Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 3578BGH, Beschluss vom 06.12.2006 - XII ZB 99/06
1. Die Eintragung einer Vorfrist ist für die Berufungsfrist - im Gegensatz zur Berufungsbegründungsfrist - grundsätzlich nicht erforderlich. Wenn der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers gleichwohl auch hinsichtlich der Berufungsfrist mit einer doppelten Fristenkontrolle eine über das gebotene Maß hinausgehende organisatorische Sicherung angeordnet hat, kann dies jedenfalls nicht zu einer Verschärfung der ihn treffenden Sorgfaltspflichten führen.
2. Ein Gericht, das ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör dieser Prozesspartei.
3. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.
VolltextIBRRS 2007, 3577
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZB 9/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3574
BGH, Beschluss vom 22.11.2006 - XII ZR 58/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3556
BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 82/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3553
KG, Beschluss vom 15.01.2007 - 12 W 5/07
Bei Festsetzung des Streitwerts ist nicht vom Nettobetrag der Miete auszugehen, sondern insoweit gehört zur Miete auch die Mehrwertsteuer.*)
VolltextIBRRS 2007, 3548
BFH, Beschluss vom 21.02.2007 - VII B 84/06
1. Die Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO ist nicht bereits mit der Einlegung in ein Postfach des Anwalts oder mit dem Eingang in der Kanzlei des Bevollmächtigten bewirkt, sondern erst dann, wenn der Anwalt es entgegengenommen und seinen Willen dahin gebildet hat, die Übersendung des Urteils mit der Post als Zustellung gelten zu lassen.*)
2. Erklärt der Rechtsanwalt, dass ihm ein Urteil nicht oder erst zu einem bestimmten Tag zugegangen sei, so besteht in der Regel kein Grund, dem zu misstrauen.*)
3. Die Verletzung einer allenfalls standesrechtlich bestehenden Pflicht, ein für den Rechtsanwalt eingerichtetes Postfach werktäglich zu leeren und an diesen Tagen dort eingelegte Post ggf. mit dem Ergebnis, dass eine Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt, entgegenzunehmen, wirkt sich nicht dahin aus, dass die Zustellung als an dem Tag bewirkt anzusehen ist, an dem das Urteil in das Postfach eingelegt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3545
OLG Celle, Beschluss vom 15.05.2007 - 13 W 46/07
Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die antragstellende Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren mehrfach und nachdrücklich dazu zu bewegen versucht, nicht die von der Antragstellerin gewünschte Feststellung der Mängel vorzunehmen, sondern sogleich die Mängelbeseitigung durch die streitverkündeten Bauunternehmen zuzulassen.*)
VolltextIBRRS 2007, 5397
BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZR 87/05
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2007, 3531
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - X ZB 41/03
a) Hat das Prozessgericht die Sequestration eines Patents angeordnet, das sich im Einspruchsverfahren befindet, so ist der Sequester befugt, in Vertretung des Patentinhabers Beschwerde gegen die Widerrufsentscheidung der Patentabteilung einzulegen.*)
b) Wie im Nichtigkeitsverfahren ist auch im Einspruchsverfahren § 265 Abs. 2 ZPO mit der Folge entsprechend anzuwenden, dass ein Einzelrechtsnachfolger des Patentinhabers ohne Zustimmung des Einsprechenden nicht berechtigt ist, in die Verfahrensstellung des Patentinhabers einzutreten.*)
c) Der Einzelrechtsnachfolger des Patentinhabers ist berechtigt, dem Einspruchsverfahren als Streithelfer des Patentinhabers beizutreten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3527
BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - II ZR 133/06
Die Frage der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ist gemäß § 545 Abs. 2 ZPO der Nachprüfung durch das Revisionsgericht auch dann entzogen, wenn das Berufungsgericht, das die Zuständigkeitsfrage in Übereinstimmung mit dem Erstgericht beurteilt hat, wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3513
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.08.2006 - 1 U 620/06-34
1. Ein Teilurteil über die Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.
2. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig.
VolltextIBRRS 2007, 3511
OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.08.2006 - 1 U 620/05-213
Ein Teilurteil über die Auszahlung des Bareinbehalts nach Stellung einer Austauschsicherheit ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.
VolltextIBRRS 2007, 3509
BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - GSSt 1/06
1. Durch eine zulässige Berichtigung des Protokolls kann auch zum Nachteil des Beschwerdeführers einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage entzogen werden.*)
2. Die Urkundspersonen haben in einem solchen Fall vor einer beabsichtigten Protokollberichtigung zunächst den Beschwerdeführer anzuhören. Widerspricht er der beabsichtigten Berichtigung substantiiert, sind erforderlichenfalls weitere Verfahrensbeteiligte zu befragen. Halten die Urkundspersonen trotz des Widerspruchs an der Protokollberichtigung fest, ist ihre Entscheidung hierüber mit Gründen zu versehen.*)
3. Die Beachtlichkeit der Protokollberichtigung unterliegt im Rahmen der erhobenen Verfahrensrüge der Überprüfung durch das Revisionsgericht. Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung.*)
VolltextIBRRS 2007, 3501
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - 10 W 16/07
Zur Frage, wann die Hinzuziehung eines Privatgutachters erforderlich ist, um eine sachgerechte Verteidigung der Partei zu ermöglichen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3482
OLG Dresden, Beschluss vom 20.03.2007 - 11 Sch 3/07
1. Zur Problematik der Ablehnung des Obmanns wegen Besorgnis der Befangenheit.
2. Ein Satz von 150,00 EUR/Stunde netto ist nicht geeignet, um bei Berücksichtigung der Bürokosten das Einkommen eines Richters bei staatlichen Gerichten zu erzielen. Das aber wird ein Schiedsrichter wohl verlangen dürfen.
VolltextIBRRS 2007, 3479
BGH, Beschluss vom 23.01.2007 - I ZB 42/06
Beauftragt ein Unternehmen zur Führung eines Prozesses bei einem auswärtigen Gericht einen Rechtsanwalt an dem Ort, an dem sich zwar nicht der Sitz des Unternehmens befindet, an dem die Sache aber nach der unternehmensinternen Organisation vorprozessual bearbeitet worden ist, sind die Reisekosten dieses Anwalts nach denselben Grundsätzen zu erstatten wie im Falle der Beauftragung eines am Sitz des Unternehmens ansässigen Rechtsanwalts.*)
VolltextIBRRS 2007, 3476
EuGH, Urteil vom 07.06.2007 - Rs. C-80/06
Ein Einzelner kann sich in einem gegen einen anderen Einzelnen geführten Rechtsstreit über vertragliche Haftung nicht darauf berufen, dass Letzterer gegen die Vorschriften in den Art. 2 und 3 sowie in den Anhängen II und III der Entscheidung 1999/93/EG der Kommission vom 25. Januar 1999 über das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität von Bauprodukten gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates betreffend Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Tore und Beschläge verstoßen habe.*)
VolltextIBRRS 2007, 5276
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.05.2007 - 4 W 365/07
1. Vor der Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Ungebühr nach § 178 Abs. 1 GVG muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen.*)
2. Auf eine Anhörung kann nur in seltenen Ausnahmefällen verzichtet werden, soweit der Betroffene sich einer Anhörung entzieht oder dem Gericht eine Anhörung wegen der Art und der Intensität der Ungebühr nicht zugemutet werden kann. Dies ist bei einem ausgestreckten Mittelfinger nicht der Fall.*)
3. Da das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 GKG das Gerichtsverfassungsgesetz nicht erwähnt, ergeht eine Beschwerde nach § 181 GVG gerichtsgebührenfrei (Anschluss an KG, Beschluss vom 06.03.2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock, OLGR 2006, 149; gegen OLG Zweibrücken, MDR 2005, 531).*)
VolltextIBRRS 2007, 3467
BGH, Beschluss vom 16.05.2006 - X ZR 11/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3463
BGH, Urteil vom 24.04.2007 - X ZR 201/02
1. Eine Klageerweiterung ist im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren stets zuzulassen, wenn der Beklagte einwilligt oder der Bundesgerichtshof die Klageerweiterung für sachdienlich hält.*)
2. Die Vorschriften des § 529 Abs. 1 und des § 531 Abs. 2 ZPO sind im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2007, 3460
BGH, Beschluss vom 30.05.2007 - XII ZB 82/06
1. Legen namens der unterlegenen Partei zwei Prozessbevollmächtigte unabhängig voneinander Berufung ein und nimmt einer von ihnen später "die Berufung" ohne einschränkenden Zusatz zurück, so bewirkt dies den Verlust des Rechtsmittels.*)
2. In der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten nur dann gesehen werden, wenn darin zum Ausdruck kommt, dass der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll (Festhaltung an Senatsbeschluss vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 567/80 - NJW 1980, 2309 f.). Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Prozessbevollmächtigter Berufung einlegt und im Rubrum der Berufungsschrift ausschließlich sich selbst als Prozessbevollmächtigten bezeichnet, der erstinstanzlich tätige Prozessbevollmächtigte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht seinerseits Berufung eingelegt hatte (Abgrenzung zu BSG NJW 1990, 600).*)
3. Die Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils setzt nicht voraus, dass der Ausfertigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eine Datumsangabe enthält (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84 - VersR 1985, 503 und Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 18. März 1993 - VII ZB 8/92 - NJW-RR 1993, 956).*)
4. Auch wenn ein Prozessbevollmächtigter die Berufung ohne oder entgegen einer Weisung des Mandanten zurückgenommen hat, kann für eine erneut, aber verspätet eingelegte Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. April 1998 - V ZB 6/98 - NJW-RR 1998, 1446).*)
VolltextIBRRS 2007, 3456
BGH, Beschluss vom 22.05.2007 - X ZR 92/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3454
BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 83/06
1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, der von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern nur erreichen will, dass einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist unwirksam und deshalb nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.
2. Das Eigengebot ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam, wenn es ausschließlich zu dem Zweck abgegeben wurde, die Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG in einem neuen Versteigerungstermin zu Fall zu bringen.
3. Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt auch im Verfahrensrecht, und zwar sowohl im Erkenntnis- wie im Vollstreckungsverfahren. Er verpflichtet die Parteien zu redlicher Prozessführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse. Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten, aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient.
4. Die Ausübung des Rechts auf Abgabe von Geboten ist daher rechtsmissbräuchlich, wenn der Bieter an der Ausübung nicht interessiert ist, sondern andere, rechtlich zu missbilligende Zwecke verfolgt. Dies ist der Fall, wenn das Gebot von einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters abgegeben wird, um die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren.
VolltextIBRRS 2007, 3452
BGH, Beschluss vom 15.05.2007 - VI ZB 18/06
Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend (Anschluss BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06).*)
VolltextIBRRS 2007, 3450
BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZR 268/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3437
BGH, Urteil vom 23.05.2007 - IV ZR 3/06
Die Rechtskraft eines auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente beschränkten Urteils erstreckt sich nicht auf die vertraglich neben der Rente zugesagten Überschussanteile.*)
VolltextIBRRS 2007, 3424
OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - 34 Wx 67/07
Beschwer eines Wohnungseigentümers bei der Abweisung seines Antrags, ein auf einer Ziergarten-Sondernutzungsfläche aufgestelltes Rankgerüst zu beseitigen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3419
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.2007 - 21 W 19/07
Zu der Frage, wann ein Sachverständiger befangen ist.
VolltextIBRRS 2007, 3414
BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 96/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3413
BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - V ZR 142/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3412
BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZR 160/06
Der Wert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge. Das gilt aber nur, wenn die Anfechtung des Vergleichs den Rechtsstreit auf den ursprünglichen Streitstand zurückführt.
VolltextIBRRS 2007, 3411
BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 38/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3410
BGH, Beschluss vom 19.10.2006 - V ZR 100/06
Mit Blick auf die einschneidenden Folgen, die mit der Nichtzulassung von Beweismitteln einhergehen, ist eine ausdrücklich zu begründende Entscheidung des Berufungsgerichts erforderlich, wobei der betroffenen Partei vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Ein Novenausschluss scheitert daran, dass es sich bei dem wiederaufgegriffenen Beweisangebot nicht um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO handelt.
VolltextIBRRS 2007, 3408
BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZR 90/06
1. Einem Beweisanerbieten durch Vernehmung eines Zeugen zu einer solchen Behauptung ist grundsätzlich nur stattzugeben, wenn vorgetragen wird, woher der Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis hat. Dieser Vortrag kann auch implizit erfolgen, wie bei der Benennung des beurkundenden Notars als Zeugen.
2. Eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB ist zu beachten, auch ohne dass der Kläger sich bisher hierauf berufen hat.
VolltextIBRRS 2007, 3406
BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZR 271/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3405
BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZR 131/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3404
BGH, Beschluss vom 15.11.2006 - XII ZR 109/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3402
BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - V ZR 202/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3401
BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - V ZR 199/06
Vermag sich das Berufungsgericht von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen, ist es an sie nicht gebunden, sondern zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet.
VolltextIBRRS 2007, 3400
BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZR 83/04
1. In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof können Kirchen und Religionsgemeinschaften eine Gebührenbefreiung nicht aus dem Landesrecht herleiten. Landesrechtliche Befreiungsvorschriften gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für das Verfahren vor den (ordentlichen) Gerichten des betreffenden Landes.
2. Nach § 1 Nr. 3 RG-GebFrhV sind in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof Kirchen, Pfarreien, Kaplaneien, Vikarien und Küstereien von der Zahlung der Gebühren befreit, wenn die Einnahmen die etatmäßigen Ausgaben nicht übersteigen.
3. Von Gerichtskosten befreit ist damit vor dem Bundesgerichtshof nur ein als rechtsfähiger Verein oder sonst in rechtsfähiger Form errichteter Träger von Kirchengut. Dazu gehört auch ein rechtsfähiger Verein, der Rechtsträger der Moschee einer muslimischen Glaubensgemeinde ist.
4.Von den Gerichtsgebühren befreit sind Kirchen nach § 1 Nr. 3 RG-GebFrhV aber nur, wenn sie bedürftig sind. Bedürftig sind Kirchen nach dieser Vorschrift nur, wenn ihre Einnahmen die etatmäßigen Ausgaben nicht übersteigen.
VolltextIBRRS 2007, 3398
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 170/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3397
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - V ZB 51/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3396
BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - V ZR 16/06
1. Ein zulässiges In-sich-Geschäft ist zwar nur wirksam, wenn es nach außen manifestiert wird. Dazu reicht aber seine schriftliche Fixierung aus. Die Grundsätze über den Vollmachtsmissbrauch sind auch auf In-sich-Geschäfte anzuwenden.
2. Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte. Es hat in einem solchen Fall auf seine (geänderte) Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen.
VolltextIBRRS 2007, 3395
BGH, Beschluss vom 27.03.2007 - VIII ZB 6/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3394
BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - V ZB 43/06
1. Es obliegt dem Rechtsbeschwerdeführer auszuführen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die betreffende Rechtsfrage umstritten ist und dass die tatsächlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Rechtsstreits nicht nur für die Vermögensinteressen der Parteien, sondern auch für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind.
2.Zur Rechtsfortbildung ist eine Entscheidung des Senats geboten, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen.
VolltextIBRRS 2007, 3393
BGH, Beschluss vom 05.07.2006 - VIII ZR 258/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3392
BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 15/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3391
BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZR 250/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3390
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - V ZB 170/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3387
BGH, Beschluss vom 23.05.2007 - XII ZB 92/06
Beschwerdeentscheidungen im Verfahren über die Ersetzung einer zerstörten oder abhanden gekommenen Gerichtsentscheidung unterliegen keiner weiteren Anfechtung. Gegen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann ein beschwerter Beteiligter mit der Anhörungsrüge (hier § 29 a FGG) vorgehen; für sonstige Einwendungen bleibt ihm nur die Möglichkeit der Gegenvorstellung.*)
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