Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2505BGH, Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Ist im Arzthaftungsprozess die auf einen Behandlungs- sowie einen Aufklärungsfehler gestützte Klage unter beiden Gesichtspunkten abgewiesen worden, so muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, ob das Urteil hinsichtlich beider Fehler angegriffen wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 2502
BGH, Beschluss vom 11.10.2006 - XII ZR 285/02
1. Nimmt der Revisionskläger die Revision zurück und verzichtet die Revisionsbeklagte auf die Kostenerstattung, so kommt ein Kostenerstattungsanspruch, der von der Prozessbevollmächtigten der Revisionsbeklagten und - bei Gewährung von Prozesskostenhilfe - von der Staatskasse geltend gemacht werden könnte (§ 126 Abs. 1 ZPO, § 59 RVG), nicht zur Entstehung. Eine spätere Kostengrundentscheidung, in welcher der Revisionskläger des Rechtsmittels für verlustig erklärt und ihm die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt werden, ändert daran nichts.*)
2. Der Revisionskläger kann in einem solchen Fall seine fehlende Kostenerstattungspflicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen feststehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2500
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - KVR 19/06
1. Nimmt der Rechtsbeschwerdeführer im Kartell- oder energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren die Rechtsbeschwerde zurück, sind ihm bei offenem Verfahrensausgang regelmäßig die Gerichtskosten aufzuerlegen.*)
2. Sofern keine Umstände hervortreten, die eine abweichende Kostenverteilung billig erscheinen lassen, hat der Rechtsbeschwerdeführer, der die Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat, bei offenem Verfahrensausgang grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdegegners zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2007, 2495
BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - I ZB 113/05
Der Gläubiger kann im Rahmen der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO von dem Schuldner auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO verlangen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2487
BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 261/05
1. Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt.*)
2. Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2485
BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - V ZB 154/06
1. Der gesetzlichen Anforderung an die Berufungsbegründung, den Rechtsfehler und dessen Entscheidungserheblichkeit zu bezeichnen, ist bei einer auf zwei selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung genügt, wenn der nur auf einen Rechtsgrund bezogene Angriff aus Rechtsgründen auch den anderen Abweisungsgrund im angefochtenen Urteil zu Fall bringt.*)
2. Das Berufungsgericht muss bei der Prüfung der Zulässigkeit eines auf eine Begründung im erstinstanzlichen Urteil beschränkten Angriffs die Auswirkungen auf den anderen Abweisungsgrund von sich aus auch dann berücksichtigen, wenn der Berufungskläger hierzu keine Rechtsausführungen gemacht hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 2482
BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - XII ZB 165/06
1. Wurde eine Folgesache auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich im Scheidungsverbund zurückgenommen, ist die Kostenentscheidung der Ehesache, soweit sie auf der Rücknahme beruht, nach § 269 Abs. 5 ZPO isoliert mit der Beschwerde anfechtbar.*)
2. Das Beschwerdegericht kann die Ermessensentscheidung nach § 93 a Abs. 1 Satz 2 ZPO nur auf Ermessensfehler überprüfen und darf ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung ersetzen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2479
BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VII ZB 38/06
Eine unbillige Härte im Sinne des § 765a ZPO liegt nicht darin, dass eine Partei, der für eine Rechtsverfolgung mangels hinreichender Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe versagt worden ist, diese Rechtsverfolgung deswegen nicht aus eigenen Mitteln fortführen kann, weil Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung auf ihr Vermögen zugegriffen haben.*)
VolltextIBRRS 2007, 2478
BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 149/06
1. Der nach Eintritt eines erledigenden Ereignisses gestellte Antrag auf Feststellung, dass die Anordnung oder Verlängerung einer Abschiebehaft rechtswidrig war, kann nicht auf Verfahrensfehler gestützt werden, die bis zu dem erledigenden Ereignis geheilt wurden oder durch die Beschwerdeentscheidung geheilt worden wären.*)
2. Ein in der fehlenden örtlichen Zuständigkeit liegender Verfahrensfehler wird durch eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts jedenfalls dann geheilt, wenn das tätig gewordene und das zuständige Gericht zum Bezirk des Beschwerdegerichts gehören.*)
VolltextIBRRS 2007, 2477
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - I ZB 35/06
Der einzige Vorstand eines eingetragenen Vereins, der sein Amt erst nach der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung niedergelegt hat, ohne dass ein neuer gesetzlicher Vertreter bestellt worden ist, bleibt verpflichtet, für den Verein die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn die Berufung auf die Amtsniederlegung rechtsmissbräuchlich wäre.*)
VolltextIBRRS 2007, 2474
BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - I ZB 73/06
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Verwalter in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person setzt nicht voraus, dass die Unterlassung der Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen i.S. von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO zuwiderlaufen würde.*)
VolltextIBRRS 2007, 2471
BGH, Beschluss vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06
1. Eine Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist zulässig, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht. Ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (im Anschluss an Senat, Urteile vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - VersR 2001, 876 f.; vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - VersR 2001, 874 f.).*)
2. Eine solche Feststellungsklage ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also insbesondere ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann. Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, bleibt offen (im Anschluss an Senat, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - VersR 2001, 874, 875 m.w.N.)*)
VolltextIBRRS 2007, 2470
BGH, Beschluss vom 30.11.2006 - III ZB 22/06
Eine Partei, die sich für bedürftig halten darf, wahrt die Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG auch durch einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag, wenn die Klage unverzüglich nach der von ihr nicht verzögerten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 2468
BGH, Beschluss vom 05.03.2007 - II ARZ 2/05
Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Bestellung von Notorganen für eine sog. Rest- bzw. Spaltgesellschaft einer in der ehemaligen DDR enteigneten Aktiengesellschaft.*)
VolltextIBRRS 2007, 2466
BGH, Urteil vom 16.10.2006 - II ZR 101/05
Ist ein sog. Protokollurteil des Berufungsgerichts nur von dem Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben und können die fehlenden Unterschriften der beiden beisitzenden Richter (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO) wegen Ablaufs der insoweit maßgeblichen fünfmonatigen Höchstfrist für die Rechtsmitteleinlegung (§ 548 ZPO) nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, so stellt das einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (im Anschl. an BGH, Urt. v. 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Tz 16 f.).*)
VolltextIBRRS 2007, 2465
BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 34/05
Eine sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre wird nach deren Aufhebung unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2007, 2458
BGH, Beschluss vom 05.03.2007 - II ZB 4/06
1. Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch ein kontradiktorisches Urteil wegen Nichtbeachtung der Einspruchsfrist verworfen, so muss sich die Berufungsbegründung mit dieser die Entscheidung allein tragenden Erwägung auseinandersetzen.*)
2. Ein nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil erhobener Einspruch ist ohne Sachprüfung und ohne Rücksicht auf das ordnungsgemäße Zustandekommen des ersten Versäumnisurteils zu verwerfen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2457
BGH, Beschluss vom 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05
1. Gegen die Zurückweisung oder Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines nach Antragstellung erledigten Widerrufsbescheids durch den Anwaltsgerichtshof ist die sofortige Beschwerde nur bei Zulassung gemäß § 223 Abs. 3 BRAO statthaft.*)
2. Das gilt auch dann, wenn der Antrag hilfsweise neben dem trotz Erledigung aufrechterhaltenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerrufsbescheid gestellt wird. Die sofortige Beschwerde ist dann ohne Zulassung nur gegen eine Zurückweisung des Hauptantrags statthaft.*)
VolltextIBRRS 2007, 2454
BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 138/06
Gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einberufung einer Gläubigerversammlung steht einem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, auch wenn die Ablehnung darauf gestützt worden ist, nach der Schätzung des Gerichts sei das Quorum verfehlt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2451
OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2006 - 12 U 1056/05
1. Ob ein Werk mangelhaft ist, bemisst sich auch danach, welcher Auftrag erteilt worden war. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels obliegt dem Besteller erst nach der Abnahme des Werkes. Vor der Abnahme, im Falle ihrer berechtigten Verweigerung ober bei einem Vorbehalt trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit erheblichen Fehlern behaftet ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers können zudem verneint werden, wenn er sich mit einer technisch ungenügenden Planung und Ausführung des Bauwerks einverstanden gezeigt hatte. Eine derartige Einwilligung unter Handeln auf eigene Gefahr kann allerdings nur in Ausnahmefällen angenommen werden.*)
2. Der Besteller muss sich eine schuldhafte Mitverursachung von Baumängeln durch Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. Bedient sich der Bauherr eines Architekten, so ist dieser Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in seinem Verhältnis zum Bauunternehmer.*)
3. Das Gericht hat dann, wenn ein Sachverständigengutachten unvollständig ist, von Amts wegen entweder den Sachverständigen anzuhören oder ein weiteres Gutachten einzuholen. Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann im Einzelfall geboten sein, wenn das bisherige Gutachten an groben Mängeln leidet.*)
4. Eine Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht ist geboten, wenn das Verfahren im ersten Rechtszug an wesentlichen Mängeln leidet, die Sache deshalb nicht hinreichend aufgeklärt worden ist, Hinweise an die Parteien erforderlich sowie Zeugen- und Sachverständigenbeweis zu erheben ist. Wird der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen, es ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2450
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.10.2006 - 12 W 471/06
Bei beidseitiger Erledigungserklärung ist die Kostenentscheidung im Zivilprozess gemäß § 91a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streistandes nach billigem Ermessen zu treffen. Dafür ist vor allem der mutmaßliche Ausgang des Zivilrechtsstreits maßgeblich. Die konsensuale Verfahrenserledigung im parallel geführten Strafprozess ist zur Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall weit gehend unbrauchbar, weil sie gerade darauf gerichtet ist, wichtige Fragen nicht entscheiden zu müssen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2449
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.10.2006 - 16 W 116/06
Wer sich außergerichtlich verpflichtet, in einer bestimmten Sache ein Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, darf sich grundsätzlich nicht auf § 93 ZPO berufen. Auch die Gerichte sind an eine solche Vereinbarung gebunden, so dass nur eine Kostenentscheidung nach § 91 ZPO in Betracht kommt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2448
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 10 W 79/06
Befasst sich eine Partei zunächst schriftliche ausführlich mit inhaltlichen Fragen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ist ein über eine Woche später bei Gericht eingegangenes Ablehnungsgesuch verspätet.*)
VolltextIBRRS 2007, 2447
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.10.2006 - 5 W 257/06
Ist ein Befangenheitsantrag gemäß § 43 ZPO unzulässig, weil sich die Partei in Kenntnis der Ablehnungsgründe auf eine Verhandlung vor dem abgelehnten Richter eingelassen hat, so begründet es keinen selbstständigen Ablehnungsgrund, wenn der Richter nach Stellung eines Befangenheitsantrag seine vermeintliche Befangenheit nicht sofort einräumt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2442
OLG München, Beschluss vom 25.10.2006 - 32 Wx 145/06
1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluss an BGH NJW 2004, 3412).*)
2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH Rpfleger 2006, 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt (in Anschluss an OLG Karlsruhe ZMR 2006, 710 f.).*)
VolltextIBRRS 2007, 2437
OLG Dresden, Beschluss vom 05.12.2005 - 6 W 1167/05
Zu der Frage, wann eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren in Frage kommt.
VolltextIBRRS 2007, 2436
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2006 - 24 U 42/06
1. Ein Teilurteil ist bei widerstreitenden Zahlungsansprüchen und gleichzeitiger Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Minderung der Miete unzulässig, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch durch das Rechtsmittelgericht besteht.
2. Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht, wenn sich die gegenseitigen mietrechtlichen Zahlungsansprüche bedingen oder die Frage der Berechtigung zur Minderung der Miete Einfluss auf die Höhe einer der geltend gemachten Forderungen hat.
VolltextIBRRS 2007, 2429
OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2007 - 2 U 49/07
Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrages nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozess weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2424
BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZB 156/06
Das Oberlandesgericht entscheidet über die sofortige weitere Beschwerde in Kostenfestsetzungsangelegenheiten, wenn nicht das Oberlandesgericht die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG zur Entscheidung vorgelegt hat.
VolltextIBRRS 2007, 2422
BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - VIII ZR 2/07
Auch wenn in der vorherigen Instanz der Schutzantrag nicht gestellt wurde, kann der Antrag, die Räumungszwangsvollstreckung einzustellen, im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beschieden werden, falls der Vollstreckungsgläubiger zuvor Veranlassung gab, von einem Schutzantrag abzusehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2416
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2006 - 20 W 494/04
1. Sachentscheidungen in Wohnungseigentumssachen sind der materiellen Rechtskraft in gleicher Weise zugänglich wie Urteile im Zivilprozess; sie entfalten damit Bindungswirkung für alle Beteiligten nach § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG.*)
2. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich jedenfalls auf alle formell am Verfahren Beteiligten. Sie beschränkt sich inhaltlich auf den Entscheidungsgegenstand, das heißt auf das Bestehen oder Nichtbestehen der geltend gemachten Rechtsfolge auf Grund des zwischen den Parteien vorgetragenen bzw. von Amts wegen festgestellten Sachverhalts. Maßgebend ist insoweit der Beschlusstenor. Reicht er zur Identifizierung des Entscheidungsgegenstandes nicht aus, sind zur Auslegung des Tenors die Gründe heranzuziehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2408
OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 3 W 68/06
1. Die Zumutbarkeit der Verwertung von Grundvermögen bedarf im Rahmen des § 115 Abs. 3 ZPO einer eingehenden Prüfung.
2. Diese Prüfung hat sich hinsichtlich einer Veräußerung mindestens auf den voraussichtlichen Zeitpunkt des Zuflusses des Verkaufserlöses und auf die voraussichtliche Höhe der Transaktionskosten zu erstrecken.
3. Bei der Aufnahme eines grundstücksgesicherten Darlehens ist weiter zu prüfen, ob die zu erwartenden Darlehensraten diejenigen Prozesskostenhilferaten nicht übersteigen, die bei einer PKH-Bewilligung zu zahlen wären, ob der Kredit höchstens 48 Monate läuft und aus welchen Mitteln ein Antragsteller die Rückzahlungsraten aufbringen soll.
VolltextIBRRS 2007, 2386
BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - VIII ZR 189/06
Der Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Räumung einer Mietwohnung bestimmt sich nach § 8 ZPO. Zur Bestimmung der "streitigen Zeit" ist dabei auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem das Mietverhältnis jedenfalls geendet hätte. Lässt sich ein solcher Zeitpunkt nicht sicher feststellen, bemisst sich die Beschwer nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, WM 1996, 187, unter II 1; Beschluss vom 14. April 2004 - XII ZB 224/02, WuM 2004, 353, unter II; Beschluss vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03, WuM 2005, 350, unter 2; Urteil vom 17. März 2005 - III ZR 342/04, NJW-RR 2005, 867, unter 2 b; BVerfG NZM 2006, 578).*)
VolltextIBRRS 2007, 2355
BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - VII ZR 121/06
Zur Anwendung des § 544 Abs. 7 ZPO bei einer verfahrenswidrigen Auslegung des Berufungsantrags.
VolltextIBRRS 2007, 2348
OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 5 W 240/06
Begehrt eine Partei im Prozess neben der Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages auch die Erstattung außerprozessual zur Feststellung des Mangels aufgewendeter Sachverständigenkosten, so handelt es sich hierbei nicht um eine Nebenforderung nach § 4 Abs. 1 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2007, 2346
BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ZR 147/06
Die Zwangsvollstreckung würde dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, wenn im Falle der Aufhebung oder Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den beigetriebenen Geldbetrag zurückzuzahlen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2343
BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 47/06
Die Zwangsvollstreckung darf auch im Falle der Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Gläubigers nicht fortgeführt werden, solange dem Schuldner keine Ausfertigung des Titels zugestellt worden ist, aus der sich die Berechtigung des Rechtsnachfolgers des Gläubigers zur Vollstreckung ergibt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2342
BGH, Urteil vom 26.10.2006 - IX ZR 147/04
1. Die Verjährung des Anspruchs aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO beginnt, sobald die Partei Kenntnis von dem aufhebenden Urteil erlangt hat.*)
2. Ist der Anspruch aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO verjährt, kann die zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Zahlung nicht aus § 852 Abs. 3 a.F. (§ 852 Satz 1 n.F.) BGB zurückverlangt werden; jedoch kommt ein Bereicherungsanspruch aus § 812 BGB in Betracht.*)
3. Eine Prozessbürgschaft, die der Kläger als Sicherheit für die Vollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil beigebracht hat, deckt die Verpflichtung, die zur Abwendung der Vollstreckung geleistete Zahlung zurückzugewähren, auch dann, wenn Ansprüche aus § 717 Abs. 2 ZPO verjährt sind, die Klage jedoch rechtskräftig abgewiesen ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2338
BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - III ZR 114/06
Hatte eine Partei im Verlauf eines erstinstanzlichen Beweisaufnahmetermins im Hinblick darauf auf einen geladenen und erschienenen (Gegen-)Zeugen verzichtet, dass es nach der Art der Prozessleitung des Gerichts und nach dem bisherigen Beweisergebnis auf dessen Aussage nicht (mehr) ankam, so darf das Berufungsgericht, das die Rechts- und Beweislage anders sieht als die Vorinstanz, den betreffenden, in der Berufungserwiderung erneuerten, Beweisantritt nicht zurückweisen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2337
BVerfG, Beschluss vom 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
1. Das Berufungsgericht kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung aus einem anderen Grunde als dem vom Tatsachengericht angeführten zurückweisen.
2. Zuvor ist rechtliches Gehör zu gewähren (GG Art. 103 Abs. 1).
3. Die Zurückweisung einer Anhörungsrüge bei abweichender Tatsachenwürdigung ohne nähere Überprüfung der tatsächlichen Annahmen verstößt gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitende Willkürverbot.
VolltextIBRRS 2007, 2329
KG, Beschluss vom 22.03.2007 - 1 W 63/07
1. Eine Kostenfestsetzung in Bezug auf Dritte, die nicht Partei des Hauptverfahrens geworden sind, wie Nebenintervenienten, vorläufig zugelassene Prozessvertreter, Zeugen oder Sachverständige ist nur dann möglich, wenn für oder gegen sie eine zur Kostenfestsetzung geeignete Kostenentscheidung ergangen ist.
2. Wenn die beklagte Gesellschaft nicht (mehr) existiert, richtet sich die Klage nicht gegen die persönlich haftende Gesellschafterin; eine solche Rechtsfolge kennt nämlich das Gesetz nicht.
VolltextIBRRS 2007, 2328
LG Berlin, Beschluss vom 30.01.2007 - 22 O 330/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2323
BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - I ZB 83/06
1. Nach § 319 Abs. 1 ZPO sind offenbare Unrichtigkeiten in einem Urteil jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. Eine offensichtliche Unrichtigkeit in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und wenn sie ohne weiteres erkennbar ist. Eine Rubrumsberichtigung ist nur zulässig, wenn die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt.
2. Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, wie dies insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis der Fall ist.
3. Der von der Miteigentümergemeinschaft gebildete teilrechtsfähige Verband ist nicht Miteigentümer des Grundstücks.
VolltextIBRRS 2007, 2317
OLG Schleswig, Urteil vom 26.01.2007 - 1 U 101/06
1. Der Ausfall des richterlichen Entscheidungsermessens bei Erlass eines Vorbehaltsurteils kann in der Berufungsinstanz geheilt werden.*)
2. Zur Prüfbarkeit einer Architektenhonorarrechnung.*)
VolltextIBRRS 2007, 2299
AG Delmenhorst, Beschluss vom 22.11.2006 - 5C II 8021/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2298
LG Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2007 - 8 T 39/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2284
OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2007 - 6 W 47/07
1. Zu den "Kosten des Verfahrens" im Sinne des § 47 WEG gehören sowohl die gerichtlichen Kosten (Gerichtskosten) als auch die außergerichtlichen Kosten.
2. Im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 43 ff WEG bezieht sich die vereinbarte Quote in einem Vergleichstenor wegen der "Kosten des Verfahrens" deshalb nicht nur auf die gerichtlichen, sondern auch auf die außergerichtlichen Kosten.
VolltextIBRRS 2007, 2274
BGH, Beschluss vom 19.12.2006 - VIII ZR 227/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2252
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2006 - 9 W 81/06
Termin im Sinne von § 47 Abs. 2 S. 1 ZPO ist auch die Güteverhandlung.*)
VolltextIBRRS 2007, 2243
OLG Koblenz, Urteil vom 17.11.2006 - 8 U 1517/05
1. Besteht zwischen Parteien Streit über die Tragweite eines rechtskräftigen Urteilsausspruchs oder ist die Urteilsformel für eine Vollstreckung zu unbestimmt, kann der Gläubiger auf Feststellung des Urteilsinhalts klagen.*)
2. Geht der Gläubiger von der zunächst erhobenen Leistungsklage wegen des entgegenstehenden Einwands der Rechtskraft zur Feststellungsklage über, liegt keine Klageänderung, sondern eine qualitative Änderung des Klageantrags bei gleich bleibendem Klagegrund vor.*)
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