Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 3615
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung in Kartellverwaltungssachen

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVZ 9/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3611
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens

BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZB 4/07

1. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei zur Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 141 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist aufzuheben, wenn im Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits keine Fragen zum Sachverhalt offen geblieben sind und der Rechtsstreit ohne weiteren Vortrag durch Urteil entschieden wird.*)

2. Die Verhängung eines Ordnungsgelds gegen eine trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene Partei ist in einem solchen Fall unzulässig.*)

3. Zur Entscheidung über die Kosten eines erfolgreichen Rechtsmittels, das zur Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses führt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3607
ProzessualesProzessuales
Bürgschaft - Erlassvertrag zu Gunsten Dritter zulässig?

BGH, Beschluss vom 26.06.2007 - XI ZR 201/06

1. Es kommt im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.

2. Für ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch Zahlung (§ 362 BGB) ist der Beklagte darlegungs- und beweispflichtig.

3. Ein Erlassvertrag zu Gunsten Dritter ist im Hinblick auf dessen Verfügungscharakter nicht zulässig, so dass ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch einen in der Globalvereinbarung enthaltenen Erlassvertrag (§ 397 BGB) zu Gunsten des Hauptschuldners oder zu Gunsten des Bürgen ausscheidet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3601
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - IX ZR 35/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3600
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitbeitritt nach Streitverkündung kann unzulässig sein!

OLG München, Urteil vom 03.07.2007 - 9 U 4446/06

Auch nach einer Streitverkündung ist der Streitbeitritt des Streitverkündungsempfängers rechtmissbräuchlich und daher zurückzuweisen, wenn das Prozessergebnis, an dem der Streitverkündungsempfänger ein rechtliches Interesse hat, auch ohne sein Zutun aufgrund des Prozessverhaltens des Klägers eintreten wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3598
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Erfüllung d. Betriebspflicht: Titel trotz Leistungsunfähigkeit

OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2007 - 2 W 56/07

1. Die vertraglich vereinbarte Betriebspflicht entfällt nicht schon deshalb, weil die Fortführung des Betriebes zur Folge hätte, dass Verluste erwirtschaftet werden.*)

2. Der Vermieter eines Ladenlokals ist mit Rücksicht auf § 893 ZPO nicht gehindert, einen Titel über seinen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Erfüllung der Betriebspflicht zu erstreiten, auch wenn auf Grund der aktuellen finanziellen Leistungsunfähigkeit des Mieters die Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO voraussichtlich ins Leere laufen wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3590
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Befangenheit: Gutachten kann gleichwohl verwertbar sein

BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - VII ZB 18/06

Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seiner vor der Ablehnung erstatteten Gutachten nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund durch eine unzulässige Streitverkündung an den Sachverständigen in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3588
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarerklärung eines finnischen Schiedsspruchs

OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2007 - 8 Sch 6/06

1. Hat der Schiedskläger zunächst ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten im Inland gegen den späteren Schiedsbeklagten eingeleitet und nach Abweisung der Klage als unzulässig wegen Bestehens einer Schiedsabrede selbst ein Schiedsverfahren im Ausland unter Bezugnahme auf die Schiedsabrede eingeleitet, in dessen Verlauf der Schiedsbeklagte erfolgreich Widerklage erhoben hat, so kann der unterlegene Schiedskläger sich in dem späteren Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs (hier: Finnland) wegen der Rechtskraft des inländischen Urteils sowie unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht mehr auf das Fehlen einer Schiedsabrede berufen.*)

2. Zu den Voraussetzungen der fehlenden Anerkennung des Schiedsspruch wegen Versagung des rechtlichen Gehörs, Art. V Abs. 1b) UNÜ, und des Verstoßes gegen den ordre public, Art. V Abs. 2b) UNÜ, wegen gerügter Befangenheit des Schiedsrichters (hier: verneint).*)

3. Ein ausländischer Schiedsspruch kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren hinsichtlich eines unbestimmten Zinsausspruchs konkretisiert werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3584
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsvollstreckung bei Suizidgefahr

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 28/07

1. Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).*)

2. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hat der Tatrichter, bevor er die Unterbringung anregt, stets zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung durch ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen begegnet werden kann. Bei der gebotenen Abwägung mit den Interessen des Gläubigers (und gegebenenfalls des Erstehers) sind die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung und die voraussichtliche Dauer zu berücksichtigen.*)

3. Regt das Vollstreckungsgericht bei den zuständigen Stellen eine Unterbringung an, sollte es darauf hinweisen, dass die staatliche Aufgabe des Lebensschutzes des Schuldners nicht in einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung gelöst werden kann und dass daher die Zwangsvollstreckung fortzusetzen sein wird, wenn die für den Lebensschutz primär zuständigen Stellen Maßnahmen zum Schutz des Schuldners nicht für notwendig erachten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3582
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZA 37/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZA 42/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3580
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZB 182/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3578
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Eintragung einer Vorfrist

BGH, Beschluss vom 06.12.2006 - XII ZB 99/06

1. Die Eintragung einer Vorfrist ist für die Berufungsfrist - im Gegensatz zur Berufungsbegründungsfrist - grundsätzlich nicht erforderlich. Wenn der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers gleichwohl auch hinsichtlich der Berufungsfrist mit einer doppelten Fristenkontrolle eine über das gebotene Maß hinausgehende organisatorische Sicherung angeordnet hat, kann dies jedenfalls nicht zu einer Verschärfung der ihn treffenden Sorgfaltspflichten führen.

2. Ein Gericht, das ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör dieser Prozesspartei.

3. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3577
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZB 9/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3574
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 22.11.2006 - XII ZR 58/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3556
ProzessualesProzessuales
Familienrecht

BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 82/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3553
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Streitwert und Mehrwertsteuer bei der Miete

KG, Beschluss vom 15.01.2007 - 12 W 5/07

Bei Festsetzung des Streitwerts ist nicht vom Nettobetrag der Miete auszugehen, sondern insoweit gehört zur Miete auch die Mehrwertsteuer.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3548
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung gegen EB erst mit Entgegennahme des Urteils

BFH, Beschluss vom 21.02.2007 - VII B 84/06

1. Die Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO ist nicht bereits mit der Einlegung in ein Postfach des Anwalts oder mit dem Eingang in der Kanzlei des Bevollmächtigten bewirkt, sondern erst dann, wenn der Anwalt es entgegengenommen und seinen Willen dahin gebildet hat, die Übersendung des Urteils mit der Post als Zustellung gelten zu lassen.*)

2. Erklärt der Rechtsanwalt, dass ihm ein Urteil nicht oder erst zu einem bestimmten Tag zugegangen sei, so besteht in der Regel kein Grund, dem zu misstrauen.*)

3. Die Verletzung einer allenfalls standesrechtlich bestehenden Pflicht, ein für den Rechtsanwalt eingerichtetes Postfach werktäglich zu leeren und an diesen Tagen dort eingelegte Post ggf. mit dem Ergebnis, dass eine Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt, entgegenzunehmen, wirkt sich nicht dahin aus, dass die Zustellung als an dem Tag bewirkt anzusehen ist, an dem das Urteil in das Postfach eingelegt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3545
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung wegen Übereifrigkeit?

OLG Celle, Beschluss vom 15.05.2007 - 13 W 46/07

Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die antragstellende Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren mehrfach und nachdrücklich dazu zu bewegen versucht, nicht die von der Antragstellerin gewünschte Feststellung der Mängel vorzunehmen, sondern sogleich die Mängelbeseitigung durch die streitverkündeten Bauunternehmen zuzulassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 5397
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZR 87/05

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3531
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Beschwerde gegen die Widerrufsentscheidung der Patentabteilung

BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - X ZB 41/03

a) Hat das Prozessgericht die Sequestration eines Patents angeordnet, das sich im Einspruchsverfahren befindet, so ist der Sequester befugt, in Vertretung des Patentinhabers Beschwerde gegen die Widerrufsentscheidung der Patentabteilung einzulegen.*)

b) Wie im Nichtigkeitsverfahren ist auch im Einspruchsverfahren § 265 Abs. 2 ZPO mit der Folge entsprechend anzuwenden, dass ein Einzelrechtsnachfolger des Patentinhabers ohne Zustimmung des Einsprechenden nicht berechtigt ist, in die Verfahrensstellung des Patentinhabers einzutreten.*)

c) Der Einzelrechtsnachfolger des Patentinhabers ist berechtigt, dem Einspruchsverfahren als Streithelfer des Patentinhabers beizutreten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3527
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nach § 545 II ZPO keine Überprüfung durch das Revisionsgericht

BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - II ZR 133/06

Die Frage der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ist gemäß § 545 Abs. 2 ZPO der Nachprüfung durch das Revisionsgericht auch dann entzogen, wenn das Berufungsgericht, das die Zuständigkeitsfrage in Übereinstimmung mit dem Erstgericht beurteilt hat, wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3513
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilurteil über Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.08.2006 - 1 U 620/06-34

1. Ein Teilurteil über die Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.

2. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3511
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Werklohnklage: Teilurteil über Auszahlung des Einbehalts?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.08.2006 - 1 U 620/05-213

Ein Teilurteil über die Auszahlung des Bareinbehalts nach Stellung einer Austauschsicherheit ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3509
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Protokollberichtigung kann Verfahrensrüge Grundlage entziehen

BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - GSSt 1/06

1. Durch eine zulässige Berichtigung des Protokolls kann auch zum Nachteil des Beschwerdeführers einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage entzogen werden.*)

2. Die Urkundspersonen haben in einem solchen Fall vor einer beabsichtigten Protokollberichtigung zunächst den Beschwerdeführer anzuhören. Widerspricht er der beabsichtigten Berichtigung substantiiert, sind erforderlichenfalls weitere Verfahrensbeteiligte zu befragen. Halten die Urkundspersonen trotz des Widerspruchs an der Protokollberichtigung fest, ist ihre Entscheidung hierüber mit Gründen zu versehen.*)

3. Die Beachtlichkeit der Protokollberichtigung unterliegt im Rahmen der erhobenen Verfahrensrüge der Überprüfung durch das Revisionsgericht. Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3501
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - 10 W 16/07

Zur Frage, wann die Hinzuziehung eines Privatgutachters erforderlich ist, um eine sachgerechte Verteidigung der Partei zu ermöglichen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3482
ProzessualesProzessuales
Ablehnung des Obmanns wegen Besorgnis der Befangenheit

OLG Dresden, Beschluss vom 20.03.2007 - 11 Sch 3/07

1. Zur Problematik der Ablehnung des Obmanns wegen Besorgnis der Befangenheit.

2. Ein Satz von 150,00 EUR/Stunde netto ist nicht geeignet, um bei Berücksichtigung der Bürokosten das Einkommen eines Richters bei staatlichen Gerichten zu erzielen. Das aber wird ein Schiedsrichter wohl verlangen dürfen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3479
ProzessualesProzessuales
Anwaltsrecht - Anwaltsreisekostenerstattung

BGH, Beschluss vom 23.01.2007 - I ZB 42/06

Beauftragt ein Unternehmen zur Führung eines Prozesses bei einem auswärtigen Gericht einen Rechtsanwalt an dem Ort, an dem sich zwar nicht der Sitz des Unternehmens befindet, an dem die Sache aber nach der unternehmensinternen Organisation vorprozessual bearbeitet worden ist, sind die Reisekosten dieses Anwalts nach denselben Grundsätzen zu erstatten wie im Falle der Beauftragung eines am Sitz des Unternehmens ansässigen Rechtsanwalts.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3476
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Bauprodukte - Kein subjektiver Privatrechtsschutz im Bauproduktebereich

EuGH, Urteil vom 07.06.2007 - Rs. C-80/06

Ein Einzelner kann sich in einem gegen einen anderen Einzelnen geführten Rechtsstreit über vertragliche Haftung nicht darauf berufen, dass Letzterer gegen die Vorschriften in den Art. 2 und 3 sowie in den Anhängen II und III der Entscheidung 1999/93/EG der Kommission vom 25. Januar 1999 über das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität von Bauprodukten gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates betreffend Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Tore und Beschläge verstoßen habe.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 5276
ProzessualesProzessuales
"Stinkefinger" rechtfertigt keinen Verzicht auf eine Anhörung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.05.2007 - 4 W 365/07

1. Vor der Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Ungebühr nach § 178 Abs. 1 GVG muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen.*)

2. Auf eine Anhörung kann nur in seltenen Ausnahmefällen verzichtet werden, soweit der Betroffene sich einer Anhörung entzieht oder dem Gericht eine Anhörung wegen der Art und der Intensität der Ungebühr nicht zugemutet werden kann. Dies ist bei einem ausgestreckten Mittelfinger nicht der Fall.*)

3. Da das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 GKG das Gerichtsverfassungsgesetz nicht erwähnt, ergeht eine Beschwerde nach § 181 GVG gerichtsgebührenfrei (Anschluss an KG, Beschluss vom 06.03.2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock, OLGR 2006, 149; gegen OLG Zweibrücken, MDR 2005, 531).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3467
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.05.2006 - X ZR 11/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3463
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Patentnichtigkeitsberufungsverfahren

BGH, Urteil vom 24.04.2007 - X ZR 201/02

1. Eine Klageerweiterung ist im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren stets zuzulassen, wenn der Beklagte einwilligt oder der Bundesgerichtshof die Klageerweiterung für sachdienlich hält.*)

2. Die Vorschriften des § 529 Abs. 1 und des § 531 Abs. 2 ZPO sind im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren nicht entsprechend anwendbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3460
ProzessualesProzessuales
Bestellung von neuem Prozessbevollmächtigten zugleich Widerruf?

BGH, Beschluss vom 30.05.2007 - XII ZB 82/06

1. Legen namens der unterlegenen Partei zwei Prozessbevollmächtigte unabhängig voneinander Berufung ein und nimmt einer von ihnen später "die Berufung" ohne einschränkenden Zusatz zurück, so bewirkt dies den Verlust des Rechtsmittels.*)

2. In der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten nur dann gesehen werden, wenn darin zum Ausdruck kommt, dass der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll (Festhaltung an Senatsbeschluss vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 567/80 - NJW 1980, 2309 f.). Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Prozessbevollmächtigter Berufung einlegt und im Rubrum der Berufungsschrift ausschließlich sich selbst als Prozessbevollmächtigten bezeichnet, der erstinstanzlich tätige Prozessbevollmächtigte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht seinerseits Berufung eingelegt hatte (Abgrenzung zu BSG NJW 1990, 600).*)

3. Die Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils setzt nicht voraus, dass der Ausfertigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eine Datumsangabe enthält (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84 - VersR 1985, 503 und Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 18. März 1993 - VII ZB 8/92 - NJW-RR 1993, 956).*)

4. Auch wenn ein Prozessbevollmächtigter die Berufung ohne oder entgegen einer Weisung des Mandanten zurückgenommen hat, kann für eine erneut, aber verspätet eingelegte Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. April 1998 - V ZB 6/98 - NJW-RR 1998, 1446).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3456
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.05.2007 - X ZR 92/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3454
ImmobilienImmobilien
Unwirksamkeit eines unernstlichen Gebots eines Gläubigers

BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 83/06

1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, der von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern nur erreichen will, dass einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist unwirksam und deshalb nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.

2. Das Eigengebot ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam, wenn es ausschließlich zu dem Zweck abgegeben wurde, die Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG in einem neuen Versteigerungstermin zu Fall zu bringen.

3. Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt auch im Verfahrensrecht, und zwar sowohl im Erkenntnis- wie im Vollstreckungsverfahren. Er verpflichtet die Parteien zu redlicher Prozessführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse. Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten, aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient.

4. Die Ausübung des Rechts auf Abgabe von Geboten ist daher rechtsmissbräuchlich, wenn der Bieter an der Ausübung nicht interessiert ist, sondern andere, rechtlich zu missbilligende Zwecke verfolgt. Dies ist der Fall, wenn das Gebot von einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters abgegeben wird, um die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3452
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirken vorprozessual aufgewendete Kosten werterhöhend?

BGH, Beschluss vom 15.05.2007 - VI ZB 18/06

Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend (Anschluss BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3450
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZR 268/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3437
ProzessualesProzessuales
Zivilverfahrensrecht - Auf Berufsunfähigkeitsrentenzahlung beschränktes Urteil

BGH, Urteil vom 23.05.2007 - IV ZR 3/06

Die Rechtskraft eines auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente beschränkten Urteils erstreckt sich nicht auf die vertraglich neben der Rente zugesagten Überschussanteile.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3424
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beseitigungsverlangen: Bestimmung des Beschwerdewerts

OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - 34 Wx 67/07

Beschwer eines Wohnungseigentümers bei der Abweisung seines Antrags, ein auf einer Ziergarten-Sondernutzungsfläche aufgestelltes Rankgerüst zu beseitigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3419
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann liegt Befangenheit vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.2007 - 21 W 19/07

Zu der Frage, wann ein Sachverständiger befangen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3414
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 96/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3413
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - V ZR 142/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3412
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streit über Wirksamkeit eines Prozessvergleichs: Streitwert

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZR 160/06

Der Wert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge. Das gilt aber nur, wenn die Anfechtung des Vergleichs den Rechtsstreit auf den ursprünglichen Streitstand zurückführt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3411
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 38/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3410
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtzulassung von Beweismitteln

BGH, Beschluss vom 19.10.2006 - V ZR 100/06

Mit Blick auf die einschneidenden Folgen, die mit der Nichtzulassung von Beweismitteln einhergehen, ist eine ausdrücklich zu begründende Entscheidung des Berufungsgerichts erforderlich, wobei der betroffenen Partei vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Ein Novenausschluss scheitert daran, dass es sich bei dem wiederaufgegriffenen Beweisangebot nicht um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO handelt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3408
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Unbeachtlichkeit eines Zeugenbeweisantritts

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZR 90/06

1. Einem Beweisanerbieten durch Vernehmung eines Zeugen zu einer solchen Behauptung ist grundsätzlich nur stattzugeben, wenn vorgetragen wird, woher der Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis hat. Dieser Vortrag kann auch implizit erfolgen, wie bei der Benennung des beurkundenden Notars als Zeugen.

2. Eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB ist zu beachten, auch ohne dass der Kläger sich bisher hierauf berufen hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3406
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZR 271/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3405
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZR 131/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3404
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Korrektur des Rubrums

BGH, Beschluss vom 15.11.2006 - XII ZR 109/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3402
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - V ZR 202/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext