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Sachgebiet: Prozessuales

15895 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 2964
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prüfung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 06.02.2007 - VI ZB 41/06

Der Rechtsanwalt, dem die Handakten am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist zur Bearbeitung vorgelegt werden, hat den Fristablauf eigenverantwortlich zu prüfen.*)

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IBRRS 2007, 2961
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfeantrag: Fristbeginn für Wiedereinsetzung

BGH, Beschluss vom 31.01.2007 - XII ZB 207/06

Hat eine anwaltlich vertretene Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, so beginnt die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist spätestens in dem Zeitpunkt, in dem das Gericht ihr unter eingehender Darlegung der Berechnungen mitteilt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (hier: nach § 115 Abs. 4 ZPO) nicht vorliegen. Jedenfalls von diesem Zeitpunkt an muss sie mit der Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs rechnen; sie darf deshalb mit ihrem Wiedereinsetzungsgesuch und der Nachholung der versäumten Prozesshandlung nicht über die 14-Tage-Frist (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO) hinaus zuwarten, bis das Gericht über ihr Gesuch entscheidet.*)

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IBRRS 2007, 2954
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorprozessuale Kosten streitwerterhöhend?

BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ZB 7/06

Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen Antrags sind.*)

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IBRRS 2007, 2950
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertberechnung bei vorprozessualem Gutachten

BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VI ZB 39/06

Im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess sind die neben anderen Schadenspositionen eingeklagten Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens und die Unkostenpauschale regelmäßig keine Nebenforderungen, die bei der Berechnung des Streitwerts und der Beschwer außer Betracht bleiben.*)

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IBRRS 2007, 2948
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Zwangsverwaltervergütung

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 63/06

§ 27 RVG erfasst einen Streit über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung nicht. Dessen Wert richtet sich nach dem Vergütungsinteresse des Zwangsverwalters.*)

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IBRRS 2007, 2909
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung eines Anlageberatungsvertrages: Gerichtsstand?

BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06

Wird ein Beklagter wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages auf Schadensersatz in Anspruch genommen, findet § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO keine Anwendung, auch wenn sich der Beklagte bei der Beratung auch auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat.*)

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IBRRS 2007, 2902
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Grundsätzliche Bedeutung einer Sache

BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZR 136/05

1. Bei beiderseitigen Rechtsmitteln ist die Zurückweisung nur eines der beiden Rechtsmittel durch Beschluss nicht ausgeschlossen.

2. Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nur gegeben, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist.

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IBRRS 2007, 2896
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verjährungseintritt trotz Beweisverfahren?

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2007 - 16 O 99/06

Voraussetzung für die verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung ist eine formal ordnungsgemäße, den Anforderungen der §§ 72 f ZPO entsprechende Streitverkündungsschrift.

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IBRRS 2007, 2875
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feste Verbindung mit Begleitschreiben bei Übersendung per Fax?

BGH, Beschluss vom 07.06.2006 - VIII ZB 96/05

1. Einer Partei, die die Rechtsmittelfrist versäumt, aber spätestens am letzten Tag dieser Frist einen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Antrag auf Prozesskostenhilfe (§ 117 ZPO) gestellt hat, ist nach der Entscheidung über diesen Antrag regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Daran ändert auch eine fehlende sachliche Begründung nichts.

2. Ein bestimmender Schriftsatz bedarf zu seiner Wirksamkeit der eigenhändigen Unterzeichnung, dabei kann ein unterschriebenes Begleitschreiben genügen, wenn es mit der nicht unterzeichneten Berufungsschrift fest verbunden ist.

3. Eine feste Verbindung kann jedoch bei der Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax nicht verlangt werden. Deshalb reicht es in diesem Fall aus, wenn nur das Begleitschreiben einer Rechtsmittelschrift von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist.

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IBRRS 2007, 2870
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollständige Ausfertigung

BGH, Beschluss vom 28.11.2006 - VIII ZB 116/05

Die Berufungsbegründungsfrist fängt erst an zu laufen, wenn eine vollständige Ausfertigung des Urteils übersandt wurde. Eine vollständige Ausfertigung liegt dann vor, wenn eine dauerhafte Verbindung aller Blätter gegeben ist und sich der Ausfertigungsvermerk, vorzugsweise durch Anbringung auf der letzten Seite, unzweideutig auf das gesamte Schriftstück erstreckt. Insoweit gilt nichts anderes als bei der Beglaubigung der Abschrift eines zuzustellenden Schriftstücks nach § 170 Abs. 2 ZPO a.F..

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IBRRS 2007, 2866
ProzessualesProzessuales
Übermittelung eines Prozesskostenhilfeantrags per Telefax

BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZA 7/06

1. Bei Übermittlung eines Prozesskostenhilfeantrags durch Telefax muss der Anwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass eine Überprüfung erfolgt, ob der Antragsschriftsatz mit den erforderlichen Anlagen auch wirklich vollständig, d.h. mit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der entsprechenden Belege, übermittelt worden ist.

2. Über die konkrete Übermittlung muss ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Originalschriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen übermittelt wurden.

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IBRRS 2007, 2862
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anderes anhängiges Verfahren und zügiger Prozessablauf

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - VII ZR 180/05

Wenn das Berufungsgericht zur Sicherung eines zügigen Prozessablaufs konkretere Angaben über den Verlauf eines anhängigen Verfahrens (hier in Frankreich) und, soweit möglich, über dessen voraussichtlichen zeitlichen Abschluss für erforderlich hielt, hätte es hierauf hinweisen müssen. Es stellt dann einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn das Berufungsgericht ohne weiteren Hinweis die Klage als endgültig unzulässig behandelt*)

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IBRRS 2007, 2861
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Reduzierung der Pauschalbeträge

BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 94/06

Eine Reduzierung der in § 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag kommt grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt.*)

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IBRRS 2007, 2860
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 14.11.2006 - VII ZB 88/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2858
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.02.2007 - VII ZB 14/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2853
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.09.2006 - VII ZB 88/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2851
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - VII ZA 1/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2845
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - VII ZR 307/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2843
ProzessualesProzessuales
Fristversäumung aufgrund von Problemen bei der Texterstellung

BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VIII ZB 40/06

1. Der Prozessbevollmächtigte einer Partei hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass ein fristwahrender Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht. Hierzu gehört auch, dass der Anwalt durch rechtzeitiges Diktat eines fristgebundenen Schriftsatzes sicherstellt, dass die weiteren Schritte - Schreiben des Textes, Überprüfung und Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt, Übermittlung an das zuständige Gericht - noch innerhalb der Frist erfolgen können.

2. Ein Anwalt hat bei Ausschöpfung einer Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag wegen des damit verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen.

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IBRRS 2007, 2842
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung des Beweismittels als ungeeignet

BGH, Beschluss vom 24.05.2006 - XII ZR 165/05

Bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist größte Zurückhaltung geboten. Eine Äußerung des Zeugen außerhalb einer förmlichen Vernehmung dahingehend, keine konkrete Erinnerung mehr zu haben, macht das Beweismittel nicht ungeeignet.

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IBRRS 2007, 2841
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung des Beweismittels als ungeeignet

BGH, Beschluss vom 24.05.2006 - XII ZR 164/05

Bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist größte Zurückhaltung geboten. Eine Äußerung des Zeugen außerhalb einer förmlichen Vernehmung dahingehend, keine konkrete Erinnerung mehr zu haben, macht das Beweismittel nicht ungeeignet.

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IBRRS 2007, 2835
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mehrkosten durch Anwaltswechsel?

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 8 W 202/06

Ein Wechsel des Anwalts zwischen selbständigem Beweisverfahren und anschließendem Hauptsacheverfahren ist für die Kostenausgleichung ohne Bedeutung.

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IBRRS 2007, 2819
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Maßgebliche Tatsachen im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 04.04.2007 - III ZB 79/06

Im Kostenfestsetzungsverfahren ist es nicht erforderlich, dass sich die für die Festsetzung der beantragten Gebühren maßgeblichen Tatsachen ohne weitere Erhebungen aus der Gerichtsakte ergeben oder unstreitig sind.*)

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IBRRS 2007, 2818
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schriftlicher Hinweis ohne Fristsetzung zur Stellungnahme

BGH, Beschluss vom 04.04.2007 - VIII ZB 109/05

Erteilt das Gericht einen schriftlichen Hinweis oder stellt es schriftlich eine Frage mit dem Ziel der Ergänzung ungenügender Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen, ohne dass der Partei eine Frist zur Stellungnahme gesetzt wird, ist diese gehalten, darauf so rechtzeitig zu reagieren, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf die Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Welcher Zeitraum der Partei danach zuzubilligen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.*)

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IBRRS 2007, 2817
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der einen von zwei gegenläufigen Revisionen

BGH, Beschluss vom 21.03.2007 - XII ZR 136/05

Wird eine Revision unbeschränkt zugelassen und legen beide Parteien Revision ein, kann eine der Revisionen auch durch getrennten Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückgewiesen werden.*)

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IBRRS 2007, 2815
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streichung von der Dolmetscherliste: Verwaltungsrechtsweg!

BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - IV AR(VZ) 1/07

Bei Streitigkeiten über die Streichung aus der bei der Justizverwaltung geführten Liste beeidigter und ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.*)

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IBRRS 2007, 2808
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an Klagebefugnis eines Verbands

BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 218/03

Für die Klagebefugnis eines Verbands kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen. Es genügt, dass ein Verband, der dem klagenden Verband Wettbewerber des Beklagten als (mittelbare) Mitglieder vermittelt, von diesen mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen - gegebenenfalls auch schlüssig - beauftragt worden ist und seinerseits den klagenden Verband durch seinen Beitritt mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder beauftragen durfte.*)

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IBRRS 2007, 2807
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckbarerklärung nach EuGVVO

BGH, Beschluss vom 14.03.2007 - XII ZB 174/04

1. Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach der Brüssel I-VO haben die Gerichte des Vollstreckungsstaates bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens uneingeschränkt zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit die ausländische Entscheidung im Ursprungsstaat bereits aufgehoben worden ist.*)

2. Der Schuldner kann mit einem Rechtsbehelf nach Art. 43 Brüssel I-VO keine sachlichen Einwendungen gegen einen titulierten Unterhaltsanspruch erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (Fortführung des Senatsurteils vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 - FamRZ 1990, 504 ff.)*)

3. Art. 45 Abs. 1 Brüssel I-VO beschreibt den Prüfungsrahmen, in dem die Rechtsbehelfsgerichte des Vollstreckungsstaates zum einen den materiellen Gehalt der ausländischen Entscheidung und zum anderen ihr Zustandekommen zum Anlass für eine Versagung oder Aufhebung der Vollstreckbarerklärung nehmen dürfen; diese Vorschrift schließt es dagegen nicht aus, die ausländische Entscheidung wegen solcher Umstände nicht zur Zwangsvollstreckung im Inland zuzulassen, die erst nachträglich entstanden sind und daher bei der Entscheidungsfindung im Erststaat nicht berücksichtigt werden konnten.*)

4. Im Verfahren über einen Rechtsbehelf nach Art. 43 Brüssel I-VO kann der Schuldner auf der Grundlage des § 12 AVAG einwenden, dass die im Ursprungsstaat titulierte Forderung nachträglich ganz oder teilweise erfüllt worden sei. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der von dem Schuldner erhobene Erfüllungseinwand unstreitig ist.*)

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IBRRS 2007, 2795
ProzessualesProzessuales
Notwendige Kosten beurteilen sich nach objektivem Maßstab!

BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - I ZB 39/06

1. Ob Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, beurteilt sich nach einem objektiven Maßstab. Die durch die Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten sind daher auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Antragsgegner die Antragsrücknahme nicht kannte oder kennen musste.*)

2. Hat der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners das Geschäft i.S. von Teil 3 Vorb. 3 Abs. 2 RVG VV bereits vor der Rücknahme des Verfügungsantrags betrieben, etwa durch Entgegennahme des Auftrags sowie erster Informationen, so ist dadurch die 0,8-fache Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100, 3101 Nr. 1 RVG VV angefallen.*)

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IBRRS 2007, 2789
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klage gegen bisher nicht beteiligten Zedenten: Gerichtsstand?

BGH, Urteil vom 13.03.2007 - VI ZR 129/06

Tritt der von einem Verkehrsunfall Betroffene seine Schadensersatzforderung an einen Dritten ab und wird die Forderung im Haftpflichtprozess von dem Zessionar geltend gemacht, so ist eine Drittwiderklage, die der beklagte Unfallgegner wegen seiner aus dem Unfall resultierenden Schadensersatzforderung gegen den am Prozess bisher nicht beteiligten Zedenten bei seinem Gerichtsstand erhebt, regelmäßig zulässig.*)

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IBRRS 2007, 2788
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richtig adressierte Berufung an falsches Gericht gefaxt!

BGH, Beschluss vom 04.04.2007 - III ZB 109/06

Zur Ausgangskontrolle, wenn die richtig adressierte Berufungsschrift durch Telefax an ein unzuständiges Gericht gesendet wird, und zur Pflicht dieses Gerichts, die Berufungsschrift im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten.*)

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IBRRS 2007, 2787
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung?

BGH, Beschluss vom 16.11.2006 - I ZB 5/05

Zur Glaubhaftmachung eines späteren Vermögenserwerbs als Voraussetzung für eine wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 903 Satz 1 ZPO reicht nicht allein die Tatsache aus, dass der Schuldner ein im ersten Vermögensverzeichnis angegebenes Bankkonto aufgelöst hat.*)

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IBRRS 2007, 2786
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anordnung d. schriftlichen Verfahrens: Schweigen = Zustimmung?

BGH, Urteil vom 20.03.2007 - VI ZR 254/05

1. Schweigen der Parteien auf die Anordnung des schriftlichen Verfahrens "im vermuteten Einverständnis der Parteien" bedeutet grundsätzlich keine Zustimmung gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO.*)

2. Das Gericht darf die beweisbelastete Partei nicht allein wegen einer nach Nichtzahlung eines Auslagenvorschusses (§ 379 ZPO) oder nach Versäumung einer Ausschlussfrist (§ 356 ZPO) fehlenden Möglichkeit des Sachverständigenbeweises als beweisfällig ansehen, sondern muss versuchen, vor Erlass einer Entscheidung zunächst die beweiserhebliche Frage in anderer Weise auf Grund des Parteivortrags und der verfügbaren Beweismittel zu klären.*)

3. Es ist nicht Aufgabe eines Zeugen, auf Grund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnis in einem jeweiligen Wissensgebiet - wie hier in einem regionalen Mietwagenmarkt - zu vermitteln (Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 - MDR 1974, 382).*)

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IBRRS 2007, 2784
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fallen Gerichtsgebühren bei BGH-Entscheidung über NZB an?

BGH, Beschluss vom 12.03.2007 - II ZR 19/05

Entscheidet der Bundesgerichtshof über eine Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss nach § 544 Abs. 7 ZPO können Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, weil dafür eine gesetzliche Grundlage im Gerichtskostengesetz fehlt und eine analoge Anwendung anderer Kostenvorschriften zu Lasten der Parteien ausscheidet.*)

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IBRRS 2007, 2780
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen Vollstreckung aus falschem Urteil I. Instanz

BGH, Urteil vom 08.03.2007 - VII ZR 101/05

Vollstreckt der Gläubiger aus einem erstinstanzlichen Urteil, das fehlerhaft ein Leistungsverweigerungsrecht nicht berücksichtigt, steht dem Schuldner ein Anspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO in Höhe des Betrages zu, in dem ihm im zweiten Rechtszug das Leistungsverweigerungsrecht zuerkannt wird.*)

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IBRRS 2007, 2770
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorprozessuale Äußerungen: Verwertung für Befangenheitsantrag

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.12.2006 - 7 W 77/06

Zur Möglichkeit der Verwertung von Äußerungen, die in einem zur Vorbereitung eines Verhandlungstermins erstellten Votum enthalten sind, bei der Frage, ob die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt ist.*)

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IBRRS 2007, 2769
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsantrag trotz Schiedseinrede?

OLG München, Beschluss vom 10.01.2007 - 34 SchH 14/06

Ist bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig, in dem die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhoben worden ist, besteht für einen Feststellungsantrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis.*)

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IBRRS 2007, 2765
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Absehen von besonderem Nachweis einer Vollmacht

OLG München, Beschluss vom 23.01.2007 - 32 Wx 5/07

1. Der Antrag auf Berichtigung des Rubrums eines Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichts in einer Wohnungseigentumssache ist eine Folgeentscheidung im Sinne von Art. 55 Abs. 9 AGGVG, für die das Oberlandesgericht München zuständig ist.*)

2. In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann das Rechtsbeschwerdegericht nach pflichtgemäßem Ermessen von dem besonderen Nachweis einer Vollmacht absehen, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten anzunehmen ist, dass Bevollmächtigung vorliegt. Jedenfalls dann stellt die Angabe eines Verfahrensbevollmächtigten im Rubrum eines Beschlusses auch bei Fehlen einer Vollmachtsurkunde in den Verfahrensakten keine offenbare Unrichtigkeit im Sinne von § 319 Abs. 1 ZPO dar.*)

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IBRRS 2007, 2759
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wert einer Vollstreckungsabwehrklage

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.01.2007 - 1 W 14/07

1. Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW 1995, 3318; NJW-RR 2006, 1146). In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und ohne Kosten des Vorprozesses (Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdnr. 16 - Vollstreckungsabwehrklage). Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH NJW-RR 1988, 444; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226). Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (BGH NJW-RR 2006, 1146/1147).*)

2. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH NJW 1962, 806).*)

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IBRRS 2007, 2758
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beweislast für Besitzrecht aus Mietvertrag

OLG Schleswig, Urteil vom 02.02.2007 - 4 U 71/06

1. Der beklagte Besitzer ist grundsätzlich auch für den Fortbestand seines bisherigen Besitzrechts beweispflichtig (BGH NJW RR 1996, 282, 283). Für das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines abgeleiteten (schuldrechtlichen) Besitzrechts aufgrund Mietvertrages zwischen dem Voreigentümer und seiner Ehefrau trägt nicht der neue Eigentümer die Beweislast. Bei der Besitzrechtsableitung muss derjenige, der sich auf sein Besitzrecht beruft, sowohl das eigene Besitzrecht als auch die Überlassungsbefugnis der Zwischenperson beweisen. Ihm kann nur eine tatsächliche Vermutung für den Fortbestand seines Besitzrechts zugute kommen, die im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung Bedeutung gewinnt, vom Kläger aber nicht widerlegt, sondern nur erschüttert werden muss.*)

2. § 416 ZPO begründet keine tatsächliche Vermutung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit einer Privaturkunde (hier Mietvertrag) gegenüber Dritten. Eine tatsächliche Vermutung auch für die Richtigkeit des in einer Privaturkunde aufgeführten Datums besteht nur im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 416 Anm. 8; Kammergericht Berlin MDR 1977, 674; in einem obiter dictum auch BGH VersR 1976, 168, 169; BGH NJW 1990 716, 718). Nur die an der Entstehung der Urkunde Beteiligten sollen nach der Errichtung der Urkunde nicht mehr die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhalts bezweifeln können, nicht jedoch Dritte, weil ihnen anderenfalls der Beweis der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit gerade auch dann aufgebürdet werden würde, wenn die Urkunde von den Vertragspartnern zum Zwecke der Täuschung bewusst mit einem falschen Datum errichtet worden sein sollte (vgl. Kammergericht Berlin, MDR 1977, 674; OLG Schleswig v. 15.4.2005 4 U 171/04).*)

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IBRRS 2007, 2755
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rücknahme der Klage vor Zustellung: Kosten?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.02.2007 - 5 W 6/07

Nimmt der Kläger seine Klage vor Zustellung wegen vom Gericht geäußerter Bedenken gegen die Schlüssigkeit des Vorbringens zurück, so ist für eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3, 4 ZPO kein Raum. Der Gegner hat die ihm bis dahin entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen.*)

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IBRRS 2007, 2753
ProzessualesProzessuales
Anwendung des neuen Verjährungsrechts

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.02.2007 - 5 U 108/06

Die Vorschriften des 1.1.2002 reformierten Verjährungsrechts sind nach Art. 229 § 6 Abs.1 EGBGB anzuwenden, soweit nicht der Verjährungsbeginn oder Hemmungen und Unterbrechungen aus früherer Zeit betroffen sind, wenn der titulierte Anspruch am 1.1.2002 bereits bestand und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt war.*)

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IBRRS 2007, 2750
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erlass eines Teilbeschlusses

KG, Beschluss vom 19.02.2007 - 8 U 185/06

Der Erlass eines Teilbeschlusses ist im Rahmen von § 522 Abs. 2 ZPO zulässig.*)

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IBRRS 2007, 2749
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kosten richten sich nach dem Minderungsbetrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2007 - 24 W 9/07

Der Streitwert für ein vom Pächter angestrengtes selbstständiges Beweisverfahren, das der Feststellung von Mängeln des Pachtobjekts dient, richtet sich nach dem angemessenen Minderungsbetrag (höchstens für ein Jahr) und nicht nach den Mängelbeseitigungskosten.*)

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IBRRS 2007, 2745
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - In 1. Instanz nicht zu den Akten gelangter Schriftsatz

KG, Beschluss vom 06.03.2007 - 8 U 155/06

Ist ein Schriftsatz in erster Instanz nicht zu den Akten gelangt und legt die Partei, die den Schriftsatz verfasst hat, nicht dar, dass dies nicht auf einer Nachlässigkeit ihrerseits beruht, ist der Inhalt dieses Schriftsatzes gemäß § 531 Abs. 2 Ziffer 3 ZPO im Berufungsrechtszug nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2007, 2744
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenbefreiter Antragsteller

KG, Beschluss vom 07.03.2007 - 1 W 43/05

Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einem kostenbefreiten Antragsteller und zugleich mit selbständigen Anträgen vom nichtbefreiten Antragsgegner betrieben, so vermindert sich die Antragstellerhaftung der nichtbefreiten Partei nach § 22 GKG (§ 49 GKG a. F.) um den Anteil, der den Befreiten im Innenverhältnis getroffen hätte. Das ist - bei gleichem Gegenstand der Beweiserhebung - nach § 426 Abs. 1 BGB ein hälftiger Anteil, da das Innenverhältnis nach § 31 (1) GKG (§ 58 (1) GKG a. F.) in der gemeinsamen Beteiligung als Veranlasser des Beweisverfahrens besteht.*)

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IBRRS 2007, 2742
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Außerordentliche Beschwerde im Verfahren über Kostenansatz?

KG, Beschluss vom 13.03.2007 - 1 W 74/07

Im Verfahren über den Kostenansatz ist eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht statthaft.*)

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IBRRS 2007, 2738
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufrechnung gegen mögliche Rückfestsetzung von Kosten

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2007 - 6 W 227/06

Eine Aufrechnung gegen die nach § 91 IV ZPO mögliche Rückfestsetzung von Kosten setzt eine unstreitige Aufrechnungslage voraus.*)

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IBRRS 2007, 2727
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung: Gebührenstreitwert

KG, Beschluss vom 20.12.2006 - 12 W 66/06

Der Gebührenstreitwert bei einer Zahlungsklage auf zukünftige Zahlung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach der Beendigung des Mietvertrags richtet sich nach § 3 ZPO und nicht nach § 9 ZPO, wobei dieser Streitwert in einfach gelagerten Fällen das Zwölffache der monatlich anfallenden Nutzungsentschädigung ist.

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IBRRS 2007, 2721
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Aufhebung der Gemeinschaft

BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - V ZB 152/06

1. § 180 Abs. 3 ZVG ist auf gemeinsame Pflegekinder nicht anwendbar.*)

2. § 765a ZPO ist im Teilungsversteigerungsverfahren entsprechend anzuwenden.*)

3. Belange von gemeinsamen Pflegekindern sind im (Teilungs-) Versteigerungsverfahren in die nach § 765a ZPO gebotene Abwägung einzubeziehen.*)

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