Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 5006BGH, Urteil vom 25.10.2007 - VII ZR 27/06
1. Verteidigt sich der Auftraggeber gegenüber einer Werklohnklage des Auftragnehmers damit, er verweigere die Abnahme wegen verschiedener Mängel, so kann die Feststellung, der Auftragnehmer sei zur Beseitigung aller Mängel verpflichtet, Gegenstand einer Zwischenfeststellungswiderklage sein. Unerheblich ist, ob das Gericht die Berechtigung zur Abnahmeverweigerung lediglich auf einen Mangel stützt.*)
2. Hat das Berufungsgericht sachlich über eine erst in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage entschieden, so kann entsprechend § 268 ZPO mit der Revision weder angegriffen werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 533 ZPO bejaht und die Widerklage deshalb zugelassen hat, noch, dass es § 533 ZPO nicht für anwendbar gehalten hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 5005
BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05
Eine nichtexistente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, kann im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu ihren Gunsten die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4987
OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007 - 15 W 308/06
1. Die in einem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag getroffene Regelung
"Die anfallende Mehrwertsteuer schuldet die kaufende Vertragspartei allein; bzgl. der umsatzsteuerrechtlichen Abwicklung wird auf § 13b UstG verwiesen..."
ist dahin auszulegen, dass als vertraglich geschuldeter Kaufpreis nur der Nettobetrag vereinbart ist (Abweichung von OLG Celle NJW-RR 2006, 71).*)
2. Der Wert für den Ansatz der Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO ist deshalb lediglich nach dem Nettobetrag zu berechnen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4986
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2007 - 5 U 118/06
Eine Berichtigung oder Korrektur des Rubrums ist nach § 319 Abs. 1 ZPO dann möglich und zulässig, wenn dadurch die Identität der Personen gewahrt bleibt. Wenn zunächst die einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner auf Zahlung in Anspruch genommen worden sind, danach dann aber das Passivrubrum auf die Inanspruchnahme der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft geändert wird, dann handelt es sich aufgrund des durch die Berichtigung des Rubrums erfolgten Parteiwechsels um eine Änderung der Klage.
VolltextIBRRS 2007, 4975
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2007 - 19 W 74/07
Zur Besorgnis der Befangenheit wegen eines Sachverständigen, der in seinem schriftlichen Gutachten Fragen beantwortet, die zwar der Beweisbeschluss nennt, die aber nicht an ihn gerichtet sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 4965
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZB 196/06
Eine auf § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde ist nach § 579 Abs. 2 ZPO nicht nur dann unstatthaft, wenn der Nichtigkeitsgrund im Ausgangsverfahren durch ein Rechtsmittel hätte geltend gemacht werden können, sondern auch dann, wenn dieser Grund in einem Rechtsmittelverfahren erfolglos geltend gemacht worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4961
BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZB 149/05
Über den Stundungsantrag des Schuldners ist durch Beschluss zu entscheiden; eine konkludente Zurückweisung des Antrags ist nicht statthaft.*)
VolltextIBRRS 2007, 4960
BGH, Urteil vom 16.10.2007 - X ZR 226/02
1. Wird von mehreren, ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschreibenden Merkmalen nur eines in den Patentanspruch aufgenommen, das die mit dem Ausführungsbeispiel erzielte technische Wirkung angibt, liegt darin auch dann keine unzulässige Erweiterung, wenn ein anderer Weg zur Erzielung derselben Wirkung nicht offenbart ist.*)
2. Wer dem Patentnichtigkeitsverfahren auf Seiten des Klägers beitritt, gilt als Streitgenosse des Klägers (Abweichung vom Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382, 387 - Schere).*)
VolltextIBRRS 2007, 4956
Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
VolltextIBRRS 2007, 4955
Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
VolltextIBRRS 2007, 4954
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - 3 Wx 58/07
1. War in einem durch Mahnbescheid vom 14. Dezember 2004 eingeleiteten Wohngeldverfahren eine (möglicherweise unvollständige) Eigentümerliste beigefügt, ferner als Anlage eine Forderungsaufstellung mit der Bezeichnung Wohngeld und „Akte: WEG G-Straße“ und ist die Anspruchsbegründung überschrieben mit „Jürgen F. u. a. (WEG G-Straße)“, so ist der Antragsgegner als Wohnungseigentümer von sämtlichen Wohnungseigentümern der mit Kurzbezeichnung benannten WEG auf Hausgeld in Anspruch genommen.
Eine in diesem Falle mit Blick auf den Beschluss des BGH vom 02. Juni 2005 zur Teilrechtsfähigkeit der WEG (NJW 2005, 2061) vorgenommene Berichtigung der Antragstellerbezeichnung im Rubrum auf die „WEG G-Straße“ lässt die Aktivlegitimation unberührt.*)
2. Ist der Verwalter nach dem Verwaltervertrag (nur) befugt, Wohngeldzahlungen ohne Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung gerichtlich geltend zu machen, so schränkt dies nicht seine Vertretungsmacht hinsichtlich der Geltendmachung von Sonderumlagen oder mit der Wohngeldeinziehung zusammenhängenden Anwaltskosten im Außenverhältnis ein, sondern begrenzt insoweit lediglich die Befugnis des Verwalters im Innenverhältnis.*)
3. Zum Geltungs- und Wirkungszeitpunkt von Wohngeldbeschlüssen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4944
LG Duisburg, Urteil vom 09.10.2007 - 13 S 152/07
Liegen mehrere schriftliche Zeugenaussagen vor, so muss der Verwertung jeder einzelnen schriftlichen Zeugenaussage widersprochen werden.
VolltextIBRRS 2007, 4943
LG München II, Urteil vom 12.06.2007 - 8 O 7269/06
Sofern die Parteien in der notariellen Urkunde unzweifelhaft zum Ausdruck bringen, dass zu Gunsten des Auftraggebers der Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung aufgehoben und der Werklohn mit Zugang der Fälligkeitsmitteilung des Notars fällig wird, ist von einer konstitutiven Fälligkeitsregelung im Kaufvertrag auszugehen, weshalb es im Urkundenverfahren auf die Frage der Abnahme bzw. die Frage des Vorhandenseins von Mängeln nicht mehr ankommt.
VolltextIBRRS 2007, 4921
BGH, Beschluss vom 19.09.2007 - IV ZR 226/06
Der Wert des Auskunftsanspruchs bestimmt sich auch im Rechtsmittelverfahren nach dem wirtschaftlichen Interesse, das der Kläger an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil des Leistungsanspruchs, da die Auskunft die Geltendmachung dieses Anspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll. In der Regel ist das Auskunftsinteresse mit einer Quote von 1/10 bis zu 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind.
VolltextIBRRS 2007, 4920
BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZR 46/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4919
BGH, Beschluss vom 03.09.2007 - VI ZR 138/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4918
BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 211/06
Ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll.*)
VolltextIBRRS 2007, 4917
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 100/05
Zur Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Nichtigkeitsberufungsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2007, 4914
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZB 6/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4912
BGH, Beschluss vom 14.11.2007 - IV ZR 112/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4911
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 302/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4910
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - VII ZR 143/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4906
OLG München, Urteil vom 12.11.2007 - 34 Sch 10/07
Erstinstanzielle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Vollstreckungsabwehrklagen, die sich auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Oberlandesgerichts in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen beziehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4901
BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - VIII ZR 163/07
1. Der maßgebliche Jahresbetrag für die Errechnung des Räumungsstreitwerts ist aus dem höchsten Entgelt zu errechnen, wenn das Entgelt aufgrund einer Staffelmiete in verschiedenen Zeiträumen verschieden hoch ist
2. Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG umfasst das Entgelt neben dem Nettogrundentgelt auch Nebenkosten, wenn diese als Pauschale vereinbart und nicht gesondert abgerechnet werden. Diese Vorschrift findet auch bei der Ermittlung des Räumungsstreitwerts Anwendung, da für die Bestimmung des Entgelts in § 41 Abs. 2 GKG auf Absatz 1 verwiesen wird.
VolltextIBRRS 2007, 4900
BGH, Beschluss vom 02.10.2007 - III ZB 47/07
Der Wert der Beschwer bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses bestimmt sich nach § 8 ZPO.
VolltextIBRRS 2007, 4898
BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - VIII ZR 150/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4897
BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - VII ZB 79/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4891
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - I ZB 100/06
Eine Partei und ihr Prozessbevollmächtigter handeln nicht schuldhaft i.S. des § 233 ZPO, wenn sie sich auch vor und an Feiertagen auf die Einhaltung der von der Post angegebenen Brieflaufzeiten verlassen und deshalb keine besonderen Vorkehrungen treffen, um den Eingang eines fristwahrenden Schriftsatzes bei Gericht zu überwachen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4886
BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 141/06
1. Eine ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG nicht erfasst und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen.*)
2. Eine ergebnislose Versteigerung in diesem Sinne ist auch dann gegeben, wenn der Gläubiger die Einstellung des Verfahrens bewilligt und die Entscheidung darüber nach § 33 ZVG durch Versagung des Zuschlags erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2007, 4884
BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 99/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4882
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 16/06
1. Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners ist nur Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, nicht aber Unterhalts- und Deliktsgläubigern gestattet, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen.*)
2. Das Insolvenzgericht ist gemäß § 89 Abs. 3 InsO zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung berufen, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ihr Erlass abgelehnt wurde. Auf eine Verletzung der Zuständigkeitsregelung kann die Rechtsbeschwerde nicht gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4881
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZR 113/07
Die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche Aussicht auf Erfolg fehlt, wenn die beabsichtigte Revision zwar zugelassen ist, aber nach § 552a ZPO zurückzuweisen wäre.*)
VolltextIBRRS 2007, 4875
OLG Celle, Beschluss vom 13.11.2007 - 2 W 117/07
Obwohl gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die im WEG-Verfahren ergehen, nicht das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, sondern die sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht stattfindet, ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu beachten.*)
VolltextIBRRS 2007, 4874
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 198/06
Bereits in einem vorangegangenen widersprechenden Vortrag kann ein konkludentes Bestreiten nachfolgender Behauptungen liegen.
VolltextIBRRS 2007, 4850
OLG Celle, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 W 102/07
1. § 9 Abs. 1 Satz 6 JVEG schränkt die Zulässigkeit des Beschwerderechts des Sachverständigen/Berechtigten nur für den Fall der isolierten Anfechtung der Vorabentscheidung über die Zuordnung der Leistungen zu einer bestimmten Honorargrupe ein und lässt das Recht zur Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung der Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 JVEG unberührt.*)
2. Betrifft die Tätigkeit des Sachverständigen keine der in Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG genannten Honorargruppen, ist für die Einordnung die konkrete Gutachtertätigkeit und nicht das Fachgebiet des Sachverständigen maßgeblich.
3. § 9 Abs. 1 Satz 6 JVEG lässt das Recht zur Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung der Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 JVEG unberührt.
VolltextIBRRS 2007, 4842
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 296/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4841
BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZR 179/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4840
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZB 126/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4839
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZB 135/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4838
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 280/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4837
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 340/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4836
BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - IX ZR 201/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4833
BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - XI ZR 155/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4832
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZR 275/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4830
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.10.2007 - 5 W 253/07
Ein Sachverständiger kann bereits im selbständigen Beweisverfahren abgelehnt werden. Unterlässt eine Partei die Ablehnung, ist die spätere Ablehnung im Hauptprozess regelmäßig verspätet.*)
VolltextIBRRS 2007, 4821
BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - VI ZB 65/06
1. Bei Beschlüssen, die das Verfahren ganz oder teilweise abschließen sollen oder von deren Rechtskraft weitergehende Wirkungen abhängen, muss sich aus der Urschrift ergeben, zwischen welchen Parteien die Entscheidung ergangen ist.*)
2. Der Eintrag des endgültigen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender ist erst zulässig, wenn eine beantragte Fristverlängerung tatsächlich gewährt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4817
BGH, Urteil vom 19.07.2007 - I ZR 136/05
1. Die Entscheidung, durch die eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versagt wird, muss auch dann durch Urteil ergehen, wenn sie isoliert vorab und nicht zusammen mit der Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung sowie ohne mündliche Verhandlung getroffen wird.*)
2. Fehlt auf einer Zustellungsurkunde die nach § 182 Abs. 2 Nr. 8 ZPO erforderliche Unterschrift des Zustellers (hier: statt Unterschrift nur Paraphe), ist die Zustellung nicht unwirksam. Die fehlende Unterschrift kann nachgeholt werden. Eine entsprechend ergänzte Zustellungsurkunde hat nicht die Beweiskraft des § 418 ZPO, sondern ist nach § 419 ZPO frei zu würdigen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4814
AG Dresden, Urteil vom 10.08.2007 - 106 C 5128/07
Ein Sachverständigengutachten, welches auf Mutmaßungen basiert, kann eine offenkundig missbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft nicht beweisen.
VolltextIBRRS 2007, 4808
OLG Dresden, Urteil vom 27.01.2006 - 12 U 2705/99
1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.
2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.
3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.
4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.
5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.
6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.
7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.
8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.
IBRRS 2007, 4804
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.09.2007 - 5 W 210/07
Ein Prozessvergleich, der eine Freistellungsverpflichtung beinhaltet, hat nur dann einen vollstreckungbaren Inhalt, wenn sich die Höhe der Forderung, von der freizustellen ist, aus dem Vergleich selbst ergibt.*)
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