Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 3189BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - IV ZR 320/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3186
BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - AnwZ (B) 18/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3185
BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZR 183/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3184
BGH, Urteil vom 17.05.2006 - VIII ZR 244/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3182
BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 168/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3181
BGH, Beschluss vom 13.09.2006 - XI ZR 31/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3179
BGH, Beschluss vom 17.10.2006 - VI ZR 174/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3178
BGH, Beschluss vom 30.04.2007 - II ZB 4/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3176
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZA 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3175
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZA 16/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3174
BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - AnwZ (B) 51/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3173
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZA 20/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3172
BGH, Beschluss vom 27.09.2006 - II ZB 20/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3171
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZA 34/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3170
BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZA 7/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3169
BGH, Beschluss vom 18.09.2006 - II ZA 1/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3168
BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - VI ZR 44/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3165
BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - III ZR 102/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3163
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZB 194/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3162
OLG Naumburg, Beschluss vom 30.08.2006 - 10 W 52/06
Zu den Voraussetzungen, unter denen prozessvorbereitende und prozessbegleitende Privatgutachten und Stellungnahmen (hier: eines Wirtschaftsberatungsunternehmens) im Kostenfeststellungsverfahren als notwendige Kosten zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung Berücksichtigung finden können.*)
VolltextIBRRS 2007, 3154
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2006 - 5 UF 288/05
Die abglelaufene Begründungsfrist kann nicht verlängert werden. Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn die versierte Fachangestellte den Ablauf der Begründungsfrist nicht vermerkt, der Rechtsanwalt den Fehler aber nicht bemerkt, obwohl ihm zur Kontrolle aller Fristen der Fristkalender täglich vorgelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3149
OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2006 - 14 U 71/06
1. Eine handschriftliche Einfügung in einer sonst maschinenschriftlich abgefassten Urkunde stellt jedenfalls dann eine Einschaltung iSd § 419 ZPO dar, wenn es nicht um die Ausfüllung von in dem maschinenschriftlich vorformulierten Text bewusst freigehaltenen Passagen, sondern um erkennbar nicht vorgesehene Zusätze geht.*)
2. Die Beweiskraft einer derartigen Urkunde ist als gänzlich aufgehoben anzusehen, wenn es sich bei der Einschaltung um den entscheidenden Passus der Urkunde handelt und nach dem Schriftbild möglich erscheint, dass der handschriftliche Text erst nach Leistung der Unterschriften eingefügt worden sein könnte.*)
VolltextIBRRS 2007, 3148
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.09.2006 - 16 W 86/06
Auch durch den Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird das Wahlrecht des § 35 ZPO für den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gemäß § 29 ZPO bindend ausgeübt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3141
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2006 - 24 W 59/06
Die Verlegung eines Termins kann nur unter ganz besonderen Umständen wie die Aussetzung des Verfahrens mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3140
BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - I ZB 82/06
1. Eine auf der Grundlage des § 87c Abs. 2 HGB ergangene Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszugs ist grundsätzlich nach § 887 ZPO zu vollstrecken.*)
2. Der titulierte Anspruch ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der erteilte Buchauszug formal den Anforderungen des Urteilsausspruchs entspricht; Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit des Buchauszugs ändern daran nichts. Ist ein Buchauszug, der hinsichtlich der erfassten Geschäfte formal vollständig ist, erteilt worden, kann der Gläubiger die Ergänzung des Buchauszugs verlangen, wenn Angaben über bestimmte Teilbezirke oder Zeiträume fehlen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3138
BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - XII ZB 10/07
Zur Höhe der Beschwer durch eine Verurteilung zur Auskunft im Rahmen des Zugewinnausgleichs.*)
VolltextIBRRS 2007, 3137
BGH, Beschluss vom 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06
Eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO kann auch erfolgen, wenn die Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO daran scheitert, dass das Geschäft nicht mehr geöffnet hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3136
BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - IX ZB 221/04
Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, gegen die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens Beschwerde zu erheben, wenn damit ein von ihm gestellter Antrag, das Verfahren mangels Kostendeckung einzustellen, abgelehnt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3107
BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 170/06
Die Terminsgebühr für die Berufungsinstanz (RVG-VV Nr. 3202) entsteht nicht, wenn das Berufungsgericht die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückweist. In diesem Fall kann die Terminsgebühr auch nicht durch eine Besprechung der Rechtsanwälte ohne Beteiligung des Gerichts entstehen (Fortführung von Senat, Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 110/06, Rdn. 19).*)
VolltextIBRRS 2007, 3103
BGH, Beschluss vom 14.12.2006 - I ZB 16/06
Ist Gegenstand der Zwangsvollstreckung ausschließlich die Herausgabe und Räumung einer unbeweglichen Sache, richtet sich die Zwangsvollstreckung nur nach §§ 885, 886 ZPO und nicht, auch nicht ergänzend, nach § 888 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2007, 3099
BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VI ZB 74/06
Zum Eingang einer Berufungsbegründung um 24:00 Uhr des letzten Tages der Berufungsbegründungsfrist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3090
BGH, Beschluss vom 09.05.2007 - IV ZB 26/06
Erklären Antragsteller und Antragsgegner übereinstimmend, ein gerichtlich angeordnetes, aber nicht mehr zu Ende geführtes selbständiges Beweisverfahren habe sich erledigt, und kommt es nicht zum Hauptsacheverfahren, ist kein Raum für eine Kostenentscheidung, auch nicht in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO.*)
VolltextIBRRS 2007, 3072
BGH, Beschluss vom 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
Gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Sprungrevision ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann möglich, wenn die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners nicht innerhalb der Sprungrevisionsfrist beim Revisionsgericht eingereicht worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3069
BGH, Beschluss vom 23.01.2007 - VI ZB 61/06
Über die Rechtsbeschwerde in einem Kostenfestsetzungsverfahren kann nicht mehr in der Sache entschieden werden, wenn die Kostengrundentscheidung in der höheren Instanz aufgehoben oder mit Wirkung für eine am Kostenfestsetzungsverfahren beteiligte Partei abgeändert worden ist. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und des Beschwerdeverfahrens haben in einem solchen Fall die Antragsteller des Kostenfestsetzungsverfahrens zu tragen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3065
BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - VIII ZR 82/06
Beglaubigungsabkommen Deutschland - Frankreich vom 13. September 1971*)
a) Die beglaubigte Abschrift einer französischen Akte erbringt regelmäßig den vollen Beweis für die Abgabe der darin beurkundeten Erklärungen.*)
b) Das Gericht darf die beglaubigte Abschrift einer französischen Akte nicht deshalb außer Betracht lassen, weil sie in französischer Sprache verfasst ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3064
BGH, Urteil vom 28.09.2006 - I ZR 198/03
Die Vorlage einer erst zehn Tage nach der Einlieferung einer Sendung erstellten Rechnung reicht für den Nachweis, dass die Sendung die in der Rechnung angegebenen Waren enthalten hat, nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2007, 3059
BGH, Urteil vom 25.04.2007 - XII ZR 58/06
Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach § 87 Abs. 1 ZPO dem Gegner und dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige der Bestellung eines neuen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. Das setzt voraus, dass der neu benannte Rechtsanwalt für das betreffende Verfahren postulationsfähig ist (§ 78 ZPO). Ist dies (noch) nicht der Fall, bleibt der früher bevollmächtigte Rechtsanwalt weiterhin zustellungsbevollmächtigt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3056
BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06
Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3048
BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - VIII ZB 75/06
Über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist zur Begründung eines Rechtsmittels ist erst und nur dann zu entscheiden, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Frist gewahrt ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3041
BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - XII ZB 179/06
Prozesskostenhilfe kann nach § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur für den jeweiligen Rechtszug (im kostenrechtlichen Sinne) bewilligt werden, nicht aber für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts "zwischen den Instanzen" (Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, Nr. 2100 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).*)
VolltextIBRRS 2007, 3036
BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - VI ZB 66/06
Zur Pflicht eines Rechtsanwalts, die Eintragung des Fristendes für eine Berufungsbegründung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wenn ihm die Handakte aufgrund einer notierten Vorfrist vorgelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3035
BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06
Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer dem Kläger die Prozesskosten auferlegenden Entscheidung nach § 93 ZPO. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast ist der Kläger lediglich gehalten, substantiiert darzulegen, dass das Abmahnschreiben abgesandt worden ist. Kann nicht festgestellt werden, ob das Abmahnschreiben dem Beklagten zugegangen ist oder nicht, ist für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO kein Raum.*)
VolltextIBRRS 2007, 3028
KG, Beschluss vom 12.10.2006 - 12 U 42/06
Die Begründung einer Berufung gegen ein bis zum Ablauf der Fünf-Monats-Frist noch nicht zugestelltes Urteil darf sich darauf beschränken, eben dies als prozessordnungswidrig zu rügen. Wenn schon durch eine derartige Rechtsmittelschrift die Zulassungsvoraussetzungen der Berufung erfüllt sind, sind weitere Rechtsmittel der Partei gegen dasselbe Urteil gegenstandslos. Eine Änderung von Berufungsanträgen nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist ist nur im Rahmen der vorhandenen Berufungsbegründung zulässig, also nur soweit dafür keine neuen Gründe nachgeschoben werden müssen. Eine nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist durch das Gericht gewährte Fristverlängerung ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2007, 3022
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2006 - 24 U 89/06
1. Soll das fernmündliche Angebot auf Abschluss eines Untermietvertrages mit dem Leasingnehmer von ihm schriftlich angenommen werden, so gilt eine nach den Umständen für die Schriftform benötigte Annahmefrist als eingeräumt.*)
2. Über einen erstmals in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag ist sachlich nicht zu entscheiden, wenn die Berufung gegen das den Hauptantrag abweisende Urteil gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3021
OLG Naumburg, Urteil vom 13.12.2006 - 6 U 74/06
1. Bei äußerlich unrichtiger Parteibezeichnung ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Prozesspartei anzusehen, das durch die fehlerhafte Bezeichnung nach dem objektiven Sinn betroffen werden soll (Anschluss an BGH, Urteil vom 15.01.2003 - XII ZR 300/99, NJW 2003, 1043 f.).*)
2. Wollen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts von vornherein eine Gesamthandsforderung geltend machen, die sie aufgrund ihres Zusammenschlusses in der GbR gemeinsam erworben haben, so ergibt sich ohne weiteres, dass die GbR Klägerin ist, auch wenn - etwa weil nach der früheren Rechtsprechung des BGH die GbR nicht als prozessführungsbefugt galt - die einzelnen Gesellschafter der GbR als Kläger angeführt sind. Es besteht auch dann Parteiidentität im Sinne des § 493 ZPO, wenn im Werklohnprozess die GbR als Klägerin und im vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahren die GbR-Gesellschafter als Antragsteller benannt sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 3014
KG, Beschluss vom 22.01.2007 - 12 W 4/07
Der Beschluss, durch den das Gesuch des Klägers, den gerichtlichen Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, durch das Landgericht als Berufungsgericht zurückgewiesen worden ist, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde zum Kammergericht anfechtbar (§ 567 Abs. 1 ZPO). Insoweit ist auch im Bereich der Ablehnung von Sachverständigen gem. § 406 Abs. 5 ZPO gesetzlich keine Ausnahme vorgesehen; Entsprechendes gilt für die Richterablehnung gem. § 46 Abs. 2 ZPO (KG, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 15 W 97/04 -).*)
VolltextIBRRS 2007, 3012
OLG Rostock, Urteil vom 11.05.2007 - 8 U 84/06
1. Ein dem Leistungsantrag stattgebendes Grundurteil erstreckt sich im Zweifel nicht auf den Feststellungsantrag.*)
2. Im Regressprozess gegen den Rechtsanwalt beurteilt sich die Frage, wie der Vorprozess richtigerweise entschieden worden wäre nach § 287 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2007, 3011
OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2007 - 8 U 1776/05
1. Erwirbt ein Vermieter durch fortgesetzten Gebrauch einer Mietsache durch den Insolvenzverwalter eine Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, ist ihm im Falle der erneuten Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Verwalter die Leistungsklage versagt; ihm bleibt die Möglichkeit, auf Feststellung seiner Forderung zu klagen.*)
2. Wendet der Insolvenzverwalter die Masseerschöpfung im Prozess ein, so hat er deren Eintritt darzulegen und zu beweisen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2970
OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 - 34 Sch 1/07
Ein Vergleich vor einem inländischen Schiedsgericht, der zwar von diesem protokolliert, aber nicht in der Form des Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut erlassen wurde, kann nicht für vollstreckbar erklärt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2965
BGH, Urteil vom 30.01.2007 - X ZR 156/02
1. Eine neue eingeschränkte Verteidigung wird von der Bestimmung des § 117 Abs. 1 PatG, die die Geltendmachung neuer Tatsachen und Beweismittel im Nichtigkeitsberufungsverfahren einschränkt, nicht erfasst (Bestätigung des Senatsurteils vom 21.03.1995 - X ZR 111/92 - Ballenformvorrichtung, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 - 1998, 250).*)
2. Dass ein Rechtsschutzbedürfnis für einen bestimmten Patentanspruch des Streitpatents nicht besteht, ist als Nichtigkeitsgrund gesetzlich nicht vorgesehen.*)*)
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