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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 2556
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesstrennung nach Mißachtung des Verbindungsverbotes

BGH, Beschluss vom 06.12.2006 - XII ZR 97/04

Zur Prozesstrennung haupt- und hilfsweise erhobener Klagen in der Revisionsinstanz, wenn über diese wegen des gesetzlichen Verbindungsverbots des § 640 c Abs. 1 Satz 1 ZPO in den Vorinstanzen nicht einheitlich hätte verhandelt und entschieden werden dürfen.*)

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IBRRS 2007, 2553
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Empfangsbekenntnis: Fristbeginn bei versehentlicher Absendung?

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - I ZB 39/05

Unterzeichnet ein Rechtsanwalt, an den eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden soll, das dazu gehörige Empfangsbekenntnis und weist er sein Büro an, das Empfangsbekenntnis noch nicht an das Gericht zurückzusenden, weil er den Lauf der Rechtsmittelfrist berechnen und notieren will, wird aber durch ein Büroversehen das Empfangsbekenntnis zu den Gerichtsakten gereicht, ist die Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Lauf gesetzt.*)

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IBRRS 2007, 2552
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Handzeichen oder Abkürzung keine Unterschrift im Rechtssinne

BGH, Urteil vom 15.11.2006 - IV ZR 122/05

1. Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).*)

2. Auf derartige Paraphen können die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO und die Beweisregel des § 416 ZPO nicht gestützt werden; sie genügen auch den Anforderungen an eine Quittung im Sinne des § 368 Satz 1 BGB nicht.*)

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IBRRS 2007, 2539
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aufrechnung mit Wohngeldforderung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007 - 3 Wx 53/07

1. Hält ein Beteiligter den gegen ihn gestellten Wohngeldanspruch im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur noch aus dem Gesichtspunkt der Aufrechnung für unbegründet, so stellt sich dies als entsprechende Beschränkung seines Rechtmittels dar.*)

2. Das Verbot, mit Wohngeldforderungen eine - streitige - Gegenforderung aufzurechnen, gilt auch, wenn die Gegenforderung nicht als Wohnungseigentümer erworben wurde (hier: Beschädigung des im Alleineigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Nachbarhauses).*)

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IBRRS 2007, 2538
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Gegenstandswert für Wiedereinräumung des Besitzes

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2007 - 3 W 57/06

Der Gebührenstreitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren eines Mieters/Pächters auf Wiedereinräumung des Besitzes an der Mietsache bestimmt sich gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1, § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO unter Heranziehung der Jahresmiete/-pacht; hier 1/3 der Jahrespacht.

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IBRRS 2007, 2524
ProzessualesProzessuales
Beiladung: Ermessen der Kartellbehörde

BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - KVR 37/05

1. Der Kartellbehörde steht bei der Entscheidung über die Beiladung ein Ermessen zu. Auch wenn die subjektiven Voraussetzungen auf Seiten des Beiladungspetenten vorliegen, kann die Kartellbehörde den Beiladungsantrag aus Gründen der Verfahrensökonomie ablehnen.*)

2. Dem Beiladungspetenten, der zwar die subjektiven Voraussetzungen der Beiladung erfüllt, dessen Antrag aber aus Gründen der Verfahrensökonomie abgelehnt worden ist, steht gegen die Hauptsacheentscheidung - wenn er durch sie unmittelbar und individuell betroffen ist - ein Beschwerderecht zu.*)

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IBRRS 2007, 2521
ProzessualesProzessuales
Arbeitsrechtliche Masseverbindlichkeit begründet:ArbG zuständig

BGH, Beschluss vom 16.11.2006 - IX ZB 57/06

Für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der Begründung einer arbeitsrechtlichen Masseverbindlichkeit, die hernach nicht aus der Masse erfüllt werden kann, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.*)

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IBRRS 2007, 2520
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige sofortige Beschwerde beschieden: Rechtsbeschwerde?

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 81/06

1. a) War die sofortige Beschwerde unzulässig, hat das Beschwerdegericht sie jedoch sachlich verbeschieden, ist diese Entscheidung auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben und die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen; ist allerdings auch die Rechtsbeschwerde unzulässig, muss sie ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der vorausgegangenen sofortigen Beschwerde verworfen werden.*)

b) Wird mit der sofortigen Beschwerde ein neuer Hilfsantrag gestellt, ist dieser nicht Gegenstand der Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; das Beschwerdegericht darf die Verbescheidung des Hilfsantrags nicht wegen Fehlens einer Abhilfeentscheidung unterlassen.*)

2. a) Nach dem vor Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 4. Oktober 2004 geltenden Recht können die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter infolge der Übertragung des Zustellungswesens durch das Insolvenzgericht entstanden sind, nicht im Wege der Einzelabrechnung neben der allgemeinen Pauschale geltend gemacht werden.*)

b) Die durch die Besorgung der Zustellungen angefallenen Personalkosten können dem Insolvenzverwalter nicht im Wege des Auslagenersatzes erstattet werden.*)

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IBRRS 2007, 2515
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilurteil nach Unterbrechung durch Tod einer Partei

BGH, Urteil vom 07.11.2006 - X ZR 149/04

Ist das Verfahren durch den Tod einer Partei unterbrochen oder ist deswegen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet, so kann trotz der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ein Teilurteil ergehen, wenn deswegen nur die von einem oder gegen einen Streitgenossen geltend gemachten Klageansprüche entscheidungsreif sind und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass das Verfahren auch insoweit alsbald fortgesetzt werden kann, als die Klageansprüche dem Erben der verstorbenen Partei zustehen oder sich gegen ihn richten.*)

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IBRRS 2007, 2514
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ermessen des Richters bei Ermittlung ausländischen Rechts

BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VII ZB 24/06

1. § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG findet auf Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte keine Anwendung.*)

2. Zum Ermessen des Tatrichters hinsichtlich der Ermittlung ausländischen Rechts.*)

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IBRRS 2007, 2512
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten für unselbstständige Anschlussberufung nach Rücknahme?

BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XII ZB 175/06

Der Berufungskläger hat nach Rücknahme seiner Berufung regelmäßig auch dann die Kosten einer unselbständigen Anschlussberufung zu tragen, wenn diese innerhalb der Berufungsfrist des § 517 ZPO eingelegt und nur wegen der verspätet eingegangenen Begründung als unselbständige Anschlussberufung zu behandeln war (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513).*)

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IBRRS 2007, 2508
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustellung an Prozessbevollmächtigten

OLG Schleswig, Beschluss vom 14.02.2007 - 2 W 173/06

1. § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar.*)

2. Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat. Dazu reicht es aus, wenn er in der Antragsschrift als solcher benannt wurde und durch die Entgegennahme der Zustellung der Antragsschrift sowie die Ausstellung und Rücksendung der Empfangsbescheinigung an das Gericht seine Bestellung erkennbar werden lässt.*)

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IBRRS 2007, 2505
ProzessualesProzessuales
Arztrecht - Berufungsbegründung muss Behandlungs- und Aufklärungsfehler umfassen

BGH, Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 228/05

Ist im Arzthaftungsprozess die auf einen Behandlungs- sowie einen Aufklärungsfehler gestützte Klage unter beiden Gesichtspunkten abgewiesen worden, so muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, ob das Urteil hinsichtlich beider Fehler angegriffen wird.*)

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IBRRS 2007, 2502
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verzicht der Revisionsbeklagten auf Kostenerstattung

BGH, Beschluss vom 11.10.2006 - XII ZR 285/02

1. Nimmt der Revisionskläger die Revision zurück und verzichtet die Revisionsbeklagte auf die Kostenerstattung, so kommt ein Kostenerstattungsanspruch, der von der Prozessbevollmächtigten der Revisionsbeklagten und - bei Gewährung von Prozesskostenhilfe - von der Staatskasse geltend gemacht werden könnte (§ 126 Abs. 1 ZPO, § 59 RVG), nicht zur Entstehung. Eine spätere Kostengrundentscheidung, in welcher der Revisionskläger des Rechtsmittels für verlustig erklärt und ihm die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt werden, ändert daran nichts.*)

2. Der Revisionskläger kann in einem solchen Fall seine fehlende Kostenerstattungspflicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen feststehen.*)

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IBRRS 2007, 2500
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme

BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - KVR 19/06

1. Nimmt der Rechtsbeschwerdeführer im Kartell- oder energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren die Rechtsbeschwerde zurück, sind ihm bei offenem Verfahrensausgang regelmäßig die Gerichtskosten aufzuerlegen.*)

2. Sofern keine Umstände hervortreten, die eine abweichende Kostenverteilung billig erscheinen lassen, hat der Rechtsbeschwerdeführer, der die Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat, bei offenem Verfahrensausgang grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdegegners zu erstatten.*)

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IBRRS 2007, 2495
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlangen einer eidesstaatlichen Versicherung

BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - I ZB 113/05

Der Gläubiger kann im Rahmen der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO von dem Schuldner auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO verlangen.*)

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IBRRS 2007, 2487
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwälte und Notare

BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 261/05

1. Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt.*)

2. Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.*)

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IBRRS 2007, 2485
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Anforderung an Berufungsbegründung bei zwei Gründen

BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - V ZB 154/06

1. Der gesetzlichen Anforderung an die Berufungsbegründung, den Rechtsfehler und dessen Entscheidungserheblichkeit zu bezeichnen, ist bei einer auf zwei selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung genügt, wenn der nur auf einen Rechtsgrund bezogene Angriff aus Rechtsgründen auch den anderen Abweisungsgrund im angefochtenen Urteil zu Fall bringt.*)

2. Das Berufungsgericht muss bei der Prüfung der Zulässigkeit eines auf eine Begründung im erstinstanzlichen Urteil beschränkten Angriffs die Auswirkungen auf den anderen Abweisungsgrund von sich aus auch dann berücksichtigen, wenn der Berufungskläger hierzu keine Rechtsausführungen gemacht hat.*)

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IBRRS 2007, 2482
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Rücknahme einer Folgesache: Kostenentscheidung anfechtbar?

BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - XII ZB 165/06

1. Wurde eine Folgesache auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich im Scheidungsverbund zurückgenommen, ist die Kostenentscheidung der Ehesache, soweit sie auf der Rücknahme beruht, nach § 269 Abs. 5 ZPO isoliert mit der Beschwerde anfechtbar.*)

2. Das Beschwerdegericht kann die Ermessensentscheidung nach § 93 a Abs. 1 Satz 2 ZPO nur auf Ermessensfehler überprüfen und darf ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung ersetzen.*)

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IBRRS 2007, 2479
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorliegen einer unbilligen Härte?

BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VII ZB 38/06

Eine unbillige Härte im Sinne des § 765a ZPO liegt nicht darin, dass eine Partei, der für eine Rechtsverfolgung mangels hinreichender Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe versagt worden ist, diese Rechtsverfolgung deswegen nicht aus eigenen Mitteln fortführen kann, weil Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung auf ihr Vermögen zugegriffen haben.*)

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IBRRS 2007, 2478
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 149/06

1. Der nach Eintritt eines erledigenden Ereignisses gestellte Antrag auf Feststellung, dass die Anordnung oder Verlängerung einer Abschiebehaft rechtswidrig war, kann nicht auf Verfahrensfehler gestützt werden, die bis zu dem erledigenden Ereignis geheilt wurden oder durch die Beschwerdeentscheidung geheilt worden wären.*)

2. Ein in der fehlenden örtlichen Zuständigkeit liegender Verfahrensfehler wird durch eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts jedenfalls dann geheilt, wenn das tätig gewordene und das zuständige Gericht zum Bezirk des Beschwerdegerichts gehören.*)

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IBRRS 2007, 2477
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Eidesstattliche Versicherung auch nach Amtsniederlegung

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - I ZB 35/06

Der einzige Vorstand eines eingetragenen Vereins, der sein Amt erst nach der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung niedergelegt hat, ohne dass ein neuer gesetzlicher Vertreter bestellt worden ist, bleibt verpflichtet, für den Verein die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn die Berufung auf die Amtsniederlegung rechtsmissbräuchlich wäre.*)

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IBRRS 2007, 2474
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bewilligung von PKH an Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - I ZB 73/06

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Verwalter in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person setzt nicht voraus, dass die Unterlassung der Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen i.S. von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO zuwiderlaufen würde.*)

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IBRRS 2007, 2471
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung

BGH, Beschluss vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06

1. Eine Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist zulässig, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht. Ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (im Anschluss an Senat, Urteile vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - VersR 2001, 876 f.; vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - VersR 2001, 874 f.).*)

2. Eine solche Feststellungsklage ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also insbesondere ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann. Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, bleibt offen (im Anschluss an Senat, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - VersR 2001, 874, 875 m.w.N.)*)

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IBRRS 2007, 2470
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fristwahrung durch vollständigen Prozesskostenhilfeantrag

BGH, Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 22/06

Eine Partei, die sich für bedürftig halten darf, wahrt die Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG auch durch einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag, wenn die Klage unverzüglich nach der von ihr nicht verzögerten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird.*)

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IBRRS 2007, 2468
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine enteignete AG

BGH, Beschluss vom 05.03.2007 - II ARZ 2/05

Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Bestellung von Notorganen für eine sog. Rest- bzw. Spaltgesellschaft einer in der ehemaligen DDR enteigneten Aktiengesellschaft.*)

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IBRRS 2007, 2466
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlende Unterschrift unter Protokollurteil: Revisionsgrund!

BGH, Urteil vom 16.10.2006 - II ZR 101/05

Ist ein sog. Protokollurteil des Berufungsgerichts nur von dem Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben und können die fehlenden Unterschriften der beiden beisitzenden Richter (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO) wegen Ablaufs der insoweit maßgeblichen fünfmonatigen Höchstfrist für die Rechtsmitteleinlegung (§ 548 ZPO) nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, so stellt das einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (im Anschl. an BGH, Urt. v. 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Tz 16 f.).*)

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IBRRS 2007, 2465
ProzessualesProzessuales
Sofortige Beschwerde gegen Anordnung von vorläufiger Postsperre

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 34/05

Eine sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre wird nach deren Aufhebung unzulässig.*)

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IBRRS 2007, 2458
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einspruch gegen Versäumnisurteil

BGH, Beschluss vom 05.03.2007 - II ZB 4/06

1. Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch ein kontradiktorisches Urteil wegen Nichtbeachtung der Einspruchsfrist verworfen, so muss sich die Berufungsbegründung mit dieser die Entscheidung allein tragenden Erwägung auseinandersetzen.*)

2. Ein nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil erhobener Einspruch ist ohne Sachprüfung und ohne Rücksicht auf das ordnungsgemäße Zustandekommen des ersten Versäumnisurteils zu verwerfen.*)

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IBRRS 2007, 2457
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde bei erledigtem Widerrufsbescheid

BGH, Beschluss vom 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05

1. Gegen die Zurückweisung oder Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines nach Antragstellung erledigten Widerrufsbescheids durch den Anwaltsgerichtshof ist die sofortige Beschwerde nur bei Zulassung gemäß § 223 Abs. 3 BRAO statthaft.*)

2. Das gilt auch dann, wenn der Antrag hilfsweise neben dem trotz Erledigung aufrechterhaltenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerrufsbescheid gestellt wird. Die sofortige Beschwerde ist dann ohne Zulassung nur gegen eine Zurückweisung des Hauptantrags statthaft.*)

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IBRRS 2007, 2454
ProzessualesProzessuales
Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 138/06

Gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einberufung einer Gläubigerversammlung steht einem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, auch wenn die Ablehnung darauf gestützt worden ist, nach der Schätzung des Gerichts sei das Quorum verfehlt.*)

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IBRRS 2007, 2451
BauvertragBauvertrag
Einverständnis mit technisch ungenügender Planung und Ausführung

OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2006 - 12 U 1056/05

1. Ob ein Werk mangelhaft ist, bemisst sich auch danach, welcher Auftrag erteilt worden war. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels obliegt dem Besteller erst nach der Abnahme des Werkes. Vor der Abnahme, im Falle ihrer berechtigten Verweigerung ober bei einem Vorbehalt trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit erheblichen Fehlern behaftet ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers können zudem verneint werden, wenn er sich mit einer technisch ungenügenden Planung und Ausführung des Bauwerks einverstanden gezeigt hatte. Eine derartige Einwilligung unter Handeln auf eigene Gefahr kann allerdings nur in Ausnahmefällen angenommen werden.*)

2. Der Besteller muss sich eine schuldhafte Mitverursachung von Baumängeln durch Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. Bedient sich der Bauherr eines Architekten, so ist dieser Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in seinem Verhältnis zum Bauunternehmer.*)

3. Das Gericht hat dann, wenn ein Sachverständigengutachten unvollständig ist, von Amts wegen entweder den Sachverständigen anzuhören oder ein weiteres Gutachten einzuholen. Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann im Einzelfall geboten sein, wenn das bisherige Gutachten an groben Mängeln leidet.*)

4. Eine Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht ist geboten, wenn das Verfahren im ersten Rechtszug an wesentlichen Mängeln leidet, die Sache deshalb nicht hinreichend aufgeklärt worden ist, Hinweise an die Parteien erforderlich sowie Zeugen- und Sachverständigenbeweis zu erheben ist. Wird der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen, es ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2007, 2450
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.10.2006 - 12 W 471/06

Bei beidseitiger Erledigungserklärung ist die Kostenentscheidung im Zivilprozess gemäß § 91a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streistandes nach billigem Ermessen zu treffen. Dafür ist vor allem der mutmaßliche Ausgang des Zivilrechtsstreits maßgeblich. Die konsensuale Verfahrenserledigung im parallel geführten Strafprozess ist zur Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall weit gehend unbrauchbar, weil sie gerade darauf gerichtet ist, wichtige Fragen nicht entscheiden zu müssen.*)

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IBRRS 2007, 2449
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Außergerichtliche Verpflichtung zu Anerkenntnisurteil

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.10.2006 - 16 W 116/06

Wer sich außergerichtlich verpflichtet, in einer bestimmten Sache ein Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, darf sich grundsätzlich nicht auf § 93 ZPO berufen. Auch die Gerichte sind an eine solche Vereinbarung gebunden, so dass nur eine Kostenentscheidung nach § 91 ZPO in Betracht kommt.*)

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IBRRS 2007, 2448
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - SV-Ablehnung nach ausführlicher Befassung mit Gutachten?

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 10 W 79/06

Befasst sich eine Partei zunächst schriftliche ausführlich mit inhaltlichen Fragen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ist ein über eine Woche später bei Gericht eingegangenes Ablehnungsgesuch verspätet.*)

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IBRRS 2007, 2447
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verhandlung trotz Kenntnis der Befangenheit des Richters

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.10.2006 - 5 W 257/06

Ist ein Befangenheitsantrag gemäß § 43 ZPO unzulässig, weil sich die Partei in Kenntnis der Ablehnungsgründe auf eine Verhandlung vor dem abgelehnten Richter eingelassen hat, so begründet es keinen selbstständigen Ablehnungsgrund, wenn der Richter nach Stellung eines Befangenheitsantrag seine vermeintliche Befangenheit nicht sofort einräumt.*)

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IBRRS 2007, 2442
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde im FGG-Kostenfestsetzungsverfahren: OLG zuständig

OLG München, Beschluss vom 25.10.2006 - 32 Wx 145/06

1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluss an BGH NJW 2004, 3412).*)

2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH Rpfleger 2006, 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt (in Anschluss an OLG Karlsruhe ZMR 2006, 710 f.).*)

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IBRRS 2007, 2437
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung im Beweisverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 05.12.2005 - 6 W 1167/05

Zu der Frage, wann eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren in Frage kommt.

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IBRRS 2007, 2436
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilurteil bei widerstreitenden Zahlungsansprüchen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2006 - 24 U 42/06

1. Ein Teilurteil ist bei widerstreitenden Zahlungsansprüchen und gleichzeitiger Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Minderung der Miete unzulässig, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch durch das Rechtsmittelgericht besteht.

2. Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht, wenn sich die gegenseitigen mietrechtlichen Zahlungsansprüche bedingen oder die Frage der Berechtigung zur Minderung der Miete Einfluss auf die Höhe einer der geltend gemachten Forderungen hat.

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IBRRS 2007, 2429
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zwangsverwaltung - Mietzahlungen an den Verwalter nach Aufhebung des Verfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2007 - 2 U 49/07

Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrages nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozess weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.*)

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IBRRS 2007, 2424
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige weitere Beschwerde in Kostenfestsetzungssachen

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZB 156/06

Das Oberlandesgericht entscheidet über die sofortige weitere Beschwerde in Kostenfestsetzungsangelegenheiten, wenn nicht das Oberlandesgericht die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG zur Entscheidung vorgelegt hat.

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IBRRS 2007, 2422
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Antrag auf Einstellung der Räumungszwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - VIII ZR 2/07

Auch wenn in der vorherigen Instanz der Schutzantrag nicht gestellt wurde, kann der Antrag, die Räumungszwangsvollstreckung einzustellen, im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beschieden werden, falls der Vollstreckungsgläubiger zuvor Veranlassung gab, von einem Schutzantrag abzusehen.*)

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IBRRS 2007, 2416
ProzessualesProzessuales
Materielle Rechtskraft von Sachentscheidungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2006 - 20 W 494/04

1. Sachentscheidungen in Wohnungseigentumssachen sind der materiellen Rechtskraft in gleicher Weise zugänglich wie Urteile im Zivilprozess; sie entfalten damit Bindungswirkung für alle Beteiligten nach § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG.*)

2. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich jedenfalls auf alle formell am Verfahren Beteiligten. Sie beschränkt sich inhaltlich auf den Entscheidungsgegenstand, das heißt auf das Bestehen oder Nichtbestehen der geltend gemachten Rechtsfolge auf Grund des zwischen den Parteien vorgetragenen bzw. von Amts wegen festgestellten Sachverhalts. Maßgebend ist insoweit der Beschlusstenor. Reicht er zur Identifizierung des Entscheidungsgegenstandes nicht aus, sind zur Auslegung des Tenors die Gründe heranzuziehen.*)

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IBRRS 2007, 2408
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Verwertung von Grundvermögen zumutbar?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 3 W 68/06

1. Die Zumutbarkeit der Verwertung von Grundvermögen bedarf im Rahmen des § 115 Abs. 3 ZPO einer eingehenden Prüfung.

2. Diese Prüfung hat sich hinsichtlich einer Veräußerung mindestens auf den voraussichtlichen Zeitpunkt des Zuflusses des Verkaufserlöses und auf die voraussichtliche Höhe der Transaktionskosten zu erstrecken.

3. Bei der Aufnahme eines grundstücksgesicherten Darlehens ist weiter zu prüfen, ob die zu erwartenden Darlehensraten diejenigen Prozesskostenhilferaten nicht übersteigen, die bei einer PKH-Bewilligung zu zahlen wären, ob der Kredit höchstens 48 Monate läuft und aus welchen Mitteln ein Antragsteller die Rückzahlungsraten aufbringen soll.

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IBRRS 2007, 2386
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Verurteilung zur Räumung: Wert der Beschwer

BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - VIII ZR 189/06

Der Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Räumung einer Mietwohnung bestimmt sich nach § 8 ZPO. Zur Bestimmung der "streitigen Zeit" ist dabei auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem das Mietverhältnis jedenfalls geendet hätte. Lässt sich ein solcher Zeitpunkt nicht sicher feststellen, bemisst sich die Beschwer nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, WM 1996, 187, unter II 1; Beschluss vom 14. April 2004 - XII ZB 224/02, WuM 2004, 353, unter II; Beschluss vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03, WuM 2005, 350, unter 2; Urteil vom 17. März 2005 - III ZR 342/04, NJW-RR 2005, 867, unter 2 b; BVerfG NZM 2006, 578).*)

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IBRRS 2007, 2355
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfahrenswidrige Auslegung von Berufungsantrag

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - VII ZR 121/06

Zur Anwendung des § 544 Abs. 7 ZPO bei einer verfahrenswidrigen Auslegung des Berufungsantrags.

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IBRRS 2007, 2348
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung außerprozessualer Gutachterkosten: Nebenkosten?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 5 W 240/06

Begehrt eine Partei im Prozess neben der Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages auch die Erstattung außerprozessual zur Feststellung des Mangels aufgewendeter Sachverständigenkosten, so handelt es sich hierbei nicht um eine Nebenforderung nach § 4 Abs. 1 ZPO.*)

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IBRRS 2007, 2346
ProzessualesProzessuales
Aufhebung oder Abänderung des Vollstreckungstitels

BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ZR 147/06

Die Zwangsvollstreckung würde dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, wenn im Falle der Aufhebung oder Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den beigetriebenen Geldbetrag zurückzuzahlen.*)

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IBRRS 2007, 2343
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung nach Gesamtrechtsnachfolge

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 47/06

Die Zwangsvollstreckung darf auch im Falle der Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Gläubigers nicht fortgeführt werden, solange dem Schuldner keine Ausfertigung des Titels zugestellt worden ist, aus der sich die Berechtigung des Rechtsnachfolgers des Gläubigers zur Vollstreckung ergibt.*)

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IBRRS 2007, 2342
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umfang einer Prozessbürgschaft

BGH, Urteil vom 26.10.2006 - IX ZR 147/04

1. Die Verjährung des Anspruchs aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO beginnt, sobald die Partei Kenntnis von dem aufhebenden Urteil erlangt hat.*)

2. Ist der Anspruch aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO verjährt, kann die zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Zahlung nicht aus § 852 Abs. 3 a.F. (§ 852 Satz 1 n.F.) BGB zurückverlangt werden; jedoch kommt ein Bereicherungsanspruch aus § 812 BGB in Betracht.*)

3. Eine Prozessbürgschaft, die der Kläger als Sicherheit für die Vollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil beigebracht hat, deckt die Verpflichtung, die zur Abwendung der Vollstreckung geleistete Zahlung zurückzugewähren, auch dann, wenn Ansprüche aus § 717 Abs. 2 ZPO verjährt sind, die Klage jedoch rechtskräftig abgewiesen ist.*)

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