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird oder ohne dass Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die zur Fristwahrung getroffenen Maßnahmen könnten versagt haben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. November 1998 - XII ZB 204/96 - FamRZ 1999, 649, 650 f.).*)
VolltextIBRRS 2008, 0310
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - V ZB 89/07
Bei der Grundstücksversteigerung gehören Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Lasten in die Rangklasse 3, wenn der Gläubiger innerhalb von vier Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit wegen dieses Anspruchs die Anordnung der Zwangsversteigerung bzw. Zulassung des Beitritts zu einem bereits anhängigen Verfahren beantragt oder seinen Anspruch angemeldet hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 0308
BGH, Beschluss vom 10.12.2007 - II ZB 13/07
Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG ist nur dann zulässig, wenn die strittige Rechtsfrage für die von dem vorlegenden Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung und für die vorausgegangene Entscheidung erheblich ist. Hierfür ist erforderlich, dass die Entscheidung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, auf der anderen Beurteilung der Vorlagefrage beruht und die von dem vorlegenden Oberlandesgericht beabsichtigte abweichende Beurteilung das Ergebnis seiner Entscheidung beeinflusst.*)
VolltextIBRRS 2008, 0305
AG Lübeck, Beschluss vom 09.01.2008 - 51 M 4791/07
Eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft zur Schaffung der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils muss im Original übergeben werden. Die Zustellung einer anwaltlich beglaubigten Abschrift der Bürgschaft schafft nicht die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.
VolltextIBRRS 2008, 0296
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2007 - 20 W 325/07
§ 72 Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007 (BGBl. I S. 509 ff) ist für vor dem 01.07.2007 bei Gericht anhängige Verfahren in Wohnungseigentumssachen nicht einschlägig. Für diese Verfahren, die sich noch nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten, verbleibt es bei der bisherigen Regelung über die örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts.*)
VolltextIBRRS 2008, 0294
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.12.2007 - 4 W 64/07
1. Gegen die Ablehnung eines im selbstständigen Beweisverfahren gestellten Antrages, eine neue Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anzuordnen, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft.*)
2. Ist ein Antrag auf Einholung eines solchen weiteren Sachverständigengutachtens gestellt, so ist vom Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die Anwendung von § 412 Abs. 1 ZPO im Erkenntnisverfahren entwickelten Kriterien unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers zu prüfen, ob die Sachkunde des bisherigen Gutachters zweifelhaft ist, das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, es Widersprüche enthält oder der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen. Der Antrag kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das bereits erstattete Gutachten weder "grob fehlerhaft" sei noch sich "auf den ersten Blick als völlig ungeeignet" erweise.*)
VolltextIBRRS 2008, 0293
OLG Jena, Urteil vom 19.12.2007 - 4 U 484/07
1. Ein zweites Versäumnisurteil kann nur mit der Begründung angefochten werden, dass die Säumnis, die zum Erlass dieses VU geführt hat, unverschuldet war (§ 514 Abs. 2 ZPO).*)
2. Ein wiederholt (vom Beklagten) gestellter Antrag auf PKH, über den noch nicht rechtskräftig entschieden ist, rechtfertigt eine Terminssäumnis nicht, auch wenn die Partei selbst kostenarm ist und sich außerstande sieht, die Reisekosten ihres Anwalts zu tragen. Nimmt der Prozessbevollmächtigte gleichwohl einen auf den Einspruch gegen das erste VU anberaumten Verhandlungstermin unter Berufung auf die Mittellosigkeit seines Mandanten nicht wahr, so ist gegen den Erlass eines zweiten VU nichts zu erinnern.*)
VolltextIBRRS 2008, 0288
OLG Köln, Urteil vom 22.08.2007 - 17 U 57/06
1. Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs (Klage wegen Bauleistungen aus einem VOB-Vertrag), der nach Grund und Höhe streitig ist, kann nur dann durch Teilurteil entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
2. Eine Forderung im Rechtssinne ist beim VOB-Vertrag lediglich der Schlussrechnungssaldo, d. h. der Anspruch auf restliche Vergütung aus dem Werkvertrag. Dabei sind auch die Abschlagszahlungen lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Vertrages bezogen werden können. Der Saldo hat dabei keinen inhaltlichen Bezug zu den einzelnen Leistungspositionen, d. h. er ist nicht die Vergütung für solche Einzelpositionen. Dies gilt auch für Nachtrags und Eventualpostionen, die in die Schlussrechnung eingeflossen sind, denn einzelne Rechnungspositionen können generell nicht selbständig abgewiesen oder zugesprochen werden.
3. Für den Fall der Abweisung bestimmter Rechnungsposten verbietet sich der Erlass eines Teilurteils jedenfalls wegen der fehlenden materiellen und verfahrensrechtlichen Selbständigkeit solcher Ansätze.
VolltextIBRRS 2008, 0280
BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - IX ZB 245/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0279
BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - IX ZA 43/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0278
BGH, Beschluss vom 20.09.2006 - IV ZB 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0277
BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - XI ZR 326/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0275
BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - IX ZB 116/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0274
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 60/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0270
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 21/07
Zur Pfändung von Miteigentumsanteilen an im Sammeldepot verwahrten Wertpapieren.*)
VolltextIBRRS 2008, 0268
BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - VIII ZB 14/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0264
BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - XII ZB 217/05
1. Zur Zulässigkeit des Freibeweises im zivilprozessualen Beschwerdeverfahren.*)
2. Ob die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaates ordnungsgemäß war, haben die Gerichte des Vollstreckungsstaates im Rahmen des Art. 6 HUVÜ bzw. des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ/LugÜ in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ohne Bindung an die Feststellungen der Gerichte im Ursprungsstaat zu beurteilen.*)
3. Ob eine nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaates ordnungsgemäße fiktive Zustellung so rechtzeitig erfolgte, dass der Schuldner eine im Sinne von Art. 6 HUVÜ bzw. Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ/LugÜ ausreichende Zeit zu seiner Verteidigung hatte, beurteilt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sowie unter Abwägung der schützenswerten Interessen des Gläubigers und des Schuldners.*)
VolltextIBRRS 2008, 0260
BGH, Beschluss vom 07.02.2007 - X ARZ 423/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0259
BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - XII ZB 122/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0257
BGH, Beschluss vom 05.12.2007 - XII ZR 73/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0248
BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - VIII ZB 50/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0243
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - X ARZ 256/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0242
OLG Köln, Gerichtlicher Hinweis vom 25.06.2007 - 2 U 39/07
1. Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben des Zwangsverwalters, die sich aus der Verwaltung des Grundstücks ergebenden und die mit der Anordnung der Zwangsverwaltung beschlagnahmten Ansprüche, also im Wesentlichen die Miet- und Pachtzinsforderungen geltend zu machen. Zudem trifft ihn die Pflicht, die aus dem Objekt möglichen Nutzungen herauszuholen. Um das der Zwangsverwaltung unterliegende Objekt ordnungsgemäß zu nutzen, muss der Verwalter vermietbare Grundstücke oder Wohnung vermieten.
2. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung umfasst auch eine regelmäßige Überprüfung des Mietobjektes.
3. Den Zwangsverwalter trifft keine Verpflichtung, durch einen "bewussten Leerstand" für eine wirtschaftlich möglichst sinnvolle Verwertung des Objektes im Rahmen der Zwangsversteigerung zu sorgen.
VolltextIBRRS 2008, 0237
OLG Celle, Urteil vom 17.01.2008 - 13 U 56/07
1. Bei einer auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Klage nach dem AnfG ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand nicht gegeben.*)
2. Die Übertragung eines belasteten Grundstücks hat bei Anfechtungen nach dem AnfG nur dann eine Gläubigerbenachteiligung zur Folge, wenn der in der Zwangsvollstreckung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt. Bei der Ermittlung des erzielbaren Werts kommt es darauf an, welchen Erlös der die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger im günstigen, aber realistischen Fall hätte erzielen können. Der ggf. vorzunehmende Abschlag auf den Verkehrswert ist daher regelmäßig nicht entsprechend dem Durchschnittsergebnis der Versteigerungsverfahren vorzunehmen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0235
BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - IX ZR 191/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0234
BGH, Beschluss vom 22.11.2007 - I ZB 104/06
1. Auch wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres gem. § 765a ZPO eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers.
2. Die Würdigung aller Umstände kann in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist.
VolltextIBRRS 2008, 0233
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 449/06
Die falsche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels stellt grundsätzlich keine Rechtfertigung für das Absehen von einem Vollstreckungsschutzantrag dar.
VolltextIBRRS 2008, 0232
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 47/07
Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.*)
VolltextIBRRS 2008, 0230
BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - V ZB 72/07
1. Nach einer einseitigen Erledigungserklärung reduziert sich der Streitwert auf die bis dahin entstandenen Kosten. Diese bestimmen auch die Beschwer des Beklagten, der der Erledigung widerspricht und eine Klageabweisung erreichen will.
2. Die Reduktion auf das Kosteninteresse tritt auch dann ein, wenn der Kläger nach einem ihm günstigen Urteil zwischen den Instanzen die Erledigung der Hauptsache gegenüber dem Gericht und dem Beklagten schriftsätzlich erklärt (hier: Räumungs- und Herausgabeklage).
VolltextIBRRS 2008, 0229
BGH, Urteil vom 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Die Klage eines nicht prozessbeteiligten Dritten auf Unterlassung schriftsätzlicher Äußerungen, die in Bezug auf ihn vorgetragen werden, ist in der Regel unzulässig, wenn das Verhalten des Dritten aus der Sicht der vortragenden Partei für die Darstellung und Bewertung des Streitstoffes von Bedeutung sein kann. Eine solche Klage kann ausnahmsweise als zulässig anzusehen sein insbesondere dann, wenn ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand liegend falsch sind oder sie sich als eine unzulässige Schmähung darstellen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0227
BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - IX ZB 112/05
1. Macht ein Steuerberater durch Beauftragung eines an seinem eigenen Sitz tätigen Rechtsanwalts vor einem auswärtigen Gericht einen Gebührenanspruch geltend, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts nicht erstattungsfähig, wenn der Steuerberater ohne weiteres in der Lage gewesen wäre, einen am Ort des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalt nach umfassender Information mit der Wahrnehmung der Angelegenheit zu betrauen.*)
2. Die Partei kann Erstattung der Kosten einer Flugreise von ihrem Sitz an den Ort des Prozessgerichts nur beanspruchen, wenn die geltend gemachten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Sache stehen. Dies ist bei Bagatellstreitigkeiten regelmäßig abzulehnen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0224
BGH, Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 148/05
Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.*)
VolltextIBRRS 2008, 0209
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 05.12.2007 - 2 O 807/07
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber bestimmt sich gemäß § 18 Nr. 1 VOB/B ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Erfüllungsort ist deshalb nicht maßgeblich.
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