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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 4650
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - X ZR 109/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4649
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZR 382/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4644
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.09.2007 - VI ZR 68/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4642
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - IX ZR 103/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4641
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 32/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4640
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 349/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4637
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZA 9/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4635
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZA 20/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4634
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - AnwZ (B) 59/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4633
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - XI ZR 81/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4632
ProzessualesProzessuales
Planung von Gewerbegebiet in Konfliktlage

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2007 - 3 S 2875/06

1. Zur Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets für (u.a.) Einzelhandel ohne Sortimentsbeschränkung mit mehreren Betriebseinheiten unter Berufung auf § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB in der Fassung des EAG Bau vom 24.06.2004 (hier bejaht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung städtebaulich wie raumordnungsrechtlich erheblicher Belange).*)

2. Eine Gemeinde (Kleinzentrum), die ein Gewerbegebiet für Einzelhandel in eine städtebaulich / raumordnerisch im Verhältnis zur Nachbargemeinde (Mittelzentrum) bereits handgreifliche Konfliktlage "hineinplant" (hier: bestehende erhebliche Überversorgung mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten und hieraus folgenden Kaufkraftzuflüssen aus der Umgebung; nahegelegene Gebiete mit Einzelhandel; Möglichkeit einer unzulässigen Einzelhandelsagglomeration), ist regelmäßig verpflichtet, die Auswirkungen des im Gebiet zulässigen Einzelhandels summierend zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen, auch wenn die einzelnen Betriebe die Schwelle des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht erreichen.*)

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IBRRS 2007, 4630
ProzessualesProzessuales
Erlass von Veränderungssperre: Planreife erforderlich?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2007 - 8 S 1584/06

1. Hat sich der gegen eine Veränderungssperre gerichtete Normenkontrollantrag dadurch erledigt, dass die Veränderungssperre außer Kraft getreten ist, kann die Umstellung des Antrags auf die Feststellung, dass die Veränderungssperre ungültig war, zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die Veränderungssperre noch Rechtswirkungen für in der Vergangenheit liegende Sachverhalte hat; dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine nicht offensichtlich aussichtslose Entschädigungsklage beabsichtigt ist (wie BVerwG, Beschluss vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -, BauR 2005, 1761), aber auch dann, wenn die Entscheidung in weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren von der Gültigkeit der Veränderungssperre abhängt (sog. Bündelungsfunktion, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 14.7.1978 - 7 N 1.78 -, NJW 1978, 2522).*)

2. Für den Erlass einer Veränderungssperre ist keine Planreife erforderlich. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass bereits der angestrebte Baugebietstyp i. S. d. Baunutzungsverordnung feststeht. Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (Fortführung des Senatsurteils vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).*)

3. In Bezug auf eine Zwecken des Bahnbetriebs dienende Fläche ist eine Bauleitplanung jedenfalls insoweit nicht möglich, als die Planung der Zweckbestimmung der Bahnanlage widerspricht. Steht mit hinreichender Sicherheit die Aufhebung der bahnrechtlichen Zweckbestimmung bevor, kann die Gemeinde die Bauleitplanung einleiten und von den zu deren Sicherung gegebenen Instrumenten der Veränderungssperre und der Zurückstellung von Baugesuchen Gebrauch machen (wie Senatsurteil vom 23.8.1996 - 8 S 269/96 -, VBlBW 1997, 59).*)

4. Ändern sich die Planungsabsichten der Gemeinde in einem für die Gültigkeitsvoraussetzungen der Veränderungssperre relevanten Umfang, ergibt sich daraus nach § 17 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung der Gemeinde, die Veränderungssperre außer Kraft zu setzen; die Wirksamkeit der Veränderungssperre bleibt unberührt (wie 5. Senat, Beschluss vom 26.9.1988 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, 172).*)

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IBRRS 2007, 4629
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Keine Streitverkündung bei Vergütungsansprüchen

LG Bielefeld, Urteil vom 25.09.2007 - 15 O 127/07

1. § 72 Abs. 1 ZPO ist weit und großzügig auszulegen. Es sind nicht nur Regress- und Gewährleistungsansprüche im engeren Sinne gemeint, sondern es genügen vielmehr auch Ansprüche aus Alternativverhältnissen.

2. Maßgebend ist, ob der Drittanspruch des Streitverkünders zu seiner Rechtsposition im Erstprozess in einem Alternativverhältnis im Sinne wechselseitiger Ausschließung steht, also nur bei ungünstigem Ausgang des Erstprozesses geltend gemacht werden können.

3. An einer solchen Alternativität fehlt es bei Vergütungsansprüchen in einem Generalunternehmer-Nachunternehmer-Subunternehmer-Verhältnis, auch wenn die Vertragsbedingungen in den einzelnen Verträgen übereinstimmen.

4. Die prozessökonomisch sinnvolle Parallelität der einheitlichen Beurteilung gleich gelagerter Streitpunkte ist statt über Streitverkündung gegebenenfalls über Absprachen der beteiligten Parteien herbeizuführen.

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IBRRS 2007, 4628
ProzessualesProzessuales
Antragsbefugnis aus Beeinträchtigung von Baudenkmal?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2007 - 3 S 882/06

Der Eigentümer eines außerhalb des Plangebietes gelegenen Grundstücks kann die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag grundsätzlich nicht mit der Begründung herleiten, die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplanes beeinträchtigten das Erscheinungsbild des in seinem Eigentum stehenden Baudenkmals (wie OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.05.2003 - 1 KN 69/02 -, BauR 2004, 57).*)

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IBRRS 2007, 4627
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilweise Klagerücknahme: Kosten nach der Mehrkostenmethode

OLG Schleswig, Beschluss vom 03.09.2007 - 1 W 37/07

Bei teilweiser Klagrücknahme sind die Kosten nach der Mehrkostenmethode zu quoteln. Hierzu sind die Mehrkosten betragsmäßig zu ermitteln und in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten zu setzen.*)

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IBRRS 2007, 4626
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Beweisaufnahme

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2007 - 2 W 107/07

Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme in der Sache bereits stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht.*)

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IBRRS 2007, 4621
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - VII ZR 63/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4620
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht -Wiedereinsetzung in vorigen Stand nach Fristverlängerungsantrag

BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZB 73/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4619
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Folgen der Werklohnforderungsfreigabe durch den Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 43/06

1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.

2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.

3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.

4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.

5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.

6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.

7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.

8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.




IBRRS 2007, 4616
ProzessualesProzessuales
Fristenkontrolle nur durch voll ausgebildetes Personal

BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - XII ZB 109/04

1. Ein Rechtsanwalt darf mit der Notierung und Überwachung von Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, nicht dagegen noch auszubildende Kräfte (Festhaltung Senatsbeschluss vom 15. November 2000 - XII ZB 53/00 - FuR 2001, 273 und BGH Beschluss vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520).*)

2. Auch wenn es in Ausnahmefällen wegen Personalmangels zulässig sein sollte, eine Auszubildende mit der Fristüberwachung zu betrauen, muss eine Kontrolle durch den Rechtsanwalt selbst oder andere geeignete Kräfte gewährleistet sein, durch die sichergestellt wird, dass alle von dem Auszubildenden bearbeiteten Fristen überprüft werden. Bloße Stichproben reichen dafür nicht aus.*)

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IBRRS 2007, 4612
ProzessualesProzessuales
Rechtsschutzinteresse für Kostenfestsetzungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 172/05

Zum Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Neumasseunzulänglichkeit.*)

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IBRRS 2007, 4610
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Bewilligung von PKH im Vaterfeststellungsverfahrens

BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - XII ZB 27/07

Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist dem Beklagten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wegen der Bedeutung der Statusfeststellung auf seinen Antrag regelmäßig sogleich (und nicht erst nach Eingang eines die Vaterschaft bejahenden Abstammungsgutachtens) ein Rechtsanwalt beizuordnen.*)

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IBRRS 2007, 4609
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klage gegen nicht existente Partei

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZB 23/07

Wird eine nicht existente Partei verklagt und beruft sie sich auf ihre fehlende rechtliche Existenz, sind im Kostenfestsetzungsverfahren auch die Aufwendungen desjenigen zu berücksichtigen, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat, um die fehlende Parteifähigkeit geltend zu machen.*)

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IBRRS 2007, 4602
ImmobilienImmobilien
Rechte aus Vergleich stehen nicht nur damaligen Eigentümern zu!

BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZR 12/07

Wenn Gegenstand eines Rechtsstreits, zu dessen Beilegung ein Vergleich geschlossen wurde, Ansprüche aus § 1004 BGB waren, liegt es nahe, dass auch die Rechte aus dem Vergleich nicht nur den damaligen, sondern den jeweiligen Eigentümern der Nachbargrundstücke zustehen sollten.

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IBRRS 2007, 4601
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klage auf Vergütung von Bauleistungen im Urkundenprozess?

OLG Köln, Urteil vom 10.11.2006 - 20 U 18/06

1. Auch im Urkundenprozess kann der Beweis durch Urkunden für solche klagebegründenden Tatsachen entbehrlich sein, die unstreitig oder zugestanden sind.

2. Die Zulässigkeit einer Urkundenklage auf Vergütung von Bauleistungen scheitert also nicht daran, dass keine Aufmaßurkunden vorgelegt werden, soweit die aufgemessenen Mengen unstreitig sind.

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IBRRS 2007, 4593
ProzessualesProzessuales
Vorprozessuale Privatgutachterkosten eines Versicherers

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2007 - 14 W 238/07

Die vorprozessualen Privatgutachterkosten einer Versicherung sind nicht prozessbezogen und daher nicht erstattungsfähig, wenn das Gutachten lediglich der Prüfung der vertraglichen Einstandspflicht diente. Ein Indiz für die fehlende Prozessbezogenheit kann der erhebliche zeitliche Abstand zwischen Gutachten und Prozessbeginn sein.

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IBRRS 2007, 4566
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.06.2007 - AnwZ(B) 3/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4563
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.07.2007 - II ZR 281/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4562
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - I ZB 108/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4560
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4559
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.08.2007 - II ZR 192/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4558
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.08.2007 - II ZR 255/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4556
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 02.10.2007 - BLw 1/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4553
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.07.2007 - IX ZB 79/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4552
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 64/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4547
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 05.09.2007 - IV ZB 13/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4545
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - I ZR 62/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4544
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 29.05.2007 - AnwZ (B) 74/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4543
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.07.2007 - IX ZR 201/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4541
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.08.2007 - I ZB 16/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4540
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.08.2007 - II ZA 4/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 82/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4537
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - XI ZR 224/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4536
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 345/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4525
ProzessualesProzessuales
Zustellung nach Mandatsniederlegung

BGH, Beschluss vom 19.09.2007 - VIII ZB 44/07

1. Nach der Anzeige der Mandatsniederlegung müssen Zustellungen im Parteiprozess nicht mehr gemäß § 172 ZPO an den (bisherigen) Prozessbevollmächtigten bewirkt werden. Dieser ist aber im Rahmen des § 87 Abs. 2 ZPO weiterhin berechtigt, Zustellungen für die Partei entgegenzunehmen. Macht er hiervon Gebrauch ist die an ihn erfolgte Zustellung wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295 zu § 176 ZPO aF).*)

2. Ein Versäumnis ihres früheren Prozessbevollmächtigten ist der Partei nicht zuzurechnen (Bestätigung von BGHZ 47, 320, 322; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78, NJW 1980, 999; Beschluss vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185, unter II 2).*)

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IBRRS 2007, 4524
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung durch Einzelrichterin zulässig?

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VIII ZB 49/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4523
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VIII ZR 318/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4521
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einwurf der Berufungsbegründung in falschen Briefkasten

BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZB 114/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4512
ImmobilienImmobilien
Grunddienstbarkeit und Vormerkung

BGH, Beschluss vom 20.07.2007 - V ZR 245/06

1. Da eine Vormerkung nur den konkret bestehenden schuldrechtlichen Auflassungsanspruch sichert, ist eine Belastung nicht (relativ) unwirksam gemäß § 883 Abs. 2 BGB und damit nicht vormerkungswidrig, wenn der Vormerkungsberechtigte nach den schuldrechtlichen Vereinbarungen nur die Auflassung eines entsprechend belasteten Grundstücks verlangen kann.

2. Die Vormerkung schützt den Berechtigten nicht nur vor nachteiligen Verfügungen im Sinne des § 883 Abs. 2 BGB, sondern auch in seinem guten Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchstands zur Zeit der Eintragung der Vormerkung und damit auch gegen nicht eingetragene Rechte Dritter. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gutgläubigkeit des Erwerbers ist derjenige, zu dem der Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung gestellt wurde.

3. Eine Sache ist nur dann im Streit befangen, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn das Eigentum oder ein dingliches Recht an der Sache streitig ist; bei nichtdinglichen Rechten kommt eine solche Annahme in Betracht, wenn sie der Sache in einer dinglichen Rechten vergleichbaren Weise anhaften.

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IBRRS 2007, 4510
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZR 200/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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