Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15970 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4675OLG Celle, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 W 85/07
Bei einem Verstoß des gerichtlich bestellten Sachverständigen gegen die Pflicht aus § 407a Abs. 3 ZPO (Überschreitung des Vorschusses ohne vorherige Anzeige) kommt eine Kürzung der Sachverständigenvergütung nur dann in Betracht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Prognoseentscheidung festgestellt werden kann, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen eingeschränkt oder ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre.*)
VolltextIBRRS 2007, 4674
OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2007 - 1 WF 203/07
1. Geht der Sachverständige mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten Gutachtensauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit.*)
2. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er den Prozessbeteiligten (hier dem Richter) unzulässigerweise auf den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4672
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007 - 26 W 98/07
Verpflichtet sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Rücknahme einer Klage in einer anderen Sache, kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckung nach § 888 ZPO entfallen, da der Gläubiger die Rücknahmeverpflichtung in dem sie betreffenden Streitverfahren einredeweise geltend machen und damit die Abweisung der Klage erreichen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 4663
BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - VI ZR 15/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4662
BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZR 190/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4661
BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 20/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4660
BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 25/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4659
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - V ZB 15/07
1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, mit dem ausschließlich erreicht werden soll, dass in einem neuen Versteigerungstermin unter Umgehung des in der Vorschrift des § 85a Abs. 1 ZVG zum Ausdruck kommenden Schuldnerschutzes der Zuschlag auch auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam.
2. Bei einem Eigengebot des Gläubigervertreters, das auf die Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG gerichtet ist, spricht eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche Absicht, den von § 85a Abs. 1 ZVG bezweckten Schuldnerschutz zu unterlaufen.
3. Der Grundsatz der Einmaligkeit der Anwendung der Wertgrenze in § 85a Abs. 2 Satz 2 ZVG ist nicht anzuwenden, wenn die Gebotsabgabe des Gläubigervertreters im ersten Termin dazu diente, den gesetzlichen Schutz des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Vermögens zu unterlaufen und zu einer Bestimmung des zweiten Versteigerungstermins von Amts wegen geführt hat.
4. Die ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG jedoch nicht erfasst und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen.
VolltextIBRRS 2007, 4658
BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZR 300/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4656
BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - VI ZB 10/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4653
BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - X ZR 156/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4651
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - X ZR 92/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4650
BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - X ZR 109/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4649
BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZR 382/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4644
BGH, Beschluss vom 24.09.2007 - VI ZR 68/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4642
BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - IX ZR 103/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4641
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 32/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4640
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 349/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4637
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZA 9/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4635
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZA 20/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4634
BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - AnwZ (B) 59/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4633
BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - XI ZR 81/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4632
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2007 - 3 S 2875/06
1. Zur Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets für (u.a.) Einzelhandel ohne Sortimentsbeschränkung mit mehreren Betriebseinheiten unter Berufung auf § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB in der Fassung des EAG Bau vom 24.06.2004 (hier bejaht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung städtebaulich wie raumordnungsrechtlich erheblicher Belange).*)
2. Eine Gemeinde (Kleinzentrum), die ein Gewerbegebiet für Einzelhandel in eine städtebaulich / raumordnerisch im Verhältnis zur Nachbargemeinde (Mittelzentrum) bereits handgreifliche Konfliktlage "hineinplant" (hier: bestehende erhebliche Überversorgung mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten und hieraus folgenden Kaufkraftzuflüssen aus der Umgebung; nahegelegene Gebiete mit Einzelhandel; Möglichkeit einer unzulässigen Einzelhandelsagglomeration), ist regelmäßig verpflichtet, die Auswirkungen des im Gebiet zulässigen Einzelhandels summierend zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen, auch wenn die einzelnen Betriebe die Schwelle des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht erreichen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4630
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2007 - 8 S 1584/06
1. Hat sich der gegen eine Veränderungssperre gerichtete Normenkontrollantrag dadurch erledigt, dass die Veränderungssperre außer Kraft getreten ist, kann die Umstellung des Antrags auf die Feststellung, dass die Veränderungssperre ungültig war, zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die Veränderungssperre noch Rechtswirkungen für in der Vergangenheit liegende Sachverhalte hat; dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine nicht offensichtlich aussichtslose Entschädigungsklage beabsichtigt ist (wie BVerwG, Beschluss vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -, BauR 2005, 1761), aber auch dann, wenn die Entscheidung in weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren von der Gültigkeit der Veränderungssperre abhängt (sog. Bündelungsfunktion, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 14.7.1978 - 7 N 1.78 -, NJW 1978, 2522).*)
2. Für den Erlass einer Veränderungssperre ist keine Planreife erforderlich. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass bereits der angestrebte Baugebietstyp i. S. d. Baunutzungsverordnung feststeht. Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (Fortführung des Senatsurteils vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).*)
3. In Bezug auf eine Zwecken des Bahnbetriebs dienende Fläche ist eine Bauleitplanung jedenfalls insoweit nicht möglich, als die Planung der Zweckbestimmung der Bahnanlage widerspricht. Steht mit hinreichender Sicherheit die Aufhebung der bahnrechtlichen Zweckbestimmung bevor, kann die Gemeinde die Bauleitplanung einleiten und von den zu deren Sicherung gegebenen Instrumenten der Veränderungssperre und der Zurückstellung von Baugesuchen Gebrauch machen (wie Senatsurteil vom 23.8.1996 - 8 S 269/96 -, VBlBW 1997, 59).*)
4. Ändern sich die Planungsabsichten der Gemeinde in einem für die Gültigkeitsvoraussetzungen der Veränderungssperre relevanten Umfang, ergibt sich daraus nach § 17 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung der Gemeinde, die Veränderungssperre außer Kraft zu setzen; die Wirksamkeit der Veränderungssperre bleibt unberührt (wie 5. Senat, Beschluss vom 26.9.1988 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, 172).*)
VolltextIBRRS 2007, 4629
LG Bielefeld, Urteil vom 25.09.2007 - 15 O 127/07
1. § 72 Abs. 1 ZPO ist weit und großzügig auszulegen. Es sind nicht nur Regress- und Gewährleistungsansprüche im engeren Sinne gemeint, sondern es genügen vielmehr auch Ansprüche aus Alternativverhältnissen.
2. Maßgebend ist, ob der Drittanspruch des Streitverkünders zu seiner Rechtsposition im Erstprozess in einem Alternativverhältnis im Sinne wechselseitiger Ausschließung steht, also nur bei ungünstigem Ausgang des Erstprozesses geltend gemacht werden können.
3. An einer solchen Alternativität fehlt es bei Vergütungsansprüchen in einem Generalunternehmer-Nachunternehmer-Subunternehmer-Verhältnis, auch wenn die Vertragsbedingungen in den einzelnen Verträgen übereinstimmen.
4. Die prozessökonomisch sinnvolle Parallelität der einheitlichen Beurteilung gleich gelagerter Streitpunkte ist statt über Streitverkündung gegebenenfalls über Absprachen der beteiligten Parteien herbeizuführen.
VolltextIBRRS 2007, 4628
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2007 - 3 S 882/06
Der Eigentümer eines außerhalb des Plangebietes gelegenen Grundstücks kann die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag grundsätzlich nicht mit der Begründung herleiten, die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplanes beeinträchtigten das Erscheinungsbild des in seinem Eigentum stehenden Baudenkmals (wie OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.05.2003 - 1 KN 69/02 -, BauR 2004, 57).*)
VolltextIBRRS 2007, 4627
OLG Schleswig, Beschluss vom 03.09.2007 - 1 W 37/07
Bei teilweiser Klagrücknahme sind die Kosten nach der Mehrkostenmethode zu quoteln. Hierzu sind die Mehrkosten betragsmäßig zu ermitteln und in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten zu setzen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4626
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2007 - 2 W 107/07
Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme in der Sache bereits stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht.*)
VolltextIBRRS 2007, 4621
BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - VII ZR 63/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4620
BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZB 73/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4619
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 43/06
1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.
2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.
3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.
4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.
5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.
6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.
7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.
8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.
IBRRS 2007, 4616
BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - XII ZB 109/04
1. Ein Rechtsanwalt darf mit der Notierung und Überwachung von Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, nicht dagegen noch auszubildende Kräfte (Festhaltung Senatsbeschluss vom 15. November 2000 - XII ZB 53/00 - FuR 2001, 273 und BGH Beschluss vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520).*)
2. Auch wenn es in Ausnahmefällen wegen Personalmangels zulässig sein sollte, eine Auszubildende mit der Fristüberwachung zu betrauen, muss eine Kontrolle durch den Rechtsanwalt selbst oder andere geeignete Kräfte gewährleistet sein, durch die sichergestellt wird, dass alle von dem Auszubildenden bearbeiteten Fristen überprüft werden. Bloße Stichproben reichen dafür nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2007, 4612
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 172/05
Zum Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Neumasseunzulänglichkeit.*)
VolltextIBRRS 2007, 4610
BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - XII ZB 27/07
Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist dem Beklagten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wegen der Bedeutung der Statusfeststellung auf seinen Antrag regelmäßig sogleich (und nicht erst nach Eingang eines die Vaterschaft bejahenden Abstammungsgutachtens) ein Rechtsanwalt beizuordnen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4609
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZB 23/07
Wird eine nicht existente Partei verklagt und beruft sie sich auf ihre fehlende rechtliche Existenz, sind im Kostenfestsetzungsverfahren auch die Aufwendungen desjenigen zu berücksichtigen, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat, um die fehlende Parteifähigkeit geltend zu machen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4602
BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZR 12/07
Wenn Gegenstand eines Rechtsstreits, zu dessen Beilegung ein Vergleich geschlossen wurde, Ansprüche aus § 1004 BGB waren, liegt es nahe, dass auch die Rechte aus dem Vergleich nicht nur den damaligen, sondern den jeweiligen Eigentümern der Nachbargrundstücke zustehen sollten.
VolltextIBRRS 2007, 4601
OLG Köln, Urteil vom 10.11.2006 - 20 U 18/06
1. Auch im Urkundenprozess kann der Beweis durch Urkunden für solche klagebegründenden Tatsachen entbehrlich sein, die unstreitig oder zugestanden sind.
2. Die Zulässigkeit einer Urkundenklage auf Vergütung von Bauleistungen scheitert also nicht daran, dass keine Aufmaßurkunden vorgelegt werden, soweit die aufgemessenen Mengen unstreitig sind.
VolltextIBRRS 2007, 4593
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2007 - 14 W 238/07
Die vorprozessualen Privatgutachterkosten einer Versicherung sind nicht prozessbezogen und daher nicht erstattungsfähig, wenn das Gutachten lediglich der Prüfung der vertraglichen Einstandspflicht diente. Ein Indiz für die fehlende Prozessbezogenheit kann der erhebliche zeitliche Abstand zwischen Gutachten und Prozessbeginn sein.
VolltextIBRRS 2007, 4566
BGH, Beschluss vom 25.06.2007 - AnwZ(B) 3/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4563
BGH, Beschluss vom 13.07.2007 - II ZR 281/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4562
BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - I ZB 108/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4560
BGH, Beschluss vom 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4559
BGH, Beschluss vom 28.08.2007 - II ZR 192/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4558
BGH, Beschluss vom 17.08.2007 - II ZR 255/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4556
BGH, Beschluss vom 02.10.2007 - BLw 1/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4553
BGH, Beschluss vom 26.07.2007 - IX ZB 79/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4552
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 64/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4547
BGH, Beschluss vom 05.09.2007 - IV ZB 13/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4545
BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - I ZR 62/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4544
BGH, Beschluss vom 29.05.2007 - AnwZ (B) 74/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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