Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4405BGH, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 31/05
Besteht zwischen den Parteien eines Frachtvertrages Streit darüber, ob der beim Empfänger nicht angekommene Teil der Sendung überhaupt in die Obhut des Frachtführers gelangt ist, kann nicht auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises zurückgegriffen werden. Da die Parteien über den Grund der Haftung streiten, scheidet auch eine Anwendung des § 287 ZPO aus. Der Anspruchsteller hat daher in einem solchen Fall den vollen Beweis dafür zu erbringen, dass der nicht beim Empfänger angekommene Teil der Sendung in die Obhut des Frachtführers gelangt ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4401
BGH, Urteil vom 19.04.2007 - I ZR 90/04
Die Zuständigkeitsbestimmung des Art. 39 Abs. 2 CMR bezieht sich allein auf Regressansprüche im Innenverhältnis zwischen aufeinanderfolgenden Frachtführern i.S. von Art. 34 CMR (Ergänzung zu BGH TranspR 1985, 48, 50; TranspR 1990, 418, 419).*)
VolltextIBRRS 2007, 4390
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2007 - 26 Sch 20/06
Gegen einen Zwischenschiedsspruch über den Anspruchsgrund ist der Aufhebungsantrag unzulässig. Das gilt ebenso, wenn in dem Zwischenschiedsspruch eine Schiedswiderklage endgültig abgewiesen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4382
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2007 - 20 W 189/07
1. Der in einem WEG-Verfahren ergangene Ordnungsgeldbeschluss wegen Ungebühr vor Gericht ist binnen einer Woche seit Bekanntmachung - bei Anwesenheit im Termin seit Verkündung - mit Beschwerde anfechtbar.*)
2. Die Beschwerde ist bei dem Gericht, das den Ordnungsgeldbeschluss erlassen hatte, oder beim dafür zuständigen Oberlandesgericht einzulegen.*)
3. Das Beschwerdeverfahren ist nicht gerichtsgebührenfrei, sondern unterfällt nach § 1 Satz 2 KostO der Kostenordnung mit der Folge der Anwendbarkeit von § 131 KostO.*)
VolltextIBRRS 2007, 4381
BGH, Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05
Der nicht rechtsfähige Verein ist aktiv parteifähig.*)
1. Einer rechtlich unselbständigen Untergliederung eines eingetragenen Vereins fehlt das Feststellungsinteresse, von dessen Mitgliedern gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen. Die Beschlussanfechtung setzt auch im Vereinsrecht grundsätzlich voraus, dass das klagende Mitglied dem Verein sowohl im Zeitpunkt der Beschlussfassung als auch dem der Rechtshängigkeit angehört.*)
2. Ist der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung zu einer Mitgliederversammlung nicht oder so ungenau bestimmt, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist, so sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse nichtig.*)
VolltextIBRRS 2007, 4379
BGH, Beschluss vom 09.07.2007 - II ZR 95/06
1. Dass der gleiche Sachverhalt von zwei Gerichten unterschiedlich beurteilt wird, begründet noch keine Divergenz i.S. des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO. Hinzukommen muss, dass dieser Beurteilung unterschiedliche Rechtssätze zugrunde liegen.*)
2. Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt nach § 171 Abs. 4 Satz 1 HGB auch dann wieder auf, wenn an ihn ein Agio zurückgezahlt wird, sofern dadurch der Stand seines Kapitalkontos unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt.*)
3. Eine Schikane i.S. des § 226 BGB oder eine unzulässige Rechtsausübung i.S. des § 242 BGB liegt nur dann vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt oder wenn das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4377
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2007 - 20 W 108/07
In der Gemeinschaftsordnung kann geregelt werden, dass Streitigkeiten zunächst vor der Einleitung gerichtlicher Schritte dem Verwaltungsbeirat vorzutragen sind und dieser verpflichtet ist, im Einvernehmen mit dem Verwalter auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Durch eine derartige Regelung wird für Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern im Sinne von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG das Verfahrenshindernis eines Vorschalt- oder Güteverfahrens geschaffen; der Antrag bei dem Wohnungseigentumsgericht ist solange unzulässig, als das Verfahren nicht durchgeführt (und erfolglos geblieben) ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4374
LG Rostock, Urteil vom 09.02.2007 - 4 O 185/06
Die Streitverkündung führt nicht zur Verjährungshemmung, wenn die Streitverkündungsschrift nicht nach § 73 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB durch das Gericht zugestellt ist. Eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt genügt nicht.
VolltextIBRRS 2007, 4351
OLG Rostock, Beschluss vom 14.09.2007 - 1 W 28/07
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Beteiligung mehrerer Antragsgegner ist einheitlich festzusetzen, wenn der Antragsteller nicht klargestellt hat, wer für welche Beweisbehauptung und in welchem Umfang Antragsgegner sein soll.
VolltextIBRRS 2007, 4350
OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007 - 9 U 53/07
1. Hat das Landgericht entgegen § 406 Abs. 4 ZPO über ein Ablehnungsgesuch gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht durch Beschluss entschieden, sondern in den Gründen des Urteils, ist das Berufungsgericht dann nicht gehindert das Beweisergebnis zu verwerten, wenn die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss keinen Erfolg gehabt hätte. Diese Prüfung kann das Berufungsgericht selbst in den Gründen seines Urteils vornehmen.*)
2. Eine Aufrechnungserklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben werden. Ausreichend ist die Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens. Eine Aufrechnungserklärung kann deshalb auch in der Leistungsverweigerung hinsichtlich einer gleichartigen Schuld enthalten sein. Sind Forderung und Gegenforderung jeweils fällig und auf Geld gerichtet, stellt ein wegen der Gegenforderung geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht bei sachgerechtem Verständnis eine Aufrechnungserklärung dar. Das erklärte Gegenrecht ist jedenfalls in die tatsächlich gewollte Einwendung umzudeuten.
3. Außergerichtlich entstandene Gutachterkosten zur Aufklärung von Baumängeln sind als Mangelfolgeschaden selbständig einklagbar, wenn sie erforderlich waren, dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß von ihm festgestellter Mängel zu verschaffen. Im Einzelfall kann ausnahmsweise in Betracht kommen, die für ein Privatgutachten entstandenen Kosten nur in dem Umfang als erstattungsfähig anzusehen, wie sich vom Besteller vermutete Mängel später bestätigen (hier verneint).
VolltextIBRRS 2007, 4349
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2007 - 4 U 11/07
1. Für eine Zurückweisung nach § 174 S. 1 BGB ist es nicht ausreichend, wenn dem vollmachtlosen Vertreter entgegengehalten wird, er sei nicht Vertragspartei. Vielmehr muss die Zurückweisung die Verdeutlichung in sich schließen, dass durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde das Hindernis beseitigt wird.
2. Bei unberechtigter Zurückweisung einer schriftlichen Erklärung unter Weigerung, von ihr überhaupt Kenntnis zu nehmen, kann die spätere Behauptung, das Schreiben habe die fragliche Erklärung nicht enthalten, rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB sein.
3. Nach der durch die Zivilprozessrechtsreform geänderten Vorschrift des § 529 ZPO ist das Berufungsgericht an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen gebunden, solange sich nicht aus der Berufungsbegründung konkrete Anzeichen für das Vorliegen unrichtiger Feststellungen ergeben. Das gilt auch in Fällen von "Aussage gegen Aussage", in denen sich das erstinstanzliche Gericht für die Richtigkeit der einen Version entscheidet und damit die andere Zeugenaussage als unglaubwürdig behandelt.
VolltextIBRRS 2007, 4347
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - 24 W 25/07
1. Die Parteien können den beim Landgericht anhängigen Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären, indem sie ihre Erklärungen zu richterlichem Protokoll eines Amtsgerichts (in einer anderen Sache) abgeben und die Übersendung dieses Protokolls an das Landgericht veranlassen.*)
2. Die Erledigungserklärungen sind auch noch nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht bis zum Ende des Rechtszuges wirksam.*)
VolltextIBRRS 2007, 4346
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 - 24 U 78/07
Ein unechtes Versäumnisurteil gegen den abwesenden Kläger ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn nicht behebbare Verfahrensmängel eine Klageabweisung erfordern (hier verneint).*)
VolltextIBRRS 2007, 4345
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2007 - 8 W 118/07
1. Die Anwendung des Grundsatzes der Waffengleichheit setzt eine Beweisnot der Partei voraus.*)
2. Sie scheidet darüber hinaus auch dann aus, wenn die Überzeugungsbildung des Gerichts nicht allein auf die Zeugenbekundung gestützt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 4342
BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 36/07
Wenn der Beklagte verurteilt wurde, in dem von ihm als Wohnhaus genutzten Gebäude Besichtigungen zu dulden, ohne dass der zu Gunsten des Klägers bestehende Titel Einschränkungen enthält, dann kommt eine Festlegung seiner Beschwer auf einen Betrag von über 600 Euro nicht in Frage.
VolltextIBRRS 2007, 4340
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2007 - 9 U 55/07
Zustellung im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB ist auch die formlose, dem Antragsgegner zugegangene Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2007, 4332
BGH, Beschluss vom 20.08.2007 - X ARZ 247/07
Zur Bindungswirkung der fehlerhaften Verweisung einer energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache.*)
VolltextIBRRS 2007, 4327
BGH, Beschluss vom 23.08.2007 - VII ZB 115/06
Mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO kann geltend gemacht werden, dass ein Urteil infolge eines Vergleichs wirkungslos geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4324
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 6 W 54/07
1. Die Übernahme einer originären Einzelrichtersache durch die Kammer ohne einen Übertragungsbeschluss stellt einen nicht heilbaren Verfahrensfehler dar, weil sie den Beteiligten den gesetzlichen Richter entzieht.
2. Ein Sachverständiger, der es unterläßt, einen Mitarbeiter, den er nicht nur für Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung einsetzen wollte, zuvor nach seinen Geschäftsbeziehungen, die persönliche Verbindungen zu den Parteien aufweisen, zu befragen und diese den Parteien mitzuteilen, führt die Unverwertbarkeit seines Gutachtens durch grobe Fahrlässigkeit herbei.
VolltextIBRRS 2007, 4321
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 67/06
1. Zur Frage der Verantwortlichkeitsabgrenzung zwischen mehreren am Bau beteiligten technischen Fachunternehmen (Planungs- und Überwachungsverschulden).
2. Eine (Hilfs-)Aufrechnung in der Berufungsinstanz unterliegt auch dann den erhöhten Anforderungen des § 533 ZPO, wenn sie bereits in erster Instanz erhoben worden, dann aber fallen gelassen worden war.
VolltextIBRRS 2007, 4320
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - IX ZR 150/05
Prozesskostensicherheit muss grundsätzlich in erster Instanz vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge verlangt werden.
VolltextIBRRS 2007, 4317
KG, Beschluss vom 22.02.2007 - 12 U 134/06
Das Gericht kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Anlehnung an § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ablehnen, wenn das angebotene Beweismittel für die Beweisfrage ungeeignet ist. Die Ungeeignetheit ist insbesondere dann gegeben, wenn Anknüpfungstatsachen fehlen, anhand derer ein Sachverständiger Feststellungen treffen könnte (hier: für die Frage, ob die seitliche Berührung der Fahrzeug darauf zurückzuführen ist, dass das Klägerfahrzeug nach links oder das Beklagtenfahrzeug nach rechts gelenkt wurde).*)
VolltextIBRRS 2007, 4315
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - 4 U 164/06
1. Zu den Kritierien, wann eine Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO (Rückwirkung der Zustellung im Hinsicht auf die Verjährung).
2. Eine stillschweigende Abnahme ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Besteller den Werklohn an den Unternehmer ohne die Erklärung eines Vorbehalts zahlt.
VolltextIBRRS 2007, 4314
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2006 - 24 U 7/06
1. Die Klausel "Rechtshandlungen und Willenserklärungen eines Vermieters sind auch für die anderen Vermieter, eines Mieters auch für die anderen Mieter verbindlich." benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)
2. Hat im ersten Rechtszug der Einzelrichter verfahrensfehlerhaft an Stelle der Kammer entschieden, ist das Berufungsgericht bei Entscheidungsreife nicht an einer Sachentscheidung gehindert.*)
VolltextIBRRS 2007, 4308
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2007 - 14 W 659/07
1. Die für einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch erforderliche Identität der Beteiligten von Beweissicherung und Hauptsache besteht auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Beweissicherung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durchführt und sodann die einzelnen Wohnungseigentümer ermächtigt, ihre Mängelgewährleistungsansprüche selbst geltend zu machen.*)
2. Eine Erstattung der Kosten der Beweissicherung kann der Wohnungseigentümer nur entsprechend seiner Beteiligung am Gesamtobjekt beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4295
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.05.2007 - 3 W 197/06
Bei Geschäften, die - wie im wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren - nur auf Antrag vorzunehmen sind, haftet der Antragsteller für die Kosten aller Maßnahmen schlechthin, die das Gericht zur ordnungsgemäßen Erledigung des beantragten Geschäfts vornimmt, auch wenn er einzelne Handlungen, etwa eine Beweisaufnahme, nicht besonders beantragt hat.
VolltextIBRRS 2007, 4290
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2007 - 8 E 547/07
1. Bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers an einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO ist im Anschluss an die Rechtsprechung der Zivilgerichte grundsätzlich von dem Streit- bzw. Gegenstandswert des entsprechenden Hauptsacheverfahrens auszugehen.*)
2. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann mit Blick auf die unterschiedlichen Verfahrensstrukturen und die regelmäßig geringere Bedeutung einzelner Beweisfragen nur dann Anlass zu einer Reduzierung des Werts bestehen, wenn sich die genannten Umstände im konkreten Fall auf das in erster Linie maßgebliche wirtschaftliche Interesse des Rechtsschutzsuchenden auswirken.*)
VolltextIBRRS 2007, 4281
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2007 - 8 W 169/07
Zur Streitwertfestsetzung einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gerichteten Klage.*)
VolltextIBRRS 2007, 4263
BGH, Beschluss vom 09.05.2007 - IV ZR 182/06
Wird die Löschungsbewilligung für eine Grundschuld an den Ersteher eines zwangsversteigerten Grundstücks geleistet, obwohl dieser nach dem Sicherungsvertrag zu deren Entgegennahme nicht - alleine - berechtigt ist, und wird infolge der anschließenden Löschung der Grundschuld dem früheren Eigentümer eine Befriedigungsmöglichkeit genommen, kann diesem ein bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB zustehen.
VolltextIBRRS 2007, 4262
BGH, Beschluss vom 23.08.2007 - VII ZB 79/06
Ein Beschluss gemäß § 494a Abs. 2 ZPO kann nicht ergehen, wenn mehrere Antragsteller wegen ihnen zustehender Mängelansprüche aus einem Bauvertrag ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt haben und der Antragsgegner daraufhin von einem der Antragsteller, der zugleich Rechtsnachfolger des anderen Antragstellers hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Ansprüche geworden ist, im Klagewege in Anspruch genommen wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 4259
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 2 Wx 38/03
1. Im Verfahren nach § 43 WEG a.F. ist eine unbefristete, sogenannte unselbstständige Anschlussbeschwerde zulässig.
2. Durch die Errichtung eines Gartenhäuschens kann es zu einer sondernutzungsähnlichen faktischen Nutzung kommen, welche die Mitwohnungseigentümer nicht dulden müssen.
VolltextIBRRS 2007, 4250
BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 57/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4249
BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 101/07
1. Vor der Verwerfung eines Rechtsmittels wegen Versäumung der Begründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer rechtliches Gehör zu gewähren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und BGH Beschluss vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92 - NJW 1994, 392).
2. Hat das Gericht die befristete Beschwerde als unzulässig verworfen, weil sie nicht innerhalb der Frist begründet worden ist, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist nicht entgegen, da dem Verwerfungsbeschluss bei Gewährung der Wiedereinsetzung die Grundlage entzogen würde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791). Ist über eine Wiedereinsetzung noch nicht entschieden, kann der Verwerfungsbeschluss auch isoliert im Verfahren der Rechtsbeschwerde aufgehoben werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4247
BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 178/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4243
BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 82/07
1. Wird die Frist zur Begründung der Berufung um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (Anschluss an BGH Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04 - NJW 2006, 700).*)
2. Hat das Berufungsgericht die Begründungsfrist hingegen bis zu einem konkret bezeichneten Tag verlängert, kommt es auf den Beginn der verlängerten Frist nicht an. Wenn das Berufungsgericht die beantragte Fristverlängerung nur teilweise bewilligt hat, kommt eine darauf gestützte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist nur ausnahmsweise bei einem Verstoß gegen die Anforderungen an ein faires Verfahren in Betracht (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 44/03 - NJW-RR 2004, 785).*)
VolltextIBRRS 2007, 4242
BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06
Der Vorsitzende, der eine erste Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ablehnt, weil dafür kein erheblicher Grund dargelegt worden war, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese Entscheidung dem Rechtsmittelführer noch vor Fristablauf notfalls per Telefon oder Telefax mitzuteilen. Vielmehr hat dieser sich rechtzeitig bei Gericht zu erkundigen, weil er mit einer Ablehnung des unbegründeten Antrags rechnen musste.*)
VolltextIBRRS 2007, 4239
BGH, Beschluss vom 09.07.2007 - II ZR 222/06
Die grundsätzliche Beweislast des GmbH-Gesellschafters für die - auch längere Zeit zurückliegende - Einzahlung der Stammeinlage (§ 19 Abs. 1 GmbHG, § 362 BGB) hindert den Tatrichter nicht, den entsprechenden Nachweis aufgrund unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen. Insoweit handelt es sich um eine tatrichterlicher Beurteilung unterliegende Frage des im Einzelfall erforderlichen Beweismaßes.*)
VolltextIBRRS 2007, 4238
BGH, Urteil vom 28.06.2007 - IX ZR 73/06
Der Inhaber einer so genannten oktroyierten Masseverbindlichkeit hat während der Wohlverhaltensphase ein Rechtsschutzinteresse an einer Zahlungsklage gegen den Schuldner.*)
VolltextIBRRS 2007, 4237
BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - IV ZB 36/06
Das statthafte Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidungen in Kostensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die § 13a Abs. 3 FGG auf Vorschriften der Zivilprozessordnung verweist, ist die sofortige weitere Beschwerde gemäß §§ 27 ff. FGG, über die das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO zum Bundesgerichtshof; die sofortige weitere Beschwerde ist allerdings nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wird (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO; im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - V ZB 105/06 - NJW 2007, 158).*)
VolltextIBRRS 2007, 4236
BGH, Beschluss vom 20.08.2007 - IV ZR 130/07
Hat das erstinstanzliche Gericht die vom Beklagten erhobene Verjährungseinrede nicht für begründet gehalten und weist das Berufungsgericht in der mündlichen Verhandlung lediglich auf die "Verjährungsproblematik" hin, so ist es, wenn der Kläger nach Schluss der mündlichen Verhandlung mitteilt, mit diesem Hinweis nichts anfangen zu können, verpflichtet, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen.
VolltextIBRRS 2007, 4233
KG, Beschluss vom 28.08.2007 - 7 W 50/07
1. Wird den Parteien das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen unter Fristsetzung zur Stellungnahme übersandt, so genügt allein der Antrag auf Bestimmung eines Anhörungstermins zur Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen ohne nähere Begründung nicht.
2. Das selbständige Beweisverfahren ist in diesem Fall jedenfalls nach Ablauf von vier Monaten nach Übersendung des Gutachtens beendet.
VolltextIBRRS 2007, 4229
KG, Beschluss vom 01.03.2007 - 8 W 66/06
Verlangt der Kläger mit der Klage Feststellung, dass das Mietverhältnis ungekündigt fortbesteht und macht der Beklagte zugleich mit der Widerklage Zahlung einer über den Mietzins hinausgehenden Nutzungsentschädigung geltend, weil er die Auffassung vertritt, das Mietverhältnis sei beendet, so liegt keine Nämlichkeit von Klage und Widerklage im Sinne von § 45 Abs.1 Satz 3 GKG vor.
VolltextIBRRS 2007, 4228
OLG Rostock, Beschluss vom 22.03.2007 - 7 W 122/06
Gegen die Anordnung einer Vorschusspflicht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ist ebenso wie im Hauptprozess keine Beschwerde gegeben.*)
VolltextIBRRS 2007, 4227
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 143/06
Maßgebend dafür, wer Schuldner eines Werklohnsanspruchs ist und somit Beklagter sein soll, ist, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zu verstehen ist, wobei es darauf ankommt, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhaltes beizulegen ist. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll
VolltextIBRRS 2007, 4218
BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZR 144/06
Die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 ZPO zulässig, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Voraussetzungen zwischen den Prozessparteien unstreitig sind.
VolltextIBRRS 2007, 4214
LG Halle, Urteil vom 03.09.2007 - 3 O 326/06
1. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur, wenn dieser Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist. Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will.
2. Werden mehrere Mängel geltend gemacht, muss deutlich werden, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden.
3. Voraussetzung für die verjährungsunterbrechende Wirkung ist allerdings nicht, dass aus dem Mahnbescheid selbst für einen außenstehenden Dritten ersichtlich ist, wegen welcher Mängel welche konkreten Forderungen gegen den Antragsgegner erhoben werden. Es reicht aus, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.
VolltextIBRRS 2007, 4201
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2007 - 10 W 46/07
Nicht nur der vom Gericht ernannte Sachverständige, auch der sachverständige Zeuge ist nicht Dritter im Sinne von § 72 ZPO. Eine Streitverkündung diesem gegenüber ist also nicht zulässig.
VolltextIBRRS 2007, 4200
LG Limburg, Beschluss vom 14.05.2007 - 1 O 215/06
Nicht nur der vom Gericht ernannte Sachverständige, auch der sachverständige Zeuge ist nicht Dritter im Sinne von § 72 ZPO. Eine Streitverkündung diesem gegenüber ist also nicht zulässig.
VolltextIBRRS 2007, 4191
BVerfG, Beschluss vom 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
Die Parteien haben das Recht auf Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens auch dann, wenn das Gericht bereits von der Tragfähigkeit des Gutachtens überzeugt ist und ihm folgen will. Erst recht besteht dieses Recht, wenn das Gericht dem Gutachten nicht folgen will.
VolltextIBRRS 2007, 4190
BVerfG, Beschluss vom 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07
Zur Problematik des Vorrangs der Anhörungsrüge gegenüber der Verfassungsbeschwerde.
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