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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 4030
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Muss nicht beweisbelastete Partei dennoch Urkunden vorlegen?

BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/06

In der September-Ausgabe der IBR hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das Aktenzeichen muss korrekt lauten:

XI ZR 277/05

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IBRRS 2007, 4019
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.07.2007 - VII ZR 197/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4018
ProzessualesProzessuales
Keine Entscheidung durch den Einzelrichter

BGH, Beschluss vom 26.07.2007 - VII ZB 111/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4016
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.07.2007 - XII ZR 37/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4002
ProzessualesProzessuales
Markenrecht - Gleichstellung eines "consulente in marchi" mit Patentanwalt?

BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 47/06

Ob die Kosten, die in einem Markenverletzungsverfahren für die Tätigkeit eines italienischen consulente in marchi aufgewendet worden sind, in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 3 MarkenG festgesetzt werden können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Maßgeblich ist dabei, ob der consulente in marchi in Kennzeichenstreitsachen nach seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich, für den er in Italien zugelassen ist, im Wesentlichen einem in Deutschland zugelassenen Patentanwalt gleichgestellt werden kann.*)

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IBRRS 2007, 3998
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unterzeichnung des Protokolls erst nach 5 Monaten: Berufung?

BGH, Urteil vom 31.05.2007 - X ZR 172/04

1. Unterzeichnet der Vorsitzende das Protokoll, das die Verkündung eines Urteils beurkundet, erst nach Ablauf von fünf Monaten nach dem Verkündungstermin, bleibt die bis zu diesem Zeitpunkt mangels einer in der Form des § 165 ZPO nachweisbaren Verkündung fristgerechte Berufung weiterhin zulässig.*)

2. Der Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nach gleichen Grundsätzen zu bestimmen wie der Schutzbereich eines Patents.*)

3. Der Schutzbereich eines Patents oder Gebrauchsmusters umfasst keine Unter- oder Teilkombinationen der Merkmale der beanspruchten technischen Lehre.*)

4. Hat das Berufungsgericht eine Auslegung des Patent- oder Schutzanspruchs unterlassen, ist für eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts aufgrund einer eigenen Auslegung des Anspruchs regelmäßig kein Raum.*)

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IBRRS 2007, 3996
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsschutzinteresse bei Ablehnung d. gesamten Spruchkörpers?

BGH, Beschluss vom 11.07.2007 - IV ZB 38/06

Für ein Ablehnungsgesuch, das sich im Tatbestandsberichtigungsverfahren gegen sämtliche Richter des Spruchkörpers richtet, besteht kein Rechtsschutzinteresse.*)

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IBRRS 2007, 3995
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist

BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 48/06

1. Die Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur Begründung einer Rechtsbeschwerde kann in Anlehnung an §§ 575 Abs. 2 Satz 3, 551 Abs. 2 Satz 6 Halbsatz 2 ZPO angemessen verlängert werden, wenn dem Rechtsmittelführer die Prozessakten nicht zur Verfügung gestellt werden können.*)

2. Die Frist für die Beschwerde gegen den Zuschlag beginnt analog § 98 Satz 2 ZVG auch bei einem Beteiligten, der sein Recht gemäß § 97 Abs. 2 ZVG nachträglich im Beschwerdeverfahren anmeldet, mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses.*)

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IBRRS 2007, 3991
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einsetzen von erlangtem Vermögen für die PKH?

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZA 11/07

Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein (durch den Zugewinnausgleich) erlangtes Vermögen für die Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (Fortführung von BGH Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05 - NJW-RR 2007, 628).*)

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IBRRS 2007, 3990
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung b. Fristversäumung

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 162/06

1. Vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Berufungskläger rechtliches Gehör zu gewähren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und BGH Beschluss vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92 - NJW 1994, 392).*)

2. Das gilt auch dann, wenn ein früherer Prozessbevollmächtigter des Rechtsmittelführers sein Mandat während der noch laufenden Begründungsfrist niedergelegt hat. Den notwendigen Hinweis hat das Berufungsgericht dann nach § 87 Abs. 1 ZPO an den bisherigen Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu richten.*)

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IBRRS 2007, 3988
ImmobilienImmobilien
Beschaffung der Unterlagen nach Löschung: Vollzugsgebühr!

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 113/06

Für die Beschaffung der Unterlagen für die nach einem Grundstückskaufvertrag geschuldete Löschung von Grundpfandrechten fällt eine Vollzugsgebühr, keine Betreuungsgebühr an.*)

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IBRRS 2007, 3987
ProzessualesProzessuales
Versendung eines Frist wahrenden Schriftsatzes per Telefax

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 32/07

1. Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist. Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 und vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - FamRZ 2006, 1104).*)

2. Eine diesen Anforderungen genügende Ausgangskontrolle kann sich entweder aus einer allgemeinen Kanzleianweisung oder aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben. Fehlt es an einer entsprechenden allgemeinen Kanzleianweisung, muss sich die Einzelanweisung, einen Schriftsatz sogleich per Telefax an das Rechtsmittelgericht abzusenden, in gleicher Weise auf die Ausgangskontrolle erstrecken.*)

3. Ein früheres Verschulden einer Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten schließt die Wiedereinsetzung dann nicht aus, wenn seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, der Partei oder ihrem Vertreter nicht zuzurechnendes Ereignis entfällt (sog. überholende Kausalität).*)

4. Dem Rechtsmittelführer dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden, die seitens der Deutschen Post AG für den Normalfall festgelegt werden. In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (im Anschluss an BGH Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f.*)

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IBRRS 2007, 3983
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar

BGH, Beschluss vom 10.07.2007 - VIII ZB 73/06

Der aus dem Gebot der Rechtsmittelklarheit abgeleitete Grundsatz, dass der vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Wohnsitz einer Partei in der Berufungsinstanz ungeprüft zugrunde zu legen ist, gilt auch dann, wenn der Rechtsmittelführer in der Berufungsinstanz einen anderen (zusätzlichen) eigenen Wohnsitz angibt als im Verfahren vor dem Amtsgericht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073).*)

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IBRRS 2007, 3976
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Protokollurteil ist von allen Richtern zu unterschreiben!

BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 164/03

1. Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.*)

2. Es genügt nicht, folgende Urkunden miteinander zu verbinden:

a) ein Sitzungsprotokoll, das zwar neben den Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Angaben enthält, aber allein vom Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben ist,

b) ein zuvor von allen mitwirkenden Richtern unterschriebenes Blatt, das lediglich die Bezeichnung des Gerichts, das Aktenzeichen und die Entscheidungsformel enthält. (Festhaltung an BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05 - NJW-RR 2007, 141 ff.)*)

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IBRRS 2007, 3974
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schein-Auslandsgesellschaft

BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - XII ZB 114/06

§ 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG ist nicht anwendbar, wenn eine Gesellschaft einen allgemeinen Gerichtsstand (auch) im Inland hat (Schein-Auslandsgesellschaft, hier Limited Company). Auf den Umstand, dass sie in einem anderen Mitgliedsstaat der EU einen weiteren allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. Art. 60 Brüssel I-VO = EuGVVO), kommt es dann nicht an. Eine Berufung ist daher zum Landgericht, nicht zum Oberlandesgericht einzulegen.*)

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IBRRS 2007, 3972
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einlegung der Berufung unter Bedingung der Gewährung von PKH

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 31/07

1. Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; BGH Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).*)

2. Eine Berufung ist auch dann wirksam eingelegt, wenn ihre "Durchführung" von der Gewährung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht wird. Denn dann wird regelmäßig nicht die Einlegung der Berufung unter den Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung gestellt, sondern der Berufungskläger behält sich für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe die Rücknahme der Berufung vor (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553).*)

3. Selbst wenn die Berufung oder die Berufungsbegründung ursprünglich nur durch Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedingt und somit noch nicht wirksam erhoben war, kann der Berufungsführer die Bedingung nach der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO durch auslegungsbedürftige Erklärung gegenüber dem Berufungsgericht zurücknehmen.*)

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IBRRS 2007, 3965
ProzessualesProzessuales
Zinsen im Kostenfestsetzungsverfahren

LG Konstanz, Beschluss vom 22.08.2007 - 62 T 121/07

1. Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in vor dem 02.07.2007 eingegangenen Wohnungseigentumsverfahren hat durch den Einzelrichter zu erfolgen.

2. Die Änderung der Kostenvorschriften zu Verfahren nach § 43 WEG und Buchstabe c in Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 ändert an der Fortgeltung der früheren Vorschriften für abgeschlossene Verfahren nichts.

3. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind Zinsen in Verfahren nach § 43 WEG a.F. erst mit Rechtskraft zuzusprechen.

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IBRRS 2007, 3955
ImmobilienImmobilien
Betrug beim Hauskauf (fehlende Baugenehmigung)

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2007 - 8 U 118/06

a) Zur Zulässigkeit der titelergänzenden Feststellungsklage.*)

b) Kein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat.*)

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IBRRS 2007, 3949
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung: Wirtschaftliche Einheit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 W 77/06

1. Zinsen werden nach § 43 Abs. 1 GKG beim Gebührenstreitwert nicht berücksichtigt, wenn sie neben dem Hauptanspruch betroffen sind.

2. Das Freigabebegehren hinsichtlich sicherungszedierter Ansprüche unterliegt neben einer negativen Feststellungsklage bei wirtschaftlicher Einheit gemäß §§ 39 Abs. 1; 48 Abs. 1; 5 ZPO einem Addititionsverbot.

3. Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn der Kläger im Rahmen der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages neben der Rückzahlung geleisteter Zinsen und der Feststellung des Nichtbestehens des Darlehensvertrages die Rückabtretung sicherungszedierter Forderungen verlangt.

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IBRRS 2007, 3940
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mängeleinrede trotz Abtretung der Gewährleistungsansprüche?

BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 262/05

1. Ein neues Verteidigungsmittel kann nicht zurückgewiesen werden, wenn es durch einen gerichtlichen Hinweis veranlasst wurde.*)

2. Der Auftraggeber kann dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängeln der Werkleistung auch dann entgegenhalten, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354).*)




IBRRS 2007, 3938
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verlust des Entschädigungsanspruchs

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.04.2007 - 6 W 34/06

1. Die gerichtlichen Feststellungen, die in der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zum Verhalten eines Sachverständigen getroffen wurden, sind für das Gericht, welches über die Versagung des Vergütungsanspruchs zu entscheiden hat, nicht bindend.

2. Anders als im Ablehnungsverfahren, wo die Glaubhaftmachung des Vorliegens der Befangenheitsgründe genügt, kommt die Versagung des Vergütungsanspruchs nur in Betracht, wenn ein entsprechendes Fehlverhalten des Sachverständigen nachgewiesen ist.

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IBRRS 2007, 3930
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unterbliebene Ladung zum Ortstermin: Befangenheit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 104/07

Für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen genügt es, wenn dieser den Ortstermin ohne Mitwirkung des Antragsgegners durchführt, weil dies den Anschein der Parteilichkeit erweckt. Dabei ist es unerheblich, ob der Ausschluss der Partei an der Durchführung des Ortstermins auf einer unterlassenen Ladung oder darauf beruht, dass der Sachverständige zu oder kurz vor der Terminsstunde die Parteien offensichtlich noch nicht antrifft und er ohne angemessenes Zuwarten oder Rückfrage den Ortstermin durchführt.*)

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IBRRS 2007, 3918
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007 - 15 W 7/07

1. Vor Prozessbeginn erstattete Gutachten sind ausnahmsweise erstattungsfähig, soweit die angefallenen Kosten mit einem konkreten, bevorstehenden Rechtsstreit in einer unmittelbaren Beziehung stehen, also prozessbezogen waren. Das eingeholte Privatgutachten muss damit den Streitgegenstand des Bauprozesses betreffen.

2. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten, prozessbegleitenden Gutachtens können ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit erstattungsfähig sein, so wenn dadurch die fachunkundige Partei erst in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können.

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IBRRS 2007, 3914
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgeld trotz Abschluss eines Vergleichs?

KG, Beschluss vom 05.04.2007 - 12 W 19/07

Ein Ordnungsgeld gegen eine geladene Partei, die zwar nicht erscheint, aber gem. § 141 Abs. 3 ZPO durch einen informierten Rechtsanwalt vertreten wird, bezweckt nicht die Bestrafung eines Ungehorsams. Daher ist das Festsetzen eines Ordnungsgeldes trotz Abschlusses eines Vergleichs in Abwesenheit der Partei jedenfalls dann ermessensfehlerhaft, wenn es erst nach Widerruf des geschlossenen Vergleichs gegen die widerrufende Partei erfolgt.*)

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IBRRS 2007, 3911
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - § 101 ZPO setzt wirksamen Beitritt voraus

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2007 - 7 W 16/07

Eine Kostenentscheidung nach § 101 ZPO setzt einen wirksamen Beitritt eines Streitverkündeten voraus.*)

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IBRRS 2007, 3910
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anordnung des persönlichen Erscheinens und Ordnungsgeld

KG, Beschluss vom 20.04.2007 - 12 W 18/07

Ist das persönliche Erscheinen der Partei (hier GmbH) gem. § 141 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Form des Erscheinens ihres Geschäftsführers angeordnet und erscheint dieser gleichwohl nicht, so ist das Ordnungsgeld gegen die Partei - und nicht gegen den Geschäftsführer persönlich - festzusetzen. Die Kosten der erfolgreichen Beschwerde gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes sind Teil der Kosten des Rechtsstreits.*)

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IBRRS 2007, 3908
ProzessualesProzessuales
Abmahnschreiben im Wettbewerbsrecht: Zugang bedarf Beweises!

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2007 - 6 W 10/07

Auch für ein Abmahnschreiben im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass der Zugang des vollen Beweises bedarf und dafür der Beweis der Absendung nicht ausreicht. Die Vorlage des Sendeberichts des eigenen Fax-Gerätes genügt für die Beweisführung nicht, insoweit gilt kein Anscheinsbeweis für den Zugang der per Fax versandten Schrift.*)

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IBRRS 2007, 3907
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Landgericht für Erstbeschwerde zuständig

OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

1. In Wohnungseigentumssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die einen Schadensersatz- oder Aufopferungsanspruch zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung über die Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf vom 23.8.2006 - 3 Wx 64/06 = FGPrax 2007, 12).*)

2. Eine Rubrumsberichtigung scheidet aus, wenn als materielle Anspruchsgegner (hier: eines Schadensersatz- bzw. Aufopferungsanspruchs) sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Eigentümergemeinschaft als Verband in Betracht kommen.*)

3. Zum Ersatzanspruch eines Wohnungseigentümers aus Aufopferungsgesichtspunkten, dessen Laden im Erdgeschoß wegen statischer Probleme der Decke über längere Zeit nicht nutzbar ist.*)




IBRRS 2007, 3904
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung: Gebührenstreitwert

KG, Beschluss vom 28.04.2007 - 12 W 35/07

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach beendetem Mietvertrag bis zum - unbekannten - Zeitpunkt der Räumung ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bestimmen. In einfach gelagerten Fällen ist dieser Streitwert auf den 12fachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen. (Bestätigung der Auffassung des Senats im Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - und vom 20. Dezember 2006 - 12 W 66/06 -).*)

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IBRRS 2007, 3897
ProzessualesProzessuales
Antragsbefugnis des Nachbarn?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007 - 8 B 2477/06

1. Der Nachbar einer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlage ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch dann antragsbefugt, wenn die Behörde die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Anlagengenehmigung auf die Errichtung des Vorhabens beschränkt und nicht auch auf den Betrieb der Anlage erstreckt hat.*)

2. Führt eine vom Betreiber beantragte Änderung der Anlage zwar zu einer Reduzierung der Immissionsbelastungen, reicht das Ausmaß dieser Reduzierung aber nicht aus, um die Gesamtbelastung unter den Immissionswert zu senken (sog. Teilsanierung), kann die Anlagenänderung nach § 16 BImSchG genehmigungsfähig sein. Es spricht viel dafür, dass die Voraussetzungen, unter denen eine Teilsanierung genehmigt werden darf, mit den Anforderungen der Nr. 3.5.4 TA Luft korrelieren.*)

3. Nr. 3.5.4 Buchst. a TA Luft erfordert eine Gesamtbeurteilung der Immissionsbelastung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls nach einem objektiven Maßstab. Eine mit der Teilsanierung verbundene Erweiterung der Produktionskapazität dürfte der Genehmigungsfähigkeit nicht prinzipiell entgegenstehen. Ein Überwiegen des Verbesserungseffekts wird aber regelmäßig nicht angenommen werden können, wenn der durch eine verbesserte Anlagentechnik eröffnete Rahmen für mögliche Immissionsminderungen zum größeren Teil nicht zur Sanierung, sondern zur Betriebserweiterung genutzt, der Verbesserungseffekt also durch die Kapazitätserweiterung überwiegend aufgezehrt wird.*)

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IBRRS 2007, 3894
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beantragung der eigenen Anhörung zu stattgefundenem Gespräch

BAG, Beschluss vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

Hat ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden, kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt.*)

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IBRRS 2007, 3884
ProzessualesProzessuales
Rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers

BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - V ZB 3/07

1. § 47 Abs. 2 ZPO erlaubt nicht den Erlass einer Endentscheidung.*)

2. Die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers kann nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender - Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden; das gilt auch dann, wenn der Rechtspfleger davon abgesehen hat, das Ablehnungsgesuch vor der Entscheidung über den Zuschlag selbst als unzulässig zu verwerfen.*)

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IBRRS 2007, 3882
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 21.05.2007 - II ZR 266/04

1. Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn der Tatrichter sich der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Substantiierung des Klägervortrags verschließt.*)

2. Streiten die Parteien eines aktienrechtlichen Anfechtungsrechtsstreits unter Vorlage einander in wesentlichen Punkten widersprechender Privatgutachten über komplexe fachspezifische Fragen der Unternehmensbewertung, so darf der Tatrichter, wenn er - wie im Regelfall - über keine eigene Sachkunde verfügt bzw. eine solche nicht dargelegt hat, nicht ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem Vortrag einer Partei zu Lasten der anderen den Vorzug geben.*)

3. Ist bei einer Verschmelzung mit Kapitalerhöhung (hier: § 69 UmwG) durch deren Eintragung in das Register aufgrund einer Freigabeentscheidung gemäß § 16 Abs. 3 UmwG nicht nur die Verschmelzung selbst, sondern auch der notwendige "Annex" der Kapitalerhöhung unumkehrbar wirksam geworden, so ist die Weiterführung der Anfechtungsklage des Hauptprozesses im Hinblick auf die in § 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG normierte Schadensersatzpflicht auch in Bezug auf den "Annexbeschluss" zur Kapitalerhöhung zulässig.*)

4. Zur Wahrung der schriftlichen Form des Verschmelzungsberichts gemäß § 8 Abs. 1 UmwG bei dessen Unterzeichnung durch Organmitglieder (nur) in vertretungsberechtigter Zahl und zur Relevanz eines etwaigen diesbezüglichen Formmangels.*)

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IBRRS 2007, 3877
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Urkunden-Vorlage

BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05

1. Eine zivilprozessuale Pflicht zur Vorlage von Urkunden der nicht beweisbelasteten Partei kann sich nur aus den speziellen Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO oder aus einer Anordnung des Gerichts nach § 142 Abs. 1 ZPO, nicht aber aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast ergeben.*)

2. § 142 Abs. 1 ZPO ist auch anwendbar, wenn sich der beweispflichtige Prozessgegner auf eine Urkunde bezogen hat, die sich im Besitz der nicht beweisbelasteten Partei befindet.*)

3. Es stellt einen Ermessensfehler dar, wenn das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 ZPO eine Anordnung der Urkundenvorlegung überhaupt nicht in Betracht zieht.*)

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IBRRS 2007, 3876
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ersetzung einer zerstörten Gerichtsentscheidung

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 92/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3870
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit nach Luganer Abkommen

BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - X ZR 15/05

Im Anwendungsbereich des Luganer Übereinkommens wird die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründet, wenn sich der Beklagte in der Berufungsinstanz zur Sache einlässt, ohne eine in erster Instanz erhobene Zuständigkeitsrüge zu wiederholen.*)

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IBRRS 2007, 3869
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anerkenntnisurteil im Unterhaltsprozess

BGH, Urteil vom 04.07.2007 - XII ZR 251/04

Auch die materielle Rechtskraft eines im Unterhaltsprozess ergangenen Anerkenntnisurteils führt grundsätzlich zur Bindungswirkung. Wird die Abänderung eines solchen Urteils verlangt, so kommt es für die Frage, ob eine wesentliche Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse eingetreten ist, auf die dem Anerkenntnisurteil zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände an.*)

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IBRRS 2007, 3868
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 28/07

Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde entsprechend § 321 a ZPO ist auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügegesetzes möglich, wenn in der Beschwerdeentscheidung durch willkürliche Nichtzulassung Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529).*)

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IBRRS 2007, 3864
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine gesonderte Festetzung bei Zurückweisung der Berufung

KG, Beschluss vom 11.06.2007 - 20 U 150/04

Wird die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, hat in den Fällen eines Hilfsantrages, einer Hilfsaufrechnung oder einer Hilfswiderklage eine gesonderte Festsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG zu unterbleiben. Es gilt § 32 Abs. 1 RVG mit der Folge, dass der für das gerichtliche Verfahren maßgebende Streitwert gleichermaßen für die Erstattung der Anwaltsgebühren zu gelten hat.*)

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IBRRS 2007, 3863
ProzessualesProzessuales
Erfordernis an Bestimmtheit in notarieller Urkunde

KG, Urteil vom 11.06.2007 - 8 U 154/06

Zu den Erfordernissen an die Bestimmtheit von Gläubiger und Schuldner in einer notariellen Urkunde. Die Regelung: "Sollte die Genehmigungserklärung nicht fristgerecht vorliegen, ist der Erschienene zu 2) Ersteher" erfüllt nicht das für § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO notwendige Bestimmtheitserfordernis.*)

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IBRRS 2007, 3861
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragung bei Klagerücknahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2007 - 18 W 30/07

1. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO setzt Rechtshängigkeit der Klage voraus. Die Zustellung eines Gerichtsstandsbestimmungsgesuchs an den vorgesehenen Beklagten genügt nicht.*)

2. Es ist kein Fall des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, wenn die Klage lediglich infolge rechtlicher Hinweise des Gerichts zurückgenommen wird.*)

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IBRRS 2007, 3846
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauhandwerkersicherungshypothek aufgrund einstweiliger Verfügung

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 309/07

1. Soll aufgrund einstweiliger Verfügung die Vormerkung für eine Sicherungshypothek des Bauunternehmers eingetragen werden, bedarf es keiner Glaubhaftmachung der Gefährdung des Anspruchs.

2. Die Dringlichkeitsvermutung ist nicht durch Zuwarten des Bauunternehmers widerlegt, wenn dies durch ernsthafte wirkende Zahlungsversprechen des Bauherrn veranlasst war.

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IBRRS 2007, 3829
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Parallele negative Feststellungsklage

LG Dresden, Urteil vom 25.07.2007 - 9 O 781/07

1. Ist ein selbständiges Beweisverfahren noch nicht abgeschlossen, weil nach der Vorlage des Gutachtens Ergänzungsfragen gestellt worden sind, ist eine negative Feststellungsklage mangels Feststellungsinteresse unzulässig.

2. Dies gilt auch dann, wenn im Beweisverfahren zwei Antragsgegner beteiligt sind, das Gutachten nur Einem eine Verantwortung zuweist und auch die Ergänzungsfragen sich nur auf diesen Antragsgegner beziehen.

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IBRRS 2007, 3826
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mehrere Antragsgegner und mehrere Bauwerke

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.06.2007 - 1 AR 17/07 (Zust)

Richtet sich ein selbständiges Beweisverfahren über Mängel an mehreren baugleichen Biogasanlagen, die in verschiedenen Gerichtsbezirken liegen, gegen mehrere Nachunternehmer, die im konkreten Fall keinen gemeinsamen Gerichtsstand hinsichtlich der Anlagen haben, so kann das Gericht, in dessen Bezirk eine der Anlagen liegt, für örtlich zuständig bestimmt werden.

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IBRRS 2007, 3822
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verfahrensrecht - Schrottimmobilien: Feststellung der Unwirksamkeit d. Widerrufs

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.08.2007 - 3 U 109/06

1. Eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn bessere Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen.

2. Gegenüber einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO bestehen bessere Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn eine Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO einfacher, kostengünstiger, erheblich prozessökonomischer ist und höheren Rechtsschutz bietet.

3. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungswiderklage im Berufungsrechtszuge bedarf nicht der Zulassung durch das Gericht. (Anschluss an BGH, Urteil vom 27.11.1969 - X ZR 22/67 = BGHZ 53, 92)

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IBRRS 2007, 3817
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirksamkeit eines Rechtsmittelsverzichts

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - XII ZB 14/07

1. Die Wirksamkeit eines in der mündlichen Verhandlung im Anschluss an die Verkündung des Urteils erklärten Rechtsmittelverzichts ist nicht davon abhängig, dass er ordnungsgemäß protokolliert wurde (Festhalten an den Senatsbeschlüssen vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 53/83 - FamRZ 1984, 372 und vom 25. Juni 1986 - IVb ZB 75/85 - FamRZ 1986, 1089).*)

2. Sind das Protokoll oder die vorläufige Protokollaufzeichnung unter Verstoß gegen § 162 Abs. 1 ZPO den Beteiligten nicht vorgelesen und von ihnen nicht genehmigt worden, fehlt dem Protokoll insoweit zwar die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Auch in einem solchen Fall kann der Rechtsmittelverzicht aber unstreitig sein oder auf andere Weise bewiesen werden.*)

3. Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts sind danach zu beurteilen, wie die Verzichtserklärung bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (Festhalten an dem Senatsbeschluss vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 - FamRZ 1981, 947).*)

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IBRRS 2007, 3816
ProzessualesProzessuales
Formell rechtskräftige, aber falsche Zwischenentscheidung

BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 118/06

Hat das Vollstreckungsgericht den Zuschlag im ersten Termin nach § 85a Abs. 1 ZVG - ohne dass dies angefochten worden ist - versagt, obwohl es das Gebot wegen Rechtsmissbrauchs nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen, so richtet sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidung.*)

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IBRRS 2007, 3815
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Beweisbeschluss zur Feststellung der Abstammung anfechtbar?

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - XII ZB 199/05

Der Beweisbeschluss, der zur Feststellung der Abstammung die Einholung eines Sachverständigengutachtens anordnet, kann weder mit der Beschwerde (Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 154/06 - FamRZ 2007, 549) noch mit der Berufung angefochten werden.*)

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IBRRS 2007, 3814
ProzessualesProzessuales
Pfändung des Auszahlungsanspruchs: Vollstreckungsschutz?

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 15/07

Pfändet der Gläubiger den dem Schuldner gemäß § 667 BGB zustehenden Auszahlungsanspruch gegen den Drittschuldner wegen der auf ein Konto des Drittschuldners eingehenden, dem Schuldner zustehenden Sozialleistungen, kann der Schuldner unter den Voraussetzungen des § 765 a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen.*)

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IBRRS 2007, 3813
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nach Bewilligung der PKH Wiedereinsetzung in vorigen Stand!

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - XI ZB 40/06

Wird dem Berufungskläger nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt, beginnt die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Nachholung der Berufungsbegründung erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzungsentscheidung.*)

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