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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 4237
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidungen in Kostensachen

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - IV ZB 36/06

Das statthafte Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidungen in Kostensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die § 13a Abs. 3 FGG auf Vorschriften der Zivilprozessordnung verweist, ist die sofortige weitere Beschwerde gemäß §§ 27 ff. FGG, über die das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO zum Bundesgerichtshof; die sofortige weitere Beschwerde ist allerdings nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wird (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO; im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - V ZB 105/06 - NJW 2007, 158).*)

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IBRRS 2007, 4236
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ungenauer rechtlicher Hinweis

BGH, Beschluss vom 20.08.2007 - IV ZR 130/07

Hat das erstinstanzliche Gericht die vom Beklagten erhobene Verjährungseinrede nicht für begründet gehalten und weist das Berufungsgericht in der mündlichen Verhandlung lediglich auf die "Verjährungsproblematik" hin, so ist es, wenn der Kläger nach Schluss der mündlichen Verhandlung mitteilt, mit diesem Hinweis nichts anfangen zu können, verpflichtet, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen.

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IBRRS 2007, 4233
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befragung des Sachverständigen zum Gutachten

KG, Beschluss vom 28.08.2007 - 7 W 50/07

1. Wird den Parteien das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen unter Fristsetzung zur Stellungnahme übersandt, so genügt allein der Antrag auf Bestimmung eines Anhörungstermins zur Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen ohne nähere Begründung nicht.

2. Das selbständige Beweisverfahren ist in diesem Fall jedenfalls nach Ablauf von vier Monaten nach Übersendung des Gutachtens beendet.

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IBRRS 2007, 4229
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung bei Widerklage

KG, Beschluss vom 01.03.2007 - 8 W 66/06

Verlangt der Kläger mit der Klage Feststellung, dass das Mietverhältnis ungekündigt fortbesteht und macht der Beklagte zugleich mit der Widerklage Zahlung einer über den Mietzins hinausgehenden Nutzungsentschädigung geltend, weil er die Auffassung vertritt, das Mietverhältnis sei beendet, so liegt keine Nämlichkeit von Klage und Widerklage im Sinne von § 45 Abs.1 Satz 3 GKG vor.

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IBRRS 2007, 4228
ProzessualesProzessuales
Keine Beschwerde gegen Vorschussanforderung

OLG Rostock, Beschluss vom 22.03.2007 - 7 W 122/06

Gegen die Anordnung einer Vorschusspflicht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ist ebenso wie im Hauptprozess keine Beschwerde gegeben.*)

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IBRRS 2007, 4227
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezeichnung des Vertragspartners

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 143/06

Maßgebend dafür, wer Schuldner eines Werklohnsanspruchs ist und somit Beklagter sein soll, ist, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zu verstehen ist, wobei es darauf ankommt, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhaltes beizulegen ist. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll

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IBRRS 2007, 4218
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstmalige Verjährungseinrede in Berufungsinstanz zulässig?

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZR 144/06

Die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 ZPO zulässig, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Voraussetzungen zwischen den Prozessparteien unstreitig sind.

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IBRRS 2007, 4214
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Hinreichende Individualisierung des Mahnbescheids

LG Halle, Urteil vom 03.09.2007 - 3 O 326/06

1. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur, wenn dieser Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist. Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will.

2. Werden mehrere Mängel geltend gemacht, muss deutlich werden, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden.

3. Voraussetzung für die verjährungsunterbrechende Wirkung ist allerdings nicht, dass aus dem Mahnbescheid selbst für einen außenstehenden Dritten ersichtlich ist, wegen welcher Mängel welche konkreten Forderungen gegen den Antragsgegner erhoben werden. Es reicht aus, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

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IBRRS 2007, 4201
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung gegenüber sachverständigem Zeugen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2007 - 10 W 46/07

Nicht nur der vom Gericht ernannte Sachverständige, auch der sachverständige Zeuge ist nicht Dritter im Sinne von § 72 ZPO. Eine Streitverkündung diesem gegenüber ist also nicht zulässig.

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IBRRS 2007, 4200
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung gegenüber sachverständigem Zeugen

LG Limburg, Beschluss vom 14.05.2007 - 1 O 215/06

Nicht nur der vom Gericht ernannte Sachverständige, auch der sachverständige Zeuge ist nicht Dritter im Sinne von § 72 ZPO. Eine Streitverkündung diesem gegenüber ist also nicht zulässig.

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IBRRS 2007, 4191
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Recht der Parteien auf mündliche Sachverständigenanhörung

BVerfG, Beschluss vom 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06

Die Parteien haben das Recht auf Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens auch dann, wenn das Gericht bereits von der Tragfähigkeit des Gutachtens überzeugt ist und ihm folgen will. Erst recht besteht dieses Recht, wenn das Gericht dem Gutachten nicht folgen will.

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IBRRS 2007, 4190
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorrang der Anhörungsrüge gegenüber Verfassungsbeschwerde

BVerfG, Beschluss vom 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

Zur Problematik des Vorrangs der Anhörungsrüge gegenüber der Verfassungsbeschwerde.

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IBRRS 2007, 4188
ProzessualesProzessuales
Wer ist für die Ablehnung zuständig?

OLG Köln, Beschluss vom 15.12.2006 - 22 U 93/06

1. Gemäß § 406 Abs. 2 und 4 ZPO ist das Gericht, von dem der Sachverständige ernannt ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zuständig, also in der Regel das Prozessgericht erster Instanz, auch wenn ein Urteil bereits ergangen und Rechtsmittel eingelegt ist.

2. Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen, der bereits im selbständigen Beweisverfahren ernannt worden ist, hat gemäß § 492 Abs. 1, 406 Abs. 2 und 4 ZPO ebenfalls grundsätzlich das Gericht, das ihn ernannt hat, zu entscheiden.

3. Ist das Beweisverfahren beendet, geht die Zuständigkeit zur Entscheidung über ein danach gestelltes und auf neu entstandene oder neu bekannt gewordene Tatsachen gestütztes Ablehnungsgesuch vom Gericht des Beweisverfahrens auf das Gericht der Hauptsache über. Dies ist das Prozessgericht erster Instanz, wenn in erster Instanz die Beweisaufnahme des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 493 ZPO benutzt wird und damit einer Beweisaufnahme im Urteilsverfahren gleichsteht.

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IBRRS 2007, 4184
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VI ZR 89/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4182
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZA 7/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4176
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - III ZA 11/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4175
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - IV ZR 170/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4174
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens

BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - VI ZB 9/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4173
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Widerruf eines Patents

BGH, Beschluss vom 31.07.2007 - X ZB 23/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4169
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 03.08.2007 - IX ZR 277/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4165
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZA 3/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4160
ProzessualesProzessuales
"Stellvertretender Nachbarschutz"?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.08.2006 - 1 MB 18/06

1. Hat das Verwaltungsgericht den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs abgelehnt, kommt einer dagegen gerichteten Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu. Der Verwaltungsakt bleibt deshalb auch im Beschwerdeverfahren sofort vollziehbar, es sei denn, es ergeht eine anderslautende Entscheidung im Wege des § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO.*)

2. Durch § 36 Abs. 1 BauGB wird die gemeindliche Planungshoheit geschützt, nicht aber die Möglichkeit zu "stellvertretendem Nachbarschutz" eröffnet.*)

3. Biogasanlagen im Außenbereich sind nicht mehr - wie bis 2004 - nur als unselbständige Nebenanlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes zulässig, sondern auch dann, wenn sie im funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen und eine Kooperation mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe unterstützen.*)4. Ein Betrieb der Tierproduktion, der im Vollerwerb auf Dauer genügend Eigen- und Pachtflächen bewirtschaftet, ist als landwirtschaftlicher Betrieb anzuerkennen. Die Nachhaltigkeit einer landwirtschaftlichen Nutzung kann insbesondere bei Nebenerwerbsbetrieben Zweifeln unterliegen, wenn sie überwiegend auf Pachtflächen erfolgt oder wenn - im Einzelfall - nur kurzzeitige oder (häufig) wechselnde Pachtungen erfolgen oder die Pachtflächen so weit vom Betrieb entfernt sind, dass eine nachhaltige Zuordnung zu der jeweiligen Betriebseinheit nicht mehr festzustellen ist.*)

5. Sofern die verwertete Biomasse zu einem erheblichen Teil aus den bewirtschafteten eigenen Betriebsflächen oder den Flächen von Kooperationsbetrieben stammt, wird eine Biogasanlage "im Rahmen" eines landwirtschaftlichen Betriebes genutzt.*)

6. Eine Biogasanlage muss im Einzelfall eine objektiv erkennbare Zuordnung zur Hofstelle des Betreibers aufweisen. Auch unter Beachtung des Gebots einer größtmöglichen Schonung des Außenbereichs ist im Hinblick auf mögliche Immissionen der Biogasanlage ein größerer Abstand zur bewohnten Hofstelle sachgerecht.*)

7. Eine Biogasanlage ist zulässig, wenn die zu verarbeitende Biomasse überwiegend aus dem Betrieb des Vorhabenträgers bzw. aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben stammt. Je (flächen-)größer die Betriebe und je weiter sie auseinander liegen, desto größer darf - dem gesetzgeberischen Ziel einer Kooperation mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe folgend - auch der im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB anzuerkennende Belieferungsradius der Biogasanlage gezogen werden.*)

8. Die Begrenzung der installierten elektrischen Leistung von 0,5 MW wird auch dann eingehalten, wenn neben einem (Haupt-) Generator eine weiterer Motor installiert ist, der nur bei Ausfall des Hauptmotors eingesetzt werden darf.*)

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IBRRS 2007, 4155
ProzessualesProzessuales
Zurückweisung des Antrags auf Anhörung

KG, Urteil vom 18.09.2006 - 20 U 91/05

1. Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen kann nur unter den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen werden; es kommt nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ein solcher von der Partei nachvollziehbar dargetan wird.*)

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nicht nur auf krasse Ausnahmefälle beschränkt. Im Arzthaftungsprozess wird in der Regel das Erfordernis einer umfangreichen oder aufwändigen Beweisaufnahme im Sinne von § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anzunehmen sein.*)

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IBRRS 2007, 4151
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an mündliche Vertragsänderung zum Nachteil des Mieters

KG, Beschluss vom 26.10.2006 - 12 U 25/06

An die Feststellung einer mündlichen Vertragsänderung zum Nachteil des Mieters (Verzicht auf Mietminderung für den Fall einer Vermietung von Räumen in einem "Ärztehaus" an Nicht-Mediziner) anlässlich einer Besprechung mit dem Vermieter zu einem anderen Zweck in einem Imbiss sind hohe Anforderungen zu stellen. Lässt sich nicht feststellen, welche Person welche Willenserklärungen ausdrücklich oder konkludent abgegeben hat, kann ein Vertragsschluss nicht festgestellt werden.*)

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IBRRS 2007, 4150
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Außergerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits

OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.2006 - 23 W 180/06

1. Zu den außergerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits gehören ohne Weiteres auch die Anwaltskosten, die in einem einbezogenen Beweisverfahren entstanden sind.*)

2. Werden in einem Kostenvergleich die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits und sodann die Kosten des Beweisverfahrens getrennt geregelt, so zählen zu den letzteren nur noch die Gerichtskosten des Beweisverfahrens.*)

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IBRRS 2007, 4149
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Was gehört zu den Prozesskosten?

OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.2006 - 23 W 198/06

1. Kosten einer außergerichtlichen Einigung über den Streitgegenstand gehören nur dann zu den Prozesskosten, wenn die Parteien diese Kosten in eine einvernehmliche Kostenregelung ausdrücklich einbezogen haben.*)

2. Wird im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen Einigung keine Kostenregelung getroffen, trägt jede Partei ihre insoweit entstandenen Kosten selbst.*)

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IBRRS 2007, 4144
ProzessualesProzessuales
Urheberrecht - Urheberpersönlichkeitsrechtliche Ansprüche

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2007 - 5 W 147/06

1. Der Auskunftsanspruch aus § 101a Abs. 1 UrhG erfasst auch urheberpersönlichkeitsrechtliche Ansprüche, sofern diese mit der Vervielfältigung bzw. Verbreitung des Werks in Zusammenhang stehen.*)

2. Eine Anspruchsdurchsetzung im Wege der einstweiligen Verfügung setzt voraus, dass neben der in § 101a Abs. 3 UrhG genannten "offensichtlichen Rechtsverletzung" ebenfalls die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO erfüllt sind, insbesondere eine Eilbedürftigkeit besteht und dargelegt ist.*)

3. Lehnt es das erstinstanzliche Gericht ab, die Wirkungslosigkeit einer Entscheidung i.S.v. § 269 Abs. 3 ZPO durch Beschluss ausdrücklich auszusprechen, fehlt einer hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde die erforderliche Beschwer, wenn die Wirkungslosigkeit zwischen den Parteien nicht streitig ist und auch ansonsten keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, die eine ausdrückliche Feststellung erfordern könnten.*)

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IBRRS 2007, 4143
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung für ein Beschwerdeverfahren

OVG Saarland, Beschluss vom 15.01.2007 - 2 W 28/06

Für die Streitwertfestsetzung für ein Beschwerdeverfahren, mit dem ein Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine - isolierte - Androhung einer Ersatzvornahme (Beseitigung eines Wochenendhauses) begehrt, ist hauptsachebezogen von einem Streitwert in Höhe der veranschlagten Kosten auszugehen.*)

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IBRRS 2007, 4142
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert einer Nebenintervention

OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2007 - 27 W 86/06

Der Streitwert für eine Nebenintervention ist jedenfalls dann, wenn sich der Nebenintervenient den Anträgen der von ihm unterstützten Partei anschließt, derselbe wie der Streitwert des Rechtsstreits.*)

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IBRRS 2007, 4138
ProzessualesProzessuales
Verhandlung über Mehrvergleich: Gebühr?

OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2007 - 23 W 274/06

1. Wird über einen Mehrvergleich verhandelt, fällt die Terminsgebühr aus dem Gesamtwert sowohl der rechtshängigen als auch der nicht rechtshängigen Ansprüche an.*)

2. Einigen sich die Parteien nur auf eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits, nicht jedoch auch über weitere Ansprüche, die ebenfalls Gegenstand der Verhandlung gewesen sind, umfasst die Kostenregelung des Vergleichs nur Gebühren nach dem Wert der rechtshängigen Ansprüche.*)

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IBRRS 2007, 4137
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzungen für Aufhebung und Zurückverweisung

KG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 U 130/06

Zu den Voraussetzungen für eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO.*)

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IBRRS 2007, 4136
ProzessualesProzessuales
Geltung der ZPO im Kostenfestsetzungsverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.02.2007 - 20 W 5/07

Im Wohnungseigentumsverfahren gelten nach den §§ 43 Abs. 1 WEG, 13 a Abs. 3 FGG die Vorschriften der ZPO über das Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend. Dies gilt auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, so dass für das weitere Beschwerdeverfahren das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist. Zur Entscheidung berufen ist allerdings das Oberlandesgericht und nicht der Bundesgerichtshof.*)

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IBRRS 2007, 4135
ProzessualesProzessuales
Erstattung der im Güteverfahren angefallenen Anwaltskosten?

OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2007 - 23 W 23/07

Keine Kostenerstattung der im Güteverfahren nach § 15 a EGZPO angefallenen Anwaltskosten.*)

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IBRRS 2007, 4132
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufhebung und Zurückweisung wegen falscher Besetzung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.03.2007 - 8 W 50/07

Beschwerdeverfahren: Aufhebung und Zurückweisung wegen falscher Besetzung.*)

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IBRRS 2007, 4131
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einwurfeinschreiben: Auslieferungsbeleg als Beweis für Zugang

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2007 - 4 U 83/06

1. Für die ordentliche Kündigung eines anfänglich unbefristeten Arbeitsverhältnisses, welches über die vorgesehene Vertragszeit hinaus nach § 625 BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird, gelten die vertraglich vereinbarten und nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen zumindest dann, wenn die vereinbarte Kündigungsregelung aufgrund der Auslegung des ursprünglichen Vertrages auch auf den Fall der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu beziehen ist.*)

2. Beim Einwurfeinschreiben genügt der Auslieferungsbeleg nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises für den Beweis des rechtzeitigen Zugangs, wenn das ordnungsgemäße Zustellungsverfahren vom Zusteller eingehalten worden ist.*)

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IBRRS 2007, 4128
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berechnung der Wiedereinsetzungsfrist

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - IX ZB 86/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4125
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - XI ZR 169/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4122
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisungsantrag vor Berufungsbegründung: Welche Gebühr?

BGH, Beschluss vom 03.07.2007 - VI ZB 21/06

Wird der Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt, fällt grundsätzlich nur eine 1,1 - Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG an.*)

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IBRRS 2007, 4116
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unterbrechung des Verfahrens wg. Insolvenz des Antragstellers

KG, Beschluss vom 02.07.2007 - 24 W 34/07

1. Das Verfahren eines Wohnungseigentümers gegen Miteigentümer auf Unterlassung gewerblicher hotelähnlicher Zwischenvermietung ihrer Wohnungen wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antrag stellenden Wohnungseigentümers unterbrochen.*)

2. Die während der Unterbrechung des Verfahrens erklärte Antragsrücknahme ist dem Gericht gegenüber wirksam. Ihre relative Unwirksamkeit gegenüber dem Antragsgegner wird durch dessen Genehmigung geheilt.*)

3. Bei der Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme können die Erfolgsaussichten nach summarischer Prüfung berücksichtigt werden.*)

4. Eine gewerbliche hotelähnliche Zwischenvermietung von Wohneinheiten beeinträchtigt die Wohnungseigentümergemeinschaft typischerweise stärker als eine Wohnnutzung und ist daher regelmäßig zu unterlassen.*)

5. Bei identischen Unterlassungsanträgen mehrerer Antragsteller ist der Geschäftswert ausgehend vom höchsten Interesse eines Antragstellers an der Unterlassung unter Berücksichtigung des Interesses des Antragsgegners an der Fortsetzung der beanstandeten Nutzung angemessen zu erhöhen.*)

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IBRRS 2007, 4114
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übergangsrecht zur WEG-Reform

LG Dortmund, Beschluss vom 09.08.2007 - 11 T 66/07

Für die am 1.7.2007 bei Gericht eingehenden Verfahren in Wohnungseigentumssachen ist abweichend vom Wortlaut des § 62 WEG n.F. bereits das Verfahrensrecht nach §§ 43 ff WEG n.F. anwendbar.*)

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IBRRS 2007, 4108
ProzessualesProzessuales
Nachprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens

BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 236/05

1. Wird dasjenige Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs, auf dem das Endurteil über den Betrag beruht, nach Erlass dieses Urteils rechtskräftig aufgehoben, so verliert das Endurteil über den Betrag seine Wirkung, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedürfte (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 47/04, NJW 2006, 3496, unter IV).*)

2. Für die durch § 286 ZPO gebotene sorgfältige und kritische Nachprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens durch das Gericht und zur Wahrung des Anspruchs der Parteien auf ein rechtsstaatliches Verfahren und effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) kann es geboten sein, dass der Sachverständige tatsächliche Umstände, die er mangels Erfahrungswissens selbst erhoben und seinem Gutachten zugrunde gelegt hat, offen legt (im Anschluss an BGHZ 116, 47; BVerfGE 91, 176, 181 ff.; BVerfG, NJW 1997, 1909).*)

3. Hat der Sachverständige, der mit der Erstattung eines Gutachtens zur Höhe eines durch das Scheitern geplanter Geschäfte in Syrien entgangenen Gewinns beauftragt ist, zur Ermittlung der Strukturen und Entwicklungen auf dem syrischen Markt für die betreffenden Produkte Gespräche mit "Experten" in Syrien geführt und die Ergebnisse dieser Gespräche seinem Gutachten zugrunde gelegt, setzt die Verwertbarkeit des Gutachtens voraus, dass er jedenfalls mitteilt, welche Fragen er gestellt hat und aufgrund welcher konkreten Umstände die jeweiligen Gesprächspartner als Experten für die Beantwortung dieser Fragen anzusehen sind. Im Einzelfall kann darüber hinaus die Offenlegung der Namen der Gesprächspartner geboten sein. Das gilt auch dann, wenn der Sachverständige diesen Anonymität zugesichert hat.*)

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IBRRS 2007, 4104
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Wann darf ein Teilurteil über eine Anfechtungsklage ergehen?

BGH, Urteil vom 16.08.2007 - IX ZR 63/06

1. Ein Teilurteil über eine Anfechtungsklage darf ergehen, wenn der Anfechtungsbeklagte Ansprüche sowohl zum Gegenstand einer Hilfsaufrechnung als auch einer Widerklage macht, die Hilfsaufrechnung jedoch verfahrensrechtlich präkludiert ist.*)

2. Kann der Anfechtungsgläubiger mit seiner Forderung, die der Anfechtung zugrunde liegt, gegen eine unstreitige oder titulierte Forderung des Schuldners aufrechnen, ist das Schuldnervermögen in diesem Umfang grundsätzlich nicht unzureichend. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner wegen eines nur ihn treffenden Aufrechnungsverbots nicht aufrechnen könnte.*)

3. Ist die Hauptforderung im Verhältnis zur Gegenforderung des Anfechtungsgläubigers nicht geringfügig, darf dieser von der Aufrechnung nicht deshalb absehen, weil er sich dadurch keine vollständige Befriedigung verschaffen kann.*)

4. Der Anfechtungsgegner kann den Anfechtungsgläubiger grundsätzlich nicht auf die Möglichkeit der Aufrechnung gegen eine Forderung des Schuldners verweisen, die bestritten ist.*)

5. Eine zunächst vorliegende Gläubigerbenachteiligung entfällt, wenn der Anfechtungsgegner dem Schuldner vor Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung als (weitere) Gegenleistung der angefochtenen Leistung Vermögenswerte zuwendet, welche die angefochtene Leistung nunmehr vollständig ausgleichen und dem Zugriff des Gläubigers offen stehen.*)

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IBRRS 2007, 4099
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwalter als Verfahrensbeteiligter?

KG, Urteil vom 19.01.2007 - 21 U 163/05

1. Wer Verfahrensbeteiligter im Zwangsverwaltungsverfahren ist, bestimmt sich ausschließlich nach § 9 ZVG. Nach § 9 Nr. 1 ZVG ist derjenige Verfahrensbeteiligter, für den zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen ist oder durch Eintragung gesichert ist.

2. Gegen den Zwangsverwalter können keine Ansprüche auf Erstattung von ausgefallenem Wohngeld nebst Umlagen geltend gemacht werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft, da er kein Verfahrensbeteiligter ist.

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IBRRS 2007, 4093
ProzessualesProzessuales
Vorschussforderung für Ergänzungsgutachten

OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2007 - 24 W 5/07

1. Die Anforderung eines Kostenvorschusses gemäß § 379 Satz 2 ZPO ist nicht nur im Erkenntnisverfahren sondern auch im selbständigen Beweisverfahren unanfechtbar.

2. Verfahrensfehler im selbständigen Beweisverfahren, insbesondere hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit der Beweiserhebung, sind vom Prozessgericht bei der Benutzung des Gutachtens durch eine der Parteien im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen.

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IBRRS 2007, 4074
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überraschungsentscheidung bei Prüfung d. arglistigen Täuschung

OLG Koblenz, Urteil vom 22.03.2007 - 2 U 449/06

Es stellt eine Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei der Prüfung einer arglistigen Täuschung eine umfangreiche Beweisaufnahme zu einem Komplex durchführt, die Entscheidung letztlich auf einen anderen, aufklärungsbedürftigen Komplex gestützt wird, der nicht Gegenstand der Beweisaufnahme und Erörterungen im Termin war (im Anschluss an BVerfGE 84, 188; BGH NJW 1989, 2757; 1993, 667; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 1489, NJW-RR 1992, 1268).*)

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IBRRS 2007, 4065
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anweisung, keine telefonischen Auskünfte an Gegner zu erteilen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2007 - 14 W 9/07

1. Die Geschäftsverteilung eines Kollegialgerichts kann bestimmen, daß über das einen Richter betreffende Ablehnungsgesuch ein Spruchkörper zu entscheiden hat, dem der Abgelehnte nicht angehört.*)

2. Wird ein bereits bestimmter Termin zur mündlichen Verhandlung nach Klagerücknahme nicht schriftlich, sondern nur konkludent aufgehoben, so rechtfertigt dies nicht die Ablehnung des Richters wegen Befangenheit.*)

3. Eine Anweisung des Richters an die Geschäftsstelle, dem Gegner keine telefonischen Auskünfte über den Inhalt von Schriftsätzen (hier: einer Schutzschrift) zu erteilen, ist sachgerecht und rechtfertigt keine Richterablehnung.*)

4. Nach Eingang des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist dem Antragsteller von einer dem Gericht bereits vorliegenden Schutzschrift des Antragsgegners unverzüglich Kenntnis zu geben. Geschieht dies nicht durch ihre Übersendung, muß auf ihre Existenz hingewiesen werden und Gelegenheit zur Akteneinsicht gegeben werden.*)

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IBRRS 2007, 4064
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.03.2007 - 5 W 77/07

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht wird auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt und hat die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters - bei Ablehnung sämtlicher dem Spruchkörper angehörenden Richter eine Vertreterkammer - in voller Besetzung zu entscheiden.*)

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IBRRS 2007, 4062
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist

KG, Beschluss vom 02.04.2007 - 20 U 55/06

Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist ist grundsätzlich nicht zu gewähren, wenn die bereits bei Einlegung der Berufung arme Partei mit Ablauf der Berufungsbegründungsfrist PKH beantragt und zugleich den anwaltlich gefertigten Entwurf der Berufungsbegründung einreicht.*)

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IBRRS 2007, 4035
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verzögerungsgebühr bei Flucht in die Säumnis?

OLG Celle, Beschluss vom 13.08.2007 - 2 W 70/07

Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr ist gerechtfertigt, wenn eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung in die Säumnis flieht, um der gem. § 296 ZPO drohenden Zurückweisung verspäteten neuen Vorbringens im Termin zu entgehen.*)

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IBRRS 2007, 4034
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Falsche Protokollhandhabung des Richters: Befangenheitsgesuch

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2007 - 9 W 18/07

Weigert sich der Richter, das während einer Zeugenvernehmung angebrachte Ablehnungsgesuch zu Protokoll zu nehmen, kann der Umstand, dass er die Beweisaufnahme ohne Unterbrechung fortsetzt, ohne der Partei, die die ihn ablehnt, Gelegenheit zu geben, die Gründe für die Ablehnung niederzuschreiben, die Besorgnis der Befangenheit begründen.*)

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