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Sachgebiet: Prozessuales

15970 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 4116
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unterbrechung des Verfahrens wg. Insolvenz des Antragstellers

KG, Beschluss vom 02.07.2007 - 24 W 34/07

1. Das Verfahren eines Wohnungseigentümers gegen Miteigentümer auf Unterlassung gewerblicher hotelähnlicher Zwischenvermietung ihrer Wohnungen wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antrag stellenden Wohnungseigentümers unterbrochen.*)

2. Die während der Unterbrechung des Verfahrens erklärte Antragsrücknahme ist dem Gericht gegenüber wirksam. Ihre relative Unwirksamkeit gegenüber dem Antragsgegner wird durch dessen Genehmigung geheilt.*)

3. Bei der Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme können die Erfolgsaussichten nach summarischer Prüfung berücksichtigt werden.*)

4. Eine gewerbliche hotelähnliche Zwischenvermietung von Wohneinheiten beeinträchtigt die Wohnungseigentümergemeinschaft typischerweise stärker als eine Wohnnutzung und ist daher regelmäßig zu unterlassen.*)

5. Bei identischen Unterlassungsanträgen mehrerer Antragsteller ist der Geschäftswert ausgehend vom höchsten Interesse eines Antragstellers an der Unterlassung unter Berücksichtigung des Interesses des Antragsgegners an der Fortsetzung der beanstandeten Nutzung angemessen zu erhöhen.*)

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IBRRS 2007, 4114
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übergangsrecht zur WEG-Reform

LG Dortmund, Beschluss vom 09.08.2007 - 11 T 66/07

Für die am 1.7.2007 bei Gericht eingehenden Verfahren in Wohnungseigentumssachen ist abweichend vom Wortlaut des § 62 WEG n.F. bereits das Verfahrensrecht nach §§ 43 ff WEG n.F. anwendbar.*)

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IBRRS 2007, 4108
ProzessualesProzessuales
Nachprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens

BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 236/05

1. Wird dasjenige Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs, auf dem das Endurteil über den Betrag beruht, nach Erlass dieses Urteils rechtskräftig aufgehoben, so verliert das Endurteil über den Betrag seine Wirkung, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedürfte (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 47/04, NJW 2006, 3496, unter IV).*)

2. Für die durch § 286 ZPO gebotene sorgfältige und kritische Nachprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens durch das Gericht und zur Wahrung des Anspruchs der Parteien auf ein rechtsstaatliches Verfahren und effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) kann es geboten sein, dass der Sachverständige tatsächliche Umstände, die er mangels Erfahrungswissens selbst erhoben und seinem Gutachten zugrunde gelegt hat, offen legt (im Anschluss an BGHZ 116, 47; BVerfGE 91, 176, 181 ff.; BVerfG, NJW 1997, 1909).*)

3. Hat der Sachverständige, der mit der Erstattung eines Gutachtens zur Höhe eines durch das Scheitern geplanter Geschäfte in Syrien entgangenen Gewinns beauftragt ist, zur Ermittlung der Strukturen und Entwicklungen auf dem syrischen Markt für die betreffenden Produkte Gespräche mit "Experten" in Syrien geführt und die Ergebnisse dieser Gespräche seinem Gutachten zugrunde gelegt, setzt die Verwertbarkeit des Gutachtens voraus, dass er jedenfalls mitteilt, welche Fragen er gestellt hat und aufgrund welcher konkreten Umstände die jeweiligen Gesprächspartner als Experten für die Beantwortung dieser Fragen anzusehen sind. Im Einzelfall kann darüber hinaus die Offenlegung der Namen der Gesprächspartner geboten sein. Das gilt auch dann, wenn der Sachverständige diesen Anonymität zugesichert hat.*)

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IBRRS 2007, 4104
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Wann darf ein Teilurteil über eine Anfechtungsklage ergehen?

BGH, Urteil vom 16.08.2007 - IX ZR 63/06

1. Ein Teilurteil über eine Anfechtungsklage darf ergehen, wenn der Anfechtungsbeklagte Ansprüche sowohl zum Gegenstand einer Hilfsaufrechnung als auch einer Widerklage macht, die Hilfsaufrechnung jedoch verfahrensrechtlich präkludiert ist.*)

2. Kann der Anfechtungsgläubiger mit seiner Forderung, die der Anfechtung zugrunde liegt, gegen eine unstreitige oder titulierte Forderung des Schuldners aufrechnen, ist das Schuldnervermögen in diesem Umfang grundsätzlich nicht unzureichend. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner wegen eines nur ihn treffenden Aufrechnungsverbots nicht aufrechnen könnte.*)

3. Ist die Hauptforderung im Verhältnis zur Gegenforderung des Anfechtungsgläubigers nicht geringfügig, darf dieser von der Aufrechnung nicht deshalb absehen, weil er sich dadurch keine vollständige Befriedigung verschaffen kann.*)

4. Der Anfechtungsgegner kann den Anfechtungsgläubiger grundsätzlich nicht auf die Möglichkeit der Aufrechnung gegen eine Forderung des Schuldners verweisen, die bestritten ist.*)

5. Eine zunächst vorliegende Gläubigerbenachteiligung entfällt, wenn der Anfechtungsgegner dem Schuldner vor Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung als (weitere) Gegenleistung der angefochtenen Leistung Vermögenswerte zuwendet, welche die angefochtene Leistung nunmehr vollständig ausgleichen und dem Zugriff des Gläubigers offen stehen.*)

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IBRRS 2007, 4099
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwalter als Verfahrensbeteiligter?

KG, Urteil vom 19.01.2007 - 21 U 163/05

1. Wer Verfahrensbeteiligter im Zwangsverwaltungsverfahren ist, bestimmt sich ausschließlich nach § 9 ZVG. Nach § 9 Nr. 1 ZVG ist derjenige Verfahrensbeteiligter, für den zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen ist oder durch Eintragung gesichert ist.

2. Gegen den Zwangsverwalter können keine Ansprüche auf Erstattung von ausgefallenem Wohngeld nebst Umlagen geltend gemacht werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft, da er kein Verfahrensbeteiligter ist.

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IBRRS 2007, 4093
ProzessualesProzessuales
Vorschussforderung für Ergänzungsgutachten

OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2007 - 24 W 5/07

1. Die Anforderung eines Kostenvorschusses gemäß § 379 Satz 2 ZPO ist nicht nur im Erkenntnisverfahren sondern auch im selbständigen Beweisverfahren unanfechtbar.

2. Verfahrensfehler im selbständigen Beweisverfahren, insbesondere hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit der Beweiserhebung, sind vom Prozessgericht bei der Benutzung des Gutachtens durch eine der Parteien im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen.

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IBRRS 2007, 4074
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überraschungsentscheidung bei Prüfung d. arglistigen Täuschung

OLG Koblenz, Urteil vom 22.03.2007 - 2 U 449/06

Es stellt eine Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei der Prüfung einer arglistigen Täuschung eine umfangreiche Beweisaufnahme zu einem Komplex durchführt, die Entscheidung letztlich auf einen anderen, aufklärungsbedürftigen Komplex gestützt wird, der nicht Gegenstand der Beweisaufnahme und Erörterungen im Termin war (im Anschluss an BVerfGE 84, 188; BGH NJW 1989, 2757; 1993, 667; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 1489, NJW-RR 1992, 1268).*)

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IBRRS 2007, 4065
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anweisung, keine telefonischen Auskünfte an Gegner zu erteilen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2007 - 14 W 9/07

1. Die Geschäftsverteilung eines Kollegialgerichts kann bestimmen, daß über das einen Richter betreffende Ablehnungsgesuch ein Spruchkörper zu entscheiden hat, dem der Abgelehnte nicht angehört.*)

2. Wird ein bereits bestimmter Termin zur mündlichen Verhandlung nach Klagerücknahme nicht schriftlich, sondern nur konkludent aufgehoben, so rechtfertigt dies nicht die Ablehnung des Richters wegen Befangenheit.*)

3. Eine Anweisung des Richters an die Geschäftsstelle, dem Gegner keine telefonischen Auskünfte über den Inhalt von Schriftsätzen (hier: einer Schutzschrift) zu erteilen, ist sachgerecht und rechtfertigt keine Richterablehnung.*)

4. Nach Eingang des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist dem Antragsteller von einer dem Gericht bereits vorliegenden Schutzschrift des Antragsgegners unverzüglich Kenntnis zu geben. Geschieht dies nicht durch ihre Übersendung, muß auf ihre Existenz hingewiesen werden und Gelegenheit zur Akteneinsicht gegeben werden.*)

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IBRRS 2007, 4064
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.03.2007 - 5 W 77/07

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht wird auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt und hat die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters - bei Ablehnung sämtlicher dem Spruchkörper angehörenden Richter eine Vertreterkammer - in voller Besetzung zu entscheiden.*)

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IBRRS 2007, 4062
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist

KG, Beschluss vom 02.04.2007 - 20 U 55/06

Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist ist grundsätzlich nicht zu gewähren, wenn die bereits bei Einlegung der Berufung arme Partei mit Ablauf der Berufungsbegründungsfrist PKH beantragt und zugleich den anwaltlich gefertigten Entwurf der Berufungsbegründung einreicht.*)

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IBRRS 2007, 4035
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verzögerungsgebühr bei Flucht in die Säumnis?

OLG Celle, Beschluss vom 13.08.2007 - 2 W 70/07

Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr ist gerechtfertigt, wenn eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung in die Säumnis flieht, um der gem. § 296 ZPO drohenden Zurückweisung verspäteten neuen Vorbringens im Termin zu entgehen.*)

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IBRRS 2007, 4034
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Falsche Protokollhandhabung des Richters: Befangenheitsgesuch

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2007 - 9 W 18/07

Weigert sich der Richter, das während einer Zeugenvernehmung angebrachte Ablehnungsgesuch zu Protokoll zu nehmen, kann der Umstand, dass er die Beweisaufnahme ohne Unterbrechung fortsetzt, ohne der Partei, die die ihn ablehnt, Gelegenheit zu geben, die Gründe für die Ablehnung niederzuschreiben, die Besorgnis der Befangenheit begründen.*)

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IBRRS 2007, 4030
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Muss nicht beweisbelastete Partei dennoch Urkunden vorlegen?

BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/06

In der September-Ausgabe der IBR hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das Aktenzeichen muss korrekt lauten:

XI ZR 277/05

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IBRRS 2007, 4019
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.07.2007 - VII ZR 197/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4018
ProzessualesProzessuales
Keine Entscheidung durch den Einzelrichter

BGH, Beschluss vom 26.07.2007 - VII ZB 111/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4016
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.07.2007 - XII ZR 37/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4002
ProzessualesProzessuales
Markenrecht - Gleichstellung eines "consulente in marchi" mit Patentanwalt?

BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 47/06

Ob die Kosten, die in einem Markenverletzungsverfahren für die Tätigkeit eines italienischen consulente in marchi aufgewendet worden sind, in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 3 MarkenG festgesetzt werden können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Maßgeblich ist dabei, ob der consulente in marchi in Kennzeichenstreitsachen nach seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich, für den er in Italien zugelassen ist, im Wesentlichen einem in Deutschland zugelassenen Patentanwalt gleichgestellt werden kann.*)

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IBRRS 2007, 3998
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unterzeichnung des Protokolls erst nach 5 Monaten: Berufung?

BGH, Urteil vom 31.05.2007 - X ZR 172/04

1. Unterzeichnet der Vorsitzende das Protokoll, das die Verkündung eines Urteils beurkundet, erst nach Ablauf von fünf Monaten nach dem Verkündungstermin, bleibt die bis zu diesem Zeitpunkt mangels einer in der Form des § 165 ZPO nachweisbaren Verkündung fristgerechte Berufung weiterhin zulässig.*)

2. Der Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nach gleichen Grundsätzen zu bestimmen wie der Schutzbereich eines Patents.*)

3. Der Schutzbereich eines Patents oder Gebrauchsmusters umfasst keine Unter- oder Teilkombinationen der Merkmale der beanspruchten technischen Lehre.*)

4. Hat das Berufungsgericht eine Auslegung des Patent- oder Schutzanspruchs unterlassen, ist für eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts aufgrund einer eigenen Auslegung des Anspruchs regelmäßig kein Raum.*)

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IBRRS 2007, 3996
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsschutzinteresse bei Ablehnung d. gesamten Spruchkörpers?

BGH, Beschluss vom 11.07.2007 - IV ZB 38/06

Für ein Ablehnungsgesuch, das sich im Tatbestandsberichtigungsverfahren gegen sämtliche Richter des Spruchkörpers richtet, besteht kein Rechtsschutzinteresse.*)

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IBRRS 2007, 3995
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist

BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 48/06

1. Die Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur Begründung einer Rechtsbeschwerde kann in Anlehnung an §§ 575 Abs. 2 Satz 3, 551 Abs. 2 Satz 6 Halbsatz 2 ZPO angemessen verlängert werden, wenn dem Rechtsmittelführer die Prozessakten nicht zur Verfügung gestellt werden können.*)

2. Die Frist für die Beschwerde gegen den Zuschlag beginnt analog § 98 Satz 2 ZVG auch bei einem Beteiligten, der sein Recht gemäß § 97 Abs. 2 ZVG nachträglich im Beschwerdeverfahren anmeldet, mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses.*)

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IBRRS 2007, 3991
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einsetzen von erlangtem Vermögen für die PKH?

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZA 11/07

Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein (durch den Zugewinnausgleich) erlangtes Vermögen für die Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (Fortführung von BGH Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05 - NJW-RR 2007, 628).*)

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IBRRS 2007, 3990
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung b. Fristversäumung

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 162/06

1. Vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Berufungskläger rechtliches Gehör zu gewähren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und BGH Beschluss vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92 - NJW 1994, 392).*)

2. Das gilt auch dann, wenn ein früherer Prozessbevollmächtigter des Rechtsmittelführers sein Mandat während der noch laufenden Begründungsfrist niedergelegt hat. Den notwendigen Hinweis hat das Berufungsgericht dann nach § 87 Abs. 1 ZPO an den bisherigen Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu richten.*)

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IBRRS 2007, 3988
ImmobilienImmobilien
Beschaffung der Unterlagen nach Löschung: Vollzugsgebühr!

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 113/06

Für die Beschaffung der Unterlagen für die nach einem Grundstückskaufvertrag geschuldete Löschung von Grundpfandrechten fällt eine Vollzugsgebühr, keine Betreuungsgebühr an.*)

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IBRRS 2007, 3987
ProzessualesProzessuales
Versendung eines Frist wahrenden Schriftsatzes per Telefax

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 32/07

1. Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist. Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 und vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - FamRZ 2006, 1104).*)

2. Eine diesen Anforderungen genügende Ausgangskontrolle kann sich entweder aus einer allgemeinen Kanzleianweisung oder aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben. Fehlt es an einer entsprechenden allgemeinen Kanzleianweisung, muss sich die Einzelanweisung, einen Schriftsatz sogleich per Telefax an das Rechtsmittelgericht abzusenden, in gleicher Weise auf die Ausgangskontrolle erstrecken.*)

3. Ein früheres Verschulden einer Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten schließt die Wiedereinsetzung dann nicht aus, wenn seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, der Partei oder ihrem Vertreter nicht zuzurechnendes Ereignis entfällt (sog. überholende Kausalität).*)

4. Dem Rechtsmittelführer dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden, die seitens der Deutschen Post AG für den Normalfall festgelegt werden. In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (im Anschluss an BGH Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f.*)

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IBRRS 2007, 3983
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar

BGH, Beschluss vom 10.07.2007 - VIII ZB 73/06

Der aus dem Gebot der Rechtsmittelklarheit abgeleitete Grundsatz, dass der vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Wohnsitz einer Partei in der Berufungsinstanz ungeprüft zugrunde zu legen ist, gilt auch dann, wenn der Rechtsmittelführer in der Berufungsinstanz einen anderen (zusätzlichen) eigenen Wohnsitz angibt als im Verfahren vor dem Amtsgericht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073).*)

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IBRRS 2007, 3976
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Protokollurteil ist von allen Richtern zu unterschreiben!

BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 164/03

1. Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.*)

2. Es genügt nicht, folgende Urkunden miteinander zu verbinden:

a) ein Sitzungsprotokoll, das zwar neben den Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Angaben enthält, aber allein vom Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben ist,

b) ein zuvor von allen mitwirkenden Richtern unterschriebenes Blatt, das lediglich die Bezeichnung des Gerichts, das Aktenzeichen und die Entscheidungsformel enthält. (Festhaltung an BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05 - NJW-RR 2007, 141 ff.)*)

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IBRRS 2007, 3974
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schein-Auslandsgesellschaft

BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - XII ZB 114/06

§ 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG ist nicht anwendbar, wenn eine Gesellschaft einen allgemeinen Gerichtsstand (auch) im Inland hat (Schein-Auslandsgesellschaft, hier Limited Company). Auf den Umstand, dass sie in einem anderen Mitgliedsstaat der EU einen weiteren allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. Art. 60 Brüssel I-VO = EuGVVO), kommt es dann nicht an. Eine Berufung ist daher zum Landgericht, nicht zum Oberlandesgericht einzulegen.*)

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IBRRS 2007, 3972
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einlegung der Berufung unter Bedingung der Gewährung von PKH

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 31/07

1. Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; BGH Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).*)

2. Eine Berufung ist auch dann wirksam eingelegt, wenn ihre "Durchführung" von der Gewährung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht wird. Denn dann wird regelmäßig nicht die Einlegung der Berufung unter den Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung gestellt, sondern der Berufungskläger behält sich für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe die Rücknahme der Berufung vor (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553).*)

3. Selbst wenn die Berufung oder die Berufungsbegründung ursprünglich nur durch Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedingt und somit noch nicht wirksam erhoben war, kann der Berufungsführer die Bedingung nach der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO durch auslegungsbedürftige Erklärung gegenüber dem Berufungsgericht zurücknehmen.*)

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IBRRS 2007, 3965
ProzessualesProzessuales
Zinsen im Kostenfestsetzungsverfahren

LG Konstanz, Beschluss vom 22.08.2007 - 62 T 121/07

1. Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in vor dem 02.07.2007 eingegangenen Wohnungseigentumsverfahren hat durch den Einzelrichter zu erfolgen.

2. Die Änderung der Kostenvorschriften zu Verfahren nach § 43 WEG und Buchstabe c in Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 ändert an der Fortgeltung der früheren Vorschriften für abgeschlossene Verfahren nichts.

3. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind Zinsen in Verfahren nach § 43 WEG a.F. erst mit Rechtskraft zuzusprechen.

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IBRRS 2007, 3955
ImmobilienImmobilien
Betrug beim Hauskauf (fehlende Baugenehmigung)

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2007 - 8 U 118/06

a) Zur Zulässigkeit der titelergänzenden Feststellungsklage.*)

b) Kein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat.*)

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IBRRS 2007, 3949
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung: Wirtschaftliche Einheit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 W 77/06

1. Zinsen werden nach § 43 Abs. 1 GKG beim Gebührenstreitwert nicht berücksichtigt, wenn sie neben dem Hauptanspruch betroffen sind.

2. Das Freigabebegehren hinsichtlich sicherungszedierter Ansprüche unterliegt neben einer negativen Feststellungsklage bei wirtschaftlicher Einheit gemäß §§ 39 Abs. 1; 48 Abs. 1; 5 ZPO einem Addititionsverbot.

3. Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn der Kläger im Rahmen der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages neben der Rückzahlung geleisteter Zinsen und der Feststellung des Nichtbestehens des Darlehensvertrages die Rückabtretung sicherungszedierter Forderungen verlangt.

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IBRRS 2007, 3940
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mängeleinrede trotz Abtretung der Gewährleistungsansprüche?

BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 262/05

1. Ein neues Verteidigungsmittel kann nicht zurückgewiesen werden, wenn es durch einen gerichtlichen Hinweis veranlasst wurde.*)

2. Der Auftraggeber kann dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängeln der Werkleistung auch dann entgegenhalten, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354).*)




IBRRS 2007, 3938
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verlust des Entschädigungsanspruchs

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.04.2007 - 6 W 34/06

1. Die gerichtlichen Feststellungen, die in der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zum Verhalten eines Sachverständigen getroffen wurden, sind für das Gericht, welches über die Versagung des Vergütungsanspruchs zu entscheiden hat, nicht bindend.

2. Anders als im Ablehnungsverfahren, wo die Glaubhaftmachung des Vorliegens der Befangenheitsgründe genügt, kommt die Versagung des Vergütungsanspruchs nur in Betracht, wenn ein entsprechendes Fehlverhalten des Sachverständigen nachgewiesen ist.

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IBRRS 2007, 3930
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unterbliebene Ladung zum Ortstermin: Befangenheit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 104/07

Für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen genügt es, wenn dieser den Ortstermin ohne Mitwirkung des Antragsgegners durchführt, weil dies den Anschein der Parteilichkeit erweckt. Dabei ist es unerheblich, ob der Ausschluss der Partei an der Durchführung des Ortstermins auf einer unterlassenen Ladung oder darauf beruht, dass der Sachverständige zu oder kurz vor der Terminsstunde die Parteien offensichtlich noch nicht antrifft und er ohne angemessenes Zuwarten oder Rückfrage den Ortstermin durchführt.*)

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IBRRS 2007, 3918
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007 - 15 W 7/07

1. Vor Prozessbeginn erstattete Gutachten sind ausnahmsweise erstattungsfähig, soweit die angefallenen Kosten mit einem konkreten, bevorstehenden Rechtsstreit in einer unmittelbaren Beziehung stehen, also prozessbezogen waren. Das eingeholte Privatgutachten muss damit den Streitgegenstand des Bauprozesses betreffen.

2. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten, prozessbegleitenden Gutachtens können ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit erstattungsfähig sein, so wenn dadurch die fachunkundige Partei erst in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können.

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IBRRS 2007, 3914
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgeld trotz Abschluss eines Vergleichs?

KG, Beschluss vom 05.04.2007 - 12 W 19/07

Ein Ordnungsgeld gegen eine geladene Partei, die zwar nicht erscheint, aber gem. § 141 Abs. 3 ZPO durch einen informierten Rechtsanwalt vertreten wird, bezweckt nicht die Bestrafung eines Ungehorsams. Daher ist das Festsetzen eines Ordnungsgeldes trotz Abschlusses eines Vergleichs in Abwesenheit der Partei jedenfalls dann ermessensfehlerhaft, wenn es erst nach Widerruf des geschlossenen Vergleichs gegen die widerrufende Partei erfolgt.*)

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IBRRS 2007, 3911
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - § 101 ZPO setzt wirksamen Beitritt voraus

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2007 - 7 W 16/07

Eine Kostenentscheidung nach § 101 ZPO setzt einen wirksamen Beitritt eines Streitverkündeten voraus.*)

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IBRRS 2007, 3910
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anordnung des persönlichen Erscheinens und Ordnungsgeld

KG, Beschluss vom 20.04.2007 - 12 W 18/07

Ist das persönliche Erscheinen der Partei (hier GmbH) gem. § 141 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Form des Erscheinens ihres Geschäftsführers angeordnet und erscheint dieser gleichwohl nicht, so ist das Ordnungsgeld gegen die Partei - und nicht gegen den Geschäftsführer persönlich - festzusetzen. Die Kosten der erfolgreichen Beschwerde gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes sind Teil der Kosten des Rechtsstreits.*)

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IBRRS 2007, 3908
ProzessualesProzessuales
Abmahnschreiben im Wettbewerbsrecht: Zugang bedarf Beweises!

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2007 - 6 W 10/07

Auch für ein Abmahnschreiben im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass der Zugang des vollen Beweises bedarf und dafür der Beweis der Absendung nicht ausreicht. Die Vorlage des Sendeberichts des eigenen Fax-Gerätes genügt für die Beweisführung nicht, insoweit gilt kein Anscheinsbeweis für den Zugang der per Fax versandten Schrift.*)

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IBRRS 2007, 3907
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Landgericht für Erstbeschwerde zuständig

OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

1. In Wohnungseigentumssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die einen Schadensersatz- oder Aufopferungsanspruch zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung über die Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf vom 23.8.2006 - 3 Wx 64/06 = FGPrax 2007, 12).*)

2. Eine Rubrumsberichtigung scheidet aus, wenn als materielle Anspruchsgegner (hier: eines Schadensersatz- bzw. Aufopferungsanspruchs) sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Eigentümergemeinschaft als Verband in Betracht kommen.*)

3. Zum Ersatzanspruch eines Wohnungseigentümers aus Aufopferungsgesichtspunkten, dessen Laden im Erdgeschoß wegen statischer Probleme der Decke über längere Zeit nicht nutzbar ist.*)




IBRRS 2007, 3904
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung: Gebührenstreitwert

KG, Beschluss vom 28.04.2007 - 12 W 35/07

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach beendetem Mietvertrag bis zum - unbekannten - Zeitpunkt der Räumung ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bestimmen. In einfach gelagerten Fällen ist dieser Streitwert auf den 12fachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen. (Bestätigung der Auffassung des Senats im Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - und vom 20. Dezember 2006 - 12 W 66/06 -).*)

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IBRRS 2007, 3897
ProzessualesProzessuales
Antragsbefugnis des Nachbarn?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007 - 8 B 2477/06

1. Der Nachbar einer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlage ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch dann antragsbefugt, wenn die Behörde die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Anlagengenehmigung auf die Errichtung des Vorhabens beschränkt und nicht auch auf den Betrieb der Anlage erstreckt hat.*)

2. Führt eine vom Betreiber beantragte Änderung der Anlage zwar zu einer Reduzierung der Immissionsbelastungen, reicht das Ausmaß dieser Reduzierung aber nicht aus, um die Gesamtbelastung unter den Immissionswert zu senken (sog. Teilsanierung), kann die Anlagenänderung nach § 16 BImSchG genehmigungsfähig sein. Es spricht viel dafür, dass die Voraussetzungen, unter denen eine Teilsanierung genehmigt werden darf, mit den Anforderungen der Nr. 3.5.4 TA Luft korrelieren.*)

3. Nr. 3.5.4 Buchst. a TA Luft erfordert eine Gesamtbeurteilung der Immissionsbelastung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls nach einem objektiven Maßstab. Eine mit der Teilsanierung verbundene Erweiterung der Produktionskapazität dürfte der Genehmigungsfähigkeit nicht prinzipiell entgegenstehen. Ein Überwiegen des Verbesserungseffekts wird aber regelmäßig nicht angenommen werden können, wenn der durch eine verbesserte Anlagentechnik eröffnete Rahmen für mögliche Immissionsminderungen zum größeren Teil nicht zur Sanierung, sondern zur Betriebserweiterung genutzt, der Verbesserungseffekt also durch die Kapazitätserweiterung überwiegend aufgezehrt wird.*)

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IBRRS 2007, 3894
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beantragung der eigenen Anhörung zu stattgefundenem Gespräch

BAG, Beschluss vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

Hat ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden, kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt.*)

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IBRRS 2007, 3884
ProzessualesProzessuales
Rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers

BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - V ZB 3/07

1. § 47 Abs. 2 ZPO erlaubt nicht den Erlass einer Endentscheidung.*)

2. Die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers kann nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender - Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden; das gilt auch dann, wenn der Rechtspfleger davon abgesehen hat, das Ablehnungsgesuch vor der Entscheidung über den Zuschlag selbst als unzulässig zu verwerfen.*)

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IBRRS 2007, 3882
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 21.05.2007 - II ZR 266/04

1. Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn der Tatrichter sich der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Substantiierung des Klägervortrags verschließt.*)

2. Streiten die Parteien eines aktienrechtlichen Anfechtungsrechtsstreits unter Vorlage einander in wesentlichen Punkten widersprechender Privatgutachten über komplexe fachspezifische Fragen der Unternehmensbewertung, so darf der Tatrichter, wenn er - wie im Regelfall - über keine eigene Sachkunde verfügt bzw. eine solche nicht dargelegt hat, nicht ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem Vortrag einer Partei zu Lasten der anderen den Vorzug geben.*)

3. Ist bei einer Verschmelzung mit Kapitalerhöhung (hier: § 69 UmwG) durch deren Eintragung in das Register aufgrund einer Freigabeentscheidung gemäß § 16 Abs. 3 UmwG nicht nur die Verschmelzung selbst, sondern auch der notwendige "Annex" der Kapitalerhöhung unumkehrbar wirksam geworden, so ist die Weiterführung der Anfechtungsklage des Hauptprozesses im Hinblick auf die in § 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG normierte Schadensersatzpflicht auch in Bezug auf den "Annexbeschluss" zur Kapitalerhöhung zulässig.*)

4. Zur Wahrung der schriftlichen Form des Verschmelzungsberichts gemäß § 8 Abs. 1 UmwG bei dessen Unterzeichnung durch Organmitglieder (nur) in vertretungsberechtigter Zahl und zur Relevanz eines etwaigen diesbezüglichen Formmangels.*)

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IBRRS 2007, 3877
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Urkunden-Vorlage

BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05

1. Eine zivilprozessuale Pflicht zur Vorlage von Urkunden der nicht beweisbelasteten Partei kann sich nur aus den speziellen Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO oder aus einer Anordnung des Gerichts nach § 142 Abs. 1 ZPO, nicht aber aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast ergeben.*)

2. § 142 Abs. 1 ZPO ist auch anwendbar, wenn sich der beweispflichtige Prozessgegner auf eine Urkunde bezogen hat, die sich im Besitz der nicht beweisbelasteten Partei befindet.*)

3. Es stellt einen Ermessensfehler dar, wenn das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 ZPO eine Anordnung der Urkundenvorlegung überhaupt nicht in Betracht zieht.*)

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IBRRS 2007, 3876
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ersetzung einer zerstörten Gerichtsentscheidung

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 92/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3870
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit nach Luganer Abkommen

BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - X ZR 15/05

Im Anwendungsbereich des Luganer Übereinkommens wird die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründet, wenn sich der Beklagte in der Berufungsinstanz zur Sache einlässt, ohne eine in erster Instanz erhobene Zuständigkeitsrüge zu wiederholen.*)

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IBRRS 2007, 3869
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anerkenntnisurteil im Unterhaltsprozess

BGH, Urteil vom 04.07.2007 - XII ZR 251/04

Auch die materielle Rechtskraft eines im Unterhaltsprozess ergangenen Anerkenntnisurteils führt grundsätzlich zur Bindungswirkung. Wird die Abänderung eines solchen Urteils verlangt, so kommt es für die Frage, ob eine wesentliche Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse eingetreten ist, auf die dem Anerkenntnisurteil zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände an.*)

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IBRRS 2007, 3868
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 28/07

Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde entsprechend § 321 a ZPO ist auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügegesetzes möglich, wenn in der Beschwerdeentscheidung durch willkürliche Nichtzulassung Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529).*)

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