Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2719BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 95/06
Die Einstellung des Verfahrens nach § 30 ZVG kann auch noch nach dem Schluss der Versteigerung bis zur vollständigen Verkündung des Zuschlags bewilligt werden, hat dann allerdings zur Folge, dass der Zuschlag zu versagen ist (§ 33 ZVG).*)
VolltextIBRRS 2007, 2702
BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen. Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, begründet dies ihre alleinige Zuständigkeit. Im Gerichtsverfahren tritt die Wohnungseigentümergemeinschaft als gesetzlicher Prozessstandschafter auf.*)
2. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann in gewillkürter Prozessstandschaft Ansprüche verfolgen, die in einem engen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums stehen und an deren Durchsetzung sie ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Sie kann von den einzelnen Wohnungseigentümern ermächtigt werden, neben den Ansprüchen wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Ansprüche wegen Mängeln des Sondereigentums geltend zu machen.*)
3. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs auf Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten auch dann, wenn - von der Sachbefugnis abgesehen - noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 - VII ZR 119/87, BGHZ 104, 268, 273).*)
4. Bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Kostenvorschuss für die Beseitigung mehrerer Mängel kommt einem Mahnbescheid verjährungsunterbrechende Wirkung nur zu, wenn für den Antragsgegner erkennbar ist, wegen welcher einzelnen Mängel und in welcher jeweiligen Höhe Ansprüche gegen ihn erhoben werden.*)
IBRRS 2007, 2701
LG Koblenz, Beschluss vom 14.11.2005 - 9 OH 44/04
Wird der gegen mehrere Antragsgegner, die alle von demselben Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden, gerichtete, sachlich identische Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens betreffend einige Antragsgegner zurückgenommen, hat der Antragsteller die außergerichtlichen Auslagen der ausgeschiedenen Antragsgegner nach Kopfteilen berechnet zu tragen.
VolltextIBRRS 2007, 2700
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2006 - 14 W 155/06
Wird der gegen mehrere Antragsgegner, die alle von demselben Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden, gerichtete, sachlich identische Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens betreffend einige Antragsgegner zurückgenommen, hat der Antragsteller die außergerichtlichen Auslagen der ausgeschiedenen Antragsgegner nach Kopfteilen berechnet zu tragen.
VolltextIBRRS 2007, 2695
OLG Rostock, Urteil vom 03.07.2006 - 3 U 149/05
1. Der Berechtigung des Zwangsverwalters zur Einziehung der Mieten steht nicht entgegen, dass der Vermieter über künftige Mieten bereits eine Vorausverfügung getroffen hat, also der Mieter eine Leistung erbracht hat, mit der die Mietzahlungsansprüche des Vermieters für die Zukunft verrechnet werden. Hierunter fällt ein geleisteter Baukostenzuschuss nicht.*)
2. Ein Baukostenzuschuss setzt voraus, dass die Leistung des Mieters zu Gunsten des Vermieters erfolgt ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2689
OLG München, Beschluss vom 25.04.2007 - 32 Wx 52/07
Die Frage, ob das Prozessgericht oder das Wohnungseigentumsgericht zuständig ist, ist vom Gericht der Hauptsache auch noch in der Beschwerdeinstanz zu prüfen, wenn das erstinstanzliche Gericht trotz eindeutigen Klageantrags zum Prozessgericht das Verfahren als Wohnungseigentumsgericht geführt hat, ohne vorab über die Frage der Verfahrenszuständigkeit zu entscheiden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2688
KG, Beschluss vom 21.08.2006 - 20 U 10/05
Der Berufungsführer der Anschlussberufung trägt bei einer Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO die Kosten der Anschlussberufung.
VolltextIBRRS 2007, 2675
BGH, Beschluss vom 16.11.2006 - V ZR 97/06
Der aus einem nachbarlichen Überbau resultierende Wertverlust eines Grundstücks ist mit dem Wert der überbauten Fläche anzusetzen, wenn nichts vorgetragen wird oder zu erkennen ist, dass durch den Überbau auch die Nutzung der nicht überbauten Fläche beeinträchtigt worden ist.
VolltextIBRRS 2007, 2668
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.12.2006 - 12 W 12/06
Die Hilfsaufrechnung mit einem Vertragsstrafenanspruch wegen verspäteter Fertigstellung wirkt streitwerterhöhend.
VolltextIBRRS 2007, 2665
BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - V ZR 213/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2647
BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VIII ZB 123/06
Auch unter der Geltung des reformierten Zivilprozessrechts ist es zulässig, die mit der Berufung erstrebte Abänderung des erstinstanzlichen Urteils ausschließlich mit neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln zu begründen, soweit diese in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen sind. Einer Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils bedarf es in diesem Fall nicht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2643
BGH, Urteil vom 08.01.2007 - II ZR 334/04
1. Das "aus dem Berufungsurteil ersichtliche Parteivorbringen" (§ 559 Abs. 1 ZPO n.F.) erbringt nach § 314 ZPO Beweis für das mündliche Parteivorbringen in der Berufungsinstanz. Dieser Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll, nicht jedoch durch den Inhalt der Schriftsätze entkräftet werden.*)
2. Selbst bei einem Widerspruch zwischen ausdrücklichen "tatbestandlichen" Feststellungen und in Bezug genommenem Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze geht der "Tatbestand" vor.*)
3. Eine etwaige Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO, nicht jedoch mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO n.F. oder einer entsprechenden Gegenrüge des Revisionsbeklagten behoben werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2641
BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - V ZB 129/06
1. Eine die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts begründende Anwendung ausländischen Rechts kann auch in seiner Anwendung bei einer Vorfrage liegen.*)
2. Eine ausdrückliche Feststellung ausländischen Rechts im Sinne von § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c GVG liegt grundsätzlich nur vor, wenn das Urteil des Amtsgerichts förmlich feststellt, dass ausländisches Recht angewendet worden ist, oder wenn es die angewendeten Vorschriften oder Rechtssätze des zugrunde gelegten ausländischen Rechts ausdrücklich bezeichnet.*)
VolltextIBRRS 2007, 2640
BGH, Beschluss vom 10.01.2006 - VIII ZB 82/05
1. Die Nebenintervention kann bereits im Mahnverfahren erfolgen.*)
2. Bei der Nebenintervention beschränkt sich die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Zulässigkeit auf die persönlichen Prozesshandlungsvoraussetzungen des Nebenintervenienten. Die besonderen Voraussetzungen der Nebenintervention sind lediglich auf Antrag einer Hauptpartei und nur im Verfahren nach § 71 ZPO zu prüfen; dies gilt insbesondere für die Frage, ob der Nebenintervenient ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei hat.*)
3. Solange es an einer wirksamen Zurückweisung der Nebenintervention fehlt, hat der Beigetretene die Stellung und die Befugnisse eines Nebenintervenienten.*)
VolltextIBRRS 2007, 2629
BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 77/06
Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte.*)
VolltextIBRRS 2007, 2620
BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VIII ZR 342/03
Verlangt der Mieter Mängelbeseitigung, so ist zur Bemessung des Gebührenstreitwerts der dreieinhalbfache Jahresbetrag der vom Mieter geltend gemachten Minderungsquote anzusetzen.
VolltextIBRRS 2007, 2619
BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - I ZB 58/06
1. Die Verurteilung zu einer Duldung kann die nach § 890 ZPO vollstreckbare Verpflichtung zu einem positiven Tun enthalten, auch wenn dies im Urteil nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist. Dies kann anzunehmen sein, wenn der Schuldner der Pflicht, etwas zu unterlassen, nur gerecht werden kann, indem er neben der Unterlassung auch die positiven Handlungen vornimmt, die notwendig sind, um den rechtmäßigen Zustand zu erreichen.*)
2. Der Lauf der in Art. 9 Abs. 1 EGStGB geregelten Verfolgungsverjährung hängt maßgeblich von der Pflichtensituation des Schuldners ab. Ist ein Schuldner aufgrund eines Urteils verpflichtet, tätig zu werden, kann die Verjährung nicht beginnen, solange diese Pflichtensituation fortbesteht und der Schuldner pflichtwidrig untätig bleibt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2617
OLG München, Beschluss vom 25.04.2007 - 34 Wx 15/07
Zum Auffinden einer im Vorverfahren in Fotokopie vorgelegten Originalurkunde als Restitutionsgrund in einer Wohnungseigentumssache.*)
VolltextIBRRS 2007, 2613
BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 27/05
1. Wird ein fristwahrender Schriftsatz per Telefax versandt, muss die Ausgangskontrolle durch Überprüfung des Faxprotokolls nicht notwendigerweise in unmittelbarem Anschluss an den Sendevorgang, aber so rechtzeitig erfolgen, dass eine erfolglos gebliebene Übermittlung eines Schriftsatzes noch innerhalb der verbleibenden Frist ohne weiteres möglich ist.*)
2. Ein einen Bedienungsfehler ausschließendes, auf einem technischen Defekt beruhendes Spontanversagen eines Faxgeräts ist nicht hinreichend glaubhaft gemacht, wenn vor und nach dem erfolglosen Versuch der Übermittlung eines Schriftsatzes erfolgreiche Übermittlungen an die jeweiligen Empfänger stattgefunden haben, ohne dass zwischenzeitlich eine technische Wartung oder Reparatur erfolgt ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2610
BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - XI ZB 43/05
Ein Richter hat nicht allein deshalb an der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch mitzuwirken, weil er demselben Spruchkörper wie der abgelehnte Richter angehört. Seine Mitwirkung muss in dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts und den Mitwirkungsgrundsätzen des Spruchkörpers bestimmt sein.*)
VolltextIBRRS 2007, 2606
BGH, Urteil vom 06.10.2006 - V ZR 282/05
1. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist auf den Fall einer öffentlichen Zustellung, deren Voraussetzungen für das Gericht erkennbar nicht vorlagen, nicht entsprechend anwendbar (Ergänzung von BGHZ 153, 189).*)
2. Lagen die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung für das Gericht erkennbar nicht vor, werden Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsfristen nicht in Gang gesetzt (Bestätigung von BGHZ 149, 311).*)
VolltextIBRRS 2007, 2605
BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 92/05
Die einem Milcherzeuger zustehende Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milchabgabenverordnung stellt ein anderes Vermögensrecht i.S. von § 857 Abs. 1 ZPO dar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2604
BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZB 134/03
1. Zur Reichweite der materiellen Rechtskraft von Prozessentscheidungen.*)
2. Zur verfahrensbeendenden Wirkung einer den Versorgungsausgleich anordnenden gerichtlichen Entscheidung, die auf einer wegen verbotenen Super-Splittings unwirksamen Parteivereinbarung beruht (Fortführung des Senatsbeschlusses BGHZ 152, 14).*)
VolltextIBRRS 2007, 2602
BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 14/06
Zur Auslegung der Berufungsschrift bei falscher Bezeichnung des Berufungsklägers.*)
VolltextIBRRS 2007, 2601
BGH, Beschluss vom 01.02.2007 - V ZR 200/06
Bei einer Zurückverweisung im Beschlusswege nach § 544 Abs. 7 ZPO kommt in entsprechender Anwendung von § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch die Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2600
BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 60/06
1. Ein Ablehnungsgrund ist gemäß § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht, wenn hierfür eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Ob der geltend gemachte Grund angesichts gegenteiliger Darstellung des abgelehnten Richters und übriger Prozessbeteiligter glaubhaft gemacht ist, unterliegt der freien Würdigung durch das entscheidende Gericht.*)
2. Über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 526 Abs. 1 ZPO zuständigen Einzelrichter hat das Berufungsgericht in der Besetzung mit drei Mitgliedern ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2597
BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 150/05
Entscheidungen der Gerichte anderer Mitgliedstaaten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, denen kein kontradiktorisch angelegtes Verfahren vorausgegangen ist, können nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2595
LG Erfurt, Beschluss vom 05.03.2007 - 8 OH 69/05
1. Im potentiellen Anwendungsbereich des § 287 ZPO ist ein Beweisbeschluss gem. § 490 ZPO nicht durchsetzbar.
2. Reine Nebenkosten sind kein Aufwand zur Beseitigung eines Sachmangels i.S.v. § 485 Abs. 2 Nr. 3 ZPO.
3. Die nachträgliche Aufhebung eines Beschlusses über die Einholung eines Gutachtens ist unanfechtbar.
VolltextIBRRS 2007, 2594
LG Erfurt, Beschluss vom 23.01.2007 - 8 OH 69/05
1. Im potentiellen Anwendungsbereich des § 287 ZPO ist ein Beweisbeschluss gem. § 490 ZPO nicht durchsetzbar.
2. Reine Nebenkosten sind kein Aufwand zur Beseitigung eines Sachmangels i.S.v. § 485 Abs. 2 Nr. 3 ZPO.
3. Die nachträgliche Aufhebung eines Beschlusses über die Einholung eines Gutachtens ist unanfechtbar.
VolltextIBRRS 2007, 2592
OLG Jena, Beschluss vom 18.04.2007 - 7 W 119/07
1. Im potentiellen Anwendungsbereich des § 287 ZPO ist ein Beweisbeschluss gem. § 490 ZPO nicht durchsetzbar.
2. Reine Nebenkosten sind kein Aufwand zur Beseitigung eines Sachmangels i.S.v. § 485 Abs. 2 Nr. 3 ZPO.
3. Die nachträgliche Aufhebung eines Beschlusses über die Einholung eines Gutachtens ist unanfechtbar.
VolltextIBRRS 2007, 2588
BGH, Urteil vom 13.02.2007 - VI ZR 58/06
1. Die Schilderung, die ein Zeuge über den Hergang eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines der Unfallbeteiligten abgegeben hat, kann im Haftpflichtprozess nicht im Wege des Zeugenbeweises, wohl aber im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden.*)
2. Beim Zusammenstoß zwischen einem nach links abbiegenden und einem in Gegenrichtung geradeaus fahrenden Kraftfahrzeug kann für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis sprechen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2586
BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 43/06
Ansprüche gegen die Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von § 850c ZPO pfändbar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2585
BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 25/05
1. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen nicht nach § 240 ZPO wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochen.*)
2. Auch bei der Pfändung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und auf Herausgabe muss der Rechtsgrund der gepfändeten angeblichen Forderung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wenigstens in allgemeinen Umrissen angegeben sein.*)
VolltextIBRRS 2007, 2584
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.06.2006 - 7 OH 5425/04
Ein gerichtlicher Sachverständiger ist grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet, sich Urkunden - z.B. Baugenehmigungsunterlagen - zu verschaffen, die sich im Besitz Dritter befinden.
VolltextIBRRS 2007, 2580
OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2007 - 16 Wx 256/06
Zu der Frage, welcher Geschäftswert bei Anfechtung mehrerer Jahresabrechnungen und Wirtschaftpläne zu Grunde zu legen ist.
VolltextIBRRS 2007, 2566
BGH, Beschluss vom 06.12.2006 - IV ZB 20/06
Eine Berufung darf nicht mehr wegen Mängel bei den Formerfordernissen des § 519 Abs. 2 ZPO verworfen werden, wenn sich diese Mängel über einen Abgleich mit den erstinstanzlichen Prozessakten vor Ablauf der Berufungsfrist als unschädlich erweisen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2560
BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - IX ZB 163/05
Der vorläufige Verwalter hat kein Recht zur sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung eines allgemeinen Verfügungsverbots.*)
VolltextIBRRS 2007, 2557
BGH, Beschluss vom 30.11.2006 - III ZR 93/06
1. § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung der Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Ablehnungsgesuch im Revisionsverfahren aus (Bestätigung von BGHZ 95, 302; BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 - NJW-RR 2005, 294).*)
2. Selbst bei einem erfolgreichen Ablehnungsgesuch werden die früheren Handlungen und Entscheidungen des abgelehnten Richters allein dadurch nicht unwirksam oder anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2556
BGH, Beschluss vom 06.12.2006 - XII ZR 97/04
Zur Prozesstrennung haupt- und hilfsweise erhobener Klagen in der Revisionsinstanz, wenn über diese wegen des gesetzlichen Verbindungsverbots des § 640 c Abs. 1 Satz 1 ZPO in den Vorinstanzen nicht einheitlich hätte verhandelt und entschieden werden dürfen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2553
BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - I ZB 39/05
Unterzeichnet ein Rechtsanwalt, an den eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden soll, das dazu gehörige Empfangsbekenntnis und weist er sein Büro an, das Empfangsbekenntnis noch nicht an das Gericht zurückzusenden, weil er den Lauf der Rechtsmittelfrist berechnen und notieren will, wird aber durch ein Büroversehen das Empfangsbekenntnis zu den Gerichtsakten gereicht, ist die Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Lauf gesetzt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2552
BGH, Urteil vom 15.11.2006 - IV ZR 122/05
1. Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).*)
2. Auf derartige Paraphen können die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO und die Beweisregel des § 416 ZPO nicht gestützt werden; sie genügen auch den Anforderungen an eine Quittung im Sinne des § 368 Satz 1 BGB nicht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2539
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007 - 3 Wx 53/07
1. Hält ein Beteiligter den gegen ihn gestellten Wohngeldanspruch im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur noch aus dem Gesichtspunkt der Aufrechnung für unbegründet, so stellt sich dies als entsprechende Beschränkung seines Rechtmittels dar.*)
2. Das Verbot, mit Wohngeldforderungen eine - streitige - Gegenforderung aufzurechnen, gilt auch, wenn die Gegenforderung nicht als Wohnungseigentümer erworben wurde (hier: Beschädigung des im Alleineigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Nachbarhauses).*)
VolltextIBRRS 2007, 2538
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2007 - 3 W 57/06
Der Gebührenstreitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren eines Mieters/Pächters auf Wiedereinräumung des Besitzes an der Mietsache bestimmt sich gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1, § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO unter Heranziehung der Jahresmiete/-pacht; hier 1/3 der Jahrespacht.
VolltextIBRRS 2007, 2524
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - KVR 37/05
1. Der Kartellbehörde steht bei der Entscheidung über die Beiladung ein Ermessen zu. Auch wenn die subjektiven Voraussetzungen auf Seiten des Beiladungspetenten vorliegen, kann die Kartellbehörde den Beiladungsantrag aus Gründen der Verfahrensökonomie ablehnen.*)
2. Dem Beiladungspetenten, der zwar die subjektiven Voraussetzungen der Beiladung erfüllt, dessen Antrag aber aus Gründen der Verfahrensökonomie abgelehnt worden ist, steht gegen die Hauptsacheentscheidung - wenn er durch sie unmittelbar und individuell betroffen ist - ein Beschwerderecht zu.*)
VolltextIBRRS 2007, 2521
BGH, Beschluss vom 16.11.2006 - IX ZB 57/06
Für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der Begründung einer arbeitsrechtlichen Masseverbindlichkeit, die hernach nicht aus der Masse erfüllt werden kann, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.*)
VolltextIBRRS 2007, 2520
BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 81/06
1. a) War die sofortige Beschwerde unzulässig, hat das Beschwerdegericht sie jedoch sachlich verbeschieden, ist diese Entscheidung auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben und die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen; ist allerdings auch die Rechtsbeschwerde unzulässig, muss sie ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der vorausgegangenen sofortigen Beschwerde verworfen werden.*)
b) Wird mit der sofortigen Beschwerde ein neuer Hilfsantrag gestellt, ist dieser nicht Gegenstand der Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; das Beschwerdegericht darf die Verbescheidung des Hilfsantrags nicht wegen Fehlens einer Abhilfeentscheidung unterlassen.*)
2. a) Nach dem vor Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 4. Oktober 2004 geltenden Recht können die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter infolge der Übertragung des Zustellungswesens durch das Insolvenzgericht entstanden sind, nicht im Wege der Einzelabrechnung neben der allgemeinen Pauschale geltend gemacht werden.*)
b) Die durch die Besorgung der Zustellungen angefallenen Personalkosten können dem Insolvenzverwalter nicht im Wege des Auslagenersatzes erstattet werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2515
BGH, Urteil vom 07.11.2006 - X ZR 149/04
Ist das Verfahren durch den Tod einer Partei unterbrochen oder ist deswegen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet, so kann trotz der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ein Teilurteil ergehen, wenn deswegen nur die von einem oder gegen einen Streitgenossen geltend gemachten Klageansprüche entscheidungsreif sind und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass das Verfahren auch insoweit alsbald fortgesetzt werden kann, als die Klageansprüche dem Erben der verstorbenen Partei zustehen oder sich gegen ihn richten.*)
VolltextIBRRS 2007, 2514
BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VII ZB 24/06
1. § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG findet auf Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte keine Anwendung.*)
2. Zum Ermessen des Tatrichters hinsichtlich der Ermittlung ausländischen Rechts.*)
VolltextIBRRS 2007, 2512
BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XII ZB 175/06
Der Berufungskläger hat nach Rücknahme seiner Berufung regelmäßig auch dann die Kosten einer unselbständigen Anschlussberufung zu tragen, wenn diese innerhalb der Berufungsfrist des § 517 ZPO eingelegt und nur wegen der verspätet eingegangenen Begründung als unselbständige Anschlussberufung zu behandeln war (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513).*)
VolltextIBRRS 2007, 2508
OLG Schleswig, Beschluss vom 14.02.2007 - 2 W 173/06
1. § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar.*)
2. Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat. Dazu reicht es aus, wenn er in der Antragsschrift als solcher benannt wurde und durch die Entgegennahme der Zustellung der Antragsschrift sowie die Ausstellung und Rücksendung der Empfangsbescheinigung an das Gericht seine Bestellung erkennbar werden lässt.*)
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