Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4798BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 160/06
1. Ein Gericht kann eine Klage nicht deshalb als unzulässig abweisen, weil der Kläger nicht hinreichend dargelegt hat, inwieweit er die geltend gemachten Ansprüche anderweitig anhängig gemacht hat oder diese Ansprüche von der Abgeltungsklausel in einem Vergleich erfasst sind.
2. Das Gericht hat die anderweitige Rechtshängigkeit von Amts wegen unter Berücksichtigung des Parteivortrages und insbesondere des Inhalts der beigezogenen Akten des Parallelverfahrens zu klären.
VolltextIBRRS 2007, 4793
OLG Naumburg, Beschluss vom 10.10.2007 - 12 W 92/07
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach den festgestellten Mängelbeseitigungskosten, den Kosten der Beseitigung für behauptete, aber dann nicht aufrecht erhaltene Mängel oder auch den Kosten für vom Antragsteller behaupteten und vom Sachverständigen dann nicht festgestellten Mängel.
VolltextIBRRS 2007, 4787
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2007 - 10 W 23/07
Dem Sachverständigen steht für seine Anhörung im Rahmen des Ablehnungsverfahrens eine Vergütung grundsätzlich nicht zu. Er ist jedoch ausnahmsweise dann zu entschädigen, wenn seine Anhörung für eine sachgerechte Entscheidung über die Ablehnungsbeschwerde zwingend erforderlich ist und er wie ein Zeuge zu eigenen Wahrnehmungen angehört wird. Er erhält in diesem Fall keine Vergütung als Sachverständiger gemäß §§ 8 ff JVEG, sondern eine Entschädigung wie ein Zeuge nach den §§ 19 ff JVEG.*)
VolltextIBRRS 2007, 4785
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.2007 - 4 W 97/07
Da präjudizielle Vorfragen nicht an der Rechtskraft teilnehmen, ist ein Auftraggeber nicht gehindert, seine gegenüber der Werklohnklage des Auftragnehmers erfolglos geltend gemachten Mängel zum Gegenstand einer eigenen Schadensersatzklage zu machen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schadensersatzanspruch bereits Gegenstand einer (Hilfs-)Aufrechnung im Vorprozess gewesen und darüber eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Wurde die Hilfsaufrechnung dort im Berufungsverfahren wegen Verspätung (§§ 530, 520 Abs. 3 ZPO) zurückgewiesen, ist darüber nicht entschieden worden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4782
OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 80/07
1. Ein Verstoß gegen die neue Hinweispflicht des § 338 S. 2 ZPO hindert – ebenso wie bereits für § 340 Abs. 3 S. 4 ZPO anerkannt ist – nur die Inlaufsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch der Einspruchsfrist.*)
2. Zur Frage der Rechtzeitigkeit eines Einspruchsschriftsatzes, der um Mitternacht herum zu einem ungeklärten genauen Zeitpunkt per Fax bei Gericht eingegangen ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4760
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 172/06
Erhebt der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit Klage, ist die Frage nach der Bedürftigkeit der Masse unter Einbeziehung der Altmasseverbindlichkeiten zu beantworten.*)
VolltextIBRRS 2007, 4758
BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - XII ZB 80/07
1. Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich; sie kann auch nicht von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden.
2. Sie ist ferner grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn sie aufgrund eines für das Gericht und den Verfahrensgegner offensichtlichen Irrtums des Rechtsmittelführers über tatsächliche oder rechtliche Umstände erklärt wurde.*)
VolltextIBRRS 2007, 4756
BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - KRB 59/07
1. Dem Verteidiger eines Nebenbetroffenen ist Akteneinsicht auch in die Bußgeldakten der anderen Betroffenen und Nebenbetroffenen zu gewähren, wenn diese sich auf einen einheitlichen Gesamtkomplex beziehen und gleichfalls dem Beschwerdegericht vorliegen.*)
2. Mögliche Geschäftsgeheimnisse der anderen (Neben-)Betroffenen hindern die Akteneinsicht grundsätzlich nicht.*)
VolltextIBRRS 2007, 4744
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 2243/05
Unternehmen, deren Geschäftszweck die Errichtung und der Betrieb von Werbeanlagen ist, sind in der Regel in der Lage, die hiermit im Zusammenhang stehenden baurechtlichen Fragen in ihrem rechtlichen Gehalt zu erfassen und ihren Standpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Widerspruchsverfahren selbst vorzutragen; die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist daher in der Regel nicht im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO notwendig.*)
VolltextIBRRS 2007, 4742
OLG München, Beschluss vom 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
Übersendet der Notar eine Löschungsbewilligung, für die er eine Unterschrift beglaubigt hat, an den nicht mit dem Unterschreibenden identischen Begünstigten zum Zweck der Eintragung im Grundbuch, erhält er neben der Beglaubigungsgebühr nach § 45 KostO auch eine Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 2 KostO.*)
VolltextIBRRS 2007, 4741
OLG München, Beschluss vom 20.09.2007 - 32 Wx 138/07
Steht die Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufwendungszuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens oder der Verpflichtung zur verbilligten Vermietung der Wohnung, ist der Geschäftswert für die Eintragung dieses Rechts nach § 30 Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR festzusetzen (in Anschluss an KG DNotZ 1969, 49 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1994, 273). Hohe Grundstückswerte können bei der Frage der Erhöhung nach § 30 Abs. 2 Satz KostO mit einer angemessenen Quote berücksichtigt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4738
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2007 - 3 Wx 195/07
1. Das vermögenswerte (Jahres-) Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung der Folgen einer für unbestimmte Dauer getroffenen Regelung (hier: „Laubfegeplan“) ist mindestens mit dem dreifachen Jahreswert der wirtschaftlichen Belastung anzusetzen.*)
2. Führt die mehrheitliche Ablehnung eines Eigentümerantrags über die Änderung eines „Schneefegeplanes“ (Jeder Wohnungseigentümer sei jeweils für eine Woche für die Schneeräumung verantwortlich.) beim Antragsteller zu jährlichen Mehrkosten, so ist sein für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde maßgebliches Änderungsinteresse wirtschaftlich nicht geringer als mit dem Dreifachen dieses Wertes zu bemessen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4728
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZR 162/06
1. Wird im Anschluss an eine Beweisaufnahme nicht erneut zum Sach- und Streitstand und zum Ergebnis der Beweisaufnahme verhandelt, stellt dies einen Verfahrensfehler dar.
2. Ist nicht auszuschließen, dass eine Stellungsnahme einer Partei zum Beweisergebnis zu einer für sie günstigeren Entscheidung hätte führen können, stellt dieser Verfahrensfehler zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.
VolltextIBRRS 2007, 4726
OLG Hamm, Beschluss vom 21.09.2007 - 19 W 24/07
Der Antrag des Streithelfers des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren nach § 494a Abs. 1 ZPO ist nicht deshalb zulässig, weil eine Hauptsacheklage wegen Vermögenslosigkeit des Antragsgegners wirtschaftlich sinnlos wäre und der Erfolg der Hauptsacheklage offensichtlich wäre.*)
VolltextIBRRS 2007, 4722
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2007 - L 7 R 105/06
Ein Sachverständiger, der in der ersten Instanz im Rahmen der Beweisaufnahme vernommen worden ist, kann im Berufungsverfahren nicht in entsprechender Anwendung des § 41 Nr. 5 ZPO oder des § 41 Nr. 6 ZPO abgelehnt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4719
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.10.2007 - 5 W 112/07
Die Voraussetzungen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens liegen nicht vor, wenn die angebotenen Beweismittel nicht zulässig sind (hier: Parteivernehmung des Geschäftsführers der Antragstellerin, Auswertung von Verträgen, Handakten, notariellen Urkundeten, Verfahrensakten u.dgl.).*)
VolltextIBRRS 2007, 4711
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZB 53/06
Bei Kostenentscheidungen gemäß § 91a ZPO fällt keine Terminsgebühr des Rechtsanwalts an, wenn nicht ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung stattfindet.*)
VolltextIBRRS 2007, 4707
BGH, Urteil vom 25.09.2007 - X ZR 60/06
1. Wird die Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist zurückgenommen, tritt die Rechtskraft des angefochtenen Urteils mit der Rücknahme ein.*)
2. Der Grundsatz, dass bei Verletzung eines immateriellen Schutzrechts bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Schadensersatzanspruch zwischen einer der drei möglichen Berechnungsarten gewählt werden kann, ist dahin eingrenzend zu konkretisieren, dass der Verletzte dieses Wahlrecht dann verliert, wenn über seinen Schadensersatzanspruch bereits für ihn selbst unangreifbar nach einer Berechnungsart entschieden worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4698
LG Berlin, Beschluss vom 15.10.2007 - 21 OH 2/03
Das selbständige Beweisverfahren ist grundsätzlich durch die Zustellung des abschließenden Gutachtens beendet. Ein Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme zu diesem Gutachten ist glaubhaft zu machen. Eine Arbeitsüberlastung des bearbeitenden Anwalts rechtfertigt die Fristverlängerung nicht ohne weiteres.
VolltextIBRRS 2007, 4697
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZB 85/06
1. Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die von dem Streithelfer unterstützte Partei diesem Antrag widerspricht.*)
2. Schließen die Parteien über die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens einen Vergleich, kann ein Streithelfer keinen davon abweichenden Kostenantrag stellen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4696
BGH, Urteil vom 27.09.2007 - VII ZR 80/05
1. Ein Vorbehaltsurteil darf grundsätzlich nicht ergehen, wenn der Unternehmer gegenüber dem Anspruch des Bestellers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten oder der Fertigstellungsmehrkosten mit einem Werklohnanspruch aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnet.*)
2. Der Unternehmer kann sich gegenüber der Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung wegen einer ausstehenden Sicherheit gemäß § 648a BGB nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn er zur Beseitigung dieser Mängel nicht (mehr) bereit ist.*)
IBRRS 2007, 4694
OLG Celle, Urteil vom 05.09.2007 - 7 U 26/07
Die Unterbrechung der Verjährung durch § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand.
VolltextIBRRS 2007, 4691
OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2007 - 11 U 116/07
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristablauf an nicht bundeseinheitlichem Feiertag (Fronleichnam)*)
VolltextIBRRS 2007, 4690
KG, Urteil vom 31.08.2004 - 4 U 281/03
Der Baufortschritt kann im Urkundenprozess durch Abnahmeprotokoll nachgewiesen werden; aber ein Zurückbehaltungsrecht wegen der im Protokoll aufgeführten Mängel ist möglich.
VolltextIBRRS 2007, 4679
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZR 157/06
Für die Frage, ob die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihm erstatteten Gutachtens geboten ist, kommt es nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob ein solcher von einer Partei nachvollziehbar dargetan worden ist.
VolltextIBRRS 2007, 4678
LG Dresden, Urteil vom 18.10.2007 - 4 S 405/07
Ein Sachverständigengutachten, welches auf Mutmaßungen basiert, kann eine offenkundig missbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft nicht beweisen.
VolltextIBRRS 2007, 4675
OLG Celle, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 W 85/07
Bei einem Verstoß des gerichtlich bestellten Sachverständigen gegen die Pflicht aus § 407a Abs. 3 ZPO (Überschreitung des Vorschusses ohne vorherige Anzeige) kommt eine Kürzung der Sachverständigenvergütung nur dann in Betracht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Prognoseentscheidung festgestellt werden kann, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen eingeschränkt oder ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre.*)
VolltextIBRRS 2007, 4674
OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2007 - 1 WF 203/07
1. Geht der Sachverständige mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten Gutachtensauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit.*)
2. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er den Prozessbeteiligten (hier dem Richter) unzulässigerweise auf den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4672
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007 - 26 W 98/07
Verpflichtet sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Rücknahme einer Klage in einer anderen Sache, kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckung nach § 888 ZPO entfallen, da der Gläubiger die Rücknahmeverpflichtung in dem sie betreffenden Streitverfahren einredeweise geltend machen und damit die Abweisung der Klage erreichen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 4663
BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - VI ZR 15/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4662
BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZR 190/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4661
BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 20/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4660
BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 25/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4659
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - V ZB 15/07
1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, mit dem ausschließlich erreicht werden soll, dass in einem neuen Versteigerungstermin unter Umgehung des in der Vorschrift des § 85a Abs. 1 ZVG zum Ausdruck kommenden Schuldnerschutzes der Zuschlag auch auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam.
2. Bei einem Eigengebot des Gläubigervertreters, das auf die Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG gerichtet ist, spricht eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche Absicht, den von § 85a Abs. 1 ZVG bezweckten Schuldnerschutz zu unterlaufen.
3. Der Grundsatz der Einmaligkeit der Anwendung der Wertgrenze in § 85a Abs. 2 Satz 2 ZVG ist nicht anzuwenden, wenn die Gebotsabgabe des Gläubigervertreters im ersten Termin dazu diente, den gesetzlichen Schutz des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Vermögens zu unterlaufen und zu einer Bestimmung des zweiten Versteigerungstermins von Amts wegen geführt hat.
4. Die ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG jedoch nicht erfasst und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen.
VolltextIBRRS 2007, 4658
BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZR 300/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4656
BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - VI ZB 10/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4653
BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - X ZR 156/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4651
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - X ZR 92/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4650
BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - X ZR 109/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4649
BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZR 382/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4644
BGH, Beschluss vom 24.09.2007 - VI ZR 68/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4642
BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - IX ZR 103/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4641
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 32/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4640
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 349/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4637
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZA 9/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4635
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZA 20/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4634
BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - AnwZ (B) 59/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4633
BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - XI ZR 81/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4632
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2007 - 3 S 2875/06
1. Zur Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets für (u.a.) Einzelhandel ohne Sortimentsbeschränkung mit mehreren Betriebseinheiten unter Berufung auf § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB in der Fassung des EAG Bau vom 24.06.2004 (hier bejaht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung städtebaulich wie raumordnungsrechtlich erheblicher Belange).*)
2. Eine Gemeinde (Kleinzentrum), die ein Gewerbegebiet für Einzelhandel in eine städtebaulich / raumordnerisch im Verhältnis zur Nachbargemeinde (Mittelzentrum) bereits handgreifliche Konfliktlage "hineinplant" (hier: bestehende erhebliche Überversorgung mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten und hieraus folgenden Kaufkraftzuflüssen aus der Umgebung; nahegelegene Gebiete mit Einzelhandel; Möglichkeit einer unzulässigen Einzelhandelsagglomeration), ist regelmäßig verpflichtet, die Auswirkungen des im Gebiet zulässigen Einzelhandels summierend zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen, auch wenn die einzelnen Betriebe die Schwelle des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht erreichen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4630
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2007 - 8 S 1584/06
1. Hat sich der gegen eine Veränderungssperre gerichtete Normenkontrollantrag dadurch erledigt, dass die Veränderungssperre außer Kraft getreten ist, kann die Umstellung des Antrags auf die Feststellung, dass die Veränderungssperre ungültig war, zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die Veränderungssperre noch Rechtswirkungen für in der Vergangenheit liegende Sachverhalte hat; dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine nicht offensichtlich aussichtslose Entschädigungsklage beabsichtigt ist (wie BVerwG, Beschluss vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -, BauR 2005, 1761), aber auch dann, wenn die Entscheidung in weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren von der Gültigkeit der Veränderungssperre abhängt (sog. Bündelungsfunktion, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 14.7.1978 - 7 N 1.78 -, NJW 1978, 2522).*)
2. Für den Erlass einer Veränderungssperre ist keine Planreife erforderlich. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass bereits der angestrebte Baugebietstyp i. S. d. Baunutzungsverordnung feststeht. Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (Fortführung des Senatsurteils vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).*)
3. In Bezug auf eine Zwecken des Bahnbetriebs dienende Fläche ist eine Bauleitplanung jedenfalls insoweit nicht möglich, als die Planung der Zweckbestimmung der Bahnanlage widerspricht. Steht mit hinreichender Sicherheit die Aufhebung der bahnrechtlichen Zweckbestimmung bevor, kann die Gemeinde die Bauleitplanung einleiten und von den zu deren Sicherung gegebenen Instrumenten der Veränderungssperre und der Zurückstellung von Baugesuchen Gebrauch machen (wie Senatsurteil vom 23.8.1996 - 8 S 269/96 -, VBlBW 1997, 59).*)
4. Ändern sich die Planungsabsichten der Gemeinde in einem für die Gültigkeitsvoraussetzungen der Veränderungssperre relevanten Umfang, ergibt sich daraus nach § 17 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung der Gemeinde, die Veränderungssperre außer Kraft zu setzen; die Wirksamkeit der Veränderungssperre bleibt unberührt (wie 5. Senat, Beschluss vom 26.9.1988 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, 172).*)
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