Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 3983BGH, Beschluss vom 10.07.2007 - VIII ZB 73/06
Der aus dem Gebot der Rechtsmittelklarheit abgeleitete Grundsatz, dass der vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Wohnsitz einer Partei in der Berufungsinstanz ungeprüft zugrunde zu legen ist, gilt auch dann, wenn der Rechtsmittelführer in der Berufungsinstanz einen anderen (zusätzlichen) eigenen Wohnsitz angibt als im Verfahren vor dem Amtsgericht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073).*)
VolltextIBRRS 2007, 3976
BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 164/03
1. Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.*)
2. Es genügt nicht, folgende Urkunden miteinander zu verbinden:
a) ein Sitzungsprotokoll, das zwar neben den Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Angaben enthält, aber allein vom Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben ist,
b) ein zuvor von allen mitwirkenden Richtern unterschriebenes Blatt, das lediglich die Bezeichnung des Gerichts, das Aktenzeichen und die Entscheidungsformel enthält. (Festhaltung an BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05 - NJW-RR 2007, 141 ff.)*)
VolltextIBRRS 2007, 3974
BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - XII ZB 114/06
§ 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG ist nicht anwendbar, wenn eine Gesellschaft einen allgemeinen Gerichtsstand (auch) im Inland hat (Schein-Auslandsgesellschaft, hier Limited Company). Auf den Umstand, dass sie in einem anderen Mitgliedsstaat der EU einen weiteren allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. Art. 60 Brüssel I-VO = EuGVVO), kommt es dann nicht an. Eine Berufung ist daher zum Landgericht, nicht zum Oberlandesgericht einzulegen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3972
BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 31/07
1. Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; BGH Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).*)
2. Eine Berufung ist auch dann wirksam eingelegt, wenn ihre "Durchführung" von der Gewährung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht wird. Denn dann wird regelmäßig nicht die Einlegung der Berufung unter den Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung gestellt, sondern der Berufungskläger behält sich für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe die Rücknahme der Berufung vor (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553).*)
3. Selbst wenn die Berufung oder die Berufungsbegründung ursprünglich nur durch Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedingt und somit noch nicht wirksam erhoben war, kann der Berufungsführer die Bedingung nach der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO durch auslegungsbedürftige Erklärung gegenüber dem Berufungsgericht zurücknehmen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3965
LG Konstanz, Beschluss vom 22.08.2007 - 62 T 121/07
1. Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in vor dem 02.07.2007 eingegangenen Wohnungseigentumsverfahren hat durch den Einzelrichter zu erfolgen.
2. Die Änderung der Kostenvorschriften zu Verfahren nach § 43 WEG und Buchstabe c in Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 ändert an der Fortgeltung der früheren Vorschriften für abgeschlossene Verfahren nichts.
3. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind Zinsen in Verfahren nach § 43 WEG a.F. erst mit Rechtskraft zuzusprechen.
VolltextIBRRS 2007, 3955
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2007 - 8 U 118/06
a) Zur Zulässigkeit der titelergänzenden Feststellungsklage.*)
b) Kein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3949
OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 W 77/06
1. Zinsen werden nach § 43 Abs. 1 GKG beim Gebührenstreitwert nicht berücksichtigt, wenn sie neben dem Hauptanspruch betroffen sind.
2. Das Freigabebegehren hinsichtlich sicherungszedierter Ansprüche unterliegt neben einer negativen Feststellungsklage bei wirtschaftlicher Einheit gemäß §§ 39 Abs. 1; 48 Abs. 1; 5 ZPO einem Addititionsverbot.
3. Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn der Kläger im Rahmen der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages neben der Rückzahlung geleisteter Zinsen und der Feststellung des Nichtbestehens des Darlehensvertrages die Rückabtretung sicherungszedierter Forderungen verlangt.
VolltextIBRRS 2007, 3940
BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 262/05
1. Ein neues Verteidigungsmittel kann nicht zurückgewiesen werden, wenn es durch einen gerichtlichen Hinweis veranlasst wurde.*)
2. Der Auftraggeber kann dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängeln der Werkleistung auch dann entgegenhalten, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354).*)
IBRRS 2007, 3938
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.04.2007 - 6 W 34/06
1. Die gerichtlichen Feststellungen, die in der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zum Verhalten eines Sachverständigen getroffen wurden, sind für das Gericht, welches über die Versagung des Vergütungsanspruchs zu entscheiden hat, nicht bindend.
2. Anders als im Ablehnungsverfahren, wo die Glaubhaftmachung des Vorliegens der Befangenheitsgründe genügt, kommt die Versagung des Vergütungsanspruchs nur in Betracht, wenn ein entsprechendes Fehlverhalten des Sachverständigen nachgewiesen ist.
VolltextIBRRS 2007, 3930
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 104/07
Für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen genügt es, wenn dieser den Ortstermin ohne Mitwirkung des Antragsgegners durchführt, weil dies den Anschein der Parteilichkeit erweckt. Dabei ist es unerheblich, ob der Ausschluss der Partei an der Durchführung des Ortstermins auf einer unterlassenen Ladung oder darauf beruht, dass der Sachverständige zu oder kurz vor der Terminsstunde die Parteien offensichtlich noch nicht antrifft und er ohne angemessenes Zuwarten oder Rückfrage den Ortstermin durchführt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3918
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007 - 15 W 7/07
1. Vor Prozessbeginn erstattete Gutachten sind ausnahmsweise erstattungsfähig, soweit die angefallenen Kosten mit einem konkreten, bevorstehenden Rechtsstreit in einer unmittelbaren Beziehung stehen, also prozessbezogen waren. Das eingeholte Privatgutachten muss damit den Streitgegenstand des Bauprozesses betreffen.
2. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten, prozessbegleitenden Gutachtens können ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit erstattungsfähig sein, so wenn dadurch die fachunkundige Partei erst in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können.
VolltextIBRRS 2007, 3914
KG, Beschluss vom 05.04.2007 - 12 W 19/07
Ein Ordnungsgeld gegen eine geladene Partei, die zwar nicht erscheint, aber gem. § 141 Abs. 3 ZPO durch einen informierten Rechtsanwalt vertreten wird, bezweckt nicht die Bestrafung eines Ungehorsams. Daher ist das Festsetzen eines Ordnungsgeldes trotz Abschlusses eines Vergleichs in Abwesenheit der Partei jedenfalls dann ermessensfehlerhaft, wenn es erst nach Widerruf des geschlossenen Vergleichs gegen die widerrufende Partei erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3911
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2007 - 7 W 16/07
Eine Kostenentscheidung nach § 101 ZPO setzt einen wirksamen Beitritt eines Streitverkündeten voraus.*)
VolltextIBRRS 2007, 3910
KG, Beschluss vom 20.04.2007 - 12 W 18/07
Ist das persönliche Erscheinen der Partei (hier GmbH) gem. § 141 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Form des Erscheinens ihres Geschäftsführers angeordnet und erscheint dieser gleichwohl nicht, so ist das Ordnungsgeld gegen die Partei - und nicht gegen den Geschäftsführer persönlich - festzusetzen. Die Kosten der erfolgreichen Beschwerde gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes sind Teil der Kosten des Rechtsstreits.*)
VolltextIBRRS 2007, 3908
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2007 - 6 W 10/07
Auch für ein Abmahnschreiben im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass der Zugang des vollen Beweises bedarf und dafür der Beweis der Absendung nicht ausreicht. Die Vorlage des Sendeberichts des eigenen Fax-Gerätes genügt für die Beweisführung nicht, insoweit gilt kein Anscheinsbeweis für den Zugang der per Fax versandten Schrift.*)
VolltextIBRRS 2007, 3907
OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
1. In Wohnungseigentumssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die einen Schadensersatz- oder Aufopferungsanspruch zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung über die Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf vom 23.8.2006 - 3 Wx 64/06 = FGPrax 2007, 12).*)
2. Eine Rubrumsberichtigung scheidet aus, wenn als materielle Anspruchsgegner (hier: eines Schadensersatz- bzw. Aufopferungsanspruchs) sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Eigentümergemeinschaft als Verband in Betracht kommen.*)
3. Zum Ersatzanspruch eines Wohnungseigentümers aus Aufopferungsgesichtspunkten, dessen Laden im Erdgeschoß wegen statischer Probleme der Decke über längere Zeit nicht nutzbar ist.*)
IBRRS 2007, 3904
KG, Beschluss vom 28.04.2007 - 12 W 35/07
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach beendetem Mietvertrag bis zum - unbekannten - Zeitpunkt der Räumung ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bestimmen. In einfach gelagerten Fällen ist dieser Streitwert auf den 12fachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen. (Bestätigung der Auffassung des Senats im Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - und vom 20. Dezember 2006 - 12 W 66/06 -).*)
VolltextIBRRS 2007, 3897
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007 - 8 B 2477/06
1. Der Nachbar einer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlage ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch dann antragsbefugt, wenn die Behörde die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Anlagengenehmigung auf die Errichtung des Vorhabens beschränkt und nicht auch auf den Betrieb der Anlage erstreckt hat.*)
2. Führt eine vom Betreiber beantragte Änderung der Anlage zwar zu einer Reduzierung der Immissionsbelastungen, reicht das Ausmaß dieser Reduzierung aber nicht aus, um die Gesamtbelastung unter den Immissionswert zu senken (sog. Teilsanierung), kann die Anlagenänderung nach § 16 BImSchG genehmigungsfähig sein. Es spricht viel dafür, dass die Voraussetzungen, unter denen eine Teilsanierung genehmigt werden darf, mit den Anforderungen der Nr. 3.5.4 TA Luft korrelieren.*)
3. Nr. 3.5.4 Buchst. a TA Luft erfordert eine Gesamtbeurteilung der Immissionsbelastung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls nach einem objektiven Maßstab. Eine mit der Teilsanierung verbundene Erweiterung der Produktionskapazität dürfte der Genehmigungsfähigkeit nicht prinzipiell entgegenstehen. Ein Überwiegen des Verbesserungseffekts wird aber regelmäßig nicht angenommen werden können, wenn der durch eine verbesserte Anlagentechnik eröffnete Rahmen für mögliche Immissionsminderungen zum größeren Teil nicht zur Sanierung, sondern zur Betriebserweiterung genutzt, der Verbesserungseffekt also durch die Kapazitätserweiterung überwiegend aufgezehrt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3894
BAG, Beschluss vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
Hat ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden, kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3884
BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - V ZB 3/07
1. § 47 Abs. 2 ZPO erlaubt nicht den Erlass einer Endentscheidung.*)
2. Die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers kann nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender - Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden; das gilt auch dann, wenn der Rechtspfleger davon abgesehen hat, das Ablehnungsgesuch vor der Entscheidung über den Zuschlag selbst als unzulässig zu verwerfen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3882
BGH, Beschluss vom 21.05.2007 - II ZR 266/04
1. Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn der Tatrichter sich der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Substantiierung des Klägervortrags verschließt.*)
2. Streiten die Parteien eines aktienrechtlichen Anfechtungsrechtsstreits unter Vorlage einander in wesentlichen Punkten widersprechender Privatgutachten über komplexe fachspezifische Fragen der Unternehmensbewertung, so darf der Tatrichter, wenn er - wie im Regelfall - über keine eigene Sachkunde verfügt bzw. eine solche nicht dargelegt hat, nicht ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem Vortrag einer Partei zu Lasten der anderen den Vorzug geben.*)
3. Ist bei einer Verschmelzung mit Kapitalerhöhung (hier: § 69 UmwG) durch deren Eintragung in das Register aufgrund einer Freigabeentscheidung gemäß § 16 Abs. 3 UmwG nicht nur die Verschmelzung selbst, sondern auch der notwendige "Annex" der Kapitalerhöhung unumkehrbar wirksam geworden, so ist die Weiterführung der Anfechtungsklage des Hauptprozesses im Hinblick auf die in § 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG normierte Schadensersatzpflicht auch in Bezug auf den "Annexbeschluss" zur Kapitalerhöhung zulässig.*)
4. Zur Wahrung der schriftlichen Form des Verschmelzungsberichts gemäß § 8 Abs. 1 UmwG bei dessen Unterzeichnung durch Organmitglieder (nur) in vertretungsberechtigter Zahl und zur Relevanz eines etwaigen diesbezüglichen Formmangels.*)
VolltextIBRRS 2007, 3877
BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05
1. Eine zivilprozessuale Pflicht zur Vorlage von Urkunden der nicht beweisbelasteten Partei kann sich nur aus den speziellen Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO oder aus einer Anordnung des Gerichts nach § 142 Abs. 1 ZPO, nicht aber aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast ergeben.*)
2. § 142 Abs. 1 ZPO ist auch anwendbar, wenn sich der beweispflichtige Prozessgegner auf eine Urkunde bezogen hat, die sich im Besitz der nicht beweisbelasteten Partei befindet.*)
3. Es stellt einen Ermessensfehler dar, wenn das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 ZPO eine Anordnung der Urkundenvorlegung überhaupt nicht in Betracht zieht.*)
VolltextIBRRS 2007, 3876
BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 92/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3870
BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - X ZR 15/05
Im Anwendungsbereich des Luganer Übereinkommens wird die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründet, wenn sich der Beklagte in der Berufungsinstanz zur Sache einlässt, ohne eine in erster Instanz erhobene Zuständigkeitsrüge zu wiederholen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3869
BGH, Urteil vom 04.07.2007 - XII ZR 251/04
Auch die materielle Rechtskraft eines im Unterhaltsprozess ergangenen Anerkenntnisurteils führt grundsätzlich zur Bindungswirkung. Wird die Abänderung eines solchen Urteils verlangt, so kommt es für die Frage, ob eine wesentliche Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse eingetreten ist, auf die dem Anerkenntnisurteil zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände an.*)
VolltextIBRRS 2007, 3868
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 28/07
Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde entsprechend § 321 a ZPO ist auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügegesetzes möglich, wenn in der Beschwerdeentscheidung durch willkürliche Nichtzulassung Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529).*)
VolltextIBRRS 2007, 3864
KG, Beschluss vom 11.06.2007 - 20 U 150/04
Wird die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, hat in den Fällen eines Hilfsantrages, einer Hilfsaufrechnung oder einer Hilfswiderklage eine gesonderte Festsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG zu unterbleiben. Es gilt § 32 Abs. 1 RVG mit der Folge, dass der für das gerichtliche Verfahren maßgebende Streitwert gleichermaßen für die Erstattung der Anwaltsgebühren zu gelten hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3863
KG, Urteil vom 11.06.2007 - 8 U 154/06
Zu den Erfordernissen an die Bestimmtheit von Gläubiger und Schuldner in einer notariellen Urkunde. Die Regelung: "Sollte die Genehmigungserklärung nicht fristgerecht vorliegen, ist der Erschienene zu 2) Ersteher" erfüllt nicht das für § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO notwendige Bestimmtheitserfordernis.*)
VolltextIBRRS 2007, 3861
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2007 - 18 W 30/07
1. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO setzt Rechtshängigkeit der Klage voraus. Die Zustellung eines Gerichtsstandsbestimmungsgesuchs an den vorgesehenen Beklagten genügt nicht.*)
2. Es ist kein Fall des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, wenn die Klage lediglich infolge rechtlicher Hinweise des Gerichts zurückgenommen wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3846
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 309/07
1. Soll aufgrund einstweiliger Verfügung die Vormerkung für eine Sicherungshypothek des Bauunternehmers eingetragen werden, bedarf es keiner Glaubhaftmachung der Gefährdung des Anspruchs.
2. Die Dringlichkeitsvermutung ist nicht durch Zuwarten des Bauunternehmers widerlegt, wenn dies durch ernsthafte wirkende Zahlungsversprechen des Bauherrn veranlasst war.
VolltextIBRRS 2007, 3829
LG Dresden, Urteil vom 25.07.2007 - 9 O 781/07
1. Ist ein selbständiges Beweisverfahren noch nicht abgeschlossen, weil nach der Vorlage des Gutachtens Ergänzungsfragen gestellt worden sind, ist eine negative Feststellungsklage mangels Feststellungsinteresse unzulässig.
2. Dies gilt auch dann, wenn im Beweisverfahren zwei Antragsgegner beteiligt sind, das Gutachten nur Einem eine Verantwortung zuweist und auch die Ergänzungsfragen sich nur auf diesen Antragsgegner beziehen.
VolltextIBRRS 2007, 3826
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.06.2007 - 1 AR 17/07 (Zust)
Richtet sich ein selbständiges Beweisverfahren über Mängel an mehreren baugleichen Biogasanlagen, die in verschiedenen Gerichtsbezirken liegen, gegen mehrere Nachunternehmer, die im konkreten Fall keinen gemeinsamen Gerichtsstand hinsichtlich der Anlagen haben, so kann das Gericht, in dessen Bezirk eine der Anlagen liegt, für örtlich zuständig bestimmt werden.
VolltextIBRRS 2007, 3822
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.08.2007 - 3 U 109/06
1. Eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn bessere Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen.
2. Gegenüber einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO bestehen bessere Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn eine Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO einfacher, kostengünstiger, erheblich prozessökonomischer ist und höheren Rechtsschutz bietet.
3. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungswiderklage im Berufungsrechtszuge bedarf nicht der Zulassung durch das Gericht. (Anschluss an BGH, Urteil vom 27.11.1969 - X ZR 22/67 = BGHZ 53, 92)
VolltextIBRRS 2007, 3817
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - XII ZB 14/07
1. Die Wirksamkeit eines in der mündlichen Verhandlung im Anschluss an die Verkündung des Urteils erklärten Rechtsmittelverzichts ist nicht davon abhängig, dass er ordnungsgemäß protokolliert wurde (Festhalten an den Senatsbeschlüssen vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 53/83 - FamRZ 1984, 372 und vom 25. Juni 1986 - IVb ZB 75/85 - FamRZ 1986, 1089).*)
2. Sind das Protokoll oder die vorläufige Protokollaufzeichnung unter Verstoß gegen § 162 Abs. 1 ZPO den Beteiligten nicht vorgelesen und von ihnen nicht genehmigt worden, fehlt dem Protokoll insoweit zwar die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Auch in einem solchen Fall kann der Rechtsmittelverzicht aber unstreitig sein oder auf andere Weise bewiesen werden.*)
3. Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts sind danach zu beurteilen, wie die Verzichtserklärung bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (Festhalten an dem Senatsbeschluss vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/80 - FamRZ 1981, 947).*)
VolltextIBRRS 2007, 3816
BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 118/06
Hat das Vollstreckungsgericht den Zuschlag im ersten Termin nach § 85a Abs. 1 ZVG - ohne dass dies angefochten worden ist - versagt, obwohl es das Gebot wegen Rechtsmissbrauchs nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen, so richtet sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidung.*)
VolltextIBRRS 2007, 3815
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - XII ZB 199/05
Der Beweisbeschluss, der zur Feststellung der Abstammung die Einholung eines Sachverständigengutachtens anordnet, kann weder mit der Beschwerde (Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 154/06 - FamRZ 2007, 549) noch mit der Berufung angefochten werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3814
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 15/07
Pfändet der Gläubiger den dem Schuldner gemäß § 667 BGB zustehenden Auszahlungsanspruch gegen den Drittschuldner wegen der auf ein Konto des Drittschuldners eingehenden, dem Schuldner zustehenden Sozialleistungen, kann der Schuldner unter den Voraussetzungen des § 765 a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3813
BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - XI ZB 40/06
Wird dem Berufungskläger nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt, beginnt die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Nachholung der Berufungsbegründung erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzungsentscheidung.*)
VolltextIBRRS 2007, 3812
BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 8/07
Wird ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück zwangsversteigert, ist der Erbbauberechtigte nicht berechtigt, den Beschluss über die Festsetzung des Grundstückswertes anzufechten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3811
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 6/05
Allein der in Bedingungen von Staatsanleihen ausgesprochene allgemeine Verzicht des Staates auf Immunität für gerichtliche Verfahren einschließlich des Zwangsvollstreckungsverfahrens bedeutet keinen Verzicht auf den besonderen Schutz der diplomatischen Immunität.*)
VolltextIBRRS 2007, 3808
BGH, Beschluss vom 25.07.2007 - XII ZB 64/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3807
BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - XII ZB 220/04
1. Weist das Oberlandesgericht die sofortige Beschwerde, mit der sich der in einem Sorgerechtsverfahren bestellte Verfahrenspfleger gegen den eine Erstattung seiner Aufwendungen ablehnenden Beschluss des Familiengerichts wendet, zurück, so ist hiergegen ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof auch dann nicht eröffnet, wenn das Oberlandesgericht eine weitere Beschwerde zugelassen hat.*)
2. Zu den Aufgaben des Verfahrenspflegers und zur Erstattung der Kosten für eine von diesem in Anspruch genommene Beratung durch einen Psychologen ("Supervisor").*)
VolltextIBRRS 2007, 3805
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 68/06
1. Zu den Bezügen im Sinne des § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO gehören auch einmalige Ansprüche des Schuldners gegen einen privaten Krankenversicherungsträger, die auf Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichtet sind.*)
2. Die Pfändung der Ansprüche des Schuldners auf Erstattung der Kosten für künftige ärztliche Behandlungsmaßnahmen gegen einen Krankenversicherer kommt aufgrund von Billigkeitserwägungen nach § 850 b Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2007, 3802
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 86/06
Der Begriff des Altenteils in § 850 b Abs. 1 Nr. 3 ZPO entspricht demjenigen in Art. 96 EGBGB.*)
VolltextIBRRS 2007, 3799
BGH, Beschluss vom 26.07.2007 - VII ZR 82/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3785
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 - 21 U 164/06
1. Hat der erkennende Richter einen den Parteien erteilten Hinweis nicht ins Protokoll aufgenommen, ist diese Sachlage im Berufungsverfahren so zu behandeln, als sei der Hinweis nicht erteilt worden. Diese Wirkung kann nicht durch einen Aktenvermerk des Richters, der den Parteien nicht zugegangen ist, beseitigt werden.*)
2. Ohne konkreten Hinweis darauf, dass vom Auftraggeber in die Übernahme der Kosten für den Fall eingewilligt wird, dass sich später die fehlende Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Schäden herausstellen sollte, kann ein entsprechender Vertragsschluss nicht angenommen werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3774
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.08.2006 - 1 W 37/06
Zu den Erwägungen, die im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO zu beachten sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 3765
BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 7/05
Allein der in Bedingungen von Staatsanleihen ausgesprochene allgemeine Verzicht des Staates auf Immunität für gerichtliche Verfahren einschließlich des Zwangsvollstreckungsverfahrens bedeutet keinen Verzicht auf den besonderen Schutz der diplomatischen Immunität.
VolltextIBRRS 2007, 3763
BGH, Beschluss vom 13.07.2007 - VIII ZR 306/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3762
BGH, Urteil vom 12.06.2007 - XI ZR 290/06
Der Gerichtsstand der Niederlassung setzt voraus, dass die Niederlassung bei Klageerhebung noch besteht. Das gilt sowohl für die EuGVVO als auch für die ZPO.
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