Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15970 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4543BGH, Beschluss vom 20.07.2007 - IX ZR 201/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4541
BGH, Beschluss vom 21.08.2007 - I ZB 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4540
BGH, Beschluss vom 14.08.2007 - II ZA 4/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4539
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 82/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4537
BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - XI ZR 224/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4536
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 345/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4525
BGH, Beschluss vom 19.09.2007 - VIII ZB 44/07
1. Nach der Anzeige der Mandatsniederlegung müssen Zustellungen im Parteiprozess nicht mehr gemäß § 172 ZPO an den (bisherigen) Prozessbevollmächtigten bewirkt werden. Dieser ist aber im Rahmen des § 87 Abs. 2 ZPO weiterhin berechtigt, Zustellungen für die Partei entgegenzunehmen. Macht er hiervon Gebrauch ist die an ihn erfolgte Zustellung wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295 zu § 176 ZPO aF).*)
2. Ein Versäumnis ihres früheren Prozessbevollmächtigten ist der Partei nicht zuzurechnen (Bestätigung von BGHZ 47, 320, 322; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78, NJW 1980, 999; Beschluss vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185, unter II 2).*)
VolltextIBRRS 2007, 4524
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VIII ZB 49/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4523
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VIII ZR 318/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4521
BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZB 114/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4512
BGH, Beschluss vom 20.07.2007 - V ZR 245/06
1. Da eine Vormerkung nur den konkret bestehenden schuldrechtlichen Auflassungsanspruch sichert, ist eine Belastung nicht (relativ) unwirksam gemäß § 883 Abs. 2 BGB und damit nicht vormerkungswidrig, wenn der Vormerkungsberechtigte nach den schuldrechtlichen Vereinbarungen nur die Auflassung eines entsprechend belasteten Grundstücks verlangen kann.
2. Die Vormerkung schützt den Berechtigten nicht nur vor nachteiligen Verfügungen im Sinne des § 883 Abs. 2 BGB, sondern auch in seinem guten Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchstands zur Zeit der Eintragung der Vormerkung und damit auch gegen nicht eingetragene Rechte Dritter. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gutgläubigkeit des Erwerbers ist derjenige, zu dem der Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung gestellt wurde.
3. Eine Sache ist nur dann im Streit befangen, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn das Eigentum oder ein dingliches Recht an der Sache streitig ist; bei nichtdinglichen Rechten kommt eine solche Annahme in Betracht, wenn sie der Sache in einer dinglichen Rechten vergleichbaren Weise anhaften.
VolltextIBRRS 2007, 4510
BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZR 200/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4508
BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - V ZR 237/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4507
BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZR 258/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4506
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - V ZR 240/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4505
BGH, Beschluss vom 28.08.2007 - V ZR 106/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4502
OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.2007 - 10 U 640/06
Ist die Vorschussklage wegen Ablaufs der Nachbesserungsfrist zu Recht abgewiesen worden, kann der Besteller noch durch Klageänderung auf Schadensersatz in der Berufungsinstanz obsiegen, sofern die Voraussetzungen des Schadensersatzes keiner weiteren Feststellungen bedürfen. Kostensanktion nach § 97 Abs. 2 ZPO.
VolltextIBRRS 2007, 4491
OLG Koblenz, Urteil vom 18.10.2007 - 5 U 567/07
1. Entscheidet das Gericht wegen Säumnis des Klägers über dessen Begehren und eine Widerklage durch echtes Versäumnisurteil und weist es zugleich einen Teil der Widerklage durch unechtes Versäumnisurteil ab, handelt es sich um ein insgesamt unzulässiges Teilurteil.*)
2. Legt der Kläger gegen das echte Versäumnisurteil Einspruch ein, während der Widerkläger das unechte Versäumnisurteil mit der Berufung angreift, ist das Berufungsgericht befugt, das gesamte Verfahren an sich zu ziehen, um die erstinstanzliche Entscheidung umfassend aufzuheben.*)
3. Das Berufungsurteil, das eine Aufhebung und Zurückverweisung ausspricht, ist für vorläufig vollstreckbar zu erklären, damit etwaige Vollstreckungsmaßnahmen aus dem aufgehobenen Urteil erster Instanz beseitigt werden können.*)
VolltextIBRRS 2007, 4476
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2007 - 10 W 58/07
1. Dem Kläger obliegt die Behauptungs- und Beweislast für eine von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO abweichende Kostenentscheidung nach billigem Ermessen gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO.*)
2. Offen bleibt, ob auch für das Verfahren nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO vor dem Landgericht Anwaltszwang (§ 78 ZPO) besteht.*)
3. Die Zuständigkeit des Landgerichts für eine Räumungsklage gemäß §§ 23 Satz 1 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG setzt einen schlüssigen Klägervortrag zum Vorliegen eines gewerblichen Mietverhältnisses voraus.*)
4. Dass der Mieter von Räumlichkeiten diese zu gewerblichen Zwecken (mit-) benutzt, lässt für sich allein nicht den Schluss auf eine gewerbliche Vermietung zu.*)
5. Ein Wohnraummietverhältnis bleibt auch dann ein solches, wenn der Mieter in der vermieteten Wohnung - vertragswidrig - eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.*)
VolltextIBRRS 2007, 4472
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2005 - 22 U 71/05
1. Der einzelne Erwerber ist zur Durchsetzung des Kostenvorschussanspruchs auch bezüglich des Gemeinschaftseigentums berechtigt und kann Zahlung an sich fordern, wenn ihm sämtliche übrigen Erwerber ihre Mängelansprüche abgetreten haben.
2. Zur Substantiierung seines Sachvortrags, welche Mängel vorliegen und welche Kosten zu deren Beseitigung erforderlich werden, kann sich der Erwerber auf seine Schriftsätze im selbständigen Beweisverfahren sowie das dort eingeholte Sachverständigengutachten beziehen.
VolltextIBRRS 2007, 4423
BVerwG, Beschluss vom 01.06.2007 - 4 B 13.07
Wenn eine Behörde den erneuten Antrag, die Baugenehmigung zu erteilen, unter Berufung auf eine Änderung der Rechtslage ablehnt, ist nicht zweifelhaft, dass sie auf einen Vollstreckungsantrag, sollte dies erforderlich sein, auch eine Vollstreckungsgegenklage erheben dürfte. Kann der Kläger mithin durch einen Antrag nach § 172 VwGO ein neues Klageverfahren nicht vermeiden, besteht kein Grund, das Rechtsschutzbedürfnis für eine erneute Verpflichtungsklage zu verneinen und ihn auf das Vollstreckungsverfahren zu verweisen.
VolltextIBRRS 2007, 4422
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2007 - 6 U 97/07
Die Besorgnis der Befangenheit ist gegen einen Richter, der im Berufungsrechtszug mit einem Rechtsstreit befasst ist, nicht schon deshalb begründet, weil er vor seiner Versetzung an das Berufungsgericht am Gericht des ersten Rechtszuges mit dem Rechtsstreit befasst war, ohne an der Entscheidung mitgewirkt zu haben.*)
VolltextIBRRS 2007, 4416
BVerfG, Beschluss vom 29.05.2007 - 1 BvR 624/03
1. Wählt ein Berufungsgericht das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO aufgrund einer willkürlichen Auslegung und Anwendung dieser Verfahrensnorm, verletzt es dadurch den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz.
2. Eine Berufungszurückweisung durch unanfechtbaren Beschluss ist ausgeschlossen, wenn damit eine Abweichung von der Rechtsprechung eines übergeordneten Gerichts verbunden ist.
3. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Mieter, der sich gegenüber dem Zahlungsanspruch des Vermieters auf einen Mangel der Mietsache beruft und daraus eine Minderung des Mietzinses herleitet, nur konkrete Sachmängel darlegen, die die Tauglichkeit der Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Hingegen fällt das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung durch den Mangel nicht in die Darlegungslast des Mieters.
VolltextIBRRS 2007, 4409
BGH, Beschluss vom 13.09.2007 - III ZB 26/07
Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen.
VolltextIBRRS 2007, 4405
BGH, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 31/05
Besteht zwischen den Parteien eines Frachtvertrages Streit darüber, ob der beim Empfänger nicht angekommene Teil der Sendung überhaupt in die Obhut des Frachtführers gelangt ist, kann nicht auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises zurückgegriffen werden. Da die Parteien über den Grund der Haftung streiten, scheidet auch eine Anwendung des § 287 ZPO aus. Der Anspruchsteller hat daher in einem solchen Fall den vollen Beweis dafür zu erbringen, dass der nicht beim Empfänger angekommene Teil der Sendung in die Obhut des Frachtführers gelangt ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4401
BGH, Urteil vom 19.04.2007 - I ZR 90/04
Die Zuständigkeitsbestimmung des Art. 39 Abs. 2 CMR bezieht sich allein auf Regressansprüche im Innenverhältnis zwischen aufeinanderfolgenden Frachtführern i.S. von Art. 34 CMR (Ergänzung zu BGH TranspR 1985, 48, 50; TranspR 1990, 418, 419).*)
VolltextIBRRS 2007, 4390
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2007 - 26 Sch 20/06
Gegen einen Zwischenschiedsspruch über den Anspruchsgrund ist der Aufhebungsantrag unzulässig. Das gilt ebenso, wenn in dem Zwischenschiedsspruch eine Schiedswiderklage endgültig abgewiesen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4382
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2007 - 20 W 189/07
1. Der in einem WEG-Verfahren ergangene Ordnungsgeldbeschluss wegen Ungebühr vor Gericht ist binnen einer Woche seit Bekanntmachung - bei Anwesenheit im Termin seit Verkündung - mit Beschwerde anfechtbar.*)
2. Die Beschwerde ist bei dem Gericht, das den Ordnungsgeldbeschluss erlassen hatte, oder beim dafür zuständigen Oberlandesgericht einzulegen.*)
3. Das Beschwerdeverfahren ist nicht gerichtsgebührenfrei, sondern unterfällt nach § 1 Satz 2 KostO der Kostenordnung mit der Folge der Anwendbarkeit von § 131 KostO.*)
VolltextIBRRS 2007, 4381
BGH, Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05
Der nicht rechtsfähige Verein ist aktiv parteifähig.*)
1. Einer rechtlich unselbständigen Untergliederung eines eingetragenen Vereins fehlt das Feststellungsinteresse, von dessen Mitgliedern gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen. Die Beschlussanfechtung setzt auch im Vereinsrecht grundsätzlich voraus, dass das klagende Mitglied dem Verein sowohl im Zeitpunkt der Beschlussfassung als auch dem der Rechtshängigkeit angehört.*)
2. Ist der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung zu einer Mitgliederversammlung nicht oder so ungenau bestimmt, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist, so sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse nichtig.*)
VolltextIBRRS 2007, 4379
BGH, Beschluss vom 09.07.2007 - II ZR 95/06
1. Dass der gleiche Sachverhalt von zwei Gerichten unterschiedlich beurteilt wird, begründet noch keine Divergenz i.S. des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO. Hinzukommen muss, dass dieser Beurteilung unterschiedliche Rechtssätze zugrunde liegen.*)
2. Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt nach § 171 Abs. 4 Satz 1 HGB auch dann wieder auf, wenn an ihn ein Agio zurückgezahlt wird, sofern dadurch der Stand seines Kapitalkontos unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt.*)
3. Eine Schikane i.S. des § 226 BGB oder eine unzulässige Rechtsausübung i.S. des § 242 BGB liegt nur dann vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt oder wenn das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4377
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2007 - 20 W 108/07
In der Gemeinschaftsordnung kann geregelt werden, dass Streitigkeiten zunächst vor der Einleitung gerichtlicher Schritte dem Verwaltungsbeirat vorzutragen sind und dieser verpflichtet ist, im Einvernehmen mit dem Verwalter auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Durch eine derartige Regelung wird für Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern im Sinne von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG das Verfahrenshindernis eines Vorschalt- oder Güteverfahrens geschaffen; der Antrag bei dem Wohnungseigentumsgericht ist solange unzulässig, als das Verfahren nicht durchgeführt (und erfolglos geblieben) ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4374
LG Rostock, Urteil vom 09.02.2007 - 4 O 185/06
Die Streitverkündung führt nicht zur Verjährungshemmung, wenn die Streitverkündungsschrift nicht nach § 73 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB durch das Gericht zugestellt ist. Eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt genügt nicht.
VolltextIBRRS 2007, 4351
OLG Rostock, Beschluss vom 14.09.2007 - 1 W 28/07
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Beteiligung mehrerer Antragsgegner ist einheitlich festzusetzen, wenn der Antragsteller nicht klargestellt hat, wer für welche Beweisbehauptung und in welchem Umfang Antragsgegner sein soll.
VolltextIBRRS 2007, 4350
OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007 - 9 U 53/07
1. Hat das Landgericht entgegen § 406 Abs. 4 ZPO über ein Ablehnungsgesuch gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht durch Beschluss entschieden, sondern in den Gründen des Urteils, ist das Berufungsgericht dann nicht gehindert das Beweisergebnis zu verwerten, wenn die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss keinen Erfolg gehabt hätte. Diese Prüfung kann das Berufungsgericht selbst in den Gründen seines Urteils vornehmen.*)
2. Eine Aufrechnungserklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben werden. Ausreichend ist die Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens. Eine Aufrechnungserklärung kann deshalb auch in der Leistungsverweigerung hinsichtlich einer gleichartigen Schuld enthalten sein. Sind Forderung und Gegenforderung jeweils fällig und auf Geld gerichtet, stellt ein wegen der Gegenforderung geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht bei sachgerechtem Verständnis eine Aufrechnungserklärung dar. Das erklärte Gegenrecht ist jedenfalls in die tatsächlich gewollte Einwendung umzudeuten.
3. Außergerichtlich entstandene Gutachterkosten zur Aufklärung von Baumängeln sind als Mangelfolgeschaden selbständig einklagbar, wenn sie erforderlich waren, dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß von ihm festgestellter Mängel zu verschaffen. Im Einzelfall kann ausnahmsweise in Betracht kommen, die für ein Privatgutachten entstandenen Kosten nur in dem Umfang als erstattungsfähig anzusehen, wie sich vom Besteller vermutete Mängel später bestätigen (hier verneint).
VolltextIBRRS 2007, 4349
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2007 - 4 U 11/07
1. Für eine Zurückweisung nach § 174 S. 1 BGB ist es nicht ausreichend, wenn dem vollmachtlosen Vertreter entgegengehalten wird, er sei nicht Vertragspartei. Vielmehr muss die Zurückweisung die Verdeutlichung in sich schließen, dass durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde das Hindernis beseitigt wird.
2. Bei unberechtigter Zurückweisung einer schriftlichen Erklärung unter Weigerung, von ihr überhaupt Kenntnis zu nehmen, kann die spätere Behauptung, das Schreiben habe die fragliche Erklärung nicht enthalten, rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB sein.
3. Nach der durch die Zivilprozessrechtsreform geänderten Vorschrift des § 529 ZPO ist das Berufungsgericht an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen gebunden, solange sich nicht aus der Berufungsbegründung konkrete Anzeichen für das Vorliegen unrichtiger Feststellungen ergeben. Das gilt auch in Fällen von "Aussage gegen Aussage", in denen sich das erstinstanzliche Gericht für die Richtigkeit der einen Version entscheidet und damit die andere Zeugenaussage als unglaubwürdig behandelt.
VolltextIBRRS 2007, 4347
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - 24 W 25/07
1. Die Parteien können den beim Landgericht anhängigen Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären, indem sie ihre Erklärungen zu richterlichem Protokoll eines Amtsgerichts (in einer anderen Sache) abgeben und die Übersendung dieses Protokolls an das Landgericht veranlassen.*)
2. Die Erledigungserklärungen sind auch noch nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht bis zum Ende des Rechtszuges wirksam.*)
VolltextIBRRS 2007, 4346
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 - 24 U 78/07
Ein unechtes Versäumnisurteil gegen den abwesenden Kläger ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn nicht behebbare Verfahrensmängel eine Klageabweisung erfordern (hier verneint).*)
VolltextIBRRS 2007, 4345
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2007 - 8 W 118/07
1. Die Anwendung des Grundsatzes der Waffengleichheit setzt eine Beweisnot der Partei voraus.*)
2. Sie scheidet darüber hinaus auch dann aus, wenn die Überzeugungsbildung des Gerichts nicht allein auf die Zeugenbekundung gestützt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 4342
BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 36/07
Wenn der Beklagte verurteilt wurde, in dem von ihm als Wohnhaus genutzten Gebäude Besichtigungen zu dulden, ohne dass der zu Gunsten des Klägers bestehende Titel Einschränkungen enthält, dann kommt eine Festlegung seiner Beschwer auf einen Betrag von über 600 Euro nicht in Frage.
VolltextIBRRS 2007, 4340
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2007 - 9 U 55/07
Zustellung im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB ist auch die formlose, dem Antragsgegner zugegangene Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2007, 4332
BGH, Beschluss vom 20.08.2007 - X ARZ 247/07
Zur Bindungswirkung der fehlerhaften Verweisung einer energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache.*)
VolltextIBRRS 2007, 4327
BGH, Beschluss vom 23.08.2007 - VII ZB 115/06
Mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO kann geltend gemacht werden, dass ein Urteil infolge eines Vergleichs wirkungslos geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4324
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 6 W 54/07
1. Die Übernahme einer originären Einzelrichtersache durch die Kammer ohne einen Übertragungsbeschluss stellt einen nicht heilbaren Verfahrensfehler dar, weil sie den Beteiligten den gesetzlichen Richter entzieht.
2. Ein Sachverständiger, der es unterläßt, einen Mitarbeiter, den er nicht nur für Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung einsetzen wollte, zuvor nach seinen Geschäftsbeziehungen, die persönliche Verbindungen zu den Parteien aufweisen, zu befragen und diese den Parteien mitzuteilen, führt die Unverwertbarkeit seines Gutachtens durch grobe Fahrlässigkeit herbei.
VolltextIBRRS 2007, 4321
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 67/06
1. Zur Frage der Verantwortlichkeitsabgrenzung zwischen mehreren am Bau beteiligten technischen Fachunternehmen (Planungs- und Überwachungsverschulden).
2. Eine (Hilfs-)Aufrechnung in der Berufungsinstanz unterliegt auch dann den erhöhten Anforderungen des § 533 ZPO, wenn sie bereits in erster Instanz erhoben worden, dann aber fallen gelassen worden war.
VolltextIBRRS 2007, 4320
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - IX ZR 150/05
Prozesskostensicherheit muss grundsätzlich in erster Instanz vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge verlangt werden.
VolltextIBRRS 2007, 4317
KG, Beschluss vom 22.02.2007 - 12 U 134/06
Das Gericht kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Anlehnung an § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ablehnen, wenn das angebotene Beweismittel für die Beweisfrage ungeeignet ist. Die Ungeeignetheit ist insbesondere dann gegeben, wenn Anknüpfungstatsachen fehlen, anhand derer ein Sachverständiger Feststellungen treffen könnte (hier: für die Frage, ob die seitliche Berührung der Fahrzeug darauf zurückzuführen ist, dass das Klägerfahrzeug nach links oder das Beklagtenfahrzeug nach rechts gelenkt wurde).*)
VolltextIBRRS 2007, 4315
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - 4 U 164/06
1. Zu den Kritierien, wann eine Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO (Rückwirkung der Zustellung im Hinsicht auf die Verjährung).
2. Eine stillschweigende Abnahme ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Besteller den Werklohn an den Unternehmer ohne die Erklärung eines Vorbehalts zahlt.
VolltextIBRRS 2007, 4314
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2006 - 24 U 7/06
1. Die Klausel "Rechtshandlungen und Willenserklärungen eines Vermieters sind auch für die anderen Vermieter, eines Mieters auch für die anderen Mieter verbindlich." benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)
2. Hat im ersten Rechtszug der Einzelrichter verfahrensfehlerhaft an Stelle der Kammer entschieden, ist das Berufungsgericht bei Entscheidungsreife nicht an einer Sachentscheidung gehindert.*)
VolltextIBRRS 2007, 4308
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2007 - 14 W 659/07
1. Die für einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch erforderliche Identität der Beteiligten von Beweissicherung und Hauptsache besteht auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Beweissicherung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durchführt und sodann die einzelnen Wohnungseigentümer ermächtigt, ihre Mängelgewährleistungsansprüche selbst geltend zu machen.*)
2. Eine Erstattung der Kosten der Beweissicherung kann der Wohnungseigentümer nur entsprechend seiner Beteiligung am Gesamtobjekt beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4295
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.05.2007 - 3 W 197/06
Bei Geschäften, die - wie im wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren - nur auf Antrag vorzunehmen sind, haftet der Antragsteller für die Kosten aller Maßnahmen schlechthin, die das Gericht zur ordnungsgemäßen Erledigung des beantragten Geschäfts vornimmt, auch wenn er einzelne Handlungen, etwa eine Beweisaufnahme, nicht besonders beantragt hat.
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